Die Luftqualität in Berlin hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verbessert. Seit 2020 werden die aktuell geltenden Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe stadtweit eingehalten – ein Erfolg für Umwelt und Gesundheit. Grundlage für den Rückgang der Luftbelastung sind die schrittweisen Verschärfungen von Grenzwerten zum Schadstoffausstoß von Kraftwerken, Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Fahrzeugen, die auf europäischer und nationaler Ebene festgelegt wurden und werden. Zusätzlich beigetragen haben Maßnahmen aus den Berliner Luftreinhalteplänen . Die Luftqualität in Berlin wird seit Mitte der 1970er Jahren kontinuierlich überwacht, um die Immissionsbelastung durch Luftschadstoffe zu dokumentieren. Seit 2002 erfolgen die Messungen gemäß den Vorschriften der Europäischen Luftqualitätsrichtlinien. Zur besseren Einordnung der Messwerte werden drei Belastungsregime unterschieden: Verkehr : Messstationen an Hauptverkehrsstraßen mit hoher Belastung Innerstädtischer Hintergrund : Messstationen in innerstädtischen Wohngebieten mit geringem direktem Verkehrseinfluss Stadtrand : Messstationen am Stadtrand zeigen die quellferne Belastungssituation und erlauben zudem auch die Beurteilung über den Eintrag von Luftschadstoffen von außerhalb des Stadtgebietes Die folgenden Abbildungen zeigen den langjährigen Verlauf der mittleren Luftbelastung einzelner Schadstoffe in diesen Belastungsregimen. Für Stickstoffdioxid NO₂, Feinstaub PM₁₀, PM₂ꓹ₅ und Ozon O₃ werden die langfristigen Entwicklungen basierend auf einem Differenzenmodell ermittelt, wie im Jahresbericht 2019 (PDF, 4,2 MB) beschrieben. Im Kern werden dabei die Differenzen der Jahresmittelwerte von einem zum darauffolgenden Jahr verwendet. Werte für die einzelnen Stationen nach Schadstoffen und sind verfügbar unter: Darstellung von Luftmessdaten | Berliner Luftgütemessnetz Ab 2030 müssen deutlich strengere EU-Grenzwerte gemäß der EU-Richtlinie 2024/2881 eingehalten werden, unter anderem für die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid (20 statt 40 µg/m³), Partikel PM₁₀ (20 statt 40 µg/m³) und Partikel PM₂,₅ (10 statt 25 µg/m³). Diese künftigen Grenzwerte sind in den Abbildungen zusätzlich zu den derzeit geltenden Grenzwerten eingezeichnet. Stickstoffdioxid Schwebstaub / Partikel PM 10 Partikel PM 2,5 Ozon Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Schwefeldioxid Benzol Kohlenmonoxid Entwicklung der NO₂-Belastung in Berlin (1990 bis 2024) Die NO₂-Konzentrationen in Berlin sind in den vergangenen Jahrzehnten insgesamt deutlich zurückgegangen, wenn auch mit zeitweiligen Stagnationen. Seit 2020 werden die Grenzwerte an allen Stationen eingehalten. Die nebenstehende Grafik zeigt die langjährige Entwicklung der NO₂-Belastung der automatischen Messstellen sowie der acht beurteilungsrelevanten Passivsammlerstandorte (Passivsammler = PS). Die sehr kleinen Passivsammler befinden sich überwiegend an Straßen mit einer engen Randbebauung, in denen die Abgase der Fahrzeuge schlechter verdünnt werden. Daher liegt der Mittelwert über diese Passivsammler höher als der Mittelwert über die kontinuierlich messenden Verkehrsstationen. Hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen werden überwiegend vom Straßenverkehr verursacht. Die höchsten NO₂-Werte treten an Hauptverkehrsstraßen auf. Dort waren die NO₂-Jahresmittelwerte bis 2019 etwa doppelt so hoch wie im städtischen Hintergrund und liegen heute im Mittel immer noch etwa ein Drittel höher als im städtischen Hintergrund. Überschreitungen der seit 2020 geltenden Grenzwerte traten daher nur an Hauptverkehrsstraßen auf. Der langfristige Verlauf zeigt: In den 1990er- bis 2010er-Jahren kam es zu einem Rückgang der NO₂-Belastung infolge technischer Maßnahmen, wie dem Einsatz von Katalysatoren in Otto-Pkw und die Ausrüstung von Kraftwerken mit Entstickungsanlagen. Auch die Einführung der Berliner Umweltzone – in zwei Stufen 2008 und 2010 – trug zur Verbesserung der Luftqualität bei. Insbesondere reduzierte sie die Zahl der Otto-Fahrzeuge ohne Katalysator im innerstädtischen Verkehr. Zwischen 2000 und 2015 blieben die NO₂-Jahresmittelwerte auf einem annähernd gleichbleibenden Niveau. Dabei kamen zwei Gründe zusammen. Zum einen stieg der Anteil an Diesel-Pkw mit hohen Stickoxidausstoß zulasten der Otto-Pkw mit Katalysator. Zum anderen wurde bei Diesel-Pkw der reale Stickoxidausstoß nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Maße vermindert (Dieselabgasskandal von 2015). Erst mit der Einführung neuer Abgasvorschriften (Euro 6d-TEMP und Euro 6d) mit Abgasprüfungen im realen Straßenverkehr sowie Software-Updates und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen konnte in den folgenden Jahren eine deutliche Reduzierung des Schadstoffausstoßes von Diesel-Pkw erreicht werden. Auffällig sind die erhöhten Jahresmittelwerte von 2006. Vor allem für die Straßenmessstellen zeigen diese hohen Jahresmittelwerte eindrucksvoll den Einfluss von meteorologischen Bedingungen auf die Konzentration von Luftschadstoffen. Denn das Jahr 2006 war geprägt durch eine hohe Anzahl windschwacher Hochdruckwetterlagen und ungünstigen meteorologischen Ausbreitungsbedingungen. Seit 2016 sind die NO₂-Werte insbesondere durch die verschärften Abgasvorschriften Kraftfahrzeuge in allen Belastungsbereichen wieder deutlich gesunken. Konkrete Messdaten belegen: An Hauptverkehrsstraßen gingen die NO₂-Werte zwischen 2016 und 2024 um etwa 55 % zurück. Der stärkste Rückgang wurde zwischen 2019 und 2020 beobachtet – begünstigt auch durch Maßnahmen der Berliner Luftreinhalteplanung wie die Nachrüstung und Modernisierung von Dieselbussen und Einführung von Elektro-Bussen durch die BVG , Tempo 30 auf hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen , Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung , sowie die Förderung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr , Rad- und Fußverkehr . Zusätzlich führten Lock-Down-Phasen während der Corona-Pandemie 2020-2022 zu Rückgängen des Verkehrs und verstärkten die Abnahme der NO₂-Belastung. Daraus resultiert weiterhin ein höherer Anteil von Home-Office mit einem dämpfenden Effekt auf den Berufsverkehr. 2023 und 2024 lagen die NO₂-Mittelwerte im Berliner Luftgüte-Messnetz (BLUME) je nach Standort zwischen 8 und 20 µg/m³, während Passivsammler 2024 im Mittel 28 µg/m³ zeigten Der zukünftige EU-Grenzwert von 20 µg/m³, der ab 2030 einzuhalten ist, wird noch an einigen hoch belasteten Straßen überschritten. Es besteht also weiterhin Handlungsbedarf, vor allem in der Verkehrsplanung, beim Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge und der Förderung nachhaltiger Mobilität. Auch die Umsetzung der Berliner Wärmestrategie trägt durch den schrittweisen Ersatz fossiler Heizsysteme zur Reduktion von Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen bei. Weitere Informationen zur Definition und Messung von NO₂ bietet das Umweltbundesamt . Entwicklung der TSP- und PM₁₀-Belastung in Berlin (1987 bis 2024) Ende der 1990er Jahre wurde mit der Messung von Partikeln PM₁₀, also von einatembaren Teilchen kleiner als 10 Mikrometer (µm), begonnen. Sie ersetzte die Gesamtstaubmessung (TSP – total suspended particles), bei der auch grobe Teilchen > 10 µm erfasst wurden. Deshalb sind beide Reihen nicht direkt miteinander vergleichbar. Der sehr starke Rückgang der Gesamtstaubbelastung zwischen 1987 und 1997 beruht im Wesentlichen auf dem Umstieg von Kohleeinzelraumfeuerungen („Kachelöfen“) auf Gasheizungen und Fernwärme sowie der Modernisierung oder Stilllegung von Kraftwerken in den Gebieten der ehemaligen DDR. Die langfristige Entwicklung zeigt einen deutlichen Rückgang der PM₁₀-Konzentrationen in Berlin: Seit 2000 sanken die Werte an verkehrsnahen Standorten um ca. 40 %, in Wohngebieten und am Stadtrand um rund 30 %. Seit 2004 wird der gesetzliche Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ an allen Messstationen eingehalten. Die Zahl der Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwerts von 50 µg/m³ ist ebenfalls deutlich rückläufig. Die letzte Überschreitung der zulässigen Anzahl von 35 Überschreitungstagen wurde 2015 registriert (Station MC174 an der Frankfurter Allee mit 36 Tagen). Die Feinstaubbelastung ist stark witterungsabhängig: Kalte Winter mit hohem Heizbedarf führen häufig zu höheren Werten. Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten und Inversionswetter verhindern den Abtransport von Schadstoffen. Ferntransporte (z. B. großräumige Verfrachtung von Schadstoffen aus Kraftwerken und Holzfeuerungen, der Landwirtschaft oder Saharastaub ) können zusätzlich zur Belastung beitragen. Beispiele: Günstige Wetterjahre wie 2007, 2012, 2017, 2019, 2020, 2022, 2023 führten zu vergleichsweise niedrigen PM₁₀-Konzentrationen, ungünstige Wetterbedingungen in den Jahren 2003, 2006, 2010, 2011, 2014 und 2018 zu höheren Belastungen. Der langjährig rückläufige Trend der PM₁₀-Belastung ist auf gezielte Maßnahmen zurückzuführen: Rauchgasreinigung bei Kraftwerken und Abfallverbrennung, Ersatz von Kohleheizungen, Partikelfilter für Diesel-Fahrzeuge und Baumaschinen , sowie Förderung des Umweltverbunds aus öffentlichem Nahverkehr und Rad- und Fußverkehr und Tempo 30 auf hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen. Der verkehrsbedingte Anteil an der PM₁₀-Belastung wurde seit den späten 1990er Jahren um rund 70 % reduziert. Ab 2030 gelten in der EU strengere Grenzwerte : Der Jahresmittelwert wird auf 20 µg/m³ gesenkt, ein Tagesmittelgrenzwert von 45 µg/m³ darf an höchstens 18 Tagen pro Jahr überschritten werden (bisher: 35 Tage mit 50 µg/m³). An vielen Berliner Messstationen werden diese Werte bereits eingehalten, an verkehrsnahen Standorten jedoch teils noch überschritten. Es besteht somit weiterer Handlungsbedarf – insbesondere im Straßenverkehr und bei häuslichen Emissionen. Weitere Informationen zur Definition und Messung von PM₁₀ bietet das Umweltbundesamt . Entwicklung der PM₂,₅-Belastung in Berlin (2004 bis 2024) Als Partikel PM₂ꓹ₅ werden sehr kleine Partikel bezeichnet, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 µm ist. Sie können nachhaltig die Lunge schädigen, da sie tief in die Atemwege eindringen und länger dort verweilen. Außerdem können hohe PM₂ꓹ₅-Belastungen zu Herz- und Kreislauferkrankungen führen. Der enthaltene Ruß gilt als krebserregend. In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist die PM₂,₅-Belastung in Berlin deutlich gesunken: An verkehrsnahen Messstationen um rund 45 %, im innerstädtischen Hintergrund um etwa 40 %. Der gesetzliche Jahresmittelgrenzwert von 25 µg/m³ wird seit seiner Einführung im Jahr 2015 an allen Berliner Messstellen zuverlässig eingehalten. Auch der gleitende Drei-Jahres-Mittelwert im städtischen Hintergrund liegt seit Jahren unter dem Zielwert von 20 µg/m³. Die PM₂,₅-Konzentrationen unterliegen jedoch starken witterungsbedingten Schwankungen. Kalte Winter mit erhöhtem Heizbedarf führen zu mehr Emissionen. Inversionslagen verhindern den Luftaustausch, sodass sich Schadstoffe anreichern. Ferntransporte – etwa Abgase aus Kraftwerken, Industrie oder Holzfeuerungen, Saharastaub oder landwirtschaftliche Quellen – tragen zusätzlich zur Belastung bei. Auch die sekundäre Partikelbildung – z. B. aus Stickoxiden, Schwefeldioxid oder Ammoniak – ist wetterabhängig. Günstige Wetterjahre mit viel Wind und Regen wie 2012, 2017, 2019, 2020, 2022 und 2023 führten zu niedrigeren PM₂,₅-Werten. In ungünstigen Jahren wie 2006, 2010, 2014, 2018 und 2024 wurden dagegen teils erhöhte Belastungen gemessen. Der Rückgang der PM₂,₅-Belastung ist auf eine Vielzahl von Luftreinhaltemaßnahmen zurückzuführen: strengere EU-Abgasnormen, der verstärkte Einsatz von Partikelfiltern für Dieselfahrzeuge, u.a. durch die Einführung der Berliner Umweltzone ab 2008, die Modernisierung veralteter Heizungsanlagen, der Umstieg auf emissionsärmere Energieträger und die Reduktion gasförmiger Vorläuferstoffe. Seit 2023 ergänzt die Informationskampagne „Richtig Heizen mit Holz“ das Berliner Maßnahmenpaket. Ab 2030 gelten in der EU deutlich strengere Grenzwerte : Der Jahresmittelgrenzwert für PM₂,₅ wird von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt. Dieser Wert wird derzeit an Verkehrsmessstationen und teilweise auch im städtischen Hintergrund nicht eingehalten. Zudem wird ein neuer Tagesmittelgrenzwert von 25 µg/m³ eingeführt, der an höchstens 18 Tagen pro Jahr überschritten werden darf. Zusätzlich gilt ab 2030 eine Minderungsverpflichtung für die PM₂ꓹ₅-Belastung im städtischen Hintergrund. Zur Einhaltung der künftigen Grenzwerte sind zusätzliche Maßnahmen nötig – vor allem in den Bereichen Verkehrsplanung, emissionsarme Wärmeversorgung und umweltfreundliche Stadtentwicklung. Da circa 60 bis 70 % der in Berlin gemessenen Partikeln aus Quellen außerhalb Berlins stammen, muss die Partikelbelastung europaweit gesenkt werden. Weitere Informationen zur Definition und Messung von PM₂ꓹ₅ bietet das Umweltbundesamt . Dieser dreiatomige Sauerstoff ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und wird nur selten direkt emittiert. Die Bildung von bodennahem Ozon geschieht über chemische Reaktionen aus Vorläuferstoffe unter dem Einfluss von UV-Strahlung. Der wichtigste Vorläuferstoff ist Stickstoffdioxid (NO₂). Aber auch flüchtige organische Verbindungen (VOC, volatile organic compounds) sind für die Ozonbildung von Bedeutung, da diese zur Umwandlung von Stickstoffmonoxid (NO) zum Ozonvorläuferstoff NO₂ beitragen. Abgebaut wird Ozon wiederum durch NO. Die höchsten Ozonkonzentrationen treten im Sommer während sonnigen Schönwetterperioden auf. Denn dann ist die UV-Einstrahlung hoch und zudem werden von der Vegetation bei hohen Temperaturen mehr VOCs freigesetzt. Entwicklung der O₃-Belastung in Berlin (1988 bis 2024) Die langfristige Entwicklung der Jahresmittelwerte zeigt zwei gegensätzliche Trends je nach Standorttyp: Im innerstädtischen Hintergrund ist seit Ende der 1980er Jahre ein nahezu kontinuierlicher Anstieg der mittleren Ozonkonzentrationen zu beobachten. Eine Regressionsanalyse ergibt eine Zunahme von etwa 0,4 µg/m³ pro Jahr. Am Stadtrand hingegen ist nach einem Rückgang Anfang der 1990er Jahre eine geringere Zunahme um rund 0,1 µg/m³ pro Jahr festzustellen. Die mittlere Ozonbelastung ist damit inzwischen im städtischen Hintergrund genauso hoch wie am Stadtrand. Für die verkehrsnahe Station MC174 liegen seit 2020 eigene Ozon-Messdaten vor, die deutlich niedrigere Werte zeigen – beispielsweise 42 µg/m³ im Jahr 2019, 43 µg/m³ 2020 und 47 µg/m³ 2024. Ursache dafür ist der direkte NO-Ausstoß aus dem Straßenverkehr, der Ozon effektiv reduziert. Die Jahresmittelwerte unterliegen darüber hinaus starken witterungsbedingten Schwankungen. Unterschiede von bis zu 7 µg/m³ zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren sind nicht ungewöhnlich. Besonders hohe Ozonwerte wurden in den Jahren 2018 und 2019 gemessen – bedingt durch heiße, sonnige Sommer mit stabilen Hochdruckwetterlagen. Die Jahre 2023 und 2024 wiesen mit jeweils 52 bis 53 µg/m³ im innerstädtischen Hintergrund die höchsten je gemessenen Mittelwerte auf und bestätigen damit den langfristigen Trend. Der beobachtete Anstieg der mittleren Ozonwerte lässt sich vor allem auf die Reduktion der NO-Konzentrationen zurückführen, insbesondere im Sommer. Weniger NO bedeutet eine geringere Abbaurate von Ozon, wodurch sich O₃ länger in der Atmosphäre hält. Weitere Einflussfaktoren sind die Trockenheit und der Hitzestress der Vegetation – wie in den Jahren 2018 und 2019. Dies führt zu geringeren VOC-Emissionen, wodurch insbesondere die Bildung extremer Ozonspitzen reduziert wird. Zudem haben Emissionseinsparungen bei den Ozonvorläufern NOₓ und VOCs aus Verkehr, Industrie und privatem Gebrauch (etwa Farben, Lacke, Lösungsmittel) die Häufigkeit hoher Kurzzeitbelastungen deutlich reduziert. Kurzzeitige O₃-Belastungsspitzen sind gesundheitlich besonders relevant, da erhöhte Ozon-Konzentrationen zu Reizerscheinungen der Augen und Schleimhäute sowie Lungenschäden führen können. Deshalb wurden zum Zweck des Gesundheitsschutzes die Informationsschwelle von 180 µg/m³ und die Alarmschwelle von 240 µg/m³, jeweils als Mittelwert über eine Stunde, festgelegt. Diese Belastungsspitzen sind jedoch im Gegensatz zur mittleren O₃-Belastung seit Jahren rückläufig, selbst in Jahren mit eigentlich günstigen Bedingungen für Ozonbildung. So zeigen 2018, 2019, 2023 und 2024: Trotz hoher Temperaturen kam es nicht zu extremen Ozonspitzen, vermutlich infolge niedriger NO₂-Werte und verringerter VOC-Emissionen durch Trockenheit. Weitere Informationen zur Definition und Messung von Ozon bietet das Umweltbundesamt . Ein Zukunftsausblick: Für Ozon gibt es bislang keine EU-Grenzwerte für Jahresmittelwerte, aber die Einhaltung der Informations- und Alarmschwellen bleibt essenziell. Mit dem Klimawandel – mehr Hitzetage und längere Trockenperioden – wird die Bedeutung der Ozonbelastung weiter zunehmen. Eine wirksame Reduktion von Vorläuferstoffen bleibt daher entscheidend, um Gesundheit und Umwelt langfristig zu schützen. Entwicklung der Benz[a]pyren-Belastung in Berlin (1993 bis 2022) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gelten als krebserregende organische Verbindungen. Diese Stoffe entstehen überwiegend bei schlechter (unvollständiger) Verbrennung von Öl, Kohle oder Holz. Wichtige Quellen sind in Berlin Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen und Dieselmotoren ohne Filter. Als wichtigste Messgröße wird dabei Benzo(a)pyren (B(a)P) verwendet. Bereits Mitte der 1990er Jahre gab es erste orientierende Messungen von Benzo(a)pyren an der Messstelle Nansenstraße in Neukölln. Seit 2006 werden regelmäßige Messungen an vier verschiedenen Standorten (Hauptverkehrsstraßen, Wohngebiete und städtischer Hintergrund) durchgeführt. Damit wird die Einhaltung des gesetzlich festgelegten Zielwerts für Benzo(a)pyren von 1 ng/m³ als Jahresmittelwert überwacht. Ein Blick auf die langfristige Entwicklung zeigt: Im städtischen Wohngebiet ist die Belastung seit den 1990er Jahren um den Faktor fünf gesunken. In den Jahren 2006 und 2010 wurde an der Messstation im innerstädtischen Wohngebiet Neukölln sowie an der Hauptverkehrsstraße Schildhornstraße der Grenzwert von 1 ng/m³ erreicht. Dieser Anstieg wird unter anderem auf besonders kalte Winter und den damit einhergehenden erhöhten Verbrauch von Kohle und Holz in privaten Feuerungsanlagen zurückgeführt – wie Kohleheizungen, Holzöfen und Kaminen. Seit 2012 liegen die gemessenen PAK-Konzentrationen an allen Messstellen nahe beieinander und deutlich unter dem Grenzwert. Zwischen 2012 und 2021 bewegten sich die Jahresmittelwerte an allen Stationen zwischen etwa 0,3 und 0,5 ng/m³, 2022 sank die Belastung auf den niedrigsten bisher gemessenen Wert von 0,1 ng/m³. Entwicklung der SO₂-Belastung in Berlin (1988 bis 2019) Die Luftbelastung durch die meisten direkt emittierten Schadstoffe ist in den letzten 20 Jahren stark gesunken. Beim Schwefeldioxid, das hauptsächlich aus Kraftwerken, Industrie und Kohleöfen stammte, ist dieser Rückgang am deutlichsten. Die Entwicklung der SO₂-Belastung in Berlin ist in der Abbildung für den Zeitraum von 1976 bis 2019 dargestellt. Die blau gestrichelte Linie beruht auf Daten, welche bis 2000 im Jahresbericht des BLUME (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 2001) als SO₂-Gebietsmittel veröffentlicht wurden, jedoch nicht in digitaler Form vorliegen. Seit 1989 liegen die als Punkte dargestellten Jahresmittelwerte der einzelnen Messstationen in digitaler Form in der Datenbank des BLUME vor. Auf Grundlage dieser Daten wurde unter Anwendung der Differenzenmethode der mittlere Verlauf der SO₂-Entwicklung aller Messstationen (rote Linie) und der Messstationen des städtischen Raums (innerstädtischer Hintergrund und Verkehr, gelbe Linie) berechnet. Die Emissionen sind durch die Sanierung oder Stilllegung von Industrieanlagen und die Installation von Rauchgasentschwefelungsanlagen in Kraftwerken Ende der 80er Jahre in West-Berlin und nach 1990 auch in den neuen Bundesländern und osteuropäischen Nachbarländern stark gesunken. Auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme und der Einsatz von schwefelarmem Kraftstoff haben zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen. Zwischen 2004 und 2014 lag die Schwefeldioxidimmission im gesamten Stadtgebiet, sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken auf Jahresmittelwerte zwischen 1-4 µg/m³ . Seit 2015 liegt sie im Bereich von 1-2 µg/m³. Damit ist die Konzentration von Schwefeldioxid im Vergleich zu 1989 um fast 99 % zurückgegangen. Das heutige Konzentrationsniveau liegt mit Tagesmittelwerten von maximal 6 µg/m³ an drei Tagen im Jahr 2019 weit unterhalb der unteren Beurteilungsschwelle der 39. BImSchV von 50 µg/m³ an höchstens drei Tagen im Jahr. Die Messungen wurden daher im Jahr 2020 eingestellt. Entwicklung der Benzol-Belastung in Berlin (1993/94 bis 2022) Benzol gehört zu den krebserregenden Stoffen und kann Leukämie (Blutkrebs) verursachen. Benzol wird vorwiegend von Pkw mit Ottomotor emittiert. Durch den Einsatz des geregelten Katalysators, verbesserter Motortechnik, besserer Kraftstoffe und den Einsatz von Gaspendelsystemen an Tankstellen sowie in Tanklagern konnte die Emission dieses Schadstoffes in den letzten Jahren deutlich verringert werden. Entsprechend hat auch die Immissionsbelastung durch Benzol in den vergangenen Jahren in Berlin stark abgenommen. Die Benzolwerte im Jahr 2010 waren an den Hauptverkehrsstraßen nur ein Fünftel und im innerstädtischen Hintergrund nur noch ein Drittel so hoch wie 1993. Zwischen 2010 und 2022 hat sich die Belastung an der Verkehrsmessstation noch mal halbiert. Der seit 2010 einzuhaltende Grenzwert von 5 µg/m³ wird bereits seit dem Jahr 2000 unterschritten. In den letzten drei Jahren lag auch die straßennahe Benzolkonzentration im Jahresmittel unter 2 µg/m³. Ab 2030 gilt für Benzol ein Grenzwert von 3,4 µg/m³. Auch dieser Wert wird bereits deutlich unterschritten. Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen, insbesondere in Kleinfeuerungsanlagen (Holz, Kohle), schlecht eingestellten Ölheizungen und Verbrennungsmotoren. In den letzten drei Jahrzehnten nahm die Kohlenmonoxid-Belastung an den Hauptverkehrsstraßen und im innerstädtischen Hintergrund um jeweils ca. 80 % ab. Der starke Rückgang der Kohlenmonoxid-Belastung beruht zum einen auf der Einführung des geregelten Katalysators und effizienterer Motoren in Kraftfahrzeugen. Zum anderen hat auch der fast vollständige Ersatz von Kohleheizungen durch Gasheizungen oder Fernwärme dazu beigetragen. Dadurch wurde auch der seit 2005 einzuhaltende Kohlenmonoxid-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m³ als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages an allen Messstationen nie überschritten.
Goal of the project is the creation of educational materials which can be used in lectures and seminars in the area of microbiology (WWW web site). The project is focused on (1) preparation and presentation of micro-biological topics; (ii) introduction of interactive seminars (homework, exams, feedback) via Internet; (iii) presentation of data (animation, model simulations, videos) which can be poorly presented during seminars and which are accessable from off-campus; (Iv) increased motivation through novel learning technologies; (v) evaluation of seminar through Internet; (vi) direct feedback to teacher.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) über den Zugang zu den bei Ihrer Behörde vorhandenen amtlichen Informationen und Dokumenten bezüglich der Regelungen zum ortsflexiblen Arbeiten. Konkret erbitte ich Zugang zu folgenden Informationen, Akten und Daten: I. Dienstvereinbarungen und rechtliche Regelungen 1.1 Die aktuell gültigen Dienstvereinbarungen (inklusive etwaiger Absichtserklärungen, Rahmendienstvereinbarungen oder Übergangsregelungen) zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat bezüglich Home-Office, alternierender Telearbeit und mobilem Arbeiten. 1.2 Interne Richtlinien, Rundschreiben, Erlasse, Leitfäden oder Handreichungen für Führungskräfte bezüglich der konkreten Genehmigungspraxis von mobilem Arbeiten. 1.3 Spezifische Regelungen, Genehmigungskriterien oder Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten aus dem Ausland (sogenannte „Workation“), inklusive der maximal erlaubten Tage pro Kalenderjahr sowie der hierzu existierenden steuer- und versicherungsrechtlichen Prüfprotokolle. II. Statistische Daten, Quoten und Controlling 2.1 Aktuelle statistische Auswertungen, Berichte oder Controlling-Daten (mit Stand aus den Jahren 2024, 2025 und 2026) über die tatsächliche Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens in Ihrer Behörde. 2.2 Eine Übersicht über die Gesamtzahl der Beschäftigten im Ministerium im Verhältnis zu den Beschäftigten, die eine aktive Genehmigung für mobiles Arbeiten besitzen (aufgeschlüsselt nach den erlaubten Prozentstufen oder festen zeitlichen Kontingenten). 2.3 Daten, Berichte oder Schätzungen zur durchschnittlichen Präsenzquote in den Liegenschaften des Ministeriums an den einzelnen Wochentagen (Montag bis Freitag). III. Kosten, IT-Infrastruktur und Sachausstattung 3.1 Berichte, Aufstellungen oder Haushaltsübersichten der letzten zwei Jahre bezüglich der Kosten für die Erst- und Nachausstattung von Heimarbeitsplätzen (z. B. Beschaffungskosten für Dienst-Notebooks, Monitore, Dockingstationen, ergonomische Büromöbel sowie Mobiltelefone). 3.2 Informationen über eventuell gezahlte Pauschalen, Zuschüsse oder Aufwandsentschädigungen an die Beschäftigten für die Nutzung privater Infrastruktur (wie Strom oder Internet) während der Arbeitszeit im Home-Office. Anmerkung: ● Ich bitte darum, mir die Daten in einem gängigen digitalen Format (z.B. PDF) zur Verfügung zu stellen. Falls diese Daten bereits in einer vergleichbaren Publikation aggregiert vorliegen, genügt mir die Übersendung dieser Berichte. ● Falls Teile der Anfrage geschützte Details betreffen, bitte ich um Herausgabe der nicht betroffenen Informationen gemäß § 7 Abs. 2 IFG (teilweise Akteneinsicht). ● Ich beantrage die Erteilung der Auskunft ausschließlich unter der Bedingung der Verwaltungskostenfreiheit (einfache Auskunft gemäß § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. der IFGGebV). Sollte die Beantwortung nach Ihrer Einschätzung die Grenze zur Kostenpflicht überschreiten, lehne ich eine Kostenübernahme hiermit ausdrücklich ab. In diesem Fall bitte ich um eine kurze Nachricht, damit ich den Antrag gegebenenfalls einschränken oder zurückziehen kann. Eine kostenpflichtige Bearbeitung ist nicht erwünscht. Hinweise: ● Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. ● Gemäß § 1 Abs. 2 IFG bitte ich um Antwort auf diesen Antrag per E‑Mail bzw. in elektronischer Form. Ich weise darauf hin, dass eine Ablehnung nur zulässig ist, wenn sie auf zwingenden rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beruht. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Stellenausschreibung Nr. 48/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Geschäftsbereich Grundlagen, Planung und Bau, Deich- rückverlegung und Polder am Standort Magdeburg oder Halle (Saale) einen Mitarbeiter für die Sachbearbeitung (m/w/d) von Liegenschaften für Bauprojekte. Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Projektleitung der Flächenlegitimation für wasserwirtschaftliche Investitionsvorhaben Koordination des Verwaltungsvollzuges. Administration für Liegenschaftsmanagement Vorbereitung und Durchführung bzw. Mitwirkung bei der Vergabe von Dienstleistungen für die Regelung und Durchführung des Grunderwerbs, Erstellung von Aufgabenstellun- gen und Ergebniskontrolle der Leistungserbringung für Wertgutachten und anderen un- terstützenden Dienstleistungen für Grundstückangelegenheiten zur Vorbereitung und Durchführung von wasserwirtschaftlichen Investitionsvorhaben Bedarfsuntersetzung und Abrechnung der beauftragten Dienstleistungen, Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Grundstücksangelegenheiten und damit zusammen- hängenden Vorgängen im Zuge der Vorbereitung und Durchführung sowie nach Ab- schluss von wasserwirtschaftlichen Investitionsvorhaben. Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften/des Wirtschaftsrechts z. B. als Dip- lom-Rechtspfleger (a), Wirtschaftsjurist (a) (Bachelor of Laws, LL. B./Master of Laws, LL. M.), Diplom-Jurist (a) oder der Nachweis eines Hochschulstudiums mit vergleichbaren Studieninhalten gute Kenntnisse des Grundstücksrechts sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Erfahrung im Zusammenhang mit grundstücksrechtlichen Transaktionen, z. B. aus Tätig- keit in einer Kanzlei, Grundbuchamt, Immobiliengesellschaft, Bank oder Kapitalverwal- tungsgesellschaft Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Dienstleistungsorientierung Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen Technikerzulage gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 48/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Die letzte Kosten-Nutzen-Analyse des oben genannten Vorhabens erfolgte vor mehr als einem Jahr. Es wird auf folgende Präsentation verwiesen: STANDARDISIERTE BEWERTUNG DER STRECKENREAKTIVIERUNG WLE Berthold Purzer & Jakob Findenegg 2023 Mittlerweile sind die veranschlagten Baukosten sehr deutlich weiter gestiegen. Außerdem geht der Trend (das ist besser für die Umwelt, als Pendler auf die Schiene zu bringen) immer mehr zum Homeoffice. Meiner Information nach fallen auch noch nicht berücksichtigte Kosten für Brückensanierung an. Dies macht eine erneute Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses notwendig. Liegen hierzu inzwischen aktuelle Informationen vor?
Für die Fortführung des Aktion Grün Projekts besetzen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Geschäftsstelle in Mainz eine Stelle zur Projektkoordination (m/w/d). Bewerbungsfrist ist der 20. August 2026. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz setzt seit Oktober 2023 das Projekt „Rettungspaket Feldhamster Rheinland-Pfalz (AG-Feldhamster)“ im Rahmen der Aktion Grün, gefördert durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten in Rheinland-Pfalz, um. Für die Durchführung des Projekts suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Geschäftsstelle in Mainz eine Projektmitarbeiterin/ einen Projektmitarbeiter (m/w/d). Es ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 in Anlehnung an den TV-L und eine Besetzung in Teilzeit (65 %) sowie eine Befristung bis zum 31.12.2029 vorgesehen. Gegebenenfalls besteht die Option auf Verlängerung und Aufstockung. Das Projekt AG-Feldhamster dient mit spezifischen Maßnahmen der Verbesserung des Erhaltungszustandes des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters ( Cricetus cricetus ) in Rheinland-Pfalz. Die Ursachen für den Rückgang der Art sind vielfältig. Der Flächendruck auf den Lebensraum Acker, Klimawandel sowie geänderte landwirtschaftliche Praktiken tragen zur Schwächung der letzten Vorkommen bei. Das Vorhaben beinhaltet die gezielte Umsetzung von Schutzmaßnahmen mit landwirtschaftlichen Betrieben, um den Lebensraum für Feldhamster aufzuwerten. Für die Überwachung des Erhaltungszustandes erfolgt mehrmals im Jahr eine systematische Erfassung der Feldhamsterbaue. Hierfür werden teilweise auch Artenspürhunde und Drohnen eingesetzt. Das Projekt dient insbesondere auch zur Vorbereitung bestandsstützender Maßnahmen. Flankiert werden die Arbeitspakete durch einen regelmäßigen Fachaustausch mit anderen (Bundes-)Ländern, Verbänden sowie Expertinnen und Experten. Darüber hinaus trägt eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Sicherung der Akzeptanz der umgesetzten Maßnahmen bei. Zu den Aufgabenbereichen zählen insbesondere: Koordination, Steuerung und Durchführung aller Maßnahmen des Projektes Akquise und Beratung von Landbewirtschaftenden für die Anlage von Schutzmaßnahmen für den Feldhamster Organisation und Durchführung von Feldhamsterbaukartierungen Datenerhebung und -auswertung in QGIS, Vereinheitlichung und Zurverfügungstellung von Datensätzen in Abstimmung mit den beteiligten Behörden Umgang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden, sowie Landbewirtschaftenden und dem ehrenamtlichen Naturschutz Planung und Durchführung von Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe Projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Pressearbeit, Online- und Printmedien, Vorträge, Ausbildung Feldhamsterbotschafter) Einhaltung eines sachgerechten Einsatzes von Finanzmitteln, Vergabe von Aufträgen administrative Tätigkeiten, Berichterstellung und Projekt-Finanzbuchhaltung Wir erwarten von ihnen: eine abgeschlossene naturwissenschaftliche Ausbildung z. B. im Bereich Biologie, Agrar-, Umweltwissenschaften oder Landespflege praktische Erfahrung und Spezialwissen im Bereich Natur- und Artenschutz, insbesondere im Bereich des Feldhamsterschutzes Methodenkenntnis zum Monitoring von Feldhamstern Kenntnisse im Bereich der Landwirtschaft, insbesondere im Ackerbau Kompetenz im Umgang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden, sowie Landbewirtschaftenden und dem ehrenamtlichen Naturschutz Bearbeitung der Projekte mit Geoinformationssystemen (GIS) Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit Erfahrungen mit Förderprogrammen und Kenntnisse der öffentlichen Auftragsvergabe Bereitschaft und Fähigkeit zu Außendiensttätigkeit auch in schwierigem Gelände Führerschein Klasse B zum Stellenantritt Ihr Profil wird abgerundet durch Kommunikations- und Teamfähigkeit, ein sicheres Auftreten, Organisationstalent sowie gute PC-Kenntnisse. Ergänzend ist die Kenntnis über die Regionen und Akteure in Rheinland-Pfalz wünschenswert, ebenso der Zugang zu entsprechenden Netzwerken im Themenfeld auf deutscher und internationaler Ebene. Wir bieten ihnen: eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit, ein anspruchsvolles Naturschutzprojekt in einem engagierten Team zu entwickeln und umzusetzen einen Dienstsitz in der lebendigen Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit zum Homeoffice 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr gemäß § 26 TV-L Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L Betriebliche Altersvorsorge bei der VBL (Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) ein vergünstigtes Jahresticket (Job-Ticket) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsfrist ist der 20. August 2026 . Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen Unterlagen in einer Datei an: bewerbung(at)snu.rlp.de Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Jochen Krebühl und Sylvia Idelberger Telefon: 06131 - 16 5070 Im Rahmen der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes sind wir besonders an der Bewerbung von Frauen interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Seit mehreren Jahren verpflichtet sich der NLWKN, familienfreundliche Bedingungen in der Personalpolitik umzusetzen. Für diese kontinuierlichen Anstrengungen ist er bereits seit 2016 nach dem audit berufundfamilie zertifiziert. Am 10. Dezember 2025 hat der Landesbetrieb ein weiteres Mal diese Arbeitgeber-Auszeichnung erhalten. Erstmalig mit einem Prädikat, erkennbar an einer goldenen Schärpe am bereits bekannten Logo. Seit mehreren Jahren verpflichtet sich der NLWKN, familienfreundliche Bedingungen in der Personalpolitik umzusetzen. Für diese kontinuierlichen Anstrengungen ist er bereits seit 2016 nach dem audit berufundfamilie zertifiziert. Am 10. Dezember 2025 hat der Landesbetrieb ein weiteres Mal diese Arbeitgeber-Auszeichnung erhalten. Erstmalig mit einem Prädikat, erkennbar an einer goldenen Schärpe am bereits bekannten Logo. Mit dieser Auszeichnung wird honoriert, dass der NLWKN familienphasenbewusste Strukturen in seiner Unternehmenskultur verankert hat. Das Zertifikat mit Prädikat steht für die besondere Anerkennung langjähriger, nachhaltiger familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Es gilt als Qualitätssiegel für eine strategisch angelegte Vereinbarkeitspolitik. Zuvor hat der NLWKN erfolgreich das Dialogverfahren zum audit durchlaufen, das Arbeitgebern offensteht, die seit mindestens neun Jahren mit dem audit eine strategisch angelegte vereinbarkeitsfördernde Personalpolitik verfolgen. Der NLWKN wurde erstmals im Jahr 2016 mit dem Zertifikat zum audit ausgezeichnet. Nach drei Re-Auditierungen folgte nun das Dialogverfahren. Ziel des Dialogverfahrens ist es, den hohen Entwicklungsstand der familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik zu pflegen und in einzelnen ausgesuchten Bereichen das Optimierungspotenzial zu nutzen. Zur Qualitätssicherung des Zertifikats wird in drei Jahren ein weiteres Dialogverfahren zu durchlaufen sein. Hierzu wurde ein Handlungsprogramm mit den Themen der Zukunft erstellt: Arbeitsbedingungen, Führung, Kommunikation, Kultur und Information, Unterstützung, Beratung, Gesundheit sowie Personal- und Organisationsentwicklung. Für den NLWKN als Arbeitgeber ist diese Auszeichnung eine weitere Bestätigung der bislang geleisteten Arbeit. Gleichzeitig ist es aber auch ein wichtiges Signal nach innen und nach außen. Die Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen ist ein wichtiger Faktor in der heutigen Arbeitswelt. Nicht nur, um Fachkräfte zu halten, sondern auch um neue Fachkräfte für den Landesbetrieb und seine wichtigen Aufgaben zu gewinnen. Dies lässt sich anhand konkreter Zahlen untermauern. Bei einer Befragung von Kolleginnen und Kollegen, die in den vergangenen fünf Jahren neu zum NLWKN kamen, gaben 39 Prozent an, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Kriterium war, warum sie sich für den NLWKN entschieden haben. 59 Prozent lobten die Arbeitsmodelle im NLWKN (Gleitzeit, mobiles Arbeiten, Telearbeit, Teilzeit). Neben der Einführung verschiedener Arbeitsmodelle steht mehr Flexibilität – nicht nur zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – im Fokus des Landesbetriebs. Regelmäßig werden interne Prozesse überprüft und bei Bedarf optimiert. Ein wichtiges Anliegen dabei ist es, alle Kolleginnen und Kollegen, egal ob im Büro, in den Laboren, im Außendienst oder auf Betriebshöfen und Schiffen, wo viele Mitarbeitende im Einsatz sind, im Blick zu behalten. Ziel dabei ist die Verstetigung vorhandener Bausteine und die Schaffung neuer Angebote. Das audit berufundfamilie Das audit berufundfamilie Das audit berufundfamilie ist das zentrale Angebot der berufundfamilie Service GmbH und beruht auf einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Als strategisches Managementinstrument unterstützt das audit Arbeitgeber darin, ihre familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik bzw. familiengerechte Arbeits-, Forschungs- und Studienbedingungen nachhaltig zu gestalten. Zertifikate zum audit berufundfamilie wurden erstmals 1999 vergeben. Einsetzbar in allen Branchen und unterschiedlichen Betriebsgrößen, erfasst das audit den Status quo der bereits angebotenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen, entwickelt systematisch das betriebsindividuelle Potenzial und sorgt mit verbindlichen Zielvereinbarungen dafür, dass Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur verankert wird. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses entscheidet ein unabhängiges, prominent mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden besetztes Kuratorium über die Erteilung des Zertifikats zum audit. Die praktische Umsetzung wird von der berufundfamilie Service GmbH jährlich überprüft. Nach jeweils drei Jahren können zweimal im Rahmen von Re-Auditierungen weiterführende personalpolitische Ziele vereinbart werden. Daran (erstmalig nach neun Jahren) schließt sich das Dialogverfahren an. Nur bei erfolgreicher Durchführung des Dialogverfahrens darf der Arbeitgeber das Zertifikat weiterführen. Seit 1998 wurden nahezu 2.000 Organisationen mit dem Zertifikat zum audit ausgezeichnet. Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – empfohlen wird. Bundesfamilienministerin Karin Prien trägt die Schirmherrschaft für das audit. Die berufundfamilie Service GmbH Die berufundfamilie Service GmbH Die berufundfamilie Service GmbH ist Dienstleister und Think Tank im Themengebiet Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Sie begleitet erfolgreich Unternehmen, Institutionen und Hochschulen bei der Umsetzung einer nachhaltigen familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik und der Gestaltung familiengerechter Arbeits-, Forschungs- und Studienbedingungen. Ihr zentrales Angebot ist das audit berufundfamilie, das von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung initiiert wurde. Das audit ist das strategische Managementinstrument, welches Arbeitgeber dazu nutzen, ihre Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusst aufzustellen und ihre Arbeitgeberattraktivität zu stärken. Seit 1998 wurden nahezu 2.000 Organisationen mit dem Zertifikat zum audit ausgezeichnet.
<p> <p>Den Energieverbrauch zu reduzieren, ist zentrale Säule der Energiewende und entscheidend für den Klimaschutz. Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, verringert den Bedarf bei der Energiebereitstellung, sei es fossil oder erneuerbar. Das Umweltbundesamt zeigt die Entwicklung des Endenergieverbrauchs und der Energieeffizienz in Deutschland absolut und nach Sektoren seit 1990.</p> </p><p>Den Energieverbrauch zu reduzieren, ist zentrale Säule der Energiewende und entscheidend für den Klimaschutz. Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, verringert den Bedarf bei der Energiebereitstellung, sei es fossil oder erneuerbar. Das Umweltbundesamt zeigt die Entwicklung des Endenergieverbrauchs und der Energieeffizienz in Deutschland absolut und nach Sektoren seit 1990.</p><p> Einsparung beim Energieverbrauch wesentlich für den Klimaschutz <p>Den Energieverbrauch, also den Verbrauch von Kraftstoffen, Wärme, Strom zu reduzieren, ist zentrale Säule der Energiewende und wesentliche Voraussetzung für einen effektiven <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Dies belegen zahlreiche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/9006">Klimaschutzszenarien</a>. Zum Energiesparen trägt einerseits bei, die gewünschte „Leistung“ mit weniger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergie">Endenergie</a> zu erreichen („Effizienz“-Strategie). Andererseits gilt es auch zu hinterfragen, welcher scheinbare „Bedarf“ wirklich benötigt wird („<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/suffizienz">Suffizienz</a>“-Strategie). Das 2023 verabschiedete Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verbessert den Rahmen für Effizienzsteigerungen und Energiesparen in Deutschland und legt erstmals verbindliche Energieeinsparziele gesetzlich fest. Der Handlungsbedarf zur Energieeinsparung ist groß: Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergieverbrauch">Endenergieverbrauch</a> (EEV) in Deutschland sank zwar von 2021 bis 2024, doch im letzten Jahr wuchs die Lücke des EEV zu den gesetzlichen Zielen wieder. Die ausführlichen Diagramme „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/112895">Energieverbrauch und Energieeffizienz in Deutschland</a>“ und die nachfolgende Zusammenfassung stellen dar, wie sich Endenergieverbrauch, Endenergiemix und die Endenergieeffizienz für Deutschland sowohl insgesamt als auch differenziert nach einzelnen Sektoren oder Anwendungen bisher entwickelt haben.</p> </p><p> Entwicklung von Endenergieverbrauch und Energieeffizienz bis 2024 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergieverbrauch">Endenergieverbrauch</a> sinkt 2024 minimal <p>Der Endenergieverbrauch in Deutschland sank von 1990 bis 2018 nur leicht, beziehungsweise stagnierte weitgehend. Erst 2019 ging der gesamte Endenergieverbrauch zurück, unter anderem in Folge der Corona-Pandemie sowie des Kriegs gegen die Ukraine („Energiekrise“) und der jeweils entsprechenden Maßnahmen. Die gesunkene Bruttowertschöpfung in der Industrie verstärkt diesen Rückgang spürbar. Dadurch liegt der Endenergieverbrauch im Jahr 2024 12,6 Prozent unter dem Niveau von 2008, befindet sich damit aber nicht auf Zielpfad gemäß EnEfG: § 4 Abs. 1 Nr. 1 EnEfG sieht bis 2030 eine Minderung auf 1.867 Terawattstunden vor. Nachdem der Endenergieverbrauch zwei Jahre in Folge deutlich zurückgegangen war, reduzierte er sich 2024 nur leicht um 0,3 Prozent. Der Verbrauch liegt damit 2024 gut neun Prozent über dem Zielpfad und damit höher als 2023 (7 Prozent). </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DTL%20EEV%20EnEfG%20Ziel%20TWh.jpg"> </a> <strong> Der Endenergieverbrauch ist 2021 bis 2024 gesunken. </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Energieeffizienz droht nach Steigerung zu stagnieren <p>Der im Vergleich zu 2019 deutlich gesunkene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergieverbrauch">Endenergieverbrauch</a> und das steigende Bruttoinlandsprodukt (BIP) führten dazu, dass die Energieproduktivität als ökonomisches Maß für die Energieeffizienz seit 2008 deutlich anstieg und zwar um 31,3 Prozent bis zum Jahr 2024. Jedoch führte der Rückgang des BIP innerhalb eines Jahres um 0,5 Prozent bei leicht sinkendem Energieverbrauch dazu, dass die Endenergieproduktivität 2024 um 0,2 Prozent zurückging. Dem bisherigen Energieeffizienz-Fortschritt droht damit die Stagnation..</p> Industrieverbrauch steigt 2024, Energieproduktivität sinkt <p>Der Endenergieverbrauch (EEV) der Industrie stagnierte nach der Finanzkrise 2009 bis 2018 auf relativ konstantem Niveau. Im Jahr 2024 reduzierte sich der EEV um rund 15,0 Prozent im Vergleich zu 2008. Gegenüber dem Vorjahr stieg der EEV um 0,3 Prozent. Den EEV der Industrie beeinflussen insbesondere strukturelle Effekte wie Produktion oder Konsum, Energieeffizienzmaßnahmen und Elektrifizierung von fossilen Prozessen, oder die Energiepreise. Die Bruttowertschöpfung des Industrie-Sektors stieg, abgesehen von Effekten der Wiedervereinigung nach 1990 und der „Finanzkrise“ 2009, kontinuierlich bis 2018 an. Seitdem verzeichnet die Industrie eine sinkende Bruttowertschöpfung. Der Verlust an Wertschöpfung war 2024 mit 4,0 Prozent besonders stark. Die Endenergieproduktivität wurde im Trend bis 2019 kontinuierlich gesteigert. Während der „Energiekrise“ wurden auch in den Jahren 2022 und 2023 deutliche Steigerungen der Energieproduktivität erzielt. 2024 reduzierte sich dagegen die Endenergieproduktivität des Sektors vor allem durch niedrigere Konjunkturdaten um 4,3 Prozent. </p> Gewerbe, Handel, Dienstleistungen mindern Energieverbrauch stetig <p>Der Endenergieverbrauch des Sektors Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) geht seit 1990 kontinuierlich zurück. Gegenüber 2008 sank der Energieverbrauch im Jahr 2024 um 22,1 Prozent, gegenüber dem Vorjahr stieg er um 1,7 Prozent. Die Bruttowertschöpfung des GHD-Sektors nimmt seit 1991 kontinuierlich zu. Im Vergleich zum Industriesektor werden EEV und Bruttowertschöpfung des Sektors weniger stark von Kriseneffekten beeinträchtigt. Der konstant sinkende Endenergieverbrauch sowie die steigende Bruttowertschöpfung in den letzten Jahrzehnten führen zu einer langfristig zunehmenden Endenergieproduktivität. Dieser Trend wurde 2024 mit einem Rückgang der Energieproduktivität von 1,2 Prozent unterbrochen.</p> Verbrauch der Haushalte bis 2021 auf hohem Niveau <p>Der Endenergieverbrauch der Privathaushalte in Deutschland verharrte seit 1990 auf relativ konstantem Niveau. Erst seit 2022 sinkt der Endenergieverbrauch. Die Minderung im Jahr 2024 betrug 14,2 Prozent gegenüber 2008 und 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während der Corona-Pandemie ab 2020 stieg der EEV des Sektors leicht an (u.a. mehr Zeit im Haushalt sowie Homeoffice). Stärker wirkten sich allerdings Witterungseffekte und kalte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> aus, wie der Anstieg 2021 verdeutlicht. Im Jahr 2022 machten sich unter anderem die Bemühungen zum Energiesparen der privaten Haushalte als Reaktion auf den Krieg gegen die Ukraine und die drohende Gasmangellage, sowie hohe Energiepreise bemerkbar.</p> Energieverbrauch im Verkehr sinkt leicht <p>Der Endenergieverbrauch (EEV) im gesamten Verkehrssektor stieg zwischen 2000 und 2018 stetig an. Erst mit der Corona-Pandemie sank der EEV des Sektors im Jahr 2020 erstmals deutlich, unter anderem aufgrund der Maßnahmen zur Einschränkung der Mobilität sowie dem Aufkommen von Home-Office. Mittlerweile macht sich aber auch der Rückgang der industriellen Produktion und der dadurch zurückgegangene Güterverkehr beim EEV bemerkbar. Die Minderung betrug 2,8 Prozent im Vergleich zu 2008. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich der EEV um 1,8 Prozent.</p> </p><p> Stromverbrauch steigt 2024 wieder <p>Der absolute Stromverbrauch hat sich im Vergleich zu 1990 kaum verändert. Jedoch hat sich das BIP in dieser Zeit um über 50 Prozent erhöht. Dadurch stieg die Stromproduktivität der Gesamtwirtschaft um 53,1 Prozent. Im Zeitraum von 2020 bis 2023 erhöhte sich die Stromproduktivität besonders deutlich, da die Nachfrage nach Elektrizität in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit hohen Energiepreisen zurückging und das BIP moderat anstieg. 2024 stieg der Stromverbrauch erstmals wieder um 1,8 Prozent an – trotz einer reduzierten wirtschaftlichen Entwicklung. Dadurch fiel die Stromproduktivität um 2,3 Prozent gegenüber 2023.</p> Verbrauch wäre ohne gesteigerte Stromproduktivität ein Drittel höher, Erneuerbaren-Anteil deutlich niedriger <p>Die Vorteile der Energieeffizienz werden oft unterschätzt. Ohne Stromproduktivitäts-Steigerungen wäre der Stromverbrauch im Jahr 2024 gegenüber 2008 um ein Drittel höher, und der Erneuerbaren-Anteil am Stromverbrauch läge bei nur 41,2 Prozent anstatt bei real 54,1 Prozent (vgl. Abbildung). Energieeffizienz ist eine tragende Säule der Energiewende, die den Verbrauch reduziert und damit den Weg für erneuerbare Energien ebnet. Dies sollte auf allen Ebenen und bei allen Akteuren Priorität haben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DTL%20STROM%20KF%20MT%20TWh.jpg"> </a> <strong> Der Stromverbrauch ist seit 2008 gesunken und der Anteil an erneuerbarem Strom gestiegen. </strong> Quelle: Umweltbundesamt </p><p> Energieverbrauch macht nur noch in der Langfristperspektive Fortschritte. Deutliche Anstrengungen und Maßnahmen für Zielerreichung notwendig <p>Nachdem der Energieverbrauch in den beiden vorangegangen Jahren deutlich zurückgegangen war, sank er 2024 nur minimal. Mittlerweile sind die „Sondereffekte“ durch die Corona-Pandemie immer weniger bemerkbar. Auch die Lieferketten von fossilen Primärenergieträgern funktionieren wieder und führen zu Mehrverbräuchen, nachdem diese im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine teilweise unterbrochen wurden und hohe Energiepreise zur Folge hatten. Die Politik hatte in beiden Krisen (Corona-Pandemie, „Energiekrise“) mit neuen Politikinstrumenten und Maßnahmen reagiert. Diese haben einerseits zu verhaltensbedingten Energieeinsparungen in allen Sektoren geführt, und andererseits die Steigerung der Energieeffizienz und die zukunftsfähige Transformation von Haushalten, öffentlicher Hand und Unternehmen vorangetrieben. Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wären die „Energiekrisen“-Winter nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. Allerdings scheinen die Maßnahmen und Instrumente ähnlich wie die „Sondereffekte“ an Wirkung zu verlieren und müssten entgegen der aktuellen Diskussion, auch im Sinne von Planungssicherheit, gestärkt werden.</p> <p>2024 haben sich die Energiepreise für Industrie weiter „normalisiert“ d.h. an Lenkungswirkung verloren. Dadurch stieg der Verbrauch in diesem Sektor leicht an. Der fossile <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergieverbrauch">Endenergieverbrauch</a> und der Gesamtverbrauch der privaten Haushalte sinken dagegen weiter: Energieeffizienz und Energiesparen entfalten weiterhin eine Wirkung.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Für die Durchführung des Projektes besetzen wir vorbehaltlich weiterer Finanzierungszusagen zum 01.05.2026 in der Geschäftsstelle in Mainz eine Stelle zur Projektkoordination Natura 2000 stärken (m/w/d). - Bewerbungsfrist ist der 19. April 2026. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz hat zum 01.01.2026 das Projekt „Natura 2000 stärken“ für das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des GAP-Strategieplans (GAP-SP), gefördert durch die EU und das Land Rheinland-Pfalz, gestartet. Für die Durchführung des Projektes besetzen wir vorbehaltlich weiterer Finanzierungszusagen zum 01.05.2026 in der Geschäftsstelle in Mainz eine Stelle zur Projektkoordination Natura 2000 stärken (m/w/d). Für die Stelle ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 in Anlehnung an den TV-L und eine Besetzung in Teilzeit (80%) sowie Befristung bis zum 30.06.2029 und ggf. Aufstockung vorgesehen. Natura 2000, bestehend aus den Vogelschutz- und FFH-Gebieten, ist als weltweit größtes Schutzgebietsnetz ein wichtiges Instrument für den Arten- und Naturschutz in Europa. Mit zahlreichen Lebensraumtypen und geschützten Tier- und Pflanzenarten hat Natura 2000 eine große Bedeutung. Allerdings sind viele Arten und Lebensraumtypen in einem schlechten Zustand und das Instrument Natura 2000 ist in der Bevölkerung oft unbekannt. Um den künftigen Schutz besonders gefährdeter Arten - oder solcher für die Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung trägt - zu verbessern, sollen bestehende Artenschutzkonzepte gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Fachleuten überarbeitet und praxisnäher gestaltet werden. Dazu notwendige Kartierungen werden beauftragt und begleitet. Zusätzlich soll der haupt- und ehrenamtliche Naturschutz in Rheinland-Pfalz zu relevanten Themen fortgebildet werden. Zur Umsetzung wird ein Fortbildungsprogramm entwickelt und durchgeführt, um die Kompetenzen im Land nachhaltig zu stärken und zu erweitern. Auf einer weiteren Ebene soll eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz für Natura 2000 und Naturschutz werben. Für unterschiedliche Zielgruppen sollen Natura 2000, Natur und Naturschutz möglichst niedrigschwellig erlebbar werden. Digital erlebbare Gebiete gehören ebenso zu den Maßnahmen wie Veranstaltungen für Schulklassen. Das Projektteam besteht insgesamt aus zwei Personen. Zu den Aufgabenbereichen zählen insbesondere: Planung und Steuerung des Projekts Vertretung des Projektes nach außen Entwicklung von praxisorientierten Schutzkonzepten und Fortbildungsprogrammen Inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung der Maßnahmen Austausch und Treffen mit Stakeholdern in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus Umgang mit Naturschutzbehörden, Landesforsten, Landesämtern und -betrieben, dem ehrenamtlichen Naturschutz und weiteren Landnutzenden Konzeption und Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Informations- und Umweltbildungsveranstaltungen (Exkursionen, Fortbildungen, Führungen, Ausstellungen, etc.) und Erarbeitung zugehöriger Lehrmaterialien - in Zusammenarbeit mit externen Referentinnen und Referenten sowie Akteuren und Institutionen aus der Umweltbildung Vorbereitung und Umsetzung der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Social-Media, Veranstaltungen, Exkursionen) Verantwortung für sachgerechten Einsatz von Finanzmitteln, Vergabe von Aufträgen und Begleitung der externen Dienstleister Verwaltungsaufgaben, Mittelverwendung, Verwendungsnachweise, Gesamtevaluierung Wir erwarten von ihnen: eine abgeschlossene naturwissenschaftliche Ausbildung z.B. im Bereich Biologie, Landschaftsökologie, Landespflege, Agrar-, Umweltwissenschaften ODER eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Kommunikation, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit mit einschlägiger Erfahrung im Umwelt- und Naturschutz praktische Erfahrung im Bereich Natur- und Artenschutz praktische Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit mit verschiedenen Zielgruppen Kompetenz im Umgang mit Naturschutzbehörden, Landesämtern und -betrieben sowie dem ehrenamtlichen Naturschutz Erfahrungen mit Förderprogrammen und Kenntnisse der öffentlichen Auftragsvergabe Bereitschaft und Fähigkeit zu Außendiensttätigkeit auch in schwierigem Gelände Führerschein Klasse B zum Stellenantritt Ihr Profil wird abgerundet durch Kommunikations- und Teamfähigkeit, ein sicheres Auftreten, Organisationstalent sowie gute PC-Kenntnisse. Ergänzend ist die Kenntnis über die Regionen und Akteure in Rheinland-Pfalz wünschenswert, ebenso der Zugang zu entsprechenden Netzwerken im Themenfeld auf deutscher und internationaler Ebene. Wir bieten ihnen: eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit, ein anspruchsvolles Naturschutzprojekt in einem engagierten Team zu entwickeln und umzusetzen einen Dienstsitz in der lebendigen Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit zum Homeoffice 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr gemäß § 26 TV-L Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L Betriebliche Altersvorsorge bei der VBL (Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) ein vergünstigtes Deutschlandticket (Job-Ticket) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsfrist ist der 19. April 2026. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen Unterlagen in einer Datei an: bewerbung(at)snu.rlp.de Ansprechpartner bei Rückfragen: Leah Nebel und Moritz Schmitt Telefon: 06131 - 16 5070
Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz startet zum 01.03.2026 das Projekt „Rheinhessische Feldhamster im Oberrhein-Verbund (RLP-Feldhamster)“. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz startet zum 01.03.2026 das Projekt „Rheinhessische Feldhamster im Oberrhein-Verbund (RLP-Feldhamster)“ im Rahmen des nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP), gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Für die Durchführung des Projektes besetzen wir vorbehaltlich einer Finanzierungszusage zum 01.03.2026 in der Geschäftsstelle in Mainz zwei Stellen zur Projektkoordination RLP-Feldhamster (m/w/d). Für beide Stellen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 in Anlehnung an den TV-L und eine Besetzung in Teilzeit (75 %) sowie Befristung auf fünf Jahre vorgesehen. Gegebenenfalls besteht die Option auf Verlängerung und Aufstockung. Das Projekt RLP-Feldhamster dient mit spezifischen Maßnahmen der Verbesserung des Erhaltungszustandes des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters ( Cricetus cricetus ) in Rheinland-Pfalz. Die Ursachen für den Rückgang der Art sind vielfältig. Der durch geringe Bestandsgrößen verursachte Verlust in der genetischen Diversität trägt zur Schwächung der letzten Vorkommen bei. Das Vorhaben beinhaltet deshalb den Aufbau einer Feldhamsterzucht für Bestandsstützungen bzw. Wiederansiedlungen. Durch die Zucht sollen Tiere für Freilassungen in zwei Gebieten in Rheinland-Pfalz bereitgestellt werden. Dies ist ein wesentlicher Baustein, um vorhandene Vorkommen zu stützen und genetisch zu stabilisieren bzw. Vorkommen wiederaufzubauen. Dabei verfolgt das Projekt einen bundesländerübergreifenden Ansatz, um dem Leitgedanken der genetischen Vernetzung der Populationen am Oberrhein (Metapopulation) Rechnung zu tragen. Die Maßnahmen werden durch ein intensives Monitoring begleitet, das den aktuellen Best-Practice-Standards und Erfahrungen anderer Bundesländer entspricht. Das Monitoring dient dazu, den Projekterfolg zu evaluieren und damit die weiteren Planungen für Freilassungen bestmöglich steuern und bei Bedarf Prozesse optimieren zu können. Flankiert werden diese Arbeitspakete durch einen regelmäßigen Fachaustausch mit anderen (Bundes-)Ländern, Verbänden sowie Expertinnen und Experten. Darüber hinaus trägt eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Sicherung der Akzeptanz der umgesetzten Maßnahmen bei. Zu den Aufgabenbereichen zählen insbesondere: Begleitung des Aufbaus und Betriebs einer Feldhamsterzucht in Rheinland-Pfalz Akquise und Beratung von Landbewirtschaftenden für die Anlage von Freilassungsflächen Unterstützung bei Freilassungen von Feldhamstern im Rahmen von Bestandsstützungen bzw. Wiederansiedlungen, inkl. Vorbereitung und Erfolgsmonitoring Datenerhebung und -auswertung in QGIS Umgang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden, sowie Landbewirtschaftenden und dem ehrenamtlichen Naturschutz Austausch und Treffen mit Akteuren aus Rheinland-Pfalz und anderen (Bundes-)Ländern Projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Pressearbeit, Online- und Printmedien, Vorträge) Einhaltung eines sachgerechten Einsatzes von Finanzmitteln, Vergabe von Aufträgen allgemeine Verwaltungsaufgaben, Vergabe von Dienstleistungen und Berichte Wir erwarten von ihnen: eine abgeschlossene naturwissenschaftliche Ausbildung z.B. im Bereich Biologie, Agrar-, Umweltwissenschaften, Landespflege oder Veterinärmedizin praktische Erfahrung und Spezialwissen im Bereich Natur- und Artenschutz, insbesondere im Bereich des Feldhamsterschutzes bzw. Bestandsstützung/Wiederansiedlung Methodenkenntnis zum Monitoring von Feldhamstern Kenntnisse im Bereich der Landwirtschaft, insbesondere im Ackerbau Kompetenz im Umgang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden, sowie Landbewirtschaftenden und dem ehrenamtlichen Naturschutz Bearbeitung der Projekte mit Geoinformationssystemen (GIS) Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit Erfahrungen mit Förderprogrammen und Kenntnisse der öffentlichen Auftragsvergabe Bereitschaft und Fähigkeit zu Außendiensttätigkeit auch in schwierigem Gelände Führerschein Klasse B zum Stellenantritt Ihr Profil wird abgerundet durch Kommunikations- und Teamfähigkeit, ein sicheres Auftreten, Organisationstalent sowie gute PC-Kenntnisse. Ergänzend ist die Kenntnis über die Regionen und Akteure in Rheinland-Pfalz wünschenswert, ebenso der Zugang zu entsprechenden Netzwerken im Themenfeld auf deutscher und internationaler Ebene. Wir bieten ihnen: eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit und die Möglichkeit, ein anspruchsvolles Naturschutzprojekt in einem engagierten Team zu entwickeln und umzusetzen einen Dienstsitz in der lebendigen Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz flexible Arbeitszeiten und Möglichkeit zum Homeoffice 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr gemäß § 26 TV-L Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L Betriebliche Altersvorsorge bei der VBL (Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) ein vergünstigtes Jahresticket (Job-Ticket) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsfrist ist der 15. Februar 2026. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen Unterlagen in einer Datei an: bewerbung(at)snu.rlp.de Ansprechpartner/in bei Rückfragen: Jochen Krebühl und Sylvia Idelberger Telefon: 06131 - 16 5070 Im Rahmen der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes sind wir besonders an der Bewerbung von Frauen interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 39 |
| Land | 89 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 15 |
| Text | 111 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 12 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 122 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 135 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 13 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 80 |
| Lebewesen und Lebensräume | 126 |
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