<p>Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch).</p><p>Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft</p><p>Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG)</a> eine Schätzung für das Vorjahr 2024 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2023. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 76,0 % der gesamten Methan (CH4)-Emissionen und 77,3 % der Lachgas (N2O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft.</p><p>Im Jahr 2024 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 53,7 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 8,2 % der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 62,1 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO2)-Äquivalente bzw. 9,6 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden.</p><p>In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt.</p><p>Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 62,1 % im Schätzjahr 2024 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 33,4 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,5 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO2-Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2024“).</p><p>Klimagase aus der Viehhaltung</p><p>Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2023 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 76,7 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (93 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 18,8 % der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Der verbleibende Anteil (4,5 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (45,8 Mio. t CO2-Äquivalente) und 2024 (33,2 Mio. t CO2-Äquivalente) um etwa 27,5 % zurückgegangen.</p><p>Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N2O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NOx und Stickstoff, N2). Dieser Bereich trägt zu 16,2 % an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2024 um rund 34,2 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert.</p><p>Somit lassen sich in 2024 rund 34,9 Mio. t CO2-Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 64,5 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,4 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a> unberücksichtigt.</p><p> </p><p>Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden</p><p>Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO2)-Freisetzung infolge von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/emissionen-der-landnutzung-aenderung">Landnutzung und Landnutzungsänderungen</a> (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO2-Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt wurden 2024 15,1 Mio. t CO2-Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden emittiert.</p><p>Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden:</p><p>Die <strong>direkten Emissionen</strong> stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen mit 46 kt bzw. 12,3 Mio. t CO2-Äquivalenten den Hauptanteil (51,9 %) an den gesamten Lachgasemissionen aus.</p><p>Quellen für <strong>indirekte Lachgas-Emissione</strong>n sind die atmosphärische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a> von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen.</p><p>Im Zeitraum 1990 bis 2024 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 24 % ab.</p><p>Gründe für die Emissionsentwicklung</p><p>Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Drre#alphabar">Dürre</a> im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten.</p><p>Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen</p><p>Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 und 2024 novellierte <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/bundes-klimaschutzgesetz">Bundes-Klimaschutzgesetz</a> legt für 2024 für den Landwirtschaftssektor eine Höchstmenge von 67 Mio. t CO2-Äquivalente fest, welche mit 62 Mio. t CO2-Äquivalente unterschritten wurde.</p><p>Weiterführende Informationen zur Senkung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen finden Sie auf den Themenseiten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/ammoniak-geruch-staub">„Ammoniak, Geruch und Staub“</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/lachgas-methan">„Lachgas und Methan“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff">„Stickstoff“</a>.</p>
Die aus der Emission von Schadstoffen aus Schweineställen resultierende Umweltbelastung ist vor allem auf Geruch, Staub, Methan, Kohlendioxid, Ammoniak, Schwefelwasserstoff und über 100 weitere Spurengase zurückzuführen. Zur Minderung dieser Emissionen dient eine Abgasreinigungsanlage, die modular aus einer chemischen Wäsche und einer Biofiltration im Pilotanlagen-Maßstab zusammengesetzt ist. In dem beantragten Projekt werden durch experimentelle und theoretische Untersuchungen die Erlangung von Kenntnissen über grundlegende Zusammenhänge dabei und die weiterführende Minimierung der Schad- und Geruchsstoffkonzentrationen im Abgas angestrebt. Die experimentellen Untersuchungen zur genaueren Charakterisierung des Anlagenverhaltens und der ablaufenden Prozesse gliedern sich in zwei Schwerpunktbereiche: Der erste umfasst die Prozesse im chemischen Wäscher, insbesondere Staubeintrag, -beschaffenheit, -Abscheidegrad und Adsorptionsvermögen des Staubes - dabei steht der Zusammenhang zwischen Staubeintrag und Geruchsminderungsgrad im Mittelpunkt - sowie die Parameterbestimmung für eine Modellierung und Simulation. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Langzeitmonitoring der Abgasreinigungsanlage - insbesondere hinsichtlich der Wirkungsgradabhängigkeiten und der Einflussgrößen auf die Verfahrensstabilität. Die Modellierung und Simulation der gesamten Reinigungsanlage durch Adaption verfahrensspezifischer Zusammenhänge soll Vorhersagen für verschiedene apparative Ausgangssituationen und verfahrenstechnische Einstellungen liefern.
Die Umweltindikatoren des LANUK sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Standort Rauischholzhausen - Parabraunerde: 28 Varianten nur mineralische Duengung + 28 Varianten mit Stallmistduengung zur Hackfrucht = 56 Varianten. Fruchtfolge: Zuckerrueben - Winterweizen - Wintergerste. Es werden folgende Parameter erfasst: Ertraege, Naehrstoffumsatz, Naehrstoffbilanz, Bodenuntersuchungen, Klimafaktoren. Der Versuch laeuft seit 1954, ab 1984 erfolgte eine Umstellung in der Naehrstoffkombination. Standort Gross-Gerau - Sandboden: 16 Varianten Mineralduengung. Fruchtfolge: Silomais - Wintergerste - Winterroggen. Es werden folgende Parameter erfasst: Ertraege, Naehrstoffumsatz, Naehrstoffbilanz, Bodenuntersuchungen, Klimafaktoren. Der Versuch laeuft seit 1954; ab 1984, nach 30 Jahren (= 10 Rotationen) Laufzeit, Umstellung in der Naehrstoffkombination und 8 Varianten mit Stallmistduengung zur Hackfrucht.
In der Bundesrepublik Deutschland sollen fuer Lebensmittel tierischer Herkunft Hoechstgehalte fuer Cadmium festgelegt werden. Da z.Zt. nicht bekannt ist, wie hoch der Uebergang von Cadmium aus Futtermitteln in tierische Gewebe ist, wird folgendes Experiment durchgefuehrt: In einem Schweinemastversuch erhalten 100 Tiere zu einer Gersten-Sojaration unterschiedliche Zulagen von Cadmiumchlorid. In diesem Versuch soll nach dem Modell einer Dosiswirkungskurve der Zusammenhang zwischen Futterrationen mit unterschiedlichen Cadmiumkonzentrationen und den Cadmiumgehalten in den wichtigsten Geweben des Mastschweines geprueft werden. Die Versuchsergebnisse sollen Hinweise dafuer geben, welche Cadmiumkonzentrationen in Futtermitteln fuer Schweine geduldet werden koennen.
Die Firma REW Regenerative Energien Wichmannsdorf GmbH, Dorfstraße 28 in 17268 Boitzenburger Land beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 17268 Boitzenburger Land in der Gemarkung Wichmannsdorf, Flur 2, Flurstücke 91 und 93 sowie Flur 4, Flurstücke 116, 117, 125 und 141 eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben (Az.: G05324). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer geplanten Durchsatzkapazität von durchschnittlich 367 Tonnen und maximal bis zu 400 Tonnen Inputmaterial pro Tag. Bestandteil der Anlage sind sechs Fermenter mit Gasspeichern, fünf Nachgärer mit integrierten Gasspeichern, vier Gärrestelager mit einer Lagerkapazität von insgesamt 88.786 m³, eine Fahrsiloanlage sowie Zwischenlagerflächen für Silage und Festmist, drei Sammelschächte und ein Lagerbehälter für Sickersaft und verschmutzte Niederschläge, ein abgedeckter Lagerbehälter für Rübenmus, vier abgedeckte Feststoffdosierer mit nachgeschalteter Flüssigfütterung, eine externe Entschwefelungsanlage, eine Notfackel mit Verdichter sowie eine Verbrennungsmotorenanlage bestehend aus drei Blockheizkraftwerken mit jeweils 1,3 Megawatt Feuerungswärmeleistung. Die geplante Produktionskapazität der Biogasanlage beträgt maximal bis zu 19.500.000 Normkubikmeter Rohbiogas pro Jahr. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.1 GE in Verbindung mit den Nummern 9.36 V und 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 A in Verbindung mit der Nummer 1.2.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Dezember 2025 vorgesehen.
<p>Unkraut vergeht nicht?</p><p>So managen Sie unliebsamen Bewuchs</p><p><ul><li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li><li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li><li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li><li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li><li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-auf-befestigten-flachen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#invasive-unkrauter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p><p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten Leguminosen, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p><p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p><p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p><p>Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor</p><p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p><p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p><p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p><p>Hat sich Giersch stark ausgebreitet, ist das Ausgraben nicht immer erfolgreich. Das Anpflanzen von konkurrenzstarken Pflanzen oder bestimmten Bodendeckern kann den Giersch perspektivisch eindämmen. Auch eine Wurzelsperre kann helfen, den Giersch zu begrenzen. Wenn Sie den Giersch regelmäßig ernten, kann auch das ihn dauerhaft schwächen. Nutzen Sie Gierschblätter als Dünger, als Heilpflanze oder in der Küche – roh wie gekocht. Auch vielen Insekten und Schmetterlingsarten dient Giersch als Nektar- oder Raupenfutterpflanze.</p><p>Die Ackerkratzdistel ist eine wichtige Nahrungspflanze für 32 Schmetterlingsarten.</p><p>Ampfer-Arten wie dieser, die nicht sauer schmecken, sind Futterpflanze für die Raupen einiger Schmetterlingsarten, wie z.B. des gefährdeten Großen Feuerfalters.</p><p>Quecken werden als Heilpflanzen genutzt und dienten in Kriegs- und Krisenzeiten als Kraftfutter für Mensch und Tier.</p><p>Winden sind wichtige Nahrungsquellen für Bienen, Schmetterlinge und Käfer. Die rankende Pflanze eignet sich zur Begrünung von Zäunen und Spalieren.</p><p>Brennnesseln sind wichtige Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten, z.B. Tagpfauenauge, Kleiner Fuchs und Admiral.</p><p>Vogelmiere ist reich an Vitaminen und Mineralstoffen und ein beliebtes Futter für Vögel, Nagetiere und Reptilien.</p><p>Hirtentäschel ist Heilpflanze und Superfood. Auch nützliche Schwebfliegen suchen hier Pollen und Nektar.</p><p>Acker-Hellerkraut wird als Heilkraut genutzt und ist Futterpflanze für 38 Wildbienenarten.</p><p>Weißer Gänsefuß kann als nahrhaftes Gemüse verwendet werden und dient vielen Schmetterlingsraupen als Futterpflanze.</p><p>Wolfsmilchgewächse sind die wichtigste Nahrungsquelle für die Raupen des Wolfsmilchschwärmers (Schmetterling des Jahres 2014).</p><p>Schaumkraut ist ein Frühblüher und deshalb wichtige Nahrungsquelle für Hummeln, die schon zeitig im Frühjahr unterwegs sind.</p><p>Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor</p><p><p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p></p><p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p><p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p><p><p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere Hausmittel dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p></p><p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere Hausmittel dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p><p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p><p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p><p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p><p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p><p>Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor</p><p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p><p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p><p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p><p>Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor</p><p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten! Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p><p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p><p>Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p><p><p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p></p><p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p><p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise Pelargonsäure weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/chemische-pflanzenschutzmittel-im-hobbygarten">HIER</a>.</p><p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p>
Die Kalktäler liegen im südlichen Teil des Landkreises Merseburg-Querfurt zwischen dem Geiseltal und dem Unstruttal in der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Das Gebiet ist eine große Ebene, in die ein Trockentalsystem eingeschnitten ist. Dabei bestehen aufgrund der steilen Hänge zwischen den Tälern und der Hochfläche kaum Blickbeziehungen. Dennoch haben die Trockentäler eine sehr landschaftsprägende Wirkung. Betritt man die Täler, erlebt man einen sehr starken Wechsel des Landschaftsbildes, der einen scharfen Kontrast zu den ebenen Hochflächen vermittelt. Die markantesten landschaftsprägenden Strukturen der Hochebene sind das Müchelholz mit seinem zum Teil sehr alten Baumbestand und die südlich der Straße gelegenen Wäldchen. Sie gliedern die Hochfläche zwischen St. Micheln und Albersroda. Weitere wichtige Landschaftselemente sind die Obstbaumreihen und -alleen entlang von Straßen und Feldwegen sowie Feldholzinseln. Unmittelbar nördlich und nordöstlich der Ortslage Mücheln erstreckt sich das etwa 60 km² große Braunkohlenrevier des Geiseltales. In den Ortslagen von St. Micheln und St. Ulrich bestimmen die teils dicht bewaldeten, teils mit Trocken- und Halbtrockenrasen bewachsenen Hänge das Ortsbild. Hinzu kommt die zum großen Teil noch gut erhaltene landschaftstypische Bebauung, die durch zahlreiche Gärten mit Obstbäumen gegliedert wird. Deutlich hebt sich die Schloßanlage von St. Ulrich einschließlich des Schloßparkes von der dörflichen Siedlung ab. Das Hesseltal erstreckt sich über 3,3 km, ist vorwiegend bewaldet und grenzt an das Müchelholz. Der Nordhang wird durch aufgelassene Steinbrüche mit Halbtrockenrasen und Schuttfluren bereichert. Dicht bewaldete Hänge charakterisieren auch das Seitental am Waldhaus. Im Gegensatz hierzu stehen die trockenen Täler namens Gleinaer Grund und Spittelgraben. Typisch sind hier blütenreiche Trocken- und Halbtrockenrasen an den Hängen, kleine Waldflächen, aufgelassene Steinbrüche und Gebüsche. Ehemalige Streuobstwiesen sind teilweise stark verbuscht. Gehölzflächen sind bevorzugt auf den nordexponierten Hängen zu finden. Seit ur- und frühgeschichtlicher Zeit sind die Lößlandschaften bevorzugte Siedlungsgebiete. Daher wurde auch die fruchtbare Querfurter Platte frühzeitig besiedelt und ackerbaulich bewirtschaftet. Die eindrucksvollste Anlage innerhalb des LSG ist eine ausgedehnte Befestigung der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Krumpa. Als Relikte der ackerbaulichen Nutzung der fruchtbaren Lößböden existieren noch Fluren aus einer Zeit, als das Gebiet von Slawen besiedelt war. Nur an wenigen Stellen haben sich Reste von Wald erhalten. Das Müchelholz stellt das größte zusammenhängende Waldgebiet auf der Querfurter Platte dar. Der Bestand großer, ausladender, 120-160 Jahre alter Eichen geht vermutlich auf die Nutzung zur Schweinemast zurück. Auch Flächen mit Niederwaldstruktur findet man hier. Da die Weideviehwirtschaft eine untergeordnete Rolle spielte, entstand nur an den ackerbaulich nicht nutzbaren, steileren Hanglagen nach der Abholzung Grünland, welches extensiv als Schafweide genutzt wurde. So bildeten sich die landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen. An Hängen wurden Terrassen angelegt und zum Teil mit Trockenmauern befestigt. Ein wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft sind Streuobstwiesen an den Ortsrändern sowie an den Talhängen. Entlang der Wege wurden Obstbaumalleen angelegt. Die Ackerflächen des LSG werden seit der Zeit der Kollektivierung großflächig bewirtschaftet, was mit einer Beseitigung von Feldwegen und Feldgehölzen einherging. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG Müchelner Kalktäler im südöstlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte. Regionalgeologisch ist das Gebiet dem südöstlichen Teil der Querfurt-Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. In den Oberhangbereichen der Trockentäler Gleinaer Grund, Hesseltal und am Spittelsteingraben treten die mesozoischen Festgesteinspartien hervor. Es handelt sich dabei um Unteren Muschelkalk, der als Wechsellagerung von welligen, dünnplattigen bis festen Kalksteinen und Mergelkalken vorliegt. Bis oberhalb der Geiselquelle verläuft am Unterhang der Geiselaue die Grenze zwischen Unterem Muschelkalk und Oberem Buntsandstein (Röt). Dieser besteht in der Pelit- und Salinarrötfolge aus geklüfteten Mergelsteinen von graugrüner bis grauroter Farbe bzw. aus Ton- und Schluffsteinen, Dolomiten und Kalksteinen, Gips- und Anhydritlagen sowie untergeordnet Steinsalzen. Den oberen Abschluß des Röts bilden die Myophorienschichten aus dolomitischen Kalksteinen sowie Ton- und Mergelsteinen. Ehemalige Steinbrüche lassen die Gesteinsabfolgen sichtbar werden. Auf der Hochfläche sind Reste der saalezeitlichen Grundmoräne erhalten. Großflächig wird sie von einer über 2 m mächtigen Lößschicht überzogen. Die geologisch jüngsten, holozänen bis rezenten Ablagerungen sind im LSG auf die Hangfußflächen der Täler beschränkt. Diese bestehen aus durchschnittlich 2 m mächtigen Abspülmassen. Das Schutzgebiet liegt zwischen dem Lauchstädter Löß-Plateau und den höchstgelegenen Bereichen des Barnstädter Löß-Plateaus. Auf dem tiefer liegenden Lauchstädter Löß-Plateau herrschen Tschernoseme aus Löß vor. Auf dem Barnstädter Löß-Plateau im Westen und Süden des Schutzgebietes sind Braunerde-Tschernoseme, Parabraunerde-Tschernoseme und Lessivés aus Löß verbreitet. Auf den Talhängen sind Pararendzinen, seltener Rendzinen, aus skeletthaltigem Löß über Lehm-Fließerden und anstehendem Gestein entwickelt. In den Hangfußbereichen und auf den Talböden dominieren Kolluvisole aus umgelagertem Bodenmaterial der Tschernoseme. Grundwasser steht erst in größerer Tiefe an. Innerhalb der Sedimentgesteine kann es über bindigen Lagen zu Stauerscheinungen kommen, die besonders nach Starkniederschlägen und langen Niederschlagsperioden zu lokalen, temporären Quellhorizonten führen. Die Gewässer in den Kalktälern besitzen vorwiegend episodischen Charakter. Eine wichtige Funktion zur Abführung von Oberflächenwasser, besonders bei Starkniederschlägen, erfüllen die Gräben. Klimatisch gesehen liegt das LSG im mittel-deutschen Trockengebiet. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die jährliche Niederschlagssumme weniger als 500 mm. Die mittiere Jahrestemperatur von 8,5 - 9 o C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt. Aufgrund der Trockenheit zahlreicher Standorte im Gebiet besteht der floristische Reichtum insbesondere im Vorkommen licht- und wärmebedürftiger, trockenheitsertragender Pflanzenarten, die entweder ihren Verbreitungsschwerpunkt in den kontinentalen Gebieten Osteuropas und Asiens oder im submediterranen Florengebiet Südeuropas haben. Die Halbtrockenrasen werden durch Aufrechte Trespe, Fieder-Zwenke und Großes Schillergras bestimmt. Pfriemengras dominiert die Trockenrasenbestände, zusammen mit Walliser Schwingel und Gemeinem Bartgras. Bemerkenswert ist auch das Kalk-Blaugras, das bevorzugt auf extremen Standorten, wie steilen, humusarmen Kalkschutthängen, anzutreffen ist. Es bildet beispielsweise die Blaugrashalden auf dem Trockenhang südlich St. Micheln. Weitere charakteristische Pflanzen der Trocken- und Halbtrockenrasen sind Wiesen-Salbei, Karthäuser-Nelke, Echtes Labkraut, Feld-Mannstreu, Knolliger Hahnenfuß, Kleiner Wiesenknopf und Flockenblumen-Arten. Floristische Besonderheiten im Gebiet sind Stengelloser Tragant, Pferde-Sesel und Liegender Ehrenpreis. Neben Pflanzenarten mit kontinentaler Verbreitung kommen zahlreiche Vertreter der submediterranen Flora im Gebiet vor. Es handelt sich zumeist um gefährdete und geschützte Arten wie zum Beispiel Silber-Distel, Deutschen und Fransen-Enzian sowie Ästige und Astlose Graslilie. Von den Orchideen trockener, offener Standorte sind Purpur-Knabenkraut sowie Braunrote Sitter mit großen Beständen anzutreffen. In wenigen Exemplaren kommt auch die Fliegen-Ragwurz vor. Das sehr häufige Gemeine Sonnenröschen ist an wenigen Stellen mit dem seltenen und gefährdeten Grauen Sonnenröschen vergesellschaftet. In dem Schutt der Steinbrüche sowie am Rand steiniger Ackerflächen wächst relativ häufig der gefährdete Schmalblättrige Hohlzahn. Auch Gehölze prägen die Landschaft und die Biotopausstattung in entscheidendem Maße. Wälder und Feldgehölze mit naturnahem Charakter werden durch Hainbuche, Stiel- und Trauben-Eiche bestimmt. Hinzu treten Sommer- und Winter-Linde, Ahorn, Berg-Ulme und selten Rot-Buche. Auch der Unterwuchs weist noch einen naturnahen Charakter auf. Haselwurz, Maiglöckchen, Waldmeister, Vielblütige Weißwurz, Türkenbund-Lilie sowie verschiedene Grasarten sind anzutreffen. Busch-Windröschen und Gelbes Windröschen bedecken im Müchelholz im Frühjahr große Flächen. Weitere Arten sind Schattenblume, Knotige Braunwurz und Ährige Teufelskralle. Auf lichten Stellen wachsen Schwalbenwurz, Ästige Graslilie und Ebensträußige Margarite. Verschiedene Orchideen-Arten sind in den Wäldern anzutreffen, unter anderem Vogel-Nestwurz, Weiße Waldhyazinthe, Großes Zweiblatt und Bleiches Waldvöglein. Auch soll das Vorkommen des geschützten Seidelbastes im Müchelholz erwähnt werden. Im LSG und seiner Umgebung wurden 80 Brutvogelarten nachgewiesen. Dies weist das Gebiet als einen artenreichen Lebensraum aus. Besonders für Arten extensiv oder nicht genutzter Offenlandstandorte und Gebüsche, aber auch für Arten der Wälder stellt es ein Refugium innerhalb der strukturarmen Agrarlandschaft dar. Zu den gefährdeten Arten zählen Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht. Auch Grauammer und Wendehals wurden nachgewiesen. Hervorzuheben ist der Nachweis von fünf Fledermausarten, die das Gebiet als Jagdrevier nutzen. Die im LSG liegenden alten Kalkstollen werden als Winterquartiere genutzt. Die offenen, blütenreichen Rasen der steilen Hanglagen und ehemaligen Steinbrüche besitzen eine hohe Bedeutung als Habitat für Insekten, so konnten unter anderem gefährdete Arten der Heuschrecken wie die Blauflüglige Ödlandschrecke und der Feld-Heuhüpfer nachgewiesen werden. Der Bestand an wertvollen Biotopen ist durch Pflege und durch Fortsetzung der typischen Bewirtschaftung zu sichern. Zur Vermeidung von Nährstoffeintrag aus den angrenzenden intensiv bewirtschaften Bereichen wären Pufferzonen auszuweisen. Besonders entlang der Hangkanten könnte durch Ackerrandstreifen oder breite Stauden- bzw. extensiv bewirtschaftete Grünlandsäume, Gebüsch- und Baumgruppen das Landschaftsbild bereichert werden. Der Erhalt und die Entwicklung der Waldränder trägt zur Verbesserung des Bestandsklimas bei und dient der Sicherung wichtiger Lebensräume im Übergangsbereich von Wald und Offenland. Die Erweiterung extensiv bewirtschafteter Flächen sowie die Anlage von Aufforstungen und Grünlandflächen auf ehemals ackerbaulich genutzten Bereichen würde ebenfalls zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen beitragen. Durch die Anlage von Hecken und Baumreihen entlang von Wirtschaftswegen sollten vernetzende Strukturen geschaffen und das Landschaftsbild der strukturarmen Ackerebene bereichert werden. Insgesamt wird innerhalb des LSG eine umweltschonende Land- und Forstwirtschaft, die auch den langfristigen Anforderungen an den Bodenschutz entspricht, angestrebt. Kulturhistorische Elemente, wie die durch historische Waldbewirtschaftung entstandenen Waldtypen und die Streuobstwiesen oder der Schloßpark St. Ulrich, sind als ein Teil der Identität der Landschaft zu erhalten. Eine weitere Bebauung im Außenbereich ist zu vermeiden. Naturlehrpfad Der Lehrpfad verläuft vom Park St. Ulrich entlang der Hänge nördlich St. Micheln und durch das Hesseltal bis ins Müchelholz. Darüber hinaus sind weitere Spazier- und Wanderwege durch die Täler und das Müchelholz vorhanden. Mücheln Ort und Burg Mücheln (Muchilidi) wurden erstmals Ende des 9. Jahrhundert im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnt. Die Lage der als Straßenschutz angelegten Burg wird im Kern der Altstadt vermutet. 1350 erhielt Mücheln Stadtrecht, bald danach wurde die Stadtmauer mit drei Toren errichtet, die nur noch in Resten vorhanden ist. Zeugen der Stadtgeschichte sind u.a. das Rathaus von 1571 sowie alte Bürgerhäuser. Kulturhistorisch bemerkenswert sind auch die 12 Apostelquellen unterhalb des Waldhauses südlich St. Micheln. Schloß St. Ulrich Das Schloß ist eine von einem Wassergraben umgebene, unregelmäßige Anlage, die vermutlich im 12. Jahrhundert gegründet wurde. Der bestehende Bau, dessen älteste Teile aus dem 15. und 16. Jahrhundert stammen, wurde mehrfach umgebaut und erneuert. Anfang des 20. Jahrhundert erfolgte ein durchgreifender Um- und Erweiterungsbau durch Paul Salinger. Zum Schloß gehört ein um 1720 in Terrassenform angelegter barocker Park mit einem klassizistischen Gartenhaus. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 533 |
| Kommune | 2 |
| Land | 91 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Chemische Verbindung | 36 |
| Daten und Messstellen | 36 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 353 |
| Gesetzestext | 1 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 187 |
| Umweltprüfung | 34 |
| unbekannt | 47 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 137 |
| offen | 468 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 575 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 21 |
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| Boden | 465 |
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