Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Weltweit ist eine rasante Zunahme des Artensterbens auch bei der Klasse Aves zu verzeichnen. Die durch Umweltzerstörung und unzählige andere menschliche Einflüsse (z. B. illegaler Handel mit teuren Wildvögeln) am meisten betroffene Tierordnung stellen die Papageienvögel dar. Derzeit ist fast ein Drittel der Papageienpopulation vom Aussterben bedroht. Eine Möglichkeit, diesen Trend aufzuhalten, besteht in der gezielten und effektiven Nachzucht bedrohter Arten in der Obhut des Menschen mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung. Leider waren solche Bemühungen bisher oft erfolglos. Ein Grund hierfür besteht in dem nahezu vollständigen Fehlen fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen zum Reproduktionsstatus, der Spermagewinnung, -analyse und -konservierung und zur künstlichen Besamung für die Ordnung der Papageien (Psittaciformes). Ziel dieses Projektes ist daher die Erarbeitung von nicht invasiven Methoden zur Bestimmung der Reproduktionssituation verschiedener Papageienspezies. Darüber hinaus soll bei diesen Vögeln eine effektive Gewinnung von Sperma sowie dessen genaue Beurteilung und optimale Nutzung langfristig etabliert werden.
Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (z. B. Moore), der historischen Kulturlandschaft (z. B. Magerrasen) und auch typisch urbane Lebensräume wie Bebauungsflächen, Grünanlagen und Stadtbrachen. Diese reichhaltige Lebensraumausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den hohen Reichtum Berlins an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. Viele Lebensräume haben auch eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung. So prägen beispielsweise Gewässerlandschaften und bedeutende historische Parkanlagen das Berliner Stadtbild ebenso wie herausragende Bauwerke. Die Bilanzen “Roter Listen” und andere Untersuchungen veranschaulichen jedoch, dass viele Arten in Berlin gefährdet sind. Dies liegt häufig an einem schlechten Zustand ihrer Lebensräume, sodass weitere Bemühungen zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt Berlins unerlässlich sind. Aufgrund der globalen Verflechtungen – Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt – hat man seit einigen Jahrzehnten erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Artenschutzes im Völkerrecht und im EU-Recht. Umgesetzt werden die internationalen Vereinbarungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz. Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt. Bild: Förderverein Naturpark Barnim Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Weitere Informationen Bild: Christina Meier Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren und auszubreiten, kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Weitere Informationen Bild: Kai Kretschmann / piclease Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Weitere Informationen Bild: Max Ley Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Weitere Informationen
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9
Die Lage bei den Tierseuchen wurde 2024 bestimmt vom Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Blauzungenkrankheit. Das sagten der Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Dr. Markus Böhl, und Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung der LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen“ für das vergangene Jahr. Die ASP, die sich aktuell im benachbarten Nordrhein-Westfalen ausbreitet, war im Juli 2024 erstmals in Rheinland-Pfalz bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachgewiesen worden. „Gut ein Jahr nach dem ersten ASP-Fund in Rheinland-Pfalz können wir die Tierseuche auch weiterhin gut in Schach halten und haben ein Ausbreiten verhindern können. Dieser Erfolg ist der Zusammenarbeit von Veterinärbehörden, Jägerinnen und Jägern, Land- und Forstwirtinnen und -wirten sowie dem Mitwirken von Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Diese Zusammenarbeit und die Rücksichtnahme aller ist weiterhin wichtig, um große wirtschaftliche Schäden und hohes Tierleid zu verhindern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich – umso gefährlicher ist sie aber für Wild- und Hausschweine. Sie sterben fast immer innerhalb weniger Tage nach der Infektion. “Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden”, so der LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. „Seit Beginn des Ausbruchs habe wir im LUA 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekularbiologisch auf den Erreger der ASP getestet“, bilanzierte Dr. Böhl. Aktuell gibt es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Bei der Summe wird ein positiv auf ASP getestetes Wildschwein berücksichtigt, welches im Rhein-Hunsrück-Kreis angeschwemmt wurde. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere mussten unschädlich beseitigt werden. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. „Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, Wildschweine im ASP-Gebiet in ihrer Umgebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu hat das Umweltministerium viele Maßnahmen eingeleitet. So wurden etwa permanent überwachte Schutzzäune errichtet, die verhindern sollen, dass infizierte Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger dort verbreiten“, so Eder. Mittlerweile wurden rund 360 Kilometer Zäune auch in weiter zurückgelegenen Gebieten als äußerer Schutzring gestellt, zum Beispiel an Autobahnen. Darüber hinaus werden seit Beginn des Ausbruchs Drohnen und speziell ausgebildete Kadaver-Spürhunde eingesetzt, um Wildschweinkadaver aufzuspüren. Diese Einsätze finden im ASP-Gebiet und in den umliegenden Gebieten statt. Tote Wildschweine müssen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden, bevor gesunde Tiere sich an ihnen anstecken können. Tierseuchendiagnostik: Mehr als 210.000 Proben untersucht Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Die Untersuchungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen somit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation hat das LUA im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die vollständige LUA-Bilanz Tiergesundheit und Tierseuchen gibt es auf der Homepage des LUA .
Die Lage bei den Tierseuchen wurde 2024 bestimmt vom Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Blauzungenkrankheit. Das sagten der Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Dr. Markus Böhl, und Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung der LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen“ für das vergangene Jahr. Die ASP, die sich aktuell im benachbarten Nordrhein-Westfalen ausbreitet, war im Juli 2024 erstmals in Rheinland-Pfalz bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachgewiesen worden. „Gut ein Jahr nach dem ersten ASP-Fund in Rheinland-Pfalz können wir die Tierseuche auch weiterhin gut in Schach halten und haben ein Ausbreiten verhindern können. Dieser Erfolg ist der Zusammenarbeit von Veterinärbehörden, Jägerinnen und Jägern, Land- und Forstwirtinnen und -wirten sowie dem Mitwirken von Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Diese Zusammenarbeit und die Rücksichtnahme aller ist weiterhin wichtig, um große wirtschaftliche Schäden und hohes Tierleid zu verhindern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich – umso gefährlicher ist sie aber für Wild- und Hausschweine. Sie sterben fast immer innerhalb weniger Tage nach der Infektion. “Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden”, so der LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. „Seit Beginn des Ausbruchs habe wir im LUA 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekularbiologisch auf den Erreger der ASP getestet“, bilanzierte Dr. Böhl. Aktuell gibt es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Bei der Summe wird ein positiv auf ASP getestetes Wildschwein berücksichtigt, welches im Rhein-Hunsrück-Kreis angeschwemmt wurde. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere mussten getötet und unschädlich beseitigt werden. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. „Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, Wildschweine im ASP-Gebiet in ihrer Umgebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu hat das Umweltministerium viele Maßnahmen eingeleitet. So wurden etwa permanent überwachte Schutzzäune errichtet, die verhindern sollen, dass infizierte Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger dort verbreiten“, so Eder. Mittlerweile wurden rund 360 Kilometer Zäune auch in weiter zurückgelegenen Gebieten als äußerer Schutzring gestellt, zum Beispiel an Autobahnen. Darüber hinaus werden seit Beginn des Ausbruchs Drohnen und speziell ausgebildete Kadaver-Spürhunde eingesetzt, um Wildschweinkadaver aufzuspüren. Diese Einsätze finden im ASP-Gebiet und in den umliegenden Gebieten statt. Tote Wildschweine müssen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden, bevor gesunde Tiere sich an ihnen anstecken können. Tierseuchendiagnostik: Mehr als 210.000 Proben untersucht Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Die Untersuchungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen somit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation hat das LUA im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die vollständige LUA-Bilanz Tiergesundheit und Tierseuchen gibt es auf der Homepage des LUA .
Pressemitteilung Nr.: 08/2006 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), den 20. Juni 2006 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland – 15 Jahre in Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Am 20. Juni 2006 jährt sich der Tag des Inkrafttretens des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Während der Hälf- te seiner Geltungsdauer, d.h. seit 15 Jahren, wird diese Konvention bereits in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Hier nehmen das CITES-Büro im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise arbeitsteilig die internationalen und nationalen Kontrollaufgaben im Artenschutz wahr. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die durch den weltweiten Handel gefährdeten Tiere und Pflanzen vor unkontrollierter Naturentnahme zu schützen. Gegenwärtig sind bereits 169 Staaten der Erde diesem Washingto- ner Artenschutzübereinkommen (WA) mit der englischen Bezeichnung „Con- vention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flo- ra“ (CITES) beigetreten. Je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten durch die Aufnahme in drei Artenanhänge A, B und C geschützt. Dazu gehören beispielsweise Papageien, Griechische Landschild- kröten und Chamäleons. Der gesetzliche Schutzstatus von Arten kann im In- ternet unter www.wisia.de ermittelt werden. Da die Naturentnahme von geschützten Tieren und Pflanzen verboten und die Einfuhr aus den Ursprungsländern in die EU ohne Genehmigung nicht zuläs- sig ist, haben die Halter von gefährdeten Exoten u.a. das Folgende zu be- rücksichtigen: 1. Es dürfen grundsätzlich nur legal eingeführte und gezüchtete Tiere ge- handelt und gehalten werden. 2. Der Halter hat den schriftlichen Nachweis über die legale Einfuhr bzw. Zucht zu führen. 3. Die Haltung ist beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (Art, Kennzeichen, Herkunftsadresse und Nachweis). PRESSEMITTEILUNG Nachweis- und Meldepflicht für geschützte Exoten Weitergehendes Informationsmaterial kann bei den Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie beim CITES-Büro in Steckby angefordert wer- den. CITES-Büro Tel. 039244/940 90 Zerbster Str. 7 Fax 039244/940 919 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39264 Steckby E-Mail stvsw@lau.mlu.lsa-net.de Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Abschlussveranstaltung des Projekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ – Amphibien durch Bsal-Hautpilz stark bedroht „Es wird oft vergessen, dass neben der Klimakrise auch die Bewältigung der Artenkrise zu den großen Herausforderungen unserer Zeit zählt. Denn der Erhalt der Biodiversität gehört zu unseren Lebensgrundlagen. Daher müssen wir dafür sorgen, dass diese biologische Vielfalt erhalten bleibt. Forschungsprojekte wie das der Universität Trier tragen dazu bei. Der Schutz des Feuersalamanders und des Kammmolchs vor einer neuen, sich ausbreitenden Krankheit, der ‚Salamanderpest‘ standen dabei im Mittelpunkt. Überträger ist der Hautpilz Bsal aus Asien. Durch den Pilz ist insbesondere der Feuersalamander zu einer bedrohten Art geworden. Früher war er eine Allerweltsart, die in fast allen Wäldern verbreitet war. Dieser Pilz ist eine weitere Krankheit, die unsere Biodiversität im Klimawandel weiter unter Druck setzt. Er zeigt uns, dass der Klimawandel immer stärker und immer wieder unerwartet zuschlägt“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder bei der Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts „Maßnahmen zum Erhalt der durch die Salamanderpest bedrohten Amphibien-Arten Feuersalamander und Kammmolch in Rheinland-Pfalz“ des Umweltministeriums und der Universität Trier in Mainz. Das Projekt wurde für drei Jahre vom Umweltministerium durch die Aktion Grün mit 184.047 Euro gefördert. An der Universität Trier waren Prof. Dr. Stefan Lötters, Prof. Dr. Michael Veith und Dr. Philipp Böning an dem Projekt beteiligt. Neben dem Aufbau einer Ex-situ-Erhaltungszucht in einem Zoo-Netzwerk war ein Hauptbestandteil ihrer Arbeit ein deskriptives Monitoring, um Daten darüber zu gewinnen, wo der Pilz verbreitet ist und mit welcher Geschwindigkeit er sich ausbreitet. Aus den Daten wurden anschließend Maßnahmen zum Schutz vor der Salamanderpest formuliert. Zur Datengewinnung wurden Proben von Hautabstrichen an Salamandern am Watzbach und an Molchen und Salamandern in der Süd- und Vulkan-Eifel genommen sowie die Bestände der Feuersalamanderlarven über ein Monitoring überprüft. Prof. Dr. Stefan Lötters betonte: „Es ist erschreckend, live mit anzusehen, wie die Salamanderpest eine intakte Feuersalamanderpopulation binnen weniger Monate fast völlig dezimiert. Nicht nur als Forscher, sondern auch als Amphibienfreund und Artenschützer fühle ich mich daher verpflichtet, mich der Sache anzunehmen!“ Bsal wurde erstmals 2017 bei Feuersalamandern und Molchen in Rheinland-Pfalz (Eifel) nachgewiesen. Mittlerweile wurde das Pathogen nicht nur bei Feuersalamandern, sondern bei allen einheimischen Molcharten und der Geburtshelferkröte dokumentiert. Die Abkürzung „Bsal“ steht für den wissenschaftlichen Namen des Erregers Batrachochytrium salamandrivorans. Der Hautpilz wurde vor wenigen Jahren an Feuersalamandern in den Niederlanden entdeckt und stammt wohl ursprünglich aus Asien. Höchst wahrscheinlich ist er durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt. 2013 wurde er erstmals von einem internationalen Wissenschaftler-Team, dem auch Wissenschaftler der Universität Trier angehörten, beschrieben. Bsal befällt die äußerst sensible und überlebenswichtige Haut der Amphibien, indem er Löcher in die Haut frisst. So können andere Erreger die Hautbarriere überwinden, woran die Tiere letztlich verenden. Aufgrund des extremen Krankheitsverlaufs – nahezu 100prozentige Sterblichkeit bei Feuersalamandern – sowie den unmittelbaren populationsbezogenen Auswirkungen wird auch von der „Salamanderpest“ gesprochen. Die Studie der Universität Trier zeigt, dass sich die Salamanderpest in Rheinland-Pfalz weiter ausbreitet und sich – zumindest eine Zeit lang – im Lebensraum erhält. Vor allem dann, wenn andere Amphibien im selben Lebensraum vorkommen, die Bsal-tolerant sind und somit als Überträger dienen. Die Erkenntnisse der Trierer Forschenden deuten darauf hin, dass die Tiere eher eine Chance haben, die Salamanderpest langfristig zu überstehen, wenn sie sich in ihrer natürlichen Umwelt wohlfühlen. Deswegen ist es wichtig, die Ausbreitung der Salamanderpest zu verlangsamen. Ein wichtiger Ansatz ist dabei die Identifikation von Bsal-Zentren und das Ergreifen entsprechender Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählt etwa die Desinfektion des Schuhwerks. Zur Sicherung der Art wurde zudem die Erhaltungszucht in einem Netzwerk aus Zoos und fachkundigen Privatpersonen aufgebaut. „Wir sehen, dass sich dieser Pilz in Rheinland-Pfalz ausbreitet und gehen davon aus, dass er irgendwann im ganzen Land verbreitet sein wird. Noch haben wir Zeit, uns darauf vorzubereiten. Mit diesem Projekt ist ein erster wichtiger Schritt getan, gefährdete Arten wie den Feuersalamander und den Kammmolch bei uns zu erhalten“, so Eder.
<p>Bettwanzen – lästige Untermieter</p><p>Bettwanzen galten in Deutschland als nahezu ausgerottet, doch die kleinen Blutsauger breiten sich auch hierzulande wieder aus. Als Hauptursachen gelten der Tourismus und Handel sowie zunehmende Resistenzen der Tiere gegen chemische Insektizide.</p><p>Die Bettwanze Cimex lectularius ist ein blutsaugendes Insekt. Hauptwirte sind Menschen. Bettwanzen sind äußerst widerstandsfähig, haben eine Lebenserwartung von etwa sechs Monaten und werden – im ausgewachsenen Stadium – zwischen 4 und 8,5 Millimeter groß. Eine weibliche Bettwanze legt in ihrem Leben etwa 150 Eier ab und kann sich dementsprechend stark vermehren. Die ersten Wanzenstadien (Juvenilstadien) sind nur etwa einen Millimeter groß und hell gefärbt, weshalb insbesondere diese Stadien schlecht zu erkennen sind.</p><p>Bettwanzen verbreiten sich vor allem beim Transport befallener Gegenstände – das können Reisekoffer und -taschen, aber auch gebrauchte Möbel oder andere Waren sein. Dass ein Befall mit mangelnder Hygiene zu tun hat, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Vielmehr können Bettwanzen völlig unabhängig von jeglichen hygienischen Bedingungen vorkommen. Auch der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> hat keinen Einfluss auf die Verbreitung von Bettwanzen, da diese in bewohnten Innenräumen auftreten.</p><p>Bettwanzen werden als eklig empfunden und hinterlassen Stiche, übertragen aber keine Krankheitserreger. Häufig wird der Stich der Bettwanze gar nicht wahrgenommen, die Hautreaktion kann aber von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen – einige reagieren gar nicht, bei anderen bilden sich juckende Pusteln, Blasen oder Quaddeln.</p><p>Die Stiche können sehr stark jucken, durch Kratzen kann es zu Sekundärinfektionen kommen. Da sich Bettwanzen praktisch überall dort wo Menschen sitzen und liegen ansiedeln können, wird ein Befall außerdem häufig als sehr belastend empfunden.</p><p>Wie kann man einen Befall erkennen, und wie kann man die Tiere bekämpfen?</p><p>Stiche, insbesondere in Jahreszeiten ohne Stechmückenaktivität, können ein Hinweis sein, ebenso wie herumlaufende Bettwanzen. Meist verstecken sich Bettwanzen jedoch und sind häufig im Bett und anderen Möbelstücken, in und hinter Bilderrahmen, hinter Lichtschaltern, Tapeten, Fußleisten etc. zu finden, wo sie Kotspuren in Form von schwarzen Punkten hinterlassen. Der Nachweis von Bettwanzen kann sehr schwierig sein, weshalb bei Verdacht eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma zu Rate gezogen werden muss.</p><p>Auch Hunde können zum Aufspüren von Bettwanzen anhand ihres Geruchs eingesetzt werden. Mehr Infos dazu gibt es<a href="https://www.bedbugfoundation.org/de/bed-bug-dogs/">hier</a>.</p><p>Bettwanzen zu bekämpfen ist eine große Herausforderung, auch für professionelle Schädlingsbekämpfer*innen und dauert – je nach Stärke des Befalls – meist mehrere Wochen. Eine Bekämpfung in Eigenregie wird keine vollständige Beseitigung zur Folge haben. Im Gegenteil, fehlerhafte Bekämpfungsmaßnahmen können die Situation noch verschlimmern und einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben. Hier sind in jedem Fall Experten*innen hinzuziehen. Weitere Informationen gibt es in der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bettwanzen-erkennen-vorbeugen-bekaempfen">UBA-Broschüre Bettwanzen – Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen</a>.</p><p>Kann man einem Bettwanzenbefall vorbeugen?</p><p>Da Bettwanzen häufig aus Ferienunterkünften eingeschleppt werden, sollte auf Reisen das Zimmer, vor allem Bett und Matratze, auf Tiere und ihre Spuren untersucht werden. Gepäckstücke am besten verschlossen und so weit wie möglich vom Bett entfernt aufbewahren. In manchen Hotelzimmern finden sich Metallgestelle, auf denen die Gepäckstücke abgestellt werden können. Besteht ein Befall, sollte das Zimmer bzw. die Unterkunft gewechselt werden. Ddas Gepäck sollte nach Rückkehr zum Beispiel in der Badewanne ausgepackt werden, um fliehende Tiere zu entdecken. Vorsichtshalber sollte in solchen Fällen die Wäsche (auch saubere) gewaschen werden, idealerweise bei 60 °C. Auch Gebrauchtwaren sollten vor Erwerb entsprechend untersucht werden.</p><p>Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen speziell für Wanderer, die auf Schutzhütten in den Bergen übernachten, finden Sie in dem UBA-Flyer<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bettwanzen-wandern">Bettwanzen wandern mit!</a>.</p>
Origin | Count |
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Bund | 23 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 18 |
Gesetzestext | 1 |
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Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 8 |
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Deutsch | 57 |
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