Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Liste der rechtskräftigen Bebauungspläne in der Stadt Dissen am Teutoburger Wald. Die Stadt Dissen aTW stellt im Schwerpunkt die digitalisierten Bebauungspläne (und den Flächennutzungsplan) online zur Verfügung. Diese online verfügbaren Pläne dienen der Information und als Planungsgrundlage. Der rechtsverbindliche Plan ist jedoch zur Zeit noch ausschließlich der Plan „in Papierform“. Im Falle zum Beispiel einer Bauantragstellung muss daher Einsicht in den „Papierplan“ genommen werden. Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Stadt Dissen aTW eingeholt werden.
Hilter am Teutoburger Wald (Hilter a.T.W.) ist eine Gemeinde im Süden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen. Auf einer Fläche von ca. 53 km² beherbergt die Gemeinde in etwa 10.500 Einwohner. Die Gemeinde besteht aus den Ortslagen Hilter, Wellendorf, Hankenberge, Ebbendorf und Borgloh. Zu diesen Ortslagen gibt es Bebauungspläne.
<p><span style="font-size:14px">Kartierung der Quellen im Bielefelder Bereich des Teutoburger Waldes. Die Kartierung wurde 1992 durchgeführt. Es handelt sich um e<span style="font-family:helvetica neue,helvetica,arial,sans-serif">inmalige Erhebung. Derzeit ist nicht klar, ob weitere Erhebungen folgen werden. </span></span></p> <div> <div><span style="font-size:14px">Die Daten stammen aus dem "Verzeichnis der Quellen im Mittleren Teutoburger Wald (Kreisfreie Stadt Bielefeld, Westfalen); TK25: 3916.3917.4016.4017, Krenologische Mitteilungen für Nordwestdeutschland, 1." von Dr. Jürgen Wächter aus dem Jahr 1992, Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, Signatur N 150.35 134.</span></div> </div>
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung quantitativer Indices zur Beschreibung natuerlich-alltaeglicher Umgebungen im Hinblick auf deren Uebersichtlichkeit und aesthetischer Wirkungen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Fakultät für Soziologie.Fragestellungen: 1. Fragen der aesthetischen Wirkungen - Stadtbildanalysen, 'gute Stadtgestalt'; - 'szenisch schoene Landschaften' usw. 2. Fragen der Orientierung in staedtischen und anderen Umgebungen - 'wayfinding': wie findet man einen bestimmten Weg, ein bestimmtes Ziel? - Orientiertheit: wie erlangt/behaelt man einen Gesamtueberblick? 3. Fragen der Identifizierung/Differenzierung bestimmter Umgebungen - wie lassen sich Spezifika einer Umgebung definieren? (das 'Gesicht' einer Stadt, 'sense of place', Regionalismus in der Architektur usw.) - wird die genaue raeumliche Struktur einer Umgebung wahrgenommen? 4. Fragen bestimmter Nutzungen/Nutzbarkeiten ('affordances') - werden bestimmte Nutzungsangebote/Handlungsmoeglichkeiten erkannt? Methode: Vpn sehen Videofilme, aufgenommmen aus einem fahrenden PKW. Zwei kurvenreiche und huegelige Strecken werden kontinuierlich eingeschaetzt bzgl. Steigung/Gefaelle und Kurvenverlauf. Zwei Strecken im Stadtbereich werden eingeschaetzt bzgl. aesthetischer Wirkung und kategorial beurteilter Flaechennutzung. Ausserdem werden Daten erhoben betr. Orientierung ('kognitive Karten') Datenauswertung/theoretische Einordnung: Die verfuegbare optische Stimulusinformation wird in Termini der oekologischen Optik im Sinne von Gibson, J.J., The ecological approach to visual perception (Boston 1979), analysiert. Die Vpn-Daten werden auf diese objektiv definierten Informationsmasse bezogen.
Aktenzeichen: BASE21102/09 -A#2304 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Hilter am Teutoburger Wald, Gemarkung Borgloh-Wellendorf Der Landkreis Osnabrück hat mit Schreiben vom 13.01.2025 (Aktenzeichen: FD7-2024-0458) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Hilter am Teutoburger Wald, Gemarkung Borgloh-Wellendorf (Flur 6, Flurstück 14/67) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 145 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Landkreis Osnabrück kommt in seinem Vermerk vom 10.01.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 188_00IG_T_f_ju und 055_00IG_T_f_jm befindet. Gemäß dem Schreiben des Landkreises Osnabrück habe durch eine vorhandene benachbarte Bohrung bereits ein vergleichbarer Eingriff in den Untergrund stattgefunden. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Osnabrück sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 27.01.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
In der Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald, Gemarkung Gellenbeck, Flur 1, ist die Verfüllung eines Grabenverlaufes auf einer Länge von etwa 110 m geplant.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: In der Garte 11-13 49201 Dissen am Teutoburger Wald, Stadt Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Ems Betreiber: Beucke Tiefdruck GmbH Haupttätigkeit: Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln >150 kg/h oder >200 t/a
Die Amprion GmbH (im Folgenden: Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (im Folgenden: NLStBV), die Durchführung eines Anzeigeverfahrens nach § 43f EnWG beantragt. Die Vorhabenträgerin hat im Wege der Verkehrs- und Versorgungssicherheit auf dem Gebiet der Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald im Ortsteil Allendorf die Standsicherheit der Masten der 220-kV-Höchstspannungsleitung (Bl. 2310) Lüstringen bis Pkt. Ummeln zu gewährleisten. Zur Vermeidung etwaiger Personen- und/oder Sachschäden ist zunächst eine Entlastung der bestehenden Maste zwischen dem Pkt. Allendorf und dem Pkt. Hesseln (Richtung Süden) durch die Abnahme der bisher aufliegenden Leiterseile erforderlich, um die Instandhaltungsmaßnahmen im erforderlichen Umfang durchführen zu können. Mit der Abnahme der Leiterseile im südlichen Abschnitt fehlen dem nördlichen Abschnitt temporär die Leiterseilzugkräfte aus Richtung Süden. Da der aktuelle Bestandsmast Nr. 52 ein Tragmast ist und damit grundsätzlich keine Leiterseilendzugkräfte aufnehmen kann, wird rund 15 m nordwestlich dieses Bestandsmastes ein provisorischer Abspannmast notwendig. Die Vorhabenträgerin plant daher einen provisorischen Abspannmast mit der Nr. P52 im bestehenden Schutzstreifen aufzustellen. Der Bestandsmast Nr. 52, wie auch alle von der Leiterseilabnahme betroffenen Masten, bleiben bestehen, um den Betrieb und etwaige zusätzliche noch nicht näher definierte Sanierungsmaßnahmen an diesen Masten weiterhin zu ermöglichen. Die temporäre Aufstellung des provisorischen Mastes P52 im Schutzstreifen der Bl. 2310 ist zur Aufnahme der veränderten Zugkräfte und damit zur Sicherstellung der Standsicherheit des Mastes 51 zwingend erforderlich. Die geplante Masthöhe für das Provisorium P52 beträgt 35,7 m über Erdoberkante (EOK). Der Bestandsmast Nr. 51 ist 38,48 m hoch und der Bestandsmast Nr. 52 ist 36,04 m hoch (jeweils über EOK). Für die Aufstellung des Provisoriums wird innerhalb der temporären Arbeitsfläche von ca. 40 x 40 m (1.600 m2) eine Stellfläche von ca. 15 x 15 m (225 m2) in Anspruch genommen. Im Bereich der vier Mastfüße wird auf einer Fläche von 4,5 x 2,5 m (ca. 45 m2) zunächst der Oberboden abgetragen und im Umfeld gelagert. Anschließend wird die freigeräumte Fläche mit einem Vlies ausgelegt und dann mit einer ca. 30 cm starken Schicht aufgeschottert. Auf den Schotterflächen werden die sog. Auflastfundamente des Provisoriums P52 zur Standsicherheit errichtet. Ein weiterer Eingriff in den Boden erfolgt nicht. Im Anschluss werden die vorhandenen Stromkreise auf die Auflastprovisorien übernommen. Der Seilzug erfolgt auf einem ca. 600 m² großen „Windenplatz", der ca. 80 m südöstlich des Provisoriums im Bereich der Zuwegung liegt. Frühestens mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den dritten Genehmigungsabschnitt des Projektes EnLAG 16, werden die bestehenden Maste (insbesondere der Bl. 2310) bzw. das Provisorium P52 dauerhaft demontiert. Die temporäre Betriebszeit des provisorischen Mastes P52 wird voraussichtlich vier bis sechs Jahre betragen. Die Stromversorgung der Stadt Melle mit zwei 110-kV-Stromkreisen wird in diesen Zeitraum über den nördlichen Abschnitt der Bl. 2310 zwischen der UA Lüstringen und dem Pkt. Allendorf sowie der Bl. 1123 und der sich daran anschließenden Bl. 0226 sichergestellt.
Berichtsjahr: 2021 Adresse: Bahnhofstr. 4 49201 Dissen am Teutoburger Wald, Stadt Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Ems Betreiber: Homann Feinkost GmbH Haupttätigkeit: Herstellung v. Nahrungsmitteln/Getränkeprodukten aus pflanzlichen Rohstoffen > 300 t/d
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