Das Projekt "La-RoRoII - Entwicklung eines aktiven Systems zur Minimierung der Lärmemissionen durch tonale Schallquellen beim RoRo-Umschlag sowie durch technische Anlagen auf dem Hafengelände" wird/wurde ausgeführt durch: ROSTOCK PORT GmbH.
Das Projekt "La-RoRoII - Entwicklung eines aktiven Systems zur Minimierung der Lärmemissionen durch tonale Schallquellen beim RoRo-Umschlag sowie durch technische Anlagen auf dem Hafengelände, Teilvorhaben: Entwicklung und Test eines ANC-Systems" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Lehrstuhl Strömungsmaschinen.
Das Projekt "La-RoRoII - Entwicklung eines aktiven Systems zur Minimierung der Lärmemissionen durch tonale Schallquellen beim RoRo-Umschlag sowie durch technische Anlagen auf dem Hafengelände, Teilvorhaben: Funktionsnachweis und Konzeptentwicklung für die Etablierung von ANC-Systemen als Schallschutzmaßnahme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: ROSTOCK PORT GmbH.
Das Projekt "Beurteilung der Belästigung durch tieffrequente Geräusche" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Physikalisch-Technische Bundesanstalt.Gewerbebetriebe und Anlagen zur Energieerzeugung konkurrieren mit ihrer Flächeninanspruchnahme vor allem mit Gebieten, die dem Wohnen dienen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Konkurrenzsituation durch ein engeres Zusammenrücken der entsprechenden Gebietsnutzungen noch verschärft. Gleichzeitig produzieren Privatpersonen vielerorts vermehrt ihre benötigte Wärme und Elektrizität innerhalb von Wohngebieten. All den Anlagen ist gemein, dass sie teilweise in erheblichem Maße tieffrequente Geräusche verursachen können. Es besteht somit ein erhöhtes Belästigungspotential durch tieffrequente Geräusche im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ob eine erhebliche Belästigung durch tieffrequente Geräusche vorliegt, wird seit längerem im Rahmen der TA Lärm nach dem Beiblatt 1 der DIN 45680 beurteilt. Die darin angegebenen Anhaltswerte sind jedoch in Teilen der Wissenschaft und der betroffenen Öffentlichkeit umstritten. Trotz langer und intensiver Arbeiten konnte das Deutsche Institut für Normung (DIN) bisher keinen Konsens über die geltenden Anhaltswerte oder über Vorschläge für Änderungen oder Aktualisierungen der Anhaltswerte erreichen, da es vor allem keine aktuellen Lärmwirkungsuntersuchungen zu dieser Frage gibt. Neuere Wirkungsuntersuchungen sind besonders wichtig, weil die TA Lärm und damit die DIN 45680 für die meisten industriellen und gewerblichen Anlagen in Deutschland gilt, die tieffrequente Geräusche emittieren, und in bestimmten Fallkonstellationen Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Gerichtsverfahren sind. In diesem Forschungsvorhaben sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung tieffrequenter Geräusche wesentlich erweitert oder fachlich weiter abgesichert werden. Dazu sollen neben einer Überprüfung bereits vorhandener Messergebnisse auch Laboruntersuchungen über den Einfluss tieffrequenter Geräusche im Wachzustand und auf das Schlafverhalten des Menschen vorgenommen werden.
Babyüberwachungsgeräte Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Aufgrund wissenschaftlicher Unsicherheiten hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken empfiehlt das BfS : Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Babyüberwachungsgeräte werden auch Babyphone, Babyfone oder Babyrufgeräte genannt ("Babyfon" und "Babyrufgerät" sind geschützte Markenzeichen einzelner Hersteller). Sie übermitteln Eltern Geräusche aus dem Kinderzimmer, um den Schlaf ihres Babys oder Kleinkinds auch aus der Entfernung zu überwachen. Dazu nutzen sie zwei verschiedene Übertragungswege: Der Stromkreis des Hauses oder der Wohnung dient zur Übertragung der Geräusche aus dem Kinderzimmer. Es wird eine Funkverbindung vom Sender (Kinderzimmer) zum Empfänger eingerichtet. Die funkbetriebenen Geräte nutzen hochfrequente elektromagnetische Felder , um die Geräusche zu übermitteln. Häufig sind diese Geräte als Gegensprechanlagen ausgelegt, so dass beide Geräte eine Sende- und Empfangseinheit besitzen. Hochfrequente elektromagnetische sowie niederfrequente elektrische und magnetische Felder bei einem Babyüberwachungsgerät, das Geräusche aus dem Kinderzimmer überträgt. Hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder Die Übertragung über den Stromkreis funktioniert nur, wenn Sender und Empfänger sich in demselben Stromkreis befinden. Funkgeräte haben diese Einschränkung nicht. Zudem sind die Empfangsteile schnurlos und damit mobil. Daher arbeiten heute die meisten Babyüberwachungsgeräte mit Funk. Dabei werden hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugt. Babyüberwachungsgeräte sind elektrische Geräte und erzeugen, sofern sie aus der Steckdose mit Strom versorgt werden, auch niederfrequente elektrische und magnetische Felder im Bereich von 50 Hz . Vorsorge Unter Vorsorgeaspekten sind bei Babyphonen sowohl die hochfrequenten als auch die niederfrequenten Felder zu betrachten. Zusätzlich ist zu beachten, dass sich Babys und Kleinkinder in der Entwicklung befinden und somit eine besondere Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern vorliegen könnte. Einen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt es nicht, aktuelle Studien sprechen gegen eine erhöhte Empfindlichkeit von Kindern. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der hochfrequenten Felder Aufgrund verbleibender wissenschaftlicher Unsicherheiten empfiehlt das BfS Minimierungsmaßnahmen: Nutzen Sie Geräte mit einer möglichst niedrigen Feldintensität. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf eine Reichweitenkontrolle, bei der der Sender im Kinderzimmer andauernd sendet, und prüfen Sie die Reichweite des Babyphons vor der Nutzung selbst. Sorgen Sie für einen möglichst großen Abstand zwischen dem Gerät und dem Bett des Kindes, ohne die Funktionsfähigkeit des Gerätes zu beeinträchtigen. Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der niederfrequenten Felder Leukämie im Kindesalter ist eine seltene Erkrankung. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Magnetfeldern und Leukämie ist bislang nicht bewiesen. Einige epidemiologische Studien – also Studien, bei denen Gesundheitsdaten über große Gruppen von Menschen gesammelt und analysiert werden - zeigen zwar ein geringfügig erhöhten Leukämierisiko bei Kindern bei bestimmten Magnetfeldern. Solche Fälle sind jedoch äußerst selten. Die Belastungen durch Magnetfelder, bei denen ein leicht erhöhtes Leukämierisiko in epidemiologischen Studien beobachtet wurde, treten in deutschen Haushalten nur selten auf. Meist werden sie durch Hausinstallationen und Elektrogeräte verursacht, weniger durch Hochspannungsleitungen. Außerdem sind keine biologischen Wirkmechanismen bekannt, durch die Magnetfelder Leukämie verursachen könnten. Tierstudien unterstützen die Beobachtungen aus epidemiologischen Studien ebenfalls nicht. Auch wenn die Ergebnisse dieser Studien keinen wissenschaftlichen Nachweis für ein erhöhtes Leukämierisiko darstellen, empfiehlt das BfS Vorsorgemaßnahmen für Babyüberwachungsgeräte: Bei an das Stromnetz angeschlossenen Geräten sollte vorsorglich auf einen möglichst großen Abstand des separaten Netzgeräts zum Bett des Kindes geachtet werden. Wenn das Gerät mit Batterien betrieben wird, treten niederfrequente Wechselfelder nicht auf. Stand: 19.02.2025
Lärmbelästigung in Deutschland in Prozent In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen. Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2020 fühlen sich rund 57 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 50 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen. Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht. Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert. Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern.
Kompetenzzentrum Windenergie Das Kompetenzzentrum Windenergie der LUBW ist eine wichtige Ansprechstelle für Fragen des Immissions- und Naturschutzes im Hinblick auf Windenergie für die Planungs- und Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg. Das Kompetenzzentrum erarbeitet Konzepte und Handreichungen und veranstaltet Fachfortbildungen. Es berät und unterstützt die Landratsämter, Städte und Gemeinden bei Fragen wie Infraschall und bei methodischen Aspekten zur Erfassung und Bewertung von Vögeln und Fledermäusen, die durch den Bau von Windkraftanlagen gefährdet werden können. Die Belange des Naturschutzes und des Immissionsschutzes sollen beim Ausbau der Windkraft sachgerecht berücksichtigt werden. Infraschall von Windenergieanlagen In der öffentlichen Diskussion werden oft Befürchtungen geäußert, Infraschall könne Menschen beeinträchtigen oder ihre Gesundheit gefährden. Eine schnelle und hilfreiche Einführung in diesen umfangreichen Themenkomplex bietet das LUBW-Faltblatt „ Windenergie und Infraschall – tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen “. Es wurde seit seiner Erstauflage im Jahr 2013 über 60.000-mal bei der LUBW bestellt. Wer sich eingehender mit dem Thema auseinandersetzen möchte, findet detaillierte Informationen in der LUBW-Studie: „ Tieffrequente Geräusche inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen “. Planungsgrundlagen für die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen Für Anlagenplaner, Kommunen und Genehmigungsbehörden werden vielfältige Informationen auf der LUBW-Webseite „ Windkraft und Naturschutz “ zur Verfügung gestellt, wie Verbreitungskarten windkraftempfindlicher Fledermäuse und Vögel, Methodenhinweise zur Erfassung und Bewertung von Vorkommen windkraftempfindlicher Tierarten sowie Hinweise zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Tierarten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie. Für ausgewählte Arten, deren Vorkommen beim Ausbau der Windkraftanlagen immer wieder zu Konflikten führen, beauftragt die LUBW landesweite Erfassungen der Brutvorkommen durch Biologen, so z. B. bei den Vogelarten Rotmilan und Schwarzstorch. Unterstützung vor Ort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Windenergie sind häufig auch vor Ort unterstützend tätig, sei es bei verwaltungsinternen Beratungen oder auf Bürgerinformationsveranstaltungen. Auch bei öffentlichen Erörterungsterminen im Rahmen von Genehmigungsverfahren ist die LUBW gefragt, so wie beispielsweise im Fall des geplanten Windparks Langenbrander Höhe/Hirschgarten. Mehr zum Thema: § Themenportal Windenergie der LUBW Bild zeigt: Erörterungstermin zur Genehmigung des Windparks Langenbrander Höhe / Hirschgarten am 24.09.2019 (Quelle: LUBW)
Die akustische Belastung der Menschen verändert sich. Wachsende Mobilität, steigender Siedlungsdruck und die Energiewende tragen zu neuen Umweltbedingungen bei. Hierzu zählen auch Geräusche von technischen Anlagen, die tieffrequenten Schall einschließlich Infraschall emittieren. Infraschall kennzeichnet auf Grund seiner Schallwellen im Frequenzbereich unter 20 Hertz die Eigenschaft, dass er definitionsgemäß außerhalb des für den Menschen mit dem Gehör wahrnehmbaren Bereichs liegt. Das Forschungsvorhaben untersucht mit Hilfe einer Laborstudie den Zusammenhang zwischen der kurzzeitigen Exposition durch verschiedene Infraschallgeräusche und akuten körperlichen Reaktionen sowie dem Lästigkeitsempfinden. Veröffentlicht in Texte | 163/2020.
Bei 5 Prozent der Wohngebäude in Deutschland besteht ein Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche von Wärmepumpen, Klimaanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Bis 2030 verdoppelt sich dies durch modernen Wohnungsbau und dichte Besiedlung. Werden keine Maßnahmen dagegen ergriffen, wird die Energie- und Wärmewende weniger akzeptiert werden. Diese Erkenntnisse sind für Verwaltung, Politik, Wirtschaft und die Allgemeinheit relevant. Es wurden relevante Quellen, Physik, Wahrnehmung, Rechtliches sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht und in verschiedenen Szenarien modelliert. Grund waren eine hohe allgemeine Beschwerdelage sowie der Wunsch, tieffrequente Geräusche umfassender zu beurteilen. Veröffentlicht in Texte | 134/2020.
In der vorliegenden Studie wurde der Stand des Wissens über tieffrequente Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung aufbereitet, die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und die Konfliktpotentiale prognostiziert. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurde ein Leitfaden mit Handlungsempfehlungen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld erarbeitet. Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Insbesondere stationäre Betriebszustände von Anlagen können zu Belästigungen in der Umgebung von Wohnbebauung führen. Die folgenden Anlagenarten wurden als maßgebliche tieffrequente und stationäre Geräuschquellen identifiziert: - Raumlufttechnische Anlagen, Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte) - Heizungsanlagen (insbesondere Luftwärmepumpen) - (Mini-) Blockheizkraftwerke - (Klein-) Windenergieanlagen - Haushaltsgeräte Für diese Geräuschquellen wurden die akustischen Eigenschaften sowie Minderungsmaßnahmen tieffrequenter Geräusche untersucht. - Es wurde ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das die aktuelle Rechtslage darstellt und Defizite sowie legislative Handlungsoptionen aufzeigt. Darin zeigen sich Schwachpunkte aufgrund des Fehlens von Genehmigungsverfahren für stationäre Kleinanlagen wie Wärmepumpen oder Kühlgeräte, der Kennzeichnungspflicht und der Prognose von tieffrequenten Geräuschen. Zudem verfehlen die europäisch harmonisierten Produktanforderungen den Stand der Lärmminderungstechnik und lassen keinen Raum für nationale Alleingänge. - Ein Vergleich der Ausbreitungsberechnungen DIN ISO 9613-2, Nord2000 und BEM zeigt, dass die geometrisch-empirischen Modelle zwar im großskaligen Maßstab für eine zuverlässige Prognose geeignet sind. Bei sehr tiefen Frequenzen und zur Betrachtung von Wellenfeldeffekten an einzelnen Wohngebäuden sind sie jedoch zu ungenau. Das Verfahren Nord2000 ist für die Ausbreitungsberechnung tieffrequenter Geräusche besser geeignet als DIN ISO 9613-2. - Im Ergebnis der Berechnungen ist zu erwarten, dass Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen in der Umgebung von Wohnbebauung in Zukunft deutlich zunehmen werden. Konfliktpotential wurde für Frequenzen größer 50 Hz prognostiziert. Während in der Bestandssituation eher kleinräumige Konfliktbereiche auftreten, lässt die Prognose größere Konfliktbereiche erwarten. Der Quellortung kommt daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, um feststellen zu können, welche Quelle brummt. Das Konfliktpotential durch tieffrequente Geräusche nimmt mit dem allgemeinen Schutzniveau gegen Lärm entsprechend der Gebietskategorie zu. - Eine Prognoseschätzung kommt zu der Erkenntnis, dass sich die derzeit vorhandenen Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen bis zum Jahr 2030 verdoppeln könnten, sofern den dargestellten Ursachen und Defiziten nicht entgegen gewirkt wird. - Der Leitfaden "Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld - Ein Leitfaden für die Praxis" wurde erstellt und im März 2017 vom Umweltbundesamt veröffentlicht. Quelle: Forschungsbericht
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