The report examines the role offset approaches can play in the post-2020 climate regime. For this purpose, the report first develops a conceptual approach and a normative vision of what should be viewed as successful offset use. It then proposes tools to operationalize this vision. Lastly it derives overarching policy recommendations for the integration of offsets in carbon pricing systems. Veröffentlicht in Climate Change | 59/2021.
This report explores the introduction of carbon taxes with a national offset component and their interactions with other policy areas, and makes recommendations on this topic. In this task, the study focuses on the approaches Chile, Mexico and South Africa have chosen for elaborating their carbon taxes. The study identifies the objectives the three countries pursue by introducing these new systems as well as the requirements they establish for the use of offsets. Furthermore, it analyses the interaction between the use of offsets and other policy areas, in particular on co-benefits, co-costs and long-term emissions mitigation trajectories. Veröffentlicht in Climate Change | 18/2017.
Die zuständigen Staatssekretärinnen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Vertreter*innen der Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) der Berliner Hochschulen haben sich am Dienstagabend auf ein weiteres Vorgehen zu den Semesterbeiträgen im Sommersemester 2023 geeinigt. Der Preis des Semestertickets verändert sich nicht. Studierende erhalten im Sommersemester 2023 vom Land einen einmaligen Zuschuss von 75 Euro pro Person. Dieser Vorschlag kann nun den Studierendenausschüssen und dem Land Berlin unterbreitet werden. Für das Wintersemester 2023/2024 und die folgenden Semester wird eine neue Lösung im Rahmen des neuen Tarifsystems rund um das Deutschlandticket erarbeitet. Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: „Ich danke allen für die konstruktiven Gespräche. Es freut mich, dass es uns gelungen ist, gemeinsam eine Lösung für die Semesterbeiträge und das darin enthaltene ÖPNV-Ticket zu finden. Damit sichern wir die solidarische Finanzierung des Semestertickets und haben eine kurzfristig umsetzbare Lösung für das Sommersemester. Mit dem stabilen Preis und dem Zuschuss ermöglichen wir es der großen Gruppe an Studierenden in Berlin, auch im kommenden Semester günstig und klimaschonend im ABC-Tarifbereich unterwegs zu sein.“ Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: „Das ist eine gute Lösung für die Studierenden Berlins in der aktuellen Lage mitten in multiplen Krisen und zwischen wechselnden Tarifsystemen. Die Studierenden sind hier schließlich genauso betroffen wie alle anderen Berliner:innen und leiden ohnehin massiv unter steigenden Energie- und Mietkosten. Den öffentlichen Nahverkehr benötigen sie dringend für ihre Mobilität von einem Campus zum nächsten. Ich freue mich, dass die Wissenschafts- und Verkehrsverwaltung diesen Weg gemeinsam mit den Studierendenvertretungen erarbeiten konnten.“
This report explores the introduction of carbon taxes with a national offset component and their interactions with other policy areas, and makes recommendations on this topic. In this task, the study focuses on the approaches Chile, Mexico and South Africa have chosen for elaborating their carbon taxes. The study identifies the objectives the three countries pursue by introducing these new systems as well as the requirements they establish for the use of offsets. Furthermore, it analyses the interaction between the use of offsets and other policy areas, in particular on co-benefits, co-costs and long-term emissions mitigation trajectories. Quelle:http://www.umweltbundesamt.de/
800x600 Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich für eine vollständige Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum 1. Januar 2020 ausgesprochen. Zugleich sollen die staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben neu geordnet werden. Dies ist Ergebnis der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK in Magdeburg. Die Ressortchefs haben unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Sozialminister Norbert Bischoff am Mittwoch und Donnerstag in Magdeburg getagt und zu rund 50 Themen der Arbeits- und Sozialpolitik Beschlüsse gefasst. Minister Bischoff sprach zum Abschluss am Donnerstag von erfolgreichen Beratungen. ?Die Beschlüsse bringen in der Umsetzung mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland.? Bischoff sagte: ?Aus Magdeburg kommt Rückenwind für die neue Legislaturperiode im Bund.? Der Minister hob insbesondere den Beschluss zur Rentenanpassung hervor. Er sagte: ?Mehr als 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit ist die Schaffung einheitlicher rentenrechtlicher Regelungen eine der entscheidenden Gerechtigkeitsfragen zur Vollendung der inneren Einheit.? In ihrem Rentenbeschluss forderten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die ?vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert in Stufen bis zum 1. Januar 2020 zum Ziel hat?. Unterschiedliche Regelungen wie etwa unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen sollen damit entfallen. Zugleich heißt es, dass langzeitversicherte Geringverdiener über eine Mindestentgeltpunktregelung vor Altersarmut geschützt werden müssten. Saarlands Sozialminister Andreas Storm betonte: ?Eine der wichtigsten gesellschafts- und sozialpolitischen Aufgaben für die neue Legislatur im Bund wird die Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes sein, das Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausführt und gleichzeitig die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Teilhabeleistung weiterentwickelt.? Von besonderer Bedeutung für die Länder sei auch, dass der Bund eine finanzielle Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gewährleiste. Der von der Konferenz einstimmig gefasste Beschluss zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sieht ein vom Bund finanziertes einheitliches Teilhabegeld für Menschen mit Behinderungen vor. Damit soll den Betroffenen mehr eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Höhe des Teilhabegeldes soll sich nach Vorstellung der Sozialpolitiker an der Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz orientieren. Diese beträgt aktuell 660 Euro. Die Ministerkonferenz stellte zugleich klar, dass eine Anrechnung auf andere Leistungen der Sozialhilfe wie etwa die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter oder die Hilfe zur Pflege ausgeschlossen werden solle. Einstimmig sprachen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für die Einführung eines neuen, erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus. Dies sei eine ?vordringliche pflegepolitische Aufgabe in der neuen Legislaturperiode des Bundes?, heißt es in dem Beschluss. Die Konferenz plädierte dafür, häusliche Betreuung als Regelleistung einzuführen. Das Leistungsrecht müsse insgesamt einfacher und flexibler werden, heißt es. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Angehörige benötigten ein Leistungsrecht, das ?übersichtlich und flexibel ist und mit dem auf die unterschiedlichen und sich verändernden Bedarfe reagiert werden kann?. Den Ministerinnen und Ministern sowie Senatorinnen und Senatoren ist ebenso wichtig, ?dass es zu keiner Verdrängung niedrigschwelliger Betreuungsangebote durch professionelle Angebote kommt?. Vielmehr sei die Struktur der niedrigschwelligen Angebote auszubauen. Hierzu sei die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen. Weiteren Reformbedarf sieht die ASMK bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Bundesregierung wird gebeten, statt eines getrennten Anspruchs von jeweils vier Wochen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein flexibles Budget von acht Wochen einzuführen, das dann je nach Bedarf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege eingesetzt werden kann. Auch will die Konferenz erreichen, dass die bislang sechsmonatige Wartefrist, ehe überhaupt eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, gestrichen wird. Drittens soll die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits von 18 auf 25 Jahre angehobene Altergrenze für Kurzzeitpflege nochmals nach oben korrigiert werden. Damit will die Konferenz verhindern, dass jüngere zu pflegende Menschen im Rahmen einer Kurzzeitpflege in Altenpflegeeinrichtungen betreut werden müssen. Bei den Beschlüssen zur Arbeitsmarktpolitik geht es der Fachkonferenz unter anderem um die Stärkung des Tarifsystems, die Begrenzung der Leiharbeit sowie einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz. So sprechen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren mehrheitlich dafür aus, die Hürden für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifabschlüssen niedriger zu hängen. Aktuell gilt die Regelung, dass mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sein muss. Vor dem Hintergrund einer immer weiter sinkenden Tarifbindung ist dieses Quorum in einigen Branchen nicht mehr erreichbar. Die Folge: Immer weniger Tarifabschlüsse können für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im Jahr 1991 waren es noch 199 neue Tarifabschlüsse, im vergangenen Jahr sank die Zahl nach einer Aufstellung des Bundes auf 28. Die Fachkonferenz bittet die Bundesregierung daher um kritische Würdigung dieser 50-Prozent-Regelung. Zudem soll das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgedehnt werden. Um einen weiteren Vormarsch der Leiharbeit sowie Lohndumping in diesem Bereich zu stoppen, wollen die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren das Prinzip ?Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? konsequenter umsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Tariföffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu streichen, die eine dauerhafte Geringerbezahlung von Leiharbeit gegenüber der Stammbelegschaft eines Unternehmens zulässt. Im Beschluss der ASMK heißt es dazu: ?Lediglich für eine kurze Einarbeitungszeit darf durch Tarifvertrag abgewichen werden, soweit der für die Stammbelegschaft einschlägige Tarifvertrag dieselben Absenkungsregelungen in der Einarbeitungszeit vorsieht.? Des Weiteren spricht sich die Konferenz angesichts wiederholter Datenskandale in Unternehmen für einen verbesserten Beschäftigtendatenschutz aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel sei ein effektiver Schutz der Beschäftigten. Die Beschlüsse der Konferenz werden im Internet unter www.asmk.sachsen-anhalt.de veröffentlicht. 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Das Projekt "Entwicklung eines Instrumenten- bzw. Massnahmenkataloges zur gleichmaessigen Auslastung der Baukapazitaeten auf der Basis von Erfahrungen aus Deutschland und ausgewaehlten europaeischen Laendern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung eines Instrumenten- und Massnahmenkatalogs zur gleichmaessigen Auslastung der Baukapazitaeten im Jahresverlauf. Dazu sollen Erfahrungen aus Deutschland und vier ausgewaehlten europaeischen Laendern ausgewertet werden. Das Vorhaben beruht auf dem 10 Punkte-Programm zur Foerderung und Verstetigung beschaeftigungswirksamer Bautaetigkeit vom 28.09.2000, das von den Tarifvertragsparteien am Bau und dem Bundeskanzler vereinbart wurde. Zur Erarbeitung des Katalogs werden mindestens vier Laender mit relevanten Winterbaufoerderungsmassnahmen zur vertiefenden Untersuchung ausgewaehlt, in Bezug auf die Rahmenbedingungen, Instrumente, Massnahmen und deren Wirksamkeit zur Verstetigung untersucht. 1. Erstellung eines Instrumenten- und Massnahmenkatalogentwurfs als Arbeitshypothese, 2. Laenderauswahl, 3. Vertiefende Informationsbeschaffung und erste Wirkungsabschaetzung, 4. Laenderspezifische Rueckkopplung, 5. Laenderuebergreifende Rueckkopplung, 6. Katalogerstellung, 7. Bericht und Dokumentation, 8. Praesentationen. Die weitere Umsetzung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Unterzeichner des 10 Punkte-Programms.
Das Projekt "Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG durchgeführt. 'Living Lab Walldorf' ist ein kooperatives Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit einer Laufzeit vom 01.12.2015 bis zum 31.01.2019 gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.11.2015. Das Projekt widmet sich der Transformation des Strommarktes unter veränderten Tarif-, Bilanzierungs- und Regulationssystemen auf der Grundlage von sowohl simulativen Untersuchungen als auch praktischer Forschung im Rahmen eines Feldtests, der im Wohngebiet Walldorf-Süd durchgeführt wird. Projektziel ist es, zukünftige Rahmenbedingungen, Dienstleistungen und Technologien zum Management von erneuerbaren, dezentralen Energien pilothaft einzuführen und gemeinsam mit allen Beteiligten zu testen, zu optimieren und zu bewerten. Dies umfasst die simulative Evaluation innovativer Regulatorik sowie die prototypische Anwendung dynamischer Leistungserfassung und Visualisierung, technologischer Vernetzung dezentraler Flexibilität in Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die Erforschung neuer Marktrollen insbesondere hinsichtlich der Flexibilitätsvermarktung. Darüber hinaus stellt die Einbindung der lokalen Bevölkerung durch Transparenz, Feedback und Marktforschung einen Schwerpunkt des Projektes dar. Das Projekt ist bis auf bereits kommunizierte Verzögerungen beim Start des Feldtests, plangemäß fortgeschritten. Die Untersuchungsszenarien wurden spezifiziert und nach Handlungsebenen differenziert. Die energiewirtschaftliche Modellierung wird gemäß den projektspezifischen Anforderungen umgesetzt. Prozesse und Algorithmen zur Optimierung flexibler Energieanlagen wurden konzipiert und stehen vor ihrer Evaluation. Erste Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Untersuchung liegen planmäßig vor und wurden im Berichtszeitraum bereits zur Bewertung herangezogen. Die technologischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Feldversuch mit den Pilothaushalten sind abgeschlossen und wurden in allen Pilothaushalten erfolgreich implementiert. Die Gewerbeobjekte und der Quartierspeicher sind mit Messtechnik ausgestattet und liefern bereits relevante Daten.
Das Projekt "Teil 6" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KEO GmbH durchgeführt. 'Living Lab Walldorf' ist ein kooperatives Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit einer Laufzeit vom 01.12.2015 bis zum 31.01.2019 gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.11.2015. Das Projekt widmet sich der Transformation des Strommarktes unter veränderten Tarif-, Bilanzierungs- und Regulationssystemen auf der Grundlage von sowohl simulativen Untersuchungen als auch praktischer Forschung im Rahmen eines Feldtests, der im Wohngebiet Walldorf-Süd durchgeführt wird. Projektziel ist es, zukünftige Rahmenbedingungen, Dienstleistungen und Technologien zum Management von erneuerbaren, dezentralen Energien pilothaft einzuführen und gemeinsam mit allen Beteiligten zu testen, zu optimieren und zu bewerten. Dies umfasst die simulative Evaluation innovativer Regulatorik sowie die prototypische Anwendung dynamischer Leistungserfassung und Visualisierung, technologischer Vernetzung dezentraler Flexibilität in Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die Erforschung neuer Marktrollen insbesondere hinsichtlich der Flexibilitätsvermarktung. Darüber hinaus stellt die Einbindung der lokalen Bevölkerung durch Transparenz, Feedback und Marktforschung einen Schwerpunkt des Projektes dar. Das Projekt ist bis auf bereits kommunizierte Verzögerungen beim Start des Feldtests, plangemäß fortgeschritten. Die Untersuchungsszenarien wurden spezifiziert und nach Handlungsebenen differenziert. Die energiewirtschaftliche Modellierung wird gemäß den projektspezifischen Anforderungen umgesetzt. Prozesse und Algorithmen zur Optimierung flexibler Energieanlagen wurden konzipiert und stehen vor ihrer Evaluation. Erste Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Untersuchung liegen planmäßig vor und wurden im Berichtszeitraum bereits zur Bewertung herangezogen. Die technologischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Feldversuch mit den Pilothaushalten sind abgeschlossen und wurden in allen Pilothaushalten erfolgreich implementiert. Die Gewerbeobjekte und der Quartierspeicher sind mit Messtechnik ausgestattet und liefern bereits relevante Daten.
Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BEEGY GmbH durchgeführt. 'Living Lab Walldorf' ist ein kooperatives Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit einer Laufzeit vom 01.12.2015 bis zum 31.01.2019 gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.11.2015. Das Projekt widmet sich der Transformation des Strommarktes unter veränderten Tarif-, Bilanzierungs- und Regulationssystemen auf der Grundlage von sowohl simulativen Untersuchungen als auch praktischer Forschung im Rahmen eines Feldtests, der im Wohngebiet Walldorf-Süd durchgeführt wird. Projektziel ist es, zukünftige Rahmenbedingungen, Dienstleistungen und Technologien zum Management von erneuerbaren, dezentralen Energien pilothaft einzuführen und gemeinsam mit allen Beteiligten zu testen, zu optimieren und zu bewerten. Dies umfasst die simulative Evaluation innovativer Regulatorik sowie die prototypische Anwendung dynamischer Leistungserfassung und Visualisierung, technologischer Vernetzung dezentraler Flexibilität in Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die Erforschung neuer Marktrollen insbesondere hinsichtlich der Flexibilitätsvermarktung. Darüber hinaus stellt die Einbindung der lokalen Bevölkerung durch Transparenz, Feedback und Marktforschung einen Schwerpunkt des Projektes dar. Das Projekt ist bis auf bereits kommunizierte Verzögerungen beim Start des Feldtests, plangemäß fortgeschritten. Die Untersuchungsszenarien wurden spezifiziert und nach Handlungsebenen differenziert. Die energiewirtschaftliche Modellierung wird gemäß den projektspezifischen Anforderungen umgesetzt. Prozesse und Algorithmen zur Optimierung flexibler Energieanlagen wurden konzipiert und stehen vor ihrer Evaluation. Erste Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Untersuchung liegen planmäßig vor und wurden im Berichtszeitraum bereits zur Bewertung herangezogen. Die technologischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Feldversuch mit den Pilothaushalten sind abgeschlossen und wurden in allen Pilothaushalten erfolgreich implementiert. Die Gewerbeobjekte und der Quartierspeicher sind mit Messtechnik ausgestattet und liefern bereits relevante Daten.
Das Projekt "Teil 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von MVV Energie AG durchgeführt. 'Living Lab Walldorf' ist ein kooperatives Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit einer Laufzeit vom 01.12.2015 bis zum 31.01.2019 gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.11.2015. Das Projekt widmet sich der Transformation des Strommarktes unter veränderten Tarif-, Bilanzierungs- und Regulationssystemen auf der Grundlage von sowohl simulativen Untersuchungen als auch praktischer Forschung im Rahmen eines Feldtests, der im Wohngebiet Walldorf-Süd durchgeführt wird. Projektziel ist es, zukünftige Rahmenbedingungen, Dienstleistungen und Technologien zum Management von erneuerbaren, dezentralen Energien pilothaft einzuführen und gemeinsam mit allen Beteiligten zu testen, zu optimieren und zu bewerten. Dies umfasst die simulative Evaluation innovativer Regulatorik sowie die prototypische Anwendung dynamischer Leistungserfassung und Visualisierung, technologischer Vernetzung dezentraler Flexibilität in Haushalten und Gewerbebetrieben sowie die Erforschung neuer Marktrollen insbesondere hinsichtlich der Flexibilitätsvermarktung. Darüber hinaus stellt die Einbindung der lokalen Bevölkerung durch Transparenz, Feedback und Marktforschung einen Schwerpunkt des Projektes dar. Das Projekt ist bis auf bereits kommunizierte Verzögerungen beim Start des Feldtests, plangemäß fortgeschritten. Die Untersuchungsszenarien wurden spezifiziert und nach Handlungsebenen differenziert. Die energiewirtschaftliche Modellierung wird gemäß den projektspezifischen Anforderungen umgesetzt. Prozesse und Algorithmen zur Optimierung flexibler Energieanlagen wurden konzipiert und stehen vor ihrer Evaluation. Erste Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Untersuchung liegen planmäßig vor und wurden im Berichtszeitraum bereits zur Bewertung herangezogen. Die technologischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Feldversuch mit den Pilothaushalten sind abgeschlossen und wurden in allen Pilothaushalten erfolgreich implementiert. Die Gewerbeobjekte und der Quartierspeicher sind mit Messtechnik ausgestattet und liefern bereits relevante Daten.
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Type | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 62 |
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Mensch & Umwelt | 106 |
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