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Digitale Muster zur Erkennung und Prädiktion von chemisch induzierter endokriner Disruption in Fischen, Datenerhebung und OECD Richtlinienarbeit

Das Tierschutzrecht - ein Überblick Zusammenstellung rechtlicher Regelungen zum Tierschutz Tierschutzgutachten/Tierschutzleitlinien Aus den Gerichtssälen Studien

Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10  :  Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09:  Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903:  Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10:  Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10:  Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15:  Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14:  Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 :  Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11:  Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14:  Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15:  Hausfriedensbruch Aktivisten Zur weiteren Recherche von Tierschutzrechtsfällen steht auch die hessische Online-Datenbank zur Verfügung. Datenbank zur Recherche von Tierschutzrechtsfällen | tierschutz.hessen.de Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“

Digitale Muster zur Erkennung und Prädiktion von chemisch induzierter endokriner Disruption in Fischen, Entwicklung der Datenpipeline und Koordination

Digitale Muster zur Erkennung und Prädiktion von chemisch induzierter endokriner Disruption in Fischen, Literatur & experimentelle Arbeiten

Tierschutz in Sachsen-Anhalt Zuständige Stellen Der Tierschutz liegt uns sehr am Herzen Tierschutzvereine Tierpensionen Dokumente

Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.

Tierschutzbericht Tierschutzbericht 2023

Das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht in zweijährigem Rhythmus einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes im Land. Der Tierschutzbericht 2023 umfasst den Berichtszeitraum 2021 und 2022. Ihm sind Ausführungen über die Entwicklung des Tierschutzrechts, Tierschutzaktivitäten des Landes auf Bundes- und Länderebene, Initiativen und Forschungstätigkeit zur Verbesserung der Tierschutzsituation in Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Der Bericht bietet unter anderem Einblick in die Ergebnisse behördlicher Tierschutzkontrollen, Fördermaßnahmen für Tierhaltungsbetriebe und Tierheime, ehrenamtliche Tierschutzarbeit und die Verleihung des Tierschutzpreises. In ihm sind außerdem die Tätigkeitsberichte des Landestierschutzbeirates und des Tierschutzbeauftragten des Landes aufgeführt. Link zum Tierschutzbericht 2023 (barrierearm, 4,9 MB) Zum Nachlesen: Tierschutzbericht 2021 (barrierearm, 4,3 MB) Tierschutzbericht 2019 (barrierefrei, 2,6 MB) Tierschutzbericht 2017 (barrierearm, 9,3 MB)

Sie haben eine Frage? Wie stelle ich eine Tierschutzanzeige? Bei welcher Behörde kann ich eine Tierschutzanzeige abgeben? Mir ist ein Tier zugelaufen. Wie weiter? Ich habe eine Frage

Sollten Sie der Ansicht sein, jemand fügt einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Schäden oder Leiden zu und verstößt damit gegen Tierschutzrecht, bringen Sie dies bitte zur Anzeige. Zeigen Sie aber nur das an, was Sie sicher wissen, selbst gesehen oder anderweitig festgestellt haben oder benennen Sie Zeugen dafür. Bitte nutzen Sie diese Anzeigen nicht dafür, private („Nachbarschafts-")Streitigkeiten auszutragen, etwa wegen Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Entscheidend dabei muss immer sein, welche Auswirkungen bestimmte Haltungsbedingungen auf das Wohl der Tiere haben. Benutzen Sie bitte für Ihre Anzeige dieses Formular . Unmittelbare Vollzugsbehörden für den Tierschutz sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben die Berechtigung, Bedingungen in Tierhaltungen zu regeln, z.B. Veränderungen anzuweisen oder Verbote auszusprechen. Die Behörden haben verwaltungsrechtliche Möglichkeiten, ihre Anweisungen durchzusetzen. Liste der Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt gilt der Fundtiererlass . Demnach ist generell das Ordnungsamt Ihrer Stadt für Fundtiere zuständig. Nutzen Sie die Fundtieranzeige , um das aufgefundene Tier beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sollten Sie eine Frage zum Tierschutz haben, werde ich versuchen diese zu beantworten. Schreiben Sie mir unter tierschutzbeauftragter(at)mw.sachsen-anhalt.de oder rufen mich unter 0391 567 4211 an. Sollte ich thematisch oder tatsächlich für Ihre Fragestellung nicht zuständig sein, leite ich Ihre Anfrage weiter. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, die Sie unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/service/datenschutzerklaerung/ einsehen oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de anfordern können.

Im

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist am Dienstort Stendal zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeitung Landwirtschaftliche Fachstelle/ Qualitätsüberwachung Milch und Milcherzeugnisse (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Wer sind wir? Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir sind Dienstleister und Partnerbehörde für die Entwicklung des ländlichen Raumes in unse- rem Amtsbereich und nehmen als Agrar- und Forstverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ver- schiedene Aufgaben der landwirtschaftlichen und forstlichen Förderung wahr. Im Norden des Landes sind wir für die Gebiete der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Stendal zuständig. Wir sind Arbeitgeber für rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir stehen für eine starke Agrarstruktur, eine lebenswerte Region und ein verantwortungsvolles Miteinander mit Kommunen, Landwirten, Waldbesitzern und jedem anderen Bürger als unsere Kunden. Wir fördern und planen Maßnahmen um den Ländlichen Raum ökologisch nachhaltig und wirt- schaftlich leistungsfähig zu gestalten. Was bieten wir Ihnen?     moderner und krisensicherer Arbeitsplatz Arbeit in einem zukunftsorientierten Team mit Anwendung von künstlicher Intelligenz, Drohnen und aktuellen geobasierten Tablets eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teil- nahme an Fortbildungen flexible Arbeitszeitregelung (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, Teilzeit, Homeoffice, Freizeitausgleich von Mehrarbeit)   attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, vermögenswirksame Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) Betriebliches Gesundheitsmanagement, Dienstsport, ergonomischer Arbeitsplatz Welche Aufgaben sollen Sie wahrnehmen? Für das Sachgebiet „Landwirtschaftliche Fachstelle, Förderung, Tierzucht und Prüfdienste, Aus- bildungsberatung“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter zur Bearbeitung der folgenden Aufgaben:       Bearbeitung von Anträgen, Auszahlungsanträgen, Verwendungsnachweisen und Wider- sprüchen im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Agrarinvestitions- programm) Erarbeitung von betriebswirtschaftlichen Stellungnahmen zu Gutachten und Betriebs- konzepten Bearbeitung von Anträgen, Verwendungsnachweisen und Widersprüchen bei der För- derung in besonderen Notlagen (Katastrophenhilfsprogramme) Bearbeitung des Förderverfahrens zur Gewährung von Zuwendungen für die Verbesse- rung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere Qualitätsüberwachung von Milch und Milcherzeugnissen in landesweiter Zuständigkeit Zuständige Stelle für die Rohmilch-Güteverordnung in Sachsen-Anhalt Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?     Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst (ein- schließlich landwirtschaftlich- technischer Dienst) gemäß Nr. 9.2.2 Abschnitt I der An- lage 1 zu § 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA), Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (nach bisheri- gem Recht: gehobener landwirtschaftlich- technischer Dienst) oder einen Bachelorab- schluss bzw. entsprechenden Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Landwirt- schaft. Die Tätigkeit erfordert unter anderem vertiefte Kenntnisse im Bereich Betriebswirtschaft und den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen, deshalb sind Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts, Lebensmittel- und Tierschutzrecht wünschenswert. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifü- gen) und die Bereitschaft zum Fahren in unwegsamen Gelände mit Dienstkraftfahrzeu- gen. Des Weiteren sind sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Spra- che, mindestens vergleichbar mit dem Niveau C1, erforderlich. Erwartet werden ferner Team- und Kommunikationsfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähig- keit, große Sorgfalt und Genauigkeit sowie Belastbarkeit. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nach- weis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 24.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1188788) Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen:         Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) ggf. Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise und sonstige Zertifikate (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnachweise) Führerschein ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Michelmann unter 03931/633 328 für weitere Auskünfte gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Datenschutzhinweise für Bewerber/ Bewerberinnen (m/w/d) gemäß Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben

Katrin Eder: „Wir nehmen alle Stellungnahmen zur Novellierung des Jagdgesetzes sehr ernst“

Anhörungsverfahren beendet – Von 36 Verbänden, Behörden, Vereinen, Parteien und sonstigen Stellen sind Stellungnahmen eingegangen – Verbesserungsvorschläge werden jetzt gründlich geprüft – Ministerin setzt auf Dialog Mit dem Ende des Anhörungsverfahrens tritt die geplante Novelle des rheinland-pfälzischen Jagdgesetzes in eine neue Phase. Von insgesamt 36 Verbänden, Behörden, Vereinen, Parteien und sonstigen Stellen sind Stellungnahmen im Umwelt- und Klimaschutzministerium eingegangen. „Wir werden alle Stellungnahmen mit großer Sorgfalt prüfen und genau schauen, wo wir nachsteuern wollen und müssen. Es ist eine gute demokratische Tradition, dass Gesetzesentwürfe in den vielen Verfahrens- und Beteiligungsprozessen nicht unverändert bleiben. Bis das neue rheinland-pfälzische Jagdgesetz in die Umsetzung geht, erfolgen noch viele Schritte. Wir werden versuchen, eine gute Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Dazu sind noch viele Gespräche notwendig. Diesen Dialog bieten ich und die fachlich zuständigen Mitarbeitenden – wie bisher auch – ausdrücklich allen relevanten Akteuren an“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die geplante Novelle des Jagdgesetzes ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Das Gesetzeswerk soll eine Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit, vor allem aber auf die Waldschäden als Konsequenz der Erderwärmung geben. Klimawandelbedingte Veränderungen haben bis 2021 schon zu über 30.000 Hektar Kalamitätsfläche geführt, die wieder bewaldet werden müssen. Das entspricht etwa 80 Quadratmetern pro Einwohnerin und Einwohner. Daher ist eine klimaresiliente Waldentwicklung notwendig. „Ziel ist es, den rheinland-pfälzischen Wald für die Zukunft zu erhalten. Dafür dürfen die Verbissschäden nicht zu groß sein. Hier sind die Jägerinnen und Jäger wichtige Partnerinnen und Partner für uns“, erläuterte Umweltministerin Eder. Die geplante Novelle soll zudem den Tierschutz bei der Jagdausübung verbessern, für mehr Biodiversität sorgen und damit den Naturschutz stärken. Ein weiteres Ziel ist weniger Bürokratie in der Jagdverwaltung und der Jägerschaft durch Digitalisierung und Regelungsabbau. Zudem wird es erstmals ein professionelles Management von Wildtieren in Siedlungsräumen sowie eine Vereinfachung der Wildschadensabwicklung geben. Ziel ist es, dass das neue Jagdgesetz zu Beginn des Jagdjahres 2025/26 (1. April 2025) in Kraft tritt. Hintergrund An dem vorgeschalteten Evaluierungsverfahren haben sich neben den nachgeordneten Forst- und Jagdbehörden und der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) folgende Verbände beteiligt: Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. Landkreistag Rheinland-Pfalz Städtetag Rheinland-Pfalz Waldbesitzerverband Rheinland-Pfalz e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz e.V. Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Naturschutzbund Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Bund Deutscher Forstleute Landesverband Rheinland-Pfalz An dem sich anschließenden Anhörungsverfahren (4. Juli bis 15. Oktober 2023) haben von 31 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgeforderten Verbänden, Behörden und sonstige Stellen, 25 eine oder auch mehrere Stellungnahmen abgegeben. Das waren: Obere Forstbehörde mit unteren Forstbehörden Obere Jagdbehörde mit unteren Jagdbehörden FAWF Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz Landkreistag Rheinland-Pfalz Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft e.V. Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Ökologischer Jagdverband Rheinland-Pfalz e.V. Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. Jagdkynologische Vereinigung Rheinland-Pfalz e.V. Jagdaufseherverband Rheinland-Pfalz e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Naturschutzbund Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Deutscher Gebirgs-und Wanderverein Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V. POLLICHIA Verein für Naturforschung und Landespflege e.V. Deutscher Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Deutscher Falkenorden Landesverband Rheinland-Pfalz und Saar e.V. Bund Deutscher Forstleute Landesverband Rheinland-Pfalz Zudem haben sich weitere 11 Verbände, Vereine oder Parteien mit einer Stellungnahme an die Ministerin oder das MKUEM gewandt: Wildtierschutz Deutschland e.V. Tierschutzpartei Landesverband Rheinland-Pfalz Arbeitsgruppe Ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. (das ist der Bundesverband; angeschrieben wurde der Landesverband, der ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben hat) Fachgruppe Hochwildhegegemeinschaften Naturschutzinitiative Deutschland e.V. Landfrauenverband Südwestpfalz Touristik e.V. Westerwald Touristik-Service Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. Hunsrück- & Nahe-Touristik 15 Landkreise/Kreisfreie Städte haben als untere Jagdbehörden Einzelstellungnahmen eingereicht. Weiterhin haben das Ministerium zahlreiche Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht.

Ohne Tiere und tierische Düngemittel: Projekt veganer Ökolandbau

<p>Ohne Tiere und tierische Düngemittel: Projekt veganer Ökolandbau</p><p>Eine stärker pflanzenbetonte Ernährungsweise kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schutz des Klimas beitragen, aber wie steht es um die Entwicklung einer tierfreien Landwirtschaft? Das UBA hat im Rahmen der Verbändeförderung ein Projekt zum biozyklisch-veganen Landbau gefördert, welches die Potentiale und Hemmnisse des biozyklisch-veganen Landbaus untersuchte.</p><p>Der biozyklisch-vegane Anbau ist eine besondere Form des viehlosen Ökologischen Landbaus, er wirtschaftet ohne die kommerzielle Haltung und Schlachtung von so genannten Nutztieren und ohne den Einsatz von Dünge- und weiteren Betriebsmitteln tierischer Herkunft. Die Nährstoffzufuhr erfolgt einzig durch pflanzliche Düngemethoden, dem Humusaufbau und damit der Bodenfruchtbarkeit sowie der Förderung der Artenvielfalt im Agrarökosystem wird besondere Bedeutung zugemessen. Diese Art der Bewirtschaftung ermöglicht vielfältige positive Effekte für den Tier-, Umwelt- und Naturschutz und für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠. Der biozyklisch-vegane Anbau verfügt als Alleinstellungsmerkmal seit Ende 2017 über einen IFOAM-akkreditierten veganen Öko-Anbaustandard, der weltweit einsetzbar ist. Mit dem Gütesiegel „Biozyklisch-Veganer Anbau“ können Produkte gekennzeichnet werden, die nach diesen Richtlinien erzeugt wurden.</p><p>Ziel des Projekts „<a href="https://biozyklisch-vegan.org/projekt-vegoel/">Transformation des Ernährungssystems durch Entwicklung und Erhöhung des Beitrags des biozyklisch-veganen Anbaus“ (VegÖL)</a>“ war, durch Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verstetigung des biozyklisch-veganen Anbaus beizutragen. Der biozyklisch vegane Anbau ist bislang noch eher eine Nische, die allerdings auf ein wachsendes Interesse nicht nur der Konsument*innen stößt. In Verbindung mit der wissenschaftlichen Debatte um die Klimabelastung durch die Tierproduktion und der notwendigen Reduktion des Konsums tierischer Lebensmittel sowie den ethischen Fragen zur heutigen Tierhaltung wird der biozyklisch -veganen Landwirtschaft ein nicht unerhebliches Transformations- und Nachhaltigkeitspotential zugesprochen.</p><p>Das Projektteam, der Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. mit Sitz in Berlin, der sich für Tierrechte und eine vegane Lebensweise einsetzt, ermittelte zunächst die Chancen und Hemmnisse entlang der Wertschöpfungskette von biozyklisch veganen Produkten durch Interviews von Akteuren in den Bereichen Anbau, Verarbeitung, Handel und Konsum. Während auf Seiten der bewussten Konsument*innen die Produktqualität wertgeschätzt wird, ist die Nachfrage noch sehr moderat und der Bekanntheitsgrad des Siegels noch gering. Daher bestehen noch viele Unsicherheiten im Bereich Verarbeitung und Handel. Für die Erhöhung des Bekanntheitsgrades werden gezielte Kommunikationsstrategien nötig sein. Im Projektverlauf wurden bereits<a href="https://biozyklisch-vegan.org/hintergruende/#Anbauleitfaden">Informations- und Schulungsmaterialien sowie Handreichungen</a>erstellt sowie zahlreiche Aktivitäten im Social-Media Bereich durchgeführt. Mit einer Vernetzungstagung wurden gezielt relevante ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ aus allen Ebenen der Wertschöpfungskette zusammengebracht und ein Memorandum veröffentlicht. Durch seine aktive Beteiligung (Stand, Vorträge, Betriebsberatungen etc.) auf der BIOFACH, der Weltleitmesse für ökologische Produkte sowie bei den Ökofeldtagen konnte das Projektteam neue Kontakte entlang der Wertschöpfungskette bis auf die politische Ebene schaffen, die Vernetzung der Akteure verbessern und das Wissen über den biozyklisch veganen Anbau in die Breite bringen. Die Ergebnisse sind im Einzelnen im<a href="https://biozyklisch-vegan.org/wp-content/uploads/2023/05/230428_Projektendbericht_VegOeL-I.pdf">Projekt-Bericht</a>nachzulesen.</p><p>Um künftig mit dem tierfreien biozyklisch veganen Anbau mehr zur Transformation des Ernährungssystems beizutragen können, sind weiterführende Maßnahmen erforderlich, die helfen, ihn weiter zu entwickeln, zu verbreiten und zu verstetigen.</p>

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