s/thermische-abfallverwertung/Thermische Abfallverwertung/gi
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Verbrennung ist das weltweit dominierende Verfahren zur thermischen Behandlung von Abfällen. Neben dieser etablierten Behandlungsvariante werden mit der Abfallpyrolyse und der Abfallvergasung weitere thermische Prozesse am Markt angeboten. Diese auch als â€Ìalternativeâ€Ì thermische Behandlungsverfahren bezeichneten Prozesse werden seit den 1970er Jahren von wechselnden Anbietern unter verschiedenen Bezeichnungen wiederkehrend präsentiert. Ziel des vorliegenden Gutachtens war die Bereitstellung und Bewertung von Informationen zum Stand der Technik von alternativen thermischen Prozessen für die Behandlung von festen gemischten Siedlungsabfällen. Betrachtet wurden solche Verfahren, für die eine relevante Dauerbetriebszeit unter industriellen Rahmenbedingungen nachgewiesen werden konnte. Dabei wurden auch jene Technologien berücksichtigt, die aktuell zwar nicht mehr betrieben werden, aber ihre Praxistauglichkeit in der jüngeren Vergangenheit nachweisen konnten. Außerdem fanden einige Neuentwicklungen Eingang in die Betrachtung, die laut Herstellerangaben in Kürze marktverfügbar sein sollen. Neben der technischen Reife von Abfallbehandlungsverfahren sind auch lokale gesetzliche und (gesellschafts-)politische Rahmenbedingungen für den Erfolg oder das Scheitern neuer Technologien von großer Bedeutung. Daher wurden im Rahmen der Studie auch länderspezifische Rahmenbedingungen beleuchtet und diskutiert. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Cadmium verdient unter den Schwermetallen besondere Beachtung, da seine Toxizität für Tiere und Menschen erheblich größer als die anderer Schwermetalle ist. Als Akkumulationsgift wird es im Körper angereichert und kann dort über Jahrzehnte verbleiben. Auf Grund seiner chemischen Verwandtschaft zum Zink kommt es fast ausschließlich mit diesem vor, insbesondere in allen zinkführenden Mineralen (u. a. Zinkblende, Galmei) und Gesteinen. Die durchschnittliche Cd-Konzentration der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 0,1 mg/kg, in Böden finden sich Gehalte in der Regel 0,50 mg/kg. Im Gegensatz zu As und anderen Schwermetallen (z. B. Cr, Ni) ist in den oberflächennah anstehenden sächsischen Hauptgesteinstypen keine geochemische Spezialisierung auf Cd nachweisbar. Die petrogeochemische Komponente liegt im Bereich des Clarkwertes um 0,1 mg/kg. In den Erzlagerstätten ist Cd vor allem an die Zinkerze der polymetallischen hydrothermalen Gänge und teilweise an die Skarnlagerstätten und stratigen-stratiformen Ausbildungen gebunden (chalkogene Komponente). Seit Beginn der Industrialisierung gelangt Cadmium über die Emissionen der Buntmetallhütten, die Verbrennung von Kohlen und Erdöl und in jüngerer Zeit über Galvanotechnik, Müllverbrennung, Düngemittel, Klärschlämme und Komposte anthropogen in die Umwelt. Während in den Oberböden Nord- und Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (Cd-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen zu einer relativen Anreicherung. Eine Abhängigkeit vom Tongehalt ist insofern festzustellen, dass die sandigen Substrate gegenüber lehmigen Substraten etwas niedrigere Cd-Gehalte aufweisen. Auf Acker- und Grünlandstandorten sind im Vergleich zu den Waldstandorten im Oberboden höhere Cd-Gehalte anzutreffen, da infolge der sehr niedrigen pH-Werte unter Forst eine Cd-Mobilisierung und Verlagerung in größere Bodentiefen stattfindet. Besonders hohe Cd-Belastungen befinden sich im Freiberger Raum, die durch die geogene Cd-Anreicherung bei der Bildung buntmetallführender Erzgänge aber vor allem anthropogen durch die Verhüttung von Zinkerzen verursacht werden. Die höchsten Gehalte sind in den Oberböden in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte sowie in geringeren Konzentrationen östlich davon (in Hauptwindrichtung) festzustellen. Andere Lagerstättengebiete mit Zinkverzungen im Westerzgebirge und in der Erzgebirgsnordrandzone weisen nur schwach erhöhte Gehalte auf. Eine besondere Stellung bei der Belastung mit Cadmium nehmen die Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde ein. Durch die Abtragung von Böden mit geogen verursachten Anreicherungen im Einzugsgebiet und den enormen anthropogenen Zusatzbelastungen durch die Erzaufbereitung und die Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu hohen Cd-Anreicherungen. In den Auenböden der Elbe und Zwickauer Mulde treten dagegen deutlich niedrigere Gehalte auf. Die geogenen und anthropogenen Prozesse führen im Freiberger Raum und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu flächenhaften Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Cadmium.
Die Firma MVV Umwelt Asset GmbH, Otto-Hahn-Straße 1, 68169 Mannheim beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Müllheizkraftwerkes Mannheim (Heizkraftwerk Nord, MVV HKW Mannheim) um die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur thermo-chemischen Klärschlammbehandlung mit integrierter Phosphorrückgewinnung (KBA) und die Änderung des Anlagenbetriebes des Müllheizkraftwerkes (Aufhebung der Begrenzung des stündlichen und jährlichen Rauchgasvolumenstromes bei gleichzeitiger Einhaltung der bisher genehmigten maximal zulässigen Jahres- und Stundenemissionsfrachten). Die Erweiterung mit zwei Drehrohranlagen zur thermo-chemischen Klärschlammbehandlung und der integrierten Phosphorrückgewinnung sowie der Klärschlammannahme und -lagerung erfolgt auf dem bestehenden Betriebsgelände des Müllheizkraftwerkes Mannheim, Otto-Hahn-Straße 1, 68169 Mannheim, Flurstück Nrn. 6215/2, 6215/9, 6215/10 und 6214/11. Durch die thermische Verwertung von Klärschlamm soll die im Klärschlamm gebundene Energie genutzt (Fernwärme, Strom) und Phosphor aus dem Klärschlamm zurück gewonnen werden. Die Klärschlammbehandlungsanlage mit den beiden Drehrohren ist für eine maximale Jahreskapazität von 180.000 Mg ausgelegt. Es werden ausschließlich Klärschlämme angenommen und der thermo-chemischen Behandlung zugeführt, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als nicht gefährlich eingestuft sind. Die beiden Drehrohre sollen jeweils im Seitenstrom zu den mit Abfall befeuerten Müllkesseln 4 und 6 betrieben werden, so dass die Drehrohre nicht über eine eigene Verbrennungsfeuerung verfügen, sondern unmittelbar mit den aus der Abfallverbrennung stammenden heißen Verbrennungsgasen befeuert werden. Die Zuführung dieser heißen Rauchgase erfolgt im Gegenstrom zur Beschickung der Drehrohre mit Klärschlamm. Die durch die thermo-chemische Klärschlammbehandlung entstandenen Rauchgase (Synthesegas, Syngas) werden zur Nachverbrennung und Energierückgewinnung wieder in den Verbrennungsraum des jeweiligen Müllkessels zurückgeführt und damit der Rauchgasreinigungsanlage des Müllheizkraftwerkes zugeführt und dort mit denen aus der Abfallverbrennung zusammen behandelt. Durch die Erweiterung des Müllheizkraftwerkes um die thermo-chemischen Klärschlammbehandlungsanlagen mit Rückgewinnung von Phosphor erhöht sich dessen emittiertes jährliches und stündliches Rauchgasvolumen. Zudem sinkt der mittlere Heizwert des insgesamt im Müllheizkraftwerk eingesetzten Abfalls (Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Klärschlämme). Um trotz dieses niedrigeren Heizwertes neben der Stromerzeugung vor allem die benötigte Wärmemenge (Fernwärmeversorgung Industrie, öffentliche Haushalte) durch die Abfallverbrennung und thermo-chemische Klärschlammbehandlung erzeugen zu können, muss der kombinierte Klärschlamm- und Abfalldurchsatz entsprechend erhöht werden, einhergehend mit einem größeren Rauchgasvolumen. Der jährliche Abfalldurchsatz, einschließlich des jährlichen Klärschlammdurchsatzes von bis zu 180.000 Mg, wird sich daher je nach Fahrweise auf bis zu 944.979 Mg erhöhen. Trotz des erhöhten Rauchgasvolumens werden die bisher genehmigten Grenzwerte nach (bzw. teils deutlich unterhalb) der 17. BImSchV sowie die bisher maximal zulässigen Jahres- und Stundenemissions-frachten auch weiterhin eingehalten. Die Inbetriebnahme der Anlage soll im November 2019 erfolgen. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Ziffer 8.1.1.3 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Verfahrensart G, Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Für das Vorhaben ist nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach den Vorschriften der 9. BImSchV durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen vom 31.01.2018 wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1 a 9. BImSchV genannten Schutzgüter ein-schließlich einer Natura 2000-Vorprüfung vorgelegt.
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG).<BR>Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden.<BR>Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert.<BR>Im Ergebnis wurden im Jahr 2011 16,49 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2010 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,0 % zugenommen. Insgesamt wurden 15,97 Mio. t verwertet, davon 11,83 Mio. t stofflich und 4,14 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 1,88 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
WFS (WebFeatureService) mit den Standorten zur Aktion KehrWiederBecher von Hamburg. Mit der Hamburg weiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbecher zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee- ausschenkende Unternehmen, von dem Bäcker um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen. Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1.3. 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten: - Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher - Allianz für Mehrweglösungen mit einem KehrwiederBecher für Hamburg Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
This metadata refers to the geospatial dataset representing the status of the EEA Industrial Reporting database as of 16 December 2024 (version 11). The release and emissions data cover the period 2007-2023 as result of the data reported under the E-PRTR facilities, 2017-2023 for IED installations and WI/co-WIs, and 2016-2023 for LCPs. These data are reported to EEA under Industrial Emissions Directive (IED) 2010/75/EU Commission Implementing Decision 2018/1135 and the European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) Regulation (EC) No 166/2006 Commission Implementing Decision 2019/1741. The dataset brings together data formerly reported separately under E-PRTR Regulation Art.7 and under IED Art.72. Additional reporting requirements under the IED are also included.
Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der inDeutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2013 17,13 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2012 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,3 % zugenommen. Insgesamt wurden 16,71 Mio. t verwertet, davon 12,30 Mio. t stofflich und 4,41 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,05 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.
Das Ziel des Vorhabens war, die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen eines Wegfalls der Heizwertregelung für 19 Abfallströme zu evaluieren. Dabei wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Entsorgungssituation insbesondere untersucht, inwieweit eine Streichung der Heizwertklausel Auswirkungen auf die Pflichtenstellung der relevanten Abfallerzeuger und -besitzer hätte. Der für die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie für Bürgerinnen und Bürgern entstehende Erfüllungsaufwand für den Fall der Streichung der Heizwertklausel wurde mit der Standardmethodik der Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt.
Die TESIUM GmbH ist mit der Versorgung diverser Medien und mit der Entsorgung von Abwässern und Abfällen des Produktionsstandortes Werk Weser der Symrise AG in Holzminden beauftragt. In diesem Zusammenhang plant die TESIUM GmbH im bestehenden Kesselhaus die Errichtung und den Betrieb eines Abfallverbrennungskessels (Kessel 4) für den Einsatz von maximal 120 t/d flüssigen Abfällen mit einer Feuerungswärme-leistung von 24,5 Megawatt (MW). - Rückstandsfreie Verbrennung von maximal 120 t/d flüssigen niederkalorischen und mittelkalorischen Abfällen. Die Herkunft der Abfälle wird überwiegend von Symrise sein, aber auch von externen Dritten. - Einsatz von Heizöl extraleicht (HEL) als Hilfsbrennstoff zur Verbrennung der Abfälle und als redundanter Brennstoff bei Nichtverfügbarkeit der Abfälle. - Rückgewinnung der durch die Verbrennung der Abfälle und Hilfsbrennstoffe frei werdenden Wärme durch Erzeugung von bis zu 31,5 t/h Dampf mit den Parametern 30 bar ü/360°C. Nutzung der im Dampf gebundenen Wärme für den Produktionsbedarf des Symrise-Werkes. - Die geplante Betriebszeit für den Abfallkessel ist mit 8.760 Stunden pro Jahr beantragt worden. Bestandteil des Antrags ist der im bestehenden Kesselhaus an Stelle eines Bestandskessels neu aufgestellte Abfallverbrennungskessel. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme von Kessel 4 wird Kessel 1 auf 19,5 MW begrenzt und ausschließlich mit Heizöl betrieben. Der Betrieb von Kessel 1 wird mit dem Betrieb des Kessels 3 verriegelt, so dass wahlweise einer der beiden Kessel betrieben werden kann. Durch Kessel 4 und den Abriss des alten Kessels 2 reduziert sich die max. Feuerungswärmeleistung auf 44,0 MW. Für den vorhandenen Kessel 3 ist ein 72 Stunden Betrieb ohne Beobachtung (72h BoB) beantragt worden.
Origin | Count |
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Bund | 783 |
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Förderprogramm | 725 |
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