Abfallmanagement in Russland und weiteren GUS-Staaten Seit mehreren Jahren unterstützt das UBA im Rahmen des Beratungshilfeprogramms die Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) bei der Entwicklung effektiver Abfallmanagementstrukturen. Im Rahmen von Seminaren und Workshops im Mai und Juni 2017 wurden gezielt Akteure aus Politik, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen beraten und fortgebildet. Seit über 15 Jahren führt das UBA Projekte zum Thema Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Beratungshilfeprogramms für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie weiteren an die EU angrenzenden Staaten durch. Dazu gehört auch der Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten. Vom 15. bis 19. Mai 2017 veranstaltete das UNIDO-Zentrum Moskau mit Unterstützung des UBA die „E-Waste Academy for Manager and Policy Makers“. Dabei nutzten Repräsentanten von Ministerien, Behörden, Wirtschaftsverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen der GUS-Länder Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan und Usbekistan die Möglichkeit, sich über internationale Regelungen zu informieren und praxisbezogene Kenntnisse zu erwerben. In Vorträgen, Seminaren und praktischen Übungen lernten die über 30 Teilnehmenden, wie man z.B. ein Unternehmen zur Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Übereinstimmung mit jeweiligen gesetzlichen Anforderungen etablieren kann oder grenzübergreifende Transportketten effektiv vernetzt. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Projektes bildeten die erarbeiteten beispielhaften Aktionspläne zur Entwicklung eines umweltschonenden und Sammel- und Verwertungssystems. Am 28. Juni 2017 veranstaltete das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen der Russischen Föderation in Moskau das internationale Seminar „Russian legal framework and best European practice on waste management: possible combination of approaches to environmental protection”. Gemeinsam mit den Partnerländern Deutschland, Frankreich und den Niederlanden sowie der EU-Vertretung lud es Vertreterinnen und Vertreter föderaler und regionaler mit Abfallwirtschaftsfragen befasster Institutionen sowie Unternehmen zu diesem Expertentreffen, um aktuelle europäische Entwicklungen und Erfahrungen sowie zukünftige Kooperationen im Abfallbereich zu besprechen. In einem Fachvortrag erläuterte ein Mitarbeiter des UBA die Grundprinzipien der Organisation der deutschen Abfallwirtschaft. Die Veranstaltung fand im Rahmen der auf Umweltzusammenarbeit im Ostseeraum ausgerichteten St. Petersburg-Initiative statt ( www.spbinitiative.ru ). Flankierend fanden Gespräche zwischen den deutschen und russischen Umweltexperten statt, um zukünftige gemeinsame Aktivitäten insbesondere zur Beratung der Regionen der Russischen Föderation zu besprechen. Diese haben vertieftes Interesse an organisatorischen und finanziellen Fragen der Abfallwirtschaft. Solche Expertentreffen, Fachworkshops sowie die dabei stattfindenden bilateralen Gespräche tragen zu einer intensiveren Zusammenarbeit auch zwischen den Fachleuten in den Partnerländern des Beratungshilfeprogramms bei und fördern so ihren Austausch von Wissen und Erfahrungen.
Taxon aus der Peronospora alta-Gruppe; Davis et al. (2021) beschreiben Peronospora kuewa W.J. Davis, M. Ko, J.R. Ocenar, M.K. Romberg & J.A. Crouch als neue Art an Plantago princeps var. princeps, einem endemischen Wegerich auf Hawaii. Abweichend vom Titel der Arbeit wird außerdem Peronospora gaponenkoae Thines an der kosmopolitisch verbreiteten Plantago lanceolata neu beschrieben. Morphologisch und phylogenetisch sind die Unterschiede zwischen beiden Arten gering, jedoch verlief ein Infektionsversuch von Peronospora kuewa auf Plantago lanceolata erfolglos. Der Name Peronospora gaponenkoae ersetzt die bisher wenig beachtete, aus Turkmenistan, Tadschikistan und Usbekistan beschriebene P. lanceolatae Gapon., weil deren Beschreibung durch Gaponenko (1972) nicht valide erfolgte (Thines 2019). Der Typusbeleg der neu beschriebenen Art stammt aus Sachsen (Kollm). Er wird durch Gensequenzen dokumentiert, aber morphologisch nicht beschrieben. Stattdessen wird die Identität mit dem Material von Gaponenko (1972) vorausgesetzt und folgende Angabe aus ihrer Arbeit übernommen „Konidien 20 × 11–14µm, Konidienträger 277–851µm, Kondienfarbe: keine Angabe, Oosporen: unbekannt“. Unabhängig von der Bewertung der Sippe wird die Präsenz einer genetisch eigenständigen Art an Plantago lanceolata in Deutschland durch die Untersuchung belegt.
1D - Bilaterale Vereinbarungen RS-Handbuch (05/23) Das Kapitel 1D - Bilaterale Vereinbarungen bietet Informationen zu Abkommen, Verträgen oder Vereinbarungen, die Deutschland mit anderen Staaten im Bereich Kerntechnik und Strahlenschutz getroffen hat. Deutschland hat mit vielen Staaten Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Bereich Kerntechnik und/ oder Strahlenschutz getroffen. Das Kapitel 1D - Bilaterale Vereinbarungen enthält eine Liste der entsprechenden Staaten und der mit diesen abgeschlossenen Abkommen, Verträge oder Vereinbarungen. Mit folgenden 59 Ländern bestehen bilaterale Vereinbarungen auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes: Ägypten, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Japan, Kanada, Kasachstan, Kirgisistan, Korea, Kosovo, Kroatien, Kuweit, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Moldau, Mongolei, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tadschikistan, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Usbekistan und USA . Liste bilaterale Vereinbarungen im Rahmen der Kerntechnik und des Strahlenschutzes (PDF, 532KB, barrierefrei⁄barrierearm)