The Moderate Resolution Imaging Spectroradiometer (MODIS) is a key instrument aboard the Terra (EOS AM-1) and Aqua (EOS PM-1) satellites. The MODIS-EU image mosaic is a seamless true color composite of all Terra and Acqua passes received at DLR during a single day. Daily and Near Real Time (NRT) products are available. For the composite, MODIS channels 1, 4, 3 are used. The channels are re-projected, radiometrically enhanced, and seamlessly stitched to obtain a visually appealing result. Terra passes from north to south across the equator in the morning, while Aqua passes the equator south to north in the afternoon. Both MODIS instruments are viewing the entire Earth surface every 1 to 2 days, acquiring data in 36 spectral bands.
Das Projekt „Blaues Band trifft Grünes Band“ ist ein Kooperationsprojekt mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung. Im Auenteil des Projekts sollen in drei Maßnahmenbereichen auf 27,5 ha naturnahe Gewässerabschnitte und Auen wiederhergestellt werden. Dazu plant die Stiftung Naturschutz Thüringen, dass die Ufer abgeflacht werden und Auengewässer sowie Seitenarme mit Flachwasserzonen entstehen. Dadurch können die angrenzenden Bereiche (u.a. mit Resten eines Auwalds) wiedervernässt und die Werra wieder besser mit ihren Auen verbunden werden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser plant ergänzende Maßnahmen im Bereich des Flusses und der Ufer als Teil dieses gemeinsamen Kooperationsprojekts.
Die TEAG Thüringer Energie AG plant an der Wasserkraftanlage in Falken an der Werra eine Rechenanlage mit einer Fischabstiegsanlage zu errichten. Des Weiteren plant sie in Falken am Wehr in der Werra im Rahmen der Umsetzung des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz zur Herstellung der Durchgängigkeit der Werra den Bau einer Fischaufstiegsanlage und die Errichtung einer Restwasserkraftanlage. Die TEAG wird dazu einen Antrag auf Erteilung einer Zulassung gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409), stellen. Bei den Teil-Vorhaben am Wehr handelt es sich um Gewässerausbauvorhaben, für welche nach Anlage 1 Nr. 13.18.1 und 13.14 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat. Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird bekannt gegeben: Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG wird eingeschätzt, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassung zu berücksichtigen sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Die Durchgängigkeit der Werra wird am Standort des Wehres Falken hergestellt. Das Projekt dient daher insgesamt dem Natur- und Artenschutz sowie den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes. Mit der geplanten Errichtung der Fischaufstiegsanlage und der Restwasserkraftanlage geht ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher. Anstelle des gewachsenen Bodens, welcher einer Nutzung als Grünland unterliegt, sollen technische Anlagen treten. Es wird eingeschätzt, dass diese Anlagen keine erheblichen Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen. Die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden durch die Inanspruchnahme von Flächen für Bauzufahrten und Lagerflächen erfolgt nur temporär. Die Inanspruchnahme von Boden für die Wasserkraftanlage und die Fischaufstiegsanlage erfolgt nur kleinräumig. Das Gewässer wird ökologisch aufgewertet und die Durchgängigkeit erreicht. Daher wird der Eingriff in den Boden als nachrangig betrachtet. Mit dem Gewässerausbau sind räumlich begrenzte Eingriffe in den Sohl- und Uferbereich der Werra verbunden. Die zeitlich begrenzten Beeinträchtigungen der Fauna während der Bauausführung werden durch Bauzeiten-beschrän¬kungen sowie Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vermieden. Die Auswirkungen auf die Werra und das FFH-Gebiet in diesem Bereich sind lediglich punktuell und bauzeitlich begrenzt. Negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten, insbesondere im Hoch¬wasserfall, sind durch die Vorhaben nicht zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158), im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 52, Harry-Graf-Kessler-Straße 1 in 99423 Weimar, zugänglich. Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz veröffentlicht.
Messstelle betrieben von HANN-MÜNDEN.
Messstelle betrieben von HANN-MÜNDEN.
Messstelle betrieben von HANN-MÜNDEN.
Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Creuzburg 2/2009 in Thüringen. Horizont: Weichselkaltzeit. Leiter: Pleistozän. Grundwasserkörper: Buntsandsteinbergland - Werra. Messstellen-Art: Bohrung.
Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Breitungen a. d. Werra 77/1981 (GWM) in Thüringen. Horizont: Buntsandstein. Leiter: Pleistozän. Grundwasserkörper: Obere Werraaue. Messstellen-Art: Bohrung.
Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Creuzburg 1/2009 in Thüringen. Leiter: Weser-Formation (Oberer Gipskeuper). Grundwasserkörper: Buntsandsteinbergland - Werra. Messstellen-Art: Bohrung.
Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Großburschla 1/2004 in Thüringen. Horizont: Bernburg-Folge. Leiter: Mittlerer Buntsandstein. Grundwasserkörper: Buntsandsteinbergland - Werra. Messstellen-Art: Bohrung.
Origin | Count |
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Kommune | 1 |
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