Die Städtebauförderung erzielt beachtliche volkswirtschaftliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte. Diese beruhen auf der Bündelung von öffentlichen Mitteln und dem Anstoß privaten Kapitals, das die Programme der Städtebauförderung mobilisieren. Welche direkten und indirekten Effekte haben die Programme auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? Welche regionale Reichweite haben diese Effekte? So lauten zwei wesentliche Fragen, welche die Forschungsarbeit beantworten soll. Anlass und Ziel: Die Programme der Städtebauförderung wurden bereits anhand von 50 Fallbeispielen analysiert und zwar hinsichtlich ihrer Anstoß- und Bündelungseffekte, der Wachstums- und Beschäftigungseffekte sowie ihrer Wirkungen auf das Steueraufkommen und die Sozialversicherungen (BUW/DIW 2011). Die Bündelungseffekte umfassen jene Mittel der öffentlichen Hand, die neben der Städtebauförderung verausgabt wurden. Die Anstoßeffekte betreffen private Investitionen, die mit der Städtebauförderung zusammenhängen. Die Ergebnisse der Fallstudien machen deutlich, wie groß die Bündelungs- und Anstoßeffekte in den untersuchten Gebieten sind. Die Maßnahmen und Projekte haben eine enorme Bedeutung für die lokale und regionale Ökonomie. Die Reichweite der ökonomischen Effekte der Städtebauförderung in einer räumlichen Staffelung ist allerdings bislang nicht dezidiert untersucht worden. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, vertiefende Kenntnisse über die räumliche Verteilung der ökonomischen Wirkungen zu erlangen. Diese sind insofern von Belang für die Städtebauförderung, als dass hierdurch Rückschlüsse auf die 'Wirkungswege' der Fördermittel erlangt werden können. Neben den eingangs formulierten Fragen geht es im Forschungsprojekt um die folgenden: - Welche direkten und indirekten Effekte hat die Städtebauförderung auf die städtische und regionale Wirtschaft bzw. Beschäftigung? - Welche Unternehmen bzw. Wirtschaftszweige profitieren vornehmlich von der Städtebauförderung? - In welchem Umfang profitieren lokale Unternehmen der geförderten Städte und Gemeinden von der Förderung oder sind die Effekte eher überregionaler zu verzeichnen? - Wo und in welchem Umfang finden das Wachstum und die Beschäftigung, die im Zusammenhang mit der Städtebauförderung entstehen, letztlich statt? - Welche Bruttowertschöpfung entsteht aus den Effekten? Welche kommunalen Steuereinnahmen lassen sich aufgrund der Investitionen verzeichnen? - Wie hoch ist der Anteil der Städtebaufördermittel, die im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen, an Private weitergereicht werden?
Die Rahmendaten der Treibhausgas-Projektionen 2025 beschreiben die Entwicklung zentraler Einflussfaktoren des Energiesystems in Deutschland bis 2050. Der Bericht umfasst Annahmen zur demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung, zu Großhandelspreisen wichtiger Energieträger wie Rohöl, Erdgas, Steinkohle und Wasserstoff sowie zu CO2-Preisen in den verschiedenen Systemen. Ergänzt wird dies durch Daten zu CO2-Transport- und Speicherkosten. Die Entwicklung der Endverbraucherpreise werden zusammen mit den Annahmen zu relevanten Preisbestandteilen (u.a. Netzentgelte, Steuern, Abgaben) in einem eigenständigen Teilbericht dokumentiert und veröffentlicht.
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte des Saarlandes 2022
steuerliche Bodenrichtwerte Saarland, Stichtag der Ermittlung ist der 01.01.2022:steuerliche Bodenrichtwerte des Saarlandes 2024
Der Landwirtschaft kommt beim Erhalt und Schutz unserer natürlichen Ressourcen eine große Bedeutung zu. Eine umweltfreundlich gestaltete Landwirtschaft trägt dazu bei, Umweltbelastungen zu vermindern und zu vermeiden. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende rechtliche Grundlagen und eine Agrarpolitik, die deutlich stärker auf Agrarumwelt- und Klimaschutz ausgerichtet ist. Einführung Deutschland ist aufgrund seiner fruchtbaren Böden, gemäßigten Temperaturen und ausreichenden Niederschläge ein Gunststandort für die landwirtschaftliche Produktion. Das ermöglicht hohe Erträge bei guter Qualität der erzeugten Lebens- und Futtermittel. Mit ihrem umweltoffenen Einsatz und den vorherrschenden Produktionssystemen verursacht die Landwirtschaft verschiedene Umweltbelastungen . Andererseits erhalten bestimmte Bewirtschaftungsweisen auch wertvolle Agrarökosysteme und unsere gewachsene Kulturlandschaft. Die Landwirtschaft prägt damit das Landschaftsbild und bietet Möglichkeiten einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der Flächen. Sie ist in bestimmten Regionen auch eine wichtige Grundlage für die regionale Wirtschaft und den Tourismus. Ziel einer umweltfreundlich gestalteten Landwirtschaft muss es sein, negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser, Klima und die Biodiversität zu vermeiden, Kulturlandschaften zu erhalten und gleichzeitig die regionale Entwicklung zu fördern. Das nationale Agrar- und Umweltrecht sowie die Ausgestaltung der europäischen und nationalen Agrarpolitik bieten prinzipiell Möglichkeiten, Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Grenzen zu halten und eine umweltschonende Bewirtschaftung der Flächen zu gewährleisten. Um bestehende Agrarumwelt- und Klimaziele zu erreichen, ist jedoch eine deutlich ambitioniertere Gestaltung notwendig. Dies kann einerseits über gesetzliche Vorschriften im nationalen Agrar- und Umweltrecht oder Umweltstandards als Voraussetzungen für den Erhalt von Agrarsubventionen der EU (GAP) erfolgen. Andererseits bietet auch die Entlohnung für zusätzliche Umweltmaßnahmen die Möglichkeit, Umweltschutz in der Landwirtschaft stärker zu fördern (z.B. durch Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der ersten oder zweiten Säule der GAP). Ergänzende ökonomische Instrumente wie Steuern und Abgaben können eine umweltverträgliche Landwirtschaft zusätzlich unterstützen. Weitere Möglichkeiten bietet die Teilnahme an Umweltmanagementsystemen und -zertifizierungen, wenn diese auf einer glaubwürdigen fachlichen Basis beruhen. Vorschriften und Mindeststandards zum Umweltschutz, an die sich Landwirte und Landwirtinnen in Deutschland halten müssen, sind im bestehenden nationalen Agrar- und Umweltrecht verankert. Dieses umfasst eine Vielzahl von nationalen Gesetzen und Verordnungen, mit denen Deutschland zumeist die Vorgaben der europäischen Agrar-Umweltpolitik (EU-Richtlinien) umsetzt. Hierzu gehören auf Bundesebene beispielsweise das Düngegesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz (nähere Informationen zum Wasserrecht ) mit den jeweils zu den Gesetzen erlassenen Verordnungen. Das Bundesbodenschutzgesetz , welches über die „Gute fachliche Praxis der Landwirtschaft“ landwirtschaftliche Maßnahmen zum Bodenschutz definiert, basiert hingegen derzeit in Ermangelung einer EU-weiten Bodenrahmenrichtlinie ausschließlich auf nationalen Vorgaben. Obwohl das nationale Agrar- und Umweltrecht umfangreiche Vorschriften für die Landwirtschaft enthält, zeigen die vielfältigen Umweltbelastungen, dass deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht. Dies liegt unter anderem daran, dass es in einigen Rechtsbereichen Vollzugsdefizite gibt. So können Vorortkontrollen durch die zuständigen Kontrollinstanzen (zum Beispiel Landwirtschaftskammern) aufgrund deren begrenzter Kapazitäten nur sporadisch durchgeführt und Verstöße nur selten aufgedeckt und geahndet werden. Zudem fehlen in vielen Rechtsbereichen bereits die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Vorschriften, die den Behörden die notwendigen Kontroll-, Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse übertragen. Außerdem finden sich in den Normtexten häufig abstrakte und nicht hinreichend bestimmte Formulierungen, die sowohl bei Landwirtschaftsbetrieben als auch bei den Behörden zu rechtlichen Unklarheiten bei der Anwendung führen, z. B. fehlende Anzeigepflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anwendbare Anordnungsbefugnisse zur Konkretisierung und Durchsetzung der guten fachlichen Praxis im Einzelfall. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher mit Blick auf die gegenwärtig unzureichende Wirksamkeit des Agrar- und Umweltrechts den Umweltschutz in den einschlägigen Rechtsgrundlagen vor allem durch leichter vollziehbare Regelungen zu stärken. Für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten viel Spielraum für eine ambitionierte Agrarumwelt- und Klimapolitik gegeben. Diesen Spielraum haben Deutschland und andere Mitgliedsstaaten jedoch bei weitem nicht ausgenutzt. Als Voraussetzung für die GAP-Zahlungen müssen Landwirte bestimmte, nach EU-Recht obligatorische Auflagen im Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit und Tierschutz einhalten (Grundanforderungen der Betriebsführung, GAB) und gewährleisten, dass sie die landwirtschaftlich genutzten Flächen (auch die vorübergehend nicht bewirtschafteten) in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten. Bei Verstößen können die Zahlungen gekürzt werden. Landwirte, die über die obligatorischen Anforderungen hinaus zusätzliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich freiwillig zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Landschaften verpflichten, werden dafür im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell unterstützt. Hierfür stehen Mittel in der ersten Säule (Öko-Regelungen) und in der zweiten Säule zur Verfügung. Gefördert werden beispielsweise Anbauverfahren und Techniken, die den Boden verbessern und Erosion vermindern, sowie extensiver Grünlanderhalt und der Ökologische Landbau . Es ist jedoch fraglich, inwiefern das aktuelle Fördersystem die bestehenden Agrarumwelt- und Klimaprobleme tatsächlich ausreichend mindern kann. Neben der Subventionspolitik der EU gibt es weitere ökonomische Instrumente wie Abgaben oder Zertifikate, die dazu beitragen können, die Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten. Ökonomische Instrumente setzten dabei die Rahmenbedingungen für Betriebe, indem z.B. umweltschädliche Betriebsmittel durch eine Steuer teurer werden. Alternative Betriebsmittel oder eine umweltverträglichere Bewirtschaftungsweise werden damit im Vergleich attraktiver. Diskutiert wird beispielsweise, eine Stickstoffüberschussabgabe oder eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel einzuführen. Ebenfalls in der aktuellen Diskussion steht die Frage, inwiefern die Landwirtschaft in ein Emissionshandelssystem eingebunden werden könnte. Aber auch das bestehende Steuersystem kann ökologisch verträglicher gestaltet werden, indem umweltschädliche Ausnahmeregelungen reformiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Befreiung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen von der Kraftfahrzeugsteuer ( Subventionsbericht des UBA ). Der schrittweise Abbau der Steuervergünstigung für Agrardiesel ist ein Schritt in diese Richtung. Indirekt können auch Abgaben auf der Konsumseite dazu führen, dass sich die Produktion anpasst. Wichtig ist hierfür jedoch, dass Instrumente auf der Produktions- und Konsumseite aufeinander abgestimmt sind, um unerwünschte Ausweichreaktionen zu verhindern. Eine wichtige Stellschraube ist die Mehrwertsteuer . Wenn Fleisch und tierische Produkte mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert und im Gegenzug pflanzliche Produkte einem geringeren Steuersatz unterliegen würden, werden pflanzliche Produkte im Verhältnis günstiger. Damit wird ein Anreiz für eine umweltfreundlichere und gesündere Ernährung gesetzt. Ein weiteres aktuelles Beispiel sind die Vorschläge der Borchert-Kommission, die mit Blick auf das Tierwohl eine Tierwohl-Abgabe vorschlägt. Tierische Produkte sollen einer Abgabe unterliegen, die Einnahmen wiederum stehen dann für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung. Umweltmanagementsysteme in der Landwirtschaft dienen dazu, die Umweltauswirkungen des Betriebs zu erfassen, geltendes Recht einzuhalten, Abläufe und Strukturen festzulegen und wirksame Maßnahmen für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz umzusetzen. Dadurch werden Umweltbelastungen reduziert und Kosten gespart. Das Umweltmanagement unterstützt auch die Optimierung von Stoffströmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht und hilft somit, durch Ressourceneinsparung die Umwelt zu entlasten. Landwirtschaftsbetriebe können am europäischen Umweltmanagement- und Auditsystem EMAS teilnehmen und dadurch ihr Umweltengagement auch gegenüber Bürger*innen, Kund*innen, Medien, Behörden und anderen Anspruchsgruppen zur Geltung bringen. Dafür müssen sie eine umweltbezogene Bestandsaufnahme („Umweltprüfung“) durchführen, ein Umweltmanagementsystem betreiben sowie einen für die Öffentlichkeit bestimmten Umweltbericht, die EMAS-Umwelterklärung, erstellen. Besonderes Gewicht gewinnt EMAS aufgrund der obligatorischen Begutachtung durch eine*n staatlich zugelassene*n Umweltgutachter*in.
Die Publikation dokumentiert die methodischen Grundlagen und Annahmen zur Ermittlung der Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas -Projektionen 2025. Ausgangspunkt sind die in den Rahmendaten definierten Brennstoff- und CO₂-Bepreisungspfade. Über Annahmen zu den jeweiligen weiteren Preisbestandteilen werden die entsprechenden Endverbrauchspreise ermittelt und dargestellt. Die Analyse umfasst die Preisbildung von Erdölprodukten, Erdgas, Strom, Fernwärme, Biomasse und Wasserstoff unter Berücksichtigung von Beschaffungs- und Vertriebskosten, Steuern, Abgaben sowie Netzentgelten. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Die Landwirtschaft verursacht gegenwärtig massive Umweltschäden. Die intensive Tierhaltung ist dabei ein entscheidender Treiber - über ihre direkten Umweltwirkungen und indem sie über den hohen Futtermittelbedarf eine Intensivierung des Ackerbaus notwendig macht. Ein alleiniger Wandel der Nutztierhaltung reicht jedoch nicht aus, da sonst die Gefahr besteht, dass negative Umwelteffekte lediglich verlagert werden. Eine dauerhaft umweltverträgliche Nutztierhaltung daher ist nur in Kombination mit einem korrespondierenden, nachhaltigen Konsum und entsprechenden Veränderungen in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette denkbar. Ziel des Vorhabens ist es anhand politischer Handlungsempfehlungen der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik Orientierung zu geben, wie der nötige Wandel von Landwirtschaft, Verarbeitung, Distribution und Konsum mit Fokus auf eine umweltverträgliche Nutztierhaltung gelingen kann. Zum anderen soll mittels Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Fachgesprächen direkt in die Gesellschaft und Fachöffentlichkeit hinein gewirkt werden, um nachhaltige Ernährungsweisen und ein gesellschaftliches Umfeld zu unterstützen, das für die Erreichung einer umweltverträglichen Nutztierhaltung zuträglich ist. Dazu werden, verbunden über alle Bereiche und unter Berücksichtigung aktueller Prozesse, konkrete, praktikable und umsetzbare Vorschläge entwickelt, wie wesentliche Instrumente der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik (Ordnungsrecht, Steuern und Abgaben, Subventionen, Kennzeichnungen, Angebotsgestaltung in öffentlichen Kantinen, Informationskampagnen, vielfältige Förderprogramme) ausgestaltet und in Einklang gebracht werden können, um einen Wandel zu ermöglichen. Besondere Bedeutung werden hierbei die gemeinsame Agrarpolitik der EU und wie Weiterentwicklung und Konkretisierung der 'Farm-to-Fork-Strategy' der EU-KOM einnehmen. Hierzu ist vorgesehen, die Einzelaktivitäten der UBA-Facheinheiten im Rahmen eines übergeordneten Ansatzes zusammen zu führen.
Die Rahmendaten der Treibhausgas -Projektionen 2025 beschreiben die Entwicklung zentraler Einflussfaktoren des Energiesystems in Deutschland bis 2050. Der Bericht umfasst Annahmen zur demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung, zu Großhandelspreisen wichtiger Energieträger wie Rohöl, Erdgas, Steinkohle und Wasserstoff sowie zu CO2 -Preisen in den verschiedenen Systemen. Ergänzt wird dies durch Daten zu CO2-Transport- und Speicherkosten. Die Entwicklung der Endverbraucherpreise werden zusammen mit den Annahmen zu relevanten Preisbestandteilen (u.a. Netzentgelte, Steuern, Abgaben) in einem eigenständigen Teilbericht dokumentiert und veröffentlicht. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
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