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Natürlich: Klima schützen! - Interaktive LehrLernmaterialien zur Förderung eines Natürlichen Klimaschutzes

Verbreitung der Tiere Hamburgs

Das Artenkataster enthält alle Fundortdaten zu Tierarten aus beauftragten Kartierungen und von ehrenamtlich Tätigen, die der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Naturschutz, vorliegen. Die veröffentlichten Daten beinhalten Beobachtungen von Tierarten auf ein 2x2 km Raster. Der Downloaddienst stellt das Raster im Shape-Format in ETRS89/UTM- Abbildung bereit.

Die Gattung (Eleutherodactylus) auf dem Guaiquinima-Tafelberg, Venezuela

Freilandausstellung Bahnbrechende Natur

Zum Gebärdenvideo Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln – davon 30 Tafeln mit außergewöhnlichen, detailstarken Fotos und 12 inklusiven Tafeln mit taktilen Elementen und einem Kunstobjekt – regt die Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Wegbeschreibung zum Besuch der Ausstellung für Menschen mit Seheinschränkung Zu allen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten eine Hörfassung mit den Ausstellungstexten, ausführlichen Bildbeschreibungen und vereinzelt auch Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Auf einzelnen Seiten finden Sie außerdem Gebärdenvideos. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände ist eine Naturoase, die sich mitten in der Großstadt Berlin auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Tempelhof entwickelt hat. Eine Besonderheit ist seine Verbindung von Natur, Bahnrelikten und Kunst. Um den Artenreichtum und die Naturentwicklung langfristig zu erhalten, wurde er 1999 als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet gesichert. Rücksichtnahme und die Achtung vor Tieren und Pflanzen tragen dazu bei, den Natur-Park Schöneberger Südgelände und seine Einrichtungen zu erhalten. Der Natur-Park Schöneberger Südgelände wurde 2021 erstmals von “Reisen für Alle” auf Barrierefreiheit geprüft und erhält die Zertifizierung bis Mai 2024. Hunde dürfen in den Natur-Park nicht mitgenommen werden. Im Natur-Park ist das Fahrradfahren nicht gestattet. Für Fahrräder stehen Stellplätze zur Verfügung. Das Verlassen des Steges im Naturschutzgebiet ist nicht erlaubt. Lassen Sie Blumen und Pflanzen an Ort und Stelle. Wild lebende Tiere dürfen nicht beunruhigt und Nester nicht zerstört werden. Das Sammeln von Früchten und Pilzen ist nicht gestattet. Müll ist in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Grillen oder das Anlegen von Feuer ist nicht erlaubt. Der Besuch des Natur-Parks ist kostenpflichtig. Bitte lösen Sie Ihre Eintrittskarte an den Automaten der Eingänge (siehe Plan). Bild: Holger Koppatsch Natur-Park Schöneberger Südgelände Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Bahnbrechende Natur Der Natur-Park ist Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Ein Großteil der Fläche steht unter Naturschutz. Der etwa 18 Hektar große Park verfügt über zwei behindertengerechte Rundwege. Veranstaltungen und neue Wege der Umweltbildung verbinden Wissenschaft, Kunst und Naturschutz. Bahnbrechende Natur Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Technische Sehenswürdigkeiten Im Gelände finden sich einige Sehenswürdigkeiten. Solche aus der Bahnära wie der 50 Meter hohe, restaurierte Wasserturm - Wahrzeichen des Geländes, die 1940 gebaute Dampflokomotive 50 3707 sowie die restaurierte Drehscheibe. Die Beschleunigungsröhren sind zwei L-förmige, tunnelartige Installationen. Technische Sehenswürdigkeiten Weitere Informationen Bild: Carl Bellingrodt, Archiv Alfred Gottwald Geschichte und Entwicklung Der Natur-Park verdankt seine Entstehung den politischen Entwicklungen nach Kriegsende, der Aufgabe des Rangierbahnhofs im geteilten Berlin, seinem besonderen ökologischen Wert inmitten der Stadt und dem Engagement einer Bürgerinitiative. Das Konzept einer Grüntangente wird entwickelt. Geschichte und Entwicklung Weitere Informationen Bild: Archiv Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt Verschiebebahnhof Tempelhof Ende des 19.Jahrhunderts erforderte zunehmender Personen- und Güterverkehr den Neubau von Werkstätten und Rangierbahnhöfen. Die Gesamtleistung des Verschiebebahnhofs Tempelhof lag an zweiter Stelle unter den neun Rangierbahnhöfen Berlins. Hier wurden Züge der Dresdener und Anhalter Bahn abgewickelt. Verschiebebahnhof Tempelhof Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Luftbilder von 1953, 1989 und 2015 lassen erkennen, wie sich die Natur das ehemalige Bahngelände nach und nach zurückerobert und sich immer stärker Gehölze ausbreiten. Inzwischen bedecken sie mehr als Zweidrittel des Geländes. Luftbilder 1953 · 1989 · 2015 Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Schutz und Pflege Der Natur-Park wird ab 1996 durch die Grün Berlin GmbH entwickelt, Baumaßnahmen werden großzügig durch die Allianz Umweltstiftung gefördert. 1999 wird das Gelände unter Schutz gestellt. Pflegemaßnahmen der Obersten Naturschutzbehörde steuern die Sukzession und verhindern eine vollständige Bewaldung. Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Sebastian Hennigs Die Natur kehrt zurück Mit der Aufgabe der Bahnnutzung nehmen Tiere und Pflanzen das Gelände wieder in Besitz. Die Veränderung und zeitliche Abfolge unterschiedlicher Gemeinschaften aus Pflanzen und Tierarten wird „Sukzession“ genannt. Das Endstadium ist ein Waldtyp, der den jeweiligen Standortbedingungen entspricht. Die Natur kehrt zurück Weitere Informationen Bild: Archiv Geoportal Berlin/Luftbild 2011 Grüntangente und Biotopverbund Der Natur-Park ist mit dem Park am Gleisdreieck durch die Fuß- und Radwegeverbindung über den Flaschenhals-Park verbunden. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt der Biotopverbund eine große Rolle. Gerade Bahndämme sind dabei von besondere Bedeutung. Grüntangente und Biotopverbund Weitere Informationen Bild: Archiv Stiftung Naturschutz Berlin Natur und Kultur verbinden Die Stahl-Kunst von ODIOUS, Bahnrelikte und wilde Natur geben dem Natur-Park seinen besonderen Charakter. Im Gelände werden vielfältige Aktivitäten und Projekte rund um oder in Verbindung mit der Natur angeboten. Natur und Kultur verbinden Weitere Informationen Bild: Konstantin Börner Giardino Segreto Die Künstlergruppe ODIOUS errichtete mit 30 stählernen Kuben und Skulpturen auf dem 130 Meter langen und 22 Meter breiten ehemaligen Lagerplatz des Rangierbahnhofs einen Giardino Segreto, italienisch: „geheimer Garten“ . Giardino Segreto Weitere Informationen Bild: Grün Berlin/Frank Sperling Kunstobjekt Waldohreule Die Waldohreule ist Symbol für den Naturschutz. Für die Freilandausstellung schuf der Bildhauer Stephan Hüsch 2019 ein Kunstobjekt aus Kunststein, das in wesentlichen Zügen dem natürlichen Vorbild entspricht. Wie Waldohreulen aussehen und was sie besonders auszeichnet, erfahren Sie hier. Kunstobjekt Waldohreule Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Auf den nährstoffarmen, trockenen Kies- und Schotterböden des ehemaligen Bahngeländes siedelte sich eine an diese Bedingungen angepasste Tier- und Pflanzenwelt an. Um die Lichtungen zu erhalten, wird dem Vordringen von Bäumen und Sträuchern durch Pflegemaßnahmen Einhalt geboten. Artenvielfalt dank Schutz und Pflege Weitere Informationen Bild: Paul Westrich Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Viele gefährdete Insektenarten, wie Langhorn- und Seidenbiene, Heidegrashüpfer und Blauflügelige Ödlandschrecke kommen auf den Offenflächen vor. Das Wiesen-Habichtskraut hat hier eines seiner wenigen Vorkommen in Berlin. Ideale Lebensbedingungen findet die europaweit geschützte Zauneidechse. Gefährdete Arten zwischen den Gleisen Weitere Informationen Bild: Andreas Langer Blütenmeer im Gleisbett Die blütenreichen Wiesen ziehen viele Insekten, darunter Schmetterlinge an. Wie auch bei den Wildbienen sind viele an bestimmte Futterpflanzen gebunden. Der Schwalbenschwanz bevorzugt rotviolette bis blaue Blumen wie Natternkopf und Flockenblume, seine Raupe aromatische Doldenblütler wie Wilde Möhre. Blütenmeer im Gleisbett Weitere Informationen Bild: Kühne & Saure Artenreichtum auf engem Raum Wildbienen ernähren sich von Pollen und Nektar der Blüten. Etwa 30 % der Arten sind auf bestimmte Blühpflanzen angewiesen. Bienen sind weltweit die wichtigsten Bestäuber. Anders als die Honigbiene nisten Wildbienen im Boden, andere in Pflanzenstängeln. Mehr über ihren Lebenszyklus lesen sie hier. Artenreichtum auf engem Raum Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Lautstarke Hüpfer Im Natur-Park kommt u.a. der Heidegrashüpfer vor, eine typische Art der Sandtrockenrasen. Heuschrecken unterscheiden sich in ihrer Gestalt, aber auch in ihren Lauten, an denen sie sich wie Vögel erkennen lassen. Die Lauterzeugung geschieht auf unterschiedliche Weise. Lautstarke Hüpfer Weitere Informationen Bild: Wolfgang Brandmeier Gefiederte Rückkehrer Der Wald nimmt mehr als zwei Drittel des Geländes ein. Nachtigall und Buntspecht gehören zu den Vogelarten, die die parkartigen Waldbereiche bevorzugen. Der Neuntöter fühlt sich in den nur locker mit Gehölzen durchsetzten Flächen wohl. Stieglitze finden hier Samen aller Art und der Turmfalke Mäuse. Gefiederte Rückkehrer Weitere Informationen Bild: Holger Koppatsch Der Wald ist auf dem Vormarsch Hier lässt sich die Waldentwicklung auf einer innerstädtischen Brache verfolgen. Birken und Robinien, die sich als Pioniergehölze angesiedelt hatten, werden nun durch die nächste Baumgeneration aus nährstoffliebenden Arten wie Linde, Spitzahorn und Stieleiche abgelöst. Der Wald ist auf dem Vormarsch Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Baumporträts Im Gelände kommen verschiedene Baumarten vor. Ausgewählte Arten werden vorgestellt. Was Hänge-Birke, Zitterpappel, Robinie und Stieleiche unterscheidet, erfahren sie hier. Baumporträts Weitere Informationen Öffnungszeiten von 09:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – bei Abendveranstaltungen auch länger. Bitte beachten Sie, dass das Gelände abgeschlossen wird. Führungen und Veranstaltungen Hinweise entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen oder der Website Natur-Park Schöneberger Südgelände . Einen angenehmen und erholsamen Besuch wünschen Ihnen die Parkverwaltung Grün Berlin GmbH, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Oberste Naturschutzbehörde. Die Informationstafeln im Natur-Park wurden von der Obersten Naturschutzbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erstellt. Die Erschließung und Gestaltung des Natur-Parks wurden unterstützt durch die Allianz Umweltstiftung. Das Planungskonzept wurde von der Arbeitsgemeinschaft planland/ÖkoCon entwickelt.

Urbane Vielfalt

Der hohe Grünanteil in Berlins Stadtbild wird überwiegend durch urbane Lebensräume geprägt. Besonders historische Parkanlagen und alte Friedhöfe haben eine herausgehobene Bedeutung als Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Aber auch Klein- und Gemeinschaftsgärten, begrünte Dächer und Höfe sowie Gebäudefassaden haben vielfältige Lebensraumfunktionen. In oft überraschender Fülle kann sich biologische Vielfalt hier entfalten, abhängig davon, wie die Flächen gestaltet, gepflegt und genutzt werden. Das Themenfeld zielt daher auf die Erweiterung von Spielräumen für die Naturentwicklung in diesen Bereichen ab. Neben dem Schutz wildlebender Tiere in ihren ursprünglichen Refugien, soll die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant werden. Dadurch steigt auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Bild: Christian Grabowski Handbuch Gute Pflege Wie groß die biologische Vielfalt auf einer Fläche ist, hängt davon ab, wie man sie pflegt. Das Handbuch Gute Pflege etabliert Standards dafür, die zu mehr Biodiversität führen und die genetische wie strukturelle Vielfalt fördern. Handbuch Gute Pflege Weitere Informationen Bild: Grün Berlin / Frank Sperling Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände „Bahnbrechende Natur“ verspricht das Schöneberger Südgelände. Unter diesem Titel vermittelt eine inklusive Ausstellung Aspekte der Biodiversität. Sie eröffnet individuelle Zugänge zur Natur – über viele Sinne und auf unterschiedlichsten Wegen. Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: bgmr mit Studio AAD für Tegel Projekt GmbH Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Im neuen Schumacher Quartier entsteht Wohn- und Lebensraum für 10.000 Menschen – und für ungezählte Tiere. Nach dem Ansatz ‚Animal-Aided Design‘ wurden für die Planung des Quartiers am einstigen Flughafen Tegel 14 Zielarten festgelegt und ihre Bedürfnisse miteingeplant. Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Gebäude bieten Bruthöhlen Gebäude bieten nicht nur Menschen ein Zuhause. Viele Tierarten brauchen sie ebenfalls – als Ort der Ruhe und um Junge aufzuziehen. Deshalb gilt es, Spalten und Nischen an Altbauten zu erhalten. Wo neu gebaut wird, sollten von Anfang an auch Quartiere für Tiere entstehen. Gebäude bieten Bruthöhlen Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Park am Gleisdreieck Einst eine Bahnbrache, heute ein Ort, der einzigartige Stadtnatur sichert: Der Park am Gleisdreieck ist ein grüner und wilder Lieblingsort vieler Berlinerinnen und Berliner im Herzen der Stadt. Park am Gleisdreieck Weitere Informationen Bild: Dr. Tim Peschel Tegeler Stadtheide und Flughafensee Die Tegeler Stadtheide auf dem früheren Flughafen Tegel und der benachbarte Flughafensee sind Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Den Landschaftskomplex weiterzuentwickeln eröffnet viele Chancen zur Förderung der biologischen Vielfalt. Tegeler Stadtheide und Flughafensee Weitere Informationen Bild: Uta Zetek Gemeinschaftsgärten in Berlin Viele Berlinerinnen und Berliner gärtnern gemeinschaftlich. Sie schaffen grüne Orte der Begegnung, kultivieren alte Nutzpflanzen und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der Senat hilft ihnen, ihre Aktivitäten zu vernetzen. Gemeinschaftsgärten in Berlin Weitere Informationen Bild: Deutsche Wildtier Stiftung / Stella Weweler Bestäuber im Fokus Insekten, die bestäuben, gilt in Berlin ein besonderes Augenmerk. Damit sie mehr Nahrung und Nistplätze finden, unterstützt Berlin die Anlage blühender Flächen und viele weitere Vorhaben. Bestäuber im Fokus Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Engagement für Falter, Käfer und Co Die Insektenwelt ist schillernd und vielfältig. Für die Nahrungsketten der Natur und die Bestäubung von Nutzpflanzen sind die Sechsbeiner unverzichtbar. Deshalb gilt es, den Artenschwund und das Wegbrechen ganzer Insektengemeinschaften aufzuhalten. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen. Engagement für Falter, Käfer und Co Weitere Informationen Bild: gruppe F, Freiraum für alle gmbH Mehr Vielfalt im Stadtgrün Berlins Grünflächen machen mit 12% einen erheblichen Flächenanteil aus. Bei ihrer Pflege und Gestaltung rücken Senat und Bezirke deshalb die Biodiversität immer stärker in den Fokus. Mehr Vielfalt im Stadtgrün Weitere Informationen Bild: SenMVKU Berlins Straßen werden grüner An Straßen Bäume zu pflanzen und Grünsäume zu schaffen, macht Berlin grüner und vernetzt Lebensräume. Der Klimawandel verlangt es, diese Aktivitäten auszubauen – und Synergien mit dem Regenwassermanagement zu nutzen. Berlins Straßen werden grüner Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Friedhöfe sind Teil der urbanen Vielfalt. Ihre Struktur und Geschichte macht sie zum Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Weil sich unsere Bestattungskultur wandelt, ergeben sich heute Chancen, die Berlin vielerorts nutzt, um die biologische Vielfalt zu fördern. Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Weitere Informationen

Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta - Originär

Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.

Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz unter WISIA ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 12.04.1999 Gutachten Froschlurche (PDF) VDA & DGHT, Stand: 1. April 2005 Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-1 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 27. Mai 1995 Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege-2 (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirschaft, Stand Dezember 2024 Gutachten Hornvögel (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 5. März 2007 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, Stand 10.07.1996 Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Institut für Vogelforschung „Vogelwarte Helgoland“, Herrn Prof. Dr. Jürgen Nicolai, Protokoll vom 21./ 22.11.1985 Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Stand 1997 Gutachten Molche Salamander (PDF) VDA & DGHT, Stand: 31. Dezember 2006 Gutachten Pandinus (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 24.6.1997 Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1995 Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln, 10. Januar 1996 Gutachten Reptilien (PDF) Sachverständigengruppe tierschutzgerechte Haltung von Terrarientieren, 10. Januar 1997 Gutachten Säugetiere (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand Mai 2014 Gutachten Seepferdchen (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 20.12.2012 Gutachten Sonstige Vögel - englische Artbezeichnungen (PDF) (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Sonstige Vögel - Übersetzung (PDF) Übersetzung der englischen Artbezeichnungen (Schweiz 1977); Anlage 3a zum Schreiben des BfN vom 4.12.1992 bzgl. der Anwendung von Haltungsgutachten Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare (PDF) Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Stand März 2019 Gutachten Turakos (PDF) Bundesamt für Naturschutz, August 2009 Gutachten Weichfresserarten (PDF) Bundesamt für Naturschutz, 31. August 2000 Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: November 2025 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 05.11.2025

Aufhebung der Schonzeit für Waschbären und Nutrias in Berlin

Bitte beantworte Sie mir folgende Frage: Die am 22.8.25 verkündete Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten verlangt die ausnahmslose Einhaltung der Grundsätze des Elterntierschutzes. sowohl bei der Bejagung der Waschbären als auch von Nutria in der Zeit, die bisher als Schonzeit galt. Wie wollen Sie gewährleisten, dass keine tragenden oder säugenden/führenden Muttertiere erlegt werden? Denn das würde zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das Jagdgesetz und die allgemeine Jagdethik führen. Das Geschlecht kann bei beiden Tierarten, bei denen es keinen (Waschbär) bzw. nur einen minimalen, unzuverlässigen Geschlechtsdimorphismus (Nutria) gibt, und das Geschlecht bzw. der Zustand tragend oder nicht tragend , führend, laktierend oder nicht führend, laktierend NUR UND EINZIG bei unter Narkose auf den Rücken gedrehten Tieren eindeutig bestimmt werden, da sowohl Hoden als auch Penis unter der Haut versteckt liegen. Das in der VO erwähnte "hohe Qualifikationsmaß der Jägerschaft" kann eine Narkose nicht ersetzen. Wie also soll die ausnahmslose Einhaltung des Elterntierschutzes - die Bedingung der Bejagung nach dieser VO - gewährleistet werden?

Wissenschaftliche Grundlagen zur Regeneration und Gestaltung von Biotopen fuer gefaehrdete Tierarten und deren Lebensgemeinschaften am Beispiel von Bodenentnahmestellen im Rheinland

Das Projekt besteht aus zwei Teilen: a) In Mechterheim werden in einem ausschliesslich fuer Zwecke des Naturschutzes gestalteten Baggersee oekologische Erhebungen durch eine Gruppe von Biologen durchgefuehrt, um spaeter die Eignung des Gebietes fuer den Artenschutz zu beurteilen und Richtlinien zur Nachahmung in anderen Bodenentnahmestellen zu erarbeiten. In stillgelegten Mechtersheimer Tongruben (Schilfbiotop) wurde Ende der 70er Jahre ein kleines Naturschutzgebiet (ca. 12 ha) zum Schutze einer Purpurreiher-Kolonie gegruendet. Dieses Gebiet wurde durch den Ankauf eines im Anschluss gelegenen Baggersees vergroessert. Nach Gestaltungsmassnahmen erfolgt eine sukzessive Ausbreitung der Flora und Fauna aus dem alten in den neuen Teil des Naturschutzgebietes sowie Integration der beiden Teile. b) Angesichts der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland sehr viele Baggerseen entstehen, wird durch Gelaendebereisung im Stromtal des Rheines untersucht, wie die Folgenutzungen solcher Gebiete sind und ob mehr Baggerseen durch gezielte Renaturierung fuer Zwecke des Artenschutzes genutzt werden koennten. Das unter a) genannte Thema wird aus der Sicht diverser Fachleute untersucht (Botanik, ausgewaehlte Insektengruppen, Mollusken, alle Wirbeltierklassen, abiotische Faktoren). Der Autor befasst sich mit dem Teilbereich Saeugetiere und Voegel. Besondere Beachtung wird der Purpur-Reiher-Kolonie geschenkt (3 - 10 Paare, seit zumindest 15 Jahren); es handelt sich um ein Vorkommen am noerdlichen Rand des Verbreitungsgebietes. Die gesamte Begleitforschung im NSG Mechtersheim wird vom Landesamt fuer Umweltschutz in Oppenheim koordiniert. Aus den jaehrlichen Ber...

Monitoring von Wildtierarten

Die FVA ist vom Land Baden-Württemberg mit dem Monitoring seltener, waldgebundener Tierarten wie Auerhuhn, Luchs, Wildkatze, Wolf u.a. beauftragt. Fortlaufend werden Hinweise über diese Tierarten über das Netzwerk der Wildtierbeauftragten in den Landkreisen an die FVA gemeldet und dokumentiert. Über dieses vorwiegend passive Monitoring-System ist es bei aktuellem Vorkommen dieser Tiere möglich, erneute Auftreten, Wanderbewegungen, Nutztierübergriffe, Wildunfallschwerpunkte und weitere Ereignisse zu erfassen. Das Monitoring gilt als wissenschaftliche Basis und Voraussetzung um Fragen rund um das Management von JWMG - Tierarten, sowie als Grundlage für die FFH- Berichtserstellung.

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