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Abgasreinigung bei Schweinemastanlagen - ein Beitrag zur Senkung von Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft

Die aus der Emission von Schadstoffen aus Schweineställen resultierende Umweltbelastung ist vor allem auf Geruch, Staub, Methan, Kohlendioxid, Ammoniak, Schwefelwasserstoff und über 100 weitere Spurengase zurückzuführen. Zur Minderung dieser Emissionen dient eine Abgasreinigungsanlage, die modular aus einer chemischen Wäsche und einer Biofiltration im Pilotanlagen-Maßstab zusammengesetzt ist. In dem beantragten Projekt werden durch experimentelle und theoretische Untersuchungen die Erlangung von Kenntnissen über grundlegende Zusammenhänge dabei und die weiterführende Minimierung der Schad- und Geruchsstoffkonzentrationen im Abgas angestrebt. Die experimentellen Untersuchungen zur genaueren Charakterisierung des Anlagenverhaltens und der ablaufenden Prozesse gliedern sich in zwei Schwerpunktbereiche: Der erste umfasst die Prozesse im chemischen Wäscher, insbesondere Staubeintrag, -beschaffenheit, -Abscheidegrad und Adsorptionsvermögen des Staubes - dabei steht der Zusammenhang zwischen Staubeintrag und Geruchsminderungsgrad im Mittelpunkt - sowie die Parameterbestimmung für eine Modellierung und Simulation. Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Langzeitmonitoring der Abgasreinigungsanlage - insbesondere hinsichtlich der Wirkungsgradabhängigkeiten und der Einflussgrößen auf die Verfahrensstabilität. Die Modellierung und Simulation der gesamten Reinigungsanlage durch Adaption verfahrensspezifischer Zusammenhänge soll Vorhersagen für verschiedene apparative Ausgangssituationen und verfahrenstechnische Einstellungen liefern.

Wesentliche Änderung der Rindermastanlage in 99998 Mühlhausen OT Seebach

Antrag der Agrargenossenschaft Großengottern eG auf Erteilung der Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung ihrer Rindermastanlage (Haltung und Aufzucht von Kälbern und Jungrindern) in 99998 Mühlhausen OT Seebach durch u.a. • Umbau der Kompaktanlage und Schaffung von Auslaufflächen am Stall verbunden mit einer Erhöhung der Tierplatzkapazität • Errichtung von zwei Hallen zur Unterbringung von automatischen Einstreusystemen • Änderung der Tierbelegung im Kälberstall und Schaffung eines Kranken- und Selektionsbereiches • Stilllegung des Anbaus am Kälberstall und Reduzierung der Kälberplätze • Errichtung einer überdachten Dunglagerstätte • Errichtung eines Bergeraumes • Erhöhung des Gesamttierbestandes der Anlage von 2.092 auf 2.731 Tierplätze

Wesentliche Änderung der Bullenmastanlage am Standort Neu Jabel

Die Hof Neu Jabel GmbH plant die wesentliche Änderung der Bullenmastanlage Neu Jabel in Weg der Zukunft 7a in 19303 Vielank OT Neu Jabel durch die Erweiterung der Anlage um einen weiteren Maststall mit 144 Tierplätzen, der Umstrukturierung des Stalles 5 mit einer Reduzierung der dortigen Tierplätze und die Umnutzung des offenen Gärrestlagers zu einem Lagerbehälter für Niederschlagswasser. Für die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Rinderanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

WFS zum Bebauungsplan Biogasanlage und Hähnchenmastanlage Tüske (Ursprungsplan)

WFS zum Bebauungsplan Biogasanlage und Hähnchenmastanlage Tüske (Ursprungsplan) im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1

Biogasanlage und Hähnchenmastanlage Tüske (Ursprungsplan)

Biogasanlage und Hähnchenmastanlage Tüske (Ursprungsplan) im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2

Rindermastanlage Wichmannsdorf

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Barkow (Abteilung T2) hat mir freundlicherweise mitgeteilt, dass aktuell für die Rinder-Anlage in Wichmannsdorf ein Antrag auf Änderung einer Genehmigung und eine Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG vorliegen. Der Antrag auf Änderung der Genehmigung wird im Referat T13 des LfU (<<E-Mail-Adresse>>), die Änderungsanzeige im Referat T22 (<<E-Mail-Adresse>>) bearbeitet. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: den vollständigen Antrag auf Änderung, die vollständige Änderungsanzeige und alle internen und externen Korrespondenzen und Stellungnahmen zu diesen Vorgängen. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

G30/2025/051 - Wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage in 23795 Weede (Kreis Segeberg)

Der Landwirt Björn David in 23795 Weede, Mielsdorfer Dorfstraße 6, plant die wesentliche Änderung einer Schweinemastanlage in 23795 Weede, Mielsdorfer Dorfstraße 6, Gemarkung Mielsdorf, Flur 3, Flurstück 24/4.

Börde Puten GmbH – Umnutzung der bestehenden Putenanlage in eine Hähnchenmastanlage am Standort Langenstein (Harz)

Die Börde Puten GmbH beabsichtigt am Standort Langenstein (Harz) die Umnutzung ihrer Putenfarm für die Haltung von Masthähnchen. Gegenwärtig ist die Anlage zur Haltung von 19.000 Truthühnern/Puten genehmigt. Aufgrund der gegebenen Marktsituation und -entwicklung beabsichtigt der Anlagenbetreiber zukünftig die Haltung von 83.950 Masthähn-chen in den drei Ställen, welche die bisher bestehende Haltung von Puten ersetzen soll. Die Ställe werden einseitig (jeweils Nordseite) mit Wintergärten (so genannte Kaltscharräume) ausgerüstet. Zusätzlich wird die Lüftungsanlage aller Ställe so ertüchtigt, dass die Ableitung der Stallabluft über firstverteilte Kamine erfolgt. Während des Mastzeitraumes der Masthühner wird ein Teil der Tiere im Vorfang (nach dem 35. Tag) den Ställen entnommen und vermarktet während die verbleibenden Tiere bis zum Endfang (nach dem 55. Tag) im Stall weiter verbleiben werden.

Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung eines Schweinemaststalles um 1.386 Mastplätze in Twist

Herr Josef Nottberg, Alt-Hesepertwist 14, 49767 Twist, beantragt nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die Erweiterung eines Schweinemaststalles (Stall 3) um 1.386 Mastplätze mit Einbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage der Firma Devriecom sowie Einbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage der Firma Hagola im vorh. Schweinemaststall 1 auf dem Grundstück Flur 6, Flurstücke 65/3 der Gemarkung Twist. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von 2.546 Mastschweinen, 99 Rindern und 15 Kälbern. Die geplante Anlage soll im Frühjahr 2026 in Betrieb genommen werden.

Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für wesentliche Änderung bzw. Erweiterung der Putenmastanlage von Markus Moser

Herr Markus Moser betreibt eine zuletzt mit Bescheid vom 11.05.2022 immissionsschutzrechtlich genehmigte Putenmastanlage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 802, 804, 805 und 809/1, Gemarkung Reicheneibach, Markt Gangkofen. Herr Markus Moser beantragt nun eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG für folgendes Vorhaben: - Änderung des Aufzuchtrhythmus von 3 auf 4 Aufzuchtdurchgänge - Änderung der Abluftführung am Stall 5 - Errichtung eines dritten Futtersilos am Stall 5

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