Langzeitprojekt zur Erfassung der Biodiversitaet und Oekologie der an Erlen (Alnus incana, Alnus viridis) gebundenen Makromycetes (Symbionten, Parasiten, Saprobe). Untersuchungsgebiet in Graubuenden und Tessin. Parameter: Biomonitoring, Evaluation bezueglich Einsatz als Bioindikatoren (Grundwassersenkung, Biotopveraenderungen durch forstwirtschaftliche Eingriffe). Artenliste, Fluktuation und Produktivitaet pro Saison und ueber mehrere Jahre. Erlenwald: Refugium fuer zahlreiche, in der Roten Liste der Makromycetes gefuehrten Pilzarten.
La lutte biologique en serre est devenue pratique courante dans la plupart des pays de l'Europe. Elle se justifie par la resistance de l'araignee jaune et de la mouche blanche a de nombreux pesticides, ainsi que par le role dietetique joue par les produits maraichers dans l'alimentation. Etude des effets secondaires des pesticides sur les auxiliaires devant etre employes au cours de la culture. On utilise le parasite Encarsia formosa contre la mouche blanche et le predateur Phytoseiulus persimilis contre l'araignee jaune. Les cultures traitees comprennent le concombre et la tomate. D'autres ravageurs, apparus apres arret des traitements insecticides, doivent etre integres dans le systeme: il s'agit du thrips et du puceron contre lesquels d'autres auxiliaires seront sous peu egalement disponibles. Recherche appliquee, Suisse romande et Tessin. Diminution du nombre de traitements chimiques. (FRA)
In einer ersten Projektphase wurde die Brachlandentwicklung im Schweizer Alpenraum 1950-1980 mittels einer kartographischen Methode erfasst. Seit 1982 beschaeftigen wir uns mit der Bearbeitung von praktischen Fragestellungen, die sich aus der Entwicklung ergeben (Raumplanung, Erosionsproblematik, Loesungsansaetze). Die Problemstellungen werden dabei im wesentlichen durch die Zusammenarbeit mit kantonalen Aemtern festgelegt. Schwerpunkte unserer empirischen Erhebungen liegen in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubuenden. Das Hauptgewicht unserer Betrachtungsweise liegt in der Analyse raeumlicher Entwicklungen und raeumlicher Konflikte.
Une lutte efficace et raisonnee ne peut etre menee que si l'on connait parfaitement la biologie du ravageur a combattre et son evolution dans la region et sur la culture concernee. Les etudes y relatives permettent d'acquerir les connaissances necessaires au developpement de methodes d'observation et d'echantillonnage pour arriver a des donnees quantitatives permettant d'apprecier le danger reel du ravageur. Ceci mene a l'elaboration du seuil l'economique de tolerance pour chaque ravageur et cha que culture. Recherche appliquee, Suisse romande et Tessin. Diminution du nombre de traitements chimiques dans une premiere phase. (FRA)
Aufforstung mit urspruenglich 130 Baumarten auf 38 ha in der Tessiner Kastanienzone zur Abklaerung der Eignung als Ersatz fuer die Endothia-geschaedigte Kastanie. Erhebung der Wuchseigenschaften der Baumarten und Herkuenfte. Ermittlung der Aufwaende (Pflanzung, Pflege) und der Holzertraege.
Das DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung einer Planänderung beantragt. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es sollen Grundstücke in folgenden Bereichen in Anspruch genommen werden: Gemeinde Sanitz Gemarkungen Niekrenz und Groß Lüsewitz Gemeinde Dummerstorf Gemarkungen Lieblingshof und Petschow Gemeinde Broderstorf Gemarkung Teschendorf
Der Vorhabenträger, die GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH, hat beim Bergamt Stralsund den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für den Kiessandtagebau Groß Tessin gestellt. Geplant ist die Erweiterung des in Betrieb befindlichen Tagebaus auf insgesamt ca. 43,9 ha, wovon die Abbaufläche eine Größe von ca. 39 ha einnehmen wird. Die Rohstoffgewinnung findet ausschließlich im Trockenabbau statt. Gewonnen bzw. entnommen wird ausschließlich der Kiesanteil (Kornanteil > 2 mm). Nach Absiebung des Kiesanteils wird der zunächst mitgeförderte Sand- und Feinkornanteil wieder in den Tagebau abbaubegleitend eingelagert. Gewinnung und Wiedereinlagerung erfolgen praktisch zeitgleich in einem Arbeitsgang. Die Vorratsberechnung hat ein Fördervolumen von ca. 0,96 Mio. m³ ergeben. Davon sind rd. 0,77 Mio. m³ Sande (75-80 %), die in der Lagerstätte verbleiben, und rd. 0,19 Mio. m³ bzw. 0,31 Mio. t (20-25%) gewinnbare Kiese, die aus der Lagerstätte entnommen werden. Die Aufbereitung des Kiesanteils erfolgt im benachbarten Tagebau Charlottenthal. Als Folge der Entnahme des Kiesanteils liegt das Geländeniveau im Bereich der Abbauflächen nach Abschluss der Gewinnung durchschnittlich 1 m niedriger als im Ausgangszustand. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zielt darauf ab, Voraussetzungen zu schaffen, die eine landwirtschaftliche Folgenutzung entsprechend der Nutzungsform vor Beginn der bergbaulichen Arbeiten ermöglicht. Es wird von einer Laufzeit des Vorhabens von 13 Jahren, voraussichtlich bis zum Jahr 2036 ausgegangen.
1. Einordnung des Vorhabens Das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ stellt gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 b und c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) ein Neuvorhaben i. V. m. d. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG dar. Es ist in § 7 Abs. 1 UVPG einzuordnen. § 7 Abs. 1 UVPG betrifft Neuvorhaben, bei den eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen ist. 2. Verfahren Die Recknitz ist nach § 48 Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 17 des Wassergesetzes des Lan-des Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), ein Gewässer erster Ordnung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 LWaG M-V ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Durch § 67 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), wird der Begriff Gewässerausbau definiert. Der Ausbau eines Gewässers bedarf nach § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung. Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht (§ 68 Abs. 2 WHG). Die Anwendung des § 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 410) entfällt, da die Entscheidung über die Planfeststellungs - oder Plangenehmigungsbedürftigkeit im § 68 WHG selbst getrof-fen wird (vgl. Czychowski/ Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 12. Auflage, 2019, § 70, Rn. 2). 3. Beschreibung des Vorhabens Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) beabsichtigt das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ im Amt Tessin (Gemeinden Stadt Tessin, Zarnewanz, Gnewitz, Stubbendorf und Thelkow), Landkreis Rostock sowie im Amt Recknitz-Trebeltal (Gemeinde Dettmansdorf), Landkreis Vorpommern-Rügen, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Der Fluss Recknitz stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar. Der betroffene Abschnitt ist Teil des Wasserkörpers RECK-1700 (Wasserkörper-Name: Recknitz, Flussgebietseinheit: Warnow/Peene, Planungseinheit: Küstengebiet Ost). Der Reppeliner Bach und der Maibach (Wasserkörper RECK-1900 und Wasserkörper RECK-04000), beides berichtspflichtige Gewässer sowie die Drews Bäk (nicht berichtspflichtig) stellen Gewässer II. Ordnung dar. Das Vorhabengebiet liegt rd. 25 km östlich der Hansestadt Rostock und umfasst den Talraum der Mittleren Recknitz zwischen Dudendorf und der Stadt Tessin. Mit der Renaturierungsplanung sollen im Talraum der Recknitz Maßnahmen des aktuellen Bewirtschaftungsplans gemäß WRRL umgesetzt werden, gekoppelt an Maßnahmen der FFH-Managementplanung gemäß FFH-Richtlinie- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie die wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) für im Vorhabengebiet liegende Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung-GGB. Mit dem Vorhaben wird die Renaturierung der Recknitz, welche im Abschnitt Bad Sülze bis Dudendorf Ende der 1990er Jahre begonnen wurde, bis zum Ende des Gewässerabschnittes 1. Ordnung fortgeführt. Hintergrund des Renaturierungsvorhabens an der Recknitz ist die Umsetzung der Ziele der WRRL zur Erreichung des „guten Zustandes“ des Fließgewässers bis zum Jahr 2027. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neutrassierung eines mäandrierenden Flusslaufes mit gewässerspezifischen Längs- und Querprofilen und Stilllegung des vorhandenen kanalartigen Laufs für die Recknitz auf einer Länge von ca. 13,7 km sowie der Zuflüsse im Talraum (Reppeliner Bach auf ca. 900 m, Drews Bäk auf ca. 192 m, Maibach auf ca. 730 m) - Rückbau der Recknitz-Wehre Zarnewanz und Vilz, Ausbau der Wehrverschlüsse des Wehres Dudendorf; Rückbau des Messwehres sowie des Wehres Tessin im Reppeliner Bach - Wiederherstellung des Durchströmungsmoores südöstlich der Ortslage Gnewitz durch Rückbau-/Anpassung des Entwässerungssystems auf einer Fläche von ca. 34 ha - Anschluss vorhandener Altarme, bei Teilbereichen Erhaltung des Standgewässercharakters - Anlage von Flachwasserzonen im vorhandenen Recknitzkanal zur naturnahen Ufergestaltung an den Anschlussbereichen oberhalb des Wehres Dudendorf (ca. 165 m) sowie zwischen dem Wehr Vilz und der Bundesstraße B 110 in Tessin (ca. 620 m) - Anhebung der Wasserstände in der Recknitz und im unmittelbar an das Gewässer angrenzenden Niedermoor mit dem Ziel von Wasserspiegellagen bei Sommermittelwasserabfluss von 30 cm unter Geländeniveau und Reaktivierung des Überflutungsregimes bei höheren Abflüssen, um die leitbildgerechte Verzahnung von Gewässer und Niederung wiederherzustellen - Anlage eines nutzungsfreien Gewässerentwicklungskorridores beidseitig des Abflussprofils mit einer Gesamtbreite von rd. 50 m an der Recknitz und mindestens 30 m beidseitig der Zuflüsse - Flachabtorfungen zur Freilegung weniger degradierter Moorböden und Förderung der Regenerierung einer moortypischen Vegetation im Bereich des Gewässerentwicklungsraumes entlang des neuen Recknitzlaufes und auf der Vernässungsfläche Gnewitz - Anlage von Initialpflanzungen an der Recknitz zwischen der Einmündung des Reppeliner Baches und der B 110 in Tessin - Durchführung von bauvorbereitenden Maßnahmen u. a. Errichtung von Verbauen im Kanal zur Abgrenzung der Verfüllstrecken, Errichtung von Bauwerks- und Flächenzuwegungen, Anlage temporärer Baustraßen, Ersatzneubau Wegedurchlässe Drews Bäk und Maibach, Anpassungen des Binnenentwässerungssystems an die neuen Vorflutverhältnisse, Einplanierung von Überschussböden Das LUNG als zuständige Behörde für Planfeststellungen oder – genehmigungen nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 UVPG durchgeführt. Die überschlägige Prüfung der Kriterien für die Vorprüfung nach Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass keine UVP-Pflicht für das Gewässerausbauvorhaben besteht. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für die Maßnahme „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ nicht erforderlich.
Der eingeschleppte Kastanienrindenkrebs gefährdet die Edelkastanienbestände auf der Alpennordseite. Um diese Bestände zu erhalten, wird im Rahmen dieses Projektes der Kastanienrindenkrebs auf der Alpennordseite mit hypovirulenten Pilzstämmen bekämpft. Der Kastanienrindenkrebs (Cryphonectria parasitica) ist eine pilzliche Erkrankung der Edelkastanie (Castanea sativa), die ursprünglich aus Asien stammt. Der Pilz befällt die Rinde der Stämme und Äste und unterbricht die Wasseraufnahme und den Nährstofftransport. Infolgedessen welken die Bäume oberhalb der Befallstelle. In der Schweiz, wurde C. parasitica zum ersten Mal im 1948 im Tessin festgestellt. Seit 1986, hat sich das Pathogen auch in die wichtigsten Kastaniengebiete der Alpennordseite (Zentralschweiz, Walensee, Chablais, Genfersee) verbreitet. In Tessin, wie in anderen Europäischen Ländern, war zu Beginn der Epidemie die Sterblichkeit der Kastanienbäume hoch. Ende der 1950ger Jahre, hat man die ersten ausgeheilten Rindenkrebse und überlebenden Bäume beobachtet. Die Ursache dafür ist ein Virus (Cryphonectria-Hypovirus), das C. parasitica befällt und schwächt (sog. Hypovirulenz), so dass er die Kastanienbäumen nicht mehr abtöten kann. Heute hat sich das Hypovirus im ganzen Tessin (inkl. Misox, Bergell und Puschlav) spontan etabliert. Im Gegensatz zur Alpensüdseite, ist die Hypovirulenz auf der Alpennordseite spontan nicht aufgetreten und C. parasitica gefährdet die Anstrengungen zur Erhaltung und Förderung der lokalen Edelkastanienbestände nach wie vor. Trotz phytosanitären Massnahmen (Fällen und Verbrennen der befallenen Bäume) haben sich die meisten Krankheitsherde weiter ausgebreitet und es sind neue aufgetaucht. Neben phytosanitären Massnahmen besteht die Möglichkeit, den Kastanienrindenkrebs biologisch zu bekämpfen, indem virulente (hypovirus-freie) Rindenkrebse mit einem hypovirulenten Pilzisolat behandelt werden. Ein behandelter Rindenkrebs stellt sein Wachstum ein und heilt aus. Das Ziel dieses Projektes besteht darin, mittels biologischer Bekämpfung das Vorkommen und die nachhaltige Etablierung der Hypovirulenz in den Kastanienbeständen auf der Alpennordseite zu fördern.
Im Auftrag des BUWAL und des PSI werden waehrend den Sommermonaten die speziellen Ozon-Problemregionen Westschweiz (um Genf) und Tessin zusaetzlich zu den innerhalb des POLLUMET-Programmes erfolgten Messfluegen beflogen, um die dreidimensionale Verteilung des troposphaerischen Ozons und des Stickstoffdioxids im Tagesablauf zu beobachten. Gleichzeitig werden die zur Interpretation wichtigen meteorologischen Verhaeltnisse erfasst. Anhand der bisherigen Befliegungen wurden Fallstudien durchgefuehrt, auf denen die weiteren Untersuchungen basieren sollen. Besondere Beachtung wurde dabei auch der Repraesentativitaet von Bodenstationen fuer die in der Luft im Hoehenbereich Boden bis ca. 2000 m ueber Meer ablaufenden Prozesse geschenkt. Methodik und Instrumente wurden im engen Kontakt mit den an POLLUMET beteiligten Forschungsgruppen, speziell mit dem Paul Scherrer Institut und der Universitaet Bern, entwickelt.
Origin | Count |
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Bund | 74 |
Land | 7 |
Wissenschaft | 2 |
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Daten und Messstellen | 3 |
Förderprogramm | 71 |
Taxon | 2 |
Text | 2 |
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