Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Abschaffung der Kastenstandshaltung, Auswirkungen auf Zucht- und Mastbetriebe, Unterstützungs- und Förderprogramme; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Ein von Greenpeace im Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kritisiert, dass die derzeitige Verordnung zur Haltung von Mastschweinen (Nutztierhaltungsverordnung) in Deutschland in wichtigen Punkten dem Tierschutzgesetz widerspricht und verfassungswidrig. Das Gutachten wurde von der Umweltorganisation am 3. Mai 2017 in Berlin vorstellte. Laut Greenpeace garantiert die geltende Nutztierverordnung Schweinen nicht genug Platz, Bequemlichkeit und artgerechte Beschäftigung. Das widerspricht nach Ansicht der Umweltschützer dem Grundgesetz, in dem festgeschrieben ist, dass der Staat die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen hat.
Werte nur bei neun Messstellen auffällig – UBA rät dennoch zu Grenzwert und Überwachung Antibiotika werden in der Intensivtierhaltung in großem Umfang eingesetzt, vor allem bei Schweinen und Geflügel, aber auch bei Rindern. Einen Großteil der Stoffe scheiden die Tiere im Kot und Urin unverändert wieder aus. Kommt derart belastete Gülle auf die Felder, gelangen die Arzneimittel auch in die Umwelt. Wie diese in der Umwelt wirken, ist nicht abschließend geklärt. Aber wie groß ist die Gefahr, dass die Arzneimittel vom Acker in das Grundwasser gelangen? Eine neue Studie des Umweltbundesamtes gibt zunächst Entwarnung: Auch unter besonders ungünstigen Standortbedingungen gelangen die Medikamente nur selten ins oberflächennahe Grundwasser. Dennoch rät UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Aus Vorsorgegründen sollten wir den Grenzwert für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) im Grundwasser auch auf Tierarzneimittel übertragen. Bei Überschreitungen hätten die Länder so eine Rechtsgrundlage für adäquate Maßnahmen, um das Grundwasser zu schützen. Im Einzelfall denkbar ist etwa, mit der Gülleausbringung zu warten, ganz auf sie zu verzichten oder mit antibiotikafreiem Mineraldünger zu düngen.“ Für die Studie untersuchte das Umweltbundesamt in den Jahren 2012 und 2013 an 48 Messstellen in vier Bundesländern jeweils mindestens zweimal Grundwasserproben auf 23 Wirkstoffe. Bei 39 Messstellen wurden keinerlei Wirkstoffe gefunden. Bei sieben Messstellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fanden sich allerdings Sulfonamide. Die Werte waren mit maximal elf Nanogramm pro Liter (ng/l) allerdings sehr gering – zum Vergleich: Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittel -Wirkstoffe im Grundwasser liegt zehnfach höher bei 0,1 Mikrogramm/Liter bzw. 100 ng/l. Lediglich bei zwei Messstellen wurde der Wirkstoff Sulfamethoxazol in Konzentrationen von mehr als 100 ng/l gefunden, lag also über dem Grenzwert für Pflanzenschutzmittel oder Biozide im Grundwasser. UBA -Vizepräsident Holzmann: „Wir haben in unserer Studie bewusst ein Worst-case- Szenario genommen und Messstellen ausgewählt, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Grundwasserkontamination durch Antibiotika besonders hoch war. Beruhigend ist, dass wir nur selten fündig wurden und die Belastung keineswegs flächendeckend stattfindet. Allerdings: Ein Eintrag ist möglich und kann dann auch deutlich ausgeprägt sein. Daher müssen wir die Situation genau beobachten. Denkbar wäre, über das bestehende Bund-Länder-Messnetz zumindest unter gefährdeten Böden regelmäßig Proben zu nehmen und zu analysieren. Die Länder könnten dann im Einzelfall einschreiten.“ Als Kriterien für eine hohe Gefährdung von Grundwasser könnte gelten, was das UBA in seiner Studie zugrundelegte: Das Hauptproblem für das Grundwasser in Deutschland ist die zu hohe Belastung mit Nitrat. Dieses kommt etwa mit zu viel stickstoffhaltigem Dünger auf die Felder oder stammt aus der Gülle der Mastställe und den Gärrückständen der Biogasanlagen. Was die Pflanzen nicht brauchen, wird in die organische Substanz des Bodens eingebaut oder endet als Nitrat im Grundwasser. „Rund 50 Prozent aller Grundwasser-Messstellen in Deutschland zeigen derzeit erhöhte Nitrat-Konzentrationen von über zehn Milligramm/Liter – 15 Prozent des Grundwassers hält gar die für Grundwasser geltende Qualitätsnorm von 50 Milligramm/Liter nicht ein. Aus dem Grundwasser gewonnenes Trinkwasser ist jedoch fast allerorten unbelastet – nur 0,08 Prozent der Trinkwasseruntersuchungen liegen in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter. Es kann problemlos getrunken werden“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Allerdings müssen die Wasserversorger dafür mittlerweile einigen Aufwand betreiben: Manche verdünnen zu stark belastetes Grundwasser schlicht mit unbelastetem Wasser. Immer mehr Versorger sehen die Notwendigkeit, das Nitrat technisch aus dem Rohwasser zu entfernen, weil nicht überall genügend unbelastetes Grundwasser vorhanden ist. Das ist teuer – und erhöht letztlich die Wasserrechnung der Verbraucher. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden 2012 in Deutschland rund 1.619 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben, das entspricht etwa dem Zwei- bis Dreifachen des Antibiotikaeinsatzes in der Humanmedizin (630 Tonnen). Die antibiotischen Wirkstoffe werden nur zu einem geringen Anteil im Organismus abgebaut, so dass je nach Wirkstoff etwa 60 bis 80 Prozent der verabreichten Menge unverändert mit dem Kot und Urin der Tiere ausgeschieden wird. Mit der Gülle gelangen sie dann auf die Böden und können in sehr ungünstigen Einzelfällen ins Grundwasser ausgewaschen werden. Bisher gibt es weder einen Grenzwert für solche Stoffe in der deutschen Grundwasserverordnung noch in der Trinkwasserverordnung. Das UBA ist seit 1998 im Rahmen der Zulassung von Tierarzneimittel für die Bewertung möglicher Umweltrisiken verantwortlich. Werden bei der Bewertung Umweltrisiken erkannt, so können für die Zulassung Auflagen zum Schutz der Umwelt erteilt werden. Die Anforderungen an die Umweltrisikobewertung von Arzneimitteln sind seit 2005 (Tierarzneimittel) bzw. 2006 (Humanarzneimittel) in Leitfäden der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegt. Für sogenannte „Altarzneimittel“, die bereits vor in Kraft treten der Leitfäden zugelassen waren, muss jedoch keine nachträgliche Umweltprüfung durchgeführt werden. Ein Großteil der eingesetzten Tierarzneimittel gehört zu diesen Altarzneimitteln. Für viele sind die Auswirkungen auf die Umwelt bisher nahezu unbekannt. Das Forschungsprojekt „Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Das Projekt wurde unter Federführung des hydrogeologischen Planungsbüros HYDOR Consult GmbH (Berlin) in Kooperation mit dem Forschungszentrum Jülich GmbH und der INFU TU Dortmund von 2011 bis 2013 bearbeitet. Der Forschungsbericht und kann unter „ Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte “ heruntergeladen und unter der Kennnummer 001897 aus der Bibliothek des Umweltbundesamtes ausgeliehen werden.
Umweltbundesamt für ambitionierte Minderungsstrategie In der EU sind fast zwei Drittel aller natürlichen Lebensräume überdüngt. Verantwortlich für den Überschuss an Nährstoffen ist vor allem der Stickstoff aus der Landwirtschaft, der als Gülle oder Mineraldünger auf die Felder kommt. Die EU-Kommission hat wiederholt angemahnt, die Stickstoffeinträge zu minimieren. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Es ist wichtig, dass die EU weiter Impulse für eine Reduzierung der Stickstoffüberschüsse setzt. Gleichzeitig müssen wir auf nationaler Ebene handeln. Dabei ist die Düngeverordnung ein wichtiger Ansatz, um Luft, Boden und Grundwasser besser vor zu viel Stickstoff zu schützen.“ Stickstoff (chemisch: N) ist ein unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Viele reaktive Stickstoffverbindungen schädigen jedoch die Umwelt, wenn sie in zu hohen Konzentrationen auftreten. Sie gefährden die biologische Vielfalt in unseren Wäldern und Heidelandschaften, weil Pflanzenarten, die an nährstoffarme Bedingungen angepasst sind, verdrängt werden. Zu viel Gülle lässt vielerorts die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen; auch die Meeresumwelt ist aufgrund zu hoher Stickstoffgaben aus der Landwirtschaft stark überdüngt. Stickstoffdioxid (NO 2 ) aus Verkehrsabgasen gefährdet die menschliche Gesundheit. Lachgasemissionen (N 2 O) aus überdüngten Feldern verschärfen den Klimawandel . Über die Luft gelangen heute in Europa viermal so viele reaktive Stickstoffverbindungen in die Umwelt wie noch vor 100 Jahren. In Deutschland sind das jährlich etwa 4,2 Millionen Tonnen oder 50 Kilogramm pro Person. Laut EU-Angaben sind 61 Prozent der natürlichen Lebensräume in Europa durch zu viel Stickstoff belastet. Wie eine Analyse des UBA zeigt, lässt sich die Stickstoffbelastung deutlich senken. Da rund zwei Drittel der Stickstoffemissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft stammen, sollte vor allem dort angesetzt werden. Maria Krautzberger: „Zentral für niedrigere Stickstoffemissionen ist die Novellierung der Düngeverordnung. Hier muss vor allem geregelt werden, dass Mineraldünger effizienter eingesetzt und Gülle schneller in den Boden eingearbeitet wird. Ob die Maßnahmen ausreichen, in ganz Deutschland den guten Umweltzustand zu erreichen, hängt auch von der Kontrolle der Anforderungen ab.“ Erfolg versprächen auch so genannte Schlepp- oder Schlitzschläuche; damit wird die Gülle emissionsärmer ausgebracht, so dass Ammoniakemissionen in die Luft deutlich reduziert werden. Zusätzlich wichtig: größere Abstände zwischen Gewässern und landwirtschaftlich genutzten Flächen, um den Direkteintrag von Düngern in die Oberflächengewässer zu verringern. Das Umweltbundesamt empfiehlt, beim Düngen – egal ob mit Gülle oder Mineraldünger – entsprechend den angebauten Kulturen bedarfsgerecht vorzugehen, den Dünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Flüssen und Seen zu halten. Dadurch verringert sich der Anteil schädlicher Stickstoffverbindungen in der Umwelt, wie Nitrat im Grundwasser und Ammoniak in der Luft. Vor allem bei Hanglagen ist sicherzustellen, dass nicht zu viel Stickstoff abgeschwemmt wird. Die Lagerkapazitäten für Gülle sollten erhöht werden, um die Ausbringung besser an den Bedarf der Pflanzen anpassen zu können. Auch die Tierhaltung selbst muss emissionsärmer werden, das heißt, es muss deutlich weniger Ammoniak aus den Ställen entweichen: „Die Abluftreinigung aller großen Schweine- und Geflügelmastanlagen muss Standard werden. Technisch ist das ohne Weiteres möglich“, sagt Krautzberger. Ein großer Teil der Stickstoffeinträge erfolgt über die Luft. Besonders wichtig ist es daher, die Emissionsmengen für Ammoniak und Stickstoffoxide bis 2030 weiter zu reduzieren. Genau dies sieht das Programm „Saubere Luft für Europa“ vor, welches die EU-Kommission 2013 vorgestellt hat und die neue EU-Kommission nun modifizieren will. „Es wäre ein falsches Signal, das Programm „Saubere Luft für Europa“ aufzuweichen. Die gemeinsamen Anstrengungen, den Eintrag von reaktivem Stickstoff in die Umwelt zu mindern, dürfen nicht zum Erliegen kommen“, fordert Krautzberger.
Hohe Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung sind schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Daneben haben vor allem Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft die Tierhaltung in den Fokus gesellschaftlicher Diskussionen gestellt. Nach derzeitigem Stand kann Deutschland die gemäß internationaler Verträge geltenden Emissionshöchstmengen für Ammoniak (550 Kilotonnen pro Jahr) mit den in der Vergangenheit beschlossenen Maßnahmen nicht einhalten; zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich. In diesem im Auftrag des UBA erstellten Gutachten wird die Entwicklung von Abluftreinigungsanlagen (ARA) in Deutschland aufgezeigt. Verfahrenstechniken, Reinigungsleistungen, Zertifizierungskriterien und Anlagenüberwachung werden beleuchtet. Danach gibt es aktuell elf von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft zertifizierte Abluftreinigungssysteme für Schweinemast und fünf für Masthähnchen, mit denen sich außer Ammoniak auch Gerüche und Stäube wirksam mindern lassen. Laut Herstellerangaben (2014) wurden seit 1997 über 1.000 ARA für Geflügel und Schweine installiert. Darüber hinaus widmet sich das Gutachten wirtschaftlichen Aspekten. Es beschreibt den Trend in der Schweinefleischerzeugung in Deutschland hin zu einer geringeren Anzahl von Betrieben mit steigenden Betriebsgrößen und insgesamt steigender Produktion mit geringeren Gewinnmargen pro kg verkauftem Schweinefleisch. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die unter starkem Kostendruck arbeitenden Schweinemastanlagen auch ohne ARA erst ab 1.500 Mastplätzen mit Gewinn arbeiten. Die Kosten für die ARA verschärfen den Kostendruck geringfügig. Anhand der dargelegten Untersuchung zum Stand der Technik und im Hinblick auf die Tatsache der seit Jahren erfolgreich betriebenen großen Anlagenzahl an Abluftreinigungsanlagen in der Praxis wird untermauert, dass Abluftreinigung in diesem Sektor zu den fortschrittlichsten Verfahren zur Minderung luftgetragener Emissionen gehört und den Stand der Technik markiert. Veröffentlicht in Texte | 61/2016.
Die Bekämpfung der Zunahme antibiotikaresistenter Keime stellt eine aktuelle Herausforderung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Grundsätzlich kann jeder Einsatz von Antibiotika die Resistenzentwicklung und die Ausbreitung von resistenten Bakterien begünstigen. Nach der Evaluierung des Antibiotikaeinsatzes in der Hähnchenhaltung und den Untersuchungen zu Antibiotika-Rückständen im Tränkwasser in Geflügelmastbetrieben durch die Kreise, kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz galt es, weitere Daten zum Antibiotikaeinsatz, insbesondere in der Mastputenhaltung, zu erheben.
Die Quickhof GmbH & Co. KG, Wendisch Priborn, Altenhofer Weg 1, 19395 Ganzlin beantragte die Genehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist, die wesentliche Änderung der Schweinemastanlage durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufzucht von Ferkeln am Standort Oschatz, OT Lonnewitz, Gemarkung Lonnewitz, Flurstück 167/4.
Das Landratsamt Nordsachsen hat der Tiergut Zwethau GmbH in 04886 Beilrode OT Zwethau, gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 7.1.7.1 des Anhanges 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Schweinemastanlage durch die Umrüstung der Schweineställe auf Tierwohlstufe 3 unter Verringerung der Tierplätze am Standort Beilrode OT Zwethau, Alte Züllsdorfer Straße 14, Gemarkung Zwethau, Flur 2, Flurstücke 112/12, 113/11, 114/1, 115/1 und 116 (Mast 1) sowie Flur 9, Flurstücke 18/1, 19/1, 12/2 und teilweise 20 (Mast 2) erteilt.
Liebe Leserin, lieber Leser, vom Klimawandel hat heutzutage wohl schon jeder gehört. Aber wussten Sie, dass zu viel Stickstoff in der Umwelt ebenfalls zu den drängendsten Umweltproblemen gehört? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Schwerpunktthema. Stickstoff spielt auch in unserer vorläufigen Auswertung der Luftqualitätsdaten 2014 keine gute Rolle. Die Belastung der Luft ist immer noch zu hoch und gefährdet die Gesundheit. Dafür schneidet unser Trinkwasser mal wieder sehr gut ab. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Stickstoff – Zu viel des Guten! Besonders in Nordwestdeutschland fallen durch Intensivtierhaltung viel Gülle und Mist pro Fläche an. Quelle: fotokostic / Thinkstock Der Stickstoffüberschuss in Luft, Wasser und Böden ist neben Klimawandel und Artenschwund weltweit eines der großen Umweltprobleme unserer Zeit. In der EU sind fast zwei Drittel aller natürlichen Lebensräume überdüngt. Hauptursache in Deutschland ist die Landwirtschaft. Über Gülle und Mineraldünger gelangen mehr Nährstoffe in den Boden, als Pflanzen aufnehmen können. Aus Tiermastställen entweicht zu viel Ammoniak in die Luft. Viele deutsche Grundwasservorkommen weisen zu hohe Nitratwerte auf. Um gesundes Trinkwasser zu gewinnen, mussten Wasserversorger bereits neue, tiefer liegende Grundwasservorräte erschließen. Doch das übermäßige Freisetzen von Stickstoffverbindungen bringt noch weitere Probleme mit sich: Pflanzenarten, die auf nährstoffarme Standorte angewiesen sind, gehen zurück. Einige Verbindungen verschlechtern die Luftqualität, lassen Gebäudesubstanz verwittern oder heizen das Klima weiter an. Ein Handeln ist dringend geboten: Beispielsweise, in dem weniger Gülle ausgebracht und an Gewässerufern gar nicht gedüngt wird. Bei allen großen Schweine- und Geflügelmastanlagen sollte eine Abluftreinigung Standard werden. Den eigenen Stickstoff-Fußabdruck kann man etwa dadurch verringern, dass man weniger Fleisch isst und Lebensmittelabfälle vermeidet. 1.200 In über 1.200 Bibliotheken bundesweit können Sie mittlerweile das Energiesparpaket der No-Energy-Stiftung und des UBA ausleihen. Mit dem dort enthaltenen Energiemessgerät können Sie ganz leicht „Stromräubern“ auf die Spur kommen. Viele Elektrogeräte bedienen sich auch dann aus der Steckdose, während sie gar keine Funktion erfüllen, zum Beispiel im Standby-Modus. Dafür wird in Deutschland jährlich Strom im Wert von mehreren Milliarden Euro verschwendet. Mit dem Energiemessgerät aufgespürt, können Sie diese Geräte ganz einfach vom Netz nehmen, zum Beispiel mit einer abschaltbaren Steckerleiste. Energiemessgeräte gibt es seit 2014 auch mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“. Sie sind besonders genau, sicher, langlebig, benötigen keine Batterie und spüren auch die kleinsten Stromvergeudungen auf. … das UBA in nächster Zeit in der Umweltforschung? Das Umweltbundesamt in Dessau Roßlau: Hier wird für Mensch und Umwelt geforscht. Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt Die Politik fundiert beraten, damit sie aktuelle und absehbare Umweltprobleme lösen kann – das ist unser Ziel. Die wissenschaftliche Basis dafür muss ständig aktualisiert und erweitert werden. Welche Fragestellungen in diesem und in den kommenden zwei Jahren auf der Forschungsagenda stehen und wie das UBA seine Aktivitäten organisiert, können Sie im kürzlich veröffentlichten UBA-Forschungsprogramm 2015-2017 nachlesen. Konkrete Projekte für dieses Jahr finden Sie im Ressortforschungsplan (bisher „UFOPLAN“) 2015 des Bundesumweltministeriums sowie auf der Ausschreibungsseite der UBA-Website. Sorge bereitet uns etwa die steigende Zahl der Krebserkrankungen und Allergien. Welche Ursachen aus der Umwelt, zum Beispiel neue Innenraumschadstoffe, spielen dabei eine Rolle und was sollte dagegen getan werden? Unter anderem dies wollen wir weiter erforschen. Kürzlich gestartet ist die 5. Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES 2014-2017). In 167 Städten untersuchen wir, wie stark Kinder und Jugendliche Schadstoffen und anderen gesundheitsrelevanten Umweltfaktoren ausgesetzt sind. Exemplarisch stellt das Forschungsprogramm auch wichtige Partnerschaften mit anderen Akteuren der Umweltforschung vor. Zum Beispiel ist das UBA 2014 der „Water Science Alliance“, einem Zusammenschluss verschiedenster Institutionen der deutschen Wasserforschung, beigetreten, um die Forschung zu Risiken für Mensch und Umwelt voranzubringen. Aktuelle Fragestellungen im UBA sind etwa, in wie weit neuartige oder neu erkannte Stoffe und Krankheitserreger in den Wasserkreislauf gelangen und wie sie zu bewerten sind – zum Beispiel Nanomaterialien, Mikroplastik oder Viren.
Auf Antrag des Unternehmens Schweinezucht Pappendorf GmbH & Co. KG wird ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Schweinemastanlage am o. g. Standort durchgeführt, welches folgenden Umfang umfasst: - Verringerung der Tierplatzzahl im Stall 1 von 2.000 Tierplätzen auf 1.848 Tierplätze (Absetzferkel mit einem Gewicht von ca. 8 kg bis 25 kg), - Neuaufteilung der Mastschweineboxen im Stall 2 und 3 i. V. m. der Erhöhung der Tierplatzzahl auf jeweils 576 Tierplätze, - Beibehaltung der Gesamttierzahl von 3.000 Tierplätze, - Errichtung eines Zugluftganges in den Ställen 1, 2 und 3, - Errichtung von überdachten Verbindern zwischen den Ställen 1 und 2 sowie 2 und 3, - Zentrierung der Abluftführung zu den neu entstehenden Verbindern, - Errichtung eines neuen Sozialbereiches im Stall 1, - Errichtung eines Futterbunkers für CCM- Mais, - Verschiebung der Vorgrube und des Abtankplatzes in östliche Richtung sowie Verringerung der Abmessungen und des Volumens des Güllebehälters. Zuständige Genehmigungsbehörde ist gemäß §§ 1 und 2 Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG) i. V. m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des BImSchG, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen (Sächsische Immissionsschutz–Zuständigkeitsverordnung- SächsImSchZuVO), das Landratsamt Meißen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). Das beantragte Vorhaben bedarf auf Grund der §§ 4 und 16 BImSchG i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und der Ziffer 7.1.11.3/V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
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