Ab 1. Januar 2011 dürfen nur noch Autos mit grüner und gelber Schadstoffplakette in die Umweltzonen von Augsburg, Osnabrück, Düsseldorf und Wuppertal fahren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Wer gegen die Bestimmung verstößt und bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, muss 40 Euro bezahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
Das Umweltbundesamt hat in diesem Forschungsprojekt nachgewiesen, dass dynamische NOx-Messverfahren für Diesel-Pkw in der Praxis bei den Kfz-Prüfstellen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) angewendet werden können. Schwerpunkte waren hierbei die Fahrzeugkonditionierung, die Validierung der dynamischen Messverfahren an 33 Fahrzeugen (M1/N1) und ein daraus abgeleiteter Revisionsvorschlag für die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen. In einem nächsten Schritt sollten auf Basis dieser Empfehlungen ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet werden. Veröffentlicht in Texte | 108/2024.
BUNDESGESELLSC HAFT FÜR ENDLAGERUN G 5. Statusbericht der BGE Seite: 1 von 5 St and: 31. August 2018 BereichEntwicklungen Geschäftsführung der BGEWechsel in der Geschäftsführung Frau Heinen-Esser wurde zur Landwirtschafts- und Umweltministerin von Nordrhein- Westfalen benannt und ist aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden von Ursula Heinen-Esser als Ge- schäftsführeri n der BGE hat Dr. Ewold Seeba als Stell- vertretender Vorsitzender am Dienstagi, den 29. Mai 2018 den Vorsitz der Geschäftsführung kommissarisch übernommen. In der Interimszeit werden die bisherigen Bereiche von Ursula Heinen- Esser vollständig von Herrn Dr. Seeba geführt, bei der Wahrnehmung der Geschäfte im Bereich Standortauswahl wird Dr. Seeba vom techni- sehen Geschäftsführer, Dr. Thomas Laut sch, unterstützt. Mit Schreiben vom 1. August 2018 hat das Bundesum- weltministerium die neuen Geschäftsführer der BGE und BGZ benannt. Neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE wird Stefan Studt. Er folgt auf Ursula Heinen- Esser. Stefan Studt ist Jurist und war von 2012 bis 2014 Chef der Staatskanzlei und von 2014 bis 2017 lnnenmi- nister in Schleswig- Holstein. Herr Studt wird zum 1. September 2018 der Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE. Zudem wurde Herr Steffen Kanitz als neues Mitglied der Geschäftsführ ung bestellt. Steffen Kani tz ist Dipl. Kauf- mann und war zwischen 2013 bis 2017 für die CDU Mit- glied des Deutschen Bundestages und in dieser Zeit Mit- glied der Endlagerkommission. Derzeit leitet Herr Kanitz den Bereich Bereitstellungslager Konrad bei der Bundes- gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als Generalbe- vollmächtigter. Herr Kanitz wird seine Tätigkeit als Ge- schäftsführer der BGE zum 1. September aufnehmen und für die Bereiche Standortauswahl und Produktkontrolle verantwortlich sein. Der kommissarische Vorsitzende der Geschäftsführung, Dr. Ewold Seeba, übernimmt zum 1. November 2018 den BUNDE SGESELLSCHAFT FÜR E NDLAGERUNG 5. Statusbericht der BGE Seite: 2 von 5 St and: 31. August 2018 Vorsitz der Geschäftsführung der BGZ. Herr Prof. Dr. Lennartz scheidet Ende August aus der Geschäftsführung aus. Besetzung der Lei tungs- ebeneÜber die Besetzung der ersten Leitungsebene hat die Geschäftsführung, nach Ausschreibung und Bewerbung, entschieden. Die Bereichsleiter wurden am 31. August 2018 benannt. Aufbau StandortauswahlVon den in 2017 ausgeschriebenen 13 Stellen konnte das Besetzungsverfahren für 9 Stellen (4 Stellen im Bereich Projektmanagement und Dokumentation, 4 Stellen i m Bereich Standortsuche und Erkundung und 1 Stelle im Bereich Geoinformatik) abgeschlossen werden, die Be- setzung der Stelle der Vorzimmerassistenz der Bereichs- leitung ist noch nicht abgeschlossen und 3 Stellen kann- ten nicht mit Expertinnen aus dem Bereich Geoinforma- tik besetzt werden. Im Juni 2018 wurden 12 weitere Stellenausschreibungen im Bereich Standortauswahl veröffentlicht, darunter auch nochmal die 3 nicht be- setzten Stellen aus dem Bereich Geoinformatik. Zudem ist die Ausschreibung weiterer Stellen in 2018 in Pla- nung. Bis zur Festlegung der Aufbauorganisation im Bereich Standortauswahl durch die Geschäftsführung und di e künftige Bereichsleitung, arbeiten alle neu gewonnen Mitarbeiter in der Struktur der Arbeitsgruppe Standort- auswahl. Stand Standortauswahl- verfa hrenBewertung der Datenabfrage zu den Ausschlusskriterien Auf der vom NBG ausgerichteten Veranstaltung am 18. Juni 2018 in Hannover sowie auf der 19. Sitzung des Gremiums am 2. Juli 2018 in Berlin berichtete Jörg Wei- denbach über den Stand der Abfrage zu den Ausschl uss- kriterien und über die beginnende Auswertung der Da - ten. Die technische Überprüfung der gelieferten Datensätze konnten die Fachleute der BGE in den folgenden Wochen abschließen. Soweit erforderlich, wurden die Lagebe- zugssysteme definiert, Attribute erläutert und eine Kennzeichnung der Datensätze bzw. Attribute mit Nut- BUND ESGESELLSCHAFT FÜR E NDLAGERUNG 5. Statusbericht der BGE Seite: 3 von 5 St and: 31. August 2018 zungseinschränkungen, wie Rechte Dritter, vorgenom- men. Auch die Übersetzung von Sachinformationen in alphanumerische Kennwerte wurde vorangetrieben. Für die Anwendung der sechs Ausschlusskriterien liegt jedoch weiterhin nicht die erforderliche Datenbasis vor. Dies liegt zum einen darin begründet, dass eine Auswer- tung analoger Karten und Dokumente bei den Behörden noch nicht abschätzbare Kapazitäten erfordern wird. Zudem wurden die Daten zu den Bergwerken noch nicht vollständig erfasst. Es wurde ei ne erste Archivsichtung analog vorliegender Risswerke durchgeführt. Im Ergeb- nis dazu wird eine Ausschreibung für die Sichtung und Erfassung analog vorliegender Daten vorbereitet. Ferner stellt sich die Anwendung der Prognose- Kriterien als sehr komplexe Aufgabe dar. Betreffend die großräu- migen Vertikalbewegungen und die vulkanische Aktivi- tät haben die Behörden, bis auf wenige Ausnahmen, kei- ne Angaben zur Prognose vorgenommen. Es müssen nun wissenschaftlich fundierte Prognosen erarbeitet werden. Die ersten Anwendungen haben mithin aufgezeigt, dass weitere Arbeiitsschritte vollzogen und weitere wissen- schaftliche Studien eingeholt werden müssen, um eine bundesweite Anwendung der Ausschlusskriterien vorzu- nehmen. Dabei wird stets bedacht, dass die Anwendung der Ausschlusskriterien (und die Anwendung aller weite- ren Anforderungen) für das gesammelte Verfahren er- forderlich ist. Das bedeutet z.B., dass nach einer erstma- ligen Anwendung der Ausschlusskriterien, diese Krite- rien im weiteren Verfahren stetig im Hi nblick auf eine ergänzte Datengrundlage erneut angewendet werden. Zurverfügungstellung von Daten. welche mit Rechten Dritter behaftet sind Rheinland- Pfalz liefert weiterhin Daten, bei denen es sich um von privater Seite erhobene Daten handelt, nicht koordinatengenau an die BGE. Auf Nachfrage hat das Bundesland mit Schreiben vom 8. August 2018 die rechtlichen Bedenken dargelegt. Aus Sicht der BGE ist die Regelung zur Lieferung von geologischen Daten an die BGE im StandAG, einem Bundesgesetz, eindeutigi.
Die PLE Pipeline Engineering GmbH (PLE) plant im Auftrag der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) in der Stadt Forst (Lausitz) OT Bohrau, Landkreis Spree-Neiße, den Neubau einer Molchstation an der bestehenden Gashochdruckleitung FGL 014, einer Leitung im Sinne von § 43 Absatz 1 Nummer 5 EnWG. Mit der neuen Molchstation sollen zukünftig Reinigungs- und Inspektionsmolche zur technischen Überprüfung des Zustandes der Gashochdruckleitung ein- und ausgefahren werden. Geplanter Baubeginn nach derzeitigem Kenntnisstand ist Ende September 2024.
Die belgische Regierung hat aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise entschieden, die Laufzeit der beiden Reaktoren Tihange 3 und Doel 4 zu verlängern. Der Druckwasserreaktor Tihange 3 hat eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist seit 1985 in Betrieb. Die Entscheidung der belgischen Regierung sieht eine Verlängerung der bis dato geltenden Laufzeit bis 2025 um weitere zehn Jahre auf 2035 vor. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Tihange zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 60 km. Der Druckwasserreaktor Doel 4 hat ebenfalls eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist gleichfalls seit 1985 in Betrieb. Auch hier ist eine Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre bis 2035 vorgesehen. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Doel zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 130 km. Nach derzeitigen Planungen sollen beide Reaktoren nach einer technischen Überprüfung ab November 2026 wieder ans Netz gehen. Nähere Einzelheiten zum Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Umweltbundesamt hat in diesem Forschungsprojekt nachgewiesen, dass dynamische NOx-Messverfahren für Diesel-Pkw in der Praxis bei den Kfz-Prüfstellen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) angewendet werden können. Schwerpunkte waren hierbei die Fahrzeugkonditionierung, die Validierung der dynamischen Messverfahren an 33 Fahrzeugen (M1/N1) und ein daraus abgeleiteter Revisionsvorschlag für die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen. In einem nächsten Schritt sollten auf Basis dieser Empfehlungen ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet werden.
Zum Fachbereich Wasserwirtschaft gehören sechs Fachreferate in der Pirnaer Zentrale, in denen grundlegende fachtechnische Aufgaben gelöst werden. Das Referat Wassermenge ist unter anderem für Aufgaben im Bereich Hydrologie und Talsperrenbewirtschaftung zuständig. Zu diesem Referat gehört auch die Talsperrenmeldezentrale. Um die Wasserbeschaffenheit in den Stauanlagen und ihren Zuflüssen kümmert sich das Referat Wassergüte und das Referat Technische Überwachung beschäftigt sich mit der Kontrolle der Bauwerke. Die fachtechnische Begleitung von Bauprojekten erfolgt im Referat Wasserbau/Management Großprojekte. Im Referat EU-Richtlinien/Naturschutz werden unter anderem die Hochwassergefahrenkarten erarbeitet. Den Gesamtüberblick über alle Gewässer, Talsperren, wasserwirtschaftliche Anlagen und Anlagenteile, die zur Landestalsperrenverwaltung gehören, hat das Zentrale Asset Management.
BfS - Betriebskategorien - 24.08.2018 Betriebskategorien Allgemeine Hinweise Maßgeblich hierbei ist der aktuelle Beschäftigungsbetrieb, also der Betrieb, bei dem die überwachte Person angestellt ist. Für eine überwachte Person kann immer nur eine Be- triebskategorie gewählt werden. Medizinische Einrichtungen Betriebskategorie Ärztliche Praxis oder Dienststelle Krankenhaus, Klinik, Sanatorium, medizinisches Versorgungszentrum Zahnärztliche Praxis, Klinik oder Dienststelle Veterinärmedizinische Praxis, Klinik oder Dienststelle Heilbäder, Heilstollen Sonstige medizinische Einrichtungen Kerntechnische Betriebe Betriebskategorie Kernkraftwerk (nur Eigenpersonal) Betrieb zum Transport von Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen der Kerntechnik Einrichtung zur Konditionierung, Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Stoffe Betrieb zur Stilllegung, Rückbau, Dekontamination und Entsorgung kerntechnischer An- lagen Sonstiger Betrieb im Bereich Kerntechnik, Brennstoffkreislauf, Stilllegung und Rückbau Industrie- und Gewerbebetriebe Betriebskategorie Herstellungs-, Verarbeitungs- und Dienstleistungsbetrieb der allgemeinen Industrie ein- schließlich Betriebe mit Genehmigung nach § 25 oder § 26 StrlSchG zur Beschäftigung in fremden Anlagen/Einrichtungen Betrieb für die Zerstörungsfreie Materialprüfung mit hochradioaktiven Quellen oder Röntgengeräten Organisation für Technische Überwachung, Sachverständigenorganisation Betrieb mit Exposition durch Radon (z.B. Bergwerk, Besucherbergwerk, Besucherhöhle, Anlage zur Trink- und Brauchwasseraufbereitung, Wasserwerk, Betrieb mit Radonexpo- sition in Innenräumen, sonstige Betriebe mit Exposition durch Radon) Betriebe mit Exposition durch natürliche Radionuklide außer Radon Sonstiger Betrieb im Bereich Industrie und Gewerbe Forschungseinrichtungen Betriebskategorie Einrichtung zur Forschung und Entwicklung sowie Lehre im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich 1 BfS - Betriebskategorien - 24.08.2018 Luftfahrtbetriebe Betriebskategorie Linien- und Charterflugverkehr mit großen Passagier- und Frachtflugzeugen Geschäftsreiseflugverkehr, firmeneigener Werksverkehr, Ambulanzjets Sonstige Luftfahrtbetriebe Öffentliche/Staatliche Stellen Betriebskategorie Aufsichtsbehörde Polizei, Zoll Feuerwehr Rettungsdienste Katastrophenschutz Bundeswehr Nato Sonstige Öffentliche Stellen 2
„Gute Luft“ – was ist das eigentlich? Und was können wir tun, damit sie besser wird? Wie steht es um den Schutz der Ökosysteme vor Luftschadstoffen und was hat das Klima damit zu tun? Das Umweltbundesamt informiert Sie über diese und andere Themen in Zusammenhang mit unserem wichtigsten Lebenselixier, der Luft. Auf unseren Internetseiten erfahren Sie, wie sich die Luftqualität entwickelt hat und welche Schadstoffe unsere Gesundheit gefährden. Wir nennen Verursacher und zeigen Maßnahmen auf. Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht. weiterlesen Thru.de ist das zentrale deutsche Portal für transparente und frei zugängliche Emissions- und Abfalldaten. Hier können Sie unter anderem recherchieren, welche und wie viele Schadstoffe Betriebe, Kläranlagen oder der Verkehr in die Umwelt freisetzen. Derzeit überarbeiten wir thru.de und möchten gerne Ihre Bedürfnisse und Ideen berücksichtigen. Nehmen Sie hierfür gerne an unserer Umfrage teil! weiterlesen Die Abgasnachbehandlungstechnik von modernen Pkws wird bei der Abgasuntersuchung (AU) unzureichend geprüft. Das ist ein Grund, warum die Luftbelastung durch Stickstoffoxide (NOx) hoch bleibt. Im Rahmen eines UBA-Projekts wurden zwei praxisnahe NOx-Messverfahren für die AU verifiziert und ein Revisionsvorschlag für die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kfz vorgelegt. weiterlesen Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie. weiterlesen Der Umweltmonitor 2024 des Umweltbundesamtes (UBA) zieht erneut eine gemischte Bilanz zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Während bei den Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen Erfolge verzeichnet werden können, zeigen viele Indikatoren einen deutlichen Handlungsbedarf. Der Umweltmonitor bildet zehn zentrale Themenfelder mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. weiterlesen Die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland nehmen weiter ab. Der konstante Rückgang ist auch dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu verdanken, das in diesem Jahr sein 50. Jubiläum feiert. weiterlesen Die Luft-Messstation des UBA auf dem Berg Schauinsland, bei Freiburg (Baden-Württemberg), erhält ein neues Holzgebäude. In dem Gebäude werden Labor- und Messräume sowie Büro- und Funktionsräume untergebracht. Im Außenbereich wird dazugehörend das Messfeld neu installiert. Die Station dient der Beobachtung und Überwachung der Luft im Rahmen nationaler und internationaler Luftreinhalteabkommen. weiterlesen Die Broschüre zur vorläufigen Auswertung der Luftqualität 2023 ist erschienen. Sie enthält eine Auswertung der Vorjahresdaten aller Luftmessstationen in Deutschland. weiterlesen
Empfehlung für Stickstoffoxid-Messungen bei Abgasuntersuchungen Die Abgasnachbehandlungstechnik von modernen Pkws wird bei der Abgasuntersuchung (AU) unzureichend geprüft. Das ist ein Grund, warum die Luftbelastung durch Stickstoffoxide (NOx) hoch bleibt. Im Rahmen eines UBA-Projekts wurden zwei praxisnahe NOx-Messverfahren für die AU verifiziert und ein Revisionsvorschlag für die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kfz vorgelegt. Die periodische Abgasuntersuchung (AU) von Kraftfahrzeugen (Kfz) soll unter anderem sicherstellen, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffemissionen einhalten. Bisher werden hier jedoch nur die Abgase Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Partikel gemessen. Die für die Umwelt und Gesundheit schädlichen Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Stickstoffmonoxid (NO) – zusammengefasst sogenannte NO x -Emissionen – werden bei den derzeit eingesetzten Abgasuntersuchungsmethoden noch nicht überprüft. Im vom UBA beauftragten Forschungsvorhaben "Fortentwicklung der Abgasuntersuchung" wurden hierzu bereits im Jahr 2020 zwei Messverfahren zu dem Zweck entwickelt, das Fahrzeug durch eine gewisse Anzahl von Aufwärm-Zyklen in einer kurzen Zeit so zu konditionieren, dass die Überprüfbarkeit der NOx-Systeme ab der erforderlichen Temperatur von mindestens 180 °C möglich wird: das ASM 20 (Acceleration Simulation Mode, max. Geschwindigkeit 20 km/h)-Verfahren und die Kurzfahrt mit Beschleunigung auf 20 km/h. Das Ziel und Ergebnis des nun abgeschlossenen Forschungsvorhabens ist der Nachweis, dass diese dynamischen NO x -Messverfahren statistisch validiert sind und in der Praxis bei den Kfz-Prüfstellen im Rahmen der AU angewendet werden können. Um das Abgasnachbehandlungssystem zuverlässig und unter standardisierten Messbedingungen überprüfen zu können, stand vor allem eine realistische und für die Werkstätten umsetzbare Fahrzeugkonditionierung im Vordergrund, die eine Messtemperatur von mindestens 180 °C im Abgasstrang gewährleistet. Dabei wurde die wissenschaftliche Validität der dynamischen Messverfahren an 33 Fahrzeugen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; M1/N1) nachgewiesen und bestätigt, dass die beiden Konditionierungsmethoden grundsätzlich geeignet sind, die Wirkung des Abgasnachbehandlungssystems nachzuweisen. Im Vorhaben wurde daraus ein Revisionsvorschlag für die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen abgeleitet. Gemäß Erwägungsgrund 9 der Richtlinie besteht die Notwendigkeit neuer Prüfmethoden zur genauen Messung von NOx-Emissionen aufgrund von unzureichenden Verbesserungen der Luftqualität trotz verschärfter Emissionsnormen. Die konkrete Empfehlung zu umfassenderen Prüfzyklen liegt hiermit vor und dient als Arbeitsgrundlage für die europäische Kommission.
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