Zur richtigen Beurteilung der Gefahrensituation in einem Wildbach und zur Ableitung dementsprechender Schutzmassnahmen sind verschiedenste Untersuchungsschritte notwendig. Von besonderer Bedeutung sind die Ereignisdokumentation und Ereignisanalyse, die Beurteilung der Massenverlagerungsprozesse und die Dimensionierung von technischen und passiven Maßnahmen. Das Projekt zielt auf die Verbesserung der Aufnahmemethodik im Zuge der Ereignisdokumentation, die Gewinnung von Daten aus 'Mustereinzugsgebieten', die Verbesserung und Neuentwicklung der Meßsensorik, die Aufnahme von Daten zur Bemessung von aktiven und passiven Schutzmassnahmen ab.
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören:
im Bereich Luftreinhaltung
> die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung,
> die Zuständigkeit für
- die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV),
- die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV),
- das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG,
> die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz),
> die Bewertung der Luftqualität,
> die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen,
> die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen,
> die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung,
> die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
> die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien,
im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben
> die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern,
> die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen,
> die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung,
> die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung,
im Bereich Emissionskataster
> das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften,
> die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das
nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister),
> die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten,
> das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung
> die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen,
sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Um bis Mitte des Jahrhunderts eine weitgehende Treibhausgasneutralität glaubhaft erreichbar zu machen, ist es erforderlich, den Verkehrssektor so weit wie möglich zu elektrifizieren. Die Elektrifizierung von Pkw und Nutzfahrzeugen ist vor allem durch regulatorische Vorgaben getrieben, in der EU insbesondere durch die Verordnungen über die CO2-Flottenzielwerte. Vergleichbare Vorgaben, welche die Elektrifizierung mobiler Maschinen und Geräte, wie Kettensägen, Bagger, Diesellokomotiven, Binnenschiffe, Landmaschinen und Zweiräder anreizen, fehlen bislang auf EU Ebene. Hinzukommt, dass die Ansätze zur CO2-Regulierung für Straßenfahrzeuge nicht einfach auf mobile Maschinen und Geräte übertragen werden können. Zum Beispiel sind Baumaschinen meist 'zulassungsfrei', d.h. die Anzahl der jedes Jahr in Verkehr gebrachten Baumaschinen ist den Behörden nicht genau bekannt. Durch die Elektrifizierung von mobilen Maschinen, Landmaschinen und Zweirädern ergeben sich erhebliche 'Co-Benefits' in Form wesentlich niedrigerer Lärmemissionen, höherer Arbeitssicherheit und weniger gesundheitlicher Belastungen an Baustellen, Entlastung von Anwohner*innen und niedrigerer Luftschadstoffbelastung. Das Vorhaben sollte vor dem Hintergrund des aktuellen regulatorischen Rahmens Regulierungsoptionen zur Elektrifizierung der genannten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in der EU, z.B. über Flottenzielwerte, über Quotensysteme etc., aufzeigen und diese bewerten. Im Ergebnis werden ausgewählte Optionen feiner ausgearbeitet, Vorschläge zu möglichen konkreten Anforderungen bzw. Zielwerten auf Basis von Kosten und technischen Potentialen abgeleitet und in Form eines Abschlussberichts veröffentlicht.