Aufforstung mit urspruenglich 130 Baumarten auf 38 ha in der Tessiner Kastanienzone zur Abklaerung der Eignung als Ersatz fuer die Endothia-geschaedigte Kastanie. Erhebung der Wuchseigenschaften der Baumarten und Herkuenfte. Ermittlung der Aufwaende (Pflanzung, Pflege) und der Holzertraege.
Langzeitprojekt zur Erfassung der Biodiversitaet und Oekologie der an Erlen (Alnus incana, Alnus viridis) gebundenen Makromycetes (Symbionten, Parasiten, Saprobe). Untersuchungsgebiet in Graubuenden und Tessin. Parameter: Biomonitoring, Evaluation bezueglich Einsatz als Bioindikatoren (Grundwassersenkung, Biotopveraenderungen durch forstwirtschaftliche Eingriffe). Artenliste, Fluktuation und Produktivitaet pro Saison und ueber mehrere Jahre. Erlenwald: Refugium fuer zahlreiche, in der Roten Liste der Makromycetes gefuehrten Pilzarten.
La lutte biologique en serre est devenue pratique courante dans la plupart des pays de l'Europe. Elle se justifie par la resistance de l'araignee jaune et de la mouche blanche a de nombreux pesticides, ainsi que par le role dietetique joue par les produits maraichers dans l'alimentation. Etude des effets secondaires des pesticides sur les auxiliaires devant etre employes au cours de la culture. On utilise le parasite Encarsia formosa contre la mouche blanche et le predateur Phytoseiulus persimilis contre l'araignee jaune. Les cultures traitees comprennent le concombre et la tomate. D'autres ravageurs, apparus apres arret des traitements insecticides, doivent etre integres dans le systeme: il s'agit du thrips et du puceron contre lesquels d'autres auxiliaires seront sous peu egalement disponibles. Recherche appliquee, Suisse romande et Tessin. Diminution du nombre de traitements chimiques. (FRA)
Une lutte efficace et raisonnee ne peut etre menee que si l'on connait parfaitement la biologie du ravageur a combattre et son evolution dans la region et sur la culture concernee. Les etudes y relatives permettent d'acquerir les connaissances necessaires au developpement de methodes d'observation et d'echantillonnage pour arriver a des donnees quantitatives permettant d'apprecier le danger reel du ravageur. Ceci mene a l'elaboration du seuil l'economique de tolerance pour chaque ravageur et cha que culture. Recherche appliquee, Suisse romande et Tessin. Diminution du nombre de traitements chimiques dans une premiere phase. (FRA)
Der Vorhabenträger, die GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH, hat beim Bergamt Stralsund den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für den Kiessandtagebau Groß Tessin gestellt. Geplant ist die Erweiterung des in Betrieb befindlichen Tagebaus auf insgesamt ca. 43,9 ha, wovon die Abbaufläche eine Größe von ca. 39 ha einnehmen wird. Die Rohstoffgewinnung findet ausschließlich im Trockenabbau statt. Gewonnen bzw. entnommen wird ausschließlich der Kiesanteil (Kornanteil > 2 mm). Nach Absiebung des Kiesanteils wird der zunächst mitgeförderte Sand- und Feinkornanteil wieder in den Tagebau abbaubegleitend eingelagert. Gewinnung und Wiedereinlagerung erfolgen praktisch zeitgleich in einem Arbeitsgang. Die Vorratsberechnung hat ein Fördervolumen von ca. 0,96 Mio. m³ ergeben. Davon sind rd. 0,77 Mio. m³ Sande (75-80 %), die in der Lagerstätte verbleiben, und rd. 0,19 Mio. m³ bzw. 0,31 Mio. t (20-25%) gewinnbare Kiese, die aus der Lagerstätte entnommen werden. Die Aufbereitung des Kiesanteils erfolgt im benachbarten Tagebau Charlottenthal. Als Folge der Entnahme des Kiesanteils liegt das Geländeniveau im Bereich der Abbauflächen nach Abschluss der Gewinnung durchschnittlich 1 m niedriger als im Ausgangszustand. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zielt darauf ab, Voraussetzungen zu schaffen, die eine landwirtschaftliche Folgenutzung entsprechend der Nutzungsform vor Beginn der bergbaulichen Arbeiten ermöglicht. Es wird von einer Laufzeit des Vorhabens von 13 Jahren, voraussichtlich bis zum Jahr 2036 ausgegangen.
Das DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung einer Planänderung beantragt. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es sollen Grundstücke in folgenden Bereichen in Anspruch genommen werden: Gemeinde Sanitz Gemarkungen Niekrenz und Groß Lüsewitz Gemeinde Dummerstorf Gemarkungen Lieblingshof und Petschow Gemeinde Broderstorf Gemarkung Teschendorf
1. Einordnung des Vorhabens Das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ stellt gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 b und c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) ein Neuvorhaben i. V. m. d. Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG dar. Es ist in § 7 Abs. 1 UVPG einzuordnen. § 7 Abs. 1 UVPG betrifft Neuvorhaben, bei den eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen ist. 2. Verfahren Die Recknitz ist nach § 48 Abs.1 Nr. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 17 des Wassergesetzes des Lan-des Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), ein Gewässer erster Ordnung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 2 LWaG M-V ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens. Durch § 67 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), wird der Begriff Gewässerausbau definiert. Der Ausbau eines Gewässers bedarf nach § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung. Anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht (§ 68 Abs. 2 WHG). Die Anwendung des § 74 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V 2020, S. 410) entfällt, da die Entscheidung über die Planfeststellungs - oder Plangenehmigungsbedürftigkeit im § 68 WHG selbst getrof-fen wird (vgl. Czychowski/ Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 12. Auflage, 2019, § 70, Rn. 2). 3. Beschreibung des Vorhabens Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) beabsichtigt das Vorhaben „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ im Amt Tessin (Gemeinden Stadt Tessin, Zarnewanz, Gnewitz, Stubbendorf und Thelkow), Landkreis Rostock sowie im Amt Recknitz-Trebeltal (Gemeinde Dettmansdorf), Landkreis Vorpommern-Rügen, durchzuführen. Hierzu wurde ein entsprechender Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) gestellt. Der Fluss Recknitz stellt ein nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik-Europäische Wasserrahmenrichtlinie- EG-WRRL (ABl. L 327 vom 22. Dezember 2000, S. 1) berichtspflichtiges Gewässer dar. Der betroffene Abschnitt ist Teil des Wasserkörpers RECK-1700 (Wasserkörper-Name: Recknitz, Flussgebietseinheit: Warnow/Peene, Planungseinheit: Küstengebiet Ost). Der Reppeliner Bach und der Maibach (Wasserkörper RECK-1900 und Wasserkörper RECK-04000), beides berichtspflichtige Gewässer sowie die Drews Bäk (nicht berichtspflichtig) stellen Gewässer II. Ordnung dar. Das Vorhabengebiet liegt rd. 25 km östlich der Hansestadt Rostock und umfasst den Talraum der Mittleren Recknitz zwischen Dudendorf und der Stadt Tessin. Mit der Renaturierungsplanung sollen im Talraum der Recknitz Maßnahmen des aktuellen Bewirtschaftungsplans gemäß WRRL umgesetzt werden, gekoppelt an Maßnahmen der FFH-Managementplanung gemäß FFH-Richtlinie- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie die wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) für im Vorhabengebiet liegende Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung-GGB. Mit dem Vorhaben wird die Renaturierung der Recknitz, welche im Abschnitt Bad Sülze bis Dudendorf Ende der 1990er Jahre begonnen wurde, bis zum Ende des Gewässerabschnittes 1. Ordnung fortgeführt. Hintergrund des Renaturierungsvorhabens an der Recknitz ist die Umsetzung der Ziele der WRRL zur Erreichung des „guten Zustandes“ des Fließgewässers bis zum Jahr 2027. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neutrassierung eines mäandrierenden Flusslaufes mit gewässerspezifischen Längs- und Querprofilen und Stilllegung des vorhandenen kanalartigen Laufs für die Recknitz auf einer Länge von ca. 13,7 km sowie der Zuflüsse im Talraum (Reppeliner Bach auf ca. 900 m, Drews Bäk auf ca. 192 m, Maibach auf ca. 730 m) - Rückbau der Recknitz-Wehre Zarnewanz und Vilz, Ausbau der Wehrverschlüsse des Wehres Dudendorf; Rückbau des Messwehres sowie des Wehres Tessin im Reppeliner Bach - Wiederherstellung des Durchströmungsmoores südöstlich der Ortslage Gnewitz durch Rückbau-/Anpassung des Entwässerungssystems auf einer Fläche von ca. 34 ha - Anschluss vorhandener Altarme, bei Teilbereichen Erhaltung des Standgewässercharakters - Anlage von Flachwasserzonen im vorhandenen Recknitzkanal zur naturnahen Ufergestaltung an den Anschlussbereichen oberhalb des Wehres Dudendorf (ca. 165 m) sowie zwischen dem Wehr Vilz und der Bundesstraße B 110 in Tessin (ca. 620 m) - Anhebung der Wasserstände in der Recknitz und im unmittelbar an das Gewässer angrenzenden Niedermoor mit dem Ziel von Wasserspiegellagen bei Sommermittelwasserabfluss von 30 cm unter Geländeniveau und Reaktivierung des Überflutungsregimes bei höheren Abflüssen, um die leitbildgerechte Verzahnung von Gewässer und Niederung wiederherzustellen - Anlage eines nutzungsfreien Gewässerentwicklungskorridores beidseitig des Abflussprofils mit einer Gesamtbreite von rd. 50 m an der Recknitz und mindestens 30 m beidseitig der Zuflüsse - Flachabtorfungen zur Freilegung weniger degradierter Moorböden und Förderung der Regenerierung einer moortypischen Vegetation im Bereich des Gewässerentwicklungsraumes entlang des neuen Recknitzlaufes und auf der Vernässungsfläche Gnewitz - Anlage von Initialpflanzungen an der Recknitz zwischen der Einmündung des Reppeliner Baches und der B 110 in Tessin - Durchführung von bauvorbereitenden Maßnahmen u. a. Errichtung von Verbauen im Kanal zur Abgrenzung der Verfüllstrecken, Errichtung von Bauwerks- und Flächenzuwegungen, Anlage temporärer Baustraßen, Ersatzneubau Wegedurchlässe Drews Bäk und Maibach, Anpassungen des Binnenentwässerungssystems an die neuen Vorflutverhältnisse, Einplanierung von Überschussböden Das LUNG als zuständige Behörde für Planfeststellungen oder – genehmigungen nach § 68 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408), hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 Anlage 1 UVPG durchgeführt. Die überschlägige Prüfung der Kriterien für die Vorprüfung nach Anlage 3 UVPG hat ergeben, dass keine UVP-Pflicht für das Gewässerausbauvorhaben besteht. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für die Maßnahme „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf bis Tessin“ nicht erforderlich.
In der Schweiz gibt es schätzungsweise 30 Altlasten, welche hauptsächlich mit Chromat belastet sind. Im Trinkwasser ist Cr(VI) schon in geringen Konzentrationen toxisch (Grenzwert nach AltlV.: 0.01mg/l). Für die Evaluation von Sanierungsmassnahmen bei Chromat-Altlasten sind gute Kenntnisse über die Mobilisierung und die chemischen/hydrogeologischen Prozesse der mit Chromat belasteten Grundwässer unerlässlich. Eine der Sanierungsmöglichkeiten von Chromatverunreinigungen ist die Reduktion und Immobilisierung der Chromverbindungen im Untergrund (in situ). Dies kann in reaktiven Zonen geschehen, in welchen das stark toxische Cr(VI) zu unschädlichem Cr(III) reduziert und immobilisiert wird. Im Rahmen des Umwelttechnologieprojektes UTF 31.05.00 wurde in Willisau, Luzern, eine neuartige Konstruktion einer permeablen reaktiven Barriere in Form einer Pfahlreihe entwickelt. Das reaktive Material in den Pfählen besteht aus einem Gemisch von Grauguss und Kies. Das Prinzip der reaktiven Pfahlreihe beruht zum einen auf der Reduktion des Cr(VI) direkt in den reaktiven Pfählen sowie in der im Abstrom der Pfahlreihe generierten Fe-Fahne. Tiefendifferenzierte Beprobungen von Grundwasser und reaktivem Material ermöglichten ein gutes Verständnis der dort vorherrschenden hydrogeochemischen Bedingungen. Die Untersuchungen im Sanierungsfall Rivera, Tessin, ergänzen die Resultate der Analysen, Experimente und Modellierungen von Willisau um einen weiteren Grundwassertyp (Aquityp), weshalb sich wichtige Erkenntnisse für die Forschung wie für die Praxis ergeben sollten. Auf dem ehemaligen Gelände der Firma 'Ex-Tugir' in Rivera ist eine erhebliche Chromatverschmutzung vorhanden, die Verhältnisse im Untergrund unterscheiden sich aber stark im Vergleich zum Fall Willisau. Die unterschiedliche Hydrogeologie, Geologie und Geochemie eignen sich vortrefflich, um die oben genannte Problematik unter verschiedenen Bedingungen analytisch und modellhaft zu betrachten und an einem weiteren realen Sanierungsfall zu verifizieren. Mit der vorgeschlagenen Studie sollen vier zentrale Fragen über das Verhalten von Chromat im Untergrund geklärt werden: 1. Welchen Einfluss hat der kristalline Aquityp (pH/Leitf.) auf die Chromatmobilität. 2. Spielt der Torfhorizont in Bezug auf die RedOx-Prozesse die Rolle einer natürlichen Barriere und wenn ja, welche Prozesse sind bestimmend und wie effektiv sind diese im Vergleich zu metallischen Oxidationsmitteln (Grauguss). 3. Wie verhält sich die Kinetik der RedOx-Prozesse im Vergleich zur Situation in Willisau (Laborexperimente). 4. Lässt sich mit den erarbeiteten Grundlagen der reaktive Transport so modellieren, dass quantitative Aussagen für belastete Standorte zu machen sind.
Les poussieres inhalees et l'alimentation constituent les deux voies principales d'absorption du Pb par l'homme. L'automobile a ete, et reste, la plus importante source de ce metal dans l'environnement. Les nouvelles normes sur les gaz d'echappement et la mise sur le marche de voitures avec catalyseur commencent e produire des effets mesurables sur l'environnement. Le but de cette etude est de suivre e 3 reprises l'evolution de la plombemie d'une population adulte sur une periode de 10 ans (1984-1993). En nous associant au projet MONICA (Monitoring of Trends and Determinants in Cardiovascular Disease), projet de l'OMS qui a pour but de constituer une banque internationale de donnees standardisees, nous avons pu entreprendre e grande echelle et e moindre cout cette determination du niveau de plombemie dans les cantons de VD, FR et TI. (FRA)
Feldstudie im Kanton Tessin. Die suedliche Arealgrenze des Schneehuhns faellt mit den suedlichsten Erhebungen ueber 2100 m ue.M. zusammen und wird durch die Abhaengigkeit dieses Huehnervogels von arktisch-alpinen Bedingungen bestimmt. Staendiger Aufenthalt in der Naehe von E nach W streichender Kammlagen erlaubt es, je nach Beduerfnissen ohne besonderen Aufwand den schattigen Nordhang aufzusuchen oder bei extremen Schneeverhaeltnissen an den Suedhang auszuweichen. Die Verbreitung im Bereich der S Arealgrenze faellt mit derjenigen von Schneetaelchen, insbesondere von Salix herbacea zusammen. Das Schneehuhn findet hier die ihm zusagenden mikroklimatischen Bedingungen und bis weit in den Sommer hinein frisch spriessende, proteinreiche Kraeuter.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 78 |
| Land | 7 |
| Wissenschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Förderprogramm | 66 |
| Infrastruktur | 1 |
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| Text | 2 |
| Umweltprüfung | 3 |
| WRRL-Maßnahme | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 7 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 64 |
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| Resource type | Count |
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