<p> <p>Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht.</p> </p><p>Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht.</p><p> Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt <p>Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Es hat aber auch negative Seiten: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen, Explosionsschäden und andere Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren. <br><br>Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10) - davon rund 1.700 Tonnen PM2.5 - durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Auswertungen von Luftdaten, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Zudem fasst sie alle relevanten Wirkungen des Feuerwerks auf Mensch und Umwelt zusammen.<br><br></p> <p>Die PM10-Stundenmittelwerte können über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/api">API</a> automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit 1-Stundenmittelwerten aller Messstationen):</p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2022-12-31&time_from=1&date_to=2023-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2022 - 2023</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2023-12-31&time_from=1&date_to=2024-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2023 - 2024</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2024-12-31&time_from=1&date_to=2025-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2024 - 2025</a> </p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2025-12-31&time_from=1&date_to=2026-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2025 - 2026</a> (erst ab 01.01.2026 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)</p> <p>Die PM10-Tagesmittelwerte können über eine API automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit Tagesmittelwerten aller Messstationen):</p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2023-01-01&time_from=1&date_to=2023-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2023</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2024-01-01&time_from=1&date_to=2024-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2024</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2025-01-01&time_from=1&date_to=2025-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2025</a> </p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2026-01-01&time_from=1&date_to=2026-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2026</a> (erst ab 02.01.2026 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)</p> </p><p> PM10-Tagesmittelwerte am Neujahrstag <p>Einhergehend mit den durch das Silvesterfeuerwerk freigesetzten Emissionen ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>-Belastung in der Silvesternacht hoch. Besonders an den Stunden nach Mitternacht treten Messwerte von bis zu mehreren 1.000 Mikrogramm pro m³ im Stundenmittel auf. Diese hohen Stundenwerte beeinflussen auch den PM10-Tagesmittelwert, mit dem der Schutz der menschlichen Gesundheit beurteilt wird. Tagesmittelwerte größer 50 µg/m³ gelten demnach bereits als einer von 35 zulässigen Überschreitungstagen.</p> <p>Die der Höhe nach absteigenden PM10-Neujahrstagesmittelwerte aller Messstationen machen deutlich, dass die Belastung abhängig von den Wetterbedingungen in den letzten 10 Jahren zwar variierte, jedoch meist eine Vielzahl der Messstationen Werte oberhalb des Tagesgrenzwertes registrierte. Anders an den Neujahrstagen 2021 und 2022: durch die außergewöhnlich niedrigen freigesetzten PM10-Mengen aufgrund der Corona-Maßnahmen fehlen die üblichen Spitzenwerte komplett. Mit der Aufhebung aller Maßnahmen zum Jahreswechsel 2022/2023 ordnet sich der Neujahrstag 2023 wieder als ein typisch belasteter 1. Januar ein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12969/bilder/pm10_tmw_2015-2025.png"> </a> <strong> PM10-Tagesmittelwerte am Neujahrstag </strong> <br> <p>Tagesmittelwerte aller Stationen an den Neujahrstagen 2015-2025 in µg/m³</p> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12969/bilder/dateien/pm10_tagesmittelwerte_2015-2025.xlsx"> (74,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Beliebtheit von Kaminöfen ist hoch. Ein Kaminofen ist nicht nur ein Sinnbild für Gemütlichkeit, sondern bietet Wärme unabhängig von Gas, Öl oder Stromlieferungen. Die Energiekrise sorgt aktuell mit steigenden Gas- und Heizölpreisen sowie der Sorge um eine unzureichende Heizversorgung im Winter zu einer erhöhten Nachfrage von Kaminöfen. Der Verkauf hat stark zugenommen, so dass Ofenbauer und Installateure lange Wartelisten für Ihre Aufträge haben. Gemäß den Erhebungen der Schornsteinfeger-Innung gab es im Jahr 2021 in Berlin ca. 148.000 sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen. Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kaminöfen, heizen nur einen Raum und nicht die ganze Wohnung und werden mit festen Brennstoffen (Holz oder Kohle) betrieben. In der Abbildung ist die Aufteilung der ausschließlich oder überwiegend mit Scheitholz betriebenen insgesamt 115.160 Einzelraumfeuerungsanlagen nach Berliner Bezirken dargestellt. Durch die Verbrennung von Holz können erhebliche Mengen von Luftschadstoffen freigesetzt werden, die die Nachbarschaft beeinträchtigen und zu Beschwerden führen. Dies macht sich vor allem in der kalten Jahreszeit bemerkbar. Zum einen wird mehr geheizt, zum anderen treten auch öfter austauscharme Wetterlagen auf, bei denen die Verdünnung der Schadstoffe durch geringe Windgeschwindigkeiten und Temperaturinversionen (kalte Luft am Boden, etwas wärmere Luft in der Höhe) erschwert wird. Das bedeutet: Wenn abends der Wind schwächer wird, dann kommen die Abgase besonders konzentriert in der Nachbarschaft an. Bei der Verbrennung von Scheitholz entstehen gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte wie Partikel (PM), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NO X ), Schwefeldioxid (SO 2 ), chlorhaltige Verbindungen, flüchtige organische Verbindungen (VOC) sowie klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Diese Stoffe gelangen über den Schornstein in die Außenluft. Die Verbrennung von Holz (und Kohle) verursacht zudem erheblich mehr Partikel als andere Brennstoffe. Gemäß dem Umweltbundesamt emittiert ein neuer Kaminofen genauso viel Partikel (ca. 500 Milligramm) in einer Stunde wie der Motor eines modernen Diesel-Pkw (EURO 6) bei einer 100 km langen Fahrt. Partikel können Bronchitis, asthmatische Anfälle oder Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems verursachen. In der Tabelle sind die Heizwerte der einzelnen Brennstoffe, also die Mengen an Wärmeenergie, die bei der Verbrennung entstehen, gegenübergestellt. Beim Vergleich wird klar, dass Holz den Brennstoff mit dem geringsten Heizwert darstellt. Je höher der Heizwert eines Brennstoffs, desto geringer der Verbrauch. Der Heizwert kann somit auch einen entscheidenden Einfluss auf die Heizkosten haben. Ebenfalls dargestellt sind die durchschnittlichen Emissionsfaktoren von einigen relevanten Schadstoffen, die bei der Verbrennung der aufgeführten Brennstoffe bezogen auf die dabei freiwerdende Energie entstehen. Hier zeigt sich, dass bei Heizöl und Gas weniger Luftschadstoffe und Treibhausgase emittiert werden als bei Holz. Der Unterschied tritt bei Staubemissionen sehr deutlich hervor. Die Emissionsfaktoren für Feinstaub beim Einsatz von Gas sind fast vernachlässigbar, beim Einsatz von Öl moderat, bei Kohle und Holz um einen Faktor von etwa 100 erhöht. Die Heizperiode von 9 Monaten im Jahr entspricht umgerechnet 270 Heiztagen. Bei der Annahme von 3 Heizstunden / Tag ergeben sich insgesamt 810 Heizstunden. Der Heizwert von Brennholz beträgt 4,2 kWh/kg. Bei einem Ofen mit einer Nennwärmeleistung von 6 kW ergibt sich damit ein Holzverbrauch von 1,4 kg/h. Wird noch ein Wirkungsgrad von 80 % berücksichtigt, erhöht sich der Holzverbrauch auf etwa 1,8 kg/h. Multipliziert mit der Anzahl von 810 Heizstunden im Jahr sind etwa 1.460 kg Brennholz je Heizperiode erforderlich. Brennholz wird in Raummetern berechnet. Ein Raummeter ist ein ordentlich geschichteter Holzstapel mit einem Volumen von einem Kubikmeter inklusive einem Holraum- bzw. Luftanteil von ca. 30 %. Ein Raummeter Buchenholz mit einer Feuchte von 20 % wiegt ca. 530 kg bzw. ca. 0,5 t. Pro Jahr beträgt der Brennholzanteil damit etwa 2,8 Raummeter Buchenholz. Dies entspricht ungefähr einer Buche mit einem Stammdurchmesser von 40 cm und einer Wuchshöhe von 25 m. Um diese Wachstumshöhe zu erreichen braucht die Buche ca. 80 Jahre. Geht man von diesem kontinuierlichen Verbrauch für alle in Berlin mit Scheitholz betriebenen Einzelraumfeuerungsanlagen aus, wurden im Jahr 2021 rechnerisch etwa 115.160 Bäume zur Wärmeversorgung verbrannt. Dafür müssen in einem Jahr Bäume auf einer von ca. 770 Hektar abgeholzt werden, was in etwa einem Sechstel der Waldfläche des Berliner Grunewalds gleichkommt. Alternativ entsprechen 1.460 kg Brennholz etwa 515 kg bzw. 606 l Heizöl mit einem Heizwert von 11,9 kWh/kg oder ca. 479 kg Erdgas mit einem Heizwert von 12,8 kWh/kg. Partikel stammen aus einer Vielzahl von Quellen. Der Anteil der Holzverbrennung am gesamten Berliner Partikelausstoß kann dem sogenannten Emissionskataster entnommen werden Emissionskataster Das Emissionskataster ist ein räumliches Verzeichnis der ausgestoßenen Menge einzelner Quellgruppen von Luftschadstoffen über ein Jahr. Insgesamt werden in Berlin etwa 2.500 Tonnen Partikel pro Jahr emittiert. Dabei hat der Straßenverkehr mit 626 Tonnen pro Jahr den größten Anteil. Er enthält nicht nur den zurückgehenden Partikelausstoß aus dem Auspuff, sondern auch die inzwischen dominierenden, durch Abrieb von Fahrbahn, Reifen und Bremsen sowie durch Aufwirbelung an die Luft abgegebenen Partikel. Vergleicht man die reinen Abgasemissionen des Kfz-Verkehrs von 110 Tonnen pro Jahr mit den Partikelemissionen von 186 Tonnen pro Jahr aus der Holzverbrennung zeigt sich, dass die Quelle Holzverbrennung dennoch nicht unwesentlich ist. Um den Beitrag der Holzverbrennung an der gemessenen Partikelbelastung in der Atmosphäre (Immissionsbelastung) zu bestimmen, können auf Filtern gesammelte Partikel auf ihre chemischen Eigenschaften hin untersucht werden. Ein eindeutiger Indikator für Holzverbrennung ist der Stoff Levoglucosan. Levoglucosan entsteht bei der Verbrennung von Cellulose und kann daher nicht aus Verbrennungsprozessen der Industrie oder des Verkehrs stammen. Da seine Bestimmung jedoch sehr aufwendig ist, werden in Berlin seit 2017 automatische Messgeräte (Aethalometer) zur Erfassung der quellspezifischen Lichtabsorbtion verwendet (siehe Clemen, et al., 2018). Die Absorptionseigenschaften des Rußes unterscheiden sich nämlich, je nachdem ob sie aus der Holzverbrennung (Biomasse) oder aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Dieselkraftstoff stammen. Die empirisch aus der Kohlenstoffbilanzierung ermittelten Beiträge der Holzverbrennung haben seit den letzten Jahren an Tagen mit Überschreitung des Tagesgrenzwertes für Partikel PM 10 (Tagesmittelwerte über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter) einen gleichbleibenden mittleren Anteil von etwa 12 % an den PM 10 -Immissionen. Die Abbildung zeigt für die Jahre 2017 bis 2019 an der Messstation Frankfurter Allee die Zahl der Tage mit Überschreitungen des Tagesgrenzwerts (PM 10 > 50 µg/m 3 ) und wie oft dieser überschritten worden wäre, wenn keine Holzverbrennung stattgefunden hätte. Es ist zu erkennen, dass die Anzahl der Überschreitungstage in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist – allerdings fast nur der Anteil ohne Holzverbrennung. Ohne die Beiträge aus der Holzverbrennung wäre die Anzahl der Überschreitungstage wesentlich kleiner. Auch wenn die gesetzlich zulässige Anzahl an Überschreitungstagen von 35 seit 2016 eingehalten wird, sollte die Belastung nach den neuen verschärften Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO(World Health Organisation.)) wesentlich geringer sein. Um negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit weitgehend zu vermeiden, empfiehlt die WHO die Zahl der Tageswertüberschreitungen für Feinstaubpartikel auf drei zu begrenzen. Berlin hat sich langfristig zum Ziel gesetzt, die Luftqualität in Richtung der WHO-Richtwerte zu verbessern. Ohne Maßnahmen zur Verminderung von Partikelemissionen bei der Holzverbrennung wird dieses Ziel nicht erreichbar sein. Richtig Heizen mit Holz Regulierung von Kaminöfen Sollten Sie sich von Holzfeuerungen in der Nachbarschaft belästigt fühlen, ist es zunächst sinnvoll, ein offenes Gespräch mit dem verantwortlichen Nachbarn zu führen. Sollten Sie Hinweise haben, dass ungeeignete Brennstoffe oder sogar Müll verbrannt werden, können Sie bei Nichteinsicht und Wiederholung des verantwortlichen Nachbarn die zuständige Behörde informieren . Ansprechpartner sind das Ordnungs- oder das Umweltamt in Ihrem Bezirk .
PM10-Immission an Straßenabschnitten in Niedersachsen in µg/m³ im Rahmen des HErmEliN-Projektes (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster lagebezogen in Niedersachsen) für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Im Rahmen des HErmEliN-Projektes wurde entlang von Straßen nach Bebauungssituationen gesucht, die allein aufgrund ihrer Geometrie einen negativen Einfluss auf die Ausbreitungsbedingungen von Luftschadstoffen haben. Für jeden dieser identifizierten Abschnitte wurde die Luftschadstoffbelastung für das Bezugsjahr 2011 ermittelt. Hierzu wurden die Vorbelastung der landesweiten Immissionsvorbelastungskarte und die Zusatzbelastung, die durch den Straßenverkehr anhand von kleinskaligen Modellrechnungen bestimmt wurde, zur Gesamtbelastung aufsummiert. Die Gesamtimmission ist in µg/m³ für jeden Abschnitt angegeben. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für PM10 40 µg/m³ und der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen (39. BImSchV). Aus der empirischen Beziehung von Überschreitungshäufigkeit und Jahresmittelwert der PM10-Konzentration kann ein Jahresmittelwert von 28 µg/m³ abgeleitet werden, unterhalb dessen eine mehr als 35-malige Überschreitung des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ab einem Jahresmittelwert von 30 µg/m³ ist davon auszugehen, dass der Grenzwert von 35 erlaubten Überschreitungstagen erreicht wird.
Halle (Saale), 12.03.2025 Feinstaubbelastung: Die Präsidentin Sonniges Frühlingswetter mit Schattenseite Die Feinstaubkonzentration in der Luft ist deutlich erhöht. Das registrieren die Messstationen des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) dieser Tage flächendeckend im gesamten Bundesland. Ursache ist ein seit Anfang März angereichertes und täglich steigendes Feinstaubbelastungsniveau in ganz Deutschland. Verursacht wird dies durch eine langanhaltende Hochdruckwetterlage mit eingeschränkten Luftaustauschbedingungen, schwachem Wind und Temperaturinversionen, bei denen kühlere Luft am Boden durch wärmere Luftschichten überlagert wird. Kaum Auswirkung auf die Luftbelastung hat hingegen Saharastaub, der in letzter Zeit zu milchig-weißem Himmel geführt hatte. Sein Einfluss beschränkte sich laut Deutschem Wetterdienst (DWD) auf höhere Atmosphärenschichten und war nicht primär für die Feinstaubbelastung in Bodennähe verantwortlich. Tagesgrenzwert überschritten Vom 8. bis 11. März wurde an vier Tagen in Folge der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten. Zum Wochenbeginn waren 20 von 23 Messorten in Sachsen-Anhalt betroffen, am Dienstag noch 19 Stationen. Die höchsten Konzentrationen traten in Halle, Bernburg, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Wittenberg auf, aber auch die Waldmessstation Zartau in der westlichen Altmark dokumentiert am 10. März 55 Mikrogramm pro Kubikmeter. Pro Jahr sind maximal 35 Pressemitteilung Nr.: 03/2025 vzp@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de Überschreitungstage pro Messstation zulässig. Keine Überschreitungen Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) gab es dieser Tage an den Harzstationen Wernigerode/Bahnhof und Unterharz/Friedrichbrunn. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Web: lau.sachsen-anhalt.de 1 Wetterwechsel bringt Entspannung Der Wetterwechsel bringt mit zunehmendem Tiefdruckeinflusses Kaltluft und Niederschläge nach Sachsen-Anhalt, sodass sich die Situation schon heute erheblich entspannen wird. Auswirkungen von Feinstaub Feinstaub belastet Atemwege, Kreislauf, Stoffwechsel und Nervensystem. Kinder, Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Personen reagieren besonders empfindlich – zum Beispiel mit vermehrten Asthmaanfällen. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt gibt es stündlich aktuell bei: • Umweltportal Sachsen-Anhalt (https://umwelt.sachsen- anhalt.de/luesa) •mdr Videotext-Tafeln 524-526 •oder mit der LÜSA-APP direkt auf das Mobiltelefon. Höchste Feinstaubkonzentrationen (Tagesmittelwert) in Sachsen-Anhalt in der Zeit vom 8. bis 11. März 2025 StandortHöchster Tagesmittelwert Feinstaub (PM 10 ) Luftmessstationin Mikrogramm pro Kubikmeter Halle (Saale)90 µg/m³ am 10.03.2025 Wittenberg89 µg/m³ am 11.03.2025 Bernburg84 µg/m³ am 10.03.2025 Dessau-Roßlau82 µg/m³ am 11.03.2025 Magdeburg80 µg/m³ am 10.03.2025 Aschersleben73 µg/m³ am 11.03.2025 Bitterfeld-Wolfen72 µg/m³ am 11.03.2025 Leuna69 µg/m³ am 10.03.2025 Stendal68 µg/m³ am 10.03.2025 2 Tagesmittelwerte der Feinstaubkonzentration (Partikel PM 10 ) in Sachsen-Anhalt am 10. März 2025 3
Halle (Saale), 04.03.2011 Gartenfeuer treiben Feinstaubbelastung zusätzlich hoch Die Belastung der Luft durch Feinstaub ist landesweit nach wie vor ungewöhn- lich hoch. Wie das Landesamt für Umweltschutz mitteilte, ist im Augenblick die längste Feinstaubepisode seit dem Jahr 2003 zu verzeichnen. Seit dem 17. Februar diesen Jahres kam es nahezu ununterbrochen an fast allen Luftmess- stationen zu deutlichen Überschreitungen des europaweit geltenden Tages- wertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. In den Ballungs- räumen Magdeburg und Halle sowie in der Region Dessau-Wittenberg wur- den Feinstaub-Tagesmittelwerte bis zu 115 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Pro Jahr sind nach EU-Recht 35 Überschreitungstage zuläs- sig. Im laufenden Jahr wurden aktuell in Halle 21, Magdeburg 18, Wittenberg 17 und Dessau-Roßlau 16 Überschreitungstage erreicht. Ursache für die aktuelle Belastungssituation ist ein vergleichsweise hoher Schadstoffgrundsockel deutschlandweit, bedingt durch die kalte Wetterlage in Verbindung mit eingeschränkten Austauschbedingungen (zeitweilige Tempe- raturinversion) und einen zusätzlichen Beitrag lokaler Quellen wie beispiels- weise Kfz-Verkehr und Gebäudeheizung mit Festbrennstoffen. Einen weiteren Zusatzbeitrag liefert darüber hinaus die seit dem 01. März z. B. in den Landkreisen Börde und Harz sowie dem Burgenlandkreis erlaubte Gar- tenabfallverbrennung, von der auch bereits rege Gebrauch gemacht wurde. Die Verbrennung von Gartenabfällen trägt wesentlich zur Erhöhung der Hin- tergrundkonzentration beim Feinstaub und damit zu einer Verschärfung der aktuell ohnehin sehr angespannten Belastungssituation bei. Der Präsident des Landesamtes für Umweltschutz, Klaus Rehda, appelliert daher an alle Garten- besitzer, die Verbrennung von Gartenabfällen zu verschieben bzw. noch bes- ser ganz darauf zu verzichten und alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Bei der vorhergesagten, zunächst gleichbleibenden Wetterlage ist auch am Wochenende mit einer erhöhten Belastung und weiteren Überschreitungen des Tagesgrenzwertes zu rechnen. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Nr.: 04/2011 E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -www.lau.sachsen-anhalt.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Pressemitteilung Nr.: 13/2006 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 16.10.2006 Schlechte Luft durch Verkehr und Gartenfeuer Die Luft in Sachsen-Anhalt ist seit Tagen ungewöhnlich stark mit Feinstaub belastet. Am letzten Wochenende kam es auf Grund der anhaltenden Hoch- druckwetterlage besonders dick. Wie die Messergebnisse des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) zeigten, wurde der EU-Tagesgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft flächende- ckend an vielen Messstationen deutlich überschritten. In Verbindung mit der zuletzt vorherrschenden austauscharmen Wetterlage mit Hochnebel, z.T. ganztägig geschlossener Wolkendecke sowie geringen Windgeschwindigkeiten, verursachten hauptsächlich lokale und regionale Quellen wie z. B. der Kfz-Verkehr und witterungsbedingt schwelende Garten- feuer in einigen Landkreisen diesen drastischen Belastungsanstieg. Parallel dazu stieg in den betroffenen Kreisen die Zahl der Bürgerbeschwer- den zur regionalbedingten Luftbelastung an. Bis zum Wochenende baute sich sozusagen „hausgemacht“ in ganz Sachsen- Anhalt (auch in Niedersachsen und Brandenburg) großflächig eine deutlich erhöhte Feinbelastung der Atemluft auf. Derzeit geht das Landesamt für Umweltschutz davon aus, dass es bei anhal- tendem Hochdruckwetter und begünstigt durch nächtliche Temperaturinversi- onen in den nächsten Tagen erneut zu Überschreitungen des Feinstaub- Tagesgrenzwertes kommen kann. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt -www.lau-st.de -mdr Videotext Tafeln 524-526 Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Hochnebel begünstigt Feinstaubanstieg Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-205 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Nr.: 03/2021 Halle (Saale), 26.02.2021 Saharastaub erreicht Sachsen-Anhalt und sorgt für erhöhte Feinstaubkon- zentrationen Die Feinstaubkonzentration in der Luft hat an zahlreichen Messstationen des Luftüberwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) in der Zeit vom 22. bis 25. Februar den Tagesgrenzwert in Höhe von 50 µg/m³ überschritten. Insge- samt 30 Überschreitungen wurden an diesen vier Tagen an verschiedenen Stationen im Land gemessen. Der Feinstaubepisode vorangegangen war der Eintrag von Saharastaub, wel- cher durch nordwärts gerichtete Luftströmungen von Marokko über Spanien und Südfrankreich am 21. Februar den Süden und Westen Deutschlands er- reichte. Dort konnte der Saharastaub und seine weitere, nordöstlich gerich- tete Verfrachtung über Routinemessungen des Deutschen Wetterdienstes am 22. Februar in zwei Kilometern Höhe über mehreren deutschen Städten in der Westhälfte Deutschlands nachgewiesen werden. Am 23. Februar er- reichte der Saharastaub auch den Osten und schlug sich dort - wie zuvor in der Westhälfte Deutschlands - in deutlich erhöhten Feinstaubkonzentrationen nieder, wie in den Abbildungen des Umweltbundesamts zu sehen ist. Der Hö- hepunkt der Episode war am 25. Februar mit deutschlandweiten Grenzwert- überschreitungen an 281 Stationen. Zudem gestaltete sich das Wetter in den vergangenen Tagen austauscharm. Durch niedrige bodennahe Windgeschwindigkeiten und nächtliche Tempera- turinversionen, bei der die Lufttemperatur bodennah mit der Höhe zunimmt, waren sowohl der horizontale als auch der vertikale Abtransport von mit Schadstoffen angereicherter Luft unterbunden. In Sachsen-Anhalt waren von den Grenzwertüberschreitungen bis zum 24. Februar 2021 ausschließlich Messstationen an Verkehrsschwerpunkten be- troffen, da an diesen Standorten der dargelegte Einfluss des Ferntransports und des Wetters mit lokalen Verkehrsemissionen zusammenfiel. Am 25. Feb- ruar wiesen dann auch zahlreiche Stationen des städtischen Hintergrunds Grenzwertüberschreitungen auf. Die höchsten Tagesmittelwerte der betrach- teten Episode wurden an der Station Paracelsusstraße in Halle (Saale) ermit- telt. In der Nacht zum Freitag änderte sich die Großwetterlage. Der Durchzug ei- nes Tiefausläufers sorgte für eine Durchmischung der Atmosphäre bis in die unteren Luftschichten, wodurch ein schneller Rückgang der Feinstaubkon- zentrationen zu verzeichnen war. Tag 22.02.2021 23.02.2021 24.02.2021 25.02.2021 Anzahl der Tagesgrenzwert- überschreitungen 1 4 6 19 1/3 Höchster Tages- mittelwert 78 µg/m³ 93 µg/m³ 100 µg/m³ 115 µg/m³ Pressemitteilung Die Präsidentin praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 2/3 Abbildungsquelle: Umweltbundesamt 3/3
Pressemitteilung Nr.: 02/2010 Halle (Saale), 26.01.2010 Feinstaubwerte auf Rekordhöhe Das kalte Winterwetter der letzten Tage hat die Belastung der Luft durch Fein- staub landesweit in rekordverdächtige Höhen getrieben. Der europaweit gel- tende Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft wurde mit dem heutigen Tage an einigen Messstationen des Luftmess- netzes Sachsen-Anhalt bereits am siebenten Tag in Folge überschritten, so zum Beispiel in Dessau, Wittenberg und Stendal. Wie der Präsident des Lan- desamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Klaus Rehda mitteilte, ist dies nun bereits die dritte Feinstaub-Episode 2010, so dass für diesen frühen Zeit- punkt im Jahr schon sehr viele Überschreitungen registriert worden sind (ma- ximal 35 Überschreitungen sind pro Jahr zulässig), an einigen Messstationen bereits mehr als im Gesamtjahr 2009. Ähnlich hohe und andauernde Belas- tungen trat zuletzt im Jahr 2003 auf. Feinstaub, aktuelle Anzahl der Überschreitungstage 2010 in Sachsen-Anhalt (Auswahl) Wittenberg/Dessauer Str. Dessau/Albrechtsplatz Magdeburg/Reuter-Allee Halle/Paracelsusstraße Bernburg Burg 13 13 12 12 11 10 Stendal Bitterfeld/Wolfen Leuna Zeitz Unterharz/Friedrichsbrunn Wernigerode/Bahnhof 9 9 8 8 4 3 Verantwortlich für die außergewöhnliche Belastungssituation ist ein ganzer Ursachenkomplex, bedingt durch die große Kälte in Verbindung mit einge- schränkten Austauschbedingungen kommt es aufgrund von Schadstofffern- transporten sowie zusätzlichen lokalen und regionalen Quellen wie Kfz- Verkehr, Industrie und Gebäudeheizung mit Festbrennstoffen z.B. Kaminöfen von Tag zu Tag zu stärkeren Anreicherungen der Luft durch den nicht sichtba- ren Feinstaub, mittlerweile vielerorts über das Doppelte des Tagesgrenzwertes von 50 µg/m³ hinausgehend. Betroffen ist die Mitte Deutschlands (s. Karte). Der für die nächsten Tage angekündigte Wetterwechsel mit Schnee und stär- kerem Wind wird voraussichtlich aber für Entspannung sorgen und zum Ende der hohen Feinstaubbelastung führen. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt - Tel. 0391-56 54 50 Messnetzzentrale Luftüberwachungssystem LÜSA - www.lau-st.de - mdr Videotext Tafeln 524-526 PRESSEMITTEILUNG Öffentlichkeitsarbeit Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-103 Fax: 0345 5704-190 Susann.Uhlig@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de www.lau.sachsen-anhalt.de Fachliche Redaktion Tel.: 0391 56 54 511 Ulrich.Zimmermann@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de 1/2 2/2
Nr.: 13/2011 Halle (Saale), 18.11.2011 Seit Tagen dicke Luft - Die Belastung der Luft durch Feinstaub ist seit Tagen in ganz Deutschland erhöht. Wie das Landesamt für Umweltschutz mitteilte, kam es gestern an mehreren Messstationen in Sachsen-Anhalt, so zum Beispiel in Magdeburg, Halle und Wittenberg, am 6. Tag in Folge zu deutlichen Überschreitungen des europaweit geltenden Tageswertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Pro Jahr sind nach EU-Recht 35 Überschreitungstage zuläs- sig. Die zulässige Zahl wurde an diesen Belastungsschwerpunkten jedoch bereits überschritten. „Die seit etwa 14 Tagen anhaltende Feinstaubepisode ist die längste der letz- ten acht Jahre“, so der Präsident des Landesamtes für Umweltschutz, Klaus Rehda. Dabei war die Belastung nicht überall im Land gleich hoch. Während in der Mitte und im Süden dicke Luft herrschte, kam es in der nördlichen Altmark viel seltener und im Harz (Friedrichsbrunn) gar nicht zu Überschreitungen. Ursache für die aktuelle Belastungssituation ist ein vorhandener Schadstoff- grundsockel, welcher durch lokale Emissionen von Verkehr und Industrie so- wie durch die gegenwärtig verstärkte Heiztätigkeit mit Festbrennstoffen ge- speist wird. Hinzu kommt eine austauscharme Wetterlage mit warmer Luft in der Höhe und niedrigeren Temperaturen sowie verbreitet Nebel in den boden- nahen Luftschichten. Durch diese Schichtung werden die Durchmischung und der Austausch der bodennahen Luftmassen stark eingeschränkt. Die Folge ist eine zunehmende Anreicherung der Luftschadstoffkonzentrationen. Bei der vorhergesagten zunächst gleichbleibenden Wetterlage ist auch an den kommenden Tagen mit einer anhaltend erhöhten Belastung und weiteren Überschreitungen des Tagesgrenzwertes zu rechnen. Aktuelle Informationen zur Luftqualität in Sachsen-Anhalt - - Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Längste Feinstaubepisode der letzten acht Jahre www.lau.sachsen-anhalt.de E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de mdr Videotext Tafeln 524-526 Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Die Begrenzung des Schadstoffaustoßes aus Feuerungsanlagen gewinnt zunehmend an Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Besonders mit Holz befeuerte Kleinfeuerungsanlagen tragen maßgeblich zur Feinstaubbelastung bei. Hierbei sind es vor allem die Einzelraumfeuerungsanlagen (z. B. Kaminöfen), die nur einen Raum und nicht die ganze Wohnung heizen und als Zusatzheizung oder zum Komfort betrieben werden. In Berlin wird die Sachstoffbelastung durch zwei Instrumente begrenzt: 1. Gesetzliche Vorschriften Für alle Öfen in Deutschland gelten die Regelungen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV – Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung) In der Verordnung sind zum einen die zugelassenen Brennstoffe aufgelistet mit denen eine Feuerungsanlage betrieben werden darf. Zum anderen sind Grenzwerte für den zulässigen Schadstoffausstoß (Schadstoffemissionen) festgelegt. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Anlagen die geforderten Emissionsgrenzwerte einhalten. Nach dem Einbau kontrollieren die Schornsteinfeger regelmäßg, ob die Öfen noch den Vorschriften entsprechen. Zudem definiert die Verordnung die Fristen, nach denen alte Feuerungsanlagen ausgetauscht werden müssen. 2. Vorgaben zum Brennstoffeinsatz in der Bauleitplanung In Berlin wurde im Jahr 1984 im Berliner Flächennutzungsplan ein Vorranggebiet für Luftreinhaltung definiert. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen die dicht bebauten Innenstadtbezirke mit einer zusammenhängenden Fläche von etwa 100 km 2 . Im Rahmen der Bauleitplanung dürfen Neubauten innerhalb des Vorranggebiets nur Brennstoffe verwenden, deren Schadstoffausstoß nicht höher ist als der von Heizöl EL. Da Holz einen weitaus höheren Schadstoffausstoß hat, ist die Verwendung von Holz als Brennstoff, zumindest für den Neubau, damit untersagt. Die Vorgabe muss in die einzelnen Bebauungsplänen aufgenommen werden und gelangt damit auch in die Baugenehmigungen für Wohnungen und andere Gebäude. Ein erhebliches Minderungserfordernis besteht jedoch weiterhin. Vor allem auch in den Randbezirken, die nicht innerhalb des Vorranggebietes liegen, denn dort nimmt seit Jahren die Anzahl an Einzelraumfeuerungsanlagen bzw. an Kaminöfen zu. Die behördlichen Möglichkeiten einer wirksameren Regulierung von Kaminöfen sind stark begrenzt. Weitergehende Beschränkungen wären nur zulässig, wenn die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) überschritten werden. Das ist in Berlin nicht mehr so. Der zulässige Jahresmittelgrenzwert von Feinstaub von 40 µg/m 3 wird in Berlin seit 2004 flächendeckend eingehalten. Auch die zulässige Zahl von 35 Überschreitungen pro Kalenderjahr des Tagesgrenzwerts von 50 µg/m 3 wurde seit 2016 nicht mehr überschritten. Der Trend ist weiterhin rückläufig. Hinzu kommt, dass die Emissionsgrenzwerte von Kaminöfen auch über EU-Binnenmarktvorschriften (EU-VO 2015/1185 und 2015/1189 ) europaweit festgelegt sind. Diese Grenzwerte sind teilweise schwächer ausgelegt als die Emissionsgrenzwerte der in Deutschland gültigen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Solange die Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden – also auch in Berlin – ist es demnach nicht zulässig, einen Kaminofen o. ä. zu verbieten oder eine Filternachrüstung zu fordern, wenn die Öfen über eine CE-Kennzeichnung verfügen und somit die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Um die Emissionen aus Kaminöfen oder Klein- bzw. Einzelraumfeuerungsanlagen weiter zu begrenzen, ist somit zwingend eine Novellierung und eine Verschärfung des geltenden Rechts erforderlich. Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO(World Health Organisation.)) entsprechen die aktuellen gesetzlichen Immissiongrenzwerte nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und sollten für einen ausreichenden Gesundheitsschutz deutlich verschärft werden. Auf der Seite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) können die jüngst veröffentlichten WHO-Empfehlungswerte eingesehen werden. WHO-Empfehlungswerte Der empfohlene Jahresmittelgrenzwert für Partikel PM10 beträgt 15 µg/m 3 und liegt damit 25 µg/m 3 unter dem gesetzlichen Grenzwert von 40 µg/m 3 . Inzwischen hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie vorgelegt, in dem auch eine Verschärfung der Immissionsgrenzwerte vorgesehen ist. Bis diese Neufassung vom europäischen Gesetzgeber beschlossen und in deutsches Recht überführt wurde, wird es noch mehrere Jahre dauern. Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie Um diese Zeit zu nutzen, wird, wie bereits im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung angekündigt, momentan eine Berliner Luftreinhaltestrategie erarbeitet. Darin sollen anspruchsvolle, an den WHO-Richtlinien angelehnte Ziele für die Verbesserung der Qualität der Berliner Luft formuliert und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen entwickelt werden. Um einen höheren vorbeugenden Schutz der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten, ist eine Emissionsminderung im Bereich der Holzverbrennung unerlässlich. Pressemitteilung vom 06.10.2021
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 11 |
| Kommune | 1 |
| Land | 9 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 7 |
| Text | 8 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 24 |
| Offen | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 33 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 18 |
| Keine | 6 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 33 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 33 |
| Mensch und Umwelt | 33 |
| Wasser | 33 |
| Weitere | 33 |