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s/thun/THGN/gi

Wissenschaftliche Unterstützung zu Instrumenten- und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien für Klimaneutralität bis 2045

Das Klimaschutzgesetz sieht eine Treibhausgasneutralität in 2050 u.a. durch den Ausbau an Erneuerbaren Energien vor. In dem Vorhaben soll untersucht werden, wie der aus Klimaschutzsicht erforderliche EE-Ausbau erreicht und Potenziale gehoben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der weitere Leistungszubau maßgeblich im Bereich der Windenergie und Photovoltaik stattfindet. Dies bringt dauerhaft eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Im Rahmen der fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Planungs- und Abstimmungsprozesse besteht für BMU und UBA Bedarf an hochspezialisierter wissenschaftlicher Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Im Zuge dieser Beratung sollen auch konkrete Vorschläge für modifizierte Instrumente und neue oder flankierende Maßnahmen erarbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen aus Klimaschutzsicht robusten und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Demgegenüber stellen sich im Bereich der Bioenergie vermehrt Fragen, wie eine klimagerechte Nutzung des nur begrenzten nachhaltigen Biomassepotenzials insbesondere im EEG-Kontext ausgestaltet werden kann. Auch hierzu besteht Bedarf für hochspezialisierte wissenschaftliche Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Inhaltlich werden voraussichtlich folgende Aspekte im Fokus stehen: 1. finanzielle Bürger- oder Gemeindebeteiligung bei Windenergie und insbesondere bei Photovoltaik angesichts zunehmender Anlagengrößen, 2. Anforderungen und Auswirkungen 'besonderer Solaranlagen' (Agrar-PV, schwimmende PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Innovationsausschreibungen, 3. Ausbaupfade , Ziel- und Flächensteuerung, Monitoring, 4. Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung oder andere staatliche Finanzierung, 5. Planungs- und Genehmigungsrahmen für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen, 6. Klimagerechtere Ausrichtung des EEG mit Blick auf die Bioenergie.

Regulatorische Möglichkeiten zur weitgehenden Elektrifizierung bei mobilen Maschinen und Geräten, Sportbooten sowie Zweirädern

Um bis Mitte des Jahrhunderts eine weitgehende Treibhausgasneutralität glaubhaft erreichbar zu machen, ist es erforderlich, den Verkehrssektor so weit wie möglich zu elektrifizieren. Die Elektrifizierung von Pkw und Nutzfahrzeugen ist vor allem durch regulatorische Vorgaben getrieben, in der EU insbesondere durch die Verordnungen über die CO2-Flottenzielwerte. Vergleichbare Vorgaben, welche die Elektrifizierung mobiler Maschinen und Geräte, wie Kettensägen, Bagger, Diesellokomotiven, Binnenschiffe, Landmaschinen und Zweiräder anreizen, fehlen bislang auf EU Ebene. Hinzukommt, dass die Ansätze zur CO2-Regulierung für Straßenfahrzeuge nicht einfach auf mobile Maschinen und Geräte übertragen werden können. Zum Beispiel sind Baumaschinen meist 'zulassungsfrei', d.h. die Anzahl der jedes Jahr in Verkehr gebrachten Baumaschinen ist den Behörden nicht genau bekannt. Durch die Elektrifizierung von mobilen Maschinen, Landmaschinen und Zweirädern ergeben sich erhebliche 'Co-Benefits' in Form wesentlich niedrigerer Lärmemissionen, höherer Arbeitssicherheit und weniger gesundheitlicher Belastungen an Baustellen, Entlastung von Anwohner*innen und niedrigerer Luftschadstoffbelastung. Das Vorhaben sollte vor dem Hintergrund des aktuellen regulatorischen Rahmens Regulierungsoptionen zur Elektrifizierung der genannten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in der EU, z.B. über Flottenzielwerte, über Quotensysteme etc., aufzeigen und diese bewerten. Im Ergebnis werden ausgewählte Optionen feiner ausgearbeitet, Vorschläge zu möglichen konkreten Anforderungen bzw. Zielwerten auf Basis von Kosten und technischen Potentialen abgeleitet und in Form eines Abschlussberichts veröffentlicht.

Entwicklung von nachhaltigen globalen Klimaschutzszenarien

In der Klimaökonomie gibt es Bemühungen, Mängel des konventionellen Integrated Assessment Modelling (IAM) sowohl durch die Verfeinerung bestehender Modelle als auch durch ganz neue Ansätze zu überwinden. Beides zielt unter anderem darauf ab, auch besonders nachhaltige Klimaschutzpfade aufzuzeigen. Das UBA ist bestrebt, seine breite und tiefe umweltwissenschaftliche Expertise in diese fachspezifischen Diskussionen und Entwicklungen direkt mit einzubringen. Durch das avisierte Leuchtturm-Projekt soll aber auch die Expertise des UBAs durch den Ausbau der hausinternen Analyse- und Modellierungskompetenz für globale Klimaszenarien erweitert werden, um auch selbstständig oder in Kooperation mit Partnerschaftsinstitutionen eigene globale Klimaschutzszenarien entwickeln zu können, die wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltig sind. Die RESCUE2-Ergebnisse für die deutsche und die europäische Klimapolitik sind dabei der Ausgangspunkt der Überlegungen und stellen ein sehr gutes Beispiel für den Nutzen eigener Klimaschutzszenarien dar.

5G-Monitoringplattform für Hoch- und Höchstspannungsnetze zur Unterstützung des Ziels Net-Zero- Emissionen in Smart Grids, Teilvorhaben LTB: Datengetriebene Modelle und Algorithmen für den digitalen Zwilling

Ressourcenschonende und kreislaufwirtschaftsfähige Kraftfahrzeuge: Instrumente und Maßnahmen zur Reduktion des Rohstoffbedarfs im Verkehrssektor durch zirkuläre Ökonomie parallel zu einer Energiewende im Verkehr

Fahrzeuge mit alternativen Antrieben spielen eine maßgebliche Rolle für Klimaschutz und Treibhausgasneutralität. Einsparung von fossilen Brennstoffen, aber auch hohe Bedarfe an teilweise kritischen mineralischen Rohstoffen und entsprechend zusätzlicher Druck auf ihre ohnehin stark ansteigende Primärgewinnung sind die Folge. Um diese mittel- und langfristig zu verringern, ist die zirkuläre Ökonomie (Circular Economy) eine entscheidende Stellschraube. Die UBA-RESCUE-Studie zeigte auf, wie ein ressourcenleichter und treibhausgasneutraler Verkehr bis 2050 aussehen könnte. Im Rahmen des Vorhabens sollen technische und nicht technische Optionen über alle Fahrzeuglebenszyklusphasen zur Reduktion der Auswirkungen des Verkehrs auf Klimawandel und Ressourceninanspruchnahme analysiert sowie konkretisiert werden und Instrumente sowie Maßnahmen entwickelt und bewertet werden, die geeignet sind, die RESCUE-Pfade zu erreichen. Maßnahmen über alle Lebenszyklusphasen sollen abdecken: 1) Verantwortungsvolle Rohstoffgewinnung und -verarbeitung inkl. Sorgfaltspflichten in Lieferketten, 2) Fahrzeugdesign, Kreislauffähigkeit, Materialeffizienz (u.a. Batterien) u.a., 3) THG-arme Produktionsverfahren, Rezyklateinsatz, 4) Verkehrsverlagerung und -vermeidung, Product-as-Service, Sharing, u.a., 5) Umweltaspekte der Anlagen- und Produktsicherheit, 6) Remanufacturing, Second-Life-Batterien, hochwertiges Recycling, 7) Digitaler Produktpass (siehe European Green Deal). Durch die übergreifende Betrachtungsweise können Wechselwirkungen identifiziert, Zielkonflikte minimiert und die Wirksamkeit der Maßnahmen optimiert werden. Detaillierte Modellierungen für den Verkehr unter Nutzung der RESCUE-Szenarien mit dem Fokus der Rohstoffinanspruchnahme. Entwicklung und Diskussion von Maßnahmen zur Erreichung der Transformationspfade. Roadmap für eine optimierte Circular Economy für Fahrzeuge im Rahmen der Verkehrswende und Energiewende im Verkehr. Unterstützung aktuell laufender Rechtsetzungsprozesse.

Reallabor: Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen - Installation, Betrieb, Monitoring und Systemeinbindung

5G-Monitoringplattform für Hoch- und Höchstspannungsnetze zur Unterstützung des Ziels Net-Zero- Emissionen in Smart Grids, Teilvorhaben PWN: Systemintegration und Systemvalidierung von digitalen Monitoringlösungen in den Freileitungsbetrieb

5G-Monitoringplattform für Hoch- und Höchstspannungsnetze zur Unterstützung des Ziels Net-Zero- Emissionen in Smart Grids, Teilvorhaben DMS: Drahtloses Multi-Sensorsystem für das Freileitungsmonitoring

Klimaschutzaspekte in komplexe Umweltzeichen integrieren

<p>Klimaschutzaspekte in komplexe Umweltzeichen integrieren</p><p>Eine neue Studie des UBA stellt zusammen, wie die Treibhausgasemissionen von Produkten mit Hilfe des Carbon Footprint bestimmt werden können, welche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen führen und mit welchen Klimaschutzprojekten diese Emissionen ausgeglichen werden können. Zuletzt geht es darum, wie diese Aspekte in multikriterielle Umweltzeichen integriert werden können.</p><p>Der<strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠-Fußabdruck (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekobilanz/co2-fussabdruck-carbon-footprint">Product Carbon Footprint - PCF</a>)</strong>berechnet die Treibhausgasemissionen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus, das heißt von der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, dem Transport und der Nutzung bis hin zur Entsorgung. Er ermöglicht, den Einfluss von Produkten (oder einzelnen Lebenswegabschnitten der Produkte) auf den durch die Menschen verursachten ⁠Treibhauseffekt⁠ zu identifizieren. Vielfach erwarten aktuell private Endverbraucher*innen oder öffentliche Beschaffungsstellen, dass der Carbon Footprint eines Produkts bekannt ist. Mit seiner Hilfe lassen sich zudem Aussagen über Ansatzpunkte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen liefern. Viele geeignete Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen, lassen sich jedoch auch ohne aufwändige Berechnungen des Carbon Footprint bestimmen und durchführen.</p><p>Der<a href="https://www.blauer-engel.de/"><strong>Blaue Engel</strong></a><strong></strong>ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Er kennzeichnet im Vergleich umweltschonendere Produkte und Dienstleistungen.&nbsp;Der Blaue Engel steht für eine umfassende (multikriterielle) Betrachtung möglichst aller relevanten Umweltwirkungen der Produkte und Dienstleistungen bei Nutzung/Ausführung sowie Herstellung und Entsorgung.</p><p>Bei den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für verschiedene Produktgruppen sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs oder der Vermeidung von Treibhausgasen seit Existenz des Umweltzeichens Teil der Kriterien. Ziel der vorliegenden<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/carbon-footprint-treibhausgasneutralitaet-von">Studie „Carbon Footprint und Treibhausgasneutralität von Produkten – Allgemeines Vorgehen und Berücksichtigung in multikriteriellen Umweltzeichen wie dem Blauen Engel“</a><strong></strong>war es zu untersuchen, wie die Konzepte des Carbon Footprint und der Treibhausgasneutralität in ein Umweltzeichen intergiert werden können, das vielfältige Umweltwirkungen entlang des Lebensweges betrachtet.</p><p>In der Studie geht es somit nicht um singuläre Aussagen über den Carbon Footprint oder die Treibhausgasneutralität von Produkten, die sich ausschließlich auf den Aspekt des Klimaschutzes beziehen (so genannte „Klimaclaims“). Der Regelungsrahmen für diese Klimaclaims ändert sich zudem gerade durch<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-regeln-gegen-greenwashing-verabschiedet">Neuregelungen im europäischen Wettbewerbsrecht</a>(in der so genannten EmpCo-Richtlinie 2024/825/EU) und der geplanten Green Claims Directive.</p><p>Aufbau des Forschungsberichts</p><p>Der Forschungsbericht besteht aus drei Teilen:</p><p><strong>Teil 1: Carbon Footprint:</strong>Eine Einführung in die Hintergründe, Konzeptionen und aktuellen Herausforderungen bei der Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF)</p><p><strong>Teil 2: Treibhausgasneutralität:</strong>Die aktuellen internationalen Normen und Debatten zum Konzept der Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) einschließlich Kompensationen durch Klimaschutzprojekte.</p><p><strong>Teil 3: Integration der Konzepte in Umweltzeichen:</strong>Analyse der Möglichkeiten und Grenzen einer Integration dieser Konzepte in multikriterielle Umweltzeichenprogramme, einschließlich der zu lösenden methodischen und praktischen Herausforderungen (Teil 3).</p><p>Ergebnisse für das Umweltzeichen Blauer Engel</p><p>Im Ergebnis zeigte sich, dass für die Bestimmung oder Ausweisung eines Carbon Footprint im Rahmen eines Umweltzeichens relative hohe Anforderungen zu erfüllen sind. Wird der Product Carbon Footprint (PCF) für eine vergleichende Bewertung von Produkten benutzt, beispielsweise für Kaufentscheidungen oder die Außenkommunikation, ist es fundamental, dass die PCF-Werte nach den gleichen Regeln bestimmt werden. Dies erfolgt auf der Grundlage so genannter „Produktkategorieregeln“, die es jedoch (noch) nicht für alle Produktgruppen gibt. Eine weitere Herausforderung bei der Bestimmung des PCF besteht darin, geeignete und aussagekräftige Daten sowohl für die Kernprozesse (Primärdaten) als auch die vor- und nachgelagerten Schritte der Lieferkette (Sekundärdaten) zu erhalten. Bei der Ermittlung des PCF können auch branchenbezogene CO2-Rechner unterstützen. Eine externe Verifizierung kann die Glaubwürdigkeit erhöhen.</p><p>Ziel sollte es sein, dass die Treibhausgasemissionen im eigenen Produktlebenszyklus so weit wie möglich gesenkt werden. Daher gilt es im Rahmen eines Umweltzeichen vordringlich, Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu identifizieren und zu fordern. Hierzu gehören beispielsweise:</p><p>Erst wenn Maßnahmen im eigenen Produktlebenszyklus erfolgt sind, sollte der Carbon Footprint bestimmt werden und über eine Neutralstellung der verbliebenen Treibhausgasemissionen im Rahmen eines Umweltzeichens nachgedacht werden. Die Entscheidung ist im Einzelfall zu treffen. In jedem Fall müssen Emissionsgutschriften für Treibausgasemissionen (Klimaschutzprojekt) jedoch bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um als zielführend und vertrauenswürdig gelten zu können. Klimaschutzprojekte und daraus generierte Zertifikate sind in der Regel über Qualitätsstandards zertifiziert und erfüllen idealerweise grundsätzliche Gütekriterien wie beispielsweise Zusätzlichkeit, Vermeidung von Doppelzählungen oder Permanenz.</p><p>Die Umsetzungsmöglichkeiten der oben genannten Ansätze (Reduktionsmaßnahmen definieren, Carbon Footprint berechnen und ggf. kommunizieren, eventuelle Neutralstellung der Treibhausgasemissionen) beim Umweltzeichen Blauer Engel hängen stark von der Produktgruppe ab und werden vom Umweltbundesamt jeweils bei der Entwicklung von Umweltzeichenkriterien geprüft. Maßgeblich für die Integration einer oder mehrerer der oben genannten Ansätze ist unter anderem das Umweltproblem, das mit dem Umweltzeichen adressiert werden soll (zum Beispiel gibt es auch Umweltzeichen, bei denen vornehmlich die Reduktion von Chemikalieneinträgen in die Umwelt reduziert werden soll und Treibhausgasemissionen nur eine untergeordnete Rolle spielen). Wichtig für eine praktikable Umsetzung einer Carbon Footprint-Bestimmung sind zudem das Vorliegen von Produktkategorieregeln oder auch Hilfsmitteln wie CO2-Rechner geeigneter Qualität.</p>

Ein Standard für die Treibhausgasneutralität

Ende 2023 veröffentlichte die Internationale Standard Organisation (ISO) eine neue Norm zur Treibhausgasneutralität: ISO 14068-1. Sie enthält von internationalen Fachleuten abgestimmte Begriffe, Prinzipien und Anforderungen für THG-neutrale Organisationen und Produkte. Sie hat aber auch erhebliche Schwächen, da sie Aussagen zur THG-Neutralität auch bei hohen fossilen THG-Emissionen und umweltschädlichen THG-Entnahmen erlaubt. In einem Factsheet beschreibt und bewertet das Umweltbundesamt diesen Standard. Sein Fazit: Aussagen zur THG-Neutralität tragen nur dann sinnvoll zum ⁠ Klimaschutz ⁠ bei, wenn Unternehmen mehr tun als die Norm verlangt. Sie müssen vor allem ihre THG-Emissionen konsequent verringern. Veröffentlicht in Fact Sheet.

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