Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01987 Schwarzheide beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01987 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 die Laromer-Anlage, bestehend aus einer Anlage mit zwei Produktionslinien zur Herstellung von Lackharzen (Laromere) und einer Anlage bestehend aus zwei Produktionslinien zur Herstellung von Polyurethan (PU)-Dispersionen sowie ein Tanklager und weitere Lagerbauten, zu ändern.
Die Versorgung der Laromer-Anlage mit Toluol-2,4-diisocyanat (TDI) aus dem Standort-Netz wird mit Ende 03/25 eingestellt. Inhalt dieses Vorhabens ist der Aufbau einer eigenen Entladung und eines Lagertanks für TDI (32 m³), sowie die Einbindung in die bestehende Anlage. Der TDI-Lagertank hat eine Lagerkapazität von 39040 kg
Bei der Laromer-Anlage handelt es sich um eine Anlage der Nummer 4.1.8 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.
Weiterhin ist das Vorhaben der Nummer 4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen.
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG.
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für das MERO-Tanklager in Vohburg wurde festgelegt, zusätzlich zu den Emissionsberechnungen Emissionsmessungen (Gesamtkohlenwasserstoffe, Benzol) an einem der vier Schwimmdachtanks nach Inbetriebnahme und nach etwa fünf Jahren Betriebszeit durchzuführen. Die Emissionsmessungen und Emissionsberechnungen nach Inbetriebnahme wurden 1996 durchgeführt und im DGMK-Forschungsbericht 515 'Ermittlung der Kohlenwasserstoffemissionen aus Schwimmdachtanks' veröffentlicht. Im September 2001 fanden die Wiederholungsmessungen nach 5 Jahren Betriebszeit statt. Im Vergleich zu den 1996 ermittelten geringen Kohlenwasserstoffgehalten in der den Tank an - und vom Tank wegströmenden Luft wurden in 2001 wiederum nur Gehalte um die Messgerätenachweisgrenze oder geringfügig erhöht (1 ppm) gemessen. Die Ergebnisse zeigen, dass bei gut gewarteten Schwimmdach-Randabdichtungen sich das Emissionsverhalten im Laufe der Betriebszeit nicht verschlechtert hat. Die messtechnisch ermittelten Emissionen liegen im Bereich der nach der VDI-Richtlinie 3479 errechneten Werte.