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Biomonitoring Aupolder (Voegel, Libellen)

Problembeschreibung: Die SBL setzt ueber Vermittlung der NeSt mit einem freiberuflichen Biologen ein wahrscheinlich europaweit einzigartiges Projekt der Aupolderrevitalisierung um. Die NaSt beobachtet diese Aktivitaeten hinsichtlich ihres Effektes auf die Vogelwelt und die Libellenbesiedlung. Erste Ergebnisse deuten auf eine Bereicherung fuer den Grossraum hin (siehe auch OEKO.L 96(4): 17). Programmziele: 1) Feststellen der Effekte der Aupolderrevitalisierung (und damit Verfahrensverbesserung) auf die Vogelwelt und Libellenbesiedlung als Indikator fuer die Fauna. 2) Klaerteiche in der Regionalklaeranlage Asten: Erfassung der Bedeutung fuer Limikolen als Trittsteinbiotop waehrend des Zuges in die Ueberwinterungs- und Brutgebiete.

Das Tierschutzrecht - ein Überblick Zusammenstellung rechtlicher Regelungen zum Tierschutz Tierschutzgutachten/Tierschutzleitlinien Aus den Gerichtssälen Studien

Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10  :  Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09:  Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903:  Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10:  Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10:  Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15:  Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14:  Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 :  Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11:  Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14:  Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15:  Hausfriedensbruch Aktivisten Zur weiteren Recherche von Tierschutzrechtsfällen steht auch die hessische Online-Datenbank zur Verfügung. Datenbank zur Recherche von Tierschutzrechtsfällen | tierschutz.hessen.de Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“

Katrin Eder: „Das Landesjagdgesetz hat eine weitere wichtige Hürde genommen“

Schutz des nachwachsenden Waldes in Zeiten des Klimawandels durch zeitgemäße Jagd weiter gewährleistet – Umweltministerium begrüßt angekündigte Anpassungen durch regierungstragende Fraktionen Das Umweltministerium begrüßt die heutigen Ankündigungen der Regierungsfraktionen zu einzelnen Anpassungen am vom Ministerium eingebrachten Entwurf zur Novelle des Landesjagdgesetzes. Die Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse aus dem Umweltausschuss verdeutlicht den gemeinsamen Anspruch, ein ausgewogenes Gesetz zu schaffen, das auf einem breiten Dialog und vielfältigen Perspektiven basiert. Vier Jahre wurde an dem Entwurf im Dialog mit allen vom Gesetz betroffenen Interessensgruppen gearbeitet. Zuletzt führte der zuständige Landtagsausschuss eine Anhörung von Expertinnen und Experten durch. Die Fachleute hatten sich überwiegend für eine zügige Beschlussfassung des Gesetzes ausgesprochen und verschiedene Anpassungen angeregt. Seitens der Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen wurden die betreffenden Empfehlungen mit dem Umweltministerium im Nachgang fachlich erörtert. „Die angekündigten Änderungen am Gesetzesentwurf stehen im Einklang mit unserem Ziel, den nachwachsenden Wald zu schützen und die natürliche Waldentwicklung zu erleichtern. Dieses Grundanliegen, das wir von Anfang an bei der Jagdrechtsnovelle verfolgen, wird noch mal unterstrichen. Zugleich behält die Novelle den Tierschutz bei der Jagd im Blick“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Umweltministerin Eder betonte weiter: „Wir schaffen die Voraussetzungen, dass der rheinland-pfälzische Wald, eines unserer kostbarsten Güter, auch für die nächsten Generationen erhalten bleibt. Dazu brauchen wir ein gutes Wald- und ein gutes Wildtiermanagement. Wir wollen ein intaktes Ökosystem für Wild und Wald.“ „Es ist gut, dass der Entwurf damit nun, wie von den zahlreichen Verbänden immer wieder gefordert, zeitnah im Landtag zur Beschlussabstimmung steht. Das Umweltministerium kann sich sodann auf die Aufgabe konzentrieren, die ausstehende Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes im wiederum engen Dialog mit den Verbänden zu entwickeln“, ergänzte Katrin Eder.

Bestandsaufnahme von Greifvoegeln und Eulen

Die regelmaessige Bestandsaufnahme erfolgt durch Gelaendeaufnahmen, um den jaehrlichen Bestand und Fluktuationen zu erfassen. Hierdurch sollen Ausmass und Ursache der Bestandsabnahme dieser gefaehrdeten Arten ermittelt werden.

Potenzialstudie Wasserkraft - Potenzialstudie Erneuerbare Energien, Teil 5: Wasserkraft

In der Studie wurde landesweit das noch ungenutzte Wasserkraftpotenzial an bestehenden Querbauwerken unter Berücksichtigung der Belange der Gewässerökologie und des Fischschutzes ermittelt. Dabei wurde in einem 'maximalen Szenario' ein ungenutztes Erzeugungspotenzial von 107,9 GWh/a an 128 Querbauwerken identifiziert (davon 35 Repoweringstandorte). In einem 'minimalen Szenario', in dem weitere, nicht abschließend zu klärende ökologische Aspekte berücksichtigt wurden, verbleibt noch ein ungenutztes Potenzial von 59,8 GWh/a an 54 Standorten. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit bereits ein großer Anteil des gesamten Wasserkraftpotenzials genutzt. Dennoch macht es Sinn, den Ausbau der bisher noch ungenutzten Wasserkraftpotenziale zu unterstützen, vor allem an potenziellen Standorten für besonders große Anlagen oder bei dem Repowering bereits bestehender Anlagen. Die Wasserkraftnutzung ist eine ausgereifte Technik mit relativ hohen Wirkungsgraden, die durch eine meist relativ gleichmäßige Stromerzeugung im Gegensatz zur Wind- oder Solarenergie auch den Einsatz als Grundlastkraftwerke ermöglicht. Darüber hinaus wurden in der Studie auch die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserkraftnutzung in NRW sowie das Potenzial von kinetischen Strömungsmaschinen und der Wasserkraftnutzung an Infrastruktureinrichtungen betrachtet.

Oekologie von Insekten

Erforschung der Wechselwirkungen: a) Arthropoden - Umwelt; b) Arthropoden - Mensch. Methode: Analyse von Verbreitung und Massenwechsel wichtiger Arthropodenarten, Untersuchung der bevorzugten Nahrung und daraus abzuleitender Schadwirkung.

Bestandsfeststellung, Entwicklung und Gefaehrdung bedrohter Vogelarten in Niedersachsen sowie Erarbeitung spezieller Schutzmassnahmen einschliesslich des Biotopschutzes

Fuer eine Anzahl bedrohter Vogelarten werden der Bestand nach Menge, Vorkommen, Biotopverbindung und Entwicklung durch intensive Beobachtungen und Literaturstudien laufend festgestellt und ueberprueft, sowie gezielte Massnahmen des Artenschutzes, der Biotoperhaltung und Pflege sowie der Neuschaffung, ggf. mit planmaessiger Wiedereinbuergerung, zur Bestandsanhebung durchgefuehrt.

Alternatives Infektionsmodell für humanpathogene Bakterien mittels der Raupen des Tabakschwärmers (manduca sexta)

Die Raupe des Tabakschwärmers wird weltweit in vielen Instituten als Objekt der Entwicklungsbiologie, Neurophysiologie und Molekularbiologie intensiv erforscht. Das Insekten-Infektionsmodell soll vor allem in mikrobiellen Genomprojekten (Erforschung der Erbsubstanz von Erregern) den Einsatz von den sonst üblichen Wirbeltieren (Maus und Ratte) deutlich reduzieren und kann auch zur Validierung antibakteriell wirksamer Substanzen (Bewertung neuer Antibiotika) als Tiermodell verwendet werden. Als primärer Testorganismus sollen zunächst verschiedene Stämme und Mutanten des Bakteriums Streptococcus pneumoniae verwendet werden. In einem zweiten Schritt soll das Testsystem auf andere pathogene Keime erweitert werden. Im Sinne der Drei-R-Richtlinie (reduction, refinement, replacement) bieten Vorab-Testsysteme, die mit dem Tabakschwärmer Manduca sexta durchgeführt werden könnten, eine ideale Basis zur drastischen Reduktion von Versuchen mit Wirbeltieren.

Erhaltung von Tierarten in Schleswig-Holstein

Modifizierung und neue Anwendung des HET-CAM-Tests

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