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Sauwohl Immo GmbH – Umnutzung der Schweinezucht und -mastanlage in eine Hähnchenmastanlage am Standort Braunsbedra OT Großkayna

Zwischen den Gemeindeteilen Großkayna und Roßbach der Stadt Braunsbedra befindet sich die Schweinezucht- und –mastanlage der ehemaligen SAZA GmbH Großkayna. Diese wurde zuletzt mit Bescheid Nr. 56-44008/95/60 vom 20.12.1996 wesentlich geändert und verfügt über folgende Kapazitäten gemäß 4. BImSchV: Schweinemastanlage mit 2 200 Jungsauen- und 26 000 Mastplätzen (Nr. 7.1.7.1GE); Sauenzucht mit 5 528 Sauen- und 48 Eberplätzen (Nr. 7.1.8.1GE); Ferkelaufzucht mit 25 200 Ferkelplätzen (Nr. 7.1.9.1G); Anlage zur Lagerung von Gülle bzw. Gärrest in 8 Becken mit insgesamt 85 056 m³ Lagerkapazität (Nr. 9.36V).Derzeit befinden sich keine Tiere in der Stallanlage. Die Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärrest wird weiterhin betrieben. Hier werden die Gärreste der benachbarten Biogasanlage der GLL Geiseltal GmbH & Co. KG gelagert. Die Schweinezucht- und Mastanlage soll in eine Hähnchenmastanlage umgenutzt werden. Nach den Prinzipien der Haltungsform 3 (siehe auch haltungsform.de) sollen: in der Variante 1 bis zu 870 000 Tiere mit dem Einsatz von Minderungstechniken für Geruch in Höhe von 35% und für Ammoniak in Höhe von 55% oder in der Variante 2 bis zu 600 000 Tiere mit dem Einsatz von Minderungstechniken für Ammoniak in Höhe von 40% gehalten werden. Mit mehr als 40 000 Mastgeflügelplätzen ist die Anlage nach Nummer 7.1.3.1GE des Anhang 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.

Wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage in der Gemeinde 25821 Dörpum (Kreis Nordfriesland) G40/2025/139

Der Vorhabenträger plant die Errichtung eines überdachten Auslaufes an einer Schweinemastanlage

Börde Puten GmbH – Umnutzung der bestehenden Putenanlage in eine Hähnchenmastanlage am Standort Langenstein (Harz)

Die Börde Puten GmbH beabsichtigt am Standort Langenstein (Harz) die Umnutzung ihrer Putenfarm für die Haltung von Masthähnchen. Gegenwärtig ist die Anlage zur Haltung von 19.000 Truthühnern/Puten genehmigt. Aufgrund der gegebenen Marktsituation und -entwicklung beabsichtigt der Anlagenbetreiber zukünftig die Haltung von 83.950 Masthähn-chen in den drei Ställen, welche die bisher bestehende Haltung von Puten ersetzen soll. Die Ställe werden einseitig (jeweils Nordseite) mit Wintergärten (so genannte Kaltscharräume) ausgerüstet. Zusätzlich wird die Lüftungsanlage aller Ställe so ertüchtigt, dass die Ableitung der Stallabluft über firstverteilte Kamine erfolgt. Während des Mastzeitraumes der Masthühner wird ein Teil der Tiere im Vorfang (nach dem 35. Tag) den Ställen entnommen und vermarktet während die verbleibenden Tiere bis zum Endfang (nach dem 55. Tag) im Stall weiter verbleiben werden.

Abgasreinigung bei Schweinemastanlagen - ein Beitrag zur Senkung von Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft

Die aus der Emission von Schadstoffen aus Schweineställen resultierende Umweltbelastung ist vor allem auf Geruch, Staub, Methan, Kohlendioxid, Ammoniak, Schwefelwasserstoff und über 100 weitere Spurengase zurückzuführen. Zur Minderung dieser Emissionen dient eine Abgasreinigungsanlage, die modular aus einer chemischen Wäsche und einer Biofiltration im Pilotanlagen-Maßstab zusammengesetzt ist. In dem beantragten Projekt werden durch experimentelle und theoretische Untersuchungen die Erlangung von Kenntnissen über grundlegende Zusammenhänge dabei und die weiterführende Minimierung der Schad- und Geruchsstoffkonzentrationen im Abgas angestrebt. Die experimentellen Untersuchungen zur genaueren Charakterisierung des Anlagenverhaltens und der ablaufenden Prozesse gliedern sich in zwei Schwerpunktbereiche: Der erste umfasst die Prozesse im chemischen Wäscher, insbesondere Staubeintrag, -beschaffenheit, -Abscheidegrad und Adsorptionsvermögen des Staubes - dabei steht der Zusammenhang zwischen Staubeintrag und Geruchsminderungsgrad im Mittelpunkt - sowie die Parameterbestimmung für eine Modellierung und Simulation. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Langzeitmonitoring der Abgasreinigungsanlage - insbesondere hinsichtlich der Wirkungsgradabhängigkeiten und der Einflussgrößen auf die Verfahrensstabilität. Die Modellierung und Simulation der gesamten Reinigungsanlage durch Adaption verfahrensspezifischer Zusammenhänge soll Vorhersagen für verschiedene apparative Ausgangssituationen und verfahrenstechnische Einstellungen liefern.

Detert Schweinemast GbR

Die Detert Schweinemast GbR, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Änderung der Stallanlage und der zugehörigen Gülle-lagerung nach § 16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Mastschweinen am Standort im Landkreis Hildburghausen, 98631 Römhild, Hildburghäuser Straße 61, Gemarkung Römhild. Das geplante Vorhaben betrifft insbesondere die Erhöhung der Güllelagerkapazität von 2.800 m³ auf 6.534m³ sowie weitere Änderungen zur Verbesserung des Anlagenbetriebs im Bereich der Tierhaltung und umfasst folgende Maßnahmen: - Abriss 9 vorhandener Güllelagerbehälter mit Pumpenhaus, 10 stillgelegter Hochsilos und eines Futtermittelsilos sowie Stilllegung einer Güllevorgrube, - Errichtung eines neuen Güllelagerbehälters mit Zeltdach einschließlich Gülleschieberraum und Entnahmeplatte, - Errichtung von 7 Futtermittelsilos und Änderung der Tierverladung, - Rückbau zweier stillgelegter Heizöltanks, - Umnutzung der Klärgrube und der Silagesickersaftgrube zu Wasserzisternen und Errichtung einer abflusslosen Abwassersammelgrube, - Umnutzung mehrerer Nebengebäude zu Abstell-, Lager- und Werkstattbereichen, zum Sozialbereich bzw. zum Futterhaus, - Änderung der genehmigen Stallentlüftung von kombinierter Unterflur-/ Oberflur-Zentral-absaugung in Oberflur-Zentralabsaugung, damit Erhöhung des Güllestauraumes im Maststall, - Änderung der Abluftableitung nach der Abluftreinigungsanlage von Monoschacht in 10 Stück Abluftkamine.

Rinderseuche BHV-1: Erleichterungen bei Überwachungsuntersuchungen aufgrund langjähriger Seuchenfreiheit

Rheinland-Pfalz gilt seit 2016 als seuchenfrei in Bezug auf die Rinderseuche BHV-1, auch bekannt als IBR- oder IPV-Virus und Verursacher der entsprechenden Krankheitsbilder. In diesem Jahr konnte daher die Überwachung risikobasiert und unter Berücksichtigung der Betriebsart angepasst werden. Für Endmastbetriebe, aus denen Rinder direkt und ohne vorherigen Kontakt zu Tieren aus anderen Beständen zur Schlachtung verbracht werden, ist keine Untersuchung mehr erforderlich. Bei anderen Mastbetrieben sowie Ammen- und Mutterkuhhaltungen wurde das Untersuchungsintervall auf zwei Jahre verlängert. Es muss nicht mehr der gesamte Betrieb untersucht werden, sondern es kann, abhängig von der Gesamtzahl der im Betrieb gehaltenen Rinder, eine Stichprobe ausgewählt werden. Das Risiko, welches mit der Probenentnahme verbunden ist, verringert sich so. Bei der Anpassung der Überwachung wurden die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) berücksichtigt. „Durch die Verlängerung der Untersuchungsintervalle ergibt sich eine deutliche Arbeitserleichterung für Landwirtinnen und Landwirte. Gleichzeitig können die anfallenden Kosten für die Blut- oder Milchprobenentnahme reduziert werden, was zur Entbürokratisierung beiträgt“, so Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Der Seuchenfreiheitsstatus vermittelt Handelsgarantien sowie -vorteile und ist an ein generelles Impfverbot mit einem Anteil von mindestens 99,8 Prozent BHV-1-freier Betriebe gebunden. Unabhängig von den Erleichterungen kann die zuständige Behörde nach Risikobeurteilung und Erfordernis engmaschigere Untersuchungsintervalle anordnen.

Rindermastanlage Wichmannsdorf

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Barkow (Abteilung T2) hat mir freundlicherweise mitgeteilt, dass aktuell für die Rinder-Anlage in Wichmannsdorf ein Antrag auf Änderung einer Genehmigung und eine Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG vorliegen. Der Antrag auf Änderung der Genehmigung wird im Referat T13 des LfU (<<E-Mail-Adresse>>), die Änderungsanzeige im Referat T22 (<<E-Mail-Adresse>>) bearbeitet. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: den vollständigen Antrag auf Änderung, die vollständige Änderungsanzeige und alle internen und externen Korrespondenzen und Stellungnahmen zu diesen Vorgängen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Bekanntmachung zum Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung nach UVPG zur Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage am Standort der Schweinemastanlage in 04687 Trebsen/OT Neichen des Landwirtschaftsbetriebs Kupfer

Der Landwirtschaftsbetrieb Kupfer beantragte beim Landratsamt des Landkreises Leipzig nach § 16 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage am Standort der Schweinemastanlage in 04687 Trebsen / OT Neichen, Ernst- Thälmann-Str. 14, Gemarkung Neichen, Flurstücke Nummern 15/8, 15/10, 15/17, 67/3, 67/4, 67/5.

G30/2025/051 - Wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage in 23795 Weede (Kreis Segeberg)

Der Landwirt Björn David in 23795 Weede, Mielsdorfer Dorfstraße 6, plant die wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage in 23795 Weede, Mielsdorfer Dorfstraße 6, Gemarkung Mielsdorf, Flur 3, Flurstück 24/4.

Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung eines Schweinemaststalles um 1.386 Mastplätze in Twist

Herr Josef Nottberg, Alt-Hesepertwist 14, 49767 Twist, beantragt nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die Erweiterung eines Schweinemaststalles (Stall 3) um 1.386 Mastplätze mit Einbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage der Firma Devriecom sowie Einbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage der Firma Hagola im vorh. Schweinemaststall 1 auf dem Grundstück Flur 6, Flurstücke 65/3 der Gemarkung Twist. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von 2.546 Mastschweinen, 99 Rindern und 15 Kälbern. Die geplante Anlage soll im Frühjahr 2026 in Betrieb genommen werden.

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