Eine stärker pflanzenbetonte Ernährungsweise kann nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schutz des Klimas beitragen, aber wie steht es um die Entwicklung einer tierfreien Landwirtschaft? Das UBA hat im Rahmen der Verbändeförderung ein Projekt zum biozyklisch-veganen Landbau gefördert, welches die Potentiale und Hemmnisse des biozyklisch-veganen Landbaus untersuchte. Der biozyklisch-vegane Anbau ist eine besondere Form des viehlosen Ökologischen Landbaus, er wirtschaftet ohne die kommerzielle Haltung und Schlachtung von so genannten Nutztieren und ohne den Einsatz von Dünge- und weiteren Betriebsmitteln tierischer Herkunft. Die Nährstoffzufuhr erfolgt einzig durch pflanzliche Düngemethoden, dem Humusaufbau und damit der Bodenfruchtbarkeit sowie der Förderung der Artenvielfalt im Agrarökosystem wird besondere Bedeutung zugemessen. Diese Art der Bewirtschaftung ermöglicht vielfältige positive Effekte für den Tier-, Umwelt- und Naturschutz und für den Klimaschutz . Der biozyklisch-vegane Anbau verfügt als Alleinstellungsmerkmal seit Ende 2017 über einen IFOAM-akkreditierten veganen Öko-Anbaustandard, der weltweit einsetzbar ist. Mit dem Gütesiegel „Biozyklisch-Veganer Anbau“ können Produkte gekennzeichnet werden, die nach diesen Richtlinien erzeugt wurden. Ziel des Projekts „ Transformation des Ernährungssystems durch Entwicklung und Erhöhung des Beitrags des biozyklisch-veganen Anbaus“ (VegÖL) “ war, durch Entwicklung von Instrumenten und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verstetigung des biozyklisch-veganen Anbaus beizutragen. Der biozyklisch vegane Anbau ist bislang noch eher eine Nische, die allerdings auf ein wachsendes Interesse nicht nur der Konsument*innen stößt. In Verbindung mit der wissenschaftlichen Debatte um die Klimabelastung durch die Tierproduktion und der notwendigen Reduktion des Konsums tierischer Lebensmittel sowie den ethischen Fragen zur heutigen Tierhaltung wird der biozyklisch -veganen Landwirtschaft ein nicht unerhebliches Transformations- und Nachhaltigkeitspotential zugesprochen. Das Projektteam, der Förderkreis Biozyklisch-Veganer Anbau e. V. mit Sitz in Berlin, der sich für Tierrechte und eine vegane Lebensweise einsetzt, ermittelte zunächst die Chancen und Hemmnisse entlang der Wertschöpfungskette von biozyklisch veganen Produkten durch Interviews von Akteuren in den Bereichen Anbau, Verarbeitung, Handel und Konsum. Während auf Seiten der bewussten Konsument*innen die Produktqualität wertgeschätzt wird, ist die Nachfrage noch sehr moderat und der Bekanntheitsgrad des Siegels noch gering. Daher bestehen noch viele Unsicherheiten im Bereich Verarbeitung und Handel. Für die Erhöhung des Bekanntheitsgrades werden gezielte Kommunikationsstrategien nötig sein. Im Projektverlauf wurden bereits Informations- und Schulungsmaterialien sowie Handreichungen erstellt sowie zahlreiche Aktivitäten im Social-Media Bereich durchgeführt. Mit einer Vernetzungstagung wurden gezielt relevante Stakeholder aus allen Ebenen der Wertschöpfungskette zusammengebracht und ein Memorandum veröffentlicht. Durch seine aktive Beteiligung (Stand, Vorträge, Betriebsberatungen etc.) auf der BIOFACH, der Weltleitmesse für ökologische Produkte sowie bei den Ökofeldtagen konnte das Projektteam neue Kontakte entlang der Wertschöpfungskette bis auf die politische Ebene schaffen, die Vernetzung der Akteure verbessern und das Wissen über den biozyklisch veganen Anbau in die Breite bringen. Die Ergebnisse sind im Einzelnen im Projekt-Bericht nachzulesen. Um künftig mit dem tierfreien biozyklisch veganen Anbau mehr zur Transformation des Ernährungssystems beizutragen können, sind weiterführende Maßnahmen erforderlich, die helfen, ihn weiter zu entwickeln, zu verbreiten und zu verstetigen.
Sollten Sie der Ansicht sein, jemand fügt einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Schäden oder Leiden zu und verstößt damit gegen Tierschutzrecht, bringen Sie dies bitte zur Anzeige. Zeigen Sie aber nur das an, was Sie sicher wissen, selbst gesehen oder anderweitig festgestellt haben oder benennen Sie Zeugen dafür. Bitte nutzen Sie diese Anzeigen nicht dafür, private („Nachbarschafts-")Streitigkeiten auszutragen, etwa wegen Lärm- oder Geruchsbelästigungen. Entscheidend dabei muss immer sein, welche Auswirkungen bestimmte Haltungsbedingungen auf das Wohl der Tiere haben. Benutzen Sie bitte für Ihre Anzeige dieses Formular . Unmittelbare Vollzugsbehörden für den Tierschutz sind die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben die Berechtigung, Bedingungen in Tierhaltungen zu regeln, z.B. Veränderungen anzuweisen oder Verbote auszusprechen. Die Behörden haben verwaltungsrechtliche Möglichkeiten, ihre Anweisungen durchzusetzen. Liste der Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt gilt der Fundtiererlass . Demnach ist generell das Ordnungsamt Ihrer Stadt für Fundtiere zuständig. Nutzen Sie die Fundtieranzeige , um das aufgefundene Tier beim Ordnungsamt anzuzeigen. Sollten Sie eine Frage zum Tierschutz haben, werde ich versuchen diese zu beantworten. Schreiben Sie mir unter tierschutzbeauftragter(at)mw.sachsen-anhalt.de oder rufen mich unter 0391 567 4211 an. Sollte ich thematisch oder tatsächlich für Ihre Fragestellung nicht zuständig sein, leite ich Ihre Anfrage weiter. Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, die Sie unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/ministerium/service/datenschutzerklaerung/ einsehen oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz(at)mw.sachsen-anhalt.de anfordern können.
Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10 : Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09: Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903: Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10: Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10: Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15: Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14: Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 : Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11: Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14: Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15: Hausfriedensbruch Aktivisten „Zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben“ erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V. Berlin, 2. Februar 2022 - Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts veröffentlicht Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts erstellt. Das Gutachten enthält ebenfalls einen ausformulierten Vorschlag für ein Tierschutzgesetz, welches tierschutzgerechte Vorgaben enthält und wirksam und effektiv vollzogen werden kann. Neben einer umfassenden Reform des Tierversuchsrechts werden u. a. Vorschriften für Verbote von Transporten bestimmter lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben und eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen. "Der von uns ausformulierte Gesetzentwurf enthält ehrliche und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Vorgaben für die Tierhaltung und ausdrückliche Verbote bestimmter, stark tierschädigender Praktiken. Unsere Vorschläge enthalten keine großflächigen Ausnahmen für die Tierindustrie, wie sie das aktuell geltende Tierschutzrecht vorsieht", so die Mitautorin des Gutachtens, Barbara Felde. Der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ist der zweite Teil einer durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Begutachtung. Der erste Teil - ein Reformvorschlag für eine Neufassung der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz - ist durch Professor Dr. Jens Bülte und Anna-Lena Dihlmann bereits als Gesetzentwurf ( Drucksache 19/27752 ) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Renate Künast, die als zuständige Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bei der Beauftragung der Gutachten mitwirkte und für diese Ausgabe ein Vorwort verfasste, erklärt: "Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist die gesellschaftliche Betriebserlaubnis für einen Großteil der heutigen Nutztierhaltungen abgelaufen. Da wird es nicht ausreichen, wenn wir nur versuchen, den Aufwand für bessere Tierhaltung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ordentlich zu honorieren. Das Tierschutzgesetz selbst muss dem Anspruch des Grundgesetzes entsprechen und deshalb sind die Ausnahmen endlich zu streichen und für alle Tierarten Mindeststandards zu normieren. Dank an die Autor:innen für die Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs, der bei der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes sicher eine Richtschnur sein wird. Neben dem rechtlichen Änderungsbedarf ist es aber auch nötig, dem Tierschutzrecht in der juristischen Ausbildung künftig einen höheren Stellenwert beizumessen. Es geht um die Haltung von Millionen Tieren jedes Jahr. Ich bin sicher, mit diesem neuen Band werden Expertisen vorgelegt, die wegweisende Beiträge zur Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes sind." Beide Gutachten wurden nun im NOMOS-Verlag als Band der Reihe "Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft" als Buch sowie in einer elektronischen Open Access-Version veröffentlicht. Die Open Access-Version des Bandes "Reform des Tierschutzrechts" kann abgerufen werden. Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“
Das Land Sachsen-Anhalt veröffentlicht in zweijährigem Rhythmus einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes im Land. Der Tierschutzbericht 2023 umfasst den Berichtszeitraum 2021 und 2022. Ihm sind Ausführungen über die Entwicklung des Tierschutzrechts, Tierschutzaktivitäten des Landes auf Bundes- und Länderebene, Initiativen und Forschungstätigkeit zur Verbesserung der Tierschutzsituation in Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Der Bericht bietet unter anderem Einblick in die Ergebnisse behördlicher Tierschutzkontrollen, Fördermaßnahmen für Tierhaltungsbetriebe und Tierheime, ehrenamtliche Tierschutzarbeit und die Verleihung des Tierschutzpreises. In ihm sind außerdem die Tätigkeitsberichte des Landestierschutzbeirates und des Tierschutzbeauftragten des Landes aufgeführt. Link zum Tierschutzbericht 2023 (barrierearm, 4,9 MB) Zum Nachlesen: Tierschutzbericht 2021 (barrierearm, 4,3 MB) Tierschutzbericht 2019 (barrierefrei, 2,6 MB) Tierschutzbericht 2017 (barrierearm, 9,3 MB)
Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist am Dienstort Stendal zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle Sachbearbeitung Landwirtschaftliche Fachstelle/ Qualitätsüberwachung Milch und Milcherzeugnisse (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Wer sind wir? Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir sind Dienstleister und Partnerbehörde für die Entwicklung des ländlichen Raumes in unse- rem Amtsbereich und nehmen als Agrar- und Forstverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ver- schiedene Aufgaben der landwirtschaftlichen und forstlichen Förderung wahr. Im Norden des Landes sind wir für die Gebiete der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Stendal zuständig. Wir sind Arbeitgeber für rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir stehen für eine starke Agrarstruktur, eine lebenswerte Region und ein verantwortungsvolles Miteinander mit Kommunen, Landwirten, Waldbesitzern und jedem anderen Bürger als unsere Kunden. Wir fördern und planen Maßnahmen um den Ländlichen Raum ökologisch nachhaltig und wirt- schaftlich leistungsfähig zu gestalten. Was bieten wir Ihnen? moderner und krisensicherer Arbeitsplatz Arbeit in einem zukunftsorientierten Team mit Anwendung von künstlicher Intelligenz, Drohnen und aktuellen geobasierten Tablets eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zu Teil- nahme an Fortbildungen flexible Arbeitszeitregelung (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, Teilzeit, Homeoffice, Freizeitausgleich von Mehrarbeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, vermögenswirksame Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) Betriebliches Gesundheitsmanagement, Dienstsport, ergonomischer Arbeitsplatz Welche Aufgaben sollen Sie wahrnehmen? Für das Sachgebiet „Landwirtschaftliche Fachstelle, Förderung, Tierzucht und Prüfdienste, Aus- bildungsberatung“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter zur Bearbeitung der folgenden Aufgaben: Bearbeitung von Anträgen, Auszahlungsanträgen, Verwendungsnachweisen und Wider- sprüchen im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Agrarinvestitions- programm) Erarbeitung von betriebswirtschaftlichen Stellungnahmen zu Gutachten und Betriebs- konzepten Bearbeitung von Anträgen, Verwendungsnachweisen und Widersprüchen bei der För- derung in besonderen Notlagen (Katastrophenhilfsprogramme) Bearbeitung des Förderverfahrens zur Gewährung von Zuwendungen für die Verbesse- rung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere Qualitätsüberwachung von Milch und Milcherzeugnissen in landesweiter Zuständigkeit Zuständige Stelle für die Rohmilch-Güteverordnung in Sachsen-Anhalt Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen? Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung für den landwirtschaftlichen Dienst (ein- schließlich landwirtschaftlich- technischer Dienst) gemäß Nr. 9.2.2 Abschnitt I der An- lage 1 zu § 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (LVO LSA), Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (nach bisheri- gem Recht: gehobener landwirtschaftlich- technischer Dienst) oder einen Bachelorab- schluss bzw. entsprechenden Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Landwirt- schaft. Die Tätigkeit erfordert unter anderem vertiefte Kenntnisse im Bereich Betriebswirtschaft und den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Zum Aufgabengebiet gehört die sichere Anwendung der geltenden Rechtsgrundlagen, deshalb sind Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts, Lebensmittel- und Tierschutzrecht wünschenswert. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifü- gen) und die Bereitschaft zum Fahren in unwegsamen Gelände mit Dienstkraftfahrzeu- gen. Des Weiteren sind sehr gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Spra- che, mindestens vergleichbar mit dem Niveau C1, erforderlich. Erwartet werden ferner Team- und Kommunikationsfähigkeit, Konflikt- und Kritikfähig- keit, große Sorgfalt und Genauigkeit sowie Belastbarkeit. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nach- weis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 24.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1188788) Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen genügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Motivationsschreiben Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) ggf. Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise und sonstige Zertifikate (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnachweise) Führerschein ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bei Fragen zur Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Michelmann unter 03931/633 328 für weitere Auskünfte gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Datenschutzhinweise für Bewerber/ Bewerberinnen (m/w/d) gemäß Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben
Posteingangsstempel Antrag zur Förderung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt Förderrichtlinie Tierschutz 1. Allgemeine Angaben 1.1 Antragsteller 1.2 Begünstigter (nur ausfüllen, soweit abweichend vom Antragsteller) 1.3 Betriebs- und Unternehmensidentifizierung 1.3.1. Nr. der Eintragung in das Handelsregister, Registergericht juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften, Einzelkaufleute 1.3.2. für gewerbliche Unternehmen zusätzlich Name, Vorname / Betriebsbezeichnung Anschrift (PLZ,Ort, Straße, Haus-Nr.) Bankverbindung Kontoinhaber(in) Kreditinstitut IBAN 2. Maßnahme gemäß Angaben im Finanzierungsplan 2.1. Bezeichnung des Zuwendungszwecks gem. o. g. Förderrichtlinie: 2.2. Ort des Vorhabens: 2.3. Finanzierung des Vorhabens (Angaben in €) 2.3.1. Sachausgaben 2.3.1. Personalausgaben 2.3.3. Dienstleistungen Dritter 2.3.4. Gesamtausgaben Sofern nicht ausreichend, weitere Angaben auf gesondertem Blatt vornehmen 425 001 PDF 06.2020 (Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design BIC 3. Beantragte Förderung (Angaben in €) Förderjahr Art der Förderung EUR Beantragter Zuschuss Eigenmittel Gesamtausgaben 4. Durchführungszeitraum Beginn: Ende: 5. Anlagen (soweit erforderlich) Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei nachgewiesener Eilbedürftigkeit Abtretungserklärung, falls benötigt Stellungnahme der Maßnahmebeschreibung Weitere Anlagen bei Förderung von Tierheimen in Sachsen-Anhalt: Verpflichtunsgerklärung des Tierheimträgers, keine zum Zweck der Vermittlung aus dem Ausland verbrachten Tiere in das Tierheim aufzunehmen Erklärung der für die Tätigkeit gem. § 11 des Tierschutzgesetzes verantwortlichen Person, ob während eines Zeitraumes von 5 Jahren vor dem Tag der Antragstellung durch sie begangene Verstöße gegen gemeinschaftliches oder nationales Tierschutzrecht amtlich festgestellt wurden Finanzierungsplan, mit der Erklärung, dass das Vorhaben eine tragfähige wirtschaftliche Grundlage hat und die Finanzierung der Maßnahme oder die Durchführung des Vorhabens ohne Zuwendung nicht möglich ist ergänzend zum Fianzierungsplan eine Übersicht über die vorgesehenen unbaren Eigenarbeitsleistungen (Art der Arbeitsleistung, deren Bewertung und die angesetzten Stunden je Arbeitsleistung) Bauvorentwurf mit begeitendem Erläuterungsbericht, einschließlich Kostenvoranschlag, für die geplante Maßnahme Stellungnahme des zuständigen Veterinäramtes zur Eignung der vorgesehenen Maßnahme Kopie der Vereinssatzung oder Geschäftsordnung sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister Ich versichere / Wir versichern, dass alle von mir/von uns gemachten Angaben im Antrag (einschließlich Anlagen) vollständig und richtig sind. Ort/Datum 425 001 PDF 06.2020 (Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design Unterschrift des/der Antragsteller(s)/ Vertretungsberechtigten
Das Projekt "KlimaAktiv - Umweltbildung zum Thema Klima und Klimaschutz in der verbandlichen Jugendarbeit" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Jugendumweltnetzwerk JANUN.Die JugendAktion Natur- und Umweltschutz Niedersachsen, vereinfacht Jugendumweltnetzwerk Niedersachsen genannt, ist der Zusammenschluss der niedersächsischen Jugendumweltverbände und -gruppen, allen voran der Gründungsmitglieder BUNDjugend, Naturschutzjugend und des Deutschen Jugendbund für Naturbeobachtung. Zudem organisieren sich im Netzwerk zahlreiche Mitglieder und Projektgruppen, die sich für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen stark machen. JANUN ist besonders durch den sehr hohen Grad an Offenheit und Partizipationsmöglichkeiten charakterisiert und entwickelt und führt attraktive Bildungsangebote nicht nur für Jugendliche, sondern vor allem auch mit Jugendlichen durch. JANUN veranstaltet zahlreiche Seminare und Projekte zu Themen aus den Bereichen Natur, Umwelt und Eine Welt, aber auch internationale Jugendbegegnungen, Freizeiten und vieles mehr. In den letzten Jahren hat JANUN e.V. zahlreiche Umweltbildungsprojekte erfolgreich durchgeführt und kann auf langjährige Erfahrungen im Projektmanagement im Jugendbildungsbereich zurückgreifen. Auch mit dem Thema Klimaschutz bestehen viele Vorerfahrungen. Mit dem Projekt 'Klimaretter.in', das in den Jahren 2007/2008 eine Klima-Ausstellung an niedersächsische Schulen brachte und Aktionsmöglichkeiten für Jugendliche zum Thema entwickelte, bestehen inhaltliche Vorerfahrungen, auf die konkret aufgebaut werden kann. Zudem beteiligt sich JANUN bei der Entsendung von Ehrenamtlichen als Delegierte zu Klimakonferenzen (Bonn) und beschäftigt sich intensiv mit dem Themenfeldern Klima und Ernährung (Tierrechts AK), Klima und Energie (Kohlekraftwerke) sowie Klima und Konsum (KonsuMensch, KonsumGlobal).
Die Tierrechtsorganisation Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner hat die Ratte zum Versuchstier des Jahres 2017 ernannt. Der Kleinsäuger wird nach der Maus am zweithäufigsten in Tierversuchen eingesetzt. Gemeinsam mit dem Schirmherrn Prof. Dr. Franz Gruber macht der Verband auf das versteckte Leid der Tiere im Labor aufmerksam. Zudem informieren Menschen für Tierrechte über existierende und fehlende tierversuchsfreie Methoden und fordern Politik und Wissenschaftsgemeinschaft auf, endlich effektive Maßnahmen für den Ausstieg aus dem Tierversuch zu ergreifen.
Tierschutzbericht 2019 Bericht der Landesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum 2017/2018 2|Seite Grußwort der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Eine für mich immer wieder schöne Veranstal- tung war auch im Oktober 2018 die Verleihung des Tierschutzpreises. Hier wurden Tierhalter ausgezeichnet, die sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Tierwohls in der Nutztier- haltung engagieren. In einer beeindruckenden Art und Weise werden hier Tiere artgerecht ge- halten, weil sie wesentliche arttypische Verhal- tensweisen ausüben können. Liebe Tierschutzinteressierte, liebe Leserinnen und Leser, Sie halten gerade den neuen Bericht zur Situa- tion des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt in den Händen. Dieser Tierschutzbericht umfasst den Zeitraum 2017 und 2018 und stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt, in Deutschland und der Europäischen Union dar. Tierschutz nimmt inzwi- schen in der Gesellschaft einen hohen Stellen- wert ein. Die Forderung nach einer tiergerechten Haltung von Nutztieren und damit einer ethisch akzeptablen Erzeugung von Lebensmitteln wird immer bedeutsamer. Im Bericht werden vordergründig aktuell disku- tierte Herausforderungen in der Nutztierhaltung aufgezeigt. Die Nutztierhaltung steht momentan vor gewaltigen Anstrengungen. So wird in der Schweinehaltung derzeit das Ende der betäu- bungslosen Kastration angestrebt und das Ver- bot des routinemäßigen Kupierens der Schwanz- spitzen umgesetzt. Ebenso werden im Bericht Tiertransporte und Stalleinbrüche thematisiert. Daneben erfolgt der traditionelle Bericht zu amtli- chen Kontrollen zur Einhaltung des geltenden Tierschutzrechtes. Die Verantwortung für die Unterbringung, Versor- gung und Pflege von Tieren liegt beim Tierhalter. Politik und Verbandsarbeit kann Rahmenbedin- gungen gestalten und es möglichst einfach ma- chen, dieser Verantwortung nachzukommen. Ge- fragt sind neben dem engagierten Landwirt, der innovativ nach neuen tiergerechteren Lösungen sucht, auch die Wissenschaftler, die bewusst neue Versuchswege gehen, um die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren oder auch die zahl- reichen ehrenamtlichen Tierschützer, die viel Zeit und auch Geld investieren, um den Tieren in ih- rer direkten Umgebung auf Gnadenhöfen, an Futterstellen oder in Tierheimen ein gutes Leben zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt all denjenigen, denen das Tierwohl nicht egal ist. Ausdrücklich einge- schlossen seien die engagierten Tierschützer, die sich im Tierschutzverein zum Beispiel um die Versorgung von freilebenden herrenlosen Katzen kümmern oder die Verbraucher, die mit ihrer Kaufentscheidung zeigen, dass ihnen die Her- kunft des Fleisches nicht gleichgültig ist. Mit einem Zitat von Albert Einstein wünsche ich Ihnen viele interessante Erkenntnisse beim Le- sen des neuen Tierschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt: „Es ist die reinste Form des Wahnsinns, immer das Gleiche zu denken, immer das Gleiche zu tun und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Ihre Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Ener- gie des Landes Sachsen-Anhalt 3|Seite
Origin | Count |
---|---|
Bund | 20 |
Land | 16 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 14 |
Förderprogramm | 5 |
Text | 6 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 17 |
offen | 19 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 36 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 15 |
Dokument | 6 |
Keine | 12 |
Unbekannt | 3 |
Webseite | 22 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 7 |
Lebewesen & Lebensräume | 35 |
Luft | 9 |
Mensch & Umwelt | 36 |
Wasser | 6 |
Weitere | 22 |