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Erforschung von Anwendbarkeit, tatsächlicher Nutzung und Wirkung der Taxonomie in Finanzmarkt und Realwirtschaft mit Bezug auf die darin enthaltenen Umweltziele 3-6

Kick-Off für Arbeitskreis Nachhaltigkeit

Auf Initiative der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH haben mehrere Mitglieder der Umweltallianz den Arbeitskreis Nachhaltigkeit gegründet. Ziele sind Erfahrungsaustausch sowie Impulsgebung und Beratung für die Politik. Thematische Schwerpunkte sind Chancen und Herausforderungen nachhaltiger Transformationsprozesse in der Wirtschaft. Dazu gehören zum Beispiel Spannungsfelder bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien, Weiterentwicklung des unternehmerischen Klimamanagements, Entwicklung einer effizienten Nachhaltigkeitsberichterstattung, Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU-Taxonomie-Verordnung etc. Die Kick-Off-Veranstaltung des Arbeitskreises fand am 28. Mai 2024 beim Gastgeber SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in Lutherstadt Wittenberg statt. Teilgenommen haben neben Mitgliedsunternehmen der Umweltallianz Vertreter des Beirats und der Geschäftsstelle. Nach einer Präsentation jedes Unternehmens zu seinen Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit wurde festgelegt, beim nächsten Treffen die „Wesentlichkeitsanalyse“ zu besprechen. Wegen der anstehenden Berichterstattungspflichten zum Thema Nachhaltigkeit sind die Unternehmen davon in hohem Maße betroffen. Aus diesem Grund sollen vor allem praxisrelevante Aspekte dieser Thematik beim kommenden Austausch im August 2024 diskutiert werden.

Weiterentwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen

Die EU-Kommission (KOM) hat am 21.04.2021 als Teil eines Sustainable Finance Package den Entwurf für eine Novelle der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34 vorgelegt, die zuletzt 2014 mit der Richtlinie 2014/95 über die nicht finanzielle Berichterstattung geändert worden war. Diese 'Non Financial Reporting Directive' (NFRD) wird damit zu einer allgemeinen 'Corporate Sustainability Reporting Directive' (CSRD), was einen Paradigmenwechsel von der Rechnungslegung im Bilanzrecht hin zur allgemeinen Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet. Mit dem neuen Regelungspaket wird außerdem eine enge Verzahnung und Kohärenz mit den 2019 und 2020 geschaffenen neuen Berichtsanforderungen zum Gegenstand ökologisch nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung) und zur Veröffentlichung von Informationen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Nachhaltigkeit von Investitionsentscheidungen (Offenlegungsverordnung) hergestellt. Hier stehen zentrale Prozesse zur Standardisierung von Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Das Vorhaben soll einen Beitrag zu diesem Standardisierungsprozess insb. hinsichtlich der Umweltberichtsanforderungen leisten und das Umweltressort (vertreten durch UBA in entsprechenden Gremien) bei den Verhandlungen zu den Standards unterstützen. Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für die europäischen Berichtsstandards soll die Berichtspraxis deutscher Unternehmen gesondert berücksichtigt werden.

Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik – Herausforderungen und Chancen“ Mehr zum Thema Chemikalien und dem Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg:

Anfang Juni 2024 fand die Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik“ des Netzwerkes REACH@-Baden-Württemberg mit über 90 Teilnehmenden aus Industrie, Verbänden und Behörden in Karlsruhe statt. Das Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg ist eine Kooperation von baden-württembergischen Behörden und Industrieverbänden. Es unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung der EU Chemikaliengesetzgebung REACH in der betrieblichen Praxis. Die Landesstelle für Chemikalien der LUBW in Sachgebiet 35.2 ist zugleich Koordinierungsstelle des Netzwerks. Die Veranstaltung begann mit einem Überblick zu den neusten Entwicklungen im Bereich Chemikalienrecht. Spannend war für die Teilnehmenden das aktuelle Update zur EU-Chemikalienstrategie, für das Otto Linher von der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Binnenmarkt Industrie, Unternehmertum und KMU aus Brüssel angereist war. Der laufende Beschränkungsvorschlag für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) war für viele Teilnehmende das zentrale Thema, da er zahlreiche Industriezweige essentiell betrifft. Hierzu wurde sowohl der derzeitige Stand des Beschränkungsverfahren aus Sicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, als auch die damit verbundenen Herausforderungen und Alternativen aus Sicht der Industrie präsentiert und anschließend angeregt diskutiert. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein Update zur geplanten CLP-Revision sowie einem Überblick zu der aktuellen EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Ökologischen Fußabdruck beim Bauen reduzieren

null Ökologischen Fußabdruck beim Bauen reduzieren Baden-Württemberg/Karlsruhe. Beim Rohstoffverbrauch zählt die Bauwirtschaft zu den Spitzenreitern. Deutschlandweit benötigt sie über 70 Prozent aller abgebauten nicht-nachwachsenden Rohstoffe, wie Kiese, Sande, Ton und Natursteine. Die Gewinnung dieser Primärrohstoffe bedeutet erhebliche Eingriffe in die Umwelt, hinzu kommt der Energiebedarf beim Abbau und der Weiterverarbeitung. Die Bauwirtschaft hat auch einen enormen Deponiebedarf für mineralische Abfälle. Erdaushub und Bauabfälle machen bundesweit 53 Prozent des Abfallvolumens aus, in Baden-Württemberg sind es sogar knapp 80 Prozent. Der ökologische Fußabdruck ist entsprechend groß. „Bauverantwortliche können bereits in der Planung berücksichtigen, wie sie den ökologischen Fußabdruck ihres Vorhabens verkleinern. Mithilfe der Prinzipien des zirkulären Bauens können sie ihn deutlich verringern und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und ergänzt: „Wir möchten Bauverantwortliche in Baden-Württemberg bei dieser Aufgabe unterstützen. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wichtigsten Informationen, Ansprechpartner und Möglichkeiten in dem Leitfaden ‚Ressourcenschonung in der Baubranche‘ zusammengestellt. „Baden-Württemberg strebt bis zum Jahr 2040 Treibhausgasneutralität an. Unser Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz legt hierfür Sektorziele fest. Der Bereich Gebäude muss dazu bis zum Jahr 2030 eine Einsparung der Treibhausgasemissionen um 49 Prozent gegenüber 1990 erreichen. Das geht nur im Schulterschluss und mit der Expertise der Bauherren“, so Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg. Sie betont: „Alle Bauverantwortlichen müssen zum Thema „Zirkuläres Bauen“ Bescheid wissen, wenn wir das gemeinsame Ziel – mehr Umwelt- und Klimaschutz im Gebäudesektor – erreichen wollen. Dafür haben wir diese Broschüre entwickelt.“ Zirkuläres Bauen bedeutet in der Praxis: Umbau und Sanierung statt Abriss und Neubau, Bausubstanz wiederverwenden, Baumaterial mit einem hohen Anteil von recyceltem Material einsetzen sowie den eigenen Bauaushub sinnvoll auf dem Grundstück einsetzen statt zu deponieren. Wer diese Möglichkeiten nutzt, reduziert Abfall, verbraucht weniger Ressourcen und kann zudem mithilfe der EU-Taxonomie-Verordnung Zugang zu günstigen Finanzierungskonditionen erhalten. Diese Verordnung enthält Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Die Broschüre „Ressourcenschonung in der Baubranche“ unterstützt Planer und Bauherren bei diesen Herausforderungen. Sie stellt Beispiele vor, weist auf gesetzliche Vorgaben hin und zeigt, wo weiterführende Informationen rund um das Thema zu finden sind. Sie macht deutlich, wie Bauen im Bestand, der Umgang mit Bodenaushub, die Baustoffwahl bei Neubauten und die Grundstücksfläche rund um die Gebäude möglichst umwelt- und ressourcenschonend gestaltet werden können. Aus Gründen der Ressourcenschonung wurde die Broschüre nicht gedruckt, sondern kann online als PDF-Datei im Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden über den Link: https://pd.lubw.de/10535 Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten des Innovationszentrums Zirkuläres Bauen der LUBW. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?

A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Veröffentlicht in Fact Sheet.

How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?

A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Quelle: umweltbundesamt.de

Die EU-Taxonomie und die Abfallwirtschaft

Die EU-Taxonomie ist ein nachhaltiges ("grünes") Finanzierungsinstrument, um Investitionen in nachhaltigere, umweltverträglichere wirtschaftliche Aktivitäten umzulenken. Ziel der Taxonomie ist es, Investoren, politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen die Definition nachhaltiger Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, um Transparenz zu schaffen und Greenwashing zu vermeiden. Experten gehen davon aus, dass die EU-Taxonomie als weltweites Vorbild für internationale grüne Finanzierungen dienen wird. Die Taxonomie befasst sich mit sechs Umweltzielen: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Für jedes dieser Umweltziele wurde bereits oder wird in Kürze eine Liste mit technischen Bewertungskriterien verfügbar sein. Die Abfallwirtschaft wird in den meisten Zielen addressiert und trägt ganz offensichtlich erheblich zum Ziel des "Übergangs zur Kreislaufwirtschaft" bei. Allerdings wird in der Taxonomieverordnung jede Tätigkeit, die die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen erhöht, als "erheblich beeinträchtigend" für die Kreislaufwirtschaft eingestuft. Dies führt nicht nur zum Ausschluss der energetischen Abfallverwertung selbst, sondern auch zum Ausschluss aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten (z. B. Restmüllentsorgung, Behandlung von Asche/Schlacke). Quelle: https://muellundabfall.de/

Spiegel: „Atomenergie ist von vorgestern und weder klimaneutral noch nachhaltig“

Für das heutige Auftakttreffen zur Konferenz der Energieministerinnen und Energieminister Anfang Oktober hat Rheinland-Pfalz einen eigenen Antrag eingereicht. Darin stellt das Klimaschutzministerium klar, dass Investitionen in Atomenergie innerhalb der EU-Taxonomie nicht als nachhaltig gelten dürfen. Auf EU-Ebene wird aktuell über Details zur sogenannten Taxonomie-Verordnung diskutiert. Die Verordnung soll z.B. Anlegerinnen und Anlegern dabei helfen, in klimafreundliche und nachhaltige Unternehmen und Sektoren zu investieren. Mit Hilfe wissenschaftlicher Kriterien soll die Taxonomie dem vielfach beklagten Greenwashing einen Riegel vorschieben und ein Gütesiegel für nachhaltige Finanzanlagen schaffen. Strittig ist die Frage, ob Investitionen in Atomenergie als nachhaltig klassifiziert werden. Das von der EU-Kommission beauftragte Joint Research Centre (JRC) hat sich in einem Bericht bereits dafür ausgesprochen. Rheinland-Pfalz widerspricht dieser Einschätzung in seinem Antrag klar. „Die hochriskante Atomenergie verstößt gegen das sogenannte ‚Do-No-Significant-Harm‘-Kriterium der EU-Taxonomie. Danach gilt eine Wirtschaftsaktivität dann als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von insgesamt sechs Umweltzielen leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen. Das JRC hat in seinem Bericht das Risiko nuklearer Unfälle mit den einhergehenden Kosten für Mensch und Umwelt unzureichend berücksichtigt. Gleiches gilt für die langfristigen Risiken bei der Atommüllendlagerung“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Anne Spiegel. „Das Klimaschutzministerium unterstützt das Ziel der EU-Taxonomie, nachhaltige Finanzprodukte attraktiver zu gestalten und Anreize für nachhaltige Investitionen zu schaffen. Wirkungsvoll umgesetzt, kann dadurch ein Investitionsschub hin zu Erneuerbaren Energien und für mehr Klimaschutz ausgelöst werden. Atomenergie aber ist weder klimaneutral noch nachhaltig – Atomenergie ist eine Risikotechnologie. Folglich dürfen auch Investitionen in Atomenergie nicht als nachhaltig gelten. Andernfalls geht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die komplette EU-Taxonomie verloren“, so Spiegel weiter. Rheinland-Pfalz wendet sich damit auch klar gegen eine Renaissance der Atomenergie unter dem Deckmantel der Klimaneutralität. „Wer Atomenergie als klimaneutral bezeichnet, missachtet deren CO2-Kosten zum Beispiel beim Uranabbau oder Folgekosten bei der Atommülllagerung. Es ist deshalb an der Zeit, der Atomenergie in ganz Europa den Stecker zu ziehen“, erklärte die Ministerin. Rheinland-Pfalz fordert in seinem Antrag auch die Bundesregierung auf, sich für einen möglichst schnellen Atomausstieg in der gesamten EU einzusetzen. Bei Laufzeitverlängerungen und der Endlagersuche in Nachbarländern muss größtmögliche Transparenz herrschen und die deutsche Bevölkerung muss die Möglichkeit zur Beteiligung haben. Die Energieministerinnen und -minister von Bund und Ländern treffen sich zweimal im Jahr, um über aktuelle energiepolitische Themen zu beraten. Die heutige Konferenz auf Ebene der Amtschefinnen und Amtschefs bereitet das nächste Energieministerinnen und -ministertreffen am 4. Oktober vor, auf dem der rheinland-pfälzische Antrag zur Abstimmung steht. Rheinland-Pfalz hat sich bereits Ende Juli im Rahmen der „Allianz der Regionen für einen europaweiten Atomausstieg“ an die zuständigen EU-Kommissarin und -Kommissare sowie Kommissionspräsidentin von der Leyen gewandt. In einem gemeinsamen Brief lehnen die sechzehn Regionen, in denen mehr als 55 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger leben, die Einordnung von Atomenergie als nachhaltig ab und widersprechen der Bewertung des Joint Research Centre.

Nachhaltige Kapitalanlagen durch Finanzmarktregulierung - Reformkonzepte im deutsch-französischen Rechtsvergleich

Ein Ziel des deutschen Klimaschutzplans 2050 sind "effiziente Finanzmärkte für klimabewusste Investitionsentscheidungen". Als Lenkungsinstrumente können die Schaffung und Ausweitung von Transparenz im Kapitalmarktrecht und die Einführung eines Labels zur Kennzeichnung bestimmter Finanzprodukte dienen. Das im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführte Forschungsprojekt "Nachhaltige Kapitalanlagen durch Finanzmarktregulierung - Reformkonzepte im deutsch-französischen Rechtsvergleich" setzt sich mit beiden Lenkungsinstrumenten auseinander. Die Studie analysiert zunächst, ob und inwieweit institutionelle Anleger bereits nach geltendem deutschen Recht zur Berichterstattung über Umwelt- und Sozialbelange sowie Belange der Unternehmenführung verpflichtet sind. Sie betrachtet im Anschluss die Regime in Frankreich und untersucht, ob der deutsche Gesetzgeber berechtigt wäre, vergleichbare Transparenzregeln im Unternehmens- und Finanzmarktrecht vorzusehen und wie sich diese möglichst friktionslos in das bestehende Regime einfügen ließen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden Reformvorschläge für das deutsche Recht entwickelt. Die Studie betrachtet ferner die Zertifizierung nachhaltiger Fonds im französischen und deutschen Recht. Sie setzt sich mit den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission für eine "Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen" auseinander und geht der Frage nach, ob der deutsche Gesetzgeber befugt wäre, auf der Grundlage der europäischen Verordnung ein "grünes Label" zu schaffen. Die Studie entwickelt ferner einen Regelungsvorschlag für die Kennzeichnung ökologisch nachhaltiger Fonds in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht

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