':F)• ·. . . . . . Ob~rbergamt ' · . in Clausthal-Zellerfeld NiederdchsiKhes Umweltministerium Archivstraße 2-~ 30169 Hannover.Efl9. · .03. Nov, 2000 l,t~ ()O . ·.,__ .... Bind ,._....,.; Heft ~····- Ihr Zeichen, Ihre Nachricht·"'°"'. ~ Zeichen {Bei Antwort a ~ ) Clausthal-Zellerfeld ..12-01/00.-W 3528 Bh. 4.:. 31 .10.2000 Planfeststellungsverfahren Konrad ; Stellungnahme..~ 'Oberbergamtes zu den Antragsunterlagen· . . . . . . - Erlass vom 07.03.2000 _;. 401 - 40326/3-4/5.3 - r- . / ) Die Stellungnahme ~es Oberbergamtes . vom . Januar 1997 wurde unter .Berück- . . .. . ' ' , ' · sichtiguryg. des Standes d~r Technik überprüft. · Sie wird hiermit durch nachfolgende B~richtigu11gen bzw. Ergänzungen aktuali- · : siert: .◄ zu Kapitel 5 „Fahtung;und Transpqrt (unter Ta9!)" ab Seite 51 ff._: ,.. .i Auf .Seite 56 wird der vorletzte und letzte .Ab$atz wie folgt benciltigt bzw. aktuali- . .· . . ,, . siert (durch Untflrstrei~ung kenntlich ger:ilacht): · Aufgrund d~r Umsetzung der EG-Richtl_ inie.89/392/EWG des-Rates vom 14.- Juni 1989 zur _~ng!eichung äer R~tsv<;n-schriften. d~r Mitgliedstaaten für Maschinen (mit· Änderung$ljchtlinien), durch ~ie Neunte VerordnunQ zum Gerätesicherheits... • gesetz ,(Maschinenv.erordnung - 9. GSGV) vom '12. Ma'i 1993 (BGBI. I S. 704) . , . .. . . .· . . ' ' '\ ._, i. .d. F. vom 28. September 1995- (B~BI. 1. S. 1213) darf nach Ablauf der Über- . . ' .. . . , , . gangsfrist in § _6 ·Abs; 2 der 9. GSGV ab 01.01 :1985 diese ·Bauartzulassung nicht mehr· ve~lan_g t werden; Voraussetzu~g .fOr das lnverkehrbring·e n ist nach § J ' 3 der -2- ·~ 9. GSGV, dass jedes Fahrzeug (Maschine) mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und dass eine EG-KonfoOTtitätserklärung nach '(orgeschriebenem Muster bei- gefügt ist. Für die Bereitstellung und Benutzung der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) ist § 17 der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverord- nung - ABBergV) vom 23. Oktober 1995 (BGBI. 1S. 1466), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen vom 10. Au- / gust 1998 (BGBI. 1 S. 2093), einschließlich der dazugehörigen Betriebsplanzulas- . sung zu beachten. Auf Seite 58 wird unter der Überschrift Hinweis der Text wie fotgt aktualisiert: ~er ·Einsatz dieselbetriebener Gleislosfahrzeuge im Untertagebergbau ist Stand der Technik. Nach § 36 Abs. 4 Nr. 4 GefStoffV gelten Dieselmotoremissionen (DME) als krebserzeugende Gefahrstoffe. Daher sind die in § 36 GefStoffV vorge- schriebenen zusätzHchen Maßnahmen ab dem 01.01.2001 durchzuführen. Der TRK-Wert für DME wird in der TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeits- platz" (Ausgabe Oktober-1996 / Fassung Februar 2000) für den Nichtkohlebergbau unter Tage und Bauarbeiten unter Tage auf 0,3mg/m 3, im übrigen auf 0, 1 mg/m3 festgesetzt. Dieser Immissionswert wird mit den vorgesehenen Motoren und Bewetterungsver- hältnissen eingehalten. Die Auslöseschwelle für DME wird in der TRGS 554 uDieselmotoremissionen (DME)" auf 0, 1 mg/m3 festgelegt. Dieser.Grenzwert wird. im Betrieb ohne weitere techn.ische Maßnahmen (z. s.· der Einsatz von Partikel-Filtern) voraussichtlich· überschritten Werden, so dass dann die .in § 36 Abs. 5 GefStoffV genannten Maß- nahmen erforderlich wären. -3- zu Kapitel 12.1 „Verfüllen und Verschließen der Schächte" ab Seite 103 ff.: Es wird darauf hingewiesen, dass zu gegebner Zeit die/ Forschungsergebnisse der ln-Situ-Versuche auf der Schachtanlage Salzdetfurth Berücksichtigung finden sollten. zu Kapitel 16: Abfallentsorgung/ Haufwerksverbringung ab Seite 127 ff: Auf Seite 128. wird unter der Überschrift Durchführung der Prüfung der Text wie folgt aktualisie!!_(durch Unterstreichung kenntlich gemacht):• ~ , Bei der Prüfung der Planaussagen wurden die Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl.I S. 1310) in der Fassung vom 12. februar 1990 (BGBI. 1 S. 216), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 26. Januar 1998 (BGBI. 1S. 164), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBI. 1S. 2705) in der zuletzt geänderten Fassung vom 03.05.. 2000 (BGBI. 1 s. 632) • . ' sowie des r'. Niedersächsischen Abfallgesetze~ (NAbfG) vom 14.10..1994 (Nds. GVBI. S. 467) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des. Gesetzes vom 19.02.1999 (Nds. GVBI. S. 46) zugrunde gelegt. Auf Seite 129 wird unter der Überschrift Bewertung der Text wie folgt aktualisiert (durch Unterstreichung kenntlich gemacht);
Obe·rbergamt . · in Clausthal-Zellerfeld Nds. Umweltministerium Archivstr. 2 ~- 30169 Hannover . · EhJ. 2 t Dez. 2001 1 Mein Zeichen_{Bei Antwort angeben) Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom urchwahl ~O 53 23) 72 32 04 21.-1 2.01 12- 03/01 II-W3528 Bh. 4-XVI · 19.11.01 . 41-40326/3-4/5.3 Planfeststellungsverfahren ~onrad; Stellungnahmen des ..·Oberbergamtes vom 04.02.1997-:- 12.2 - 01/97..:. W 3528 8h. 4 - XIV- und VQm 31 .10.2000...: 12 - 01/00::.. W 3528 Bh. 4 - XV - - Erlass von:- 19.11.2001 - 41 - 40326/3-4/5.3 - Die o. g . .Stellungn~hmen _des Oberbergamtes vom J~nu,r 1997 einschließlich Ergänzung_vom Oktober . 2000 wutden unter Berücksichtigung . des Standes_der . Technik überprQft. . Sie werden hiermit durch nachfolgende Berichtigungen bzw. Ergänzungen aktuali- . . ' . ·Siert: · ◄ Zu Kapitel 1.. Sicberhei~ der Sehachtförderung: ' • .! Seit der letzten Aktualisierung der Stellungnahme im Oktober 2000 .haben sich hinsichtlich der. bei der. Behörde vorliegenden Untertagen keine Veränderungen / • , ergeben. Die Antragsunterlagen für die Erteilung der Seilfahrterlaubnisse liegen nach wie vor · mit dem als in Teilen ,überholt bekannten Stand 1991 für b~ide Schächte. vor. Ausgehend v9n diesem Sachstand sind die Anlagen , aus bergrecht- . . . . ,, ( l_icher Sicht nach wie vor 'grundsätzlich als erlaubnisfähig anzuseh~n. -2- Die zwischenzeitlich erfolgte Überarbeitung von Teilen der TAS haben keinen Ein- .fluss auf die vorstehende Aussage. Den formuUert~n Auflagevorschlägen ist nichts hinzuzufügen. Es erscheint vorstellbar, dass sich mit in der Zwischenzeit bekannten technischen Neuerungen auf dem Gebiet der Schachtfördertechnik eine weitere Erhöhung des Sicherheitsstandards erreichen lassen kann (z.B. vollständiger Ersatz von ver- dickten Spurlatten durch SELDA-Abbremseinrichtungen). .,A ,/ At Kapitel 5. Fahrung und Transport (unter Tage): Seite 51, 3. Absatz, Satz t In diesem ist das Wort „betrieblicher'' zu streichen. Der Anfang des Satzes lautet· neu: .,Im konventionellen Bereich (Überwachungsbe- reich) ... " ) Seite 58, vorletzter Absatz: Der TRK-Wert für DME ist in der TRGS 900 „Grenz- werte in der Luft am Arbeitsplatz" (Ausgabe Oktober 2000/Fassung April 2001) in Verbindung mit TRGS 554 - Dieselmotoremissionen (DME) (Ausgabe März 1999) in Arbeitsbereichen auf 0, 1 mg/m3 festgesetzt worden .(als DME im Sinne der TRGS gilt nur der Partikelanteil des Abgasgemisches). Im Nichtkoh.lebergbau un- ter Tage sowie bei Bauarbeiten unter Tage gilt abweichend eine TRK von 0,3 mg/m3 • Zu Kapitel 10. Rettungswesen: Seite 85, Hinweis zu Ziffer 4: An die Stelle der Empfehlungen des Zentralen Gru- benrettungswesens der Bergbau-Berufsgenossenschaft für die Unterweisung im Gebrauch sowie die Instandhaltung von Selbstrettern treten die Empfehlungen des Zentralen Grubenrettungswesens der Bergbau-Berufsgenossenschaft für die Un- terweisung im Gebrauch sowie die Instandhaltung von Sauerstoffselbstrettem. -3- Zu Kapitel 13. Belange des Strahlens~hutzes aus berg~hnischer Sicht:. Seite. 120,. 2.Absa~1· Satz 1: Im untertägigen Betrieb erfolgt eine Abgrenzung von Kontroll- un~·Überwa.a,ungsbereich.· Zu Kapitel 15. lminiMlonuchutz: '3..(/~ .-1..,,·~~ ' ~ -~ VA/,,..A,/,( (>(,u- ~'f.t:t w,,- 0-f. Z.f?o t.. · , t~ .'Fr- .,. ~ Seite 1-26: In Absatz -1 ist Satz 2 wie folgt zu ändern: ."...des Bundes- . . ' .' lmmissionss~utzgesetzes. (BlmSchG), .sofern die erfqrderliehe standortbezogene Vorprüfung des.Einzelfalles .nach § ·Je Abs. 1_,_ Satz 2 des Gesetzes. Ober die Um- .'1weltvertraglichk~tsprOfung zu ·dem ·Ergebnis kommt, dass keine Umweltvertrag- , ;·. lichkeitsprüfung erforderlich ist." . . . . . . . Der folgende Satz.. : 3 ist wie folgt .zu änqeni: "... können fOt diesen Fall als grund- . .. } .. . . . sätzlich vollstäOO.ig.angesehen werden; allerdings ,müssen sie - aufgrund des neu- en .§ 4d der: Verordnung Ober das Genehmigungsverfahren .(9. s,mschV) um An- gaben Ol>er die E~rg~ffizienz ergän~ werden.ft , . . . . Satz 4 ist standortbezogene. Vorprüfung des Ein- . Folgender . .. anzµfügen: . . . "Sollte die : , zelfalles zu dem Ergebnis kommen. dass eine Umweltvert~lichkeitsprüfung· er- forderlich ist, m0$Sten die Antragsu~t~rlagen nach d~n Maßgaben der 9. BlmSchV ergänzt werden, . . um dann ein öffentliches Verfahren nach § 10 Bl~SchG durchzu- . . ~ führen." Zu.Kapitel 16. Abfallenbiorguna/Haufwerksverbringung: Se~e ·128, letztef Satz: .Das KrW.JAbfG ·vom 27.9.1994 wurde zule~ durch das Gesetz vom 9.9.2001 .(BGBI: IS. 2331) geändert. ' 1
Das Projekt "Untersuchung der Zusammensetzung und Struktur von oxidischen Komponenten in freigesetzten Stäuben in der Arbeitsluft bei der Herstellung und Verarbeitung nickelhaltiger metallischer Werkstoffe (Nickelhaltige Stäube)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von MOL Katalysatortechnik GmbH durchgeführt. Zielsetzung: Bei der Herstellung, Be- und Verarbeitung von Nickellegierungen können inhalierbare nickelhaltige Stäube auftreten. Im 'Verzeichnis krebserzeugender .. Stoffe' (TRGS 905) sind Nickel und Ni-Carbonat unter K3, Nickeloxid und Nickelsulfid unter K1 eingestuft. Als Grenzwert in der Luft am Arbeitsplatz (TRGS 900 gem. Bundesarbeitsblatt 4/1995) gilt für Nickelmetall und Ni-Carbonat ein MAK-Wert und für Ni-Oxid, Ni-Sulfid (und sulfidische Erze) ein TRK-Wert. Für die betriebliche Praxis der Arbeitsplatzüberwachung stellt sich damit das Problem, welcher Grenzwert jeweils anzuwenden ist, weil mit den üblichen Analyseverfahren nur der Ni-Gehalt als analytische Berechnungsbasis ermittelt werden kann. Es gibt auch Hinweise auf die Bildung von Spinellen, d.s. nickelhaltige Metallkomplexe, die aufgrund ihrer biologischen Nichtlöslichkeit möglicherweise toxikologisch unbedenklich sind. Ziel: Quantitative Analyse der Nickelverbindungen, die in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. -verfahren im Staub auftreten; Ermittlung von Leitkomponenten für die Arbeitsplatzüberwachung; Ermittlung des Auftretens von Spinellen und ggf. der entsprechenden Parameter. Aktivitäten/Methoden: Untersuchungen von Stäuben von Arbeitsplätzen und parallel mit künstlichen Gemischen von Ni, NiO und Nickelkomplexen; quantitative Analyse von Ni (ESR/FMR), NiO und Ni-Komplexen (XRD, ESMA, IR); Ermittlung der Löslichkeit, Analyse der gelösten und ungelösten Verbindungen (AAS, XRD, DSMA, IR). Ergebnisse: Grundlagenerkenntnisse über Strukturen von Nickeloxiden; Vorschlag für Arbeitsstoff- und Arbeitsverfahren-abhängige Mess- und Bewertungsverfahren gesundheitsgefährlicher Nickeloxide am Arbeitsplatz
Das Projekt "Gutachten fuer die Planung einer Anlage zur Herstellung von Polyurethan Weichschaum in der Gemeinde Burbach" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Eine grosse Anzahl von Stoffen, die bei der PUR-Herstellung benoetigt werden, oder dabei entstehen koennen, sind aeusserst gesundheitsgefaehrdend. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sind zum Teil wissenschaftlich ueberholt. Eine Aenderung der Grenzwerte steht in Kuerze bevor. Daraus wird die Annahme abgeleitet, dass die Anlage in ihrer jetzigen Planung, die in naher Zukunft erforderlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt nicht gewaehrleisten kann. Deshalb wird vom Bau der Anlage abgeraten
Das Projekt "Ausbreitung von Luftschadstoffen ohne bzw. mit Laermschutzwand" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt. Bei der Planung von Strassenbaumassnahmen muessen im Rahmen von Umweltvertraeglichkeitspruefungen Abschaetzungen der zu erwartenden Immissionsbelastungen durch Kfz-Abgase vorgenommen werden. Hierbei hat sich in juengster Zeit vermehrt gezeigt, dass z.B. in Ballungsgebieten mit hoher Grundbelastung beim Ueberlagern Kfz-bedingter Zusatzbelastung die geltenden Richtwerte - insbesondere beim Stickstoffdioxid - haeufig ueberschritten werden. Da der durch die Abgasgesetzgebung ausgeloeste Rueckgang der Emissionen am Einzelfahrzeug sich nur sehr langsam auf die Gesamtimmissionen auswirkt, besteht bei den Strassenbauaemtern grosser Bedarf an sofort einsetzbaren, strassenbaulichen Minderungsmoeglichkeiten. Hierbei bieten sich primaer die schon seit laengerem zur Reduzierung des Strassenlaerms eingesetzten Laermschutzwaende an. Zwar enthaelt das Merkblatt fuer Luftverunreinigungen an Strassen (MLuS-92) bereits qualitative Angaben ueber moegliche Immissionsreduzierungen durch Laermschutzwaende, diese basieren jedoch nur auf einem relativ kleinen Messdatenkollektiv. Da sie ausserdem nicht fuer die Komponente Stickstoftdioxid - die im BAB-Nahbereich besonders kritische Konzentrationen erreichen kann - gelten, sind quantitative Untersuchungen zum Einfluss einer Laermschutzwand auf die Abgasimmissionen von groesstem Interesse. Nach Aussage von StB21 wird im Rahmen des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A4 im Bereich der Abgasmessstation der BASt auf der noerdlichen Trassenseite eine Laermschutzwand errichtet. Seit 1987 werden an diesem Messquerschnitt Immissionsmessungen bei ungehinderter Abgasausbreitung durchgefuehrt, deren Ergebnisse bereits vorliegen (5. Schlussbericht Projekt-Nummer. 83 604N6).
Das Projekt "Die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung - Anwendung von TRK-Werten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz durchgeführt. In der Neuordnung in der Arbeitsstoffverordnung wird der Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen besonders geregelt. Diese Vorschriften sehen u.a. eine allgemeine Messverpflichtung fuer krebsgefaehrdete Arbeitsplaetze vor. Die praktische Anwendung von Grenzwerten bei der Arbeitsplatzueberwachung wird z.Z. dadurch erschwert, dass einerseits fuer viele krebserzeugende Arbeitsstoffe die TRK-Werte fehlen, zum anderen in zahlreichen Betrieben keine Erfahrung fuer die Planung und Durchfuehrung der erforderlichen Messung vorhanden ist. Im Rahmen dieses Projektes wurde eine Schrift zur Einfuehrung in die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung erarbeitet. Anhand der TRGA 401 'Messung und Beurteilung von Konzentrationen von giftiger oder gesundheitsschaedlicher Arbeitsstoffe in der Luft' wird die strategische Planung von Arbeitsplatzmessungen erlaeutert. Darueberhinaus werden die verschiedenen Probenahmetechniken und Analysemethoden zur Bestimmung der Schadstoffkonzentration in der Arbeitsluft beschrieben, die bekannten Analyseverfahren fuer krebserzeugende Arbeitsstoffe gesammelt und tabellarisch aufgefuehrt. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Arbeitsschritte dargestellt und praktische Hinweise gegeben.
Das Projekt "Anreicherung und analytische Bestimmung von Aminen an Arbeitsplaetzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität-Gesamthochschule Paderborn, Fachbereich 13, Organische Chemie durchgeführt. Amine treten an zahlreichen Arbeitsplaetzen in der Raumluft auf. Ein grosser Teil dieser Verbindungen ist toxisch bzw. kanzerogen, so dass eine Ueberwachung gefaehrdeter Arbeitsplaetze notwendig ist. Dazu muessen analytische Verfahren erarbeitet werden, mit deren Hilfe Schadstoffe im Konzentrationsbereich der MAK- bzw. TRK-Werte bestimmt werden koennen. Wie wir zeigen konnten, vereinigt die Kombination des 'personal sampling' mit der Headspace-Gaschromatographie den Vorteil einer einfachen Probenvorbereitung mit dem Vorzug eines automatisierbaren Analysenverfahrens. Ein solches Kombinationsverfahren soll fuer die Analytik von Aminen erarbeitet werden.
Das Projekt "Untersuchungen zur Abschaetzung des Asbestrisikos bei der Sanierung von Asbestzementfassaden und beim Gebaeudeabriss. Teil 1: Bei der Sanierung von verwitterten Asbestzementfassaden auftretende Asbeststaubimmissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Es wurden vier unterschiedliche Reinigungsverfahren fuer verwitterte Asbestzementprodukte im Hinblick auf die dabei auftretende Asbeststaubimmission untersucht und der Einfluss der Vorbehandlungsverfahren auf die nachfolgende Beschichtung ueberprueft. Die beim Reinigen anfallenden Rueckstaende wurden durch licht- und rasterelektronenmikroskopische Untersuchungen charakterisiert und der erodierende Einfluss des Windes auf die niedergeschlagenen Rueckstaende bezueglich der Freisetzung inhalierbarer Feinfasern in Laborversuchen simuliert. Unter dem Aspekt der Arbeitsplatzbelastung sind die trockenphysikalischen Verfahren Buersten und Sandstrahlen als ungeeignet einzustufen, da hier Faserkonzentrationen oberhalb des zur Zeit gueltigen TRK-Wertes erzeugt werden. Die bei den nassphysikalischen Reinigungsverfahren gemessenen Faserkonzentrationen liegen unterhalb des TRK-Wertes und sind unter diesem Aspekt als unkritisch einzustufen. Bei den Hochdruckreinigungsverfahren wurden aber Fasern freigesetzt, die - verglichen mit den normalerweise in der Aussenluft gefundenen Fasern - , mehr duennere und laengere Anteile enthalten. Sie haben daher ein erhoehtes kanzerogenes Potential, wenn man das Pott'sche Modell zugrunde legt. Durch Windeinfluesse konnten aus den niedergeschlagenen Rueckstaenden im untersuchten Zeitraum keine Asbestfasern freigesetzt werden.
Das Projekt "Neue Ansätze für eine verbesserte Beurteilung möglicher Umweltrisiken von Arzneimitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECT Ökotoxikologie GmbH durchgeführt. In den letzten Jahren sind Rückstände einer Vielzahl von Arzneimitteln in Oberflächengewässern, im Grundwasser und im Boden nachgewiesen worden. Für einige dieser Substanzen, wie z.B. das in Verhütungsmitteln eingesetzte Ethinyl östradiol, wiesen Forscher bereits Wirkungen auf Fische und andere Organismen nach, doch für die meisten der etwa 3000 Arzneimittelwirkstoffe, die in der EU zugelassen sind, ist bisher unbekannt, ob sie Langzeitwirkungen auf Organismen in der Umwelt haben. Auch hinsichtlich der Abschätzung der Eintragsmengen von Arzneimitteln in die Umwelt besteht noch erheblicher Forschungsbedarf. Gemeinsam untersuchen die Wissenschaftler Eintragspfade von Arzneimitteln in die Umwelt, wobei das Hauptaugenmerk auf Einträgen durch Weidetiere wie Kühe und Schafe und durch die Ausbringung von Dung, Gülle und Klärschlamm liegt. Außerdem erforschen sie die langfristigen Wirkungen von Arzneimitteln auf verschiedene Wasser - und Bodenorganismen. Im ersten Projektjahr wurden analytische Methoden entwickelt und erste Langzeitstudien gestartet. So wurde z.B. mit der Untersuchung der Auswirkungen des vor allem in der Viehzucht eingesetzten Antiparasitikums Ivermectin auf Wasser - und Bodenorganismen begonnen. Im kommenden Jahr laufen zwei umfassende Feldstudien mit Ivermectin an, in denen Einträge über behandelte Rinder, das Verhalten von Ivermectin im Boden und mögliche Wirkungen auf Bodenorganismen erfasst werden. Außerdem werden weitere Arzneimittel, wie z.B. der in der Humanmedizin eingesetzte Betablocker Atenolol, untersucht.Auf Grundlage der erzielten Ergebnisse werden die Forscher Empfehlungen erarbeiten, wie die bestehenden, von der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA entwickelten Verfahren zur Erfassung und Bewertung möglicher Umweltrisiken von Arzneimitteln verbesser t werden können. Die Projektergebnis se werden daher nicht nur für Wissenschaftler, sondern auch für Behörden und für die pharmazeutische Industrie von hoher Relevanz sein.
Das Projekt "Wasserhaushalt und Landschaftsveränderung - Umweltgestaltung und Institutionenwandel in der Niederlausitz seit 1850" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl Technikgeschichte durchgeführt. Das von der DFG geförderte Projekt verfolgte das Ziel, unter Konzentration auf historische, institutionelle und mentale Implikationen gesellschaftlicher Nutzungen des Umweltmediums Wasser einen Beitrag zur Kulturlandschaftsgeschichte der Region Niederlausitz (Südbrandenburg) zu leisten. Die Niederlausitz ist neben hügeligen Moränenzügen in erster Linie durch umfangreiche feuchte Niederungslandschaften diluvialen Ursprungs geprägt. Seit Jahrhunderten gehören Entwässerungsanlagen zu ihren siedlungshistorischen Fundamenten, im Laufe der Neuzeit bekam der Wasserbau durch Erweiterung von Teichwirtschaften und Kanalbauten neue Dimensionen. Massiv überprägt wurde die Region durch extensive Braunkohleförderung im Tagebau, der in den letzten hundert Jahren auch umfangreiche Eingriffe in den Wasserhaushalt der Region mit sich brachte. Dieser Umstand legt die besondere Berücksichtigung von Grundwasserverhältnissen nahe, denn das durch den Bergbau in Mitleidenschaft gezogene oberflächennahe Grundwasser gehört zu den entscheidenden landschaftsprägenden Momenten der Niederungen von Spree, Berste und Schwarzer Elster. In der politisch-institutionellen Entwicklung des Raumes östlich der Elbe stellt die Niederlausitz ein bemerkenswertes Fallbeispiel dar, das sich für die vergleichende Analyse von Formen der Umweltnutzung und -gestaltung in besonderer Weise eignet. Im peripheren Raum zwischen den starken absolutistischen Mächten Brandenburg-Preußen und Sachsen gelegen, bildete sich auch in umwelthistorischer Perspektive eine Peripherie , die mit dem Erhalt weitgehend natürlich scheinender Reservate im Bereich des Spreewaldes seit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert zum Erholungs-Hinterland Berlins wurde. Die auf Autarkie auch im energiewirtschaftiichen Bereich gerichtete Politik der DDR führte zur Entwicklung des Bezirkes Cottbus zum Energiebezirk. Das Projekt untersucht die historischen Dimensionen des mit diesen Prozessen verbundenen Kulturlandschaftswandels mit einem Fokus im Zeitraum seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Dabei bildet der Zusammenhang zwischen institutionellen und technischen Formen, in denen sich der mehr oder minder planvolle Zugriff auf das Landschaftsmedium Wasser vollzieht, das Zentrum des Interesses. Konkreter Gegenstand der Analyse sind Kulturlandschaftselemente, die mit bestimmten Formen der Wassernutzung im Zusammenhang stehen. An erster Stelle sind dies Meliorationsanlagen, die bis in das zwanzigste Jahrhundert die Niederungen zunehmend wie ein Netz überzogen. Nach wie vor ist Teichwirtschaft für die Landschaft bedeutend, die seit der frühen Neuzeit umfangreiche Ausbauten erfuhr. Hinzu kommen Graben- und Kanalbauten zur Veränderung der Vorflut und zur Verbesserung der Versorgung benachbarter Zentren (Berlin, Wittenberg, Dresden). Mit ihrem methodischen Fokus auf die bergbaulich bedingten Grundwasserveränderungen bietet die Arbeit Anknüpfungspunkte für wissenschaftliche Disziplinen wie auch öffentliche Interessenten, die sich mit der
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