<p> Was Sie beim Kauf Ihres Staubsaugers beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie einen Staubsauger mit niedrigem Stromverbrauch.</li> <li>Bevorzugen Sie leise Geräte (< 70 dB(A)).</li> <li>Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Je höher die Watt-Zahl beim Staubsauger, desto höher der Stromverbrauch und damit die Umweltbelastung. Außerdem verursacht Staubsaugen störenden Lärm.</p> <p><strong>Energieeffiziente Geräte:</strong> Mit einem energieeffizienten Gerät können Sie jährlich bei normaler Nutzung (einmal Staubsaugen pro Woche) schätzungsweise 8 bis 15 Euro an Stromkosten sparen gegenüber einem schlechten Gerät oder den bisher üblichen Geräten mit mehr als 1.600 Watt. Ein vorzeitiger Austausch alter Geräte aus Gründen der Energieeffizienz lohnt jedoch meist weder ökonomisch, noch ökologisch, wenn man den Kaufpreis sowie den Energie- und Ressourcenaufwand für die Herstellung des Gerätes mit einbezieht.</p> <p>Leider darf das EU-Energielabel für Staubsauger, das eine einfache Orientierung ermöglichte, auf Grund eines EuG-Gerichtsurteils seit 19.01.2019 im Verkauf nicht mehr genutzt werden, bis eine neue, rechtskonforme Verordnung durch die Europäische Kommission verabschiedet wird. Dies wird voraussichtlich Ende 2025 geschehen. Neue Energielabel werden dann ab 2027 zu sehen sein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_staubsauger_ueberblick.png"> </a> <strong> EU - Energielabel Staubsauger (Überblick) </strong> <br>Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Quelle: EU - Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_staubsauger_ueberblick.png">Bild herunterladen</a> (329,76 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Leise Geräte bevorzugen:</strong> Staubsauger sind normalerweise nur kurze Zeiten in Betrieb. Trotzdem sind sie eine besonders unangenehme Lärmquelle in Innenräumen. Je kleiner der Wert, umso leiser der Staubsauger.</p> <p><strong>Reinigungsleistung beachten:</strong> Die Werbung hat jahrelang suggeriert: "Höhere Watt-Zahl = besserer Staubsauger". Das ist aber falsch. Die Reinigungsleistung hängt neben der Watt-Zahl vom Zusammenwirken von Gerät, Saugrohr, Düsenkonstruktion und Luftweg ab. Deshalb hatte das EU-Label die Reinigungsleistung explizit ausgewiesen, wobei zwischen Teppichboden und Hartboden unterschieden wurde. Denken Sie daran: Je voller der Staubbeutel, desto schlechter saugt ein Staubsauger.</p> <p><strong>Staub dicht einfangen:</strong> Schlechte Sauger pusten den eingesaugten Staub wieder "hinten" raus. Das EU-Etikett zeigte deshalb auch an, wie gut der Staubsauger den eingesaugten Staub zurückhält. Allerdings müssen Sie auch bei der Nutzung darauf achten:</p> <ul> <li>Tauschen Sie volle Staubbeutel rechtzeitig aus.</li> <li>Tauschen Sie Motorschutz- und Mikroabluftfilter, auch "Hygienefilter" genannt, regelmäßig aus (z.B. beim Austausch der Staubbeutel).</li> <li>Vermeiden Sie den Kontakt mit Staub, wenn Sie den Beutel austauschen oder die Box leeren. Im Staub können sich Pilzsporen, Milbenkot, Bakterien und Schadstoffe ansammeln.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Staubsaugers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_staubsauger.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Staubsauger </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) Neukauf oder reparieren? <p>Für Staubsauger existieren aktuell (wie oben beschrieben) keine Energieeffizienzklassen, weswegen als Basis die maximale Leistungsaufnahme für die Berechnung verwendet wurde. Bei ineffizienten Staubsaugern kann sich der Austausch gegen ein effizientes Neugerät auch bei einer normalen Nutzung von einer Stunde pro Woche lohnen. Wird das Bestandsgerät mit maximaler Leistungsaufnahme von 1.800 Watt verwendet, rentiert sich ein Austausch finanziell. Wird mit dem Bestandsgerät mit mindestens 1.200 Watt gesaugt, lohnt sich der Austausch ergänzend auch fürs <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>. Voraussetzung ist, dass stattdessen ein hochwertiges Gerät mit 600 Watt maximaler Leistungsaufnahme und dabei guter Saugleistung angeschafft wird. Unabhängige Testberichte können bei der Wahl des Gerätes helfen. Wird jedoch die Saugdauer bei einem neuen Gerät aufgrund mangelnder Saugleistung verlängert, kann sich der Spareffekt verringern.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Vermeiden Sie das Staubsaugen während allgemeiner Ruhezeiten (22-7 Uhr, 12-15 Uhr und Sonn- und Feiertage).</li> <li>Befreien Sie die Düsen regelmäßig von Fusseln und Flusen: So erzielen Sie ein besseres Saugergebnis.</li> <li>Kaufen Sie nach Möglichkeit ein Modell, bei dem Sie die Leistungsaufnahme regulieren und so an den jeweiligen Untergrund anpassen können.</li> <li>Stellen Sie das Teleskoprohr auf Ihre Körpergröße ein. Das ist nicht nur bequemer, sondern verbessert auch die Kraftübertragung zwischen Hand und Gerät.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Im Vergleich zum heutigen Trend können bis zum Jahr 2020 durch die neuen Vorgaben der Öko-Design-Richtlinie für Staubsauger in der EU 18 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden. Das entspricht rund 5 Großkraftwerken. Bisher wurden Staubsauger mit immer höherer Leistungsaufnahme - teilweise bis über 3.000 Watt - beworben. Dies hat aber nichts mit der Leistungsfähigkeit der Geräte zu tun, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Staubaufnahme und der elektrischen Leistungsaufnahme gibt. Gute Staubsauger kommen auch mit weit weniger Leistungsaufnahme aus, was die Tests der Stiftung Warentest belegen. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schnitten Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1.200 Watt am besten ab. Der Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigte sogar nur 870 Watt.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Seit September 2014 dürfen nach der Ökodesign-Richtlinie (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0666&br=ro&">Verordnung (EU) Nr. 666/2013</a>) nur noch Staubsauger mit weniger als 1.600 Watt und ab September 2017 mit weniger als 900 Watt und weniger als 80 dB(A) neu auf den Markt gebracht werden. Gleichzeitig müssen sie weitere spezifische Werte wie z.B. eine Mindeststaubaufnahme auf Teppich- und Hartboden erreichen und eine maximal zulässige Staubemission einhalten. Das stellt sicher, dass die Geräte trotz reduzierter Leistungsaufnahme die Böden gut reinigen und den aufgenommenen Schmutz zurückhalten. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und die Saugschläuche bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Ab 2017 müssen auch Wasserfiltersauger die Kriterien erfüllen.</p> <p>Während diese Ökodesign-Verordnung weiterhin Gültigkeit hat, wurde die parallel dazu verabschiedete Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 665/2013) vom Europäischen Gerichtshof am 08.11.2018 für nichtig erklärt. Das Energielabel für Staubsauger darf deshalb nicht mehr beim Verkauf von Staubsaugern gezeigt werden. Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Es spricht allerdings aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, die bisher auf dem Energielabel angebrachten Informationen auf andere Weise darzustellen.</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="http://www.ebpg.bam.de/de/ebpg_medien/tren17/vo_666-2013.pdf">Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 666/2013</a> (Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern)</li> <li><a href="http://www.ebpg.bam.de/de/ebpg_medien/tren17/vo_665-2013.pdf">Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 665/2013</a> (Staubsauger)</li> </ul> </p><p> Was Sie beim Kauf Ihres Staubsaugers beachten sollten <ul> <li>Kaufen Sie einen Staubsauger mit niedrigem Stromverbrauch.</li> <li>Bevorzugen Sie leise Geräte (< 70 dB(A)).</li> <li>Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Je höher die Watt-Zahl beim Staubsauger, desto höher der Stromverbrauch und damit die Umweltbelastung. Außerdem verursacht Staubsaugen störenden Lärm.</p> <p><strong>Energieeffiziente Geräte:</strong> Mit einem energieeffizienten Gerät können Sie jährlich bei normaler Nutzung (einmal Staubsaugen pro Woche) schätzungsweise 8 bis 15 Euro an Stromkosten sparen gegenüber einem schlechten Gerät oder den bisher üblichen Geräten mit mehr als 1.600 Watt. Ein vorzeitiger Austausch alter Geräte aus Gründen der Energieeffizienz lohnt jedoch meist weder ökonomisch, noch ökologisch, wenn man den Kaufpreis sowie den Energie- und Ressourcenaufwand für die Herstellung des Gerätes mit einbezieht.</p> <p>Leider darf das EU-Energielabel für Staubsauger, das eine einfache Orientierung ermöglichte, auf Grund eines EuG-Gerichtsurteils seit 19.01.2019 im Verkauf nicht mehr genutzt werden, bis eine neue, rechtskonforme Verordnung durch die Europäische Kommission verabschiedet wird. Dies wird voraussichtlich Ende 2025 geschehen. Neue Energielabel werden dann ab 2027 zu sehen sein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_staubsauger_ueberblick.png"> </a> <strong> EU - Energielabel Staubsauger (Überblick) </strong> <br>Das Label ist vom EuG für nichtig erklärt worden und darf nicht mehr verwendet werden. Es zeigt allerdings übersichtlich, auf welche Aspekte Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin achten sollten. Quelle: EU - Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_staubsauger_ueberblick.png">Bild herunterladen</a> (329,76 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Leise Geräte bevorzugen:</strong> Staubsauger sind normalerweise nur kurze Zeiten in Betrieb. Trotzdem sind sie eine besonders unangenehme Lärmquelle in Innenräumen. Je kleiner der Wert, umso leiser der Staubsauger.</p> <p><strong>Reinigungsleistung beachten:</strong> Die Werbung hat jahrelang suggeriert: "Höhere Watt-Zahl = besserer Staubsauger". Das ist aber falsch. Die Reinigungsleistung hängt neben der Watt-Zahl vom Zusammenwirken von Gerät, Saugrohr, Düsenkonstruktion und Luftweg ab. Deshalb hatte das EU-Label die Reinigungsleistung explizit ausgewiesen, wobei zwischen Teppichboden und Hartboden unterschieden wurde. Denken Sie daran: Je voller der Staubbeutel, desto schlechter saugt ein Staubsauger.</p> <p><strong>Staub dicht einfangen:</strong> Schlechte Sauger pusten den eingesaugten Staub wieder "hinten" raus. Das EU-Etikett zeigte deshalb auch an, wie gut der Staubsauger den eingesaugten Staub zurückhält. Allerdings müssen Sie auch bei der Nutzung darauf achten:</p> <ul> <li>Tauschen Sie volle Staubbeutel rechtzeitig aus.</li> <li>Tauschen Sie Motorschutz- und Mikroabluftfilter, auch "Hygienefilter" genannt, regelmäßig aus (z.B. beim Austausch der Staubbeutel).</li> <li>Vermeiden Sie den Kontakt mit Staub, wenn Sie den Beutel austauschen oder die Box leeren. Im Staub können sich Pilzsporen, Milbenkot, Bakterien und Schadstoffe ansammeln.</li> </ul> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Staubsaugers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_staubsauger.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Staubsauger </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> Neukauf oder reparieren? <p>Für Staubsauger existieren aktuell (wie oben beschrieben) keine Energieeffizienzklassen, weswegen als Basis die maximale Leistungsaufnahme für die Berechnung verwendet wurde. Bei ineffizienten Staubsaugern kann sich der Austausch gegen ein effizientes Neugerät auch bei einer normalen Nutzung von einer Stunde pro Woche lohnen. Wird das Bestandsgerät mit maximaler Leistungsaufnahme von 1.800 Watt verwendet, rentiert sich ein Austausch finanziell. Wird mit dem Bestandsgerät mit mindestens 1.200 Watt gesaugt, lohnt sich der Austausch ergänzend auch fürs <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>. Voraussetzung ist, dass stattdessen ein hochwertiges Gerät mit 600 Watt maximaler Leistungsaufnahme und dabei guter Saugleistung angeschafft wird. Unabhängige Testberichte können bei der Wahl des Gerätes helfen. Wird jedoch die Saugdauer bei einem neuen Gerät aufgrund mangelnder Saugleistung verlängert, kann sich der Spareffekt verringern.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Vermeiden Sie das Staubsaugen während allgemeiner Ruhezeiten (22-7 Uhr, 12-15 Uhr und Sonn- und Feiertage).</li> <li>Befreien Sie die Düsen regelmäßig von Fusseln und Flusen: So erzielen Sie ein besseres Saugergebnis.</li> <li>Kaufen Sie nach Möglichkeit ein Modell, bei dem Sie die Leistungsaufnahme regulieren und so an den jeweiligen Untergrund anpassen können.</li> <li>Stellen Sie das Teleskoprohr auf Ihre Körpergröße ein. Das ist nicht nur bequemer, sondern verbessert auch die Kraftübertragung zwischen Hand und Gerät.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Im Vergleich zum heutigen Trend können bis zum Jahr 2020 durch die neuen Vorgaben der Öko-Design-Richtlinie für Staubsauger in der EU 18 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden. Das entspricht rund 5 Großkraftwerken. Bisher wurden Staubsauger mit immer höherer Leistungsaufnahme - teilweise bis über 3.000 Watt - beworben. Dies hat aber nichts mit der Leistungsfähigkeit der Geräte zu tun, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Staubaufnahme und der elektrischen Leistungsaufnahme gibt. Gute Staubsauger kommen auch mit weit weniger Leistungsaufnahme aus, was die Tests der Stiftung Warentest belegen. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schnitten Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1.200 Watt am besten ab. Der Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigte sogar nur 870 Watt.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Seit September 2014 dürfen nach der Ökodesign-Richtlinie (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0666&br=ro&">Verordnung (EU) Nr. 666/2013</a>) nur noch Staubsauger mit weniger als 1.600 Watt und ab September 2017 mit weniger als 900 Watt und weniger als 80 dB(A) neu auf den Markt gebracht werden. Gleichzeitig müssen sie weitere spezifische Werte wie z.B. eine Mindeststaubaufnahme auf Teppich- und Hartboden erreichen und eine maximal zulässige Staubemission einhalten. Das stellt sicher, dass die Geräte trotz reduzierter Leistungsaufnahme die Böden gut reinigen und den aufgenommenen Schmutz zurückhalten. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und die Saugschläuche bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Ab 2017 müssen auch Wasserfiltersauger die Kriterien erfüllen.</p> <p>Während diese Ökodesign-Verordnung weiterhin Gültigkeit hat, wurde die parallel dazu verabschiedete Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (Verordnung (EU) 665/2013) vom Europäischen Gerichtshof am 08.11.2018 für nichtig erklärt. Das Energielabel für Staubsauger darf deshalb nicht mehr beim Verkauf von Staubsaugern gezeigt werden. Dieses Verbot bezieht sich sowohl auf die Werbung in Printmedien, das Internet als auch auf das Ausstellen in Verkaufsräumen. Es spricht allerdings aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, die bisher auf dem Energielabel angebrachten Informationen auf andere Weise darzustellen.</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="http://www.ebpg.bam.de/de/ebpg_medien/tren17/vo_666-2013.pdf">Ökodesign-Verordnung (EU) Nr. 666/2013</a> (Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern)</li> <li><a href="http://www.ebpg.bam.de/de/ebpg_medien/tren17/vo_665-2013.pdf">Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 665/2013</a> (Staubsauger)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 22 vom 9. Dezember 1966 (HmbGVBl. S. 263), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 499), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 22" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 19 vom 3. Juli 1979 (HmbGVBl. S. 172), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Farmsen-Berne 19" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 1erhält folgende Fassung: "1. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffierten Flurstücke 3997, 4187, 4567, 4514 und 3864 der Gemarkung Farmsen. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 15 vom 25. September 1964 (HmbGVBl. S. 213), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 497), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 15" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 2 werden folgende Sätze angefügt: "Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahr-zeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Aktuell sind sechs Badeseen in Rheinland-Pfalz von Blaualgen-Massenentwicklungen betroffen. Vier befinden sich in der 1. Warnstufe und zwei Seen in der 2. Warnstufe. Aktuell ist der Schwellenwert für die Warnstufe 1 an sechs Badeseen überschritten: Waldsee Argenthal, Stadtweiher Baumholder, Bärenlochweiher, Krombachtalsperre (Warnstufe 1). Ab einem Schwellenwert von 12 Mikrogramm Blaualgen-Chlorophyll a pro Liter Wasser werden Warnhinweise im Internet veröffentlicht und an den Badegewässern selbst aufgehängt. Der Postweiher im Westerwald und der Nachtweideweiher Lambsheim in der Vorderpfalz befinden sich in der 2. Warnstufe (>24 Chlorophyll-a μg/l), so dass vom Baden dringend abgeraten wird. Blaualgen zeigen sich als grüne Schlieren oder schwimmende, grüne Teppiche. Blaualgen können Giftstoffe (Cyanotoxine) ins Wasser absondern. Gewässer- und Uferbereiche mit deutlich grüner Färbung und geringer Sichttiefe sind zu meiden, auch Hunde sind von den Gewässern fernzuhalten. Gesundheitsrisiken gehen vom Schlucken größerer Wassermengen aus. Hautkontakt mit Cyanobakterien kann bei manchen Personen zu (Schleim)Hautreaktionen führen. Informationen zu den einzelnen rheinland-pfälzischen Badeseen finden Sie im Badegewässeratlas unter www.badeseen.rlp.de . Weitere ausführliche Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Blaualgen finden Sie in den FAQ . Vor und während der gesetzlich festgelegten Badesaison vom 1. Juni bis 31. August werden die 66 in Rheinland-Pfalz ausgewiesenen EU-Badegewässer von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Während die Gesundheitsämter die Keimbelastung messen, kontrolliert das LfU die chemische, physikalische und biologische Beschaffenheit, darunter auch auf Blaualgen-Massenentwicklungen.
Stand: 15.09.2025 In den Sommermonaten kommt es immer wieder in Seen und staugeregelten Fließgewässern, insbesondere der Mosel, zu Blaualgenblüten. In der Mosel sind sie seit Mitte August aufgrund der heißen und trockenen Witterung vermehrt zu finden. Blaualgen sind Cyanobakterien, die Giftstoffe abgeben können. Grün gefärbte Bereiche sind daher von Mensch und Tier zu meiden. Auf dieser Seite informiert das Landesamt für Umwelt (LfU) über die Messergebnisse und die Blaualgenproblematik im Allgemeinen. Update: Rund um den Monatswechsel August/September beobachten das LfU und die BfG witterungsbedingte rückläufige Blaualgen-Konzentrationen in der Mosel. Dies zeigen die unten stehenden Messwerte. Messungen von Cyanobakterien-Chlorophyll a an der rheinland-pfälzischen Mosel (eigene Messwerte und Messwerte der Bundesanstalt für Gewässerkunde): Messstelle: Mittlere Mosel bei Fankel Tagesmittelwerte Datum 8,8 µg/l 09.09.2025 6,6 µg/l 08.09.2025 7,6 µg/l 07.09.2025 Messstelle: Untere Mosel bei Koblenz (Werte der BfG) Tagesmittelwerte Datum 8,6 µg/l 14.09.2025 9,2 µg/l 13.09.2025 11,4 µg/l 12.09.2025 Desweiteren werden vom LfU in Palzem (Obere Mosel) und Kanzem (Saar) Stichproben zu einem bestimmten Zeitpunkt genommen. Palzem (Obere Mosel) 8,2 µg/l 03.09.2025 Kanzem (Saar) 5,4 µg/l 03.09.2025 Warnschwelle1: >12 µg/l, Warnschwelle 2: >24 µg/l (Empfehlung des Umweltbundesamtes für Freizeit- und Badegewässer). Die Mosel ist eine Bundeswasserstraße und kein Freizeit- und Badegewässer. Die Werte gelten für den Standort der Messung, flussauf oder -abwärts können sie variieren. Blaualgen-Ansammlungen können lokal und zeitlich sehr flexibel auftreten. Angaben ohne Gewähr. Situation an der rheinland-pfälzischen Mosel Seit 2017 treten in den Sommermonaten entlang der rheinland-pfälzischen Mosel vermehrt Cyanobakterien – sogenannte Blaualgen – auf , zeitweise wird in verschiedenen Bereichen die Konzentration von 12 µg pro Liter Cyanobakterien-Chlorophyll a (Schwellenwert für Warnhinweis bei Freizeit- und Badegewässern) überschritten. Blaualgen zeigen sich als grüne Schlieren oder schwimmende, grüne Teppiche – insbesondere in langsam fließenden Bereichen. Gebildet werden diese Schlieren von Vertretern der Gattung Microcystis. Blaualgen können Giftstoffe (Cyanotoxine) ins Wasser absondern. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass sich die Blaualgen bei warmer und trockener Witterung zur dominierenden Organismengruppe in der Mosel entwickeln können und das Phänomen dann längerfristig bestehen bleiben kann. Das LfU hat gemeinsam mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) die Lage weiter im Blick. Uferbereiche mit grünen Schlieren meiden Vorsorglich sollten Gewässer- und Uferbereiche mit deutlich grüner Färbung und geringer Sichttiefe gemieden werden. Das Trinken oder Verschlucken von Wasser ist zu vermeiden, auch Hunde sind von den Gewässern fernzuhalten. Vom Baden in der Mosel – wie auch in anderen Flüssen – wird unabhängig von einer Blaualgenblüte grundsätzlich abgeraten . Neben möglichen Infektionen durch Krankheitserreger wird die Gefahr des Ertrinkens beim Baden in großen Fließgewässern mit Schiffsverkehr wie im Rhein oder der Mosel oft unterschätzt. Hinzu kommt nun noch in der Mosel die Gefährdung der Gesundheit durch die Blaualgen-Konzentration. Die Mosel ist eine Bundeswasserstraße und kein Badegewässer. In Freizeit- und Badegewässern gilt nach Empfehlung des Umweltbundesamtes ab 12 µg/l Cyanobakterien-Chlorophyll a die Warnstufe 1, bei der Warnhinweise an die Badenden ausgesprochen werden. Ab 24 µg/l wird bei Badegewässern die Warnstufe 2 ausgerufen. Laut den zuständigen Gesundheitsbehörden kann es bei oraler Aufnahme größerer Mengen belasteten Wassers zu Gesundheitsrisiken kommen. Der reine Hautkontakt kann bei empfindlichen Menschen zu (Schleim)Hautreaktionen führen. Kleinkinder sind daher von größeren Ansammlungen fernzuhalten. Grundsätzlich ist es nicht verboten, in Gewässern mit „Blaualgenbelastung" Wassersport zu betreiben. Mit zunehmender Blaualgenkonzentration steigen jedoch die gesundheitlichen Risiken bei sportlicher Aktivität mit Wasserkontakt oder durch versehentliches Verschlucken von Wasser. Auch durch Einatmen von feinem Sprühnebel (Aerosolen) durch Planschen, Spritzen und Wassersport können Cyanotoxine über die Lunge aufgenommen werden. Weitere ausführliche Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Blaualgen finden Sie in den FAQ . Das Video starten Sie, indem Sie auf das obere Bild klicken. Sie werden dann automatisch auf eine externe Seite von YouTube weitergeleitet. Wir weisen darauf hin, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden. Blaualgen (Cyanobakterien) in Gewässern Empfehlung des Umweltbundesamtes zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen Gewässer-Untersuchungsstationen Wasserportal – Auskunftssysteme der Wasserwirtschaft Tagesmittelwerte für Rhein, Mosel, Lahn, Nahe und Saar
Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen/Ecke Harksheider Straße dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße, erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.
Produkte zu reparieren und ihre Lebensdauer zu verlängern, hilft, Ressourcen einzusparen und das Klima zu schützen. Um die nachhaltige Nutzung von Elektrogeräten in Privathaushalten zu fördern, hat Berlin im September den ReparaturBONUS eingeführt. Dieser soll Berlinerinnen und Berliner durch finanzielle Anreize sensibilisieren, ihre Elektrogeräte reparieren zu lassen und länger zu nutzen. So werden Abfälle und Treibhausgasemissionen reduziert und die lokale Wirtschaft unterstützt. Die Förderung gilt für haushaltsübliche Elektrogeräte und kann bis zum 31. Dezember 2024 online beantragt werden. Sie deckt 50 % der Reparaturkosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Weitere Informationen sind den folgenden Links zu entnehmen: Pressemitteilung: ReparaturBONUS IBB Business Team: ReparaturBONUS Antragstellung repami Netzwerk Seit dem 21. Oktober finden in Berlin die ersten Zero-Waste-Aktionswochen statt. Die Aktionswochen machen Berliner Akteure und deren Angebote sichtbar, die Berlin auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft unterstützen und schaffen Bewusstsein für die Themen rund um Zero Waste, Ressourcenschonung und zirkuläres Wirtschaften. Noch bis zum 24. November finden in ganz Berlin Angebote für alle Berlinerinnen und Berliner statt. Das vielfältige Programm rund um die Schonung von Ressourcen und Vermeidung von Abfall beinhaltet neben Ausstellungen, Workshops und Events in ganz Berlin auch Videokurse zur online-Teilnahme. Das wachsende Programm und weitere Informationen zu den Aktionswochen finden Sie auf der folgenden Website: Zero-Waste-Aktionswochen Am 16. November 2024 von 13–18 Uhr veranstaltet die BSR zum fünften Mal das Zero Waste Future Festival, bei dem sich alles um Null Verschwendung, Re-Use und nachhaltigen Konsum dreht. Das Festival findet in der NochMall statt, dem BSR-Gebrauchtwarenkaufhaus in der Auguste-Viktoria-Allee 99 in Berlin-Reinickendorf. Das Festivalprogramm bietet wieder zahlreiche kostenlose Mitmach- und Informationsstände interessanter Akteurinnen und Akteure der Berliner Zero Waste Szene zu den verschiedensten Themen wie „Upcycling“, „Reparatur“ oder „Lebensmittelverschwendung“. Die vielen Möglichkeiten sollen allen Interessierten aufzeigen, wie einfach dies im Alltag umsetzbar ist. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Festival-Webseite: Zero Waste Future Festival 2024 Die BSR ruft zum sechsten Mal zum Schul-Filmwettbewerb #abgedreht zum Thema „Reparieren/Brauchen wir ein Recht auf Reparatur?“ auf. Bis zum 16. Dezember sind Schülerinnen und Schüler der Berliner Klassen sieben bis zwölf eingeladen, teilzunehmen. Dabei sollen Ideen zum Thema Reparieren, zur Schonung von Ressourcen und gegen das Wegschmeißen von Kaputtem, möglichst kreativ in dreiminütige Kurzfilme verpackt werden. Eine Jury wählt die besten Filme aus, die Ende Januar bei einer Preisverleihung vorgestellt werden. Es gibt Preise für die besten drei Filme, einen Sonder- und einen Publikumspreis. Alle wichtigen Informationen, Tutorials und Inspiration zur Teilnahme unter dem folgenden Link: 6. Schulfilm-Wettbewerb der BSR #abgedreht Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist die größte Kommunikationskampagne zum Thema Abfallvermeidung in Europa. Die EWAV findet vom 16. bis zum 24. November 2024 statt. Das diesjährige Motto in Deutschland lautet: Bis zum letzten Krümel: Lebensmittel sorgsam verwenden. Die Kampagne soll darauf aufmerksam machen, dass durch die Vermeidung von Lebensmittelabfällen natürliche Ressourcen geschont und Emissionen gespart werden können. Die digitale Auftaktveranstaltung am 18.11., ab 10 bis ca. 13 Uhr, gibt traditionell den Kick-off zur Woche der Abfallvermeidung. Aktionen rund um das Thema Abfallvermeidung können ab sofort angemeldet werden. Weitere Informationen zur EWAV, der Anmeldung zur Auftaktveranstaltung oder von Aktionen finden Sie unter den folgenden Links: Europäische Woche der Abfallvermeidung EWAV: Anmeldung Auftaktveranstaltung EWAV: Anmeldung Aktionen Vom 29. September bis zum 6. Oktober fand die Aktionswoche „Zu gut für die Tonne“ statt, die in Berlin mit zahlreichen Aktionen auf die Verschwendung von Lebensmitteln aufmerksam machte. Im Rahmen dieser Woche besuchte Berlins Verbraucherschutzsenatorin Dr. Felor Badenberg am 30. September die Ehrenamtlichen der Tafel LAIB und Seele e.V. in der Gropiusstadt. Sie würdigte die 50 Freiwilligen, die Bedürftige mit gespendeten Lebensmitteln unterstützen. Zudem gaben die Berliner Verbraucherzentrale und der Verein Restlos Glücklich Tipps zur richtigen Lebensmittellagerung. Darüber hinaus fand am 7. Oktober der erste Runde Tisch gegen Lebensmittelverschwendung statt, zu dem der Senat für Verbraucherschutz wichtige Akteure aus dem Handel sowie der Berliner Tafel und weiteren lebensmittelrettenden Organisationen eingeladen hatte. Bis zur Grünen Woche 2025 sollen effektive Maßnahmen entwickelt und vorgestellt werden. Zu gut für die Tonne Bericht im Newsletter der Berliner Ernährungsstrategie Pressemitteilung: Senat will Verschwendung von Essen eindämmen Das Bezirksamt Neukölln startet diesen Herbst die neue Plattform „Null Müll Neukölln“, die Strategien zur Abfallvermeidung in den Fokus stellt. Damit soll Müll gar nicht erst entstehen, um langfristig einen müllfreien Bezirk zu schaffen. Die Plattform löst die Kampagne „Schön wie wir“ ab, behält deren erfolgreichste Maßnahmen bei und erweitert sie um neue Ideen. Null Müll Neukölln soll bezirkliche Fachämter vernetzen und die Bevölkerung durch gezielte Kommunikation stärker zur Müllvermeidung motivieren. Eine umfassende Kampagne zur nachhaltigen Müllvermeidung und -entsorgung ist für das Frühjahr 2025 geplant. Erste Eindrücke gibt es bereits unter den folgenden Links: Bezirksamt Neukölln: Null Müll Neukölln Pressemitteilung: Null Müll Neukölln Der Re-Use Superstore, ein Projekt der Berliner Senatsumweltverwaltung für mehr Abfallvermeidung, präsentiert sich erneut auf der Grünen Woche 2025 in Halle 27 im Themenfeld grün(er)leben. Vom 17. bis 26. Januar 2025 werden auf einer Fläche von mehr als 200 m² rund 25 Organisationen und Unternehmen gemeinsam ihre nachhaltigen Produkte und Projekte aus den Bereichen Lebensmittelwertschätzung, Fashion, Elektronik, Haushaltswaren, Reparatur, Möbel, Netzwerk, Kunst vorstellen. Schulgruppen und Erwachsene sind eingeladen, an spannenden Mitmachangeboten wie Upcyclingworkshops teilzunehmen. Abfallvermeidung wird auch bei der Gestaltung der Standfläche großgeschrieben. Es kommen Teppiche und Standbaumaterialien zum Einsatz, die von vorangegangen Messen gerettet wurden. Grüne Woche 2025: grünerleben Die dritte Veranstaltung der Reihe “[Un]sichtbare [Infra]strukturen Berlins zukunftsfähig weiterentwickeln” mit dem Titel “Kreislaufstadt” findet am 18. November 2024 von 18 bis 21 Uhr im KINDL – Zentrum für zeitgenössische Kunst in Berlin statt. Das Stadtforum, organisiert von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen, und Wohnen in Partnerschaft mit der Senatsumweltverwaltung sowie der BSR, diskutiert Themen wie smarte Entsorgungsinfrastrukturen, Abfallvermeidung, Recycling und ressourcenorientiertes Bauen. Stadtforum Kreislaufstadt Die “Zu gut für die Tonne!”-App des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bietet über 800 einfache Reste-Rezepte und Haltbarkeitstipps, um Lebensmittel ohne großen Aufwand zu retten und somit Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Zu gut für die Tonne: App Eine von Zero Waste Europe veröffentlichte Studie betont die wichtige Rolle öffentlicher Behörden bei der Förderung von Mehrwegsystemen für Takeaway-Verpackungen und zeigt, dass der Umstieg von Einweg- auf Mehrwegverpackungen Treibhausgasemissionen und versteckte Kosten wie Müll und CO 2 -Emissionen senken könnte. Berlin diente als eine von zwei Fallstudien. Zero Waste Europe: Studie
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 vom 29. März 1968 (HmbGVBl. S. 62), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Hausbruch 19/Heimfeld 26 vom 10. Juli 1972 (HmbGVBl. S. 132), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hausbruch 19/Heimfeld 26" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 wird der bisherige Text der Festsetzung Nummer 1 und folgende Nummer 2 angefügt: "2. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 2.1 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. 2.2 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. 2.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 58 |
| Kommune | 36 |
| Land | 56 |
| Weitere | 21 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 27 |
| Text | 55 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 44 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 56 |
| Offen | 74 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 133 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 15 |
| Datei | 31 |
| Dokument | 62 |
| Keine | 31 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 86 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 64 |
| Lebewesen und Lebensräume | 121 |
| Luft | 97 |
| Mensch und Umwelt | 132 |
| Wasser | 62 |
| Weitere | 133 |