<p>Altpapier</p><p>Die Papierindustrie setzte im Jahr 1990 knapp 49 Prozent Altpapier ein, 2015 74 Prozent und im Jahr 2023 rund 83 Prozent. Diese Steigerung senkte den Holz-, Wasser- und Primärenergieverbrauch pro Tonne Papier. Das Mehr an Papierkonsum relativierte jedoch den Effizienzgewinn. Zudem gefährden Verunreinigungen aus Druckfarben, Kleb- und Papierhilfsstoffen inzwischen das Altpapierrecycling.</p><p>Vom Papier zum Altpapier</p><p>Im Jahr 2023 wurden rechnerisch in Deutschland 175,6 Kilogramm (kg) Pappe, Papier und Karton pro Kopf verbraucht. Diese Zahl bezieht neben dem Verbrauch in den privaten Haushalten auch den gesamten Verbrauch an Papier in Wirtschaft, Medien und Verwaltungen mit ein. In privaten Haushalten beträgt die jährlich verbrauchte Papiermenge ca. 105 kg pro Kopf (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-05-22_texte_37-2018_sammelsysteme-verpackungen.pdf">INTECUS GmbH</a>). Dies entspricht einem rechnerischen Gesamtverbrauch von 14,9 Millionen Tonnen (Mio. t). Im gleichen Jahr haben private und kommunale Entsorger 12,7 Mio. t Altpapier gesammelt. Dies ergibt eine Altpapierrücklaufquote von 85 % (siehe Tab. „Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch“).</p><p>Die deutsche Papierindustrie</p><p>Die deutsche Papierindustrie stellte im Jahr 2023 rund 18,6 Mio. t Papier, Pappe und Kartonagen her. Sie setzte dafür rund 15,5 Mio. t Altpapier ein. Die Altpapiereinsatzquote – also der Altpapieranteil an der gesamten inländischen Papierproduktion – lag damit bei rund 83 %. Diese Quote stieg seit dem Jahr 2000 um 23 Prozentpunkte (siehe Tab. „Altpapiereinsatzquoten in Prozent“). Der deutschen Papierindustrie gelang es auf diese Weise, ihre spezifischen Umweltbelastungen zu verringern.</p><p>Die hohe Altpapiereinsatzquote von 83 % lässt sich kaum noch erhöhen. Dennoch ist es technisch etwa möglich, mehr Altpapier bei der Herstellung von Zeitschriften-, Büro- und Administrationspapieren und vor allem bei der Herstellung von Hygienepapieren zu nutzen. Eine Nachfragesteigerung seitens Verbraucherinnen und Verbraucher würde dies befördern. Der Altpapiereinsatz bei der Herstellung von Hygienepapieren fällt erneut auf nunmehr 40 %. Dies liegt an der Abnahme weißer Altpapiere im Markt durch den Rückgang der graphischen Papiere, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung, bei gleichzeitiger Zunahme von Verpackungspapieren. Der Rohstoff Altpapier ist knapp. Der Einsatz von Altpapier ist vorteilhaft, da Fasern aus Hygienepapieren nach der Nutzung nicht für ein weiteres Recycling zur Verfügung stehen.</p><p>Bei der Herstellung von Zeitungsdruck- und Wellpappenrohpapieren wurde im Jahr 2023 statistisch gesehen mehr als 100 % Altpapier eingesetzt. Der Grund ist, dass bei der Aufbereitung von Altpapier Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Dabei gehen auch in geringem Umfang Papierfasern verloren, deshalb wird in der Produktion bis zu 20 % mehr Rohstoff, der aber auch papierfremde Bestandteile enthält, eingesetzt.</p><p>Die Altpapierverwertungsquote, also der Altpapierverbrauch im Verhältnis zum gesamten Papierverbrauch, lag 2023 bei über 100 % (siehe Abb. „Altpapierverwertungsquoten“). Es wurde mehr Altpapier für die Herstellung von Recyclingpapier verbraucht als Papier in Deutschland verbraucht wurde. Das liegt daran, dass mehr Papier für den Export produziert wurde und weniger im Inland verbraucht wurde.</p><p>Energieeffiziente Papierherstellung</p><p>Papier, Pappe und Kartonagen wurden im Jahr 2023 energieeffizienter hergestellt als im Jahr 1990. Der mittlere Energieeinsatz bezogen auf eine Tonne erzeugtes Papier sank in diesem Zeitraum von 3,413 auf 2,789 Megawattstunden (MWh). Diese Effizienzsteigerung wurde durch die erhöhte Produktion im selben Zeitraum überkompensiert. So stellte die deutsche Papierindustrie im Jahr 2023 rund 32 % mehr Papier, Pappe und Kartonagen her als im Jahr 1990.</p><p>Die Emissionen an fossilem Kohlendioxid pro Tonne Papier konnten trotzdem seit 1990 um etwa ein Drittel gesenkt werden. Sie liegen jetzt bei 526 kg Kohlendioxid pro Tonne produzierten Papiers. Das liegt vor allem am zunehmenden Einsatz von alternativen Brennstoffen und dem steigenden Anteil an erneuerbaren Strom im deutschen Strommix.</p><p>Die Papierbranche bemüht sich einerseits, den Energieverbrauch weiter zu senken. Gleichzeitig investieren viele Unternehmen in zusätzliche Prozessstufen, um aus dem Rohstoff Altpapier Papiere mit höheren Weißgraden und glatterer Oberfläche herzustellen. Dafür benötigen sie mehr Energie, da mehr Fasern aussortiert und diese stärker gereinigt und gebleicht werden.</p><p>Der Gesamtenergieeinsatz stieg daher von 157 Petajoule (PJ) im Jahr 1990 um gut 20 % auf 188 PJ im Jahr 2023 (Leistungsbericht Papier 2024).</p><p><em>Tipp zum Weiterlesen:</em></p><p><em>DIE PAPIERINDUSTRIE e. V., Leistungsbericht PAPIER 2024. Der Bericht kann beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. unter</em><a href="https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik">https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik</a><em>bestellt werden</em></p><p>Grafische Papiere</p><p>Die grafischen Papiere sind nach den Verpackungspapieren das mengenmäßig wichtigste Papiersegment. Darunter fallen alle Papiere, die für Zeitungen, Zeitschriften, Schreib- oder Kopierpapiere verwendet werden. Für diese grafischen Papiere hat das Umweltbundesamt 2020 in einer Ökobilanz erneut überprüfen lassen, welche Umweltwirkungen während des gesamten Lebensweges der Papiere entstehen und welche Umweltentlastungspotenziale der Einsatz von Altpapieren im Produktionsprozess bietet.</p><p>Demnach besitzt Recyclingpapier deutliche ökologische Vorteile gegenüber Frischfaserpapieren (Primärfaserpapieren).</p><p>Die Wälder werden durch die Verwendung von Recyclingpapier geschont und damit Verlust an <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> durch intensive Forst- und Plantagenwirtschaft und deren soziale und ökologische Folgen weltweit verringert.</p><p>Ein höheres Altpapierrecycling ist für praktisch alle betrachteten Wirkungskategorien günstiger zu bewerten: Dies betrifft die Knappheit fossiler Energieträger, Treibhauspotenzial, Sommersmog, Versauerungspotenzial und Überdüngung von Böden und Gewässern.</p><p>Das heißt konkret: Wer beim Kauf von einem Paket Papier mit 500 Blatt, das etwa 2,5 Kilogramm (kg) wiegt, zu Recyclingqualität greift, spart 5,5 kg Holz. Mit den 7,5 Kilowattstunden Energie, die man bei Kauf eines Paketes Recyclingkopierpapier zusätzlich spart, kann man 525 Tassen Kaffee kochen. Der Wald wird geschont.</p><p><em>Tipp zum Weiterlesen:</em><br>Broschüre„Papier. Wald und Klima schützen“<p>Mögliche Schadstoffanreicherung im Papier</p><p>Das Schließen von globalen Stoffkreisläufen und die hohe Zahl an Recyclingzyklen kann jedoch auch einen negativen Aspekt haben: So treten immer wieder erhöhte Gehalte unerwünschter Stoffe in den Altpapierkreisläufen auf. Es handelt sich dabei um Chemikalien, die an Papierfasern gut haften und wasserlöslich sind. Beispiele hierfür sind bestimmte Mineralölbestandteile in Druckfarben, per- und polyfluorierte Verbindungen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>), Bisphenol S aus Kassenzetteln und gewisse Phthalate aus Klebstoffen. Diese Chemikalien können Altpapier verunreinigen, wenn etwa neue Papierprodukte wie Thermopapier oder neue Druckverfahren mit den dazugehörige Druckfarben, Bindungen, oder Verbundmaterialien entwickelt werden, die nicht auf ihre Auswirkungen auf die Recyclingkreisläufe geprüft werden. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass auch Stoffe, die in Deutschland schon seit Jahren nicht mehr eingesetzt werden, wie z.B. Phthalate in Klebstoffen, in anderen Ländern noch im Einsatz sind und hier in Deutschland über den Recyclingkreislauf wieder in das Papier eingetragen werden.</p><p>Diese Verunreinigungen gefährden den Einsatz von Altpapier etwa als Verpackung für Cerealien, Mehl oder Reis und anderen Lebensmittelkontaktpapieren. Denn sowohl die<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bedggstv/gesamt.pdf">Bedarfsgegenständeverordnung</a>als auch die<a href="https://bfr.ble.de/kse/faces/resources/pdf/360.pdf">Empfehlung</a>„XXXVI. Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt“ des Bundesinstitutes für Risikobewertung geben für den Gehalt an Schadstoffen in Papier, Pappe und Kartons Obergrenzen vor.</p><p>Einige dieser Verunreinigungen gelangen nicht bei der Papierherstellung in den Kreislauf, sondern wenn etwa Wellpappenhersteller, Drucker und Verpacker Papier nutzen und weiter verarbeiten. Diese Unternehmen sind mitunter nicht ausreichend sensibilisiert oder motiviert, nur Stoffe einzusetzen, die für das Recycling unkritisch sind. Hier gilt es, durch ein vernetztes Denken und Handeln bei allen Beteiligten die erforderliche Sensibilität zu schaffen, damit das erreichte hohe Verwertungsniveau bei Altpapier nicht gefährdet wird und durch die Verwertung von Altpapier auch zukünftig ein wichtiger Beitrag zum ressourceneffizienten Umgang mit Rohstoffen geleistet werden kann. Das Umweltbundesamt setzt sich für eine Vermeidung von Verunreinigungen möglichst an der Quelle ein.</p>
<p>Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis</p><p>Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wird häufig in der Umwelt gemessen, aber auch die Anwendung und Verbreitung weiterer Bisphenole nimmt zu. Die von dieser Stoffgruppe ausgehenden Risiken für die Umwelt sollen daher durch eine Beschränkung angemessen minimiert werden.</p><p>Das Umweltbundesamt hat in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Chemikalien einen Vorschlag zur Beschränkung von BPA und vier weiteren Bisphenolen mit hormonschädigenden Eigenschaften (Bisphenols of similiar concern, BosC) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> eingereicht (<a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">Annex XV restriction report</a>). Basis dieser Besorgnis (engl. concern) sind die endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften dieser Stoffe in der Umwelt. Zukünftig sollen weitere Bisphenole automatisch mitreguliert werden, sobald Informationen deren endokrine Wirkung auf die Umwelt belegen. Unter die Beschränkung fallen Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung der Stoffe in der EU. Im Gegensatz zum Zulassungsverfahren unter REACH werden so auch Importe reguliert. Der Beschränkungsvorschlag basiert auf der Annahme, dass es für endokrine Disruptoren in der Umwelt keine sichere Konzentration gibt, die alle Organismen ausreichend schützt. Das Ziel dieser Beschränkung ist daher im gesamten Lebenszyklus die Freisetzung von Bisphenol A so weit wie möglich, mindestens aber um 95 Prozent, zu reduzieren.</p><p>Der deutsche Beschränkungsvorschlag</p><p>Der im Oktober 2022 bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichte Vorschlag umfasst derzeit die Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze. In der EU darf BPA in einigen Produktgruppen wie Spielzeug, Baby-Trinkflaschen oder Thermopapier nicht oder kaum mehr eingesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass Bisphenole mit ähnlicher Funktionsweise, aber gleicher schädigender Wirkung für einige Verwendungszwecke als Ersatzstoff eingesetzt werden. So wird BPA in vielen Thermopapieren inzwischen durch BPS ersetzt. Um weitere sogenannte „bedauerliche Substitutionen“ zu verhindern, adressiert der Beschränkungsvorschlag daher im Ansatz die gesamte Stoffgruppe der Bisphenole, sofern diese endokrine Disruptoren sind. Sobald für ein Bisphenol hormonell wirksame und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf Umweltorganismen durch wissenschaftliche Untersuchungen identifiziert werden, sollen diese über einen Erweiterungsmechanismus automatisch in die Beschränkung aufgenommen werden. Für die im Rahmen des Beschränkungsvorschlages nötige Beschreibung einer Besorgnis werden die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt herangezogen:</p><p>Der derzeitige Beschränkungsvorschlag sieht vor, die Summe hormonell schädigender Bisphenole in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a> oder in einer Mischung auf den Grenzwert von 10 ppm (0,001 Gewichtsprozent) zu limitieren. Übersteigen Produkte diesen Grenzwert gelten Ausnahmen, wenn der Kontakt zu Wasser ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Anwendungen, bei denen die Bisphenole als Additive eingesetzt werden.</p><p>Ablauf des Beschränkungsverfahren</p><p>Im Oktober 2020 und 2021 fanden jeweils Aufrufe zum Einreichen von Informationen (Call for Evidence) statt. Alle betroffenen Branchen- und Interessensvertreter konnten dabei relevante Informationen zur Anwendung von BPA und BosC zur Berücksichtigung in der Beschränkung einreichen.</p><p>Der Beschränkungsvorschlag wurde in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der REACH-Verordnung eingereicht. Nachdem die ECHA alle formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat (conformity check), können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Unternehmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> Verordnung veröffentlicht.</p><p>Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der<a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">ECHA</a>.</p><p>Schädliche Wirkungen in der Umwelt</p><p>Einige Bisphenole sind nachweislich hormonell wirksam im Menschen und in der Umwelt. Sie werden als endokrine Disruptoren bezeichnet. BPA und BPB wurden bereits aufgrund ihrer Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Belgien hat für BPS ein Dossier zur Identifizierung als SVHC aufgrund seiner endokrinen Wirkung im Menschen und in der Umwelt bei der ECHA eingereicht. Im Dezember 2022 hat der Ausschuss der Mitgliedsstaaten der ECHA BPS als SVHC identifiziert. Für BPF und BPAF bestätigte der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Member State Commitee) ebenfalls die endokrine Eigenschaften in einem Verfahren nach Art. 77 der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a>.</p><p>BPA war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann. In der Umwelt hat dies bei Fisch- und Amphibienarten nachweislich endokrin vermittelte Schäden zur Folge. Nachteilige Effekte auf Wachstum, Verhalten und Befruchtungserfolg sowie eine Verschiebung des Geschlechterverhältnisses zugunsten weiblicher Tiere können auftreten. BPA wirkt sich auf eine Vielzahl ökologisch wichtiger Arten in aquatischen und terrestrischen Ökosystemen aus. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> ist nicht auf bestimmte Umgebungen beschränkt, sondern ist allgegenwärtig. Bestimmte Fisch- und auch Weichtierarten haben sich als besonders empfindlich erwiesen. Da nur für einen kleinen Teil der vorhandenen Arten Informationen aus ökotoxikologischen Studien vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Arten ebenso empfindlich oder sogar noch empfindlicher sind. Aus diesem Grund kann kein Grenzwert für BPA in der Umwelt bestimmt werden, unter welchem keine Gefährdung für Umweltorganismen vorliegt.</p><p>BPA hat durch seine endokrinen Eigenschaften auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist daher fortpflanzungsschädigend und hormonell wirksam (Amtsblatt der EU, 2016; ECHA, 2017). Basierend auf verfügbaren Daten wurde im Rahmen der europäischen Human Biomonitoring Initiative (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU</a>) der Schluss gezogen, dass die allgemeine Bevölkerung kontinuierlich BPA ausgesetzt ist. In 100 Prozent der untersuchten Urin- und Blutproben wurde BPA gefunden, während Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Proben festgestellt wurden (HBM4EU substance report: bisphenols, 2022).</p><p>Eintragspfade von Bisphenolen in die Umwelt</p><p>Obwohl BPA in einigen Produkten oder vereinzelt auf nationaler Ebene bereits reguliert ist, werden weiterhin umweltrelevante Konzentrationen von BPA in Umweltorganismen, Flüssen und Sedimenten gefunden. BPA ist der am meisten produzierte SVHC der Welt und es wird ein steigender Verbrauch in der EU erwartet. Zugleich werden auch andere Bisphenole in zahlreichen Sektoren eingesetzt und können BPA durch ihre verwandte Struktur und ähnlichen Eigenschaften ersetzen. Studien aus China und den USA, aber auch aus mehreren europäischen Ländern, berichten häufig über eine Ko-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> von BPA und anderen Bisphenolen (insbesondere BoSC). Obwohl beispielsweise BPB bisher in Europa nicht häufig in der Umwelt nachgewiesen wurde, deuten Untersuchungen auf ein vermehrtes Auftreten in Kläranlagen und Süßwasserökosystemen hin, wobei es auch Nachweise in abgelegenen Gebieten gibt (Annex XV restriction report, Annex B). Auf Grundlage des Vorsorgeprinzips sollte das Auftreten von hormonell schädlichen Bisphenolen in Gewässer und Biota vermieden werden.</p><p>Bisphenole werden für ein sehr breites Spektrum an Anwendungen eingesetzt. BPA und andere Bisphenole werden als Zwischenprodukte bei der Herstellung von Polymeren oder Polymerharzen wie Polycarbonat und Epoxidharzen und -härtern verwendet. Polycarbonat-Kunststoff ist ein starkes und zähes Material, das bei hohen Temperaturen geformt werden kann. Zu den Produkten aus Polycarbonat gehören gängige Konsumgüter wie Autoteile, Sportgeräte, Gewächshäuser, Getränkeflaschen und Plastikgeschirr. Epoxidharze haben ebenfalls ein sehr breites Verwendungsmuster. Sie werden beispielsweise in Baumaterial, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Windrädern, in Fußböden sowie im Transport- und Medizinsektor verwendet. Wasserleitungen und Lebensmitteldosen können mit Epoxidharz beschichtet sein, um die Haltbarkeit der Materialien zu verlängern.</p><p>Hinzu kommt die Verwendung von Bisphenolen als Additiv, also als Zusatzstoff. Sie werden Farben, Klebstoffen, Textilien, Papier oder Pappe zugesetzt, um verschiedene Funktionen zu erfüllen. In Kunststoffen fungieren sie als Stabilisatoren, Polymerisationsinhibitoren oder Flammschutzmitteln.</p><p>Der größte Anteil von BPA wird für Herstellung von Polycarbonat (PC) mit etwa 70-80 Prozent und die Herstellung von Epoxidharz mit etwa 15-30 Prozent eingesetzt. Ein verbleibender Anteil von weniger als 5 Prozent betrifft die Verwendung von BPA als Additiv und die Herstellung von Chemikalien (0,3 Prozent) (Annex XV restriction report, Annex H).</p><p>Bisphenole können als Restgehalte in Materialien vorliegen, sich als unerwünschtes Nebenprodukt in Herstellungsverfahren bilden, durch Abbauprozesse entstehen oder in den Recyclingströmen von Papier und PVC enthalten sein. Sie werden bei Kontakt mit Wasser und durch normale Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialien freigesetzt. Neben punktuellen Emissionsspitzen aus beispielweise Papierrecyclinganlagen findet daher ein kontinuierlicher Eintrag in Gewässer über Kläranlagen statt. Weitere Quellen in Europa sind Deponien und der Mensch, welcher BPA über Lebensmittelverpackungen und Hausstaub aufnimmt und ausscheidet. Seit Anfang 2020 darf BPA als Farbentwickler auf Thermopapier nicht mehr verwendet werden, so dass zukünftig wahrscheinlich BPA-Einträge aus dem Recycling von Papier in die Umwelt vermindert werden.</p><p>Quellen</p><p><strong>Amtsblatt der Europäischen Union</strong><br>L 195, 20. Juli 2016https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOCHBM4EU substance report: bisphenolsDr. Ian Keyte, Neil Patton, Dr. Robert Whiting, Robert Barouki, Elena TarrojaHBM4EU science and policy for a healthy future 2022https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdfMSC unanimously agrees that Bisphenol A is an endocrine disruptorECHA/PR/17/12June 2017https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptorProposal for a restriction: Pre-publication of Annex XV reportSUBSTANCE NAME(S): 4,4’-isopropylidenediphenol (Bisphenol A) and bisphenols of similar concern for the environmentVersion number: 0.1Date: 7 October 2022https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term
<p>Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A: Erneute Konsultation</p><p>Alle Akteure, wie etwa betroffene Industrieverbände und Unternehmen, sind eingeladen, den Fragebogen zum Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A (BPA) und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis (BosC) bis zum 22. Dezember 2022 auszufüllen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von BPA und BosC in der EU gelten.</p><p>Am 27. August 2021 erklärten die für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> zuständigen Behörden Deutschlands ihre<a href="https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e1853413ea">Absicht</a>bis zum April 2022 einen Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A (BPA) und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis (BosC) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Die Beschränkung soll für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in der EU gelten. Bisphenol A wurde bereits wegen seiner reproduktionstoxischen und hormonellen Wirkung auf Menschen und Umwelt als besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> (SVHC) identifiziert und häufig in der Umwelt gemessen. BosC haben eine potentiell ähnliche Wirkung und werden häufig als Alternative für BPA verwendet. Informationen zu speziellen Anwendungen von BosC fehlen.</p><p>Für die zweite Konsultation stellen die Behörden Hintergrundinformationen zum jetzigen Beschränkungsvorschlag zur Verfügung. Die Befragung bezieht sich auf mögliche Alternativen zu BPA und BosC und auf sozioökonomischen Aspekten der geplanten Beschränkung. Interessensvertreter, die BPA, BosC oder deren Alternativen herstellen, verwenden oder importieren sind aufgerufen sich an der zweiten Konsultation zu beteiligen. Bitte nutzen Sie dafür<a href="https://link.webropolsurveys.com/Participation/Public/285b96ad-500b-4629-b6a7-908043b3e9e2?displayId=Ger2377521%20">diesen Fragebogen</a>bis zum 22. Dezember 2022. Alle relevanten Informationen werden bei der Einreichung des Beschränkungsvorschlags im kommenden Jahr berücksichtigt.</p>
<p>Beschränkung von Bisphenol A – ROI Eintrag und Call4Evidence</p><p>Eine Analyse der regulatorischen Managementoptionen zeigte, dass eine gezielte Beschränkung der Massenchemikalie Bisphenol A die geeignetste Maßnahme ist, um die kontinuierlichen Umwelteinträge von BPA zu minimieren. Für eine gezielte und umsetzbare Beschränkung von BPA können betroffene Akteure im Rahmen des „Call for Evidence“ von Oktober 2020 bis Januar 2021 relevante Informationen einreichen.</p><p>Verschiedene Maßnahmen zur Regulierung von Bisphenol A gem. EU-Chemikalienverordnung <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>, wie die Beschränkung in Thermopapier oder die Identifizierung als besonders besorgniserregender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> wegen hormoneller Eigenschaften, führten die EU-Mitgliedstaaten bereits durch.<br>So wurde der Stoff aufgrund seiner Reproduktionstoxizität, seiner endokrinen Wirksamkeit auf den Menschen und in der Umwelt als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und 2017/2018 auf die Kandidatenliste aufgenommen.Die Europäische Kommission erließ 2016 die Beschränkung der Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier. Diese trat am 01.01.2020 in Kraft.Abseits von REACH sind als Regulierungsmaßnahmen jüngst diverse Grenzwertverschärfungen in Kraft getreten:Als Resultat aus der Analyse zur Untersuchung von Regulierungsoptionen leitete die ECHA eine gezielte Beschränkung als die geeignetste Maßnahme zur Emissionsminderung von Bisphenol A in die Umwelt ab.Für die Industrie- und Branchenvertreter führten die zuständigen deutschen Behörden am 15.09.2020 eine Informationsveranstaltung zur geplanten Beschränkung von Bisphenol A via WebEx durch. Die Aufzeichnungen sind hier zu finden:https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/BPA-Restriction(DE)https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/EN/Home/German-Restrictions/Restriction_node.html(EN).Ein erster Schritt im Beschränkungsprozess ist der Eintrag in die Liste derBeschränkungs-Absichtserklärungen(ROI).Für den Zeitraum Oktober 2020 bis Januar 2021 wird ein „Call for Evidence“ anberaumt, so dass alle betroffenen Branchen bzw. Interessensvertreter hier in den Dialog gehen können und relevanten Informationen zur Berücksichtigung bzw. Gestaltung des Anhang XV Dossiers unter REACH zur Beschränkung von Bisphenol A einreichen können (Link).Für weitere Informationen empfehlen wir die nationale Informationsplattform „Helpdesk REACH-CLP-Biozide“ und die Web-Seiten der ECHA zu Bisphenol A.Da Bisphenol A bereits in einigen Verwendungen substituiert wird, sind zudem für weitere Bisphenole bereits Bewertungen und regulative Maßnahmen ihrer Eigenschaften angelaufen. Ziel ist es, die Verwendung von Ersatzstoffen mit ähnlichen problematischen Eigenschaften zu vermeiden.
<p>Kassenbons gehören nicht ins Altpapier</p><p>Kassenbons bestehen meist aus Thermopapier, das mit Chemikalien beschichtet ist. Das UBA empfiehlt deshalb aus Vorsorgegründen, alle Thermopapiere im Restmüll zu entsorgen. Kritische Inhaltsstoffe der enthaltenen Farbentwickler können sich im Altpapier verteilen und über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen.</p><p>Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht: Jeder Kunde muss für jeden Einkauf einen Beleg erhalten. Das Ziel: Steuerbetrug verhindern. Aus Umweltsicht ist diese Regelung allerdings problematisch. Das liegt weniger am steigenden – aber verhältnismäßig immer noch geringen – Papierverbrauch, sondern vielmehr an den Inhaltsstoffen der Kassenbons.</p><p>Kassenzettel werden meist auf Thermopapier gedruckt. Thermopapier ist ein Spezialpapier das ca. 0,5 bis 3 Prozent Farbentwickler enthält, der unter Temperatureinwirkung in einer chemischen Reaktion die Schwarzfärbung des Papiers auslöst. Als Farbentwickler wurden bisher im wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S eingesetzt. Bisphenol A ist mittlerweile EU-weit als „besonders besorgniserregender Stoff“ (Substance of Very High Concern, SVHC) unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a> identifiziert, sowohl für den Bereich der menschlichen Gesundheit als auch der Umwelt. BPA hat eine endokrine Wirkung auf Mensch und Umwelt. Das bedeutet, dass der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> durch einen Eingriff in das Hormonsystem die Gesundheit schädigen kann. Außerdem wird BPA als reproduktionstoxisch eingestuft – das bedeutet, dass die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau beeinträchtigt werden kann.</p><p>Eine Beschränkung für BPA in Thermopapier besteht bereits seit längerem und greift seit dem 2. Januar 2020. Seitdem dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht, also auch nicht weiterverkauft werden.</p><p>Für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S liegen bisher keine abschließenden Bewertungen vor. Bisphenol S steht aber auch im Verdacht, für Mensch und Umwelt endokrin wirksam zu sein.</p><p>Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass eine Unterscheidung von farbentwicklerhaltigen und farbentwicklerfreien Thermopapieren für den Verbraucher bisher nicht möglich ist. Bei den Thermopapieren mit Farbentwickler ist es auch nicht möglich zwischen problematischen und weniger kritischen Stoffen zu unterscheiden, da eine entsprechende Kennzeichnung bisher fehlt.</p><p>Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben Ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere mit dem Restmüll zu entsorgen, da weiterhin phenolhaltige Farbentwickler verwendet werden und der Verbraucher phenolhaltige nicht von phenolfreien Thermopapieren unterscheiden kann.</p><p>Denn die enthaltenen Farbentwickler, wie Bisphenol S, können sich als kritische Inhaltsstoffe im Altpapier verteilen – und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen.</p><p>Detaillierte Infos zu Kassenbons und deren Entsorgung sowie zur Bonpflicht aus Umweltsicht gibt es in unseren<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/fragen-antworten-zur-bonpflicht">Fragen und Antworten zur Bonpflicht</a>.<br>
Liebe Leserin, lieber Leser, das Umweltbundesamt ist gleich mit einer großen Neuerung ins Jahr 2020 gestartet: Professor Dr. Dirk Messner übernahm zum 1. Januar die Leitung des Amtes. Mehr dazu in unserer Rubrik „In eigener Sache“. Eine Neuerung ganz Deutschland betreffend war, auch zum 1. Januar, die Einführung der Kassenbonpflicht. Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem viel diskutierten Thema finden Sie ebenfalls in dieser Newsletterausgabe. In unserem Schwerpunktbeitrag widmen wir uns diesmal einer Gruppe chemischer Stoffe, die auch beim Thema Kassenbonpflicht eine große Rolle spielt: Bisphenole. Eine neue UBA-Studie zeigt, dass die Verbannung des bekanntesten Vertreters dieser Gruppe – Bisphenol A – noch kein Durchbruch für Mensch und Umwelt ist. Empfehlen möchten wir Ihnen auch unsere neue Publikation zum Thema „Fliegen“, den damit verbundenen Umweltproblemen und zur Frage, ob und wie sich diese lösen lassen. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Bisphenol A-freie Produkte nicht zwangsläufig gut für Mensch und Umwelt In Kassenbons wurde Bisphenol A kürzlich durch Ersatzstoffe wie Bisphenol S ersetzt. Quelle: pure-life-pictures / Fotolia Die Industriechemikalie Bisphenol A wird zurecht aus immer mehr Verbraucherprodukten verbannt – etwa zu Jahresbeginn 2020 aus Thermopapier für Kassenbons. Denn sie wirkt wie ein Hormon und kann die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen sowie Tieren in der Umwelt beeinträchtigen und vielleicht sogar die Entstehung bestimmter Tumore fördern. Das Problem: Die Ersatzstoffe sind nicht unbedingt besser für Mensch und Umwelt. Wie eine aktuelle Studie des UBA zeigt, taugen 43 der 44 untersuchten Stoffe nicht als Ersatz – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. Lediglich bei einem Stoff, Pergafast 201, gab es aus den in der Studie durchgeführten Tests keinen Hinweis auf eine hormonähnliche Wirkung. Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften, wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung in Organismen, wurden nicht untersucht. Auf Grundlage der EU-Chemikalienverordnung REACH ist nun in Diskussion mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) zu entscheiden, für welche Stoffe der Gruppe der Bisphenole weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonelle Wirkung abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden EU-weit geeignete Maßnahmen eingeleitet, etwa eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Für Kassenbons gilt vorerst weiter: Entsorgt gehören sie in den Restmüll. Denn über das Altpapierrecycling könnten sonst die unerwünschten Stoffe zu uns zurück gelangen, zum Beispiel über Toilettenpapier. Es gibt mittlerweile zwar schon komplett bisphenolfreie Kassenzettel, allerdings ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der fehlenden Kennzeichnung nicht möglich, diese von bisphenolhaltigen Bons zu unterscheiden. Neuer UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner „Wissenschaft hat die Aufgabe zu drängeln“ und „Wir stehen plötzlich ganz oben auf der politischen Agenda“ – die ersten Interviews mit dem neuen UBA-Präsidenten. Geschirrspültabs im Test Die Stiftung Warentest stellt bei den Geschirrspültabs deutliche Qualitätsunterschiede fest. Bei der Umweltfreundlichkeit geht es beispielsweise um den Stoff "Benzotriazol". UBA-Experte Marcus Gast dazu im WDR-Fernsehen. UBA-Zahl des Monats 01/2020 Quelle: UBA Jährlich werden in Deutschland rund 4.200 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa 25 Prozent der jährlich durch Holzfeuerungen und ca. zwei Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland.
Bisphenol A und Auto-Kältemittel werden erneut überprüft Die hormonell wirksame Massenchemikalie Bisphenol A wird einer weiteren Bewertung unterzogen. Das sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrem ersten Aktionsplan vor. Auch das fluorierte Kältemittel für Autoklimaanlagen R1234yf steht vor einer Neubewertung. In der EU soll es seit 2011 in neu Typ-zugelassenen PKWs eingesetzt werden. Ebenso überprüft wird der langlebige Gummizusatzstoff PAN. Alle drei Stoffe stehen im Verdacht, direkt oder indirekt die Umwelt zu schädigen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese drei Stoffe zur Prüfung auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“ Das Umweltbundesamt ( UBA ) wird 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“ Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf - chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten. Das langlebige PAN - chemisch N-1-Naphthylaniline - wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden. Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls kann die Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Kann der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssen die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe. REACH-Verfahren Die REACH-Verordnung überträgt die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. 5% dieser Registrierungen soll die ECHA jedes Jahr überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA können zusätzlich Stoffe auswählen und bewerten, wenn Hinweise auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegen. Der gemeinsame Aktionsplan wird immer für drei Jahre aufgestellt und enthält die Stoffe, die die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen wollen. Er wird jährlich aktualisiert.
Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der Stoff steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter REACH , welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.
<p>REACH-Kandidatenliste erweitert, Änderung für Bisphenol A</p><p>Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 15.1.2018 die REACH-Kandidatenliste um sieben besonders besorgniserregende Stoffe erweitert und den Eintrag für Bisphenol A (BPA) aktualisiert. BPA ist nun zusätzlich zu seinen reproduktionstoxischen Wirkungen als besonders besorgniserregend wegen seiner schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen identifiziert.</p><p>Was bedeutet die Aufnahme von Stoffen in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>-Kandidatenliste?</p><p>Nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH müssen so genannte besorgniserregende Stoffe (auch nachträglich) für den Markt in der Europäischen Union von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zugelassen werden. Bei den besonders besorgniserregenden Stoffen (auch SVHC für "Substances of very high concern" genannt) handelt sich um Stoffe, die zum Beispiel krebserregend sind, sich auf das Hormonsystem auswirken oder sich in der Umwelt anreichern. Die Identifizierung und Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ist ein mehrstufiger Prozess in dem mehrere Faktoren für die Beurteilung und Identifizierung herangezogen werden (siehe Links zu den weiterführenden Informationen). Aus der Kandidatenliste priorisiert die EU-Kommission Stoffe für die Zulassungspflicht. Es wird ein Datum festgelegt, ab dem diese Stoffe nur noch in Bereichen verwendet werden dürfen, für die die ECHA eine Zulassung erteilt hat. Eine Zulassung ist zeitlich befristet. Das Ziel ist, diese Stoffe durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen.</p><p>Die aktuelle<a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">REACH-Kandidatenliste</a>enthält 181 Stoffe (Stand 15.1.2018)</p><p>Welche sieben Stoffe wurden neu in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, warum und wo werden sie derzeit eingesetzt?</p><p><strong>Chrysen</strong>(1,2-Benzophenanthren; CAS-Nr.: 218-01-9)</p><p>Chrysen wird nicht absichtlich hergestellt, sondern es tritt als Bestandteil oder Verunreinigung in anderen Substanzen auf (z.B. im Stein- und Braunkohlenteer oder im Tabakrauch). Es zeigt im UV-Licht starke Fluoreszenz und wird zur Herstellung von UV-Filtern, Sensibilisatoren und Farbstoffen verwendet. Chrysen ist krebserzeugend und ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>- und vPvB <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> ((PBT = persistent, bioaccumulative and toxic; vPvB = very persistent and very bioaccumulative).</p><p><strong>Benz[a]anthracen</strong>(Tetraphen; CAS-Nr.: 56-55-3)</p><p>Benz[a]anthracen zählt zu den polycyclischen Kohlenwasserstoffen und besteht aus 4 miteinander verbundenen Sechserringen. Die Substanz kommt im Steinkohlenteer vor und entsteht bei unvollständiger Verbrennung. Es findet sich in gegrilltem Fleisch, Tabakrauch, Auto- und Industrieabgasen. Benz[a]anthracen ist krebserzeugend und zeigt PBT- und vPvB – Eigenschaften.</p><p><strong>Cadmiumnitrat</strong>(CAS-Nr.: 10325-94-7)</p><p>Cadmiumnitrat ist eine weiße hygroskopische (wasseranziehende) Substanz und wird für die Herstellung von Glas, Porzellan, Keramikprodukten, Akkumulatoren und in Laborchemikalien verwendet.</p><p><strong>Cadmiumhydroxid</strong>(CAS-Nr.: 21041-95-2)</p><p>Cadmiumhydroxid ist ein weißer, kristalliner Feststoff und wird für die Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten, für Akkumulatoren und in Laborchemikalien verwendet.</p><p><strong>Cadmiumcarbonat</strong>(CAS-Nr.: 513-78-0)</p><p>Cadmiumcarbonat ist ein weißer geruchloser Feststoff, der als pH-Regulator und in Wasseraufbereitungsprodukten, Laborchemikalien, Kosmetika und Körperpflegeprodukten und als Ausgangsprodukt für die Herstellung von Pigmenten (Cadmiumrot, Cadmiumgelb) verwendet wird.</p><p>Alle drei genannten Cadmiumverbindungen sind krebserzeugend, mutagen und zeigen eine spezifische Zielorgantoxizität (Nieren, Knochen) nach wiederholter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>.</p><p><strong>Dechloran Plus</strong>(Dechloran A; CAS-Nr.: 13560-89-9) und alle seine Isomere</p><p>Dechloran Plus ist ein geruchloses weißes Pulver welches als nicht plastifizierendes Flammschutzmittel in Kleb- und Dichtstoffen sowie in Bindemitteln eingesetzt wird. Dechloran Plus ist eine Substanz mit vPvB-Eigenschaften.</p><p><strong>Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol</strong>, verzweigt und linear (RP-HP) [mit ≥ 0,1 Gew .-% 4-Heptylphenol, verzweigt und linear]</p><p>Die bei dieser Reaktion entstehenden Stoffgemische werden als Zusatz in Schmiermitteln und Fetten verwendet. Sie sind endokrine Disruptoren (siehe unten) für die Umwelt aufgrund ihres Gehalts an Heptylhpenol, verzweigt und linear.</p><p>Wie wird Bisphenol A jetzt eingeschätzt?</p><p>Bisphenol A (BPA; 4,4’-isopropylidenediphenol; CAS-Nr: 80-05-7) steht bereits seit Anfang 2017 auf der REACH-Kandidatenliste. Neu ist die zusätzliche Identifizierung (auf Vorschlag von Deutschland) als endokriner Disruptor in der Umwelt. Endokrine Disruptoren sind Substanzen mit schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen. So reduzieren sie zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit auch von Tieren in der Umwelt. Sie stehen oft auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern oder die Entwicklung des menschlichen Organismus zu stören.</p><p>BPA wird zur Herstellung von Polycarbonat, als Härter für Epoxidharze, als Antioxidationsmittel für die Verarbeitung von PVC und in der Thermopapierherstellung verwendet. Für die Verwendung in Thermopapier (zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten) wird es ab 2020 ein EU-weites Verbot geben.</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft</p><p>Mehr Informationen über diese und andere besonders besorgniserregende Stoffe erhalten Sie in der Gefahrstoffschnellauskunft. Sie ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind unter anderem Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.</p><p>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter<a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a>bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
Bisphenol A und die Gruppe der Bisphenole insgesamt stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt von Mensch und Tieren zu stören, und so als endokrine Disruptoren in der Umwelt zu wirken. Als prominenteste Vertreter dieser Gruppe sind Bisphenol A und Bisphenol S aktuell Ziel verschiedener regulatorischer Aktivitäten. Aufgrund nachgewiesener reproduktionstoxischer Eigenschaften (Einstufung als Repro. Tox 1B) und Hinweisen auf eine endokrine Wirkung in Mensch und Umwelt, plant Frankreich Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff nach Artikel 57 c und f der REACH Verordnung zu identifizieren. Zusätzlich steht eine EU weite Beschränkung für den Einsatz von Bisphenol A in Thermopapier unmittelbar bevor. Ebenfalls gibt es in verschiedenen Staaten nationale Beschränkungen, die z.B. den Einsatz von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen regeln. Bisphenol S gilt für viele Verwendungen als die Hauptalternative zu Bisphenol A und steht ebenfalls im Verdacht, endokrin aktiv zu sein. Aktuell bewertet Belgien in einer Stoffbewertung das Gefahrenpotenzial von Bisphenol S. Das UBA möchte vermeiden, dass als Substitute Substanzen zum Einsatz kommen, die ein vergleichbares Gefahrenpotenzial aufweisen.. Das Ziel dieses Projektes ist es daher zunächst für diejenigen Verwendungen von Bisphenol A, Bisphenol S und weiterer Bisphenole, für die das UBA einen besonders hohen Umwelteintrag der Stoffe erwartet, nach möglichen Alternativstoffen (auch weitere Vertreter der Bisphenolgruppe) zu recherchieren. Für die so identifizierten Substitutionskandidaten soll dann das endokrine Gefahrenpotenzial ermittelt werden. Dies soll zum einen auf der Auswertung vorhandener Literaturdaten geschehen und zum anderen sollen für identifizierte Datenlücken Tests auf in vitro Ebene durchgeführt werden. Für diese Tests soll eine Testbatterie mit den gängigsten in vitro Assays für östrogene, androgene und thyroidale Wirkungen eingesetzt werden. Die so generierten Informationen (Text gekürzt)
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