Weltweit sind die Schuppentiere in Asien und Afrika mit insgesamt acht Arten vertreten - und sie alle sind nach Einschätzung der Weltnaturschutzunion (IUCN) vom Aussterben bedroht. Wie die IUCN am 22. Juli 2014 erklärte, werden Schuppentiere vor allem in China noch als Delikatesse und wegen mutmaßlicher medizinischer Heilkräfte verspeist. Die Weltnaturschutzunion forderte die Regierungen der betroffenen Länder, insbesondere China und Vietnam auf, den illegalen Handel mit Schuppentieren zu unterbinden und als Grundlage dafür Berichte über die aktuellen Bestände an Schuppentieren vorzulegen.
Der internationale Handel mit Wildtieren hat sich seit Langem als ein gewaltiger Wirtschaftsfaktor etabliert. Dieser Handel mit exotischen Tieren und insbesondere Reptilien wird seit Jahrzehnten wissenschaftlich dokumentiert und bezüglich seiner Naturverträglichkeit kontrovers diskutiert. Wie jeder andere ökonomische Vorgang unterliegt auch der Handel mit exotischen Tieren gewissen Schwankungen, Trends und Modeerscheinungen und wird zu einem nicht unerheblichen Teil durch die Nachfrage der Konsumenten - sei es die Lederindustrie, die sogenannte traditionelle Medizin oder die Hobby-Tierhalter - angetrieben. Von dem internationalen Handel und der oben genannten Marktdynamik sind in besonderem Maße auch ein großer Teil der Waranarten betroffen, die alle in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) gelistet sind und somit einen besonderen Schutz genießen. Die EU-Mitgliedstaaten gehören zu den Haupteinfuhrländern für exotische Reptilien; dies gilt in besonderem Maße auch für Warane. In diesem Band wird der aktuelle Kenntnisstand zum Handel mit Exoten unter Berücksichtigung der Rolle der Europäischen Gemeinschaft und v.a. Deutschlands beleuchtet, und am Beispiel der Warane werden Probleme des Handels mit exotischen Tieren, aber auch mögliche Lösungswege im Sinne des Artenschutzes diskutiert. Der vorliegende Band richtet sich an alle mit CITES und internationalem Artenschutz befassten Behörden und Personen, darüber hinaus aber auch an den Kreis derjenigen, die sich aus Liebhaberei mit Zucht und Terraristik beschäftigen, sowie an Interessensvertreterinnen und -vertreter der einschlägigen Verbände bis hin zum Zoohandel.
Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Änderung Tierschutzgesetz, Tierwohlkennzeichengesetz, Ferkelkastration, Tierschutz-Nutztierhaltung, Transportzeiten von Nutztieren, Handel mit Tieren im Internet und Printmedien), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Umsetzung Aktionsplan Schwanzkupieren, Töten männlicher Eintagsküken, Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere, Hundediplom Junior, Umsetzung Katzenschutzverordnung, Wildtiere im Zirkus, Überprüfung von Tierbörsen), Schlachten von Tieren, Tierversuche, Transport von Tieren, Fischerei und Jagd, Förderung und Preise im Tierschutz, Tierschutzbeirat, Öffentlichkeitsarbeit; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2018 und 2019
Hannover. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Auf den entstehenden Handlungsbedarf macht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover aufmerksam. Der NLWKN ist als CITES Management Authority in Niedersachsen für die Erteilung der EU-Bescheinigungen zuständig und stellt bereits jetzt jährlich etwa 3000 Bescheinigungen aus. „Als Landesbetrieb begrüßen wir die Änderungen, die dem Schutz der wildlebenden Population der Elefanten dienen, ausdrücklich. Die bisher gültigen Regelungen reichen offensichtlich nicht aus, um den illegalen Handel und die Wilderei zu stoppen“, betont Aufgabenbereichsleiter Jens Leferink. Die EU-weit neuen Regelungen zum Handel mit Elfenbein sind mit Wirkung vom 19. Januar in Kraft getreten. Für Rohelfenbein dürfen mit nur wenigen Ausnahmen damit bereits jetzt keine neuen EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden. „Bezüglich verarbeitetem Elfenbein wird zudem die bisherige Befreiung von Antiquitäten aufgehoben, sodass auch diese ab sofort für die Vermarktung EU-Bescheinigungen benötigen“, erklärt Jens Leferink. Die Prüfung ist aufwändig – auch deshalb rechnet der Landesbetrieb mit einem großen Mehraufwand für seinen Aufgabenbereich Internationaler Artenschutz. Einjährige Übergangszeit Einjährige Übergangszeit Alle bisher für Elfenbein erteilten EU-Bescheinigungen verlieren zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Der NLWKN erteilt EU-Bescheinigungen zur Vermarktung von Elfenbein ab sofort nur noch für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, also Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein, die nachweislich vor 1947 hergestellt wurden. Unter www.nlwkn.niedersachsen.de/elfenbein hat der Landesbetrieb wichtige Hintergrundinformationen und Vordrucke für Antragssteller zusammengestellt.
Die Abteilung 8 bearbeitet alle Angelegenheiten, die die Sicherheit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie von Futtermitteln, Saatgut und Düngemitteln betreffen. Auch Tierschutzbelange und die Bekämpfung von Tierseuchen sowie die Überwachung von Tierarzneimitteln stehen hier im besonderen Fokus. Im Rahmen der Marktüberwachung wird der Öko-Landbau ebenso überwacht wie die Handelsklassen und die Rindfleischetikettierung. Unsere Haupttätigkeitsfelder Überwachung Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabak, Futtermitteln, Saatgut und Düngemitteln inkl. der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Erarbeitung und Koordinierung von risikobasierten Untersuchungs- und Kontrollprogrammen Bearbeitung von Warnmeldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems der EU (Kontaktstelle RASFF und RAPEX) Überwachung von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung (Sanierungsmassnahmen) und von Programmen zur Erfassung und Vermeidung von Zoonosen Überwachung der Vorschriften zum Tierschutz bei der Haltung und beim Transport von Tieren sowie bei der Schlachtung Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitlicher Verbraucherschutz Marktüberwachung Tiere Inspektion / Zulassung Handelsklassenüberwachung bei Obst und Gemüse im Großhandel, bei Eiern sowie bei Vieh und Fleisch einschließlich der amtlichen Preisnotierung Fleisch Inspektion von Herstellungsprozessen einschließlich technischer Kontrollen (Maschinentechnischer Sachverständiger) Zulassung und Inspektion von Tierarzneimittelherstellern sowie die Kontrolle des Handels mit Tierarzneimitteln Zulassung und Überwachung von Lebensmittelbetrieben für den EU-Handel und von Betrieben, die Nutztiere EU-weit handeln Überwachung und Zulassung von Öko-Kontrollstellen Zulassung und Inspektion von Betrieben zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigung) Fachaufsicht / Krisenbewältigung Fachliche Aufsicht gegenüber den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte und gegenüber den staatlichen und kommunalen Untersuchnungseinrichtungen Bei Ausbruch einer Tierseuche wird das Landes-Tierseuchen-Kontrollzentrums NRW (LaTiKo) aktiviert Die Geschäftsstelle des Arbeitsstabes der Task Force Tierseuchenbekämpfung, ein Bund-Länder-Gremium, ist in der Abteilung 8 organisatorisch eingebunden. Aufgabe des Arbeitsstabes ist die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und Verfahren zur Unterstützung der länderübergreifenden Tierseuchenbekämpfung Hier ist die Geschäftsstelle für die 5 Tierschutzkommissionen in NRW angesiedelt, die Kommissionen beraten die Behörde bei der Entscheidung über Anträge zu Tierversuchen. Mitglieder der Tierschutzkommissionen sind Vertreter aus der Wissenschaft (Hochschulen), aus den Tierschutzverbänden und aus der Überwachung Ausbildung, Qualitäts- und Datenmanagement Die Abteilung 8 koordiniert die Aus- und Fortbildung der Fachberufe, welche im Aufgabenspektrum der Abteilung 8 liegen und führt z.T. die staatlichen Prüfungen durch. Z.B. Veterinärreferendare, Agrarreferendare, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Kontrollassistenten, amtliche Fachassistenten, amtliche Futtermittelkontrolleure, Hufbeschlagschmiede Es wird ein Qualitätsmanagementsystem (QM) für die Abteilung 8 aufgebaut. Parallel dazu werden auch die nachgeordneten Behörden bei deren Einführung von QM-Systemen unterstützt Es wird ein integriertes DV-System Verbraucherschutz (IDV) entwickelt, das alle Behörden im gesundheitlichen Verbraucherschutz besser unterstützen soll. Dazu zählt z.B. das Verbraucherschutzportal, ein einheitliches Labordatensystem, BALVI IP sowie ein System um Lebensmittelströme im Krisenfall besser zurückverfolgen zu können
Bettwanzen – lästige Untermieter Bettwanzen werden zwischen 1 und 8,5 Millimeter groß Quelle: smuay / Fotolia Bettwanzen sind blutsaugende Insekten, die ganzjährig und weltweit in bewohnten Räumen auftreten Quelle: neonnspb / Fotolia Bettwanzen in vergrößerter Ansicht und in verschiedenen Stadien Quelle: Umweltbundesamt Hilfe bei der Identifizierung von Bettwanzen: Bettwanzen in verschiedenen Entwicklungsstadien Quelle: Umweltbundesamt Beispiele für Bettwanzenstiche Quelle: Kuhn / Umweltbundesamt Kotspuren von Bettwanzen an einem Lattenrost Quelle: Kuhn / Umweltbundesamt Häutungshüllen und Kotspuren von Bettwanzen an einem Lichtschalter Quelle: Kuhn / Umweltbundesamt Bettwanzen galten in Deutschland als nahezu ausgerottet, doch die kleinen Blutsauger breiten sich auch hierzulande wieder aus. Als Hauptursachen gelten der Tourismus und Handel sowie zunehmende Resistenzen der Tiere gegen chemische Insektizide. Die Bettwanze Cimex lectularius ist ein blutsaugendes Insekt. Hauptwirte sind Menschen. Bettwanzen sind äußerst widerstandsfähig, haben eine Lebenserwartung von etwa sechs Monaten und werden – im ausgewachsenen Stadium – zwischen 4 und 8,5 Millimeter groß. Eine weibliche Bettwanze legt in ihrem Leben etwa 150 Eier ab und kann sich dementsprechend stark vermehren. Die ersten Wanzenstadien (Juvenilstadien) sind nur etwa einen Millimeter groß und hell gefärbt, weshalb insbesondere diese Stadien schlecht zu erkennen sind. Bettwanzen verbreiten sich vor allem beim Transport befallener Gegenstände – das können Reisekoffer und -taschen, aber auch gebrauchte Möbel oder andere Waren sein. Dass ein Befall mit mangelnder Hygiene zu tun hat, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Vielmehr können Bettwanzen völlig unabhängig von jeglichen hygienischen Bedingungen vorkommen. Auch der Klimawandel hat keinen Einfluss auf die Verbreitung von Bettwanzen, da diese in bewohnten Innenräumen auftreten. Bettwanzen werden als eklig empfunden und hinterlassen Stiche, übertragen aber keine Krankheitserreger. Häufig wird der Stich der Bettwanze gar nicht wahrgenommen, die Hautreaktion kann aber von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen – einige reagieren gar nicht, bei anderen bilden sich juckende Pusteln, Blasen oder Quaddeln. Die Stiche können sehr stark jucken, durch Kratzen kann es zu Sekundärinfektionen kommen. Da sich Bettwanzen praktisch überall dort wo Menschen sitzen und liegen ansiedeln können, wird ein Befall außerdem häufig als sehr belastend empfunden. Wie kann man einen Befall erkennen, und wie kann man die Tiere bekämpfen? Stiche, insbesondere in Jahreszeiten ohne Stechmückenaktivität, können ein Hinweis sein, ebenso wie herumlaufende Bettwanzen. Meist verstecken sich Bettwanzen jedoch und sind häufig im Bett und anderen Möbelstücken, in und hinter Bilderrahmen, hinter Lichtschaltern, Tapeten, Fußleisten etc. zu finden, wo sie Kotspuren in Form von schwarzen Punkten hinterlassen. Der Nachweis von Bettwanzen kann sehr schwierig sein, weshalb bei Verdacht eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma zu Rate gezogen werden muss. Auch Hunde können zum Aufspüren von Bettwanzen anhand ihres Geruchs eingesetzt werden. Mehr Infos dazu gibt es hier . Bettwanzen zu bekämpfen ist eine große Herausforderung, auch für professionelle Schädlingsbekämpfer*innen und dauert – je nach Stärke des Befalls – meist mehrere Wochen. Eine Bekämpfung in Eigenregie wird keine vollständige Beseitigung zur Folge haben. Im Gegenteil, fehlerhafte Bekämpfungsmaßnahmen können die Situation noch verschlimmern und einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben. Hier sind in jedem Fall Experten*innen hinzuziehen. Weitere Informationen gibt es in der UBA-Broschüre Bettwanzen – Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen . Kann man einem Bettwanzenbefall vorbeugen? Da Bettwanzen häufig aus Ferienunterkünften eingeschleppt werden, sollte auf Reisen das Zimmer, vor allem Bett und Matratze, auf Tiere und ihre Spuren untersucht werden. Gepäckstücke am besten verschlossen und so weit wie möglich vom Bett entfernt aufbewahren. In manchen Hotelzimmern finden sich Metallgestelle, auf denen die Gepäckstücke abgestellt werden können. Besteht ein Befall, sollte das Zimmer bzw. die Unterkunft gewechselt werden. Ddas Gepäck sollte nach Rückkehr zum Beispiel in der Badewanne ausgepackt werden, um fliehende Tiere zu entdecken. Vorsichtshalber sollte in solchen Fällen die Wäsche (auch saubere) gewaschen werden, idealerweise bei 60 °C. Auch Gebrauchtwaren sollten vor Erwerb entsprechend untersucht werden. Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen speziell für Wanderer, die auf Schutzhütten in den Bergen übernachten, finden Sie in dem UBA-Flyer Bettwanzen wandern mit! .
§ 1 Satz 2 Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Grundsätze der Tierhaltung Aus der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf hat der Mensch dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Das gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Im Tierschutzgesetz werden Anforde- rungen an die Haltung und Zucht von Tieren ebenso festgelegt wie Regelun- gen für den Handel mit Tieren. Auch die Anforderungen an das Töten und Schlachten sowie an den Transport von Tieren sind weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes. Auch für die Haltung von Haustieren gilt das Tierschutzgesetz. Deshalb sollte jeder das Folgende prüfen, bevor er sich ein Tier anschafft: • Habe ich ausreichende Kenntnisse zu Anatomie, Physiologie und Verhalten meines zukünftigen Tieres? • Sind meine Familie und ich dauer- haft (d.h. über mehrere Jahre) und jederzeit zeitlich und finanziell in der Lage, die verhaltensgerechte Unter- bringung, Ernährung und Pflege des Tieres sicherzustellen? • Verfüge ich über ausreichende Fähigkeiten zum Umgang mit dem zukünftigen Tier? Tierschutz im Alltag Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Hund in Wohnung; pressmaster/Shotshop.com Reiterin; yanlev/Shotshop.com Eierverkaufsstand; Norman Krauß/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Tierschutz im Alltag – Einfacher als Sie denken! Der Tierschutz beginnt bereits schon bei Ihrem täglichen Einkaufen. Hinweis: Regional erzeugte tierische Pro- dukte (speziell Fleisch) bedeu- ten kürzere Wege – auch für die Tier- transporte. • Seien Sie wählerisch und achten auf Qualität und Herkunft – nicht nur auf den Preis. • Beim Fleischkauf sollte die Devise lauten: Weniger, aber dafür qualitativ besser und aus artgerechter Tierhal- tung. • Fleisch, Wurst und Fisch müssen nicht jeden Tag auf dem Speiseplan stehen. Probieren Sie mal vegetarische Gerich- te aus. • Artgerechte Tierhaltung erkennen Sie an verschiedenen Labeln (Beispiele links), von denen verschiedenste auf dem Markt zu finden sind. Aktuelle In- formationen dazu finden Sie z.B. unter www.tierwohl-staerken.de (Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft) oder bei den Ver- braucherzentralen. • Kaufen Sie regional erzeugte Produkte auf Wochenmärkten oder in Hofläden direkt beim Erzeuger. • Unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung fin- den Sie den Einkaufsführer „Einkaufen auf dem Bauernhof“. • Auch in Milchtankstellen kann regio- nal erzeugte Milch erworben werden. Einen Überblick über Milchtankstellen finden Sie unter https://amg.sachsen-anhalt.de/ landwirtschaft/direktvermarktung/ milchatlas. Tierschutz und Ihr Engagement Jeder Tierschutzverein, jedes Tierheim freut sich über weitere helfende Hände im täglichen Umgang mit den zu versorgenden Tieren. Geben Sie Tieren eine Stimme und schreiben Sie an die für den Tierschutz politisch Verantwortlichen. Fordern Sie die Abgeordneten im Land- oder Bundestag auf, sich (mehr) für Tierschutz einzusetzen Geben Sie Ihren Kindern die Chance, positive Erfahrun- gen mit Tieren zu machen und im direkten Umgang mit Tieren Verantwortung, Rücksichtnahme und Respekt zu lernen. Handeln ist immer besser als nur reden Sind Sie Zeugin oder Zeuge einer Tierquälerei, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Vete- rinäramt. Beweiskräftige Fotos sind dabei eine wertvolle Hilfe. Fallen Ihnen Missstände in Tierhaltungen auf, melden Sie diese an das Veterinäramt. Dieses ist verpflichtet, der Sache nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Bringen Sie ein aufgefundenes Haustier in ein Tierheim oder benachrichtigen Sie das Ordnungsamt. Bei scheinbar hilflosen Wildtieren sollten Sie sich zu- nächst bei einem Tierschutzverein oder einer Natur- schutzgruppe über das richtige Vorgehen informieren und um Unterstützung bitten. Urlaub und Freizeit Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Betreuung oder einen Platz in einer Tierpension, wenn Sie Ihre Haustie- re nicht mit in den Urlaub nehmen können. Besuchen Sie keine Touristenattraktionen, die mit Tier- qualen verbunden sind, wie Stier- und Hahnenkämpfe. Verzichten Sie auf Tiersouvenirs. Ein Zirkus ohne exotische Vierbeiner kann auch unter- haltend sein und Kindern Spaß machen. Nashörner, Giraffen und Elefanten können Sie sich besser in einem gut geführten Zoo oder Tierpark ansehen. In eine glückliche Ehe kann auch ohne das Fliegenlas- sen von Hochzeitstauben gestartet werden. Einige der weißen Tauben finden nicht mehr nach Hause und mischen sich dann unter die Stadttauben. Dort haben sie oft kein einfaches Leben. Bei Hobby oder Sport mit Tieren geht Rücksichtnahme vor persönlichen Ehrgeiz. Meiden Sie eine Überforde- rung Ihrer Tiere.
In diesem Band wird der aktuelle Kenntnisstand zum Handel mit Exoten unter Berücksichtigung der Rolle der Europäischen Gemeinschaft und v.a. Deutschlands beleuchtet, und am Beispiel der Warane werden Probleme des Handels mit exotischen Tieren, aber auch mögliche Lösungswege im Sinne des Artenschutzes diskutiert.
Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (z. B. Moore), der historischen Kulturlandschaft (z. B. Magerrasen) und auch typisch urbane Lebensräume wie Bebauungsflächen, Grünanlagen und Stadtbrachen. Diese reichhaltige Lebensraumausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den hohen Reichtum Berlins an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. Viele Lebensräume haben auch eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung. So prägen beispielsweise Gewässerlandschaften und bedeutende historische Parkanlagen das Berliner Stadtbild ebenso wie herausragende Bauwerke. Die Bilanzen “Roter Listen” und andere Untersuchungen veranschaulichen jedoch, dass viele Arten in Berlin gefährdet sind. Dies liegt häufig an einem schlechten Zustand ihrer Lebensräume, sodass weitere Bemühungen zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt Berlins unerlässlich sind. Aufgrund der globalen Verflechtungen – Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt – hat man seit einigen Jahrzehnten erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Artenschutzes im Völkerrecht und im EU-Recht. Umgesetzt werden die internationalen Vereinbarungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz. Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt. Bild: Förderverein Naturpark Barnim Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Weitere Informationen Bild: Christina Meier Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren und auszubreiten, kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Weitere Informationen Bild: Kai Kretschmann / piclease Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Weitere Informationen Bild: Max Ley Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Weitere Informationen
Bauleitpläne und Bauanträge: Waldstetten Bauleitpläne und Bauanträge: Waldstetten Seitenbereiche Zum Kontakt Zur Inhaltsübersicht Zur Suche Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen. Verweigern Akzeptieren Mehr Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Barriere melden Cookie-Banner Navigation einblenden Funktionell uncheckedGoogle Analytics Essentiell checkedOnline-Formulare Funktionell Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern. Google Analyticsunchecked Google Analytics Dies ist ein Webanalysedienst. 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Staatlich anerkannter Erholungsort im Ostalbkreis Bauen & Wohnen Volltextsuche Zu Facebook Zu Instagram Gemeinde Waldstetten Grußwort Neues aus dem Rathaus Die Gemeinde Jahresbericht Waldstetten in Zahlen Momentaufnahmen aus unserer Gemeinde Filme/Videos über Waldstetten Gemeindenachrichten Anfahrt Ortsplan Bürgerstiftung Geschichte Kurzer Überblick Waldstetten heute Schwäbische Vielfalt Waldstetten Weilerstoffel Wißgoldingen Partnergemeinden Unsere Partnergemeinden Malzéville (Frankreich) Frankenblick (Thüringen) Katymar (Ungarn) Impressum & Service Suche Inhaltsverzeichnis Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Erklärung zur Barrierefreiheit Rathaus & Service Verwaltung Kontakt & Bankverbindung Mitarbeiter im Rathaus Bezirksamt Wißgoldingen Mitarbeiter außerhalb Stellenausschreibung bei der Gemeindeverwaltung Wasserversorgung Waldstetten Rathausservice Dienstleistungen Antragsvordrucke der Gemeindeverwaltung Lebenslagen Bürgermobil Mängelmeldung Amtliche Bekanntmachungen Haushalt Steuern, Gebühren, Satzungen Gremien Neues aus dem Gemeinderat Gemeinderat Ortschaftsrat Jugendbeirat Ausschüsse Amtsblatt "Stuifen-Bote" Aktuelles Amtsblatt Amtsblatt Archiv Wahlen Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bauleitpläne und Bauanträge Baustellen & Umfahrungen Bodenrichtwerte der Gemeinde Waldstetten Bodenrichtwerte für Grundsteuerreform Energie und Klimaschutz Gebäudeenergiegesetz Kommunaler Wärmeplan der Gemeinde Waldstetten Mietspiegel Selbstablesung der Wasserzähler Breitbandausbau in der Gemeinde Waldstetten Winterdienst - Pflichten der Anlieger Wohnbauplätze Bildung & Jugend Schulen Schülerferienprogramm Kindergärten & Kleinkinderbetreuung Generationenpark Musikschule Schulen aktuell Angebote für Kinder, Jugendliche & aktive Erwachsene Büchereien Volkshochschule Gesundheit, Notruf, Pflege, Versorgung Gesundheit & Pflege Ärzte, Apotheken, Notfalldienst für Mensch und Tier Telefonnummern und Adressen Notfallvorsorge Soziale Fürsorge Feuerwehr Katastrophenschutz Quartiersarbeit Quartiersarbeit Abfallentsorgung Kirchen und Kapellen Freizeit & Tourismus Aktiv sein Wanderwege Freibad & Hallenbad Nordic Walking Flugsport Reitsport Fahrrad- & Skisport Golf und Tennis Natur-Hochseilgarten Fitness & Klettern Schießsport Gastronomie / Unterkünfte Gaststätten Unterkünfte Glaubenswege Krippenwege Heimatmuseum Tourismusverbände Remstal Tourismus Tourismus Ostalb Zwischen Wald und Alb Sport & Vereine Dorfverein Wißgoldingen Vereinsliste Turn- & Sportstätten Veranstaltungen Wirtschaft & Handel Wirtschaftstandort Ausschreibungen Gewerbebauflächen & Gewerbeflächendatenbank Firmen Verzeichnis Geoportal Ostwürttemberg Wirtschaftsclub Ostwürttemberg Staatlich anerkannter Erholungsort im Ostalbkreis Automatischen Wechsel aktivieren Automatischen Wechsel deaktivieren Bauen & Wohnen Bauleitpläne und Bauanträge Baustellen & Umfahrungen Bodenrichtwerte der Gemeinde Waldstetten Bodenrichtwerte für Grundsteuerreform Energie und Klimaschutz Mietspiegel Selbstablesung der Wasserzähler Breitbandausbau in der Gemeinde Waldstetten Winterdienst - Pflichten der Anlieger Wohnbauplätze Bildung & Jugend Gesundheit, Notruf, Pflege, Versorgung Quartiersarbeit Abfallentsorgung Kirchen und Kapellen Startseite | Leben & Wohnen | Bauen & Wohnen | Bauleitpläne und Bauanträge Bauleitpläne Unter Bauleitplänen versteht man sowohl Flächennutzungspläne (FNP) als auch Bebauungspläne (BBPl). Alle Bebauungspläne der Gemeinde Waldstetten auf dem interaktiven Geoinformationssystem des Landratsamtes Ostalbkreis Die ostalbmap ist ein interaktives Geoinformationssystem des Landratsamts Ostalbkreis, das Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung steht. Dieses bietet lagebezogene Informationen (Geodaten) auf der Grundlage von Karten und Luftbildern. Über die untenstehenden Links kommen Sie auf die jeweiligen Bebauungspläne der Gemeinde Waldstetten. Um die Lagepläne, Textteile, Begründungen und sonstigen Dokumente zu den einzelnen Bebauungsplänen direkt in ostalbmap aufzurufen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Auf ostalbmap links neben dem Suchfenster die erweiterte Suche öffnen. Hier sodann unter Bauen und Planen „Bebauungspläne (INSPIRE)“ anklicken. Sodann die Gemeinde Waldstetten auswählen. Danach besteht die Möglichkeit, die Bebauungspläne für die Gesamtgemeinde oder die einzelnen Ortschaften anzeigen zu lassen. Sodann aus der entsprechenden Liste den Bebauungsplan auswählen, den Sie benötigen. Um die textlichen Teile anzeigen zu lassen, beim erscheinenden Fenster des jeweiligen Bebauungsplanes zu den „Dokumenten“ scrollen und entsprechend anzeigen lassen oder ausdrucken. Übersicht Gemeindegebiet Am Holunderweg Bei der Kirche Bettringer Strasse Breite Breite - 1. Änderung Breite - 2. Änderung Breite - 3. Änderung Breitestraße Breitestraße - 1. Änderung Breitestraße - 1. Erweitertung 1. Änderung Breitestraße - 1. Erweiterung Breitestraße - 2. Erweiterung Bronnforst Brühl Brühlwiesen Brühlwiesen / Buchenbühl IV Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 1. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 2. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 3. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 4. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - Erweiterung Buchenbühl I Buchenbühl I - 1. Änderung Buchenbühl I - 2. Änderung Buchenbühl II Buchenbühl III Buchenbühl III - 1. Änderung Dr. Hofele-Straße-West Ecke Gmünder Straße / Bettringer Straße Eichhölzlesweg Eichich Eichich - 1. Änderung Eichich - 2. Änderung Eichich - 3. Änderung Eichich II Fehläcker 1. BA Fehläcker 2. BA Freibad Gewann Au Galgenäcker Galgenäcker - 1. Änderung Galgenäcker - 2. Änderung Galgenäcker - 3. Änderung Gartenhausgebiet Geren / Eierberg Gartenhausgebiet Geren / Eierberg - 1. Änderung Gartenhausgebiet Tann Gartenhausgebiet Tann - 1. Änderung Gestöckich Gestöckich - 1. Änderung Gestöckich - 6. Änderung Grabenäcker Grabenäcker - Erweiterung Lachenäcker Lachenäcker - 1. Änderung Lauch Lauch - 1. Änderung Lauch - 2. Änderung Lauch - 3. Änderung Lauch II Nördlich des Schwarzhornwegs Nördl. des Schwarzhornwegs - 1. Änderung Rackerzeil I Rackerzeil I - Änderung Rackerzeil II Rackerzeil II - Änderung Rackerzeil III Rackerzeil III - Änderung Schlatthölzles Halden Schlatthölzles-Halden II Schlatthölzles-Halden II - 1. Änderung Sport- und Freizeitanlage Auf der Höhe Steinboss Storren Storren - 1. Änderung und 1. Erweiterung Storren - 2. Erweiterung (Mörikestraße) Storren - Bereich Gartenstraße / Bischof-Keppler-Straße Storren II und Langenbach Storren II und Langenbach - 1. Änderung der 2. Änderung Storren II und Langenbach - 1. Änderung Storren II und Langenbach - 2. Änderung Storren II und Langenbach - 3. Änderung Storren III Storren III - Änderung Strängenweg Strängenweg - 1. Änderung Straßdorfer Straße / Hardtstrasse Stuifen / Unterberg Stuifen / Unterberg - Änderung Tannhofweg Unterberg Unterberg - Änderung Vögelesrain - 1. Änderung Weilerstoffel Nord Westl. des Schwarzhornwegs II Westlich des Schwarzhornwegs Westlich des Schwarzhornwegs - Änderung Wittumhalde Wittumhalde - 1. Änderung und Erweiterung Wittumhalde - 2. Änderung und Erweiterung Wittumhalde - 3. Änderung Wolfsgasse Wolfsgasse - 1. Erweiterung Wolfsgasse - 2. Erweiterung Wolfsgasse - 3. Erweiterung Bauanträge jetzt direkt beim Landratsamt einreichen Bei der Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen hat sich seit 25. November 2023 eine wesentliche Änderung ergeben. Bisher mussten Bauanträge bei der Gemeinde eingereicht werden. Künftig sind alle Bauanträge und Bauvorlagen direkt bei der Kreisbaumeisterstelle des Landratsamtes Ostalbkreis, Oberbettringer Straße 166, 73525 Schwäbisch Gmünd, einzureichen. Dies gilt auch für Kenntnisgabeverfahren. Anträge können auch digital eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 besteht die Pflicht, Anträge und Bauvorlagen rein elektronisch einzureichen. Wir bitten, dies zu beachten. Bei konkreten Fragen zur Einreichung von Anträgen kann direkt mit der Kreisbaumeisterstelle unter Telefon (07171) 32-4214 oder E-Mail Kontakt aufgenommen werden. Die elektronische Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen kann ebenfalls unter der E-Mail-Adresse erfolgen. 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