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Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Arsol Aromatics GmbH & Co.KG

Die Firma Arsol Aromatics GmbH & Co. KG, Uferstraße 105 in 45881 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Destillation oder Weiterverarbeitung von Teer oder Teererzeugnissen oder von Teer- oder Gaswasser auf dem Grundstück Uferstraße 105 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Hessler, Flur 4, Flurstück 33/75/79/473/481/503/678) beantragt. Gegenstand des Antrages ist im Wesentlichen die Zuordnung der Hauptanlage zur Nr. 4.8 der 4. BImSchV und Entfall der Zuordnung zur Nr. 1.12 der 4. BImSchV, Umnutzung von Tanks und Entfall von drei Tanken im Tanklager, Änderungen der (Eisenbahn-) Kesselwagen (KWG) Be- und Entladung sowie der Tankkraftwagen TKW-Beladung, Austausch und Änderung der bestehenden Hochtemperatur (HT) –Fackel, Entfall der zweiten HT-Fackel, Änderung der baulichen Ausführung der Auffangwanne des Schiffsanlegers, Bauliche Änderungen im Tanklager sowie Anpassungen der feuerwehrtechnischen Einrichtungen.

Rain Carbon Germany GmbH - 3. TG Neubau Ofen D21

Antrag auf 3. Teilgenehmigung gemäß §§ 8, 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der kontinuierlichen Teerdestillation durch Neubau des Ofens D21

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG der Firma Arsol Aromatics GmbH & Co.KG, Uferstr. 105, 45881 Gelsenkirchen

Die Firma Arsol Aromatics GmbH & Co. KG, Uferstraße 105 in 45881 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Destillation oder Weiterverarbeitung von Teer oder Teererzeugnissen oder von Teer- oder Gaswasser auf dem Grundstück Uferstraße 105 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Hessler, Flur 4, Flurstück 33/75/79/473/481/503/678) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die geringfügige (max. 5m) örtliche Verschiebung des geplanten und bereits genehmigten Tankfeldes 2, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der geplanten Hochtemperaturfackel bei unveränderter Gasmenge, sowie den Rückbau des Technischen Magazins, den Bau einer neuen Lagerhalle und einer dynamischen Gleiswaage.

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG- Firma Rain Carbon Germany GmbH, 2. TG Ofen und Kamin

Die Firma Rain Carbon Germany GmbH, Kekuléstraße 30 in 44579 Castrop-Rauxel hat die zweite Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der kontinuierlichen Destillation von Teer (KTD) auf dem Grundstück Kekuléstraße 30 in 44579 Castrop-Rauxel (Gemarkung Bladenhorst, Flur 6, Flurstück 130) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb des Ofens D13 und des Kamins A4 inkl. der Verschaltung mit der Kolonne K13.

Bekanntmachungen gem. § 5 UVPG

Die Firma Rain Carbon Germany GmbH, Kekuléstraße 30 in 44579 Castrop-Rauxel hat die erste Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der kontinuierlichen Destillation von Teer (KTD) auf dem Grundstück Kekuléstraße 30 in 44579 Castrop-Rauxel (Gemarkung Bladenhorst, Flur 6, Flurstück 130) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb des Ofens D20 und des Kamins A3 inkl. der Verschaltung mit der Kolonne K20.

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG Firma Rain Carbon Germany GmbH, Kekulestr. 30, 44579 Castrop-Rauxel

Die Firma Rain Carbon Germany GmbH, Kekuléstraße 30 in 44579 Castrop-Rauxel hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur kontinuierlichen Destillation von Teer (KTD) auf dem Grundstück Kekuléstraße 30 in 44579 Castrop-Rauxel (Gemarkung Bladenhorst, Flur 6, Flurstück 130) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb eines neuen Ofens mit einem Luftvorwärmer, einer Abgasleitung und die Errichtung und der Betrieb eines neuen Kamins sowie verschiedene Umbaumaßnahmen.

Entwicklung eines technischen Verfahrens fuer die Hydrierung von Teeren und Teerdestillaten aus der Kohleumwandlung

Das Projekt "Entwicklung eines technischen Verfahrens fuer die Hydrierung von Teeren und Teerdestillaten aus der Kohleumwandlung" wird/wurde gefördert durch: Kernforschungsanlage Jülich GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Lurgi AG.Zur Vorbereitung technischer Versuche zur Hydrierung von Teer- und aehnlichen Reuckstaenden bei Braun- und Steinkohlenvergasung sollen eine Literaturstudie und eine experimentelle Studie angefertigt werden. Inhalt: Bisheriger Kenntnisstand, Marktbeduerfnis nach moeglichen Produkten, Zusammensetzung der bei heutigen Kohleumwandlungsverfahren anfallenden Rueckstaende. Endprodukte: Verbrauchsfaehige Oele mit niedrigem Schwefelgehalt.

Informationen zur chemischen Verbindung: Destillate (Erdöl), steamcracked schwerer Teer, leicht; gecracktes Kerosin; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von steamcracked schweren Teeren erhält. Besteht überwiegend aus hoch alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 250 °C (212 °F bis 482 °F).]

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Destillate (Erdöl), steamcracked schwerer Teer, leicht; gecracktes Kerosin; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von steamcracked schweren Teeren erhält. Besteht überwiegend aus hoch alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 250 °C (212 °F bis 482 °F).]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Destillate (Erdöl), katalytisch gecrackter schwerer Teer, leicht; gecracktes Kerosin; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von katalytisch gecrackten schweren Teeren erhält. Besteht überwiegend aus hoch alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 250 °C (212 °F bis 482 °F).]

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Destillate (Erdöl), katalytisch gecrackter schwerer Teer, leicht; gecracktes Kerosin; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von katalytisch gecrackten schweren Teeren erhält. Besteht überwiegend aus hoch alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 250 °C (212 °F bis 482 °F).]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Destillate (Erdöl), thermisch gecrackt, alkylaromatisch kohlenwasserstoffreich; gecracktes Kerosin; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von thermisch gecrackten schweren Teeren erhält. Besteht überwiegend aus hoch alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 250 °C (212 °F bis 482 °F).]

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Destillate (Erdöl), thermisch gecrackt, alkylaromatisch kohlenwasserstoffreich; gecracktes Kerosin; [komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, die man durch Destillation von thermisch gecrackten schweren Teeren erhält. Besteht überwiegend aus hoch alkylierten aromatischen Kohlenwasserstoffen und siedet im Bereich von etwa 100 °C bis 250 °C (212 °F bis 482 °F).]. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

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