Der Antragsteller WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG (33100 Paderborn) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.
Der Antragsteller Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 4, 8, 9, 11 bis 15 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.
Wie sauber sind Europas Flüsse und Meere? Die Wasserqualität der Flüsse, der Meere und des Grundwassers in Europa ist bedroht. Schad- und Nährstoffe aus der Landwirtschaft, zu wenig Fläche für Flüsse, Plastikmüll in den Meeren und der Klimawandel belasten unsere Gewässer. Die Europäische Umweltagentur widmet sich in der neuen Ausgabe „Signale 2018“ nun den bestehenden Herausforderungen rund um das Schwerpunktthema Wasser. Für ein Großteil der Gewässer in Europa liegt ein guter Zustand noch in weiter Ferne. Derzeit sind rund 40 Prozent der Oberflächengewässer, wie Flüsse, Seen und Küstengewässer in einem guten ökologischen und 38 Prozent in einem guten chemischen Zustand. Eine Vielzahl von Maßnahmen sind deshalb notwendig: erhalten Flüsse beispielsweise wieder mehr Raum, werden zugleich mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen und die Auswirkungen von Hochwassern verringert. Weitere Analysen und Lösungsansätze werden in Signale 2018 aufgegriffen. Das Umweltbundesamt ist seit vielen Jahren enger Partner der Europäischen Umweltagentur und war auch beteiligt an ihrem Bericht über den Zustand der Europäischen Gewässer . Vor allem der Zustand der Gewässer und Meere in Deutschland sowie Maßnahmen zu deren Schutz ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Umweltbundesamtes. Weitere Informationen finden sich auch in den Broschüren Wasserwirtschaft in Deutschland und Gewässer in Deutschland des Umweltbundesamtes. Der Schutz der europäischen Gewässer und Meere ist Aufgabe der Mitgliedsstaaten und wird in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie rechtlich geregelt. Die Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Wasser und Meere wieder einen guten Zustand erreichen – als Lebensgrundlage für die im und am Wasser lebenden Pflanzen und Tiere und als wichtige Ressource für den Menschen.
Wasser als Ressource Wasser ist ein existentieller Grundstoff des Lebens für Mensch, Tier und Pflanze. Von den weltweiten Wasserreserven sind nur knapp 3 % Süßwasser. Ein Großteil des Süßwassers ist in Eis, Schnee und Permafrostböden gebunden. Nur ein geringer Teil des verbleibenden Süßwassers ist tatsächlich nutzbar, ein Großteil ist nicht zugänglich. Zudem sind die Süßwasservorräte global ungleich verteilt. Der Wasserkreislauf wird vor allem durch klimatische Faktoren wie Temperatur, Wind und Sonneneinstrahlung gesteuert. Weitere Faktoren wie die Pflanzenarten und -dichte beeinflussen die Verdunstung , Bodenart und Struktur des Geländes, z.B. Hangneigung, wirken auf die Versickerungsfähigkeit und das Abflussgeschehen. Anthropogene Eingriffe wirken auf den natürlichen Kreislauf und die daraus resultierenden Folgen können, u.a. folgende sein: Veränderung des Gewässerbettes durch Flussbegradigungen, Uferbefestigungen und ufernahe Deiche: Dadurch verlieren Flüsse ihr natürliches Rückhaltevermögen, die Erosion an den Uferrändern nimmt zu, Auen, Altarme und Überschwemmungsbereiche mit entsprechenden Ökosystemen sind vom Fluss getrennt und können nicht mehr durchströmt werden. Die Gefahr von Hochwasser steigt, da Retentionsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Bei Niedrigwasser sind aquatische Ökosysteme betroffen, denn es fehlen Rückzugsräume und beschattete Gewässerbereiche. Die Art der Landnutzung und damit einhergehende Versiegelung: Der Niederschlag kann kaum in den Boden versickern und trägt nicht zur Grundwasserneubildung bei. Abholzung von Waldflächen, Art der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung: Dies beeinflusst auch die Versickerungsfähigkeit, als den Rückhalt von Niederschlag in der Fläche. Es kommt zu einer Zunahme des Oberflächenabflusses und damit steigt Erosionsanfälligkeit der Bodendecke. Nutzung fossiler Brennstoffe, CO 2 -Ausstoß: Der Klimawandel wirkt auch auf den Wasserhaushalt, es können sich die Niederschlagsmuster verändern, die Gefahr für das Auftreten von Starkregenereignissen nimmt wahrscheinlich zu. Deutschland hat im langjährigen Mittel ein Wasserdargebot von 176 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Davon entnahmen im Jahr 2019 öffentliche Wasserversorger, um private Haushalte und kleine Gewerbebetriebe mit Trinkwasser versorgen, Industrieunternehmen, Bergbau und Energieversorger für ihr Kühl- und Prozesswasser sowie Landwirte zur Beregnung insgesamt 20 Mrd. m³. Energieversorger beziehen ihr Kühl- und Prozesswasser zu fast vollständig aus Flüssen, Seen und Talsperren. Die Industrieunternehmen, das verarbeitende Gewerbe, entnehmen das notwendige Wasser überwiegend aus Flüssen, Seen und Talsperren. Die Trinkwasserversorger decken hingegen ihren Bedarf zu gut 70 % aus Grund- und Quellwasser. Landwirte entnehmen die benötigte Menge zur Beregnung von Ackerkulturen, Obst und Gemüse vornehmlich aus Grund- und Quellwasser. Neben diesen direkten Wasserentnahmen nutzen wir auch indirekt Wasser durch den Konsum von Produkten wie Obst und Gemüse und in der Landwirtschaft durch den Einsatz von Futtermitteln, die im Ausland hergestellt und nach Deutschland eingeführt werden. Aus der direkten und indirekten Wassernutzung ergibt sich der sogenannte Wasserfußabdruck für Deutschland. Er beträgt insgesamt rund 219 Mrd. m³ pro Jahr. Damit hinterlässt jeder Bundesbürger einen Wasserfußabdruck von 2.628 m³ jährlich und 7.200 Liter täglich.
Tierhalter-Erklärung (Gültigkeit: 12 Monate) VVVO-Nr: Saugferkel Aufzuchtferkel Mastschweine Betrieb Anschrift 1. In meinem Schweinebetrieb wurde heute eine Risikoanalyse abgeschlossen. Diese umfasst folgende Bereiche: x Ermittlung des Mittelwerts der Schwanz-/Ohrverletzungen der letzten 12 Monate x Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb ● Beschäftigung ● Stallklima ● Gesundheit und Fitness ● Wettbewerb um Ressourcen ● Ernährung ● Struktur und Sauberkeit der Bucht 2. In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit unerlässlich, da: in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten sind (jeweils > 2 % der Tiere in den letzten 12 Monaten) a) Saugferkel Aufzuchtferkel Mastschweine Geeignete Optimierungsmaßnahmen wurden eingeleitet. oder b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere) entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor. und 3. oder (Zutreffendes bitte ankreuzen) In meinem Schweinebestand wird nachweislich die erforderliche Anzahl1 unkupierter Tiere gehalten. Ort, Datum Unterschrift Tierhalter Unterschrift Tierarzt* Unterschrift Berater*) * Die Unterschrift durch den Tierhalter ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt bzw. Berater ist freiwillig. 1Erläuterungen zu den Bedingungen für Mäster, Ferkelerzeuger und -aufzüchter (Anteil unkupierter Tiere, Erhöhung dieses Anteils, Kennzeichnung, Dokumentation etc.) finden sich im Teil B der Handreichung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 425 005 PDF 06.2023
Die Ausstellung besteht aus 30 Tafeln. Zu allen Ausstellungstafeln finden Sie auf den nachfolgenden Seiten eine Hörfassung mit den Texten, ausführlichen Bildbeschreibungen und teilweise Tierstimmen. Sounddesign: picaroMedia Tierstimmen: Tierstimmenarchiv des Museums für Naturkunde Berlin Die Museumsinsel, das Brandenburger Tor oder das Schloss Charlottenburg sind als Berliner Kostbarkeiten bekannt. Doch nur wenige wissen, dass Berlin eine der artenreichsten Städte Europas und eine der wald- und seenreichsten Metropolen der Welt ist. Über 42 Prozent der Landesfläche sind Wälder, Gewässer, Agrarflächen und öffentliche Grünanlagen. Gerade in Zeiten des Klimawandels mit einhergehenden trockenen und heißen Sommern entscheiden die grünen Oasen zunehmend über die Attraktivität einer Stadt. In Berlin gibt es zahlreiche Möglichkeiten die Natur in ihren vielfältigen Ausprägungen unmittelbar zu erleben, sich in ihr zu erholen und auf diese Weise ihren Wert schätzen zu lernen. Die Ausstellung bietet Blicke auf die vielen und oft unbeachteten Naturschönheiten in Berlin regt durch beeindruckende Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen an, die urbanen Wildnisse Berlins zu entdecken vermittelt Wissen, weil man nur das sehen und schützen kann, was man kennt zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze darstellen. Im Gegenteil: Natur eine große Bereicherung für die Stadt ist und die Zukunftsfähigkeit Berlins fördert wirbt für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist als Wanderausstellung konzipiert und kann beim Freilandlabor Britz ausgeliehen werden. Bild: Josef Vorholt Metropole der StadtNatur Berlin hat weitaus mehr zu bieten als seine Sehenswürdigkeiten. Die Stadt zählt zu den artenreichsten Europas. Die Ausstellung „natürlich BERLIN!“ zeigt, dass Stadt und Natur keine Gegensätze sind. Metropole der StadtNatur Weitere Informationen Bild: Bruno D´Amicis Grüne Schätze entdecken Berlin bietet echte Naturerlebnisse nur einen Steinwurf von der Innenstadt entfernt. Ausgedehnte Park-, Wald- und Seenlandschaften laden sowohl zum Sport als auch zur Erholung ein. Grüne Schätze entdecken Weitere Informationen Bild: Florian Möllers 6.000 Hektar für Europa Das europaweite Netz der Schutzgebiete soll den Fortbestand von natürlichen Lebensräumen und wildlebenden Arten sichern und die biologische Vielfalt in Europa bewahren. 6.000 Hektar für Europa Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Stadt der Artenvielfalt Mit mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten ist die Hauptstadt überaus artenreich. Welche besonderen und gefährdeten Tiere und Pflanzen zu entdecken sind, erfahren Sie hier. Stadt der Artenvielfalt Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Verbindung halten – Brücken bauen Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist es wichtig, dass Lebensräume eng miteinander verbunden sind. Verbindung halten – Brücken bauen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Vom Ursprung unserer Landschaft Das heutige Landschaftsbild Berlins ist durch die Eisschmelze entstanden. Flüsse und Seen, Binnendünen, Moore und Kalktuffquellen wurden durch den Rückzug der Gletscher geschaffen. Vom Ursprung unserer Landschaft Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Alles Schiebung Man muss nur genau hinschauen, die eiszeitliche Formung der Landschaft im Stadtgebiet ist auch heute noch gut zu erkennen. Alles Schiebung Weitere Informationen Bild: SenUVK Mehr als eine Schippe Sand Nach der Eiszeit verteilte der Wind feinen Sand über Teile der noch vegetationsarmen Landschaft. An einigen Stellen entstanden Binnendünen. Mehr als eine Schippe Sand Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wo Steine wachsen Die Kalktuffquellen im Natura 2000-Gebiet „Tegeler Fließtal“ sind eine geologische Besonderheit. Wo Steine wachsen Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Moore – Augen der Landschaft Kesselmoore sind Überbleibsel der letzten Eiszeit. Die Erhaltung von Mooren spielt eine bedeutende Rolle beim Klimaschutz. Moore – Augen der Landschaft Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Stadt am Wasser Die Seen, Flüsse und Fließe sind ein Qualitätsmerkmal unserer Stadt, welches es zu bewahren gilt. Mit der Wasserrahmenrichtlinie werden Maßnahmen zum Erhalt der Ressource Wasser umgesetzt. Stadt am Wasser Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Leben am Wasser Die Berliner Gewässerlandschaft ist Wassersportrevier und Rückzugsgebiet vieler Tier- und Pflanzenarten zugleich. Leben am Wasser Weitere Informationen Bild: Doron Wohlfeld Fluss + See = Flusssee An flachen Ufern und Buchten von Dahme, Havel und Spree wachsen Röhrichte, finden Drosselrohrsänger und Hecht Lebensraum. Auch europaweit geschützte Arten wie Fischotter, Biber und Seeadler sind zurück. Fluss + See = Flusssee Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Fließe – klein und vielfältig Fließe speisen Flüsse und Seen. An ihren Ufern blühen Schwertlilie, Sumpfdotterblume und Gilbweiderich. Fließe – klein und vielfältig Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Kleingewässer ganz groß Die Kleingewässer der Stadt sind besonders wichtig als Laichplatz für stark gefährdete Amphibienarten wie Erdkröte, Teichfrosch und Knoblauchkröte. Kleingewässer ganz groß Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Leben in Wald und Flur Berlin ist eng mit seinem Umland verbunden und auch innerhalb der Stadtgrenzen gibt es ausgedehnte Waldflächen und Erholungslandschaften. Leben in Wald und Flur Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Bereits 1915 wurde mit dem “Dauerwaldkaufvertrag” der Grundstein für den heutigen Waldreichtum der Hauptstadt gelegt. Waldstadt Berlin – Erholung und Entspannung Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Wald naturnah Mit den Waldbaurichtlinien setzen die Berliner Förster bundesweit Maßstäbe für die ökologische Bewirtschaftung und naturnahe Entwicklung. Wald naturnah Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Neue Landschaften Auf den ehemaligen Rieselfeldern um Berlin entstand durch behutsame Sanierung eine neue Erholungslandschaft. Neue Landschaften Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Janz weit draußen? Die abwechslungsreiche Feldflur am Stadtrand bietet Braunkehlchen, Grauammern und Feldlerchen ideale Lebensbedingungen. Janz weit draußen? Weitere Informationen Bild: Partner für Berlin / FTB-Werbefotografie Grüne Inseln im Häusermeer Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfe prägen das grüne Berlin. Sie bieten Erholungsmöglichkeiten und zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen unverwechselbaren Lebensraum. Grüne Inseln im Häusermeer Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Parks aus fürstlichen Zeiten Die Pfaueninsel und der Landschaftspark Klein Glienicke gehören zum UNESCO Weltkulturerbe. Gleichzeitig sind sie wegen ihrer Naturausstattung als Natura 2000-Gebiet geschützt. Parks aus fürstlichen Zeiten Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Volkspark Vielfältige Parkanlagen mit Wiesen, waldartigen Bereichen und Gewässern schätzen nicht nur Erholungssuchende. Sie bieten auch vielen Tieren Rückzugsmöglichkeiten und Nahrungsangebote. Volkspark Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Ruhe und Vielfalt Einst vor der Stadt gelegen, befinden sich heute viele Friedhöfe mitten im Zentrum. Sie sind Orte der Stille und Naturoasen. Ruhe und Vielfalt Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Auf kleiner Scholle Kleingärten stehen heute hoch im Kurs, je naturnäher sie gestaltet sind, desto eher finden auch Wildtiere hier ein kleines Paradies. Auf kleiner Scholle Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Immer mehr Tier- und Pflanzenarten entdecken Berlin als Lebensraum. Wo liegen die Gründe und wie können wir dazu beitragen, dass sie sich auch in Zukunft hier wohlfühlen? Lebendige Innenstadt – Leben zwischen Stein und Glas Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Warum die Stadt eine große Verlockung für Wildtiere darstellt und wir lernen müssen, mit Wildtieren auszukommen, erfahren Sie hier. Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Mut zur Lücke Durch die Sanierung von Gebäuden geraten einige Vogelarten in akute Wohnungsnot. Der Einbau von Nistkästen an sanierten Gebäuden trägt dazu bei, Nistplätze zu erhalten. Mut zur Lücke Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Hotel Berlin Berlin ist auch für Fledermäuse eine Reise wert: Sie überwintern in unterirdischen Gängen der Zitadelle Spandau, im Fort Hahneberg und in alten Wasserwerken. Hotel Berlin Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Ehemalige Industrie- und Verkehrsflächen, wie das einstige Flugfeld Johannisthal, der stillgelegte Verschiebebahnhof Tempelhof oder der ehemalige Flughafen Tempelhof werden zum Anziehungspunkt für gefährdete Arten. Stadtbrachen – Treffpunkt für Arten der Roten Liste Weitere Informationen
Fledermaus-Regionalbetreuer und -betreuerinnen kümmern sich ehrenamtlich um sehr wichtige und vielfältige Aufgaben im Bereich des Fledermausschutzes: Sie sammeln Informationen über Fledermausvorkommen für den behördlichen Fledermausschutz. Hierzu erfassen und kontrollieren sie bekannte Quartiere (Sommer- und ggf. Winterquartiere) und gehen Hinweisen auf neue, noch unbekannte Quartiere oder ggf. gefährdete Quartiere nach. Die im Rahmen dieser Tätigkeit gewonnenen Daten und Informationen stellen eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Naturschutzbehörden dar. Daher werden die gesammelten Daten, insbesondere die Zähldaten aus Sommer- und Winterquartieren, durch die Regionalbetreuer und -betreuerinnen an den NLWKN weitergeleitet, wo diese landesweit ausgewertet werden. Ebenfalls werden Informationen zur Quartiergefährdung an die zuständigen Behörden übermittelt. sammeln Informationen über Fledermausvorkommen Neben der Erfassung und dem Monitoring von Fledermäusen in ihren Quartieren umfasst ihre Arbeit auch die Beratung der unteren Naturschutzbehörden hinsichtlich unterschiedlichster Themenbereiche des Fledermausschutzes. Beratung der unteren Naturschutzbehörden Auch die Beratung für Bürger und Bürgerinnen stellt eine wesentliche Aufgabe dar. Hier sind z. B. die Themenbereiche Hausquartiere oder auch der Umgang mit verletzten oder toten Tieren zu nennen. Im Falle von Funden verletzter oder toter Tiere leiten die Regionalbetreuer und -betreuerinnen diese entweder an entsprechende Personen oder Pflegeeinrichtungen weiter oder übernehmen je nach Ressourcen und Erfahrung die Pflege dieser verletzten Tiere. Nach erfolgreicher Pflege sind die Tiere unverzüglich am Ort der Aufnahme wieder in die Freiheit zu entlassen. Auch bei Kotfunden auf Fensterbrettern und Dachböden oder regelmäßigen Flugbeobachtungen sollten Sie die zuständigen Regionalbetreuer und -betreuerinnen kontaktieren. Beratung für Bürger und Bürgerinnen Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit vieler Regionalbetreuer und -betreuerinnen ist zudem die Öffentlichkeitsarbeit , in der sie z. B. Vorträge halten oder Exkursionen veranstalten und damit den Fledermausschutz allen Interessierten näherbringen. Öffentlichkeitsarbeit Mit ihrer offiziellen Bestellung als Regionalbetreuer oder -betreuerin durch den NLWKN werden ihnen weitreichende Befugnisse im Kontext des Natur- und Artenschutzrechtes zugesprochen. Diese Befugnisse betreffen v. a. artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Betretenserlaubnisse und reichen je nach fachlicher Eignung und Erfahrung von der Erlaubnis, Schlaf- und Ruhestätten von Fledermäusen für Zählungen bzw. Kontrollen aufzusuchen und den Tieren nachzustellen, bis hin zum Fang von Fledermäusen. Details dazu sind in der jeweiligen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung der Regionalbetreuer und -betreuerinnen festgelegt. offiziellen Bestellung Privatpersonen und Behörden werden gebeten, die Arbeit der Regionalbetreuer und -betreuerinnen zu unterstützen und zu erleichtern. Das Betreten bewohnter oder damit zusammenhängender eingefriedeter Grundstücke stellt einen erheblichen Eingriff in private Rechte dar und bedarf der Zustimmung der Betroffenen. Wird die Zustimmung versagt, ist zu überlegen, inwieweit die Betreuungsaufgaben auch ohne Betreten des bewohnten bzw. eingefriedeten Grundstücks erfüllt werden können. Ist dies nicht möglich, wird die Naturschutzbehörde hinzugezogen. Mit den o. g. Privilegien sind, neben der großen Verantwortung, die folgenden Pflichten und Grundsätze verbunden: Pflichten und Grundsätze
Wasserrahmenrichtlinie Band 6 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Der Zukunft das Wasser reichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen Wege für unser Wasser Inhalt Seite 1Wege für unser Wasser4 1.1 1.2Wasser mit Zukunft Alle gestalten mit4 7 2Ziele und Zeitplan der europäischen Wasserrahmenrichtlinie8 2.1 2.2Ziele Zeitplan8 11 3Grenzen überwinden – Handeln von der Quelle bis zur Mündung12 3.1Wasser kennt keine Grenzen12 4Die vier niedersächsischen Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen14 4.1 4.2 4.3Grundlagen der Flussgebietsbetrachtung Wie steht es um unsere Gewässer – eine Bestandsaufnahme Guter Zustand bis 2015 – und wenn das nicht geht?14 19 31 5Die vier niedersächsischen Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen34 5.1 5.2 5.3 5.4Wie soll der gute Zustand erreicht werden? Wassergestalten Wasser gestalten – gestaltendes Wasser Investition Wasser – Möglichkeiten der Finanzierung34 43 47 51 6Öffentlichkeitsarbeit52 6.1Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten52 7Literatur54 Wasser mit Zukunft Mit der Verabschiedung der WRRL im Jahr 2000 wurden neue Wege im Umgang mit den Gewässern in Europa aufgezeigt. Dazu zählen: der integrierte Ansatz, die Gewäs- ser als Lebensraum mit seinen charakteristischen Merkmalen zu betrachten und den guten Zustand an dem Vorhandensein und der Anzahl bestimmter Arten von Fischen, wirbellosen Kleintieren, Algen und anderen Wasserpflanzen zu bewerten, 1 | Wege für unser Wasserdie stetige Verbesserung der Wasserqualität durch die Reduzie- rung der organischen Belastungen bzw. der Schadstoffeinträge, 1.1. Wasser mit Zukunftdie ganzheitliche Betrachtung von Oberflächengewässern, Grund- wasser und wasserabhängigen Landökosystemen sowie 1 | Wege für unser Wasser 4 Niedersachsen ist ein wasserreiches Land und dieses Wasser gilt es zu schützen. Wasserqualität sichern, Lebensraum für Tiere und Pflanzen schaffen, Wasser als Erholungsraum für den Menschen gestalten und sorgsam mit den Grundwasser- ressourcen umgehen, dieses ist vielen Menschen in Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Landwirtschaft, mit den Energiever- sorgern, der Industrie und den Kom- munen – um nur einige „Gewässer- benutzer“ zu nennen – verbessert zunehmend die Gewässer hinsichtlich des Schad- und Nährstoffeintrages sowie der Naturnähe. Tiere und Pflanzen finden wieder Lebensraum, der ihren Ansprüchen genügt. Auch Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (kurz WRRL) formuliert es so: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, ver- teidigt und entsprechend behandelt werden muss.” wir Menschen entdecken neue Orte, an denen wir die Vielfalt und Schön- heit natürlicher Gewässerlandschaften erleben können. Abendstimmung auf Juist. 5 die Betrachtung kompletter Ein- zugsgebiete, die sich wie bei der Elbe, der Ems, dem Rhein und der Weser über mehrere Bundesländer und Staaten erstrecken können. Die Ziele der WRRL gilt es unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Rand- bedingungen möglichst kosten- effizient zu erreichen. Dazu gibt die WRRL einen systematischen Hand- lungsleitfaden und einen strikten Zeitplan vor. Naturnahes Fließgewässer in der Lüneburger Heide. 2009 war dabei ein besonderer Meilenstein, da die ersten Bewirt- schaftungspläne und Maßnahmen- programme fertig gestellt wurden. Seit vielen Jahren engagieren sich Wasserwirtschaft und Naturschutz in Niedersachsen für die Reinhaltung, den Schutz und die Entwicklung der Oberflächengewässer und des Grund- wassers. Vielfältige Nutzungsansprü- che u. a. aus den Bereichen Industrie, Land- und Fischereiwirtschaft oder Tourismus werden heute an unsere Gewässer gestellt. Der Dialog mit der 1.1.1 Die Umsetzung in Niedersachsen Niedersachsen hat Anteile an den Flussgebieten Elbe, Ems, Rhein und Weser. Bei den Flussgebieten Elbe, Ems und Rhein handelt es sich um internationale Flussgebiete. Hier ist es erforderlich, dass die verschiedenen Staaten zusammenarbeiten. Das Ein- zugsgebiet der Weser liegt ausschließ- lich in Deutschland. Faszination Wasser Der Gesetzgeber hat die europarecht- lichen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. 2009 wurden für die niedersächsischen Teile der Flussge- bietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser die nach WRRL erforderlichen Beiträge für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme veröffent- licht.
Das Projekt "Virtual Reality in der Versuchstierkunde an der RWTH Aachen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Universitätsklinikum Aachen, Institut für Versuchstierkunde sowie Zentrallaboratorium für Versuchstiere durchgeführt. Neben der Vermittlung des 3R Prinzips in der versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll durch deren Anwendung die Anzahl für die Ausbildung verwendeter Tiere reduziert bzw. sogar ganz ersetzt werden. Dies kann durch eine zielgerichtete versuchsspezifische praktische Ausbildung unter Verwendung von Virtual Reality (VR)-Lehr-/Lerneinheiten erreicht werden. Zum einen können sie dazu genutzt werden, dass Tiere für die Demonstration durch die Tutoren ersetzt werden. Zum anderen kann eine angepasste bedarfsgerechte und versuchsspezifische Ausbildung die Tierzahl für die praktische Ausbildung weiter reduzieren. Das hier beantragte Projekt setzt sich daher zum Ziel möglichst umfassend, alle relevanten, versuchstierkundlichen Methoden als VR-Einheiten zu erstellen. Diese sollen in versuchstierkundlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungskursen zur Vorbereitung bzw. als Ersatz für die Übung am Tier über Open Educational Ressource (OER) Plattformen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es das Lehr-/Lernkonzept in FELASA akkreditierte Kurse zu implementieren und so seine versuchsspezifische Ausbildung zu ermöglichen.
Das Projekt "Ausstellung 'Gen-Welten, Prometheus im Labor?'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH durchgeführt. Die Ausstellung 'Gen-Welten. Prometheus im Labor?' wird in der Kunst- und Ausstellungshalle vom 27.03.1998 bis 10.01.1999 auf 1.600 m2 gezeigt. Der Antrag auf Fehlbedarfsfinanzierung betrifft die eigens fuer die Ausstellung erarbeiteten und anzufertigenden naturwissenschaftlichen 19 Exponate aus fuenf Themenbereichen. I Nx der Mensch erschien zwei Sekunden vor Mitternacht; 3,5 Milliarden Jahre Leben; Anfaenge des Lebens; Der moderne Mensch. II Crick/Watson-Modell; Genome im Vergleich; Dimensionen des Genoms; DNA und Zelle; Worin die DNA verwickelt ist; Was ist ein Gen? III Laborsicherheit; Haustiere der Genetik; Das Genlabor; Das Humangenomprojekt a+b; IV Multifaktorielle Krankheiten (Darm- und Brustkrebs); Monogene Krankheiten (Chores Huntington); Vom Kinderwunsch zum Wunsch- und Wunderkind. V Freisetzungsversuche weltweit; Genbank; Die Welt als Ressource; Transgene Tiere.
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