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Found 90 results.

Makromycetenflora von Alnus (Erle) in der Schweiz

Langzeitprojekt zur Erfassung der Biodiversitaet und Oekologie der an Erlen (Alnus incana, Alnus viridis) gebundenen Makromycetes (Symbionten, Parasiten, Saprobe). Untersuchungsgebiet in Graubuenden und Tessin. Parameter: Biomonitoring, Evaluation bezueglich Einsatz als Bioindikatoren (Grundwassersenkung, Biotopveraenderungen durch forstwirtschaftliche Eingriffe). Artenliste, Fluktuation und Produktivitaet pro Saison und ueber mehrere Jahre. Erlenwald: Refugium fuer zahlreiche, in der Roten Liste der Makromycetes gefuehrten Pilzarten.

Versuchsaufforstung zur Wiederherstellung der Kastanienwaelder

Aufforstung mit urspruenglich 130 Baumarten auf 38 ha in der Tessiner Kastanienzone zur Abklaerung der Eignung als Ersatz fuer die Endothia-geschaedigte Kastanie. Erhebung der Wuchseigenschaften der Baumarten und Herkuenfte. Ermittlung der Aufwaende (Pflanzung, Pflege) und der Holzertraege.

Lutte integree en serre (FRA)

La lutte biologique en serre est devenue pratique courante dans la plupart des pays de l'Europe. Elle se justifie par la resistance de l'araignee jaune et de la mouche blanche a de nombreux pesticides, ainsi que par le role dietetique joue par les produits maraichers dans l'alimentation. Etude des effets secondaires des pesticides sur les auxiliaires devant etre employes au cours de la culture. On utilise le parasite Encarsia formosa contre la mouche blanche et le predateur Phytoseiulus persimilis contre l'araignee jaune. Les cultures traitees comprennent le concombre et la tomate. D'autres ravageurs, apparus apres arret des traitements insecticides, doivent etre integres dans le systeme: il s'agit du thrips et du puceron contre lesquels d'autres auxiliaires seront sous peu egalement disponibles. Recherche appliquee, Suisse romande et Tessin. Diminution du nombre de traitements chimiques. (FRA)

Lutte dirigee en culture maraichere: Developpement et amelioration de methodes de prevision et d'avertissement pour les ravageurs maraichers (FRA)

Une lutte efficace et raisonnee ne peut etre menee que si l'on connait parfaitement la biologie du ravageur a combattre et son evolution dans la region et sur la culture concernee. Les etudes y relatives permettent d'acquerir les connaissances necessaires au developpement de methodes d'observation et d'echantillonnage pour arriver a des donnees quantitatives permettant d'apprecier le danger reel du ravageur. Ceci mene a l'elaboration du seuil l'economique de tolerance pour chaque ravageur et cha que culture. Recherche appliquee, Suisse romande et Tessin. Diminution du nombre de traitements chimiques dans une premiere phase. (FRA)

Brachland im Schweizer Berggebiet

In einer ersten Projektphase wurde die Brachlandentwicklung im Schweizer Alpenraum 1950-1980 mittels einer kartographischen Methode erfasst. Seit 1982 beschaeftigen wir uns mit der Bearbeitung von praktischen Fragestellungen, die sich aus der Entwicklung ergeben (Raumplanung, Erosionsproblematik, Loesungsansaetze). Die Problemstellungen werden dabei im wesentlichen durch die Zusammenarbeit mit kantonalen Aemtern festgelegt. Schwerpunkte unserer empirischen Erhebungen liegen in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubuenden. Das Hauptgewicht unserer Betrachtungsweise liegt in der Analyse raeumlicher Entwicklungen und raeumlicher Konflikte.

Kiessandtagebau Groß Tessin

Der Vorhabenträger, die GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH, hat beim Bergamt Stralsund den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für den Kiessandtagebau Groß Tessin gestellt. Geplant ist die Erweiterung des in Betrieb befindlichen Tagebaus auf insgesamt ca. 43,9 ha, wovon die Abbaufläche eine Größe von ca. 39 ha einnehmen wird. Die Rohstoffgewinnung findet ausschließlich im Trockenabbau statt. Gewonnen bzw. entnommen wird ausschließlich der Kiesanteil (Kornanteil > 2 mm). Nach Absiebung des Kiesanteils wird der zunächst mitgeförderte Sand- und Feinkornanteil wieder in den Tagebau abbaubegleitend eingelagert. Gewinnung und Wiedereinlagerung erfolgen praktisch zeitgleich in einem Arbeitsgang. Die Vorratsberechnung hat ein Fördervolumen von ca. 0,96 Mio. m³ ergeben. Davon sind rd. 0,77 Mio. m³ Sande (75-80 %), die in der Lagerstätte verbleiben, und rd. 0,19 Mio. m³ bzw. 0,31 Mio. t (20-25%) gewinnbare Kiese, die aus der Lagerstätte entnommen werden. Die Aufbereitung des Kiesanteils erfolgt im benachbarten Tagebau Charlottenthal. Als Folge der Entnahme des Kiesanteils liegt das Geländeniveau im Bereich der Abbauflächen nach Abschluss der Gewinnung durchschnittlich 1 m niedriger als im Ausgangszustand. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zielt darauf ab, Voraussetzungen zu schaffen, die eine landwirtschaftliche Folgenutzung entsprechend der Nutzungsform vor Beginn der bergbaulichen Arbeiten ermöglicht. Es wird von einer Laufzeit des Vorhabens von 13 Jahren, voraussichtlich bis zum Jahr 2036 ausgegangen.

Planänderung der Kompensationsmaßnahme Wolfsberger Seewiesen für das Bauvorhaben A20, VKE 2822 Sanitz - Tessin

Das DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung einer Planänderung beantragt. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es sollen Grundstücke in folgenden Bereichen in Anspruch genommen werden: Gemeinde Sanitz Gemarkungen Niekrenz und Groß Lüsewitz Gemeinde Dummerstorf Gemarkungen Lieblingshof und Petschow Gemeinde Broderstorf Gemarkung Teschendorf

Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin, Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen

1. Einordnung des Vorhabens Das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ stellt gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 b und c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) ein Neuvorhaben i. V. m. d. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG dar. Es ist in § 7 Abs. 1 UVPG einzuordnen. § 7 Abs. 1 UVPG betrifft Neuvorhaben, bei den eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen ist. 2. Verfahren Die Recknitz ist nach § 48 Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 17 des Wassergesetzes des Lan-des Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), ein Gewässer erster Ordnung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 LWaG M-V ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Durch § 67 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), wird der Begriff Gewässerausbau definiert. Der Ausbau eines Gewässers bedarf nach § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung. Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht (§ 68 Abs. 2 WHG). Die Anwendung des § 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 410) entfällt, da die Entscheidung über die Planfeststellungs - oder Plangenehmigungsbedürftigkeit im § 68 WHG selbst getrof-fen wird (vgl. Czychowski/ Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 12. Auflage, 2019, § 70, Rn. 2). 3. Beschreibung des Vorhabens Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) beabsichtigt das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ im Amt Tessin (Gemeinden Stadt Tessin, Zarnewanz, Gnewitz, Stubbendorf und Thelkow), Landkreis Rostock sowie im Amt Recknitz-Trebeltal (Gemeinde Dettmansdorf), Landkreis Vorpommern-Rügen, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Der Fluss Recknitz stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar. Der betroffene Abschnitt ist Teil des Wasserkörpers RECK-1700 (Wasserkörper-Name: Recknitz, Flussgebietseinheit: Warnow/Peene, Planungseinheit: Küstengebiet Ost). Der Reppeliner Bach und der Maibach (Wasserkörper RECK-1900 und Wasserkörper RECK-04000), beides berichtspflichtige Gewässer sowie die Drews Bäk (nicht berichtspflichtig) stellen Gewässer II. Ordnung dar. Das Vorhabengebiet liegt rd. 25 km östlich der Hansestadt Rostock und umfasst den Talraum der Mittleren Recknitz zwischen Dudendorf und der Stadt Tessin. Mit der Renaturierungsplanung sollen im Talraum der Recknitz Maßnahmen des aktuellen Bewirtschaftungsplans gemäß WRRL umgesetzt werden, gekoppelt an Maßnahmen der FFH-Managementplanung gemäß FFH-Richtlinie- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie die wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) für im Vorhabengebiet liegende Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung-GGB. Mit dem Vorhaben wird die Renaturierung der Recknitz, welche im Abschnitt Bad Sülze bis Dudendorf Ende der 1990er Jahre begonnen wurde, bis zum Ende des Gewässerabschnittes 1. Ordnung fortgeführt. Hintergrund des Renaturierungsvorhabens an der Recknitz ist die Umsetzung der Ziele der WRRL zur Erreichung des „guten Zustandes“ des Fließgewässers bis zum Jahr 2027. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neutrassierung eines mäandrierenden Flusslaufes mit gewässerspezifischen Längs- und Querprofilen und Stilllegung des vorhandenen kanalartigen Laufs für die Recknitz auf einer Länge von ca. 13,7 km sowie der Zuflüsse im Talraum (Reppeliner Bach auf ca. 900 m, Drews Bäk auf ca. 192 m, Maibach auf ca. 730 m) - Rückbau der Recknitz-Wehre Zarnewanz und Vilz, Ausbau der Wehrverschlüsse des Wehres Dudendorf; Rückbau des Messwehres sowie des Wehres Tessin im Reppeliner Bach - Wiederherstellung des Durchströmungsmoores südöstlich der Ortslage Gnewitz durch Rückbau-/Anpassung des Entwässerungssystems auf einer Fläche von ca. 34 ha - Anschluss vorhandener Altarme, bei Teilbereichen Erhaltung des Standgewässercharakters - Anlage von Flachwasserzonen im vorhandenen Recknitzkanal zur naturnahen Ufergestaltung an den Anschlussbereichen oberhalb des Wehres Dudendorf (ca. 165 m) sowie zwischen dem Wehr Vilz und der Bundesstraße B 110 in Tessin (ca. 620 m) - Anhebung der Wasserstände in der Recknitz und im unmittelbar an das Gewässer angrenzenden Niedermoor mit dem Ziel von Wasserspiegellagen bei Sommermittelwasserabfluss von 30 cm unter Geländeniveau und Reaktivierung des Überflutungsregimes bei höheren Abflüssen, um die leitbildgerechte Verzahnung von Gewässer und Niederung wiederherzustellen - Anlage eines nutzungsfreien Gewässerentwicklungskorridores beidseitig des Abflussprofils mit einer Gesamtbreite von rd. 50 m an der Recknitz und mindestens 30 m beidseitig der Zuflüsse - Flachabtorfungen zur Freilegung weniger degradierter Moorböden und Förderung der Regenerierung einer moortypischen Vegetation im Bereich des Gewässerentwicklungsraumes entlang des neuen Recknitzlaufes und auf der Vernässungsfläche Gnewitz - Anlage von Initialpflanzungen an der Recknitz zwischen der Einmündung des Reppeliner Baches und der B 110 in Tessin - Durchführung von bauvorbereitenden Maßnahmen u. a. Errichtung von Verbauen im Kanal zur Abgrenzung der Verfüllstrecken, Errichtung von Bauwerks- und Flächenzuwegungen, Anlage temporärer Baustraßen, Ersatzneubau Wegedurchlässe Drews Bäk und Maibach, Anpassungen des Binnenentwässerungssystems an die neuen Vorflutverhältnisse, Einplanierung von Überschussböden Das LUNG als zuständige Behörde für Planfeststellungen oder – genehmigungen nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 UVPG durchgeführt. Die überschlägige Prüfung der Kriterien für die Vorprüfung nach Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass keine UVP-Pflicht für das Gewässerausbauvorhaben besteht. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für die Maßnahme „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ nicht erforderlich.

Ozonschaeden an der Vegetation im Tessin

Im Rahmen der UN/ECE Konvention ueber weitraeumige grenzueberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP) wurde im Dezember 1999 ein Protokoll unterzeichnet, das fuer den ECE-Raum die Probleme Versauerung, Eutrophierung und troposphaerisches Ozon in integrierender Weise abdeckt. Die erforderlichen Emissionsreduktionen bei den verursachenden Schadstoffen Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak und fluechtige organische Verbindungen werden dabei auf die Empfindlichkeit von Rezeptoren (Mensch, terrestrische und aquatische Oekosysteme, Materialien) abgestimmt. Die Empfindlichkeit der Rezeptoren wird in Form von 'Critical Loads' (kritische Eintragswerte fuer die Deposition von Schadstoffen) und 'Critical Levels' (kritische Konzentrations- oder Dosiswerte) ausgedrueckt. Im Rahmen des Protokolls sind die Vertragsparteien verpflichtet, zur Weiterentwicklung des Konzepts der 'Critical Loads' und 'Critical Levels' zusammenzuarbeiten, Informationen ueber die Auswirkungen des bodennahen Ozons auf die menschliche Gesundheit und auf terrestrische Oekosysteme bereitzustellen und Forschungsvorhaben zu foerdern, die zum besseren Verstaendnis der Auswirkungen beitragen. Die bisher im Rahmen der LRTAP-Konvention durchgefuehrten wissenschaftlichen Workshops zu den 'Critical Levels' fuer Ozon (Bad-Harzburg (D) 1988, Egham (UK) 1992, Bern (CH) 1993, Kuopio (FIN) 1996, Gerzensee (CH) 1999) haben immer wieder aufgezeigt, dass die Grundlagen fuer die Ableitung von 'Critical Levels' auf den Stufen Level I und insbesondere Level II bei landwirtschaftlichen Kulturpflanzen besser sind als bei Waldbaeumen und bei semi-natuerlichen Pflanzengemeinschaften. Aufgrund der in der Schweiz mit Hilfe des Nationalen Beobachtungsnetzes fuer Luftfremdstoffe (NABEL) und mit kantonalen Messnetzen erfassten Luftbelastung ist offensichtlich, dass insbesondere die Suedschweiz (Kanton Tessin) im Sommerhalbjahr hohe Ozonbelastungen aufweist, die regelmaessig ueber den von der UN/ECE festgelegten kritischen Belastungsgrenzen ('Critical Levels') fuer die Langzeitbelastung liegen. Demzufolge muss von einem Risiko fuer das Auftreten von Schaeden an der Vegetation ausgegangen werden. Bisherige vom BUWAL mitfinanzierte Forschungsarbeiten der WSL im Kanton Tessin haben gezeigt, dass bei einigen Baum- und Straucharten in Abhaengigkeit der Ozondosis und der Empfindlichkeit sichtbare Ozonsymptome an den Blaettern auftreten. Die Region Suedschweiz eignet sich deshalb fuer vertiefte Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet. Projektziele: Mit der vorliegenden Forschungsarbeit sollen die bisher vom BUWAL mitfinanzierten Untersuchungen der WSL zu den Auswirkungen von Ozon im Kanton Tessin weitergefuehrt, mit aktuellen Fragestellungen ergaenzt und auf weitere Pflanzenarten ausgedehnt werden. Dosis-Wirkungsbeziehungen sollen abgeleitet und es sollen Grundlagen bereitgestellt werden fuer die Ableitung von 'Critical Levels' fuer Pflanzen, die fuer den Wald von Bedeutung sind.

Auswirkungen des Klimawandels: Modellierung der Kosten

Die Kosten des Klimawandels in der Schweiz sind eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des CO2-Gesetzes (Revision post 2020) und der Anpassungsstrategie. Diesbzüglich besteht aber eine grosse Wissenslücke. Die letzte Untersuchung liegt schon über 8 Jahre zurück. Damals wurde der durchschnittlich jährlich zu erwartende Schaden über die Gesamtperiode 2005 bis 2100 auf rund 1 Mrd. CHF geschätzt (heutige Preisen, Diskontrate 2%). Seither wurden zahlreiche neue Studien zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweiz veröffentlicht. U.a. wurden neue regionale Klimaszenarien berechnet und die sektoralen Auswirkungen quantitativ modelliert. Zudem wurden und werden die klimabedingten Risiken und Chancen des Klimawandels in Fallstudien in den Kantonen Aargau, Uri, Graubünden, Basel Stadt, Genf, Fribourg, Tessin und Jura integral analysiert. Basierend auf dieser neuen, verbesserten Wissensgrundlage sollen die Kosten des Klimawandels neu analysiert werden. Projektziele: Monetäre Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels in der Schweiz Aufdatierung der Studie aus dem Jahre 2007. Umsetzung und Anwendungen: Im Rahmen des Projekts wurde die Studie 'Volkswirtschaftliche Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweiz' aus dem Jahr 2007 aktualisiert. Dabei wurden die seither durchgeführten Impactanalysen berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sind Grundlagen für die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie und die Revision des CO2-Gesetzes. Sie wurden zudem in die Berichterstattung an den Bundesrat zu den erzielten Fortschritten bei der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt.

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