Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Das Straßenbaumkataster umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken als Grundlage der Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit und der Planung. Wesentliche Datenfelder sind: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronenumfang, Stammdurchmesser, biologische Parameter und Schadensmerkmale. Die schnelle grafische Visualisierung der Baumstandorte und Hintergrundkarten leistet eine integrierte GIS-Komponente. Die Sachdaten liegen in einer SQL Server- Datenbank vor. Erfasst wird im Rahmen fortlaufender Vermessungsgänge und Aktualisierungen. Die Fortschreibungen erfolgen auch im Rahmen der vorgeschriebenen Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit. Das - Online-Straßenbaumkataster - umfasst die flächendeckende Darstellung der Bäume auf öffentlichen Straßenflurstücken mit wesentlichen Stammattributen sowie die Daten der Hamburger Port Authority, die in einer eigenen Datenbank gespeichert werden. Jedem Baum sind die folgenden Datenfelder zugeordnet: Standort, Gattung/Art, Pflanzjahr, Kronendurchmesser und Stammumfang. Diese im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen erfassten Daten werden für das Internet jährlich mit Stand 1. Januar aktualisiert. Sie stehen als WMS- u. WFS-Dienst sowie im Format GML als Download zur Verfügung.
Dieser Datensatz enthält aus Datenschutzgründen nur eine Teilmenge der Ausgleichsflächen des Hamburger Kompensationsverzeichnisses. Diese Daten enthalten alle Ausgleichsflächen aus großen Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Die Maßnahmenflächen gemäß BauGB sind keine naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, sondern werden in Bebauungsplänen ohne Zuordnung als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt, um andere Nutzungen oder Bebauung auf diesen Flächen planerisch auszuschließen. Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach §17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Vor der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 wurde das Kompensationsverzeichnis "Eingriffskataster" genannt. Die Rechtsgrundlage war das Hamburgische Naturschutzgesetz.
A comprehensive global catalog of landslide-triggered tsunamis (LTT) was compiled by reviewing tsunami and earthquake databases, catalogs, and scientific literature. This dataset is designed to investigate the relationship between tsunami heights and the triggering landslides' characteristics, including 354 documented cases from 6200 BC to 2024. It provides detailed information on landslide characteristics, triggering and preparatory factors, type of waterbody, tsunami wave height, inundation distance, and associated effects.
Raw data acquired by position sensors on board RV Elisabeth Mann Borgese during expedition EMB383 were processed to receive a validated master track which can be used as reference of further expedition data. During EMB383 data from the motion reference unit exail Phins Gen.3, the Trimble SPS356 GPS receiver, the Furuno GP-170 and the Furuno GP-150 GPS receiver were used to calculate the mastertrack. Data were downloaded from DAVIS SHIP data base (https://dship.bsh.de) with a resolution of 1 sec. Processing and evaluation of the data is outlined in the data processing report. Processed data are provided as a master track with 1 sec resolution derived from the position sensors' data selected by priority and a generalized track with a reduced set of the most significant positions of the master track.
The Eurasian Modern Pollen Database (EMPD) contains modern pollen data (raw counts) for the entire Eurasian continent. Derived from the European Modern Pollen Database, the dataset contains many more samples West of the Ural Mountains. We propose this dataset in three different format: 1/ an Excel spreadsheet, 2/ a PostgreSQL dump and 3/ a SQLite3 portable database format. All three datasets are strictly equivalent. For download see "Original Version".
Raw data acquired by position sensors on board RV Elisabeth Mann Borgese during expedition EMB382 were processed to receive a validated master track which can be used as reference of further expedition data. During EMB382 data from the motion reference unit exail Phins Gen.3, the Trimble SPS356 GPS receiver, the Furuno GP-170 and the Furuno GP-150 GPS receiver were used to calculate the mastertrack. Data were downloaded from DAVIS SHIP data base (https://dship.bsh.de) with a resolution of 1 sec. Processing and evaluation of the data is outlined in the data processing report. Processed data are provided as a master track with 1 sec resolution derived from the position sensors' data selected by priority and a generalized track with a reduced set of the most significant positions of the master track.
Es handelt sich hierbei um eine georeferenzierte Datensammlung (Datenbank) mit den freigegebenen geowissenschaftlichen Bohr- und Profildaten aus den geologischen Schichtenverzeichnissen. Grundlage der Datenverschlüsselung ist der "Symbolschlüssel Geologie (SEP1 von 1991)" der Staatlich Geologischen Dienste Deutschlands. Die Daten werden, soweit eine Freigabe zur Veröffentlichung vorliegt, im Hamburger Bohrdatenportal dargestellt. Zur freien maschinellen Weiterverarbeitung gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz werden Daten im Format gml in einem rar-Archiv bereitgestellt. Darin sind die Stammdaten aller Bohrungen enthalten. Die Schichtdaten sind aufgrund ihres Umfangs in 7 Dateien gemäß der Bezirke Hamburgs aufgeteilt und enthalten aus Datenschutzgründen nicht die Daten privater Bohrungen, für die keine Freigabe zur Veröffentlichung vorliegt. Die Aktualisierung der Download-Dateien erfolgt bedarfsweise. Zum besseren Verständnis der Daten wird zudem eine Datei mit Feldbeschreibungen und Schlüssellisten bereitgestellt. Die Daten werden, soweit eine Freigabe zur Veröffentlichung vorliegt, ebenfalls von den WFS-Diensten ¿WFS BoreholeML 3.0 Header¿ und ¿WFS BoreholeML 3.0¿ für die Bohrpunktkarte Deutschland bereitgestellt. Die Daten liegen hier nicht im ursprünglichen SEP1-sondern im undifferenzierteren BoreholeML3-Format vor. Diese beiden Dienste liefern komplexe GML Schemata, die von Standard-GIS-Clients wie ArcMap oder QGis nicht ohne weiteres verarbeiten werden können.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 15824 |
Europa | 141 |
Global | 98 |
Kommune | 20 |
Land | 869 |
Wissenschaft | 942 |
Zivilgesellschaft | 8 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 9706 |
Daten und Messstellen | 724 |
Ereignis | 14 |
Förderprogramm | 5035 |
Gesetzestext | 4423 |
Kartendienst | 9 |
Sammlung | 19 |
Software | 6 |
Taxon | 24 |
Text | 915 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 1076 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 10909 |
offen | 6261 |
unbekannt | 340 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 15638 |
Englisch | 2458 |
andere | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 322 |
Bild | 41 |
Datei | 520 |
Dokument | 619 |
Keine | 13645 |
Unbekannt | 77 |
Webdienst | 252 |
Webseite | 2618 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 5726 |
Lebewesen und Lebensräume | 5399 |
Luft | 3981 |
Mensch und Umwelt | 17510 |
Wasser | 3846 |
Weitere | 7963 |