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s/thermische-abfallbehandlung/Thermische Abfallbehandlung/gi

GcBÜK400 - Cadmium im Oberboden

Cadmium verdient unter den Schwermetallen besondere Beachtung, da seine Toxizität für Tiere und Menschen erheblich größer als die anderer Schwermetalle ist. Als Akkumulationsgift wird es im Körper angereichert und kann dort über Jahrzehnte verbleiben. Auf Grund seiner chemischen Verwandtschaft zum Zink kommt es fast ausschließlich mit diesem vor, insbesondere in allen zinkführenden Mineralen (u. a. Zinkblende, Galmei) und Gesteinen. Die durchschnittliche Cd-Konzentration der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 0,1 mg/kg, in Böden finden sich Gehalte in der Regel 0,50 mg/kg. Im Gegensatz zu As und anderen Schwermetallen (z. B. Cr, Ni) ist in den oberflächennah anstehenden sächsischen Hauptgesteinstypen keine geochemische Spezialisierung auf Cd nachweisbar. Die petrogeochemische Komponente liegt im Bereich des Clarkwertes um 0,1 mg/kg. In den Erzlagerstätten ist Cd vor allem an die Zinkerze der polymetallischen hydrothermalen Gänge und teilweise an die Skarnlagerstätten und stratigen-stratiformen Ausbildungen gebunden (chalkogene Komponente). Seit Beginn der Industrialisierung gelangt Cadmium über die Emissionen der Buntmetallhütten, die Verbrennung von Kohlen und Erdöl und in jüngerer Zeit über Galvanotechnik, Müllverbrennung, Düngemittel, Klärschlämme und Komposte anthropogen in die Umwelt. Während in den Oberböden Nord- und Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (Cd-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen zu einer relativen Anreicherung. Eine Abhängigkeit vom Tongehalt ist insofern festzustellen, dass die sandigen Substrate gegenüber lehmigen Substraten etwas niedrigere Cd-Gehalte aufweisen. Auf Acker- und Grünlandstandorten sind im Vergleich zu den Waldstandorten im Oberboden höhere Cd-Gehalte anzutreffen, da infolge der sehr niedrigen pH-Werte unter Forst eine Cd-Mobilisierung und Verlagerung in größere Bodentiefen stattfindet. Besonders hohe Cd-Belastungen befinden sich im Freiberger Raum, die durch die geogene Cd-Anreicherung bei der Bildung buntmetallführender Erzgänge aber vor allem anthropogen durch die Verhüttung von Zinkerzen verursacht werden. Die höchsten Gehalte sind in den Oberböden in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte sowie in geringeren Konzentrationen östlich davon (in Hauptwindrichtung) festzustellen. Andere Lagerstättengebiete mit Zinkverzungen im Westerzgebirge und in der Erzgebirgsnordrandzone weisen nur schwach erhöhte Gehalte auf. Eine besondere Stellung bei der Belastung mit Cadmium nehmen die Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde ein. Durch die Abtragung von Böden mit geogen verursachten Anreicherungen im Einzugsgebiet und den enormen anthropogenen Zusatzbelastungen durch die Erzaufbereitung und die Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu hohen Cd-Anreicherungen. In den Auenböden der Elbe und Zwickauer Mulde treten dagegen deutlich niedrigere Gehalte auf. Die geogenen und anthropogenen Prozesse führen im Freiberger Raum und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu flächenhaften Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Cadmium.

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - View-Service (WMS-LFU-BIMSCHG)

Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null

WFS Rabatt-Kampagne KehrWiederBecher

WFS (WebFeatureService) mit den Standorten zur Aktion KehrWiederBecher von Hamburg. Mit der Hamburg weiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbecher zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee- ausschenkende Unternehmen, von dem Bäcker um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen. Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1.3. 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten: - Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher - Allianz für Mehrweglösungen mit einem KehrwiederBecher für Hamburg Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2012

Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2012 16,59 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2011 hat der Verpackungsverbrauch damit um 0,6 % zugenommen. Insgesamt wurden 15,98 Mio. t verwertet, davon 11,82 Mio. t stofflich und 4,16 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 1,94 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de<BR>

TESIUM GmbH, Holzminden

Die TESIUM GmbH ist mit der Versorgung diverser Medien und mit der Entsorgung von Abwässern und Abfällen des Produktionsstandortes Werk Weser der Symrise AG in Holzminden beauftragt. In diesem Zusammenhang plant die TESIUM GmbH im bestehenden Kesselhaus die Errichtung und den Betrieb eines Abfallverbrennungskessels (Kessel 4) für den Einsatz von maximal 120 t/d flüssigen Abfällen mit einer Feuerungswärme-leistung von 24,5 Megawatt (MW). - Rückstandsfreie Verbrennung von maximal 120 t/d flüssigen niederkalorischen und mittelkalorischen Abfällen. Die Herkunft der Abfälle wird überwiegend von Symrise sein, aber auch von externen Dritten. - Einsatz von Heizöl extraleicht (HEL) als Hilfsbrennstoff zur Verbrennung der Abfälle und als redundanter Brennstoff bei Nichtverfügbarkeit der Abfälle. - Rückgewinnung der durch die Verbrennung der Abfälle und Hilfsbrennstoffe frei werdenden Wärme durch Erzeugung von bis zu 31,5 t/h Dampf mit den Parametern 30 bar ü/360°C. Nutzung der im Dampf gebundenen Wärme für den Produktionsbedarf des Symrise-Werkes. - Die geplante Betriebszeit für den Abfallkessel ist mit 8.760 Stunden pro Jahr beantragt worden. Bestandteil des Antrags ist der im bestehenden Kesselhaus an Stelle eines Bestandskessels neu aufgestellte Abfallverbrennungskessel. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme von Kessel 4 wird Kessel 1 auf 19,5 MW begrenzt und ausschließlich mit Heizöl betrieben. Der Betrieb von Kessel 1 wird mit dem Betrieb des Kessels 3 verriegelt, so dass wahlweise einer der beiden Kessel betrieben werden kann. Durch Kessel 4 und den Abriss des alten Kessels 2 reduziert sich die max. Feuerungswärmeleistung auf 44,0 MW. Für den vorhandenen Kessel 3 ist ein 72 Stunden Betrieb ohne Beobachtung (72h BoB) beantragt worden.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben - Wesentliche Änderung der Rückstandsverbrennungsanlage auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH in 01987 Schwarzheide; Reg.-Nr. 40.054.Ä0/21/8.1.1.1GE/T12

Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1, 01987 Schwarzheide beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01987 Schwarzheide, in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 die Rückstandsverbrennungsanlage (RVA) wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Tanklagermenge in Tanklager 4 von 1.300 m3 auf 1.400 m3. Weiterhin erfolgt eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierung und Flexibilisierung der Abfallverbrennung, sowie die Stilllegung technologisch nicht mehr benötigter Anlagenteile. Die RVA ist der Nr. 8.1.1.1 mit einem G in Spalte c und einem E in Spalte d des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) zuzuordnen. Weiterhin ist die RVA der Nr. 8.1.1.1 mit einem X in Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen und unterliegt somit der Einstufung als UVP-pflichtiges Vorhaben. Bei Änderung eines UVP-pflichtigen Vorhabens, für das noch eine UVP durchgeführt worden ist, ist nach § 9 Abs. 3 i. V. m. § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht des Änderungsvorhabens durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

MVA Bielefeld- Herford GmbH - Errichtung und Betrieb einer Monoklärschlammverbrennung

Die MVA Bielefeld-Herford GmbH, Schelpmilser Weg 30, 33609 Bielefeld, beantragt bei der Bezirksregierung Detmold als zuständige Genehmigungsbehörde eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG als 2. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG für die Müllverbrennungsanlage Bielefeld-Herford (MVA) als Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle durch thermische Verbrennung einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück in 33609 Bielefeld, Schelpmilser Weg 30 (Gemarkung Bielefeld, Flur 56, Flurstücke 984 und 1088). Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um die Änderung einer nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) und Nr. 8.1.1.1, Nr. 8.1.1.3 und Nr. 1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlage. Der Antrag beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage als unselbstständige Nebeneinrichtung der MVA. Die Feuerungswärmeleistung der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage soll 15 MW betragen. Das Rauchgas aus der Klärschlammverbrennung wird an die bestehenden Rauchgasreinigungsanlagen angeschlossen und dann über die vorhandenen Schornsteine abgeführt. Mit der Errichtung der neuen Anlage soll nach der Erteilung der 2. Teilgenehmigung begonnen werden, voraussichtlich im Jahr 2022.

The Role of Waste Incineration in Germany

In the late 19th century, the lack of appropriate waste collection and disposal systems in Europe along with public health issues – the outbreak of epidemics such as the cholera – raised the question: How can waste volumes be reduced and how can waste be managed more hygienically? This marked the beginning of the age of “technical waste incineration“. The first waste incineration plant known as Destructor was built in Nottingham, England in 1876. Following experience with waste incineration in Manchester, the introduction of this technology was also discussed in Germany. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Waste Incineration and Waste Prevention: Not a Contradiction in Terms

Recently, various press reports on waste management in Germany have drawn attention to a supposed contradiction between waste incineration and waste prevention. The main claim was that the current expansion of waste incineration in Germany would thwart further efforts at waste prevention and block further advances in recycling and waste management. Veröffentlicht in Hintergrundpapier | 2009.

Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie

Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2008 die Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie enthält u. a. Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen, die bis 2020 zu erreichen sind. Die Richtlinie sieht auch vor, dass von den Mitgliedstaaten Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme erstellt werden müssen. Abfallverbrennung wird als Verwertung angesehen, sofern die Verbrennungsanlage gewisse Energieeffizienzstandards erfüllt. Die Richtlinie wird voraussichtlich im Herbst formell durch den Rat verabschiedet werden.

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