<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die abgabepflichtigen Emissionen im nEHS ca. 294,3 Millionen Tonnen CO2 (Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2 und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert. </p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“). Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (132,31 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,16 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (410,79 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,81 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufsmenge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2022 bis 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (130,70 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,24 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche. </p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (126,51 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Ist in der Rubrik 'Verursacher' der Vermerk "(DNA)" angegeben, basiert die Endbwertung auf einer genetischen Untersuchung des vor Ort sichergestellten genetischen Materials durch das Referenzlabor Senckenberg Gelnhausen . Ohne diesen Vermerk stützt sich die Endbewertung auf das vor Ort begutachtete Rissbild. In diesen Fällen war eine genetische Untersuchung entweder ohne Ergebnis, aufgrund der äußerlichen Gegebenheiten aussichtslos oder durch eine eindeutige Sachlage nicht nötig. In einigen Fällen ist die Ursache "nicht ermittelbar", z.B. wenn getötete Tiere vor der Begutachtung bereits entsorgt wurden oder die Rissbegutachtung auf Wunsch der Halterinnen oder Halter nicht durchgeführt werden soll. * Mindestschutz nach der zum Zeitpunkt des Rissvorfalls aktuellen Richtlinie vorhanden. Sofern der Begriff „irrelevant“ eingetragen ist, bezieht sich dies auf Fälle in Nutztierhaltungen, für die kein wolfsabweisender Mindestschutz als Voraussetzung für einen Schadensausgleich vorgeschrieben ist, z.B. in der Rinderhaltung sowie bei Vorfällen außerhalb des bekanntgemachten " Ausbreitungsgebietes Wolf ". Sofern der Begriff „unklar“ eingetragen ist, bezieht er sich auf Vorfälle, bei denen die Angaben zum Zaunschutz auf den Aussagen der Tierhalter bei den Nutztierrissbegutachtungen beruhen, da der Zaun zum Zeitpunkt der Rissbegutachtung vor Ort nicht mehr beurteilt werden konnte (z.B. weil der Zaun infolge der ausbrechenden Herde umgestoßen oder zum Schutz der Herde an anderer Stelle neu aufgebaut wurde). Melde- datum Land- kreis Gemeinde Tierart Anzahl getötet Anzahl verletzt Entschädigungsrelevanter, wolfsabweisender Mindest- schutz vorhanden?* Verursacher Individuum bei genetischer Artbestimmung Wolf 29.04.26 ABI Zerbst Schaf 1 nein in Bearbeitung 28.04.26 JL Genthin Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 25.04.26 BK Colbitz Schaf 10 unklar in Bearbeitung 25.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 1 3 ja in Bearbeitung 24.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 2 2 ja in Bearbeitung 17.04.26 SLK Schönebeck Rind (Kalb) 1 irrelevant in Bearbeitung 14.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 3 2 ja in Bearbeitung 13.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja in Bearbeitung 12.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 11 5 ja in Bearbeitung 10.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 6 4 ja in Bearbeitung 06.04.26 SAW Arendsee Schaf 3 nein in Bearbeitung 06.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 12 4 ja in Bearbeitung 04.04.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 3 ja in Bearbeitung 29.03.26 BK Niedere Börde Schaf 5 unklar in Bearbeitung 28.03.26 ABI Zerbst Schaf 18 unklar in Bearbeitung 19.03.26 SAW Salzwedel Schaf 1 nein in Bearbeitung 13.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 1 nein in Bearbeitung 13.03.26 WB Kemberg Schaf 9 unklar in Bearbeitung 09.03.26 SDL Havelberg Schaf 2 unklar Wolf nicht auszuschließen 06.03.26 WB Bad Schmiedeberg Schaf 4 4 ja in Bearbeitung 05.03.26 WB Zahna-Elster Gehegewild 3 nein in Bearbeitung 26.02.26 SDL Osterburg Schaf 2 nein Wolf (DNA) 17.02.26 SAW Beetzendorf Schaf 1 nein Wolf nicht auszuschließen 14.02.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 unklar Wolf (DNA-individ.) GW5391m 13.02.26 JL Möckern Schaf 2 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 13.02.26 JL Möckern Schaf 3 nein Wolf (DNA-individ.) GW2990m 12.02.26 ABI Zerbst Ziege 1 nein in Bearbeitung 01.02.26 HZ Osterwiek Schaf 9 4 irrelevant Wolf (DNA) 30.01.26 SDL Bismarck (Kalbe) Schaf 4 5 ja Wolf nicht auszuschließen 25.01.26 MSH Südharz Schaf 11 irrelevant Luchs (DNA) 21.01.26 SLK Schönebeck (Elbe) Rind 1 irrelevant nicht ermittelbar 19.01.26 MSH Südharz Schaf 6 irrelevant Luchs (DNA) 09.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 4 unklar Wolf nicht auszuschließen 08.01.26 SAW Kalbe (Milde) Schaf 2 3 unklar Wolf (DNA) 03.01.26 BLK Wethautal Schaf 1 irrelevant Hund (DNA) Wolf oder Wolf nicht auszuschließen andere Ursache/Hund/nicht ermittelbar getötet 31 19 verletzt 12 Letzte Aktualisierung: 30.04.2026
Um den Endverbraucher beim Erwerb von Lebensmitteln tierischen Ursprungs über die Haltung der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen, zu informieren, hat der Bundesgesetzgeber das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220) erlassen. Diese verpflichtende Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere stellt einen Baustein der Transformation der landwirtschaftlichen Tierhaltung hin zu tierschutzgerechteren und umweltschonenderen Verfahren dar und gilt zunächst für frisches Fleisch von in Deutschland gehaltenen Mastschweinen. Weitere Tier- und Produktarten sowie Bereiche sollen folgen, wie beispielsweise die Rinderhaltung, die Haltung von Sauen und Ferkeln, verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Für diese bundesgesetzliche Regelung bedarf es des Erlasses einer Landesregelung, die insbesondere die für die Umsetzung des Gesetzes zuständigen Behörden bestimmt.
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Das Agrar- und Ernährungssystem in Deutschland ist nicht ökologisch nachhaltig, sondern muss transformiert werden. Dabei wird es nicht ausreichen einzelne Problembereiche isoliert voneinander zu betrachten. Wegen der systemischen Vernetzung des Bereichs und um die gesellschaftliche Akzeptanz zu gewährleisten, ist es essentiell, dass der Umbau im Rahmen langfristiger und kohärenter Politiken erfolgt. Dies gilt für einzelne Problembereiche im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. THG-Emissionen der Tierhaltung, Nährstoffverluste und PSM-Einsatz) ebenso wie für das Zusammenspiel von Landwirtschafts- und Ernährungsfragen. Dieses Vorhaben knüpft an das bereits bewilligte UBA-Leuchtturmprojekt Phase I (Laufzeit Mitte 2022 bis Mitte 2025) an. Während es in der Phase I vorrangig um Fragen der Produktion und des Konsums tierischer Nahrungsmittel geht, fokussiert sich die Phase II zum einen auf die Frage, welche Praktiken und Konzepte im Pflanzenbau geeignete sind, um die Transformation der Anbausysteme hin zu einer ökologisch nachhaltigeren Landnutzung (mit Schwerpunkt Ackerbau) zu gestalten. Zum anderen soll es um die Frage gehen, mit welchem Set an Politikinstrumenten der Wandel des Agrar- und Ernährungssystems gelingen kann. Dieser Teil schließt daher auch eine Zusammenführung der Erkenntnisse aus Phase I und Phase II zu einer Gesamtstrategie mit Fokus auf die zentralen Stellschrauben zur Transformation des Agrar- und Ernährungssystems in Deutschland ein. Zur Umsetzung der Strategie werden kurz-, mittel- und langfristige politische Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Durch qualitative und quantitative mikrobiologische Untersuchungen an Stalloberflaechen, Luft, Staub, Futter, Einstreu und Tierhaaren sollen Informationen gewonnen werden ueber die Kinetik der Mikroflora im Stallraum. Die verschiedenen Traeger haben ein nicht sehr einheitliches Keimspektrum, regelmaessig dominieren jedoch grampositive kugelfoermige Bakterien (Kokken). Die Verweildauer von Luftkeimen ist mit 30 bis 60 min Schwebezeit relativ kurz.
Haltung, Zuechtung, Biologie und Pathologie der Fortpflanzung, Zytogenetik, Jungtierkrankheiten, Zoonosen. Besonders beruecksichtigte Tierarten: Wasserbueffel, autochthone Rinder, Ziegen, Schafe und Schweine sowie Dromedare und Elefanten.
Ziel: Das Ziel ist die Erfassung und Bewertung von Emissionen in 13 modernen Rinder-, Schweine- und Geflügelstallungen in Bayern unter den Aspekten Arbeitsmedizin, Tiergesundheit und Umweltwirkung. Methodik: Die ganztägigen Messkampanien erfolgen von Sommer 2004 bis Frühjahr 2005. Ergebnisse: Erste Auswertungen erfolgen im Frühjahr 2005.
Die Landwirtschaft verursacht gegenwärtig massive Umweltschäden. Die intensive Tierhaltung ist dabei ein entscheidender Treiber - über ihre direkten Umweltwirkungen und indem sie über den hohen Futtermittelbedarf eine Intensivierung des Ackerbaus notwendig macht. Ein alleiniger Wandel der Nutztierhaltung reicht jedoch nicht aus, da sonst die Gefahr besteht, dass negative Umwelteffekte lediglich verlagert werden. Eine dauerhaft umweltverträgliche Nutztierhaltung daher ist nur in Kombination mit einem korrespondierenden, nachhaltigen Konsum und entsprechenden Veränderungen in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette denkbar. Ziel des Vorhabens ist es anhand politischer Handlungsempfehlungen der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik Orientierung zu geben, wie der nötige Wandel von Landwirtschaft, Verarbeitung, Distribution und Konsum mit Fokus auf eine umweltverträgliche Nutztierhaltung gelingen kann. Zum anderen soll mittels Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Fachgesprächen direkt in die Gesellschaft und Fachöffentlichkeit hinein gewirkt werden, um nachhaltige Ernährungsweisen und ein gesellschaftliches Umfeld zu unterstützen, das für die Erreichung einer umweltverträglichen Nutztierhaltung zuträglich ist. Dazu werden, verbunden über alle Bereiche und unter Berücksichtigung aktueller Prozesse, konkrete, praktikable und umsetzbare Vorschläge entwickelt, wie wesentliche Instrumente der Agrarumwelt- und Ernährungspolitik (Ordnungsrecht, Steuern und Abgaben, Subventionen, Kennzeichnungen, Angebotsgestaltung in öffentlichen Kantinen, Informationskampagnen, vielfältige Förderprogramme) ausgestaltet und in Einklang gebracht werden können, um einen Wandel zu ermöglichen. Besondere Bedeutung werden hierbei die gemeinsame Agrarpolitik der EU und wie Weiterentwicklung und Konkretisierung der 'Farm-to-Fork-Strategy' der EU-KOM einnehmen. Hierzu ist vorgesehen, die Einzelaktivitäten der UBA-Facheinheiten im Rahmen eines übergeordneten Ansatzes zusammen zu führen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1050 |
| Europa | 28 |
| Kommune | 5 |
| Land | 232 |
| Weitere | 161 |
| Wissenschaft | 328 |
| Zivilgesellschaft | 31 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Chemische Verbindung | 16 |
| Daten und Messstellen | 16 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 823 |
| Text | 370 |
| Umweltprüfung | 40 |
| unbekannt | 126 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 314 |
| Offen | 931 |
| Unbekannt | 120 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1317 |
| Englisch | 252 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 116 |
| Bild | 41 |
| Datei | 128 |
| Dokument | 282 |
| Keine | 744 |
| Unbekannt | 48 |
| Webdienst | 13 |
| Webseite | 354 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 843 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1365 |
| Luft | 719 |
| Mensch und Umwelt | 1365 |
| Wasser | 731 |
| Weitere | 1296 |