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Andrologische Untersuchungen bei Vögeln der Ordnung Psittaciformes zum Zweck der Arterhaltung und Gefangenschaftszucht

Das Projekt "Andrologische Untersuchungen bei Vögeln der Ordnung Psittaciformes zum Zweck der Arterhaltung und Gefangenschaftszucht" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Leipzig, Veterinär-Physiologisch-Chemisches Institut.Weltweit ist eine rasante Zunahme des Artensterbens auch bei der Klasse Aves zu verzeichnen. Die durch Umweltzerstörung und unzählige andere menschliche Einflüsse (z. B. illegaler Handel mit teuren Wildvögeln) am meisten betroffene Tierordnung stellen die Papageienvögel dar. Derzeit ist fast ein Drittel der Papageienpopulation vom Aussterben bedroht. Eine Möglichkeit, diesen Trend aufzuhalten, besteht in der gezielten und effektiven Nachzucht bedrohter Arten in der Obhut des Menschen mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung. Leider waren solche Bemühungen bisher oft erfolglos. Ein Grund hierfür besteht in dem nahezu vollständigen Fehlen fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen zum Reproduktionsstatus, der Spermagewinnung, -analyse und -konservierung und zur künstlichen Besamung für die Ordnung der Papageien (Psittaciformes). Ziel dieses Projektes ist daher die Erarbeitung von nicht invasiven Methoden zur Bestimmung der Reproduktionssituation verschiedener Papageienspezies. Darüber hinaus soll bei diesen Vögeln eine effektive Gewinnung von Sperma sowie dessen genaue Beurteilung und optimale Nutzung langfristig etabliert werden.

Artenschutz

Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (z. B. Moore), der historischen Kulturlandschaft (z. B. Magerrasen) und auch typisch urbane Lebensräume wie Bebauungsflächen, Grünanlagen und Stadtbrachen. Diese reichhaltige Lebensraumausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den hohen Reichtum Berlins an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. Viele Lebensräume haben auch eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung. So prägen beispielsweise Gewässerlandschaften und bedeutende historische Parkanlagen das Berliner Stadtbild ebenso wie herausragende Bauwerke. Die Bilanzen “Roter Listen” und andere Untersuchungen veranschaulichen jedoch, dass viele Arten in Berlin gefährdet sind. Dies liegt häufig an einem schlechten Zustand ihrer Lebensräume, sodass weitere Bemühungen zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt Berlins unerlässlich sind. Aufgrund der globalen Verflechtungen – Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt – hat man seit einigen Jahrzehnten erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Artenschutzes im Völkerrecht und im EU-Recht. Umgesetzt werden die internationalen Vereinbarungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz. Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt. Bild: Förderverein Naturpark Barnim Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Weitere Informationen Bild: Christina Meier Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren und auszubreiten, kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Weitere Informationen Bild: Kai Kretschmann / piclease Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Weitere Informationen Bild: Max Ley Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Weitere Informationen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in

Pressemitteilung Nr.: 08/2006 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), den 20. Juni 2006 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland – 15 Jahre in Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Am 20. Juni 2006 jährt sich der Tag des Inkrafttretens des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Während der Hälf- te seiner Geltungsdauer, d.h. seit 15 Jahren, wird diese Konvention bereits in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Hier nehmen das CITES-Büro im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise arbeitsteilig die internationalen und nationalen Kontrollaufgaben im Artenschutz wahr. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die durch den weltweiten Handel gefährdeten Tiere und Pflanzen vor unkontrollierter Naturentnahme zu schützen. Gegenwärtig sind bereits 169 Staaten der Erde diesem Washingto- ner Artenschutzübereinkommen (WA) mit der englischen Bezeichnung „Con- vention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flo- ra“ (CITES) beigetreten. Je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten durch die Aufnahme in drei Artenanhänge A, B und C geschützt. Dazu gehören beispielsweise Papageien, Griechische Landschild- kröten und Chamäleons. Der gesetzliche Schutzstatus von Arten kann im In- ternet unter www.wisia.de ermittelt werden. Da die Naturentnahme von geschützten Tieren und Pflanzen verboten und die Einfuhr aus den Ursprungsländern in die EU ohne Genehmigung nicht zuläs- sig ist, haben die Halter von gefährdeten Exoten u.a. das Folgende zu be- rücksichtigen: 1. Es dürfen grundsätzlich nur legal eingeführte und gezüchtete Tiere ge- handelt und gehalten werden. 2. Der Halter hat den schriftlichen Nachweis über die legale Einfuhr bzw. Zucht zu führen. 3. Die Haltung ist beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (Art, Kennzeichen, Herkunftsadresse und Nachweis). PRESSEMITTEILUNG Nachweis- und Meldepflicht für geschützte Exoten Weitergehendes Informationsmaterial kann bei den Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie beim CITES-Büro in Steckby angefordert wer- den. CITES-Büro Tel. 039244/940 90 Zerbster Str. 7 Fax 039244/940 919 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39264 Steckby E-Mail stvsw@lau.mlu.lsa-net.de Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1

Bettwanzen – lästige Untermieter

Bettwanzen werden zwischen 1 und 8,5 Millimeter groß Quelle: smuay / Fotolia Bettwanzen sind blutsaugende Insekten, die ganzjährig und weltweit in bewohnten Räumen auftreten Quelle: neonnspb / Fotolia Bettwanzen in vergrößerter Ansicht und in verschiedenen Stadien Quelle: Umweltbundesamt Hilfe bei der Identifizierung von Bettwanzen: Bettwanzen in verschiedenen Entwicklungsstadien Quelle: Umweltbundesamt Beispiele für Bettwanzenstiche Quelle: Kuhn / Umweltbundesamt Kotspuren von Bettwanzen an einem Lattenrost Quelle: Kuhn / Umweltbundesamt Häutungshüllen und Kotspuren von Bettwanzen an einem Lichtschalter Quelle: Kuhn / Umweltbundesamt Bettwanzen galten in Deutschland als nahezu ausgerottet, doch die kleinen Blutsauger breiten sich auch hierzulande wieder aus. Als Hauptursachen gelten der Tourismus und Handel sowie zunehmende Resistenzen der Tiere gegen chemische Insektizide. Die Bettwanze Cimex lectularius ist ein blutsaugendes Insekt. Hauptwirte sind Menschen. Bettwanzen sind äußerst widerstandsfähig, haben eine Lebenserwartung von etwa sechs Monaten und werden – im ausgewachsenen Stadium – zwischen 4 und 8,5 Millimeter groß. Eine weibliche Bettwanze legt in ihrem Leben etwa 150 Eier ab und kann sich dementsprechend stark vermehren. Die ersten Wanzenstadien (Juvenilstadien) sind nur etwa einen Millimeter groß und hell gefärbt, weshalb insbesondere diese Stadien schlecht zu erkennen sind. Bettwanzen verbreiten sich vor allem beim Transport befallener Gegenstände – das können Reisekoffer und -taschen, aber auch gebrauchte Möbel oder andere Waren sein. Dass ein Befall mit mangelnder Hygiene zu tun hat, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Vielmehr können Bettwanzen völlig unabhängig von jeglichen hygienischen Bedingungen vorkommen. Auch der ⁠ Klimawandel ⁠ hat keinen Einfluss auf die Verbreitung von Bettwanzen, da diese in bewohnten Innenräumen auftreten. Bettwanzen werden als eklig empfunden und hinterlassen Stiche, übertragen aber keine Krankheitserreger. Häufig wird der Stich der Bettwanze gar nicht wahrgenommen, die Hautreaktion kann aber von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen – einige reagieren gar nicht, bei anderen bilden sich juckende Pusteln, Blasen oder Quaddeln. Die Stiche können sehr stark jucken, durch Kratzen kann es zu Sekundärinfektionen kommen. Da sich Bettwanzen praktisch überall dort wo Menschen sitzen und liegen ansiedeln können, wird ein Befall außerdem häufig als sehr belastend empfunden. Wie kann man einen Befall erkennen, und wie kann man die Tiere bekämpfen? Stiche, insbesondere in Jahreszeiten ohne Stechmückenaktivität, können ein Hinweis sein, ebenso wie herumlaufende Bettwanzen. Meist verstecken sich Bettwanzen jedoch und sind häufig im Bett und anderen Möbelstücken, in und hinter Bilderrahmen, hinter Lichtschaltern, Tapeten, Fußleisten etc. zu finden, wo sie Kotspuren in Form von schwarzen Punkten hinterlassen. Der Nachweis von Bettwanzen kann sehr schwierig sein, weshalb bei Verdacht eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma zu Rate gezogen werden muss. Auch Hunde können zum Aufspüren von Bettwanzen anhand ihres Geruchs eingesetzt werden. Mehr Infos dazu gibt es hier . Bettwanzen zu bekämpfen ist eine große Herausforderung, auch für professionelle Schädlingsbekämpfer*innen und dauert – je nach Stärke des Befalls – meist mehrere Wochen. Eine Bekämpfung in Eigenregie wird keine vollständige Beseitigung zur Folge haben. Im Gegenteil, fehlerhafte Bekämpfungsmaßnahmen können die Situation noch verschlimmern und einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben. Hier sind in jedem Fall Experten*innen hinzuziehen. Weitere Informationen gibt es in der UBA-Broschüre Bettwanzen – Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen . Kann man einem Bettwanzenbefall vorbeugen? Da Bettwanzen häufig aus Ferienunterkünften eingeschleppt werden, sollte auf Reisen das Zimmer, vor allem Bett und Matratze, auf Tiere und ihre Spuren untersucht werden. Gepäckstücke am besten verschlossen und so weit wie möglich vom Bett entfernt aufbewahren. In manchen Hotelzimmern finden sich Metallgestelle, auf denen die Gepäckstücke abgestellt werden können. Besteht ein Befall, sollte das Zimmer bzw. die Unterkunft gewechselt werden. Ddas Gepäck sollte nach Rückkehr zum Beispiel in der Badewanne ausgepackt werden, um fliehende Tiere zu entdecken. Vorsichtshalber sollte in solchen Fällen die Wäsche (auch saubere) gewaschen werden, idealerweise bei 60 °C. Auch Gebrauchtwaren sollten vor Erwerb entsprechend untersucht werden. Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen speziell für Wanderer, die auf Schutzhütten in den Bergen übernachten, finden Sie in dem UBA-Flyer Bettwanzen wandern mit! .

Gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Sachsen-Anhalt Was sind invasive Tier- und Pflanzenarten und Pilze? Welche gebietsfremden invasiven Arten gibt es in Sachsen-Anhalt? Wie stark ist ihre Verbreitung bei uns im Land? Warum schaden invasive Arten der Umwelt? Was kann man selbst gegen die Verbreitung invasiver Arten tun? Welche Maßnahmen können ergriffen werden? Wie viele Projekte wurden bereits gefördert? Wie viel Geld wurde ausgegeben? Wie viel Geld plant das Umweltministerium für 2023 und folgende Jahre für Projekte gegen invasive Arten ein? Welche Ziele verfolgt das Land Sachsen-Anhalt in den kommenden Jahren?

Durch absichtliche Einfuhr oder als „blinde Passagiere“ dank weltweitem Handel und Fernreisen zu entlegenen Ecken der Erde gelangen sie zu uns: Gebietsfremde Tiere, Pflanzen und Pilze breiten sich verstärkt auch in Sachsen-Anhalt aus. Das gefährdet Artenvielfalt und heimische Ökosysteme.

Wenn das Klavier das Lied vom Tod spielt

Hannover. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Es wird zu Schmuck und Kunst verarbeitet, aber auch manche ältere Klaviertaste besteht daraus: Elefanten-Elfenbein. Der Handel mit den Stoßzähnen der von Ausrottung bedrohten Tiere wurde bereits vor langer Zeit international eingeschränkt – nun verschärft die EU noch einmal deutlich das hier geltende Artenschutzrecht. Auf Händler und Besitzer entsprechender Musikinstrumente und Antiquitäten kommt damit auch in Niedersachsen zusätzliche Arbeit zu, denn zukünftig benötigen sie Vermarktungsgenehmigungen. Zudem verlieren alle bisher für Elfenbein erteilen Genehmigungen ihre Gültigkeit. Auf den entstehenden Handlungsbedarf macht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover aufmerksam. Der NLWKN ist als CITES Management Authority in Niedersachsen für die Erteilung der EU-Bescheinigungen zuständig und stellt bereits jetzt jährlich etwa 3000 Bescheinigungen aus. „Als Landesbetrieb begrüßen wir die Änderungen, die dem Schutz der wildlebenden Population der Elefanten dienen, ausdrücklich. Die bisher gültigen Regelungen reichen offensichtlich nicht aus, um den illegalen Handel und die Wilderei zu stoppen“, betont Aufgabenbereichsleiter Jens Leferink. Die EU-weit neuen Regelungen zum Handel mit Elfenbein sind mit Wirkung vom 19. Januar in Kraft getreten. Für Rohelfenbein dürfen mit nur wenigen Ausnahmen damit bereits jetzt keine neuen EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden. „Bezüglich verarbeitetem Elfenbein wird zudem die bisherige Befreiung von Antiquitäten aufgehoben, sodass auch diese ab sofort für die Vermarktung EU-Bescheinigungen benötigen“, erklärt Jens Leferink. Die Prüfung ist aufwändig – auch deshalb rechnet der Landesbetrieb mit einem großen Mehraufwand für seinen Aufgabenbereich Internationaler Artenschutz. Einjährige Übergangszeit Einjährige Übergangszeit Alle bisher für Elfenbein erteilten EU-Bescheinigungen verlieren zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Der NLWKN erteilt EU-Bescheinigungen zur Vermarktung von Elfenbein ab sofort nur noch für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, also Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein, die nachweislich vor 1947 hergestellt wurden. Unter www.nlwkn.niedersachsen.de/elfenbein hat der Landesbetrieb wichtige Hintergrundinformationen und Vordrucke für Antragssteller zusammengestellt.

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Universität Trier

Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Universität Trier" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Trier, Fach Biogeographie.Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V

Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station im Kreis Düren e.V" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Station im Kreis Düren e.V..Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station StädteRegion Aachen e.V

Das Projekt "Monitoring und Entwicklung von Versorgemassnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochtyrium salamandrivorans (Bsal) im Freiland, Teilvorhaben Biologische Station StädteRegion Aachen e.V" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Station StädteRegion Aachen e.V..Der wohl aus Asien stammende Hautpilz Batrachochytrium salamandrivorans ist höchst wahrscheinlich durch den weltweiten Tierhandel nach Mitteleuropa gelangt, wo er 2013 erstmals von belgischen Wissenschaftlern beschrieben wurde. Inzwischen hat sich das Pathogen in einem fast 20.000 km2 großen Gebiet in Mitteleuropa ausgebreitet, welches (bisher) Teile der Niederlande, Belgiens und Deutschlands umfasst und in welchem der Pilz neben dem Feuersalamander auch Molche befällt. Die Ausbreitung der sogenannten 'Salamanderpest' in Deutschland und die langfristigen Folgen werden derzeit in einem FuE-Projekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den Universitäten Trier und Braunschweig sowie den Biologischen Stationen der Städteregion Aachen und des Kreises Düren erforscht. Das Vorhaben mit dem Titel 'Monitoring und Entwicklung von Vorsorgemaßnamen zum Schutz vor der Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium salamandrivorans ('Bsal') im Freiland' ist zum 1. Januar 2018 gestartet und läuft bis zum Jahresende 2020. Ziel des FuE-Projektes ist es, zu bestimmen wie, wo und in welcher Schnelligkeit sich der Hautpilz bei Feuersalamandern im Freiland ausbreitet, um eine erste Gefährdungsbeurteilung heimischer Feuersalamander-Populationen und weiterer betroffener Amphibienarten abgeben zu können. Zudem sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers in wildlebenden Beständen von Amphibien zu verhindern. Die Projektumsetzung erfolgt durch intensive Freilandarbeit in der Eifel, bei welcher insbesondere Schwanz- aber auch Froschlurche mittels Hautabstrichen beprobt und mit molekulargenetischer Methodik im Labor auf eine Infektion untersucht werden. Zudem werden ausgewählte Populationen des Feuersalamanders (als die Art, die am sensibelsten reagiert) über ihre Larvenzahlen langjährig beobachtet. Die Grundidee hinter dem Larvenmonitoring erklärt sich wie folgt: Kommt es zu einem raschen Aussterben oder starken Rückgang einer Adult-Population, werden in der Folge auch keine oder kaum mehr Larven gefunden. Im Einzelfall gilt es dann zu prüfen, ob eine Infektion der Adult-Population mit dem Hautpilz die Ursache ist. Nicht zuletzt wird durch das Nachgehen bundesweiter Verdachtsfälle der Kenntnisstand zur Verbreitung des Pathogens in Deutschland erweitert.

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