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Geflügelpest: Weniger Nachweise, aber keine Entwarnung

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz deutlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 95 Wildvögeln und aktuell bei Gänsen und Enten in einem Geflügelbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden nach Angaben der Kreisverwaltung alle knapp 100 Gänse und Enten in diesem Bestand getötet. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine bis zum 16. Dezember verlängerte Aufstallpflicht für Geflügel gilt - im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal. Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen. Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage . Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 05.12.2025 11:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich 2 x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung) 15.12.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich 1x Graureiher Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 2x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 16.12.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung mit Gänsen Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich 1x Wildgans Nein

Natürlich: Klima schützen! - Interaktive LehrLernmaterialien zur Förderung eines Natürlichen Klimaschutzes, Natürlich: Klima schützen! - Interaktive LehrLernmaterialien zur Förderung eines Natürlichen Klimaschutzes (NaKlim)

Vom ökologischen Waldumbau zur Biotopvernetzung, KoMoNa: Zukunftswald Oberlausitz - Vom ökologischen Waldumbau zur Biotopvernetzung

Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta - Originär

Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.

Terrestrische Säugetiere im brasilianischen Pantanal: Schutzrelevante Feldforschung an Ameisenbär und Co. in einem der bedrohten Lebensräume Südamerikas

Mit Hilfe von Kamerafallen und Direktbeobachtungen erforschen wir die terrestrische Säugetierfauna im brasilianischen Pantanal, einem großen Feuchtgebiet im Herzen Südamerikas. Als eine wichtige Charakterart für diesen Biodiversitäts-Hotspot steht der Große Ameisenbär (Myrmecophaga tridactyla) dabei in unserem Fokus. Diese Tierart spielt eine wichtige Rolle bei der Etablierung von Ökotourismus als Alternative zur intensiven Landnutzung. Bis heute gibt es jedoch kaum Forschung zu Verhalten und Ökologie Großer Ameisenbären. Die Ergebnisse unseres Projektes sollen zur Entwicklung effektiver Schutzkonzepte für die Art und das Ökosystem beitragen, denn auf der Roten Liste der IUCN wird der Große Ameisenbär als 'gefährdet' geführt. Wir sind Teil des interdisziplinären Wissenschaftsnetzwerks CO.BRA (Computational Bioacoustics Research Unit), das in Brasilien an der UFMT (Universität von Mato Grosso) angesiedelt ist. Ziel der Arbeit dieses Netzwerks ist die Entwicklung eines akustischen Monitoring-Systems für Vogel- und Säugetierarten (cobra.ic.ufmt.br).

Landschaftsdatenbank Schweiz

Die Schweizerische Vogelwarte Sempach hat mit dem Lebensrauminventar (LRI) eine Methode entwickelt, mit der grosse Landschaftsraeume in relativ kurzer Zeit beschrieben und bewertet werden koennen. Mit Hilfe von Formularblaettern werden alle naturnahen Lebensraeume im Feld beschrieben. Wichtigste Kriterien sind die Struktur, teilweise auch die dominanten Pflanzenarten. Die Methode ist auf das Kulturland ausgerichtet, laesst sich aber auch im Siedlungsgebiet anwenden. Seit 1967 setzt die Vogelwarte die LRI-Methode in allen angewandten Projekten ein. Es entstand so eine Datenbank mit 69000 Lebensraeumen auf rund 1400 km2. Urspruenglich wurde das LRI fuer die Raumplanung im Kanton Luzern entwickelt. Sie hat sich aber auch bei Umweltvertraeglichkeitspruefungen, fuer das Erarbeiten von Landschaftsentwicklungskonzepten oder zur Beschreibung von Lebensraeumen von Tieren (Feldhase, Voegel) bewaehrt. Da immer dieselbe Methode angewandt wird, koennen verschiedenen Landschaften miteinander verglichen werden. Zweitkartierungen im Kanton Luzern zeigen die Veraenderungen der Landschaft innerhalb des letzten Jahrzehntes.

Geflügelpest-Update: Erreger breitet sich bei Wildvögeln weiter aus

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 82 Wildvögeln sowie bei 3 Gänsen aus einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden. Fast alle Landkreise in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist zurzeit nicht geplant. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 21.11.2025 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Kreis Altenkirchen 1x Kranich Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.12.2025 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Kreis Bernkastel-Wittlich 5x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Birkenfeld 1x Kranich 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 19.12.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Donnersbergkreis 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Germersheim Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Kusel 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich 1x Graugans Rhein-Hunsrück-Kreis 3x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 31.12.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) 3x Gans aus einer Privathaltung Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) bis auf Weiteres unbefristet Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 02.12.2025 Westerwaldkreis 5x Kranich

Verbreitung der Tiere Hamburgs

Das Artenkataster enthält alle Fundortdaten zu Tierarten aus beauftragten Kartierungen und von ehrenamtlich Tätigen, die der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Naturschutz, vorliegen. Die veröffentlichten Daten beinhalten Beobachtungen von Tierarten auf ein 2x2 km Raster. Der Downloaddienst stellt das Raster im Shape-Format in ETRS89/UTM- Abbildung bereit.

Automatische Klassifizierung von Fotofallenbildern mithilfe künstlicher Intelligenz: Benutzerfreundlichkeit und Effektivität des Programms „DeepFaune“

Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) hat sich bei der Analyse großer Mengen an Fotofallenbildern als fester Bestandteil in der Wildtierforschung etabliert. Dennoch existieren zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis nach keine Untersuchungen, die für die Analyse von Fotofallendaten in mitteleuropäischen Regionen neben der Güte der Algorithmen auch die Benutzerfreundlichkeit betrachten. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Studie die Effektivität, Effizienz und Anwendbarkeit des KI-Algorithmus DeepFaune> (DF) in der Auswertung von Fotofallenbildern im Vergleich zu menschlichen Bearbeiterinnen und Bearbeitern. Dafür wurden 1.013 Fotofallenbilder von drei Standorten in Deutschland manuell von fünf kundigen Personen sowie durch DF klassifiziert. Zuvor wurden 20 Klassen von Tierarten, Tierartengruppen, weiteren Objekten sowie die Klassen "Nicht erkennbar" und "Leer" festgelegt. Anschließend wurde ein korrekter Datensatz erstellt, der als Referenz für die Bewertung der Güte der menschlichen und der durch den Algorithmus generierten Analyseergebnisse diente. Die menschliche Vergleichsgruppe erreichte im Mittel eine korrekte Klassifikation von 91,9% der Bilder, während DF 72,85% der Bilder richtig klassifizierte. Im Durchschnitt brauchten die Personen 5,75h und DF 15min für die Klassifikation des Datensatzes. Die Genauigkeit ist momentan für seltene Arten in vielen Fällen noch gering, wird aber durch die schnelle Weiterentwicklung der KI-Technologie in Zukunft zunehmen. Algorithmen wie DF bieten daher ein hohes Potenzial für eine automatisierte Auswertung großer Mengen von Fotofallenbildern.

Alles beim Alten? – Erfassung des Artenwissens von Besucherinnen und Besuchern auf einer Bundesgartenschau mit lebenden Pflanzen, echten Tieren und Dermoplastiken

Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.

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