Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Die Firma SecAnim GmbH, Brunnenstraße 138, 44536 Lünen, hat mit Datum vom 04.11.2022, eingegangen am 07.11.2022 und letztmalig ergänzt bzw. geändert am 16.01.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen (Tierkörperbeseitigungsanlage - TBA) auf dem Grundstück in 44536 Lünen, Brunnenstraße 138, Gemarkung Lippholthausen, Flur 3, Flurstück 25 sowie Gemarkung Waltrop, Flur 10, Flurstück 310 beantragt.
Die Firma GWA Besitzunternehmen GmbH & Co. KG, Am Bahnhof 10, 49635 Badbergen, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Pferdekrematorium) auf dem Grundstück in 49635 Badbergen, Gemarkung Grothe, Flur 10, Flurstück(e) 172/25, 342/1. Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern für Pferde und Heimtiere mit einer Verarbeitungskapazität von max. 250 kg/h, • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern mit einem Rauminhalt von 375 m³.
Der Antragsteller plant die wesentliche Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Verbrennungsanlage) sowie einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern (Kühlraum). Hinsichtlich der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Hauptanlage), welche im Anhang 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter der Nummer 7.19.2 aufgeführt ist, wird die Änderung der Abluftbehandlung beantragt. Im Ergebnis der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) ist festzuhalten, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens bleibt entbehrlich.
Auswirkungen der Neuregelung der Tierkörperbeseitigung auf den Standort Rivenich; Bericht der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Ernährung u. a. über die Gebührenentwicklung
Zuständigkeit der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Rivenich für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, Finanzierung der Anstalt, Tätigkeit; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Die ANUBIS-Tierkrematorium Calbe, Leipziger Straße 51 A in 39112 Magdeburg beantragte mit Schreiben vom 12. September 2019 beim Salzlandkreis die Genehmigung nach § 4 und 19 Abs. 1, 2 BImSchG eine Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von weniger als 50 Kilogramm je Stunde und weniger als 50 Kilogramm je Charge (Tierkrematorium) am Standort Stadtfeld 21 in 39240 Calbe (Saale) Gemarkung: Calbe, Flur: 11, Flurstück: 26/35
Neustrukturierung der Entgelte, Veröffentlichung der Entgeltliste für 2018, Zuständigkeit; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Berichtsjahr: 2019 Adresse: Engterstraße 101 49191 Belm Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Ems Betreiber: Rendac Icker GmbH & Co. KG Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
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Bund | 75 |
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Förderprogramm | 36 |
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Text | 39 |
Umweltprüfung | 6 |
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License | Count |
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