Das Projekt "Aluminium-Fassadenelemente mit integrierten Photovoltaikmodulen für architektonische Solarfassaden, Teilvorhaben: Konstruktive Integration von BIPV-Elementen in vorgehängte hinterlüftete Fassaden und ihre Zulassung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: VHF Plan Fassadenberatung Volker Liesenhoff.Im Vorhaben AluPV werden langfristige Fragestellungen der bautechnischen Produktionstechnologie, neue Fertigungsverfahren und Materialkombination durch Verschränkung von Baustoffwirtschaft, Bereich Metall- und Fassadenbau, dem Energiesektor und dem Bereich Photovoltaikindustrie, adressiert. Dazu wird ein innovatives modulares Fassadensystem aus PV- und Designelementen für ästhetisch ansprechende, energieerzeugende Fassaden entwickelt, gekennzeichnet durch eine vereinfachte Installation in die Gebäudehülle und zum Anschluss an Gebäudeenergiesysteme. Dabei liegt der Fokus auf der Erarbeitung von Lösungen und Funktionsintegration für die konstruktive und elektrischen Anschluss- und Verbindungstechnik durch integrierte Aufhängung im Aluminiumprofil, angepasste Unterkonstruktion und integrierter Modul-wechselrichter. Beanspruchungsanalysen, Durchführung von Feld- und Ertragstests und notwendigen Charakterisierungs- und Prüfmethoden zu Material- und Bauteilbewertung auf Seite der Photovoltaik und im Kontext BIM & Zulassung begleiten diese Arbeiten. Abschluss findet das Projekt mit einem Demonstratoraufbau und einer Wirtschaftlichkeitsanalyse zur Verifikation der Untersuchungsergebnisse und Demonstration einer anwendungsnahen Umsetzung. Das angestrebte modulare System bietet große Chancen mit ästhetisch ansprechenden Produkten zur Beschleunigung des Solarenergieausbaus insbesondere im urbanen Raum beizutragen und das Potential der gebäudeintegrierten Solarintegration aus seiner Nische heraus zu holen. Die technischen Erarbeitung der erforderlichen Kennwerte zur Berechnung der aus Temperatur, Eis, Eigengewicht und Wind entstehenden mechanischen Einwirkungen auf die Elemente und den Lastabtrag über eine Unterkonstruktion an den Verankerungsgrund und den hieraus zu definierenden Annahmen und Prüfkonzepte zur Erlangung von Zulassungen und ETA’s wird im Verlauf des Projektes erarbeitet. Die Erstellung von BIM Daten und CAD Bearbeitung erfolgt ebenso im Projektverlauf.
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Übertagebergbau (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 13 „Übertagebergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung:zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss:beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.08.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 13 Übertagebergbau ist insoweit zuständig für alle Braunkohle- sowie Steine und Erden-Tagebaue des Landes Sachsen-Anhalt. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Prüfung und Zulassung von bergrechtlichen Betriebsplänen (Haupt-, Sonder-, Abschluss- sowie fakultative Rahmenbetriebspläne) einschließlich Durchführung bergrechtlicher Betriebsplanzulassungsverfahren nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und des Landes (VwVfG, VwVfG LSA) unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bestimmungen (§§ 17, 34, 44 BNatSchG) sowie Erteilung weiterer Genehmigungen im Rahmen der Zuständigkeit des Dezernates (technischer und sozialer Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz usw.) Wahrnehmung der Bergaufsicht gem. § 69 BBergG einschließlich Auflagenüberwachung und ggf. Anordnung von Maßnahmen nach §§ 70 ff. BBergG, hierbei o Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen o Mitwirkung bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen o Wahrnehmung von Aufgaben als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft o Vollzugskontrolle von bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen o Bearbeitung von Bürgeranfragen und Anfragen nach UIG/IZG Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor- oder gleichwertigen Hochschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing. (FH)) auf dem Gebiet Bergbau, Angewandte Geowissenschaften mit dem Schwerpunkt Geotechnik oder in einem anderen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Höhentauglichkeit Verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber müssen neben dem Abschluss in der geforderten Fachrichtung über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes nach Ziffer 7.2.3 der Anlage 1, Abschnitt II zu § 2 LVO LSA verfügen. Die Fähigkeit zu selbständiger, verantwortungsvoller und konstruktiver Arbeit, ziel- und lösungsorientierte Zusammenarbeit im Team, Eigeninitiative, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Kommunikationsfähigkeit runden Ihr Bewerberprofil ab. Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Die Kommunikationssprache ist Deutsch. Bitte beachten Sie daher, dass sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache eingereicht werden. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache sowie den Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter https://lsaurl.de/kmkzab. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, fügen ihrer Bewerbung bitte ein Sprachzertifikat auf Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder vergleichbar bei. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 11. August 2024 auf der Onlineplattform Interamt, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst unter: https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1155329 Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie
Das Projekt "Laermmessungen im Auftrag der Luftfahrt-Zulassungsbehoerden gemaess NFLII-47/75 und damit verbundene Aufgaben" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie / Bundesministerium für Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, Institut für Entwurfsaerodynamik, Abteilung Technische Akustik.Fluglaermmessungen; Musterpruefung fuer Zulassungen von Kleinflugzeugen.
Aktuelles Bild: Janis Kreiselmeier, Thünen-Institut Boden – wertvolles Gut Der Boden gehört neben Luft und Wasser zu den natürlichen Lebensgrundlagen. Böden werden anhand ihrer Eigenschaften und Materialien in etwa 50 verschiedene Bodentypen klassifiziert. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Die Berliner Bodenschutzkonzeption Die neue Berliner Bodenschutzkonzeption wurde auf der gesetzlichen Grundlage des Berliner Bodenschutzgesetzes aufgestellt. Der Senat hat die Berliner Bodenschutzkonzeption auf seiner Sitzung am 25. Juni 2024 beschlossen. Weitere Informationen Bild: SenStadt Gefährdungen und Belastung Boden ist ein empfindliches Gut und unterliegt zahlreichen Gefährdungen und Belastungen z. B. durch Schadstoffeintrag, Verdichtung oder Versiegelung. Weitere Informationen Bild: Planungsgruppe Cassens + Siewert Vorsorgender Bodenschutz Vorsorgender Bodenschutz gegen stoffliche Belastungen heißt, die Belastungen des Bodens durch den Boden schädigende Substanzen im Voraus zu verhindern. Solche Belastungen können durch Unfälle oder unsachgemäßen Umgang mit den Stoffen und Abfällen entstehen. Weitere Informationen Bild: Tauw GmbH, Berlin Nachsorgender Bodenschutz / Altlasten Bodenverunreinigungen gefährden das Grundwasser und damit die Trinkwasserversorgung. Weitere Informationen Bild: Jezper - Depositphotos Fragen und Antworten Was muss ich als Grundstückskäufer, als Bauherr beachten? Wie kann ich als Gartenbesitzer zum Bodenschutz beitragen? Was mache ich, wenn ich Bodenverunreinigungen entdecke? Weitere Informationen Bild: Muuraa / depositphotos.com Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten im Bodenschutz Wer macht was im Bodenschutz? Wann sind die Bezirke, wann ist die Hauptverwaltung zuständig? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Boden geschützt? Weitere Informationen Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 die Berliner Bodenschutzkonzeption beschlossen. Weitere Informationen Mit der Änderung der Verordnung über die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Mai 2024 sind Erleichterungen bei der Zulassung von Untersuchungsstellen und bei den Anforderungen der Sachverständigen erreicht worden. Bislang ist es so, dass Untersuchungsstellen, die im Bereich des Bundes-Bodenschutzgesetzes tätig werden wollen, ein Zulassungs-/Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Dieses Verfahren fällt für Untersuchungsstellen künftig weg, was zu einer erheblichen Arbeitserleichterung bei den Untersuchungsstellen führen wird. Eine Qualitätsprüfung der Untersuchungsstellen ist durch die ohnehin erforderliche Akkreditierung dennoch gewährleistet. Ferner werden erleichternde Anforderungen an die Zulassung von Sachverständigen eingeführt: nun können auch Sachverständige zur Zulassungsprüfung berücksichtigt werden, die eine „Technische Ausbildung im Bereich Umwelt“ vorweisen können oder auch „Quereinsteiger/-innen mit vergleichbaren Qualifikationen“, sofern sie eine 10-jährige praktische Tätigkeit auf dem jeweiligen Sachgebiet, für das sie zugelassen werden möchten, vorweisen können. Newsletter Entsiegelungspotenziale Newsletter Nr. 7 zum Projekt Entsiegelungspotenziale ist online Aktualisierung der Arbeitshilfe Orientierende Kostenschätzung für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Aktualisierung der Eingabedatei zur Ermittlung orientierender Kostenansätze für Entsiegelungsmaßnahmen (Stand: Januar 2025) Veröffentlichung des neu erarbeiteten Datensatzes zur Bodenpunktdatenbank (BPDB) im Geoportal Berlin zu digitalen Bodenprofildaten im Bestand des Landes Berlin mit Sachstand Dezember 2024. Aktualisierung der Entsiegelungspotenziale im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2024 Aktualisierung Bodenkarten im Umweltatlas Berlin und Geoportal Berlin mit Sachstand 2020 Möglichkeit der Förderung von Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) Rechtsvorschriften zum Download Zuständigkeiten im Bodenschutz in Berlin
Die Länge der Bundesautobahnen nimmt weiterhin zu, die des Eisenbahnnetzes ändert sich dagegen seit 15 Jahren kaum und auch die Infrastruktur der Wasserstraßen und Rohrfernleitungen bleibt relativ konstant. Der Pkw-Bestand wächst, aber seit 2020 weniger stark. Elektro-Pkw haben einen zunehmenden Anteil bei den Neuzulassungen. Länge der Verkehrswege Zwischen 1991 und 2004 hat die Länge der überörtlichen Straßen um etwa 5.200 Kilometer zugenommen. Seitdem ist jedes Jahr ein sehr leichter Rückgang zu verzeichnen. Dies ist vor allem eine Folge der Herabstufung von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen etwa zu Gemeindestraßen, ohne dass sie ihren Ausbauzustand und ihre Funktion als Hauptverkehrsstraße völlig verloren hätten. Das Netz der Bundesautobahnen wächst kontinuierlich. Das bedeutet: der Zuwachs durch Neubaumaßnahmen ist in der Realität höher als die Entwicklung der Gesamtlänge widerspiegelt. Die Streckenlänge (Betriebslänge) der Eisenbahn ist zwischen 1991 und 2019 um 13 % von 44.100 km auf 38.400 km geschrumpft. Diese Schrumpfung geschah vor allem bis 2001 – in den letzten 15 Jahren schwankte die Betriebslänge meist zwischen 37.800 und 38.600 km. Der größte Teil des Gleisnetzes gehört der Deutschen Bahn AG. Ihr Netz umfasste im Jahr 2000 noch 36.600 km (gesamtes Schienennetz 41.700 km) und verringerte sich bis 2023 auf 33.500 km. Der Anteil der elektrifizierten Strecken der DB AG wurde von 19.100 km im Jahr 2000 auf 20.900 km in 2023 erweitert. Die Länge der Verkehrswege im öffentlichen Straßenpersonenverkehr wird nur alle fünf Jahre veröffentlicht. Das Liniennetz der Stadtschnell- und Straßenbahnen wuchs zwischen 2004 und 2014 um 44 % von 5.177 auf 7.445 km und ist bis zum Jahr 2019 wieder auf 6.098 km gesunken (minus 18 %). Beim Busverkehr reduzierte sich die Streckenlänge zwischen 2004 und 2019 von 704.800 km auf 599.600 km (minus 15 %). Die Länge der Wasserstraßen und Rohrfernleitungen bleibt seit 1991 relativ konstant (siehe Tab. „Verkehrswegearten in Deutschland“). Entwicklung des Kraftfahrzeugbestands Der Kraftfahrzeugbestand in Deutschland nimmt seit 1991 kontinuierlich zu. Aufgrund von Umstellungen in der Statistik sind die Werte ab 2008 sowie ab 2018 nicht direkt mit den folgenden Jahren vergleichbar. Im Jahr 2025 (Stichtag 01.01.2025) gab es in Deutschland 49,3 Millionen Pkw. In allen Bereichen haben die Bestände seit 2008 zugenommen: Pkw um 19,8 %, Lkw um 62 % und andere Fahrzeuge um 27,4 %. Insgesamt stieg der Kraftfahrzeugbestand zwischen 2008 und 2025 um ca. 24 % (hierbei wurden für 2008 die rund 2 Mio. Mopeds bei den Krafträdern herausgerechnet, um es mit 2025 vergleichen zu können, siehe Abb. „Entwicklung des Kraftfahrzeugbestandes“). ¹ Bis 2000 Stand zum 01.07., ab 2001 Stand jeweils zum 01.01. und von 12 auf 18 Monate geänderte Stilllegungsfrist. ² Ab 2006 werden Fahrzeuge mit Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohnmobile und Krankenwagen) den Pkw zugeordnet. ³ Ab 2008 ohne vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge. Aufgrund von Umstellungen in der Statistik sind die Angaben nicht direkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. * Ab 2018 ohne Mopeds, Mofas etc. und nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Daten werden vom KBA nicht fortgeführt, da teilweise Doppelzählungen bei Versicherungswechsel. ** Dazu gehören: Busse, Schlepper (zum Beispiel in der Landwirtschaft) und übrige Fahrzeuge; Ausnahmen siehe unter ². Summe ab 2018 nicht mit den Vorjahren vergleichbar, siehe * ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 133 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html?snn=3662144 (05.03.2025) Pkw-Bestände und Neuzulassungen nach Kraftstoffart Die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Bestand hat sich von 2021 bis 2025 auf über 1,65 Millionen Fahrzeuge mehr als verfünffacht. Auch Hybrid-Pkw-Bestände stiegen an. So hat sich der Bestand an Plug-In-Fahrzeugen mit 967.423 Pkw in 2025 im Vergleich zu 2021 mehr als verdreifacht (siehe Abb. „Entwicklung der Pkw im Bestand nach Kraftstoffart“). ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 144 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbilanz des Fahrzeugbestandes zum 1.1. des jeweiligen Jahres, Daten zu Segmenten im Bestandsbarometer: https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html (Zugriff: 05.03.2025) Bei den Pkw-Neuzulassungen ist der Anteil der Benzinfahrzeuge seit 2019 stark gesunken, aber liegt 2024 mit 35,2 % nach wie vor an erster Stelle. Die Anzahl der neuzugelassenen Elektro-Pkw mit über 524.219 Fahrzeugen überstieg 2023 die Anzahl der Neuzulassungen von Diesel-Pkw. Ihr Anteil an den gesamten Pkw-Neuzulassungen betrug18,4 % bei Elektro-Pkw und 17,1 % bei Diesel-Pkw. Im Jahr 2024 ist die Zahl der neuzugelassenen Elektro-Pkw mit 380.609 Exemplaren – nach einem kontinuierlichen Anstieg in den letzten Jahren – zum ersten Mal gesunken (siehe Abb. „Entwicklung der Pkw-Neuzulassungen nach Kraftstoffart“). Stark steigende Tendenz bei SUVs und Geländewagen Bei der Absatzentwicklung der Pkw-Segmente zeigt sich seit einigen Jahren eine deutliche Tendenz zu Geländewagen und SUVs. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Vans, SUVs und Utilities um 75,5 % gestiegen. Der Anteil der Vans, SUVs und Utilities am Gesamtbestand stieg damit von 19,8 % in 2015 auf 31,3 % im Jahr 2025. Die Pkw im Mittelklasse-Segment wurden in den letzten zehn Jahren weniger nachgefragt – deren Anteil am Gesamtbestand sank von 21,6 auf 15,6 % (siehe Abb. „Pkw-Bestand nach Segmenten“). * Die Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten wird vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund optischer, technischer und marktorientierter Merkmale für Fahrzeuge ab Zulassung 1990 vorgenommen. M1-Fahrzeuge einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohnmobile und Krankenwagen). ** Mini- und Großraum-Vans *** einschließlich Sportwagen und Wohnmobile ___ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2024/2025, S. 145 und ältere Jahrgänge; Kraftfahrt-Bundesamt, Jahresbilanz des Fahrzeugbestandes zum 1.1. des jeweiligen Jahres, Daten zu Segmenten im Bestandsbarometer https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2025/pm10_fz_bestand_pm_komplett.html (10.03.2025) Weiterführende Informationen BMDV: Verkehr in Zahlen Kraftfahrt-Bundesamt: Fahrzeugbestand Mobilität privater Haushalte Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr reduzieren Indikator: Landschaftszerschneidung
Handelsartenschutz I Handelsartenschutz II Freilandartenschutz Schutzgebiete Anmeldung von besonders geschützten Tieren gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung Abmeldung von besonders geschützten Tieren gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung zur Seite ‘Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten’ zur Seite ‘Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden - Hinweise zur Gebäudesanierung’ Eichenprozessionsspinner zur Seite Artenschutz: Eichenprozessionsspinner zur Seite Pflanzenschutzamt: Tierische Schaderreger – Eichenprozessionsspinner zur Seite ‘Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz’ Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten
Die digitalen Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung, eingeschränkten Jägerprüfung und Falknerprüfung sind seit 01.11.2023 verfügbar. Bitte reichen Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei der Jagdbehörde postalisch ein oder bringen dieses zu einem dort vereinbarten Termin per E-Mail ( JagdBerlin@SenMVKU.berlin.de ) vorbei. Jägerprüfung – Zulassung zur Prüfung beantragen Falknerprüfung – Zulassung zur Prüfung beantragen Weitere Informationen zur Erteilung von Jagdscheinen mit Merkblatt Weitere Informationen zur Jäger- und Falknerprüfung in Berlin, Merkblätter sowie die Prüfungsordnung Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten
Die Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten wird vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgrund optischer, technischer und marktorientierter Merkmale für Fahrzeuge ab Zulassung 1990 vorgenommen. M1-Fahrzeuge einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (zum Beispiel Wohnmobile und Krankenwagen). Bestand jeweils am 1.1. des Folgejahres. Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hrsg.), Verkehr in Zahlen 2023/2024, S. 145 und ältere Jahrgänge
1 Anwendungsbereich 1.1 Dieser Teil gilt für Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt, die die Bundesflagge führen und die nicht der Richtlinie 2009/45/ EG unterliegen, einschließlich der Bäderboote und Sportanglerfahrzeuge. Weiterhin gilt dieser Teil insbesondere auch für vor 1965 entworfene und hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen gebaute historische Fahrgastschiffe im Original oder als Einzelnachbildung, soweit sie nicht den Anforderungen für Traditionsschiffe nach Teil 3 unterliegen. 1.2 Soweit nicht die Bestimmungen des Anhangs der Richtlinie 2009/45/EG anzuwenden sind, gilt dieser Teil ferner für vorhandene Schiffe der Klassen C und D nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2009/45/EG. 1.3 Dieser Teil gilt nicht für Schiffe der Bundeswehr und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger; Binnenschiffe, mit einer technischen Zulassung für Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 06. Dezember 2009 ( BGBl. I Seite 2450) in der jeweils geltenden Fassung im Verkehr auf diesen Wasserstraßen; Sportboote, sofern sie aa. nicht über eine Besatzung verfügen oder verfügen sollen oder bb. zu gewerbsmäßigen Zwecken mehr als zwölf Fahrgäste befördern. Stand: 30. November 2024
1. Anwendungsbereich 1.1 Dieser Teil gilt für: Frachtschiffe und Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt unabhängig von der Länge; Frachtschiffe und Fahrtgastschiffe in der Auslandfahrt, soweit das Freibord-Übereinkommen keine Anwendung findet. 1.2 Dieser Teil gilt nicht für: Schiffe der Bundeswehr und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger; Binnenschiffe mit einer technischen Zulassung für Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 21. September 2018 ( BGBl. I Seite 1398) in der jeweils geltenden Fassung im Verkehr auf den Wasserstraßen; Sportboote im Sinne der See-Sportbootverordnung; Kleinfahrzeuge Traditionsschiffe, die Teil 3 unterliegen; Fischereifahrzeuge. Stand: 30. November 2024
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