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Actors and tasks

Actors and tasks The Basic Law gives the federal government exclusive legislative power with respect to the disposal of radioactive substances. This stipulation is found in Article 73(1). The responsibilities for the final disposal of radioactive waste are regulated in the Atomic Energy Act (AtG). The federal government has delegated this task and the associated sovereign powers to the BGE but continues to play a supervisory role. Among others, the following actors are involved in the retrieval of radioactive waste from the Asse II mine: Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (BMUV) The Federal Environment Ministry (BMUV) is a sole shareholder in the BGE and is also tasked with the technical and legal supervision of the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE, which was known as the Federal Office for Nuclear Disposal, BfE, until 31 December 2019). In the area of radiation protection, the BMUV is the supervisory authority for corresponding activities on the part of the federal states. For technical advice, the Federal Environment Ministry can consult bodies such as the Commission on Radiological Protection (SSK) and the Nuclear Waste Management Commission (ESK), both of which are expert bodies that advise the Federal Environment Ministry on issues relating to radiation protection and nuclear waste management. Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (external link) Commission on Radiological Protection (external link) Nuclear Waste Management Commission (external link) Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE) Like the BGE, the BASE (known as the Federal Office for Nuclear Disposal, BfE, until 31 December 2019) was founded as part of the reorganisation of final disposal activities. Working on behalf of the federal government, it is the regulatory and supervisory authority for the final disposal of radioactive waste and therefore also the supervisor of the Asse II mine under nuclear law. It is the licensing authority for all newly submitted repository projects in Germany. Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (external link) Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) The BGE is a federally owned company that the Repository Site Selection Act (StandAG) tasks with searching for, constructing and operating a repository for high-level radioactive waste materials in particular. Since April 2017, it has also been the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. The BGE is responsible for implementing the legally mandated retrieval and subsequent decommissioning. At the same time, it must implement stabilisation and emergency planning measures, as well as taking measures should retrieval prove to be impossible. Lower Saxony Ministry for Environment, Energy, Construction and Climate Protection (NMU) The ministry examines whether the work and the plans to close the Asse II mine meet all safety requirements under nuclear law and the Radiation Protection Ordinance. It is responsible for the planning assessment procedure pursuant to section 9b of the Atomic Energy Act with respect to the facility’s decommissioning. According to section 57b(2) of the Atomic Energy Act, no planning assessment procedure is required with respect to retrieval. Lower Saxony Ministry for Environment, Energy, Construction and Climate Protection (external link; German only) Lower Saxony State Office for Mining, Energy and Geology (LBEG) Under mining law, the licensing and supervision of the Asse II mine come under the jurisdiction of the state mining office, which monitors and authorises the mining work. This work includes stabilisation measures, for example. In the context of the Asse II mine, the state mining office is subject to supervision by the Lower Saxony Ministry for the Environment. Lower Saxony State Office for Mining, Energy and Geology (external link; German only) Broader general public and others Some of the citizens’ initiatives, groups and individuals that deal with the Asse II mine have grouped together to form the Asse II Coordination Committee. In addition to environmental associations and citizens’ initiatives, work on the retrieval of radioactive waste is also monitored by citizens. All of these groups have a legitimate interest in the work of the BGE. AufpASSEn e. V. (external link; German only) Asse II Coordination Committee (external link; German only) ASSE-watch (external link; German only) Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe (Wolfenbüttel group for the abandonment of nuclear energy) (external link; German only)

Actors and tasks

Article 73(1) of the Basic Law gives the federal government exclusive legislative power with respect to the disposal of radioactive substances. The responsibilities for the final disposal of radioactive waste are regulated in the Atomic Energy Act (AtG). Section 9a(3) of the Act assigns the task of constructing repositories for radioactive waste to the Federal Republic of Germany. The federal government has delegated this task and the associated sovereign powers to the BGE but continues to play a supervisory role. Among others, the following actors are involved in the decommissioning of the Morsleben repository: Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (BMUV) The Federal Environment Ministry (BMUV) is a sole shareholder in the BGE and is tasked with the technical and legal supervision of the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE, which was known as the Federal Office for Nuclear Disposal, BfE, until 31 December 2019). The BMUV is the supervisory authority for corresponding activities on the part of the federal states. In order to obtain technical advice in relation to the Morsleben repository, it consulted the German Commission on Radiological Protection in 2010 and the Nuclear Waste Management Commission (ESK) in 2011, both of which are expert bodies that provide advice to the Federal Environment Ministry. Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (external link) Commission on Radiological Protection (external link) Nuclear Waste Management Commission (external link) Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE) Like the BGE, the BASE was founded as part of the reorganisation of final disposal activities in Germany. Working on behalf of the federal government, it is the regulatory and supervisory authority for the final disposal of radioactive waste and therefore also the supervisor of the Morsleben repository under nuclear law. Applications from the BGE that do not imply significant changes in the permanent operating licence are processed by the BASE, which is the licensing authority for all newly submitted repository projects in Germany. Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (external link) Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) The BGE is a federally owned company that the Repository Site Selection Act (StandAG) tasks with searching for, constructing and operating a repository for high-level radioactive waste materials. Since April 2017, it has also been the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. In the procedure that is currently underway in relation to the decommissioning of the Morsleben repository, the BGE is assuming the role of applicant. As part of this role, the BGE must demonstrate to the licensing authority that the measures proposed in the “Decommissioning Plan” are technically feasible. It must also optimise these measures and demonstrate that the decommissioning process in line with the state of the art of science and technology will meet the safety objectives. If, at the end of the decommissioning licensing procedure, a planning approval decision has been issued, it is the responsibility of the BGE to implement this decision. Should the BGE – as the applicant – disagree with the outcome of the procedure, it has the right to file a complaint against it. Saxony-Anhalt Ministry of Environment, Agriculture and Energy (MULE) The state environment ministry is the competent licensing and planning authority and must decide on the decommissioning concept submitted by the BGE. To this end, it can consult experts with regard to the technical assessment of the submitted documents. As the licensing authority, the state environment ministry is also responsible for carrying out the legally stipulated public participation process (publishing documents, receiving objections, and holding a public hearing). Following careful examination of the planning documents and the objections, it is the responsibility of the state environment ministry to reach a planning decision. Possible outcomes include the granting of a licence with or without conditions, as well as the rejection of the plans. Saxony-Anhalt Ministry of Environment, Agriculture and Energy (external link) Saxony-Anhalt State Office for Geology and Mining (LAGB) The LAGB reports to the Saxony-Anhalt Ministry of Economy, Science and Digitalisation and is responsible for licensing and supervisory matters in accordance with the Federal Mining Act (BBergG). It is intended to ensure the safety of mining operations and to avert dangers that can arise from mining activities. In 2003, for example, it ordered comprehensive measures to secure the mine cavities in the central section of the Morsleben repository. Saxony-Anhalt State Office for Geology and Mining (external link) General public and others As well as individuals, the broader definition of the general public also includes, for example, the surrounding municipalities, environmental associations, and citizens’ initiatives, all of which have a legitimate interest in the work of the BGE. The general public has specific rights as part of the decommissioning procedure under nuclear law: for example, the decommissioning plan had to be made available for public inspection, and objections could be raised. Once the licensing authority has reached a planning decision, affected individuals or groups have the opportunity to submit a complaint against this decision. Initiative gegen das Atommüllendlager Morsleben e.V. (“Initiative against the Morsleben nuclear waste disposal site”, BI Morsleben) (external link, german only) endlagerdialog.de (external link, german only) BUND für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (Friends of the Earth Germany, Saxony-Anhalt) (external link, german only) Brief information on the Morsleben repository

Actors and tasks

Actors and tasks in relation to the Konrad repository Article 73(1) of the Basic Law gives the federal government exclusive legislative power with respect to the disposal of radioactive substances. The responsibilities for the final disposal of radioactive waste are regulated in the Atomic Energy Act (AtG). Section 9a(3) of the Act assigns the task of constructing repositories for radioactive waste to the Federal Republic of Germany. The federal government has delegated this task and the associated sovereign powers to the BGE. The federal government continues to play a supervisory role. Among others, the following actors are involved in the construction of the Konrad repository: Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (BMUV) The Federal Environment Ministry (BMUV) is a partner in the BGE and supervises the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (known as the Federal Office for Nuclear Disposal, BfE, until 31 December 2019) from a technical and legal perspective. It is the supervisory authority for corresponding activities on the part of the federal states. For technical advice, the Federal Environment Ministry can consult bodies such as the Commission on Radiological Protection (SSK) and the Nuclear Waste Management Commission (ESK), both of which are expert bodies that advise the Federal Environment Ministry on issues relating to radiation protection and nuclear waste management. Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (external link) Commission on Radiological Protection (external link) Nuclear Waste Management Commission (external link) Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE) Like the BGE, the BASE was founded as part of the reorganisation of final disposal activities in Germany. Working on behalf of the federal government, it is the regulatory and supervisory authority for the final disposal of radioactive waste and therefore also the supervisor of the Konrad repository under nuclear law. It is the licensing authority for all newly submitted repository projects in Germany. Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (external link) Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) The BGE is a federally owned company that the Repository Site Selection Act (StandAG) tasks with searching for, constructing and operating a repository for high-level radioactive waste materials. Since April 2017, it has also been the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. The BGE is responsible for the construction and operation of the Konrad repository as well as its subsequent decommissioning. Lower Saxony Ministry for Environment, Energy, Construction and Climate Protection (NMU) The state environment ministry is the competent licensing authority and the highest water regulatory authority in Lower Saxony. It supervises the Lower Saxony State Office for Mining, Energy and Geology (LBEG) from an administrative and technical perspective. The NMU approves operating plans for the Konrad repository by issuing a decree to the LBEG. Lower Saxony Ministry for Environment, Energy, Construction and Climate Protection (external link, german only) Lower Saxony State Office for Mining, Energy and Geology (LBEG) As an approval, licensing and supervisory authority under mining law, the State Office is also an immission control and waste management authority for activities and facilities that fall under mining authority control. The LBEG inspects the Konrad repository on a regular basis. Lower Saxony State Office for Mining, Energy and Geology (external link, german only) BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung The bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) was founded in 2017 to ensure the professional interim storage of radioactive waste in Germany. The sole shareholder of the BGZ is the federal government, as represented by the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation and Nuclear Safety (BMU). The BGZ initially took charge of the two central interim storage facilities in Gorleben and Ahaus. In 2019, the BGZ took over the operation of the interim storage facilities for high-level radioactive waste at the nuclear power plant sites, where it has also operated interim storage facilities for low- and intermediate-level radioactive waste since 2020. On the site of the decommissioned nuclear power plant in Würgassen, the BGZ is planning a logistics centre for the Konrad repository that is intended to facilitate transport to the repository and speed up the clearance of the decentralised interim storage facilities. BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (external link) General public and others As well as individuals, the broader definition of the general public also includes, for example, the City of Salzgitter and the surrounding municipalities, environmental associations and citizens’ initiatives, all of which have a legitimate interest in the work of the BGE. City of Salzgitter (external link, german only) Citizens’ initiative: Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e. V. (external linl, german only) Salzgitter Alliance Against Konrad (external link, german only) Links to the topic Brief information on the Konrad repository

Actors and responsibilities

Article 73(1) of the German Constitution, the Basic Law, gives the Federal government exclusive legislative power with respect to the disposal of radioactive substances. The responsibilities for the disposal of radioactive waste are regulated in the Atomic Energy Act (AtG). Section 9a(3) of the AtG assigns the task of constructing repositories for radioactive waste to the Federal Republic of Germany. The Federal government has delegated this task and the associated sovereign powers to the BGE. The Federal government continues to play a supervisory role. Among others, the following actors are involved in the disposal of radioactive waste: The Federal Environment Ministry is the sole shareholder of the BGE and supervises the Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE) from a technical and legal perspective. For the radiation protection it is the supervisory authority for corresponding activities on the part of the Federal states. For technical advice, the Federal Environment Ministry can consult bodies such as the Commission on Radiological Protection and the Nuclear Waste Management Commission, both of which are expert bodies that advise the Federal Environment Ministry on issues relating to radiation protection and nuclear waste management. Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Nuclear Safety and Consumer Protection (external link) Commission on Radiological Protection (SSK) (external link) Nuclear Waste Managament Commission (external link) Like the BGE, the BASE (known as the Federal Office for Nuclear Disposal, BfE, until 31 December 2019) was founded as part of the reorganisation of disposal activities in Germany. Working on behalf of the Federal government, it is the regulatory and supervisory authority for the disposal of radioactive waste and therefore the supervisor of repositories and the licensing authority for all newly submitted repository projects in Germany. In addition, the BASE is the competent authority for the approval of transports and storage facilities for highly radioactive substances. The BASE is also responsible for public participation in the site selection procedure. Federal Office for the Safety of Nuclear Waste Management (BASE) (external link) The BGE is a federally owned company that has been entrusted with tasks resulting from the Repository Site Selection Act (StandAG). Namely with searching for a site, constructing and operating a repository for high-level radioactive waste materials. Since April 2017, it has also been the operator of the Asse II mine and the Konrad and Morsleben repositories. The BGE is responsible for the construction, operation and decommissioning of repositories. The BGE has a subsidiary, BGE TEC, which also offers expertise relating to repositories on an international basis. With its pluralistic composition, the independent National Citizens' Oversight Committee (NBG) is intended to advise on the site selection procedure from a public interest perspective. The NBG consists of 12 recognised figures from public life, who are appointed by the Bundestag and Bundesrat. In addition to these experts, citizens also form part of the NBG. These six citizens’ representatives are nominated as part of a participatory process and appointed by the Federal Environment Minister. National Citizens' Oversight Committee (external link) Working on behalf of the Federal government, BGZ ensures safe and reliable operation of the Ahaus and Gorleben storage facilities. On 1 January 2019, the licensed, decentralised storage facilities at the locations of Germany’s nuclear power plants were handed over to BGZ. Since 2020, BGZ has also managed storage facilities for low- and intermediate-level radioactive waste at the locations of German nuclear power plants. With this, responsibility for storage of radioactive waste from power companies has been brought under one roof. Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (external link) The work of state actors in relation to disposal receives critical support from civil society organisations. Among others, these include the following: BUND (external link) Greenpeace (external link, german only) Robin Wood (external link, german only) AG Schacht Konrad - Atommüllreport (external link, german only) ausgestrahlt (external link) Endlagerdialog (external link, german only) Umweltfairändern (external link, german only) The professional disposal of radioactive waste is a very broad task involving numerous actors. Radioactive waste

Berliner Regenwasseragentur

Das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe haben im Mai 2018 gemeinsam die Berliner Regenwasseragentur gegründet. Sie ist bei den Berliner Wasserbetrieben angesiedelt und soll die Berliner Verwaltung, Planer und Bürger bei der Umsetzung dezentraler Lösungen für einen neuen Umgang mit Regenwasser unterstützen. Ein wirkungsvolles und nachhaltiges Regenwassermanagement ist ein strategischer Kernbestandteil für die Zukunftsfähigkeit der wachsenden Stadt Berlin, die neben der rasanten baulichen Verdichtung auch die neuen Herausforderungen durch den Klimawandel wie zunehmende Starkregenereignisse und Hitzewellen bewältigen muss. Es bedarf gerade bei der Umsetzung von Neubauvorhaben, aber auch im Bereich der Bestandsquartiere einer größeren Sensibilisierung für diese Aufgabenstellung sowie integrierter Lösungsansätze im Hinblick auf die vielfältigen Nutzungsanforderungen an zunehmend knappe Flächenressourcen. Dies entscheidend voranzubringen, ist Ziel und Zweck der Regenwasseragentur. Mit einem nachhaltigen Regenwassermanagement soll der natürliche Wasserhaushalt erhalten bzw. gefördert werden. Es gilt, den Versiegelungsgrad zu minimieren, Regenwasser im Gebiet zurückzuhalten und zu bewirtschaften, um so Regenwassereinleitungen in die vorhandene Kanalisation zu verringern. Hierfür sollen semi- und dezentralen Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung, die auf Retention, Verdunstung, Versickerung und Nutzung von Regenwasser abzielen, gefördert werden. Der strategische Ansatz der Berliner Regenwasseragentur ist, eine kreative, möglichst breite, wirkungsvolle und proaktive Plattform für Menschen und Organisationen aufzubauen. Die breite Palette der zur Verfügung stehenden technischen, stadtgestalterischen und miteinander kombinierbaren Maßnahmen will sie bei Planern, Bauherren, Behörden, Berlinerinnen und Berlinern populär machen und die Akteure vernetzen. Sie stellt Informationsgrundlagen bereit, sensibilisiert für die Zukunftsthemen der Stadt und organisiert den Erfahrungsaustausch. Ziele und Kernaufgaben der Regenwasseragentur: Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für die Notwendigkeit eines Regenwassermanagements Unterstützung des Landes Berlin bei der Realisierung eines 1000-Grüne-Dächer Programms und der Abkoppelung von Gebäude- und Grundstücksflächen von der Mischwasserkanalisation Information und Animation der betroffenen und konkret handelnden Akteure, Unterstützung bei der Implementierung des Regenwassermanagements in laufende Planungsprozesse Technische Beratung zu den Möglichkeiten und Effekten dezentraler Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage einer guten fachlichen Praxis, Regelwerken und gesetzlichen Grundlagen unter Berücksichtigung von räumlichen Informationen Information über Kosten, Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Förderprogramme Übergreifende Beratung zu fachlichen Zusammenhängen von Regenwassermanagement, Gewässerschutz, Klimaanpassung, Biodiversität und Naturhaushalt

über uns Organisation Betriebsstellen Meppen: Betriebsstelle Meppen

Auf Grund ihrer Nachbarschaft zu Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden pflegt die Betriebsstelle eine grenzüberschreitende Kooperation: Die Ergebnisse von drei Gütemessstationen an der Ems und der Vechte werden ausgewertet und mit denen der Kolleginnen und Kollegen jenseits der Grenzen verglichen. Ein gewässersystembezogener Ansatz, der im zusammenwachsenden Europa immer größere Bedeutung erlangt, da - insbesondere in der Wasserwirtschaft - die Auswirkungen von Maßnahmen und Problemen einer Seite nicht vor regionalen oder nationalen Grenzen Halt machen. Entsprechend seiner zentralen Lage im Emsgebiet ist der NLWKN-Standort Meppen die zentrale Stelle für das Flussgebietsmanagement der Ems im Zuge der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und Sitz der Flussgebietsgemeinschaft Ems. Gleichzeitig unterhalten und betreiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim insgesamt rd. 246 Kilometer landeseigene Gewässer mit den dazugehörigen Anlagen. Dazu gehören die Flüsse Hase, Vechte, Dinkel, Goldfischdever sowie seit 2002 auch das 111 km lange Netz der Linksemsischen Kanäle mit den dazugehörigen Anlagen. 1 Hochwasserrückhaltebecken, 30 feste und 22 bewegliche Brücken, 24 Stauanlagen bzw. Wehre, 19 Schleusen, 3 Sandfänge, 14 Düker, rd. 6 km Hochwasserdeich, 1 Betriebsanleger sowie rd. 87 km Straßen und Wege liegen im Aufgabenbereich der Betriebsstelle Meppen. Außerdem sichern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Sportschifffahrt auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal , der einzigen schiffbaren Verbindung ins niederländische Kanalnetz zwischen der Nordsee und dem Ruhrgebiet. Für die Sportschifffahrt eingeschränkt zugelassen ist auch der von der Betriebsstelle Meppen unterhaltene Ems-Vechte-Kanal von Lingen nach Nordhorn. Planung und Leitung von Baumaßnahmen zur naturnahen Gestaltung der o.a. landeseigenen Gewässer und Anlagen sowie die Sanierung von Bauwerken in den Kanälen gehören genauso zu den Aufgaben der Betriebsstelle wie die Beteiligung an der Gefahrenabwehr von Hochwasser und Sturmfluten. Die 22,7 Kilometer langen Haupt- und 13,5 km langen Hochwasserdeiche entlang der Ems zwischen der Kreisgrenze Emsland/Leer bis Heede/Herbrum, gehören dem Deichverband "Heede-Aschendorf-Papenburg". Bei Bedarf fungiert die Betriebsstelle als technische Beratung für den Deichverband und plant die Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen einschließlich der Bauleitung. Leiterin der Betriebsstelle Meppen ist Dorothea Altenhofen. Die Namen und Telefonnummern der wichtigsten Ansprechpartner können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: Die Namen und Telefonnummern der wichtigsten Ansprechpartner können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: Organisationsplan der NLWKN-Betriebsstelle Meppen Hinweise zur Anreise finden Sie Hinweise zur Anreise finden Sie

Polizeimeldungen Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel KP

10.01.2018, Salzwedel, Marienstraße: Zwischen 06:45 und 11:00 Uhr sind Unbekannte gewaltsam in ein Einfamilienhaus eingebrochen. Der oder die Täter haben alle Räume durchsucht. Es wurden Bargeld, Schmuck und ein Laptop gestohlen. Der Schaden wurde mit etwa 5.000 EUR beziffert. 10.01.2018, Klötze, Ziegelstraße: Zwischen 06:10 und 17:10 Uhr wurde in ein Einfamilienhaus gewaltsam eingebrochen. Es wurden sämtliche Räume durchsucht und dabei Schränke und Behältnisse geöffnet. Erbeutet haben der oder die Täter Schmuck und etwas Bargeld. Der Gesamtschaden einschließlich des Einbruchsschadens beläuft sich auf ca. 1.500 EUR. 10.01.2018, Böckwitz, Steimker Straße: Zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gelangten Unbekannte auf ein Grundstück und brachen gewaltsam in das Wohnhaus ein. Derzeit ist nicht bekannt, ob der oder die Täter etwas erbeuten konnten. Es wurden die Räume durchsucht und dabei Schränke und Schubladen geöffnet. Der Einbruchsschaden beträgt ca. 500 EUR. Ob diese drei Einbrüche im Zusammenhang stehen, ist Gegenstand der Ermittlungen. Bisher liegen dafür keine Sachbeweise oder Zeugenhinweis vor. Die Polizei fragt: Wer hat in diesem Zusammenhang verdächtige Personen oder Fahrzeug gesehen? Zeugen werden gebeten, sich im Polizeirevier AK Salzwedel (" 03901 848-0) zu melden.   In den geschilderten Fällen sind der oder die Täter über die Rückseite der Häuser in die Gebäude eingedrungen. Dies ist ein Beleg dafür, dass es von hoher Wichtigkeit ist, dass auch dort einbruchshemmende Fenster und Türen verbaut sind oder entsprechend nachgerüstet wurde. Natürlich müssen die vorhanden Schließeinrichtungen, - auch bei kurzer Abwesenheit, genutzt werden. Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster. Ziel sollte es immer sein, es den Einbrechern so schwer wie möglich zu machen. Hohe mechanische Wiederstände bedeuten, dass der Täter mehr Zeit für den Einbruch braucht, das Entdeckungsrisiko für ihn steigt und er dadurch möglicherweise abgeschreckt wird. Denken Sie auch an Ihren Nachbarn und informieren sie sich gegenseitig über verdächtige Begebenheiten, bzw. informieren Sie zeitnah die Polizei. Bei Bedarf ist es möglich, sich bei der Polizei entsprechend Rat zu holen. Auch eine technische Beratung vor Ort ist nach einer Terminabsprache machbar. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die nächste Polizeidienststelle oder auch direkt an das Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel (" 03901 848 198).       Einbruch in eine Lagerhalle 10.01.2018, Jävenitz: Um 19:17 Uhr ging bei der Polizei die Meldung eines Zeugen ein, dass zwei Unbekannt in Jävenitz versuchen in die Kartoffelhalle einzubrechen. Die eingesetzten Beamten stellten vor Ort fest, dass die Täter den Einbruch offensichtlich abgebrochen haben. Es befanden sich keine Personen auf dem Betriebsgelände. Im Zuge der Tatortarbeit und der damit verbundenen Nahbereichsfahndung fanden die Polizeibeamten in Tatortnähe einen verdächtigen weißen VW Bulli. An ihm befanden sich Kennzeichen, die für dieses Fahrzeug nicht ausgegeben worden sind. Das Fahrzeug wurde observiert. Weil niemand erschien, entschlossen sich die Beamten später dazu, es durch ein Abschleppunternehmen sicherstellen zu lassen. Als dieser am Fundort eintraf, erschienen zwei Männer, die zum Fahrzeug gehörten. Es handelte sich um zwei Stendaler im Alter von 43 und 30 Jahren, welche einen Bezug in die Region Gardelegen haben. Einer von ihnen war im Besitz der Fahrzeugschlüssel. Die Männer stehen damit im Focus der Ermittler. Keiner wollte gefahren sein. Auch mit dem Einbruch habe man nichts zu tun. Es erfolgten umfangreiche kriminalistische Untersuchungen, einschließlich der Feststellung der Spuren und Vernehmungen. Ein direkter Nachweis, dass die beiden Personen auch die Täter des Einbruchsversuchs waren, steht noch aus. Zur Nutzung des nicht versicherten und nicht zugelassenen Kleintransporters wurde gesondertes Verfahren aufgenommen. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen welche in dieser Sache weitere Hinweise geben können, - möglicherweise haben sie den weißen Kleintransporter mit SDL-Kennzeichen fahren gesehen, werden gebeten, sich im Revierkommissariat Gardelegen (" 03907 724-0) zu melden.   In den Graben gefahren 10.01.2018, 19:00 Uhr, Nettgau: Der polnische Fahrer eines Sattelaufliegers Volvo befuhr die K1127 von Nettgau in Richtung Mellin. Hier kam ihm ein anderer Lkw entgegen, der nach Angaben des Volvo-Fahrers auf dessen Fahrspur zog. Um deinem Unfall auszuweichen zog er nach rechts, geriet auf das Bankett und kam von der Straße ab. Der Lkw blieb im Straßengraben stehen. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 1.000 EUR und am Bankett von ca. 1.500 EUR. Zwischen 00:10 Uhr und 04:35 Uhr wurde die Kreisstraße zur Bergung des Sattelzuges voll gesperrt. Danach konnte der Lkw selbstständig weiterfahren. Das andere Fahrzeug, welches sich im Gegenverkehr befand, ist nicht bekannt. Wer zu ihm Hinweise geben kann, meldet sich bitte im Polizeirevier AK Salzwedel (" 03901 848-0).       Wildunfälle 10.01.2018, 16:40 Uhr, Zühlen: Zwischen Arendsee und Zühlen, etwa einen Kilometer vor Zühlen, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw Audi A4 (Fahrerin, 40) und einem Reh. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf ca. 3.000 EUR, er musste abgeschleppt werden. Verletzt hat sich niemand. 10.01.2018, 22:30 Uhr, L8, Niephagen: Der Zusammenstoß zwischen einem VW Polo und einem Stück Damwild verlief für das Tier tödlich. Der Schaden am Polo beläuft sich auf ca. 1.000 EUR. Der Unfall ereignete sich, aus Richtung Eversdorf gesehen, etwa 300 m vor Niephagen. Der Fahrer (63) blieb unverletzt.   Glätteunfall 11.01.2018, 05:40 Uhr, Andorf: Zwischen Andorf und Osterwohle kam die Fahrerin (51) eines Opel Astra in Folge des Nichtbeachtens der Fahrbahnverhältnisse, Fahrbahnglätte durch überfrierende Nässe, in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Straßenbaum. Dabei entstand Sachschaden. Die Frau blieb unverletzt. Fahrzeugbrand 11.01.2018, 10:13 Uhr, Jävenitz: Zwischen Trüstedt und Jävenitz geriet ein Pkw Skoda in Vollbrand. Der Fahrzeugführer (78) und seiner Beifahrerin (80) gaben dazu an, dass sie auf dem Weg nach Jävenitz waren, als sie plötzlich Flammen im Motorbereich feststellten. Der Fahrer hielt an und beide verließen das Fahrzeug. Dies geriet bis zum Eintreffen der Feuerwehr Jävenitz (10 Kameraden) in Vollbrand. Verletzte gab es nicht. Es wird von einer technischen Brandursache ausgegangen.                             Ohne Fahrerlaubnis erwischt 11.01.2018, 09:55 Uhr, B188 Gardelegen: Eine Streifenwagenbesatzung stellte bei einer Kennzeichenüberprüfung zu einem Pkw VW Golf fest, dass dessen Halter nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Das Fahrzeug fuhr auf der B188 in Richtung Wolfsburg. Als dem Fahrer im Bereich Abfahrt Weteritz das Haltzeichen signalisiert wurde, übersah oder ignorierte er es. Erst in Solpke kam er dem Haltesignal nach. Es hatte tatsächlich der Fahrzeughalter (28) das Fahrzeug geführt. Seine Fahrerlaubnis war ihm im September 2017 rechtskräftig entzogen worden. Damit zog er sich nun eine Strafanzeige zu. Weiterfahren durfte der Beifahrer, welcher eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Feuer war keine Lösung 10.01.2018, 12:00 Uhr, Gardelegen, Schulstraße 5: Weil es in der Nacht frostige Temperaturen gab und in einem Haus, welches gerade umgebaut wurde, Wände frisch geputzt wurden, kam ein Arbeiter auf die Idee, in der unteren Etage in einem Feuerkorb ein Feuer zu entzünden. Der Mann wollte eine Innentemperatur von 5°C erreichen, damit der Betonputz keinen Schaden nimmt. Allerdings gab es eine so ungünstige Rauchentwicklung, dass ein Brand gemeldet wurde und die Feuerwehr ausrückte. Dazu kam es doch an einer Wand zu einem leichten Brandschaden (Ruß, 500 EUR). Das zuständige Ordnungsamt ist hinzugezogen worden und war vor Ort. Verletzte gab es nicht. Impressum:Polizeiinspektion StendalPolizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit rund 9,1 Mio. Euro gefördert

Für Mensch und Natur ist Wasser lebenswichtig. Um diese kostbare Ressource zu schützen, unterstützt das Landesverwaltungsamt Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft finanziell. „Rund 9 Millionen Euro fließen in den kommenden Monaten in verschiedene Projekte in ganz Sachsen-Anhalt. Diese haben wir als obere Abwasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung.“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. Abwasserbeseitigung Für elf Maßnahmen der Abwasserbeseitigung hat das Landesverwaltungsamt rund 6,8 Mio. EUR neu bewilligt. Im Wesentlichen handelt es sich um Maßnahmen der Ersterschließung. Mit diesen baulichen Maßnahmen werden Grundstücke erstmals an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Oftmals veraltete Grundstücksentwässerungsanlagen können so durch moderne Systeme ersetzt werden. Das entlastet die örtlichen Gewässer von vermeidbaren Abwasserfrachten. Die Maßnahmen im Einzelnen: Landkreis Stendal - Wasserverband Stendal-Osterburg: Schmutzwasserkanalisation Grieben (Weißewarter Straße, Petristraße)                 381.500 € Schmutzwasserkanalisation Stendal OT Jarchau (Dorfstr, Holz- und Kirchstege,    704.000 € Schmiedeweg, Bauernstr.) Landkreis Börde Trink- und Abwasserverband Börde: Schmutzwasserkanalisation Dreileben, 4. BA (Lindenstr., Bergener Str.)                 498.000 € Schmutzwasserkanalisation Oschersleben OT Altbrandsleben, 1. BA                      280.500 € Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband: Schmutzwasserkanalisation Wolmirstedt (westlicher Teil Fabrikstraße)                39.500 € Landkreis Saalekreis - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis Schmutzwasserkanalisation Stadt Landsberg, OT Reinsdorf (Mühlweg,               639.000 € G.-Scholl-Siedlung, Merseburger Str., u.a. ein Pumpwerk) Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Abwasserzweckverband Westliche Mulde Schmutzwasserkanalisation Brehna (Goethestraße [K 2476])                                289.500 € Schmutzwasserkanalisation Bitterfeld (Kirchstr.)                                                    161.500 € Landkreis Mansfeld-Südharz Zweckverband Ostharz Abwasserdruckleitung Breitenstein-Güntersberge, Schmutzwasserkanalisation   1.461.500 € Breitenstein (Breitensteiner Unterdorf und tw. Platz der Einheit Wasserverband Südharz Schmutzwasserkanalisation Kelbra, 3. BA (Th.-Müntzer-Str., Kirchstr.,                    345.000 € Klosterstr., Gartenstr.) Schmutzwasserkanalisation Friesdorf, Verbindungsleitung von                             2.004.500 € Friesdorf zur Kläranlage Wippra Trinkwasserversorgung Für Maßnahmen der Trinkwasserversorgung hat das Landesverwaltungsamt knapp 2,3 Mio. EUR neu bewilligt. Die Maßnahmen im Einzelnen: Landkreis Salzlandkreis - Wasser- und Abwasserzweckverband Bode-Wipper Trinkwasserversorgung Hecklingen, Gierslebener Str.                                               225.000 € Trinkwasserversorgung Egeln, Tarthuner Str.                                                                91.000 € Landkreis Harz - Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode Neubau Trinkwasserleitung Stiege, Hagenberg                                                      71.000 € Landkreis Saalekreis - Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Bad Dürrenberg Trinkwasser-Verbindungsleitung Ostrau-Kichfährendorf, 1. BA                              150.500 € Trinkwasserleitung Stadt Leuna, OT Kötzschau / Rampitz –                                   59.000 € Bahnquerung Trinkwasser-Verbindungsleitung Kreypau – DB-Bahnquerung                               133.500 € Landkreis Mansfeld-Südharz Zweckverband Ostharz Trinkwasser-Verbindungsleitung Güntersberge – Breitenstein                               387.500 € Wasserverband Südharz Erneuerung Trinkwasserleitungen in Kelbra, 3. BA                                                 310.500 € Trinkwasser-Verbindungsleitung Versorgungsgebiet Hayn-Schwenda                  826.000 € 1.BA, Hochbehälter Dietersdorf bis Anbindung an die Verbindungsleitung Hayn – Schwenda „Die Fördermittel helfen den Kommunen und Verbänden in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig werden somit Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit gesetzt sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar gehalten.“, so Pleye abschließend. Hintergrund: Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln. Für die Wasserversorgung steht das Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“), für die Abwasserbeseitigung das der Abwasserabgabe zur Verfügung. Die Abgaben werden durch das Landesverwaltungsamt erhoben. Im Bereich der Wasserversorgung steht die Sicherung der Versorgungssicherheit für die Einwohner im Fokus der Förderung. Die Förderung für abwassertechnische Vorhaben bezweckt vorrangig, die Gebühren und Beiträge für die zentrale Abwasserentsorgung zu begrenzen und dient damit auch der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für den ländlichen Raum. Mittlerweile sind rund 95 Prozent der Einwohner im Land Sachsen-Anhalt an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Dorothea Altenhofen – die neue Leiterin des NLWKN in Meppen

Sie kommt aus Stade, freut sich riesig auf die neue Aufgabe und die neue Umgebung und geht optimistisch ans Werk: Dorothea Altenhofen ist die neue Leiterin der Betriebsstelle Meppen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Am Montagnachmittag wurde sie vom Direktor des NLWKN, Siegfried Popp, in ihr neues Amt eingeführt. Ihr Vorgänger Mathias Eberle hat eine neue Aufgabe im Niedersächsischen Umweltministerium übernommen. Altenhofen und Ute Schlautmann vom NLWKN in Brake-Oldenburg sind die ersten Frauen, die eine Betriebsstelle beim NLWKN leiten. Die 46-Jährige war bisher Leiterin des Geschäftsbereiches "Gewässerbewirtschaftung und Flussgebietsmanagement" beim NLWKN in Stade und übernimmt neben der Leitung der Betriebsstelle auch diesen Geschäftsbereich in Meppen. Popp betonte, dass mit Dorothea Altenhofen eine erfahrene Fachfrau nach Meppen kommt: Sie ist seit 1993 in der staatlichen Wasserwirtschaft tätig und hat seither Führungspositionen inne. "Flexibilität ist ihre Stärke", freut sich Popp. Meppen ist nach Brake und Stade die dritte Betriebsstelle des NLWKN, in der die Lebensmittelchemikerin tätig ist. Eine wesentliche Aufgabe ihres Geschäftsbereiches ist die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Der NLWKN-Standort Meppen ist die zentrale Stelle für das Flussgebietsmanagement der Ems. Dabei geht es immer auch um eine enge Kooperation mit den Behörden in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. "Diese enge Zusammenarbeit wird im zusammenwachsenden Europa immer wichtiger", ist sich Altenhofen sicher. Dass ihr neuer Arbeitsplatz so nahe an der Grenze zu den Niederlanden liegt, findet sie besonders reizvoll: "Ich bin etwas weiter südlich an der niederländischen Grenze aufgewachsen". Die Betriebsstelle Meppen des NLWKN ist zuständig für das Gebiet der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim und hat mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der NLWKN Meppen unterhält und betreibt insgesamt rund 265 Kilometer landeseigene Gewässer mit den Anlagen. Dazu gehören die Flüsse Hase, Vechte und Dinkel sowie die Linksemsischen Kanäle. Außerdem sichern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Sportschifffahrt auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal – der einzigen schiffbaren Verbindung ins niederländische Kanalnetz zwischen der Nordsee und dem Ruhrgebiet. Hochwasser- und Küstenschutz spielt in Meppen eine große Rolle: Der NLWKN fungiert als technische Beratung für den Deichverband und plant die notwendigen Projekte und übernimmt die Bauleitung.

Polizeimeldung des Polizeireviers Harz

Landesweiter Kampagnenstart ?Sicher wohnen mit Einbruchschutz?Am Dienstag, 23.10.2018, eröffnete der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Holger Stahlknecht, in Barleben die Bannerkampagne rund um das Thema Einbruchschutz. Im Jahr 2017 wurden landesweit laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2.715 Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls registriert. Damit ist erstmals nach zuvor sieben Jahren der Steigerung in 2017 ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Eine Herausforderung für die polizeiliche Arbeit liegt in der Professionalität der überregionalen oder länderübergreifenden agierenden Täterbanden. Einbruchskriminalität gehört zu den besonders belastenden Ereignissen für die Betroffen. Nach einem Wohnungseinbruch weisen die Opfer vielfältige psychische Belastungen auf und verarbeiten oftmals langfristig die negativen Erlebnisse.Laut der PKS des Polizeireviers Harz wurden im Jahr 2017 für den Landkreis Harz insgesamt 209 Wohnungseinbruchsdiebstähle registriert, davon 76 Einbrüche in Einfamilienhäuser und 133 Einbrüche in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern. Des Weiteren wurden insgesamt 544 Kellereinbrüche angezeigt.Ziel dieser Kampagne soll sein, durch Einbau effektiver Sicherheitstechnik und erhöhter Wachsamkeit hinsichtlich einfacher Sicherheitsmaßnahmen sowie die Bereitschaft zur Nachbarschaftshilfe, Einbrüche zu verhindern.Insgesamt werden im gesamten Landkreis Harz zehn Banner mit dem Hinweis ?Sicher wohnen mit Einbruchschutz? an bestimmten Standorten bis März 2019 angebracht.Ein kostenloses Angebot des Polizeireviers Harz zur technischen Beratung rund um die Sicherheit Ihres Hauses oder Ihres Wohnbereiches kann jederzeit angefragt werden unter: Tel.:03941/25058.Am heutigen Tag wurde gemeinsam mit der Mitarbeiterin Frau Jacqueline Scholz und dem Polizeibeamten Uwe Raugust für den Zeitraum vom 29.10.2018 bis zum 19.11.2018 eines der Spannbänder im Bereich des Wertstoffhofs Halberstadt, Am Sülzegraben, angebracht. Diebesgut: Bargeld, Schmuck und IT-GeräteHedersleben ? In der Zeit vom 27.10.2018, 14.00 Uhr bis zum 28.10.2018, 11.15 Uhr, drangen unbekannte Täter gewaltsam in ein Einfamilienhaus in der Halberstädter Straße ein. Auf der Suche nach möglichem Diebesgut durchsuchten sie sämtliche Schränke. Zu dem Diebesgut zählen unter anderem diverser Schmuck, mehrere tausend Euro Bargeld und IT-Geräte. Die Diebe nutzten die Abwesenheit der Bewohner und konnten unerkannt mit ihrer Beute vom Tatort flüchten. Nach ersten Erkenntnissen entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro.Sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch oder den Tätern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.Pkw-EinbruchHalberstadt ? Am 29.10.2018, in der Zeit von 07.30 Uhr bis 07.36 Uhr, brach ein unbekannter Täter in einen gesicherten abgestellten Pkw VW Passat in der Wilhelm-Külz-Straße ein. Eine Augenzeugin bemerkte den Einbruch, durch das Auslösen der Alarmanlage des Fahrzeuges. Sie konnte im Nahbereich des Tatortes eine männliche Person, ca. 170 cm groß, von schlanker Gestalt mit einer schwarzen Jogginghose und einer Kapuzensweatjacke (mit grauer Kapuze und schwarzen Ärmeln) bekleidet, feststellen. Der unbekannte Mann war mit einem schwarz-roten Mountainbike unterwegs. Aus dem Pkw entwendete der Dieb eine schwarze Geldbörse mit diversen persönlichen Dokumenten sowie drei EC-Karten.Sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch oder dem Täter erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293.Einbruch in GrundschuleHedersleben ? In der Zeit vom 26.10.2018, 13.30 Uhr bis zum 29.10.2018, 05.30 Uhr, drangen unbekannte Täter in eine Grundschule in der Magdeburger Straße ein. Die Täter gelangten durch das Aufhebeln einer Nebentür in die Räumlichkeiten der Schule. Auf der Suche nach möglichem Diebesgut brachen sie im Schulobjekt insgesamt sechs weitere Innentüren auf. Aus zwei Klassenräumen entwendeten sie IT-Technik.Sachdienliche Hinweise zu dem Einbruch oder den Tätern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter Telefon 03941/674-293. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier Harz PressebeauftragterPlantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204  Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de Einbruch in Räumlichkeiten der Post ? Diebe entwendeten Briefmarkenset im höheren dreistelligen BereichHalberstadt ? In der Nacht des 24.10.2018 zum 25.10.2018 brachen unbekannte Täter in ein Firmenobjekt in der Siedlungsstraße in Halberstadt ein. Sie konnten über ein aufgehebeltes Fenster in die Räumlichkeiten gelangen. Dort durchsuchten sie mehrere Räume und wurden fündig. Die Firma hat Räumlichkeiten an die Post untervermietet, so dass die Täter Brief-marken in einem höheren dreistelligen Bereich entwenden konnten.Die Polizei bitten nun um Zeugenhinweise und fragt: Wer hat in der Nacht auffällige Personen zur besagten Zeit in Tatortnähe gesehen, die mit dem Einbruch in Verbindung gebracht werden können?Nach Brötchendiebstahl in HaftQuedlinburg ? Einem Hotelbetreiber kam die Frau am Frühstücksbuffet bekannt vor. Diese steckte sich am 26.10.2018 gegen 06:15 Uhr gerade ein Brötchen in ihren Einkaufsbeutel, als der Mann die Frau ansprach und festhielt. Die Frau hatte einige Tage zuvor sich in dem Hotel eingemietet und ohne die Rechnung zu begleichen das Weite gesucht. Dies nennt  man Einmietbetrug. Die Frau war der Polizei keine Unbekannte. Sie gab sich zunächst mit falschen Personalien aus. Schnell stellte sich heraus, dass die Frau bereits per Haftbefehlt gesucht wird. Außerdem wird gegen sie wegen mehrerer Betrugsstraftaten ermittelt, unter anderem wegen Einmietbetrug in mehrere Hotels und Pensionen in Quedlinburg. Die 36- Jährige stammt ursprünglich aus Thale, hat jedoch dort nicht mehr ihren Lebensmittelpunkt. In den letzten Jahren ist sie mehrfach wegen Betrugsstraftaten angefallen, unter anderem wegen Warenkreditbetrug, Tankbetrug, Leistungserschleichung und Einmietbetrug.Aufgrund des Haftbefehls wurde die Frau heute Mittag in die JVA Halle eingeliefert. Hier verbüßt sie eine Freiheitsersatzstrafe von 90 Tagessätzen. Verkehrsverhalten ist Sozialverhalten ? Beschlagnahme des Führerscheins nach Über-schreitung der GeschwindigkeitHalberstadt ? Am 25.10.2018 in den Mitternachtsstunden führten Beamte des Polizeireviers Harz eine Geschwindigkeitskontrolle in der Magdeburger Straße in Halberstadt durch. Ver-kehrskontrollen gehören zu den originären Aufgaben der Polizei und dienen dazu, den Ver-kehrsteilnehmern ihr Verhalten zu reflektieren und natürlich Fehlverhalten zu ahnden.Es konnten während der 50 minütigen Kontrolle drei Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Mit Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden die Fahrzeugführer angehalten und kontrolliert. Ein 24-jähriger Mann aus Halberstadt hatte mit seinem Opel Corsa in der 30ziger Zone die Geschwindigkeit um 25 km/h überschritten. Während der Ver-kehrskontrolle und dem Abgleichen der Daten, konnten die Beamten feststellen, dass der Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Führerschein sollte beschlagnahmt werden, da der Mann bereits ein verhängtes Fahrverbot hatte. Das Fahrverbot begründete sich ebenfalls auf ein Überschreiten der Geschwindigkeit. Da der Verdacht des Fahrens ohne Führerschein bestand, wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird im Strafgesetzbuch mit bis zu einem Jahr Frei-heitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.Die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wird mit einem Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt geahndet.Verkehrsunfall unter AlkoholeinwirkungWernigerode - Am 25.10.2018 kam es gegen 16:15 Uhr auf dem Parkplatz des Aldi-Marktes, in der Theodor-Fontane-Straße in Wernigerode zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein 43-jähriger Mann aus Wernigerode wollte mit seinem Mercedes Sprinter auf den Parkplatz auffahren und holte dabei zu sehr aus, so dass er ein anderes Fahrzeug, welches vom Parkplatz fuhr, touchierte. Bei diesem Fahrzeug handelte es sich um einen Mercedes Vito, der von einer 56-jährigen Frau aus Benzingerode geführt wurde. Während der Unfallaufnahme konnten die Beamten bei dem Mann Alkoholgeruch feststellen. Ein Test ergab einen Wert von 1,1 Promille. Daher wurde im Krankenhaus zur Beweissicherung eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Gegen den Mann wird nunmehr wegen einer Straßenverkehrsgefährdung bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenuss ermittelt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von insgesamt 300 Euro. Verkehrsunfall mit leichtverletzter PersonQuedlinburg ? Am 25.10.2018, gegen 15:45 Uhr, befuhr eine 34-jährige Quedlinburgerin mit ihrem VW Golf die Gernröder Straße aus Richtung Moorberg kommend in Richtung Innen-stadt. Im Auto hatte die Frau noch ihre zwei Kinder, 7 Jahre und 3 Jahre alt. Hinter ihr fuhr ein 25-jähriger Mann aus Quedlinburg mit seinem Skoda Fabia. Als die Frau verkehrsbedingt an einer roten Ampel halten musste, bemerkte der Mann dies zu spät und fuhr auf das Fahrzeug auf. Die Frau und die Kinder wurden durch den Aufprall leicht verletzt und ambulant behan-delt. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 5.000 Euro.Verkehrsunfall mit leichtverletzter Person ? PKW überschlägt sichBallenstedt ? Eine 18-jährige Frau aus Harzgerode befuhr am 26.10.2018, gegen 07:30 Uhr, mit ihrem PKW Opel Corsa die B185 aus Mägdesprung kommend in Richtung Ballenstedt. In einer Linkskurve verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug und überschlug sich. Dabei be-schädigte sie ein Verkehrszeichen und kam auf dem Dach zum Liegen. Glück im Unglück. Die junge Frau wurde nur leicht verletzt und konnte nach ambulanter Behandlung entlassen werden. Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier Harz PressebeauftragterPlantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204  Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen-anhalt.de

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