A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Veröffentlicht in Fact Sheet.
A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Quelle: umweltbundesamt.de
Die EU-Taxonomie ist ein nachhaltiges ("grünes") Finanzierungsinstrument, um Investitionen in nachhaltigere, umweltverträglichere wirtschaftliche Aktivitäten umzulenken. Ziel der Taxonomie ist es, Investoren, politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen die Definition nachhaltiger Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, um Transparenz zu schaffen und Greenwashing zu vermeiden. Experten gehen davon aus, dass die EU-Taxonomie als weltweites Vorbild für internationale grüne Finanzierungen dienen wird. Die Taxonomie befasst sich mit sechs Umweltzielen: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Für jedes dieser Umweltziele wurde bereits oder wird in Kürze eine Liste mit technischen Bewertungskriterien verfügbar sein. Die Abfallwirtschaft wird in den meisten Zielen addressiert und trägt ganz offensichtlich erheblich zum Ziel des "Übergangs zur Kreislaufwirtschaft" bei. Allerdings wird in der Taxonomieverordnung jede Tätigkeit, die die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen erhöht, als "erheblich beeinträchtigend" für die Kreislaufwirtschaft eingestuft. Dies führt nicht nur zum Ausschluss der energetischen Abfallverwertung selbst, sondern auch zum Ausschluss aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten (z. B. Restmüllentsorgung, Behandlung von Asche/Schlacke). Quelle: https://muellundabfall.de/
BASE nimmt Stellung zum JRC-Bericht Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛” Atomenergie ist nicht ökologisch nachhaltig - zu diesem Ergebnis kommt das BASE in einer Fachstellungnahme für das Bundesumweltministerium zum EU-Taxonomie-Bericht. Anlass ist das Gutachten des Joint Research Centers, das die Umweltbilanz von Atomenergie positiv bewertet. Die Argumente des BASE können Sie hier einsehen. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die Nutzung der Atomkraft nicht ökologisch nachhaltig und diese Form der Energiegewinnung daher auch nicht als Teil der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union ( EU ) zu sehen ist – zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Grundlage hierfür ist eine Fachstellungnahme für das Bundesumweltministerium, an dem auch das Bundesamt für Strahlenschutz beteiligt war. BASE-Stellungnahme ist Reaktion auf Bericht des Joint Research Centres Anlass für diese Stellungnahme ist der Bericht des sogenannten Joint Research Centres, einer Generaldirektion der EU, deren Ursprung die Nuklearforschung war. Dieses kam im März 2021 zu einer positiven Bewertung der Atomkraft: Demnach sei der Kriterienkatalog des sogenannten „do no significant harm“-Prinzips erfüllt – eine Ab- und Einschätzung, die Energieerzeugungsformen entsprechend ihrer Umweltbilanz bewertet. Wenn die EU -Kommission dieser Bewertung des JRC folgen und Atomenergie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsform bewerten würde, erschiene sie auch als entsprechende finanzielle Anlage- und Investitionsform attraktiv und würde etwa mit den Erneuerbaren Energien gleichgesetzt werden. Schwere AKW -Unfälle im JRC-Bericht nicht ausreichend beurteilt Zum Hintergrund: Die Bewertung der Atomkraft ist auf europäischer Ebene umstritten. Eine technische Experten-Gruppe etwa kam 2020 zu der Auffassung, dass eine Entscheidung zugunsten der Nutzung von Atomkraft als Teil der Taxonomie nicht zu treffen sei. Daraufhin wurde das Joint Research Center der EU mit einer Bewertung der Atomenergie beauftragt. Das BASE weist nun in seinem Bericht auf folgende negativ zu wertende Punkte mit Blick auf Atomkraft hin: mangelnde Berücksichtigung der Gefahr schwerer Unfälle, ungelöste Endlager - bzw. Entsorgungsproblematik und eine ungenügende Betrachtung von Folgelasten für kommende Generationen. Als Fazit kommt der Bericht daher zu folgender Einschätzung: „Der JRC-Bericht betrachtet die Folgen und Risiken der Kernenergienutzung für Mensch und Umwelt sowie für nachfolgende Generationen nur unvollständig oder spart diese in seiner Bewertung aus. Soweit er sie behandelt, werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zum Teil nicht korrekt berücksichtigt. Der JRC-Bericht liefert somit einen unvollständigen Beitrag, mit dem die Nachhaltigkeit der Kernenergienutzung nicht umfassend bewertet werden kann.“ Fachstellungnahme (Deutsch) Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛” Herunterladen (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm) Expert Response (Englisch) Expert response to the report by the EU Comission`s Joint Research Centre Herunterladen (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm) BASE-Fachstellungnahme in Brüssel vorgestellt BASE-Fachstellungnahme: Kernenergie ist nicht „grün“
Liebe Leser*innen, neue Themen erfordern oft neue Methoden. Gemeinsam mit Kommunen hat das Umweltbundesamt in den letzten Jahren Peer-Learning Methoden, Visionsentwicklungen und Kooperationsformate zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erprobt. Die Ergebnisse fasst unser aktueller Schwerpunktartikel zusammen. Außerdem berichten wir von neuen Forschungsergebnissen zu klimaresilienten Infrastrukturen, Klimarisikoanalysen in Unternehmen und transdisziplinärer Forschung zur Klimaanpassung. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team Forschungsbasierte Methoden unterstützen kommunale Klimaanpassung Drei kommunale Netzwerke zur Klimaanpassung erproben Peer-Learning-Formate Quelle: Adelphi Da bereits viele Kommunen bei der Klimaanpassung fortgeschritten sind, ist der Bedarf für Unterstützung sehr unterschiedlich. Das Umweltbundesamt hält daher unterschiedlich nutzbare Methoden für Kommunen bereit. Sie alle haben gemein, dass sie zusammen mit kommunalen Akteuren erprobt und ausgewertet wurden. Das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ setzte auf gegenseitiges Lernen und wendete mit den Netzwerken Bodensee und Oberschwaben, Schleswig-Holstein sowie Emsland einzelne Peer-Learning Methoden an. Innerhalb von drei Jahren erreichte es damit konkrete Netzwerkaktivitäten, vermittelte Fach- und Methodenwissen und erstellte eigene Roadmaps zur Verstetigung der Anpassungsaktivitäten. Teilnehmende Kommunen bestätigten den Wissensgewinn durch die Netzwerke und eine intensive, gemeinsame Arbeit. In anderen Vorhaben arbeiteten Kommunen mit der Stadtgesellschaft partizipativ an Zukunftsvisionen und Maßnahmen für eine klimaangepasste Stadt. Die aufbereiteten Erkenntnisse stehen nun auch anderen Kommunen online zur Verfügung. Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im UBA sucht Verstärkung Das Umweltbundesamt (UBA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Fachgebiet I 1.6 „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung“ eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in. Zu den Aufgaben zählen die Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen und wirksamen Maßnahmen. Bewerber*innen mit interdisziplinären Analysefähigkeiten und Kenntnissen in der Klimaanpassungspolitik sind gefragt. Empfehlungen für Klimarisikoanalyse in Unternehmen nach EU-Taxonomie Immer mehr Unternehmen setzen sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinander – für einige werden Klimarisikoanalysen sogar zur Pflicht. So sieht beispielsweise die EU-Taxonomie-Verordnung vor, dass große Unternehmen qualitative Angaben machen müssen, inwieweit ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig sind und wie sie sich an Klimawandelfolgen anpassen. Dazu müssen sie auch eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchführen. Zur Unterstützung hat das Umweltbundesamt die Empfehlungen „How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting? Recommendations for companies“ entwickeln lassen. Wie ein Leitfaden beschreibt das Dokument, wie die Unternehmen vorgehen können, um die rechtlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. Forschungsergebnisse zu klimaresilienten Infrastrukturen in der Praxis besser umsetzen Warum werden Forschungsergebnisse zu klimaresilienten Infrastruktursystemen nicht konsequenter in die Praxis übertragen? Dieser Frage wurde in mehreren UBA-Workshops nachgegangenen. Die Ergebnisse der Workshops fasst das englischsprachige UBA-Papier „Climate resilient infrastructure systems – Improving science-policy-practice collaboration” zusammen. Neben der Erläuterung der Hindernisse für einen erfolgreichen Transfer gibt das Papier auch Empfehlungen zu deren Überwindung. Zielgruppen der Veröffentlichung sind unter anderem Fördereinrichtungen, politische Entscheidungsträger, Forschungsinstitute sowie Praktiker, die Infrastruktursysteme entwerfen und verwalten. Studie über transdisziplinäre Forschung zur Klimaanpassung Transdisziplinarität gewinnt bei der wissenschaftlichen Begleitung der Folgen des Klimawandels als Forschungsmodus immer mehr an Bedeutung – auch Akteure aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft sollten verstärkt aktiv eingebunden werden. Das Umweltbundesamt hat in einer Studie untersuchen lassen, welche Besonderheiten bezüglich der Methoden und Vorgehensweisen in transdisziplinären Forschungsprozessen für das Handlungsfeld Klimaanpassung bestehen. Dafür werden in dem Abschlussbericht „Transdisziplinarität in der Anpassungsforschung“ unter anderem Arbeiten aus der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung herangezogen und verglichen. Deutschland zahlt 60 Millionen Euro in globalen Anpassungsfonds Deutschland stockt seinen finanziellen Beitrag im internationale Anpassungsfonds (Adaptation Fund) um 60 Millionen Euro auf. Dabei kommen je 30 Millionen Euro aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesumweltministerium. Der Anpassungsfonds wurde durch das Kyoto-Protokoll ins Leben gerufen und unterstützt Länder beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels – insbesondere Entwicklungsländer. Bislang wurden weltweit seit 2010 rund 924 Millionen US-Dollar für 132 Projekte in rund 100 Ländern bereitgestellt. Mit der Aufstockung ist Deutschland der größte Geberstaat für das zentrale, multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung. BMEL-Förderprogramm: 900 Millionen Euro für zukunftsfähige Wälder Mit einem 900 Millionen Euro schweren Wald-Klima-Paket will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Wälder in Deutschland zukunftsfähiger gestalten. Dazu wurde Ende vergangenen Jahres das BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet; die Gelder werden über mehrere Jahre bewilligt. Gefördert werden kommunale und private Waldbesitzende, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über zehn oder 20 Jahre einzuhalten. Zu den Kriterien zählen etwa die Verwendung von standortheimischen Baumarten, Baumdiversität sowie die Vermeidung von Kahlflächen. Wattenmeerstaaten vereinbaren besseren Schutz des Weltnaturerbes Die Wattenmeerstaaten Deutschland, Dänemark und die Niederlande wollen ihr gemeinsames Weltnaturerbe besser schützen. Dafür haben die Staaten ein trilateral koordiniertes Forschungsprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro vereinbart – Deutschland wird dazu 11 Millionen Euro beisteuern. Unter anderem sollen Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet werden. Gastgeber des Treffens war Wilhelmshaven, das kurz zuvor vom Bundesumweltministerium einen Förderbescheid bekommen hat, um ein nachhaltiges Klimaanpassungsmanagement aufzubauen –unter anderem zum Schutz der Küste. Mit dem Geld soll auch eine Personalstelle für eine*n Klimaanpassungsmanager*in finanziert werden. Neuer „EU-Kommunal-Kompass“ gibt Überblick zu Fördermitteln Der neue „EU-Kommunal-Kompass“ gibt einen schnellen Überblick zu Fördermöglichkeiten nachhaltiger Projekte aus dem Europäischen Strukturfonds. Das Webangebot richtet sich in erster Linie an kommunale Akteur*innen, die Förderanträge stellen wollen. Auf der Webseite finden sich alle Fördermöglichkeiten, die im Rahmen der Strukturfonds in Deutschland für den Zeitraum 2021 bis 2027 zur Verfügung stehen. Die datenbankgestützte Recherche kann für sechs Handlungsfelder durchgeführt werden - darunter nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel. Außerdem gibt es Zusatzinformationen zu Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten sowie Tipps zur Antragstellung und Good-Practice-Beispiele. Hitzeaktionsplan für ältere Menschen in Köln Die Stadt Köln hat einen Hitzeaktionsplan für ältere Menschen veröffentlicht. Vorangegangen war ein dreieinhalbjähriges Forschungs- und Entwicklungsprojekt, bei dem untersucht wurde, wie Menschen im Alter für das Thema Sommerhitze sensibilisieret werden und die gesundheitlichen Folgen der Klimaveränderung abgemildert werden können. Die Ergebnisse wurden nun in dem rund 250-seitigen „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ zusammengefasst sowie die abgeleiteten Maßnahmen vorgestellt. In einem konkreten Hitzeeinsatzplan wurden erste verbindliche Aktionen mit den Akteur*innen vereinbart und angewandt. Forschende weisen Dürrestress bei Rotbuchen in Norddeutschland nach Rotbuchen leidet nicht nur im Süden Europas unter dem Klimawandel; auch in Norddeutschland haben sie teilweise Dürrestress. Das hat ein Forschungsteam der Universität Göttingen herausgefunden. Die Wissenschaftler*innen haben eine große Spanne von feuchten bis sehr trockenen Standorten in Norddeutschland ausgewählt und Holzproben entnommen, um die Jahresringe der Bäume zu vermessen. Durch Verbindung der Daten mit denen von Klimastationen ließen sich Klima-Wachstumsbeziehungen ableiten. Das Ergebnis: Trockenheit und Hitze im Juni, dem Hauptwachstumsmonat der Buche, sind die wichtigsten Klimafaktoren, die das Dickenwachstum beeinflussen – wobei die Auswirkungen an trockeneren Standorten stärker sind. Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften: good practices gesucht! Um das Bewusstsein und das Wissen zu klimaangepasstem Bauen in der Fachwelt und der Öffentlichkeit zu fördern, bereitet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) derzeit eine digitale Karte vor, die gute Beispiele für klimaangepasstes Bauen anschaulich präsentieren wird. Themen sind beispielsweise Hitzeschutz, Starkregen- und Hochwasservorsorge oder Biodiversität und Artenvielfalt am Gebäude. Der Fokus liegt auf öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften. Herausragende Beispiele im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau sind ebenfalls möglich. Ebenfalls möglich sind gute Beispiele, die einen Prozess beschreiben (bspw. Akteurs-übergreifende Klimarisikoanalyse für Gebäude und die Gebäudenutzung). Sollten Sie besonders gelungene Beispiele für klimaangepasste Gebäude kennen, schicken Sie gerne eine entsprechende Nachricht bis zum 07. Februar 2023 an svenja.binz@bbr.bund.de und claudia.koerner@ecolo-bremen.de . UV-Schutz in Kommunen: Beispiele aus der Praxis gesucht Der Klimawandel macht UV-Schutz immer bedeutender. Um Kommunen über mögliche Schutzmaßnahmen zu informieren, startet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im April eine UV-Schutz-Kampagne. Dafür sucht das BfS Beispiele aus der Praxis. Praktizieren Sie bereits UV-Schutz in Ihrer Kommune, etwa in Kindergärten und Schulen, oder denken Sie darüber nach, das zu tun? Dann melden Sie sich bei uns unter uv-schutz@bfs.de . Als Dankeschön winkt ein UV-Schutz-Aktionstag des BfS vor Ort. Daten zur hitzebedingten Mortalität in Deutschland 2022 Der Sommer 2022 war der viertwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Hohe Temperaturen führen regelmäßig auch zu erhöhten Sterberaten, etwa durch Hitzeschlag. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) analysiert hat, gab es zwischen Mitte April und Anfang September 2022 eine Übersterblichkeit von rund 4.500 Sterbefällen. Für das Jahr 2021 hingegen konnten Wissenschaftler*innen laut einem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt keine signifikant erhöhte Übersterblichkeit aufgrund von Hitze feststellen. Im Jahr 2020 lag die Übersterblichkeit demnach bei 3.700 Fällen. Laut RKI ist die hitzebedingte Mortalität auch ein Indikator für klimabedingte Gesundheitsrisiken. BUND-Broschüre zu naturbasierten Lösungen in der EFRE-Förderung Die meisten Programme der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind in Deutschland mittlerweile genehmigt. Nun geht es darum, die Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien auszuarbeiten. Der BUND hat daher in einer Broschüre Vorschläge und Auswahlkriterien für Projekte zur Umsetzung von naturbasierten Lösungen entwickelt. Die Publikation „Vorschläge und Kriterien für die Verankerung von naturbasiertem Klimaschutz und lokaler Klimafolgenanpassung in der EFRE Förderperiode 2021-2027“ wurde im Rahmen des Verbändeförderprojekt 2022 „Fit und Regional“ entwickelt und bietet unter anderem eine Checkliste zur Überprüfung der EFRE-Förderrichtlinien. Wie Klimaanpassung in die Stadtplanung integriert werden kann Um Städte besser gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen, sollen Klimaanpassungsmaßnahmen besser in die kommunale Planung eingebunden werden. Wie das gelingen kann, fasst die Handlungsempfehlung „Stärkung der Integration von Klimaanpassung an Hitze und Starkregen in die kommunale Planung“ zusammen. Dabei wurden für Bund, Länder und Kommunen zwölf Handlungsempfehlungen entwickelt und erläutert. Die Empfehlungen richten sich an politische Entscheidungsträger*innen und Akteur*innen, die direkt oder indirekt bei der Integration von Klimaanpassung in kommunale Planungsprozesse mitwirken und -entscheiden und wurden im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungsprojektes ExTrass entwickelt. Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2023: Sonderpreis für Klimaanpassung Alle zwei Jahre lobt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen den Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis aus. Für 2023 werden erneut herausragende – auch konzeptionelle – Planungsleistungen gesucht, die ästhetisch anspruchsvolle, innovative sowie ökologische und partizipative Lösungen darstellen. Vergeben werden ein erster Preis und Auszeichnungen in neun verschiedenen Kategorien, darunter Pflanzenverwendung, Landschafts- und Umweltplanung, Wohnumfeld/Arbeitsumfeld und Junge Landschaftsarchitektur. In diesem Jahr wird erstmals auch ein Sonderpreis zur Klimaanpassung/Klimaschutz vergeben. Mit vertikaler Begrünung gegen Starkregen, Hitze und Trockenheit Vertikale Begrünungssysteme – also Pflanzen an Wänden und Fassaden – helfen Städten, Lärm und Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen und sich zeitgleich an die Folgen des Klimawandels wie Hitze und Starkregenereignisse anzupassen. Schon seit 2013 beschäftigt sich das Fraunhofer UMSICHT mit bodenungebundenen, begrünten Wänden und hat nun gemeinsam mit dem Partnerunternehmen Biolit Green Systems GmbH ein Begrünungssystem entwickelt: Pflanzsteine, bestehend aus einer Pflanzen- und einer integrierten Bewässerungsrinne. Da die Module des Systems flexibel und frei skalierbar sind, eignen sich die fertigen Wände demnach sowohl für Städte als auch für Privatleute. Verbundprojekt für besseren Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen gestartet Besonders ältere Menschen leiden unter Hitzewellen; viele Kommunen und Pflegeeinrichtungen haben sich allerdings noch nicht ausreichend an die Folgen des Klimawandels angepasst. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) haben daher ein gemeinsames Projekt gestartet, das Pflegebedürftige und die Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen künftig besser vor den gesundheitsschädlichen Folgen von Hitzewellen schützen soll. EEA Bericht: EU-Staaten mit Fortschritten bei Klimawandelanpassung Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union machen Fortschritte bei der Anpassung an den Klimawandel. Zu diesem Schluss kommt der neue Bericht „Advancing towards climate resilience in Europe“, den die Europäische Umweltagentur (EEA) verfasst hat. Auch wenn die Höhe der Investitionen und die Finanzierung der Umsetzung der Anpassungspläne sehr unterschiedlich sei, hätten die Länder erkannt, wie wichtig es sei, sich an die Auswirkungen von Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Starkregenereignissen und Temperaturschwankungen anzupassen. Europäische Klimaanpassungs-Plattform Climate-ADAPT jetzt auch auf Deutsch Die Europäische Klimaanpassungsplattform Climate-ADAPT ist mittlerweile in fünf Sprachen abrufbar: Französisch, Deutsch, Italienisch, Polnisch und Spanisch. Die Übersetzungen werden durch ein Programm automatisch durchgeführt. Climate-ADAPT ist ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur (EEA) und bietet viele Informationen, Zahlen und Fakten sowie eine Datenbank rund um das Thema Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Außerdem gibt es Länderprofile, einen Veranstaltungskalender, zahlreiche Fallstudien sowie Handlungsanleitungen. Sommer 2022: Mehr als 20.000 Hitzetote in Westeuropa Über 20.000 Menschen sind 2022 in Westeuropa aufgrund des heißen Sommers gestorben. Diese Zahl hat die britische Zeitschrift „ The Guardian“ auf Basis von Daten zur Übersterblichkeit in einzelnen Ländern errechnet. In England und Wales gab es laut Statistik zwischen dem 1. Juni und dem 7. September 3.271 zusätzliche Todesfälle. In Frankreich etwa hat es zwischen dem 1. Juni und 15. September 10.420 mehr Tote als für den Zeitraum üblich gegeben. In Spanien gab es demnach zwischen Juni und August 4.655 hitzebedingte Todesfälle und das Robert Koch-Institut schätzt für Deutschland, dass in den Sommermonaten 4.500 Menschen aufgrund der extremen Temperaturen als Folge des Klimawandels gestorben sind. Positionspapier: Klimawandel führt auch zu psychischer Belastung Der Klimawandel hat auch Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Menschen – etwa durch posttraumatische Belastungsstörungen bei erlebten Katastrophen oder permanentem Stress durch Auswirkungen wie Nahrungsmittel- und Wasserknappheit. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat daher ein Positionspapier erstellt, das neben Klimaschutzmaßnahmen für die Infrastruktur auch neue Abläufe in der Psychiatrie empfiehlt, sowie Ideen für eine nachhaltige psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungskette und neue Behandlungsangebote entwickelt. Stadtquartiere an Sommerhitze anpassen – HeatResilientCity zeigt Wirkung von Maßnahmen Wie lässt sich die enorme Belastung durch Sommerhitze in Städten mindern? Welche Rolle spielen die gebaute Umwelt – etwa Plätze und die Gestaltung von Straßen und Wegen – oder Stadtgrün wie Bäume und Wiesen? In fünf Steckbriefen zeigt das Projektteam von HeatResilientCity auf, wie sich verschiedene Maßnahmen auf die Wärmebelastung in dicht bebauten Stadtquartieren auswirken. Das vom BMBF geförderte Projekt forscht dazu in Erfurt und Dresden. Braucht es robuste Infrastrukturen gegen die Klimawandelfolgen? Müssen Infrastrukturen vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels besonders robust gestaltet werden? Nein, heißt es in einer Studie der Arbeitsgruppe Ressourcenökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Gegenteil: Es könnte kostengünstiger sein, sich für verletzlichere Infrastrukturen mit kürzerer Lebensdauer zu entscheiden. So heißt es in der englischsprachigen Studie „Adapting Long-Lived Investments under Climate Change Uncertainty“, dass sich vor allem bei langlebigen Infrastrukturen heutige Entscheidungen in wenigen Jahren als Fehlinvestitionen erweisen könnten - etwa wenn der Klimawandel die Erwartungen überholt und sich die robuste Struktur nachträglich nicht leicht ändern lässt. Meeresspiegel-Anstieg beschleunigt Erosion von Felsküsten Der Anstieg des Meeresspiegels als Folge der Klimaerwärmung bedroht auch die weltweiten Felsenküsten und beschleunigt deren Erosion. Je nachdem wie stark die Klimaerwärmung voranschreitet, könnten sich Felsenküsten bis zum Jahr 2100 mit bis zu zehnfacher Geschwindigkeit bisheriger Erosion zurückziehen – mit dramatischen Folgen für Menschen und Infrastruktur. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Imperial College in London, die im Fachmagazin „Nature Communications“ veröffentlicht wurde. Die Studie ist nach Angaben der Wissenschaftler*innen eine der ersten, die sich mit dem Rückgang felsiger Küstenabschnitte beschäftigt. Gründachkataster Ruhr Gründachkataster Ruhr Quelle: tetraeder.solar.gmbh Ein grünes Hausdach ist ein optischer Blickfang und schafft zudem eine Vielzahl positiver Effekte für Gebäude, Mensch und Umwelt. So schützt der Begrünungsaufbau die Dachabdichtung vor Witterungseinflüssen. Gleichzeitig dämmt die Begrünung vor Kälte im Winter und dient als Hitzeschutz im Sommer. Begrünte Dächer bilden außerdem wichtige Ersatzlebensräume und Trittsteinbiotope für Tiere und Pflanzen. Durch die Vegetation können große Mengen an CO2 und Staub reduziert werden. Würden alle geeigneten Dächer in der Metropole Ruhr, sowohl alle Flachdächer als auch leicht geneigten Dächer bis 30° begrünt werden, so könnten über 25.000 Tonnen CO2 und Staub pro Jahr gebunden werden. Die Emschergenossenschaft (EG) und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben daher gemeinsam ein Gründachkataster für das Ruhrgebiet erstellen lassen. Hier können die Bürgerinnen und Bürger der Region die Gründach-Eignung ihres Gebäudes prüfen. Das Kataster zeigt durch Einfärbung der Dachflächen nicht nur an, wie gut sich das Gebäude für ein Gründach eigne. Über eine Detailanalyse können auch die eingesparte Abwassermenge, die CO2-Absorption und der gehaltene Feinstaub pro Jahr geschätzt werden.
Stellungnahme des BASE zur Rolle der Atomkraft in der aktuellen Diskussion um die EU -Taxonomie Die EU -Kommission stuft den Bau neuer, bis 2045 genehmigter Atomkraftwerke sowie die Laufzeitverlängerung alter Kraftwerke als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ein. Das BASE hatte den Bericht des Joint Research Centres (JRC) der EU detailliert analysiert und in einer Fachstellungnahme vom Juni 2021 fachlich bewertet. Die Stellungnahme des BASE in der aktuellen Debatte können Sie hier einsehen. Die EU -Kommission hat am 31.12.2021 einen Vorschlag zur Klassifizierung der Atomenergie gemäß der Taxonomie-Verordnung der EU vorgelegt. Darin stuft sie den Bau neuer, bis 2045 genehmigter Atomkraftwerke sowie die Laufzeitverlängerung alter Kraftwerke als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit ein. Auch sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte bzgl. sog. fortschrittlicher Technologien im Bezug auf die Atomenergienutzung von der Taxonomie-Verordnung eingeschlossen werden. Als Bedingungen sieht der Vorschlag im Wesentlichen vor, dass international geltendes Sicherheitsregelwerk eingehalten, ein Fonds für die Finanzierung der Entsorgung eingerichtet, sowie Pläne für den Betrieb eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle ab 2050 vorliegen sollen. Die Kommission stützt sich vor allem auf einen Bericht des Joint Research Centres (JRC) der EU vom März 2021. Das BASE hatte diesen Bericht detailliert analysiert und in einer Fachstellungnahme vom Juni 2021 fachlich bewertet. Insgesamt kam das BASE zu dem Schluss, dass der Bericht des JRC die Auswirkungen der Nutzung von Atomenergie unvollständig, methodisch unzulänglich und in stark vereinfachender Weise darstellt. Diese Mängel setzen sich im Vorschlag der EU -Kommission vom 31.12.2021 fort. „Aus fachlicher Sicht ist die Einordnung von Atomkraft als nachhaltige Form der Energieerzeugung nicht haltbar“, erklärt BASE -Präsident Wolfram König. „Die Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie, erzeugt Abfälle und birgt die Gefahr des Missbrauchs von radioaktivem Material für terroristische und kriegerische Zwecke. Kommenden Generationen bürden wir damit erhebliche Lasten auf, die auch mit dem Anspruch der Generationengerechtigkeit nicht in Einklang zu bringen sind.“ Aus fachlicher Sicht ist beim aktuellen Entwurf der Kommission insbesondere zu bemängeln: Atomenergie birgt potenziell hohe Risiken im Betrieb: Das aktuelle sicherheitstechnische Regelwerk soll schwere Unfälle möglichst vermeiden und Auswirkungen begrenzen, kann sie jedoch nie ausschließen. So kann es beim Betrieb von Atomkraftwerken durch schwere Unfälle zu erheblichen, grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen kommen, insbesondere durch unkontrollierte Freisetzungen radioaktiver Stoffe. Die Folgen können unmittelbare, großflächige Gefährdungen von Leben und Gesundheit innerhalb der Europäischen Union sein, sowie weitreichende ökonomische und psychosoziale Auswirkungen. Die Realisierung des sog. „Restrisikos“ von Atomkraftnutzung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach empirisch gezeigt. Laufzeitverlängerungen existierender Atomkraftwerke , die oftmals für eine Betriebsdauer von 30 bis 40 Jahren konzipiert waren, machen Nachrüstungen erforderlich. Diese sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten aber nur bis zu einem begrenzten Umfang möglich. Zudem stellen sich Fragen der Alterung und Versprödung von Materialien und damit ihres langfristigen Verhaltens über den ursprünglichen Auslegungszeitraum hinaus. Fraglich ist daher, in welchem Umfang existierende Anlagen ein vom nationalen Regulator regelmäßig weiterentwickeltes Sicherheitsniveau überhaupt noch erreichen können. In vielen Staaten der europäischen Union ist die Betreiberhaftung stark limitiert. Im Falle schwerer Unfälle mit erheblichem Austritt von Radioaktivität werden die Haftungssummen nicht ausreichen. Das Verursacherprinzips ist damit verletzt. Es bleibt fachlich nicht nachvollziehbar, warum sogenannten „fortschrittlichen Technologien“ von der Taxonomie eingeschlossen werden sollen: Eine Reihe dieser international diskutierten Reaktortypen basiert auf seit Jahrzehnten bekannten Prinzipien, die sich jedoch aus sicherheitstechnischen und/oder kommerziellen Gründen nie durchsetzen konnten. Bei anderen handelt es sich um Konzeptstudien, die bisher nie großtechnisch erprobt wurden und dementsprechend aus sicherheitstechnischer Sicht heute nicht abschließend bewertbar sind. Im Übrigen ist dem BASE kein einziger Konzeptvorschlag neuer Reaktorlinien bekannt, der ein tiefengeologisches Endlager überflüssig machen würde. Die Abfälle einiger neuartiger Reaktorlinien würden sogar neue Probleme bei der Entsorgung schaffen. Nukleare Versorgung: Indem die Kommission den Kraftwerksbetrieb als nachhaltig ansieht, fördert sie indirekt auch den Abbau von Uran - ein endlicher Rohstoff, dessen Gewinnung mit erheblichen Umweltrisiken verbunden ist. Nukleare Entsorgung: Die Frage der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle ist 70 Jahre nach Einführung der Technologie weltweit ungelöst: Es müssen tiefengeologische Endlager gebaut, betrieben und verschlossen werden, die einen sicheren Einschluss der radiotoxischen Abfälle für hunderttausende Jahre sicherstellen müssen. Einige ausgewählte Staaten haben ihre Planungen für erste Endlager in den vergangenen Jahren konkretisiert. Es existieren bisher aber noch keine empirischen Betriebserfahrungen für diese Endlager . Selbst im Falle der Inbetriebnahme erster Endlager für hochradioaktive Abfälle sind die standort- und konzeptspezifischen Charakteristika so komplex, dass von ersten Projekten schwerlich auf die Sicherheit anderer nationaler Endlagerprojekte geschlossen werden kann. Die zivile Nutzung von Atomenergie kann technologisch nicht vollständig von der militärischen Nutzung – also dem Bau von Atomwaffen – entkoppelt werden. Das komplexe internationale Sicherungsregime zur Verhinderung von nuklearer Proliferation hat in der Vergangenheit bereits nachweislich versagt. Das Risiko missbräuchlicher Verwendung – sowohl für militärische als auch für terroristische Zwecke – kann insbesondere mit der Förderung sogenannter „fortschrittlicher Technologien“ deutlich steigen. BASE-Stellungnahme Taxonomie zum Vorschlag der EU-Kommission Stellungnahme des BASE zur EU-Taxonomie Herunterladen (PDF, 162KB, barrierefrei⁄barrierearm) BASE-Fachstellungnahme: Kernenergie ist nicht „grün“ BASE-Fachstellungnahme: Kernenergie ist nicht „grün“ Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛” Herunterladen (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm)
BASE-Fachstellungnahme: Kernenergie ist nicht „grün“ Meldung Stand: 10.11.2021 Aus Sicht des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sprechen zahlreiche Gründe dagegen, Kernenergie als nachhaltig zu klassifizieren. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Fachstellungnahme, welche am 9. November 2021 in einer hybriden Veranstaltung mit rund 80 Teilnehmenden in Brüssel öffentlich vorgestellt wurde. Das BASE hat die Fachstellungnahme in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erstellt. Debatte zur Taxonomie Begrüßung durch Gregor Schusterschitz, Botschafter an der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU © BASE Ein Gutachten des Joint Research Centres (JRC) der EU vom März 2021 hatte der Kernenergie Nachhaltigkeit bescheinigt. Denn: Die EU Kommission arbeitet derzeit an der sogenannten Taxonomie, welche eine Reihe von Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig einstufen wird, die damit besonders interessant für Finanzinvestitionen werden. Bei ihrer Entscheidung stützt sich die EU Kommission bezüglich der Kernenergie derzeit auf das JRC-Gutachten. Hierzu wird aktuell auf europäischer und internationaler Ebene intensiv diskutiert. Das BASE hat mit Unterstützung des BfS das JRC-Gutachten bereits im Juni 2021 vertieft geprüft, aus fachlicher Sicht ausgewertet und einen 200 Seiten starken Bericht dazu vorgelegt. Das BASE kommt in seiner Fachstellungnahme zu dem Schluss, dass das JRC-Gutachten unvollständig ist, die Risiken der Kernenergie und radioaktiver Abfälle unterschätzt und an entscheidenden Stellen Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens nicht berücksichtigt. Präsentation in Brüssel Jochen Ahlswede, Leiter der BASE-Abteilung Forschung/Internationales neben Christoph Hamann, Pressesprecher des BASE. © BASE Die Ergebnisse der BASE-Fachstellungnahme hat Jochen Ahlswede , Leiter der Abteilung Forschung und Internationales des BASE, nun in Brüssel vorgestellt. Gemeinsam mit Jochen Ahlswede haben Dr. Simone Lünenbürger und Dr. Korbinian Reiter von der Sozietät Redeker Sellner Dahs ihr Rechtsgutachten zu dem JRC-Gutachten präsentiert, welches sie im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erarbeitet hatten. Nach der Vorstellung der Fachstellungnahme und des Rechtsgutachtens fand unter den Teilnehmenden eine Diskussion zum Thema statt. Standpunkte des BASE-Gutachtens Das BASE weist in seinem Gutachten im Wesentlichen auf folgende Punkte hinsichtlich der Atomkraft und deren Bewertung durch das JRC-Gutachten hin: Dr. Korbinian Reiter neben Dr. Simone Lünenbürger von der Sozietät Redeker Sellner Dahs © BASE Beim Betrieb von Atomkraftwerken verbleibt immer ein Restrisiko, das sich historisch schon mehrfach in katastrophaler Hinsicht realisiert hat. In Fukushima oder Tschernobyl zeigt sich noch heute, wie nicht nur die damalige Bevölkerung, sondern auch die nachfolgenden Generationen von den Folgen betroffen sind. Das JRC dagegen argumentiert lediglich, dass Atomkraftwerke sicher seien, wenn sie im Regelbetrieb laufen. Damit greift die Analyse des JRCzu kurz. Die Urangewinnung geht mit erheblichen Umweltrisiken einher. Da die meisten Uranminen außerhalb der EU liegen, kann den Risiken auch nicht durch EU Regulierung begegnet werden. Dies wird vom JRC weitgehend ignoriert. Atomenergie produziert Abfall, der heutige und praktisch alle zukünftigen Generationen belastet. Es gibt weltweit kein in Betrieb befindliches Endlager . Und auch wenn es eines gäbe, bleibt die Frage der Risiken zukünftiger Generationen immer eine, welche man aus heutiger Sicht lediglich mit Prognosen beantworten kann. Die Analyse des JRC greift zu kurz, wenn es die These aufstellt, dass die Endlagerung und die Langzeitsicherheit für 1 Million Jahre technisch gelöst seien. Atomenergie ist eine sog Dual-use Technologie, kann also immer zivil und militärisch verwendet werden. Beispiel: Auch Plutonium aus Kernkraftwerken kann prinzipiell für militärische Zwecke verwendet werden. Diese Sachverhalte werden vom JRC weitgehend ausgeblendet. Das BASE-Fazit lautet: Der JRC-Bericht betrachtet die Folgen und Risiken der Kernenergienutzung für Mensch und Umwelt sowie für nachfolgende Generationen nur unvollständig oder spart diese in seiner Bewertung aus. Soweit er sie behandelt, werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zum Teil nicht korrekt berücksichtigt. Der JRC-Bericht liefert somit einen unvollständigen Beitrag, mit dem die Nachhaltigkeit der Kernenergienutzung nicht umfassend bewertet werden kann. Die Fachstellungnahme des BASE finden Sie unter: BASE nimmt Stellung zum JRC-Bericht Das Gutachten von Redeker Sellner Dahs und die deutsche Zusammenfassung unter: Kernenergie und die Taxonomie-Verordnung Herunterladen (PDF, 172KB, barrierefrei⁄barrierearm) Nuclear Power and the Taxonomy Regulation Herunterladen (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm)
Nuclear Power and the Taxonomy Regulation Gutachten von Redeker Sellner Dahs Herunterladen PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm
Ein Ziel des deutschen Klimaschutzplans 2050 sind "effiziente Finanzmärkte für klimabewusste Investitionsentscheidungen". Als Lenkungsinstrumente können die Schaffung und Ausweitung von Transparenz im Kapitalmarktrecht und die Einführung eines Labels zur Kennzeichnung bestimmter Finanzprodukte dienen. Das im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführte Forschungsprojekt "Nachhaltige Kapitalanlagen durch Finanzmarktregulierung - Reformkonzepte im deutsch-französischen Rechtsvergleich" setzt sich mit beiden Lenkungsinstrumenten auseinander. Die Studie analysiert zunächst, ob und inwieweit institutionelle Anleger bereits nach geltendem deutschen Recht zur Berichterstattung über Umwelt- und Sozialbelange sowie Belange der Unternehmenführung verpflichtet sind. Sie betrachtet im Anschluss die Regime in Frankreich und untersucht, ob der deutsche Gesetzgeber berechtigt wäre, vergleichbare Transparenzregeln im Unternehmens- und Finanzmarktrecht vorzusehen und wie sich diese möglichst friktionslos in das bestehende Regime einfügen ließen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden Reformvorschläge für das deutsche Recht entwickelt. Die Studie betrachtet ferner die Zertifizierung nachhaltiger Fonds im französischen und deutschen Recht. Sie setzt sich mit den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission für eine "Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen" auseinander und geht der Frage nach, ob der deutsche Gesetzgeber befugt wäre, auf der Grundlage der europäischen Verordnung ein "grünes Label" zu schaffen. Die Studie entwickelt ferner einen Regelungsvorschlag für die Kennzeichnung ökologisch nachhaltiger Fonds in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht
BASE-Fachstellungnahme zur EU-Taxonomie Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2022 den Delegierten Rechtsakt zur Klassifizierung der Atomenergie nach der Verordnung ( EU ) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 (kurz: Taxonomie-Verordnung) vorgelegt. Das BASE hat eine fachliche Bewertung des Delegierten Rechtsakts vorgenommen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 ist der Delegierte Rechtsakt (Delegated Act, kurz DA) zur Klassifizierung der Atomenergie nach der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates (kurz: Taxonomie-Verordnung) in Kraft getreten. Die Atomkraft wird durch die Taxonomie unter bestimmten Bedingungen als nachhaltige Energieerzeugungsform eingestuft. Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine mehrjährige intensive Debatte. Aus fachlicher Sicht urteilte das BASE in dieser Frage, dass die Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie-Verordnung nicht haltbar ist. Die entsprechenden BASE-Stellungnahmen finden Sie im Folgenden. Interview: Warum ist Atomkraft nicht nachhaltig? Jochen Ahlswede , Leiter der Abteilung Forschung des BASE, beantwortet im Video die Frage, warum Deutschland die Atomkraft nicht als nachhaltig anerkennt. Ist Atomkraft nachhaltig? Die EU -Taxonomie kategorisiert die verschiedenen Energieformen. Gilt eine Form als nachhaltig, kann sie attraktiv für Investoren werden.Jochen Ahlswede, Leiter der Abteilung Forschung des BASE , beantwortet im Video die Frage, warum Deutschland die Atomkraft nicht als nachhaltig anerkennt. Hintergrund: EU -Taxonomie und die Bewertung der Atomkraft Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2022 den Delegierten Rechtsakt (Delegated Act, kurz DA) zur Klassifizierung der Atomenergie nach der Verordnung ( EU ) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 (kurz: Taxonomie-Verordnung) vorgelegt. Dem vorausgegangen war eine mehrjährige, intensive Debatte um die Frage, ob Atomkraft durch die Taxonomie unter bestimmten Bedingungen als nachhaltige Energieerzeugungsform einzustufen wäre. Mit Blick auf die Nutzung von Atomenergie definiert der DA nun drei Wirtschaftstätigkeiten, die ökologisch nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Verordnung sein sollen und stellt technische Bewertungskriterien für diese Tätigkeiten auf. Die drei Tätigkeiten sind: Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Einsatz von sog. „advanced technologies“ im Nuklearbereich, Bau und Betrieb von neuen Atomkraftwerken sowie Anpassung bestehender Anlagen zwecks Laufzeitverlängerung. Die Erwägungsgründe des delegierten Rechtsakts sehen in der Atomenergie eine mögliche Übergangstechnologie, die unter „strengen Bedingungen“ und für „eine begrenzte Zeit“ den Übergang zu einem nachhaltigen Energiesystem ermöglichen kann. Der DA wurde allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zugestellt. Er soll am 1.1.2023 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament haben die Möglichkeit innerhalb einer Frist von vier Monaten den DA mit Mehrheitsbeschlüssen abzulehnen. Aufbauend auf der Fachstellungnahme des BASE vom Juni 2021 zum Bericht des Joint Research Centers der Europäischen Kommission in dieser Sache ( Stellungnahme 2021 ) und auf der fachlichen Bewertung des ersten Entwurfs des DA (2021/2139) ( Stellungnahme 2022 ), hat das BASE eine fachliche Bewertung des DA vorgenommen: Fachliche Stellungnahme zum delegierten Rechtsakt zur Klassifizierung der Atomenergie nach der Verordnung ( EU ) 2020/852 (EUTaxonomie) Inhalt der Fachstellungnahme des BASE Das BASE kommt aus fachlicher Sicht zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie-Verordnung nicht haltbar ist. Gründe hierfür sind unter anderem: Atomenergie verletzt zentrale Nachhaltigkeitsziele, weil sie insbesondere das „Do no significant harm“ Kriterium nicht erfüllt. Die vorgelegten technischen Bewertungskriterien führen nicht dazu, dass Atomenergie den DNSH Kriterien gerecht wird. Viele der vorgelegten technischen Bewertungskriterien werden in Form von Plänen definiert ( z. B. für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und Finanzen). Die Kommission geht davon aus, dass das Vorhandensein von Plänen ausreicht, um die Einhaltung der DNSH-Kriterien nachzuweisen. Bei der Klassifizierung der Atomenergie lässt die Kommission nachhaltigkeitsrelevante Themen außer Acht, wie Uranabbau, Transport oder die Risiken der Proliferation. Der Einsatz von Atomkraft wird weit über das Jahr 2100 hinaus begünstigt. Dies ist in jedem Fall mit dem Ansatz einer Übergangtechnologie nicht mehr kompatibel. Die nukleare Sicherheit beim Neubau und bei Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken wird unzureichend berücksichtigt. Die Forderungen nach technischen Innocationen wie „accident-tolerant fuels“ und der „best available technologies“ bleiben unspezifisch. Nutzung und Ausbau der Atomenergie gehen mit grenzüberschreitenden Risiken einher, die auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland haben können. Durch die Problematik der limitierten Betreiberhaftung in Europa wäre im Falle solcher Unfälle das Verursacherprinzip verletzt. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Stör- und Unfälle bzw. durch sonstige Einwirkung Dritter beim Betrieb von Atomkraftwerken zu erheblichen Umweltauswirkungen kommen kann. Schlussfolgerung Vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme dargestellten Sachverhalte kommt das BASE zu dem Schluss, dass aus fachlicher Sicht dem Delegierten Rechtsakt in Hinblick auf die Nutzung von Atomenergie gemäß Art. 23 Abs. 6 der Verordnung widersprochen werden sollte. BASE-Fachstellungnahme zur EU-Taxonomie Fachliche Stellungnahme zum delegierten Rechtsakt zur Klassifizierung der Atomenergie nach der Verordnung (EU) 2020/852 (EUTaxonomie) Herunterladen (PDF, 503KB, nicht barrierefrei) BASE-Stellungnahme Taxonomie zum Vorschlag der EU-Kommission Stellungnahme des BASE zur EU-Taxonomie Herunterladen (PDF, 162KB, barrierefrei⁄barrierearm) Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛” Herunterladen (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm) Zum Thema Hintergrundinformationen zur EU-Taxonomie: Ist Atomkraft nachhaltig? Herunterladen (PDF, 72KB, barrierefrei⁄barrierearm)
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