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Flammschutzmittel DecaBDE ab 1. Juli 2008 in Elektro- und Elektronikgeräten verboten

Umweltbundesamt plädiert für Ersatz auch in Textilien Elektro- und Elektronikgeräte, die in Europa auf den Markt kommen, dürfen ab dem 1. Juli 2008 nicht mehr das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE) enthalten. Dies gilt unabhängig vom Herstellungsort der Geräte und für alle enthaltenen Bauteile. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge sagte: „Damit ist das besonders problematische DecaBDE endlich aus neuen Elektro- und Elektronikgeräten verbannt. Auch die Textilindustrie sollte für den Flammschutz bei Vorhängen, Rollos oder Möbelbezugsstoffen auf DecaBDE verzichten. Umweltschonendere Alternativen stehen bereit.” Das können etwa Textilfasern mit fest eingesponnenen Flammschutzmitteln auf Phosphorbasis sowie Gewebe aus schwer entflammbaren Kunststoffen - wie Polyaramiden - oder aus Glasfasern sein. Oft lässt sich die Entflammbarkeit der Textilien und Möbel auch mit einer anderen Webtechnik oder einem dichteren Polsterschaum stark herabsetzen. In diesen Fällen wären überhaupt keine Flammschutzmittel mehr notwendig. ⁠ DecaBDE ⁠ ist in der Umwelt schwer abbaubar und kann sich in Lebewesen anreichern. Daher ist es sowohl in der Polarregion, bei Füchsen, Greifvögeln und Eisbären sowie anderen Tieren nachweisbar, die am Ende der Nahrungskette stehen. Auch in der Frauenmilch ließ sich DecaBDE nachweisen. Der ⁠ Stoff ⁠ wirkt zwar nicht sofort giftig, es besteht aber der Verdacht auf langfristig schädliche Wirkungen für die Embryonalentwicklung (Entwicklungsneurotoxizität) und auf den langsamen Abbau zu den stärker toxischen, bereits in allen Anwendungen verbotenen Verbindungen Penta- und Octabromdiphenylether (⁠ PentaBDE ⁠, OctaBDE). Die Eigenschaften hält das ⁠ UBA ⁠ insgesamt für so problematisch, dass es DecaBDE als persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Stoff – sogenannten ⁠ PBT ⁠-Stoff – bewertet und sich schon lange für ein Verwendungsverbot in Elektro- und Elektronikgeräten einsetzt. Als umweltverträglichere Alternativen für DecaBDE sind vor allem bestimmte halogenfreie, phosphororganische oder stickstoffhaltige Flammschutzmittel sowie Magnesiumhydroxid geeignet. Viele Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte verzichten daher bereits heute vollständig auf den Einsatz bromierter Flammschutzmittel zugunsten dieser Alternativen. ”Bei problematischen Chemikalienanwendungen, für die weniger schädliche Ersatzstoffe vorhanden sind, sollten die Hersteller schnell auf die Alternativen setzen”, sagte UBA-Präsident Troge. „Sonst kostet es viel zu viel Zeit und Geld, bis man letzte Gewissheit für die Schädlichkeit eines Stoffes hat und schließlich handelt”. Im Fall des DecaBDE bedeutet dies: Der Stoff ist auch beim Flammschutz in Textilien so schnell wie möglich zu ersetzen. Bislang gibt es in Deutschland Brandschutzanforderungen an Textilien nur für Gebäude mit öffentlicher Nutzung. Da flammgeschützte Textilien großflächig in Innenräumen zum Einsatz kommen können und das Waschen – etwa eines flammgeschützten Vorhangs - nicht auszuschließen ist, sind gerade in Textilien umweltschädliche Stoffe zu vermeiden. So werden Belastungen der Innenraumluft sowie des Abwassers und des Klärschlamms - und in Folge der Gewässer oder Böden - von vornherein verhindert. Die Europäische Union wollte bereits vor zwei Jahren die Anwendung des DecaBDE als Flammschutzmittel für elektrische und elektronische Geräte verbieten. Dies sah die Richtlinie 2002/95/EG zur „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten” (so genannte RoHS-Richtlinie) vor. Bevor das Anwendungsverbot für DecaBDE in elektrischen und elektronischen Geräten überhaupt in Kraft trat, hob die Europäische Kommission es im Herbst 2005 wieder auf. Dagegen wandten sich EU-Parlament und Dänemark. Beiden gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endgültig Recht. Laut EuGH darf ein Anwendungsverbot für Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräte unter der RoHS-Richtlinie nur aufgehoben werden, falls keine technisch geeigneten Alternativen vorlägen oder diese noch schädlichere Wirkungen auf Umwelt- und Gesundheit hätten als der Stoff, dessen Anwendung verboten werde. Da es Alternativen gibt, tritt das Anwendungsverbot für DecaBDE in neuen elektrischen und elektronischen Geräten nun zum 1. Juli 2008 wieder in Kraft.

Waschmaschinenablauf als mögliche Eintragsquelle von Textilfasern (Mikroplastik) in Gewässer

Kurzbeschreibung In diesem Bericht werden die Ergebnisse einer Studie dargestellt, die den Eintrag von Mikrofasern aus dem Waschen von Textilien ins Haushaltsabwasser systematisch untersucht hat. Die Auswahl der Textilmaterialien richtete sich nach den am häufigsten in privaten Haushalten gewaschenen Textilien. Betrachtet wurden gebrauchte und neuwertige Kleidungsstücke und Handtücher aus Baumwolle sowie Sportkleidung, Fleece-Jacken, Mützen, Schals und Decken aus den synthetischen Materialien Polyester, Polyamid und Polyacrylnitril. Die Textilien wurden in einer handelsüblichen Waschmaschine mit Frontbeladung unter den auf den Etiketten angegebenen Waschbedingungen gewaschen, d.h. mit den jeweils angegebenen Temperaturen und den damit vom Werk vorgegebenen Waschzeiten, sowie einer maximalen Schleuderzahl von 1400 U min-1. Um Maßnahmen zur Verringerung der Meeresverschmutzung durch Müll effektiv zu gestalten, ist eine gute Kenntnis der Eintragsquellen und der Mengen erforderlich. Durch die Studie wurden Grundlagen zur Umsetzung der Maßnahme „Reduzierung der Emission und des Eintrags von Mikropartikeln“ (UZ5-09)“ als Teil des deutschen Maßnahmenprogramms der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erarbeitet. Die Studie wurde von der Universität Osnabrück durchgeführt und vom NLWKN beauftragt.

Neue Studie: Kläranlagen bremsen Mikrofasern aus

Über Waschmaschinen werden beträchtliche Mengen an Mikrofasern aus Kunststoff ins Abwasser eingetragen. Kläranlagen scheinen diese jedoch fast vollständig aus dem Abwasser zu entfernen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Auftrag gegeben hat. Experten des Instituts für Umweltsystemforschung der Universität Osnabrück untersuchten den Eintrag von Mikrofasern aus dem Waschen von Textilien ins Haushaltsabwasser. Betrachtet wurden u.a. gebrauchte und neuwertige Sportbekleidung, Fleece-Jacken, Mützen Schals und Decken aus den synthetischen Materialien Polyester, Polyamid und Polyacrylnitril. Hintergrund ist der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt in Flüssen und Meeren. „Wir brauchen Fakten, um daraus sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik in Gewässer ableiten zu können“, erklärte Ute Schlautmann vom NLWKN. In der Studie wurden im Abwasser von Waschmaschinen erhebliche Mengen an Mikrofasern festgestellt. Bei der Kläranlage in Osnabrück konnte allerdings gezeigt werden, dass diese Mikrofasern in der Abwasserreinigung fast gänzlich zurückgehalten werden. „Das ist zunächst einmal positiv für die Gewässerqualität“, so Schlautmann. Es bestehe jedoch Bedarf für weitere Untersuchungen, um die gute Rückhaltekapazität bezüglich Textilfasern auch bei anderen Kläranlagen zu überprüfen. Geklärt werden müsse auch der Verbleib der Fasern im Klärschlamm und ob diese über den Umweg der landwirtschaftlichen Nutzung doch noch in die Umwelt gelangen. „Ebenso muss geklärt werden, durch welche Quellen die Mikrofaserbelastung der Flüsse und der Meere verursacht wird“, sagte Schlautmann abschließend. Hintergrund-Informationen: Hintergrund-Informationen: Was sind Mikropartikel? Was sind Mikropartikel? Als Mikropartikel werden Kunststoffe bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Unter dem Oberbegriff Mikroplastik werden neben Kunststoffteilen auch synthetische Mikrofasern erfasst. Mikroplastik und -fasern werden als besondere Gefahrenquelle für die Ökosysteme gesehen. Mikrofasern können aufgrund ihrer geringen Größe von den meisten marinen Organismen aufgenommen werden. Die Fasern neigen im Organismus zu Knäuelbildung und können zu Verstopfungen des Magen-Darm-Trakts führen. Eine Anreicherung von organischen Schadstoffen durch Adsorption ist nicht auszuschließen. Die Frage, inwieweit die Aufnahme von Plastikpartikeln durch Organismen auf diese Weise zu einer erhöhten Bioakkumulation toxischer Substanzen beiträgt, ist noch weitestgehend ungeklärt. Einzelheiten zur Studie: Einzelheiten zur Studie: Experten des Instituts für Umweltsystemforschung der Universität Osnabrück untersuchten den Eintrag von Mikrofasern aus dem Waschen von Textilien ins Haushaltsabwasser. Betrachtet wurden u.a. gebrauchte und neuwertige Sportbekleidung, Fleece-Jacken, Mützen Schals und Decken aus den synthetischen Materialien Polyester, Polyamid und Polyacrylnitril. Die Textilien wurden in einer handelsüblichen Waschmaschine unter den auf den Etiketten angegebenen Vorgaben gewaschen. Die Fasern wurden aus dem Ablauf der Waschmaschine mit einem 63 µm Sieb gefiltert, mit chemischen Verfahren von Verunreinigungen befreit, und Stichproben einer FTIR-Analyse (Abkürzung für Fourier-Transformations-Infrarotspektroskopie) unterzogen. Dieses Infrarot-Verfahren erlaubt eine zweifelsfreie Identifikation von Kunststoffen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass die Eintragsmenge vorrangig von der Oberflächenbeschaffenheit der gewaschenen Textilien abhängt; die Wahl des Waschmittels oder die Waschzeit haben keinen messbaren Einfluss. Der Eintrag von Polyamid und Polyester aus Sportbekleidung mit glatter Oberfläche lag im Durchschnitt bei 18 mg pro kg Wäsche, während Rückstandsmengen von Polyester oder Polyacrylnitril aus Textilien mit rauer Oberfläche (Fleece-Jacken, Wohn-Decken, Schals, Mützen, Strickjacken) im Durchschnitt 89 mg pro kg Wäsche betrugen. Die ausgewaschenen Mengen waren so groß, dass die Fasern nicht mehr gezählt, sondern nur gewogen werden konnten. Hochrechnungen der Daten ergeben, dass bei einem durchschnittlichen Waschverhalten der tägliche Eintrag bei etwa 85.000 synthetischen Mikrofasern pro Person liegt und der tägliche Gesamteintrag einer Stadt von 100.000 Einwohnern bei 1,71 kg. Kläranlagen scheinen die Partikel allerdings zu mehr als 98% zurückzuhalten. Zu diesem Ergebnis kamen die Wissenschaftler nach orientierenden Untersuchungen an der Kläranlage Osnabrück und in dem das gereinigte Abwasser aufnehmenden Fluss Hase. Die Menge der im Abwasser und Flusswasser detektierten Fasern ist vergleichsweise gering und die meisten weisen keine Ähnlichkeit mit Textilfasern auf, die in Waschrückständen identifiziert wurden. Ansprechpartner bei der Universität Osnabrück (Institut für Umweltsystemforschung): Jörg Klasmeier ( jklasmei@uni-osnabrueck.de . 0541/969-2574) Download Studie

Approach on environmental risk assessment of nanosilver released from textiles

Based on the increased utilization of nanosilver (silver nanomaterials=AgNM) as antibacterial agent, there is the strong need to assess the potential environmental implication associated with its new application areas. In this study an exemplary environmental risk assessment (ERA) of AgNM applied in textiles was performed. Environmental exposure scenarios (via municipal sewage treatment plant (STP)) with wastewater supply from domestic homes) were developed for three different types of textiles equipped with AgNM. Based on these scenarios predicted environmental concentrations (PECs) were deduced for STPs and for the environmental compartments surface water, sediment as well as soil. These PECs were related to PNECs (predicted no effect concentrations). PNECs were deduced from results of ecotoxicity tests of a selected AgNM (NM-300K). Data on ecotoxicology were derived from various tests with activated sludge, cyanobacteria, algae, daphnids, fish, duckweed, macrophytes, chironomids, earthworms, terrestrial plants as well as soil microorganisms. Emission data for the AgNM NM-300K from textiles were derived from washing experiments. The performed ERA was based on the specifications defined in the ECHA Guidances on information requirements and chemical safety assessment. Based on the chosen scenarios and preconditions, no environmental risk of the AgNM NM-300K released from textiles was detected. Under conservative assumptions a risk quotient for surface water close to 1 indicated that the aquatic compartment may be affected by an increased emission of AgNM to the environment due to the high sensitivity of aquatic organisms to silver. Based on the successful retention of AgNM in the sewage sludge and the still ongoing continual application of sewage sludge on farmland it is recommended to introduce a threshold for total silver content in sewage sludge into the respective regulations. Regarding potential risk mitigation measures, it is emphasized to preferably directly introduce AgNM into the textile fiber since this will strongly minimize the release of AgNM during washing. If this is not possible due to technical limitations or other reasons, the introduction of a threshold level controlling the release of AgNM from textiles is suggested. It has to be noted that this study is a case study which is only valid for the investigated NM-300K and its potential application in textiles.Quelle: http://www.sciencedirect.com

Textilkennzeichnung

Das LANUV ist zuständige Marktüberwachungsbehörde für Textilerzeugnisse nach Maßgabe der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung vom 27.09.2011 (Verordnung (EU) Nr.1007/2011) und des deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes vom 15.02.2016. Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung regelt die Art und Weise der Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen, sie trifft Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und über die Kennzeichnung nicht textiler Teile tierischen Ursprungs und enthält Regelungen über die Bestimmung der Faserzusammensetzung durch quantitative Analyse. Ziel der Verordnung ist, durch einheitliche Bezeichnungen der Fasern Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen und einheitliche und korrekte Informationen für den Verbraucher zu gewährleisten. Das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz trifft Regelungen für die Zuständigkeit und die Befugnisse der Behörden bei der Marktüberwachung und zu den Mitwirkungspflichten der Unternehmer. Auf Kleidungsetiketten finden sich meistens Materialangaben, Pflegehinweise, Angaben zum Herkunftsland, mitunter auch Labels wie z.B. global organic textile standard oder textiles Vertrauen: Abbildung: Global Standard gGmbH Abbildung: OEKO-TEX® Association Freiwillige Labels werden an Unternehmen nach Zertifizierung durch verschiedene Organisationen vergeben. Für die Zertifizierung müssen je nach Label unterschiedliche Vorgaben erfüllt werden. Die Pflegehinweise werden als Piktogramme angegeben. Die Symbole sind markenrechtlich geschützt. Ihre Verwendung erfordert eine Lizenz einer nationalen Mitgliedsorganisation von „GINETEX“. In Deutschland sind die Pflegehinweise freiwillig, in einigen anderen europäischen Ländern sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Die Bedeutung der Pflegesymbole finden Sie auf dem Merkblatt Pflegesymbole. Zu einer Verpflichtung der „Made in ...“ Angabe haben sich die Mitgliedsstaaten bislang nicht geeinigt. Daher ist diese Angabe EU-weit nicht verpflichtend. Dennoch wird sie auf dem Etikett in anderen Sprachen häufig angegeben. Rechtsverbindlich vorgeschrieben sind die Angaben zur Faserzusammensetzung des Textilerzeugnisses. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Merkblatt zur Textilkennzeichnung. Bekleidung hat den größten Anteil an Textilerzeugnissen und ist gleichzeitig ein Bedarfsgegenstand nach § 2 Abs. 6 Nr. 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches. Bedarfsgegenstände werden von den Lebensmittelüberwachungsämtern kontrolliert, die im Handel Proben entnehmen und an ein Untersuchungsamt weiterleiten. Dort wird die Probe auf die Abgabe von Schadstoffen, wie Azofarbstoffe, Formaldehyd u.a., als auch auf die Kennzeichnung geprüft. Beanstandungen zu Schadstoffen werden von den Lebensmittelüberwachungsämtern bearbeitet. Bei Beanstandungen zur Kennzeichnung ist das LANUV zuständig für den Vollzug. Der betroffene Wirtschaftsakteur wird ermittelt und angeschrieben, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, es werden Unterlagen eingefordert und geprüft und Maßnahmen erlassen wie z. B. eine Nachetikettierung oder weitere Prüfungen. Das LANUV erstellt jährlich in Absprache mit dem Untersuchungsamt und den Lebensmittelüberwachungsämtern Marktüberwachungsprogramme für Textilerzeugnisse, bei denen als Schwerpunkt bestimmte Arten von Textilien geprüft werden. Von Textilerzeugnissen, die keine Bedarfsgegenstände sind, entnimmt das LANUV selbst Proben und lässt diese in einem amtlichen Untersuchungslabor und ggf. in einem externen Prüflabor untersuchen. Nach Prüfung der Untersuchungsergebnisse erfolgen ggf. Vollzugsmaßnahmen. Auch bei diesen Produkten werden jährlich Schwerpunktprogramme entwickelt. Weiterhin werden vom LANUV Anfragen der Zollbehörden, sog. Kontrollmitteilungen geprüft. Es wird entschieden, ob die zur Einfuhr angemeldeten Textilerzeugnisse den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen oder ob diese erst nach einer korrekten Etikettierung in den Binnenmarkt eingeführt werden dürfen.

0 - Land-, forstwirtschaftliche und verwandte Erzeugnisse ( einschl. lebende Tiere)

0 - Land-, forstwirtschaftliche und verwandte Erzeugnisse ( einschl. lebende Tiere) 00 Lebende Tiere Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 001 Lebende Tiere (ausgenommen Fische) 0010 Lebende Tiere (ausgenommen Fische) X A 01 Getreide Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 011 Weizen 0110 Weizen A 012 Gerste 0120 Gerste A 013 Roggen 0130 Roggen A 014 Hafer 0140 Hafer A 015 Mais 0150 Mais A 016 Reis 0160 Reis A 019 Sonstiges Getreide 0190 Buchweizen, Hirse, Getreide, nicht spezifiziert, Getreidemischungen A 02 Kartoffeln Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 020 Kartoffeln 0200 Kartoffeln A 03 Frische Früchte, frisches und gefrorenes Gemüse Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 031 Zitrusfrüchte 0310 Zitrusfrüchte A 035 Sonstige frische Früchte 0350 Früchte und Obst, frisch A 039 Frisches und gefrorenes Gemüse 0390 Gemüse, frisch oder gefroren A 04 Spinnstoffe und textile Abfälle Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 041 Wolle und sonstige Tierhaare 0410 Wolle und sonstige Tierhaare A 042 Baumwolle 0421 Baumwolle, Baumwollfasern, Watte A 0422 Baumwollabfälle, Linters A 043 Künstliche und synthetische Textilfasern 0430 Künstliche und synthetische Textilfasern, z. B. Chemiefasern, Zellwolle B A 045 Sonstige pflanzliche Textilfasern, Seide 0451 Flachs, Hanf, Jute, Kokosfasern, Sisal, Werg A 0452 Abfälle von Fasern B A 0453 Seide A 0459 Textilfasern, nicht spezifiziert B A 049 Lumpen und Textilabfälle 0490 Lumpen, Putzwolle, Textilabfälle B A 05 Holz und Kork Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 051 Papier- und anderes Faserholz 0511 Faserholz, Papierholz A 0512 Holz zur Destillation A 052 Grubenholz 0520 Grubenholz A 1) 055 Sonstiges Rohholz 0550 Rohholz, Stammholz A 1) 056 Holzschwellen und anderes bearbeitetes Holz (ausgenommen Grubenholz) 0560 Balken, Hölzer für Dielen, für Parkett, Bohlen, Bretter, Sparren, Masten, Pfähle, Stangen, Kantholz, Latten, Parkettbretter, Schnittholz, Schwellen X A 057 Brennholz, Holzkohle, Kork, Holz- und Korkabfälle 0571 Brennholz, Holzabfälle, belastetes Altholz, Holzhackschnitzel, Holzschwarten, Spreißelholz X A 0572 Faschinen A 0573 Holzkohle, Holzkohlenbriketts A 0574 Kork, roh, Korkabfälle, Korkausschussrinde A 06 Zuckerrüben Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 060 Zuckerrüben 0600 Zuckerrüben A 09 Sonstige pflanzliche, tierische und verwandte Rohstoffe Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 091 Rohe Häute und Felle 0911 Häute und Felle, roh X X S 0912 Lederabfälle, Ledermehl B A 092 Natürlicher und synthetischer Kautschuk, roh und regeneriert 0921 Guttapercha, roh, Kautschuk, natürlich oder synthetisch, Kautschukmilch, Latex B A 0922 Kautschukregenerat B A 0923 Kautschukabfälle, Kautschukwaren, alt, abgängig B A 099 Sonstige pflanzliche und tierische Rohstoffe, nicht zur Ernährung (ausgenommen Zellstoff und Altpapier) 0991 Pflanzliche Rohstoffe, z. B. Bambus, Bast, Espartogras, Farbhölzer, Harze, Kopal, Polsterwatte, -wolle, Rinden zum Färben, zum Gerben, Saaten, Samen, Sämereien, nicht spezifiziert, Schilf, Seegras A S 3) 0992 Tierische Rohstoffe, z. B. Blutkuchen, -mehl, Federn, Knochenmehl B A 0993 Abfälle von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen A 0994 Abfälle von tierischen Rohstoffen X A Bemerkungen: 1) garantiert unbehandelt 2) für gebeiztes Saatgut: S Stand: 01. Januar 2018

Klasmeier & Wissing (2017)_Waschmaschinenablauf als Eintragsquelle von Mikroplastik in Gewässer

Abschlussbericht Waschmaschinenablauf als mögliche Eintragsquelle von Textilfasern (Mikroplastik) in Gewässer Dr. Jörg Klasmeier und Melanie Wissing Institut für Umweltsystemforschung (USF), Universität Osnabrück Osnabrück, 31.Januar 2017 Erstellt im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Dieser Bericht ist durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz beauftragt worden. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Autoren. Der Bericht gibt die Auffassung der Autoren wieder und muss nicht mit der Meinung des NLWKN übereinstimmen. Der NLWKN übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung der Rechte Dritter. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte vor, insbesondere darf dieser Bericht nur mit seiner Zustimmung ganz oder teilweise vervielfältigt bzw. Dritten zugänglich gemacht werden. Danksagung: Die Autoren bedanken sich bei Frau Sarah Falk für die Mithilfe bei der Durchführung der Versuche. Die vergrößerten Aufnahmen von ausgewählten Proben mit einem Fluoreszenz-Stereomikroskop wurden freundlicherweise vom „Lehrstuhl für Zoologie und Entwicklungsbiologie“ der Universität Osnabrück ermöglicht. Die Arbeitsgruppe „Funktionale Nanomaterialien“ am „Institut für Chemie neuer Materialien“ der Universität Osnabrück stellte uns dankenswerterweise ihr Messgerät für FTIR-Analysen zur Verfügung. Für die Ermöglichung der Probenahme auf dem Gelände der Kläranlage Osnabrück-Eversburg bedanken wir uns bei den Stadtwerken Osnabrück und namentlich bei Herrn Hinrich Glins für seine freundliche Unterstützung. Zitiervorschlag: Klasmeier J., Wissing M. (2016): Waschmaschinenablauf als mögliche Eintragsquelle von Textilfasern (Mikroplastik) in Gewässer, Institut für Umweltsystemforschung, Universität Osnabrück, Studie erstellt im Auftrag des NLWKN, Januar 2017. Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung .................................................................................................................................. 1 1Einleitung ......................................................................................................................................... 3 2Zielsetzung....................................................................................................................................... 5 3Eigenschaften von Textilfasern ......................................................................................................... 6 3.1 Synthetische Chemiefasern ...................................................................................................... 6 3.2 Zellulosische Chemiefasern ...................................................................................................... 8 3.3 Naturfasern .............................................................................................................................. 8 4 Waschen von Textilien ................................................................................................................... 10 4.1 Auswahl der Textilien.............................................................................................................. 10 4.2 Durchführung der Waschgänge .............................................................................................. 11 4.3 Extraktion der Faserrückstände .............................................................................................. 13 5 Probenbehandlung ......................................................................................................................... 15 5.1 Separation mittels Dichtetrennung .......................................................................................... 15 5.2 Entfernung von Haaren ........................................................................................................... 15 5.3 Oxidation mit Wasserstoffperoxid ............................................................................................ 16 5.4 Chemische Separation ........................................................................................................... 16 6 Analyse der Filterrückstände .......................................................................................................... 20 6.1 Mikroskopische Untersuchung ................................................................................................ 20 6.2 FTIR-Analyse ......................................................................................................................... 21 7 Luftproben ...................................................................................................................................... 24 7.1 Probenahme und Auswertung ................................................................................................. 24 7.2 Ergebnisse ............................................................................................................................. 24 8 Ergebnisse der Waschversuche ..................................................................................................... 26 8.1 Ergebnisse der Leerwaschgänge ............................................................................................ 26 8.2 Ergebnisse der visuellen Untersuchung .................................................................................. 26 8.3 Oxidierbarer Anteil und sonstige Fremdstoffe .......................................................................... 28 9 Ergebnisse der Rückstandsmengenbestimmung ............................................................................ 29 9.1 Einfluss der Maschenweite des Siebes ................................................................................... 29 9.2 Reproduzierbarkeit und Repräsentativität der Ergebnisse ....................................................... 30 9.3 Einfluss des Textilmaterials..................................................................................................... 32 9.4 Einfluss der Oberflächenbeschaffenheit .................................................................................. 33 9.5 Hochrechnung der jährlichen Emissionsmenge ....................................................................... 34 10 Abwasser- und Oberflächenwasserproben ..................................................................................... 38 10.1 Probenahme und Probenaufarbeitung .................................................................................... 38 10.2 Ergebnisse ............................................................................................................................. 39 11 Fazit ............................................................................................................................................... 42 12 Literatur.......................................................................................................................................... 43 Anhang: Fotos ausgewählter Textilproben .............................................................................................. 46 Kategorie 1: Funktionskleidung (Polyester, Polyamid) ......................................................................... 46 Kategorie 2: Winterkleidung (Polyester, Polyacryl) .............................................................................. 47 Kategorie 3: Tageskleidung und Heimtextilien (Baumwolle) ................................................................ 48

Teilprojekt 3: Aufbau und Betrieb der Pilotanlage zur Herstellung von Agglomeraten

Das Projekt "Teilprojekt 3: Aufbau und Betrieb der Pilotanlage zur Herstellung von Agglomeraten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ferro Duo GmbH durchgeführt. In der metallurgischen Industrie fallen jährlich Millionen Tonnen feinkörnige Prozessnebenprodukte (PNP, z.B. Gichtschlämme) an, die derzeit zu Kosten von 25 bis 150 €/t auf Deponien entsorgt werden müssen, obwohl sie wertvolle Elemente wie Mn, Fe, Zn, Ca oder Mg enthalten. Die konventionelle Bindung der PNP zur Rückführung in metallurgische Prozesse mittels Wasser und Zement ist kosten- sowie CO2-intensiv und kommt nur für sehr große Tonnagen ( größer als 35.000 t/a) in Frage. Im Projekt FaBrik wird die Möglichkeit einer Verpressung der PNP mit Textilfasern zu hybriden, handhabbaren Briketts untersucht. Diese lassen sich wieder als Rohstoff in den Produktionskreislauf zurückführen da die Fasern im Vergleich zur konventionellen Bindung durch Zement nicht störend sind. Für die Rückführung der PNP über die Hochofenroute ergibt die energetische Berechnung, dass bei der Bindung mittels Zement 200 kWh Energie aufgewendet werden müssen, während durch das alternative Bindemittelsystem 325 kWh frei werden. Damit ist eine erhebliche CO2-Einsparung dieses Prozesses verbunden. Zusätzlich werden indirekt CO2-Emissionen durch die Einsparung von Zement und Koks reduziert. Im Vergleich zu Neufasermaterial weist das Rezyklat erhebliche Kostenvorteile auf da -abgesehen von Logistikkosten- keine weiteren Beschaffungskosten entstehen. Die derzeit am Markt erhältliche Technologie zur Brikettierung ist nicht in der Lage, die PNP ohne Zement zu verpressen. Daher wird im Projekt die Brikettierung mittels Extrudertechnik entwickelt und im Pilotmaßstab aufgebaut. Zusätzlich wird die Brikettierung mittels Stempelpresse im Labormaßstab getestet. Grundsätzlich kann die Technologie auf andere Branchen übertragen werden.

Allianz FuPol (Phase II): Funktionalisierung von Polymeren - Teilprojekt E

Das Projekt "Allianz FuPol (Phase II): Funktionalisierung von Polymeren - Teilprojekt E" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Institut für Biochemie, Lehrstuhl für Mikrobiologie und Bioverfahrenstechnik durchgeführt. Im Fokus der 2. Förderphase der Allianz steht die Weiterentwicklung von neuen biotechnologischen Anwendungen bis in den industriellen Maßstab in der Waschmittel- und Textilindustrie. Hierzu werden Funktionalisierungen an synthetischen Polymeren den Herstellungsprozess, bzw. die Veredelung von Textilien ermöglichen sowie eine Verbesserung der Faserpflege während des Waschgangs gewährleisten. Im Teilprojekt 'Waschmittel für synthetische Textilien' werden die vielversprechenden Enzyme, welche in aussagekräftigen Vortests oder bereits bei der Waschperformance eine Aktivität gezeigt hatten, in ihren Eigenschaften verbessert (EC, ABE, UL). ABE und EC verbessern die Enzymproduktion, führen ein Upscaling für den industriellen Maßstab durch und entwickeln das Downstream processing. HKL wird die entwickelten Enzyme auf die Eignung im Waschvorgang überprüfen und eine Waschmittelformulierung entwickeln. Im Teilprojekt 'Veredelung von Garnen' wird die Funktionalisierung von Ankerpeptiden zur Veredelung von Garnen weiterentwickelt und einem Upscaling unterzogen, so dass der Partner COATS ausreichende Mengen testen kann (IAP). EC entwickelt das entsprechende Produktionssystem für die Peptide bis in den industriellen Maßstab, wobei auch das Downstream processing eine entscheidende Rolle spielt. EC und IAP arbeiten gemeinsam an der Prozessführung für eine skalierbare Funktionalisierung von Ankerpeptiden. COATS testet die Konjugate, speziell solche die eine Färbung von flächigen Geweben oder eine Abdichtung von Nähten während des Nähprozesses ermöglichen, in der Anwendung.

Teilvorhaben 1: Entwicklung und Design

Das Projekt "Teilvorhaben 1: Entwicklung und Design" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle, Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten, Fachbereich Design - Conceptual Textile Design durchgeführt. Das Ziel des Forschungsprojektes ist die Entwicklung von industrietauglichen Druckfarben und Druckverfahren auf pflanzlicher Basis und natürlichen Komponenten bis zu deren vermarktbarer Produktreife für hochwertiges Textildesign. Dazu sollen die Vorarbeiten der Abschlussarbeit von Susanne Stern M.A. vom Handsiebdruck in den seriellen Rotationsdruck übersetzt werden. Es werden Druckpasten und Verfahren weiterentwickelt, welche die Anwendung heimischer natürlicher Farbstoffe sowohl auf proteinischen Fasern (z.B. Wolle und Seide) als auch zellulosischen Fasern (z.B. Baumwolle und Leinen) für den industriellen Textildruck ermöglichen. Diese werden auf Licht-, Nass-, Reibungs- und Schweißechtheiten geprüft und optimiert. Vorgehensweise: In der ersten Stufe werden einzelne Druckfarben für die proteinischen Fasern entwickelt bzw. weiterentwickelt. In der zweiten Stufe für zellulosische Fasern. Dazu gehören z.B. die nähere Untersuchung der Beizen, Temperaturbedingungen und Dämpfphasen. Parallel zu den Forschungsaktivitäten entsteht eine Musterkollektion in Zusammenarbeit mit dem Naturtextilien-Hersteller HessNatur. Diese soll zu Oberbekleidung und/oder Heimtextilien verarbeitet werden. Für die proteinischen Fasern und die zellulosischen Fasern entsteht ein repräsentativer Farbkatalog, voraussichtlich in Form eines Farbfächers, um in Zukunft Designern die Entwurfsarbeit mit dem speziellen Farbkreis der entwickelten Naturfarbstoff-Druckpasten zu ermöglichen.

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