Damit hoeherwertige oder beschraenkt verfuegbare Baustoffe eingespart und gleichzeitig Abfallstoffe wiederverwendet werden koennen, sollen geeignete Mischungen gefunden werden, in denen die Abfallstoffe entweder Mineralstoffersatz oder Bindemittelzusatz darstellen. Die Mischungsverhaeltnisse sind so zu waehlen, dass nicht nur die technischen Vorschriften erfuellt werden (mechanische Festigkeit, Frostsicherheit), sondern auch fuer moegliche Abnehmer der finanzielle Vorteil bei Einsatz der Abfallstoffe gegenueber Industrieprodukten deutlich wird. Nach Untersuchung der Ausgangsstoffe soll erreicht werden: 1. Bodenverbesserung: a) Loess und Braunkohlenflugasche, B) Loess und Huettensand; 2. Verfestigung von Abfallstoffen: a) Waschberge und Zement, b) Muellasche und Zement, c) Vorsiebmaterial und Zement; 3. Verfestigung von Abfallstoffen: a) Sand und Flugasche, b) Sand und Huettensand und Kalk, c) Vorsiebmaterial und Huettensand und Kalk.
Norden. Ob Schiffsdiesel, Hydraulik- oder Schmieröl: kommt es in einem Hafen an der niedersächsischen Küste zu einem Schadstoffaustritt, ist schnelles Handeln gefragt, um Schäden für die Umwelt zu verhindern. Bei der Bekämpfung von Schadstoffunfällen im Norddeicher Hafen arbeiten der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden eng zusammen. Zur Bewältigung der Aufgabe hat das Land Niedersachsen der Norder Wehr am Dienstag (10.03.) ein eigens konstruiertes Spezialboot übergeben. Weitere Boote werden bald auch in anderen Häfen an der Küste zum Einsatz kommen. Bei der Übergabe und ersten Erprobungsfahrt des neuen Gerätes im Norddeicher Osthafen dankte Thilo Lutter von der Direktion des NLWKN in Norden Stadtbrandmeister Thomas Kettler für die bisherige Kooperation. Der NLWKN ist neben seiner Zuständigkeit für die Schadstoffunfallbekämpfung im Küstengewässer seit Ende 2021 auch für die Bekämpfung von Schadstoffunfällen in den Insel- und Küstenhäfen zuständig. Er arbeitet dabei eng mit den Feuerwehren und weiteren Einsatzkräften vor Ort zusammen. Die Gesamtverantwortung und wasserbehördliche Einsatzleitung hat zwar der NLWKN mit seiner Expertise in der Schadstoffbekämpfung. „Dafür haben wir eine zusätzliche Rufbereitschaft in allen drei zuständigen Betriebsstellen eingerichtet. Um allerdings die praktische technische Bekämpfung vor Ort durchführen zu können, benötigen wir die personelle Stärke und Erfahrung der jeweiligen örtlichen Feuerwehren. Für uns war deshalb von Anfang an klar, dass der Weg zu einer effektiven Umsetzung dieser neuen Aufgabe nicht im Aufbau von Parallelstrukturen, sondern in der Kooperation und Stärkung der vor Ort bereits vorhandenen Kompetenzen und Kräfte liegt“, so Lutter. Geregelt wird die Zusammenarbeit zwischen NLWKN und Feuerwehr Norden in einer 2023 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung. Das neue Spezialboot der Kategorie RTB 2, das in dieser Woche seine ersten Runden im Norddeicher Hafen drehte, schließt eine Lücke im Fuhrpark der Norder Wehr: „Um ins Hafenbecken gelangte Schadstoffe effektiv bekämpfen zu können, müssen unsere Einsatzkräfte zwangsläufig auch vom Wasser aus agieren können. Das war mit unserem vorhandenen, eigentlich zur Personenrettung gedachten Boot nur bedingt möglich“, erklärt Stadtbrandmeister Thomas Kettler. Das neue, knapp sechs Meter lange und 2,30 Meter breite Leichtmetallboot mit Katamaranrumpf und seewasserbeständiger Aluminiumlegierung verfügt über eine Nutzlast von über 1.000 Kilogramm und kann bis zu acht Personen befördern. Im Einsatzfall ermöglicht es die Aufnahme der zur Bekämpfung von Schadstoffunfällen benötigten Spezialgerätschaften: Pumpen, die Wasseroberfläche reinigende Skimmer, aber auch Ölsperren, die über eine Vorrichtung am Boot befestigt und gezogen werden können. Auch dieses Spezialgerät sowie zusätzliche Schutzausrüstung wird der NLWKN für die Feuerwehr beschaffen. Finanziert wird die Ausstattung zur Bekämpfung von Schadstoffunfällen durch das Land Niedersachsen. Weitere Vereinbarungen mit Kommunen angestrebt Weitere Vereinbarungen mit Kommunen angestrebt Das neue Boot der Feuerwehr Norden kann durch seine technischen Spezifikationen zudem im küstennahen Bereich sowie auf Binnengewässern etwa zur Menschen- und Tierrettung eingesetzt werden – ein Umstand, der bereits in der technischen Planung mit berücksichtigt wurde. Ein Einsatz bei größeren Schadstoffunfällen etwa im Rahmen einer Havarie auf See ist dagegen nicht vorgesehen: „Unser Auftrag beschränkt sich ganz klar auf den unmittelbaren Hafen- und deichnahen Küstenbereich. Dafür werden wir ausgestattet. Für Großlagen ist ganz anderes Equipment erforderlich und gibt es etablierte Strukturen und Abläufe unter Leitung des Havariekommandos in Cuxhaven und des NLWKN in Kooperation mit THW und den Landkreisen“, so Thomas Kettler. Die Einsatzabteilung der Norder Wehr wird das neue Equipment in den kommenden Monaten nun auf Herz und Nieren testen. Kleinere Schadstoffunfälle in Küstenhäfen kommen immer wieder vor – allein in Norddeich mussten Einsatzkräfte von Feuerwehr und NLWKN im vergangenen Jahr sechs Mal ausrücken. Auch mit Baltrum und Dornum hat der Landesbetrieb bereits entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Vertreter der beiden Gemeinden waren bei der Probefahrt in Norddeich zugegen. Um auch die Einsatzkräfte in diesen Kommunen optimal auszustatten, befinden sich gegenwärtig zwei weitere Boote in Fertigung. Der NLWKN plant, mit weiteren Partnern an der Küste entsprechende Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen, um die Reaktionsfähigkeit auf Schadstoffunfälle in den Häfen weiter zu verbessern. Neben der Feuerwehr Norden testeten auch Vertreter der Wehren von Baltrum und Dornum den Prototyp der Boote für die Schadstoffunfallbekämpfung in Küstenhäfen (Bild: NLWKN). Viel Platz für Spezialgerät, aber auch für bis zu acht Personen: Vertreter von Feuerwehr, NLWKN und Hersteller während der Probefahrt vor Norddeich (Bild: NLWKN).
<p> <p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p> </p><p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p><p> Hintergrund <p>Sauberes Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage für die menschliche Gesundheit, funktionierende Ökosysteme und eine sichere Trinkwasserversorgung. Trotz erheblicher Fortschritte beim Gewässerschutz in den vergangenen Jahrzehnten stehen Europas Gewässer weiterhin unter Druck. Nach <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">Angaben der Europäischen Umweltagentur</a> erreichen viele Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in der EU nicht die vorgeschriebenen Umweltziele. </p> <p>Die Europäische Kommission hatte deshalb die bestehenden Regelungen überprüft und festgestellt, dass die Richtlinien wirksam sind und zu einem hohen Schutzniveau für Gewässer beitragen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass neue Schadstoffe und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stärker berücksichtigt werden müssen, um die Ziele der europäischen Wasserpolitik zu erreichen. Die Reform ist Teil des Europäischen Green Deals und unterstützt das Ziel der Europäischen Union, Umweltverschmutzung bis 2050 weitgehend zu vermeiden („<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/zero-pollution-action-plan_en">Zero Pollution Ambition</a>“).</p> <p>Die langsamen Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinien auch auf eine schleppende Umsetzung zurückzuführen sind, was zum Teil dem Mangel an ausreichenden finanziellen Mitteln und der unzureichenden Einbeziehung von Umweltzielen in die sektorspezifischen Rechtsvorschriften geschuldet ist.</p> <p>Die größten Belastungen für Oberflächengewässer sind Einträge von Chemikalien aus der Landwirtschaft, Industrie und über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>, sowie hydromorphologische Veränderungen durch Eingriffe wie Ent- und Bewässerung, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz, Schifffahrt oder Wasserentnahmen für die Trinkwasserversorgung. Die größten Belastungen für Grundwasserkörper sind diffuse landwirtschaftliche Einträge, zum Beispiel durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> und Düngemittel und die Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, für die Landwirtschaft, für die industrielle Nutzung und für andere Zwecke.</p> <p>Das EU-Water Package aktualisiert die Schadstofflisten für Grundwasser und Oberflächenwasser mit neuen Stoffen und streicht nicht mehr relevante Stoffe. Für viele Stoffe gelten künftig strengere Umweltqualitätsnormen. Erstmals werden Vorschriften eingeführt, mit denen das kumulative Risiko kombinierter Stoffe berücksichtigt wird. Die neuen Stoffe müssen nun in die Bewirtschaftungsplanung aufgenommen werden.</p> <p>Angepasst wird auch das Verschlechterungsverbot in Artikel 4 WRRL. Hier fließt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit ein (<a href="https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&text=&docid=165446&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1">EUGH, Entscheidung RS. C-461/13 vom 01.07.2015</a>), wonach vorübergehende Verschlechterungen einer oder mehrerer Qualitätskomponenten eines Wasserkörpers, anhand derer der Gewässerzustand bewertet wird, unter bestimmten Bedingungen zukünftig zulässig sind, wenn sie durch ein neues oder geändertes Projekt verursacht werden. Dies gilt auch für die Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers durch die Verlagerung von Wasser oder Sedimenten durch menschliche Tätigkeiten, sofern sich die Gesamtbelastung nicht erhöht.</p> <p>Angesichts der Zunahme extremer Überschwemmungen und lang andauernder Dürren sowie erheblicher grenzübergreifender Verschmutzungsereignisse, sollen die Mitgliedstaaten nach dem neuen Art. 12 WRRL andere potenziell betroffene Mitgliedstaaten unverzüglich über solche Ereignisse informieren und zusammenzuarbeiten, um die Auswirkungen abzumildern. </p> </p><p> Oberflächengewässer <p>Für Oberflächengewässer wird ein Grenzwert für die Summe 25 per- und polyfluorierter Chemikalien (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a>) einschließlich der Trifluoressigsäure (TFA) sowie Qualitätsnormen für bestimmte Arzneistoffe und Bisphenol-A festgelegt. Außerdem gilt ein Grenzwert für die Summe aktiver Substanzen der gelisteten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a>.</p> <p>Flussgebietsspezifische Schadstoffe mit EU-weiter Relevanz, werden nicht wie bisher für die Bewertung des ökologischen Zustands berücksichtigt, sondern in die chemische Zustandsbewertung integriert. Damit sollen die Überwachung, die Zustandsbewertung und die öffentliche Berichterstattung einfacher, einheitlicher und transparenter werden.</p> <p>In Oberflächengewässern wird auch das kumulative Risiko von östrogenhaltigen Arzneimitteln durch eine auf zwei Jahre begrenzte wirkungsbasierte Überwachung bewertet und mit klassischen Analysen verglichen. Anschließend bewertet die EU-Kommission diese Methoden als mögliche ergänzende oder alternative Screening-Instrumente.</p> <p>Die Zwischenberichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme, die sich als nicht wirksam erwiesen haben, werden abgeschafft. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten eine vereinfachte Berichterstattung. </p> <p>Darüber hinaus wird auch die Bestandsaufnahme gemäß Artikel 5 der UQN-RL vereinfacht und mit den Datenströmen an das Industrieemissionsportal gemäß der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02010L0075-20240804">Richtlinie 2010/75/EU</a> und der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401244">Verordnung (EU) 2024/1244</a> zusammengeführt.</p> </p><p> Grundwasser <p>Zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a> im Grundwasser wird auf Parameterwerte nach der EU-Trinkwasserrichtlinie für die Summe von 20 PFAS verwiesen und Qualitätsnormen für die Summe von vier besonders problematischen PFAS aufgenommen. Auch für bestimmte Arzneistoffe werden Qualitätsnormen vorgeschrieben. </p> <p>Für das Grundwasser wird es – wie bereits für die Oberflächengewässer – künftig eine verpflichtende Beobachtungsliste geben. Ziel beider Beobachtungslisten ist es, koordiniert Informationen über potenziell bedenkliche Stoffe in der aquatischen Umwelt zu sammeln, die bislang unzureichend dokumentiert waren und für die es noch keine standardisierten Analysemethoden gibt. Die Beobachtungliste erstellt die Kommission alle drei Jahre. Die Beobachtungsliste enthält maximal fünf Stoffe, Stoffgruppen oder Verschmutzungsindikatoren sowie die möglichen Analysemethoden.</p> <p>Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger stellen eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Da mehr Überwachungsdaten zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen in Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern erforderlich sind, werden Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger auf die Beobachtungslisten aufgenommen und passende Monitoringmethoden eingeführt.</p> </p><p> Überwachung und Berichterstattung <p>Die aktualisierte Richtlinie erweitert die Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung. Neue Überwachungsmethoden sowie eine harmonisierte Berichterstattung sollen die Bewertung der Gewässer und die Transparenz in der gesamten EU verbessern. Dafür können die EU-Mitgliedstaaten auch Fernerkundung und Erdbeobachtungstechnologien nutzen. Zudem werden Überwachungsdaten häufiger der Öffentlichkeit und der Europäischen Umweltagentur zugänglich gemacht. Die Bewirtschaftungspläne müssen die Mitgliedstaaten wie bisher alle sechs Jahre überprüfen und aktualisieren. </p> <p>Die angepasste WRRL verpflichtet die Kommission zu prüfen, wie die Gewässerüberwachung künftig noch besser unterstützt werden kann. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zu einer freiwilligen gemeinsamen EU-Überwachungseinrichtung sowie zu einer erweiterten Herstellerverantwortung, durch die Hersteller bestimmter schadstoffhaltiger Produkte an den Kosten der Gewässerüberwachung beteiligt werden könnten. </p> <p>Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, Durchführungsrechtsakte für technische Spezifikationen zur Analyse und Überwachung des Gewässerstatus, Festlegung von Formaten zur Berichterstattung und Fortschrittsindikatoren zu erlassen.</p> </p><p> Fristen <p>Mit der Reform legen die Gesetzgeber auch Fristen fest, innerhalb derer die neuen Anforderungen erfüllt werden müssen. Oberflächengewässer sollen bis zum 22.12.2033 einen guten chemischen Zustand erreichen – dies umfasst Stoffe, für die die Umweltqualitätsnormen aktualisiert wurden. Für Stoffe, für die erstmals Umweltqualitätsnormen vorgeschrieben sind, gilt eine Frist bis zum 22.12.2039. Eine Verlängerung dieser Fristen für neu gelistete Stoffe ist unter bestimmten Bedingungen möglich und endet spätestens, wenn der Bewirtschaftungsplan für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/einzugsgebiet">Einzugsgebiet</a> aktualisiert wird – also 2045. Als Ausnahme gilt, wenn sich die Ziele aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht innerhalb dieses Zeitraums erreichen lassen.</p> <p>Das Water Package muss bis 21.12.2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz ((<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/"><strong>WHG</strong></a>), der Oberflächengewässerverordnung ( <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/"><strong>OGewV</strong></a>) und der Grundwasserverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grwv_2010/"><strong>GrwV</strong></a>) erforderlich sein.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Karte Sedimentklassen für Nassbaggerarbeiten stellt im Maßstab 1 : 250.000 Informationen zur Verbreitung von Sedimenten gleicher Beschaffenheit an der Meeresbodenoberfläche bis in eine Teufe von 0,2 m sowie für die Teufenbereiche 0-1 m und 0-2 m in Anlehnung an DIN 18311 (2010) – Nassbaggerarbeiten in 7 Klassen dar (siehe Legende). Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben von der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in 0,2 m Teufe sowie in den oben genannten Teufenbereichen, die bis Januar 2013 im deutschen Nordseeraum zur Verfügung standen. Diese Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Nassbaggerarbeiten sind erforderlich, wenn z.B. in Gewässern durch Sedimentumlagerung entstandene Untiefen in Schifffahrtsstraßen zu beseitigen sind, Material für Küstenschutzmaßnahmen oder Bauzwecke aus dem Meer entnommen werden muss sowie bei der Pipeline- oder Kabelverlegung im Meeresboden. Eine Grundlage für die Beauftragung und Umsetzung der entsprechenden Arbeiten ist die “DIN 18311 - Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen – Nassbaggerarbeiten“. Diese klassifiziert die anzutreffenden Bodenarten entsprechend ihrer Beschaffenheit in 10 Klassen, die die Grundlage für die Auswertung der Sedimentdaten am Meeresboden der Nordsee sind.
Die Karte Sedimentklassen für Nassbaggerarbeiten stellt im Maßstab 1 : 250.000 Informationen zur Verbreitung von Sedimenten gleicher Beschaffenheit an der Meeresbodenoberfläche bis in eine Teufe von 0,2 m sowie für die Teufenbereiche 0-1 m und 0-2 m in Anlehnung an DIN 18311 (2010) – Nassbaggerarbeiten in 7 Klassen dar (siehe Legende). Grundlage der Kartendarstellung sind Sedimentproben von der Meeresbodenoberfläche bis zu einer Teufe von 0,2 m sowie Schichtbeschreibungen von Bohrungen in 0,2 m Teufe sowie in den oben genannten Teufenbereichen, die bis Januar 2013 im deutschen Nordseeraum zur Verfügung standen. Diese Grundlagendaten sind in Datenbanken beim BSH und LBEG abgelegt, zukünftig erhobene Daten werden darin integriert. Nassbaggerarbeiten sind erforderlich, wenn z.B. in Gewässern durch Sedimentumlagerung entstandene Untiefen in Schifffahrtsstraßen zu beseitigen sind, Material für Küstenschutzmaßnahmen oder Bauzwecke aus dem Meer entnommen werden muss sowie bei der Pipeline- oder Kabelverlegung im Meeresboden. Eine Grundlage für die Beauftragung und Umsetzung der entsprechenden Arbeiten ist die “DIN 18311 - Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen – Nassbaggerarbeiten“. Diese klassifiziert die anzutreffenden Bodenarten entsprechend ihrer Beschaffenheit in 10 Klassen, die die Grundlage für die Auswertung der Sedimentdaten am Meeresboden der Nordsee sind.
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| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 261 |
| Land | 54 |
| Weitere | 9 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 41 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 209 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 74 |
| Umweltprüfung | 12 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 90 |
| Offen | 226 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 285 |
| Englisch | 61 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 5 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 61 |
| Keine | 170 |
| Webseite | 102 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 172 |
| Lebewesen und Lebensräume | 226 |
| Luft | 147 |
| Mensch und Umwelt | 316 |
| Wasser | 162 |
| Weitere | 316 |