Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 21.12.2018 die Genehmigung unter einer Maßgabe erteilt. Am 29.03.2019 trat die Regionalversammlung mit Beschluss Nr. 03/2019 der Maßgabe bei. Mit Bekanntmachung der Genehmigung trat der Regionale Entwicklungsplan am 27.04.2019 in Kraft.
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten „Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 21.12.2018 die Genehmigung unter einer Maßgabe erteilt. Am 29.03.2019 trat die Regionalversammlung mit Beschluss Nr. 03/2019 der Maßgabe bei. Mit Bekanntmachung der Genehmigung trat der Regionale Entwicklungsplan am 27.04.2019 in Kraft.
Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
Raumordnerische Ziele und Grundsätze Überfachliche Ziele 1. Raumkategorien 2. Zentrale Orte 3. Achsen Fachliche Ziele 4. Natur und Landschaft 5. Siedlungswesen 6. Wirtschaft 7. Tourismus 8. Soziale und kulturelle Infrastruktur 9. Verkehr 10. sonstige technische Infrastruktur 11. Verteidigung und Konversion
Die im Auftrag der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) erstellte Studie untersucht die Lage der internationalen Biodiesel-Märkte, welche in den letzten zehn Jahren enorm gewachsen sind. Die Industrie ist mittlerweile zu einem großen Teil mit bestehenden globalen Strukturen des Handels mit Pflanzenöl und Ölsaaten verwoben. Während vor zehn Jahren praktisch kein Biodiesel gehandelt wurde, erreichte das internationale Handelsvolumen im Jahr 2010 ca. 2,25 MT. Die aktuelle Marktsituation, obgleich volatil und abhängig von politischen Entscheidungen, ist deutlich transparenter als noch vor einigen Jahren. Die EU war und wird bis 2020 höchstwahrscheinlich das weltweite Zentrum der Produktion und des Verbrauchs von Biodiesel bleiben. Viele Länder sind dem Beispiel gefolgt, haben nationale Beimischungsziele für Biodiesel eingeführt und somit den inländischen Verbrauch und die Produktion angestoßen. Teilweise sind die entstandenen Produktionen jedoch alleinig für den Export in die EU bestimmt. Diese Handelsströme werden in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit weiter zunehmen. Die ökonomischen Margen werden unter den bestehenden EU-Politiken, überwiegend Beimischungsverpflichtungen, weiterhin gering bleiben, so dass komparative Kostenvorteile in Zukunft genutzt werden müssen. Dies wird zu einer Zunahme an Produktionskapazitäten an strategisch günstigen Standorten führen, die eine breite Basis an preiswerteren Inputstoffen und Arbeitslöhnen bieten. Eine volle Ausnutzung der derzeit vorhandenen Produktionskapazitäten in der EU bleibt daher unwahrscheinlich. Mögliche zukünftige Investitionen in die Infrastruktur und technische Ausrüstung in Osteuropa, d.h. sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch deren Anrainerstaaten, könnten dazu beitragen, die Versorgung mit wettbewerbsfähigen, in Europa angebauten Ölsaaten für die Biodiesel-Herstellung zu steigern.
Der Vitalitäts-Check der Bayerischen Verwaltung unterstützt Gemeinden dabei, ihre künftige Ortsentwicklung an sich verändernde Rahmenbedingungen wie zum Beispiel den demographischen Wandel oder den Strukturwandel in Wirtschaft und Landwirtschaft anzupassen, um vor Ort langfristig den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität zu sichern. Hierbei werden Aspekte des Siedlungsgefüges und des Gebäudebestands, der Versorgung und der Arbeitsplatzsituation oder der Anpassung sozialer und technischer Infrastrukturen berücksichtigt. Es werden dabei folgende fünf Themenfelder fokussiert: Bevölkerungsentwicklung, Flächennutzung, Siedlungsstruktur und Bodenpolitik, Versorgung und Erreichbarkeit, bürgerschaftliches Engagement, Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Basis für den Check ist die Erfassung von Daten zur gemeindlichen Situation in diesen Themenfeldern entlang von hierfür empfohlenen Indikatoren. Insbesondere für die Analyse der Siedlungsstruktur und der Flächenpotenziale steht eine Flächenmanagement-Datenbank zur Verfügung, die in das Werkzeug integriert ist. Hiermit können einzelne Gebäude und Flächen betrachtet werden. Der Vitalitäts-Check verläuft in fünf Schritten. Gestartet wird mit der Sammlung und Aufbereitung der Informationsgrundlagen und Datenbanken. Es folgt die Erfassung der Innenentwicklungspotenziale und Wohnbaulandbedarfe mit Hilfe der Flächenmanagement-Datenbank. In einem dritten Schritt werden wesentliche Inhalte wie zum Beispiel Planaussagen zur Innenentwicklung, Wohnungsbedarfe, Baulandpreise, Aspekte der Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Angaben zur Breitbandversorgung oder zum Vereinswesen zusammengestellt. Anschließend werden Karten und Berichte erstellt, in welche die vorher zusammengetragenen Informationen einfließen. Im fünften Schritt erfolgt schließlich die Interpretation und Einordnung der Ergebnisse in Form einer Festlegung von thematischen und räumlichen Handlungsprioritäten. Mit Hilfe des Vitalitäts-Checks werden die Informationsgrundlagen aufbereitet, die für eine strukturierte Diskussion von Entwicklungszielen, Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmenvorschlägen erforderlich sind. Diese können dann in kommunale Planungen oder Konzepte für die Innenentwicklung münden. Der Vitalitätscheck wurde im Jahr 2006 eingeführt und seitdem laufend weiterentwickelt. Ein Leitfaden erleichtert den Anwender:innen den Umgang mit dem Werkzeug. Vitalitäts-Check
Agrarmärkte und Agrarstruktur: Weinbau, Obst- und Gemüsebau, Ackerbau, Milcherzeugung, Rindermast, Schweine, Eier und Geflügel, Innovationen und Perspektiven: Bildung, Forschung und technische Infrastruktur, Förderung, agrarpolitische Schwerpunkte, Statistiken
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer ist ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zugeordnet. Wir verstehen uns als Dienstleister für die Hamburger Verwaltung. Unsere Kompetenz liegt in der Realisierung und der bedarfsgerechten Erhaltung baulicher Anlagen der technischen Infrastruktur. Der LSBG unterliegt der Steuerung und Kontrolle durch den Senat und der Bürgerschaft. Der LSBG ist Dienststelle im Sinne des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes und nimmt seine organisatorischen und personellen Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit wahr. Unsere Leistung umfasst: Straßen (Hauptverkehrsstraßen, Bundesfernstraßen) Küsten- und Binnenhochwasserschutz Gewässer (außer Bundeswasserstraßen) Konstruktive Bauwerke (u.a. Brücken, Tunnel, Wände, Schleusen, Sperr- und Schöpfwerke) Lichtsignal- und Verkehrstelematikanlagen Öffentliche Beleuchtung Erschließungsmaßnahmen von gesamtstädtischer Bedeutung Wir übernehmen Verantwortung für: Planen Entwerfen Bauen (Projektsteuerung) Unterhalten Betreiben
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 758 |
| Europa | 38 |
| Kommune | 12 |
| Land | 70 |
| Weitere | 9 |
| Wirtschaft | 33 |
| Wissenschaft | 282 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 716 |
| Text | 55 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 65 |
| Offen | 731 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 738 |
| Englisch | 125 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 5 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 32 |
| Keine | 350 |
| Webseite | 436 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 468 |
| Lebewesen und Lebensräume | 614 |
| Luft | 466 |
| Mensch und Umwelt | 805 |
| Wasser | 355 |
| Weitere | 806 |