Die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV ) regelt den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden. Ziel war eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeit einer Aufnahme neu entwickelter leichtflüchtiger halogenierter organischer Verbindungen in die Auflistung zugelassener Stoffe. Das Ergebnis zeigt: Die derzeit zugelassenen Verbindungen werden aktuell nach wie vor eingesetzt. Die Industrie strebt nicht den Einsatz alternativer halogenierter Kohlenwasserstoffe an. Sollten „neue" Verbindungen in die Liste zugelassener Verbindungen der 2. BImSchV aufgenommen werden, wäre im Vorfeld eine intensive Prüfung ihres Umweltverhaltens notwendig. Veröffentlicht in Texte | 50/2020.
Mix zur Bereitstellung von Prozeßwärme in der Baumwollveredlung Wärme aus BHKW-Gas und Wärme aus Gaskessel
© Iven O. Schlösser/stock.adobe.com © i_valentin/stock.adobe.com © Tomsickova/stock.adobe.com © Sarah/stock.adobe.com © Daniel Täger/stock.adobe.com Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), früher auch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) bzw. perfluorierte Tenside (PFT) genannt, sind eine Stoffgruppe, die erst seit einigen Jahren in den Blickpunkt der Fachöffentlichkeit gelangt ist, obwohl sie in der Umwelt mittlerweile weit verbreitet sind. PFAS sind organische oberflächenaktive Verbindungen, bei denen die Wasserstoffatome am Kohlenstoffgerüst vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt worden sind. Besonderes Augenmerk gilt den Leitsubstanzen Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonat (PFOS). Beide Stoffe sind bioakkumulativ und stehen im Verdacht, toxisch und kanzerogen zu sein und die weibliche Fruchtbarkeit zu schädigen. Nach heutigem Kenntnisstand sind PFAS ausschließlich anthropogenen Ursprungs und kommen in der Natur nicht vor. Da sie sehr stabil sind und schmutz-, farb-, fett-, öl- und wasserabweisende Eigenschaften haben, werden sie in vielen Bereichen eingesetzt. Wichtige Anwendungsgebiete sind zum Beispiel die Veredelung von Oberflächen (Papier, Verpackungen, Kochgeschirr, Textilien, Dichtungen etc.). Außerdem wird die spreitende Eigenschaft von PFAS beim Galvanisieren in Feuerlöschschäumen, Farben und vielem anderen genutzt. Wegen der inzwischen vermuteten oder nachgewiesenen schädlichen Eigenschaften wird versucht, besonders PFOA und PFOS nicht mehr zu verwenden. In der EU darf PFOS seit 2008 nicht mehr eingesetzt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen von diesem Verbot, da bei einigen Anwendungsbereichen bisher kein gleichwertiger Ersatzstoff zur Verfügung steht, so zum Beispiel beim Löschen von Industriebränden. In Fließgewässern gilt für PFOS EU-weit eine Umweltqualitätsnorm (UQN) von 0,65 ng/l im Jahresdurchschnitt, 36 µg/l im Maximum sowie 9,1 µg/kg Frischgewicht in Fischen. Eine umfassendere Regelung der PFAS-Gruppe ist derzeit auf EU-Ebene in Bearbeitung. In Hessen wurde durch eine Gewässerbelastung in Nordrhein-Westfalen 2006 erstmals die Aufmerksamkeit auf PFAS gelenkt. Zunächst bildeten Abläufe von Kläranlagen und Klärschlämme eine gute Möglichkeit für eine Abschätzung, ob im Einzugsgebiet der Kläranlagen PFAS verwendet bzw. freigesetzt werden. Daher wurden im Jahre 2007 im Rahmen eines landesweiten Untersuchungsprogramms neben anderen Proben, Klärschlämme, Belebtschlämme und Abläufe von zwölf kommunalen und drei industriellen Kläranlagen , sowie in vierteljährlichem Abstand acht bedeutende Oberflächengewässer in Hessen (Rhein, Main, Werra, Lahn, Fulda, Nidda, Kinzig und Schwarzbach) auf ihren Gehalt an 18 PFAS untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist zusammen mit Untersuchungen weiterer Kompartimente in einem Bericht veröffentlicht. Mit Inkrafttreten der aktuellen Oberflächengewässerverordnung (OGewV) im Jahr 2016 wurde für PFOS erstmals eine gültige Umweltqualitätsnorm (UQN) für Fließgewässer geschaffen. Bereits seit 2014 untersucht das HLNUG routinemäßig Gewässer auf eine Vielzahl von Substanzen aus der PFAS-Gruppe. Die jeweils aktuellste Summe der Jahresmediane der Einzelsubstanzen ist in der Karte dargestellt. Die dünner besiedelten Mittelgebirgsregionen sind geringer belastet, in dichter besiedelten Gebieten ist dagegen ein generell erhöhtes Belastungsniveau erkennbar. Hotspots gehen in der Regel auf einzelne Altlasten / Schadensfälle zurück, wie zum Beispiel am Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim. Das PFAS-Messprogramm ist auf eine Flächendeckung im Verlauf mehrerer Jahre ausgelegt, so dass, Stand 2023, noch einige Wasserkörper nicht untersucht sind. Diese sind in der Karte weiß dargestellt. Nach dem Messjahr 2025 sollen die Lücken vollständig geschlossen sein. Informationen zu PFAS finden Sie auch unter der Thematik Altlasten. Dr. Jens Mayer Tel.: 0611-6939 769 Perfluorierte Chemikalien in Hessen Thema Altlasten PFAS
Die 2. BImSchV betrifft, gemäß § 1, die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leicht-flüchtige Halogenkohlenwasserstoffe oder andere leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen (soweit Lösemittel letztere mit einem Massegehalt von mehr als 1% enthalten) verwendet werden. Im Zuge des vorliegenden Projekts wurde überprüft, ob die Stoffe Tetrachlorethen (PER), Trichlorethen (TRI) sowie Dichlormethan (DCM) nach wie vor für die Verwendung erlaubt sein sollten und ob es neue alternative leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe gibt, die zusätzlich in die Liste der erlaubten Stoffe aufgenommen werden sollten. Es konnte gezeigt werden, dass TRI, PER und DCM nach wie vor in Oberflächenbehandlungslagen und Chemischreinigungs- / Textilanlagen (hier nur PER) eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Anforderungen und Vorgaben für den Einsatz dieser Stoffe, werden diese jedoch nur noch eingesetzt, wenn sonst Reinigungs-, Prozess- und/oder Qualitätsanforderungen nicht erfüllt werden können. Soweit möglich wurden Substitutionen oder Prozessumstellungen bereits vorgenommen. Basierend auf einer Onlinebefragung und Expertengesprächen kann die Industrie für die derzeit notwendigen Einsatzbereiche momentan nicht auf den Einsatz verzichten und strebt keinen Einsatz alternativer, halogenierter Kohlenwasserstoffe an Für den theoretischen Fall, dass eine neue Substanz in die 2. BImSchV aufgenommen werden sollte, ist es wichtig neben der Anwendung von Bewertungskriterien bezüglich des Umweltverhaltens, das Ozonabbaupotential sowie das Treibhauspotential, das Verhalten der Abbauprodukte, Mobilität, Gefährlichkeit aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften und gefährliche Eigenschaften des Stoffes für den Menschen, die Verwendungsbedingungen, die Prozessbedingungen, ökonomische Aspekte sowie möglichen Entsorgungs- und Recyclingbedingungen mit in die Bewertung einfließen zu lassen. Quelle: Forschungsbericht
Die AUNDE Achter & Ebels GmbH, Waldnieler Straße 151, 41068 Mönchengladbach beabsichtigt auf dem Betriebsgrundstück Gemarkung Mönchengladbach-Land, Flur 35, Flurstück 147 aus einem bestehenden Brunnen Grundwasser bis zu einem jährlichen Volumen an Wasser von insgesamt 40.000 m³ zu entnehmen und als Betriebswasser zur Textilveredelung einzusetzen. Für dieses Vorhaben hat die AUNDE Achter & Ebels GmbH am 12.12.2023 die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt.
Berichtsjahr: 2014 Adresse: Ausrüstung 1 88239 Wangen Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Neue TeXtilveredlung Wangen Haupttätigkeit: Vorbehandlung oder Färben von Fasern oder Textilien > 10 t/d
Die Firma BWF Offermann, Waldenfels & Co. KG beantragt die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Textilveredelung durch Erweiterung der Produktionshalle BWF Envirotec und damit einhergehender Versandverlagerung. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist neben der oben genannten Erweiterung der Produkitonshalle und Verlagerung des Versandes auch geplant, denn im südlichen Bereich des Betriebsgeländes verlaufenden Schlehbach zu verlegen und teilweise zu verrohren.
Betreiberinformation für die Öffentlichkeit: Im November 2019 haben wir die Schließeung unseres Unternehmens im Laufe des Jahres 2020 bekannt gegeben. Berichtsjahr: 2019 Adresse: Schopfheimer Str. 27 79541 Lörrach Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Textilveredlung an der Wiese GmbH Haupttätigkeit: Vorbehandlung oder Färben von Fasern oder Textilien > 10 t/d
Berichtsjahr: 2019 Adresse: Stadtlohner Str. 71 48712 Gescher Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Eing Textilveredlung und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG Haupttätigkeit: Vorbehandlung oder Färben von Fasern oder Textilien > 10 t/d
Berichtsjahr: 2018 Adresse: Tünter Heide 8 46414 Rhede Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Textilausrüstung RoessingGmbH & CO. KG Haupttätigkeit: Vorbehandlung oder Färben von Fasern oder Textilien > 10 t/d
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