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Einführung eines freiwilligen Tierschutzlabels in Deutschland

Am 16. Januar 2013 stellten der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine neue freiwillige Tierschutz-Kennzeichnung vor. Zum Verkaufsstart von Produkten, umfasst das Tierschutzlabel zwei Stufen: Einstieg und Premium. Beide Stufen gibt es zunächst nur für Masthühner und -schweine. Die freiwillige Tierschutzkennzeichnung soll Verbrauchern helfen, Produkte, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten wurden, zu erkennen. Die Tierschutzstandards des Labels sichern, dass während der landwirtschaftlichen Produktion die Tiere artspezifischen Verhaltensweisen nachkommen können. Das bedeutet für das Masttier, eine artgerechte Ausgestaltung der Ställe oder auch schonende und kurze Tiertransporte sowie zuverlässige Betäubung vor der Schlachtung. Außerdem sind die Gruppengrößen im Stall und die absolute Größe des Tierbestandes begrenzt.

Rheinland-Pfalz verbietet Tiertransporte über lange Strecken

Verbot des Tiertransports über lange Strecken und Beendigung der bisherigen Einzelfallprüfung der Kommunen mit Erlass vom 28. Juli 2020, Auswirkung auf die Tierhaltung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Transport, Töten und Schlachten von Nutztieren

Schächten Unter Schächten versteht man die Schlachtung (Entblutung) eines Tie- res ohne vorherige Betäubung. Einem unbetäubten Tier werden bei vollem Bewusstsein mit einem Messer von der Kehle aus Haut, Muskeln, die Hals- schlagadern, die Luft- und Speiseröhre und die Nervenstränge durchtrennt. In Deutschland verbietet das Tier- schutzgesetz ein Tier ohne Betäubung zu schlachten. Das gilt nicht nur für gewerbliche, sondern auch für private Schlachtungen. Hinweis: In Sachsen- Anhalt wurden seit 2016 weder Anträge auf Zulassung des Schächtens gestellt noch genehmigt. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren zwingend vor- schreibt, können bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmege- nehmigung zum Schächten beantra- gen. Dafür muss die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angegeben werden. In den meisten Fällen stehen Betäubungsmethoden zur Verfügung, die auch mit religiös bedingten Anfor- derungen vereinbar sind. Zudem dürfen Tiere in Deutschland nur von Personen geschlachtet werden, die eine Sachkun- de vorweisen können. Schächten ohne Genehmigung kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden. Werden Tieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuge- fügt, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Rinder im Tiertransporter (Titel); ledmark31/Shotshop.com Tiertransporter; ronyzmbow/Shotshop.com Schweinehälften Schlachthof; grigvovan/Shotshop.com Schlachtgeflügel; Bork/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Transportieren, Töten und Schlachten von Nutztieren Tiertransporte Für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten die Vorschriften der EU-Tiertransportverord- nung (VO (EG) 1/2005), die in Deutschland durch die nationale Tierschutz-Transport- verordnung ergänzt wird. Wichtige Inhalte sind: • Tiere dürfen nur befördert werden, wenn alle Anforderungen für den tier- schutzgerechten Transport erfüllt sind. • Grundsätzlich sind die Transportunter- nehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Bedingun- gen sicherzustellen. • Tiere, die sich nicht selbstständig bewe- gen können und/oder große offene Wunden aufweisen, sind transportun- fähig und dürfen nicht transportiert werden. • Fahrer von Nutztiertransporten benö- tigen einen Befähigungsnachweis, der eine Sachkunde nach Ablegen einer entsprechenden Prüfung belegt. • Für lange Tiertransporte (über acht Stunden, z.B. ins Ausland) sind umfang- reiche Planungen und Dokumentatio- nen zum Beispiel der Unterwegsversor- gung nachzuweisen. • Bei einer Voraussage von über 30°C Außentemperatur in Bereichen der Transportstrecke ist ein Transport tier- schutzwidrig. • Die bedarfsgerechte Versorgung aller Tiere ist für die gesamte Dauer des Transportes durch den Organisator des Transportes sicher zu stellen. • Ein Zugriff auf die Daten des Transport- fahrzeuges durch die Kontrollbehörden ist zu ermöglichen. Diese umfassen die genaue Position des Fahrzeuges, die Transporttemperaturen und Versor- gungsintervalle der Tiere. Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Um ordnungsgemäße Tiertransporte gewährleisten zu können, sind Kontrollen innerhalb und auch außerhalb der EU bis zum Ziel des Tiertransportes möglich. • Zeitpunkt: bei Abfahrt, Ankunft und während des Transportes • Kontrollumfang: - Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, - Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Fahrzeuge, - Überwachung und Kontrolle der zu- lässigen Transportdauer und Versor- gungsintervalle, - Überprüfung des Platzangebotes der Einzeltiere im Transportfahrzeug Tierschutzkontrollen bei Transporten in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 transportierte Nutztiere: 703.426 Anzahl der Kontrollen: 9.767 davon Beanstandungen: 198 Artikel 3 der EU-Schlachtverordnung: Bei der Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden die Tiere von jedem vermeidbarem Schmerz, Stress und Leiden verschont. Schlachten und Töten Es gelten für alle EU-Mitgliedsstaaten die EU-Schlachtverordnung (VO (EG) 1099/2009) und in Deutschland die na- tionale Tierschutz-Schlachtverordnung. • Wirbeltiere dürfen nur unter wirksa- mer Schmerzausschaltung (Betäu- bung) in einem Zustand der Wahrneh- mungs- und Empfindungslosigkeit getötet (entblutet) werden. • Die Tötung der Tiere hat bis maximal 60 Sekunden (Rinder) bzw. 20 Sekun- den (alle anderen Tierarten) nach der Betäubung zu erfolgen, um ein Wie- dererlangen der Wahrnehmungsfähig- keit sicher zu verhindern. • In allen Bereichen, von der Handha- bung und Pflege bis zur Ruhigstel- lung, Betäubung und Entblutung der Tiere, dürfen nur Personen mit einer Sachkundebescheinigung (Nachweis Sachkundeschulung und -prüfung) tätig werden.

Tierschutzbericht 2019 des Landes Sachsen-Anhalt

Tierschutzbericht 2019 Bericht der Landesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum 2017/2018 2|Seite Grußwort der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Eine für mich immer wieder schöne Veranstal- tung war auch im Oktober 2018 die Verleihung des Tierschutzpreises. Hier wurden Tierhalter ausgezeichnet, die sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Tierwohls in der Nutztier- haltung engagieren. In einer beeindruckenden Art und Weise werden hier Tiere artgerecht ge- halten, weil sie wesentliche arttypische Verhal- tensweisen ausüben können. Liebe Tierschutzinteressierte, liebe Leserinnen und Leser, Sie halten gerade den neuen Bericht zur Situa- tion des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt in den Händen. Dieser Tierschutzbericht umfasst den Zeitraum 2017 und 2018 und stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt, in Deutschland und der Europäischen Union dar. Tierschutz nimmt inzwi- schen in der Gesellschaft einen hohen Stellen- wert ein. Die Forderung nach einer tiergerechten Haltung von Nutztieren und damit einer ethisch akzeptablen Erzeugung von Lebensmitteln wird immer bedeutsamer. Im Bericht werden vordergründig aktuell disku- tierte Herausforderungen in der Nutztierhaltung aufgezeigt. Die Nutztierhaltung steht momentan vor gewaltigen Anstrengungen. So wird in der Schweinehaltung derzeit das Ende der betäu- bungslosen Kastration angestrebt und das Ver- bot des routinemäßigen Kupierens der Schwanz- spitzen umgesetzt. Ebenso werden im Bericht Tiertransporte und Stalleinbrüche thematisiert. Daneben erfolgt der traditionelle Bericht zu amtli- chen Kontrollen zur Einhaltung des geltenden Tierschutzrechtes. Die Verantwortung für die Unterbringung, Versor- gung und Pflege von Tieren liegt beim Tierhalter. Politik und Verbandsarbeit kann Rahmenbedin- gungen gestalten und es möglichst einfach ma- chen, dieser Verantwortung nachzukommen. Ge- fragt sind neben dem engagierten Landwirt, der innovativ nach neuen tiergerechteren Lösungen sucht, auch die Wissenschaftler, die bewusst neue Versuchswege gehen, um die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren oder auch die zahl- reichen ehrenamtlichen Tierschützer, die viel Zeit und auch Geld investieren, um den Tieren in ih- rer direkten Umgebung auf Gnadenhöfen, an Futterstellen oder in Tierheimen ein gutes Leben zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt all denjenigen, denen das Tierwohl nicht egal ist. Ausdrücklich einge- schlossen seien die engagierten Tierschützer, die sich im Tierschutzverein zum Beispiel um die Versorgung von freilebenden herrenlosen Katzen kümmern oder die Verbraucher, die mit ihrer Kaufentscheidung zeigen, dass ihnen die Her- kunft des Fleisches nicht gleichgültig ist. Mit einem Zitat von Albert Einstein wünsche ich Ihnen viele interessante Erkenntnisse beim Le- sen des neuen Tierschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt: „Es ist die reinste Form des Wahnsinns, immer das Gleiche zu denken, immer das Gleiche zu tun und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Ihre Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Ener- gie des Landes Sachsen-Anhalt 3|Seite

Der Landestierschutzbeauftragte

Die Aufgaben des Tierschutzbeauftragten Zur Person des Landes- tierschutzbeauftragten Dr. med. vet. Marco König Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen Die Stelle eines Tierschutzbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt wurde mit Beschluss des Landtages am 26. März 2015 geschaffen, um den Tierschutz im Land zu fördern und einen effektiven Tierschutz zu gewährleisten. • Jahrgang 1963 • 1984 bis 89 Studium der Veterinärmedizin in Leipzig und Pflichtassistent in tierärztli- cher Praxis • seit 1990 in der Veterinärverwaltung von Sachsen-Anhalt (Landkreis Jerichower Land und Landeshauptstadt Magdeburg) • 25 Jahre Berufserfahrung auf vielen Ge- bieten des Tierschutzes (Nutztierhaltung, Heimtierhaltung, Schlachtung und Tötung, Tiertransporte, Tierversuche u.v.m.) • seit 1. Februar 2016 Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Der Tierschutzbeauftragte ist der Interessenvertreter für alle Tierschutz- fragen im Land Sachsen-Anhalt. Er berät das für Tierschutz zuständige Ministerium in allen Fragen des Tier- schutzes und erarbeitet Stellungnah- men zu speziellen Tierschutzfragen. Darüber hinaus unterbreitet er Vorschlä- ge und Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes im Land Sachsen-Anhalt. Der Tierschutzbeauftragte ist Ansprech- partner für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen, die einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz melden oder andere Anliegen vorbringen möchten. Als Vorsitzender des Tierschutzbeirates erarbeitet er Vorschläge, wie der Tier- schutzgedanke weiter ressortübergrei- fend und insbesondere in der Öffentlich- keit gefördert werden kann. Der Landestierschutz- beauftragte Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Foto: Dr. M. König, MULE Stand 09 / 2019 Die Stabsstelle und ihre Aufgaben im Land Sachsen-Anhalt Die Stabsstelle für Tierschutz Die Stabsstelle des Landestierschutz- beauftragten ist eine selbstständige Organisationseinheit außerhalb der Abteilungsstruktur im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Der Tierschutzbeauftragte ist Ansprechpart- ner für Tierschutzverbände und -vereine, Bürgerinnen und Bürger sowie für Behör- den, Organisationen und Einrichtungen, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen. Der Landestierschutzbeauftragte ist fach- lich und politisch unabhängig. Er verfügt nicht über behördliche Kompetenzen, kann deshalb weder etwas verbieten noch Genehmigungen aussprechen. Alle zwei Jahre erstattet der Landestier- schutzbeauftragte dem Landtag einen Si- tuationsbericht zum Stand des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt. Unterstützung erhält der Tierschutzbeauftragte von einer Sachbearbeiterin in der Stabsstelle. Dem Tierschutzbeauftragten obliegt die Leitung und Geschäftsführung des Lan- destierschutzbeirates. Der Landestierschutzbeauftragte hat ei- nen eigenen Etat. Dieser kann für Öffent- lichkeitsarbeit, Gutachten und Studien verwendet werden. Auch die Verleihung des Tierschutzpreises des Landes wird von der Stabsstelle organisiert. Sie führt zudem eine unabhängige Pressearbeit durch. Bild rechts: Verleihung des Tierschutzpreises 2018 des Landes Sachsen-Anhalt durch Landwirtschaftsministe- rin Prof. Claudia Dalbert (li.) und den Tierschutzbeauf- tragten, Dr. Marco König (re.). (Foto: Jens Schlüter) Beratungsauftrag in Tierschutzfragen • Beratung der Landesregierung, des für den Tierschutz zuständigen Ministeri- ums und der nachgeordneten Behör- den in Fragen des Tierschutzes ein- schließlich bei Rechtsetzungsvorhaben, • Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie wis- senschaftliche Einrichtungen, • Beratung durch geeignete Öffentlich- keitsarbeit, die Durchführung von und Teilnahme an Tierschutz- und Weiter- bildungsveranstaltungen, Herstellung von Broschüren, Merkblättern etc. Einhaltung tierschutz- rechtlicher Bestimmungen • Abgabe von Stellungnahmen und Berichten zu Fragen des Tierschutzes,Mitwirkung an EU-, Bun- desrats- und Landtagsangelegenhei- ten zu Tierschutzfragen, • Beteiligung bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie tierschutzfachlichen und -recht- lichen Initiativen, • Beanstandung ihm bekannt gewor- dener Verstöße gegen tier- und arten- schutzrechtliche Vorschriften bei den zuständigen Behörden Stärkung von Tierschutz und Tierwohl im Land • Zusammenarbeit in Tierschutzfra- gen mit Tierschutzverbänden und -vereinen, Berufs- und Fachverbän- den sowie wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen, • Stärkung der Belange und das Ver- ständnis für Tierschutz im Bereich der Bildung und Öffentlichkeit, • Förderung der Gewinnung, Wahr- nehmung und Umsetzung von Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung, • Verleihung des Tierschutzpreises zu verschiedenen Themenbereichen, • Auswertung von Gutachten und neuen wissenschaftlichen Erkennt- nissen zu Fragen des Tierschutzes und ihre Weitergabe an die Veteri- närverwaltung, die Tierschutzver- bände, die Politik und die Medien, • Vorschläge zu Erlassen, Landesver- ordnungen und -gesetzen sowie politischen Initiativen, • Vergabe und Auswertung von Gut- achten zu Tierschutzfragen, • Leitung des Landestierschutz- beirates

Aeikens legt Tierschutzbericht 2013/2014 vor

Magdeburg. Die Landesregierung hat wieder einen eigenständigen Tierschutzbericht vorgelegt. In den vergangenen Jahren war der Tierschutz Teil des Agrarberichtes. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte am Montag in Magdeburg, der Bericht trage der gewachsenen Rolle des Tierschutzes in der Gesellschaft Rechnung. Aeikens: ?Wir möchten mit diesem Bericht auch zeigen, dass der Einsatz für Tierschutz und Tierwohl kein Feld für  Sonntagsreden ist, sondern sich zusammensetzt aus dem aktiven Um- und Durchsetzen geltender Bestimmungen und der aufopferungsvollen Arbeit vieler ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger.?  Aeikens: ?Und wenn sich zeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben unklar sind oder Lücken aufweisen, möchten wir, dass die Lücken geschlossen werden.?  Er verwies auf die zahlreichen Initiativen der Landesregierung auf Landes- und Bundesebene in den vergangenen Jahren. Dazu zählen Erlasse zum tierschutzgerechten Töten von Ferkeln in Schweinezuchtanlagen, ein Kontrollkonzept für die amtliche Überwachung im Bereich Tierschutz/Tierseuche, die Einsetzung einer Arbeitsgruppe ?Tierschutz in der Schweinehaltung? und der Runderlass zur Behandlung von Fund- und herrenlosen Tieren, mit dem Sachsen-Anhalt bundesweit eine Vorreiterrolle besetzt.Aeikens stellte das Engagement ehrenamtlicher Helfer für den Tierschutz heraus: ?Sie sind eine wichtige Grundlage des aktiven Tierschutzes. Ihre Arbeit in den Tierschutzvereinen des Landes, den Tierheimen und Tieraufnahmestationen oder die Betreuung frei lebender herrenloser Tiere ist unverzichtbar.?In Sachsen-Anhalt sind 33 Tierschutzvereine unter dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. angesiedelt. Die Mehrzahl dieser Tierschutzvereine betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Derzeit gibt es flächendeckend 30 Tierheime und neun Tieraufnahmestationen. Hinzu kommt ein weiterer Tierschutzverein unter dem Dachverband ?Menschen für Tierrechte? e.V. sowie mehrere Tierschutzvereine, die einen Gnadenhof betreiben und als tierheimähnliche Einrichtung fungieren.Kontrollen bei NutztierenIm Jahr 2014 wurden in Sachsen-Anhalt 1971 Nutztierhaltungen kontrolliert. Dabei stellten die Behörden in 119 Betrieben, das sind rund sechs Prozent, Verstöße fest. 2013 wurden von 1916 Nutztieranlagen 134 beanstandet (7,3 Prozent).  Am häufigsten registrierten die Behörden Verstöße in schweinehaltenden Betrieben, fast jeder fünfte kontrollierte Stall fiel durch Mängel auf. Aeikens: ?Wir haben besonders im Schweinebereich  einen sehr hohen Kontrolldruck aufgebaut, bis hin zu außerplanmäßigen Schwerpunktkontrollen.  Es zeigt sich, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafanzeigen bei schwerwiegenden Verstößen zur Besserung führen.?Ein weiterer Schwerpunkt waren die Tiertransporte. Bei den im Jahr 2014 durchgeführten 5227 Kontrollen wurden 125 Verstöße festgestellt, im Jahr 2013 gab es bei 4763 Kontrollen 63 Beanstandungen. Aeikens sagte, die relativ niedrige Anzahl an festgestellten Verstößen spreche für die weitgehende Einhaltung der Tierschutzvorschriften seitens der Beteiligten. Beanstandungen betrafen beispielsweise mangelhafte Begleitdokumente (z. B. Feststellung von Personen ohne Befähigungsnachweis, unzureichend erarbeitete oder fehlerhafte Transportpläne), eine Überbelegung der Transportmittel und (ggf. damit einhergehend) die Feststellung von Ver-letzungen an den Tieren.Aeikens sagte, es sei wichtig, Kinder mit dem richtigen Umgang mit Tieren vertraut zu machen. ?Wer schon als Kind mit Tieren zu tun hat, entwickelt Verantwortungsbewusstsein und lernt die Bedürfnisse und Ansprüche von Tieren kennen. Der Tierschutzpreis des Landes rückte 2014 Projekte mit Vorschulkindern in den Mittelpunkt. Der erste Platz ging an den Verein ?Tiere helfen Kindern e.V.?, Kita Domänenhof, Ballenstedt OT Radisleben. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Tiere zur Ressourcenaktivierung bei gesunden, behinderten und benachteiligten Kindern zusammenzubringen. Dabei können die Kinder Natur und Lebewesen im  täglichen Umgang erleben und bekommen Wissen und Vorstellungen über Tierschutz vermittelt.Der zweite Platz ging an die Kita ?Kleine Rebläuse? in Freyburg für das Projekt ?Die Hühner?, der dritte Platz an die Kita ?Kleine Strolche? in Mertendorf/OT Punkewitz für den Kinderbauernhof. Der Tierschutzbericht steht im Internet auf den Seiten des Landwirtschafts- und Umweltministeriums (www.mlu.sachsen-anhalt.de). Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

VSMK 2020: Stärkung der Verbraucherinteressen im Blick

Magdeburg. Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder setzen sich für eine stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen in der Corona-Krise ein. Die Umwandlung von Zahlungsansprüchen in unabgesicherte Wertgutscheine sehen sie kritisch. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien freiwillig bereit, Gutscheine zu akzeptieren. Jedoch könne die Absicherung ganzer Branchen nicht allein zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgen, heißt es in einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Die Ministerinnen und Minister bitten daher die Bundesregierung, sich darum zu bemühen, dass die als Ersatz für Zahlungsansprüche angebotenen Wertgutscheine gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden. Zudem halten die Ministerinnen und Minister eine bessere Insolvenzabsicherung insbesondere bei Flugreisen für notwendig. Die Länder haben sich im Rahmen der 16. Verbraucherschutzministerkonferenz unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert über Fragen des gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes abgestimmt. Zwei Themen standen dabei im Vordergrund: die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Betonung der Verbraucherinteressen in der Corona-Krise. „Uns eint das gemeinsame Ziel, den Verbraucherschutz gut zu organisieren und Verbraucherrechte zu stärken“, so Grimm-Benne. Verbraucherschutz durchdringe den gesamten Alltag und sei von Bedeutung z.B. bei Altersvorsorgeprodukten/ Versicherungen, bei Lebensmitteln, Interneteinkäufen und Energielieferverträgen. „Vor allem die Regelungen im Veranstaltungsvertrags- sowie im Pauschalreiserecht, die viele Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigt hat, wird die VSMK genau im Auge behalten“, sagte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL. „Eine angemessene Insolvenzabsicherung insbesondere im Pauschalreiserecht ist aus unserer Sicht dringender denn je, das hat nicht nur die Corona-Krise gezeigt. Ich freue mich, dass wir bei unseren Beschlüssen auch die verbraucherfreundliche Ausgestaltung von Energiepreisvergleichsportalen in den Fokus genommen haben. Hier muss die Bundesregierung noch dieses Jahr die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen“, so Hauk. Das für Juni geplante zweitägige Treffen der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Verbraucherschutz in Dessau-Roßlau hatte aufgrund der Corona-Restriktionen ausfallen müssen, die Beschlüsse wurden daher im Umlaufverfahren gefasst. Die wesentlichen Beschlüsse der VSMK in der Übersicht: Stärkere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Die Vereinten Nationen hatten im Rahmen der Agenda 2030 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung formuliert. In Deutschland sollen diese 17 Ziele durch die von der Bundesregierung beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt werden. Die digitale Transformation kann auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn sie einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leistet. Aus Sicht der Ministerinnen und Minister müssen dabei Verbraucherinteressen stärker berücksichtigt und eingebunden und zugleich deren persönliche Daten geschützt werden. Insbesondere soll durch die Bundesregierung geprüft werden, inwieweit visuelle oder digitale Unterstützungssysteme zur Verfügung gestellt werden können, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen - z.B. für energieeffiziente und umwelt- und klimafreundliche Verhaltensweisen oder als Unterstützung bei der Kaufentscheidung für neue Produkte. Nachhaltigkeit bei Produkten meint dabei den gesamten Prozess von der Produktion bis zum Verbraucher und bezieht z.B. auch Lieferketten und Online-Handel ein. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie Unternehmen verpflichtet werden können, Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb der Lieferkette zu beachten und Transparenz herzustellen. Begrüßt wurde zudem durch die VSMK, dass der Bund die kostenlose Energieberatung stärken und für bestimmte Sachverhalte, z.B. für den Verkauf eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen, obligatorisch machen will. Verbraucherbelange in der Corona-Krise Die Ministerinnen und Minister begrüßen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen in der Corona-Krise entlastet wurden. Damit können Zahlungen z.B. für Telefonverträge, Strom und Miete ausgesetzt werden. Sie bitten die Bundesregierung, eine Verlängerung dieser befristeten Regelungen zu prüfen. Ziel ist, eine finanzielle Überforderung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Die VSMK spricht im Beschluss zudem die Gutschein-Lösungen zum Beispiel in der Reisebranche an. Die Intention, besonders betroffene Wirtschaftszweige zu schützen und Unternehmen zu retten, werde anerkannt. Dass dabei die Umwandlung bereits entstandener Zahlungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern in nicht abgesicherte Wertgutscheine zugelassen werde, müsse ultima ratio bleiben. Die Ministerinnen und Minister bitten daher die Bundesregierung, sich darum zu bemühen, dass die als Ersatz für Zahlungsansprüche angebotenen Wertgutscheine gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sieht die VSMK auch eine Notwendigkeit für die Überprüfung der Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die VSMK konstatiert, dass viele Unternehmen durch die Corona-Beschränkungen erhebliche wirtschaftliche Einbußen zu erleiden haben. Das sollte nach Ansicht der Ministerinnen und Minister aber nicht zu einer Absenkung von Verbraucherschutzstandards führen, insbesondere nicht im Bereich E-Commerce. Die Corona-Pandemie habe verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor gefälschten und unsicheren Produkten zu schützen und die Verantwortung der Plattformbetreiber zu stärken, heißt es im Beschluss. Sinnvolle Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus wie die Corona-Warn-App dürfen nach Ansicht der VSMK nicht zu einer Diskriminierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Entgelte für Basiskonten rechtssicher begrenzen – Vergleichswebsite schaffen Jeder Verbraucher hat seit 2016 einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Banken und Sparkassen sind verpflichtet, solche Konten zu eröffnen und zu führen. Entgeltmodelle liegen aber teilweise erheblich über denen herkömmlicher Konten. Die Ministerinnen und Minister haben die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Entgeltbemessung bei Basiskonten per Gesetz begrenzt werden sollte. Sie mahnen zudem an, dass noch immer keine zertifizierte Vergleichswebsite existiert, welche die Entgelte von Basiskonten gegenüberstellt. Eintrag von Mikroplastik in die Nahrungskette – Mikroplastik in Lebensmitteln Die VSMK hält europaweit einheitliche Vorgaben zum Produktdesign für notwendig, um Mikroplastikeintrag in die Umwelt bereits an der Quelle zu vermeiden. Mit Blick auf den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und anderen Pflegeprodukten bittet die VSMK die Bundesregierung auf ein Verbot hinzuwirken, sollte eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller, den Einsatz derartiger Stoffe bis zum Jahr 2020 zu beenden, nicht umgesetzt worden sein. Harmonisierung der Transparenzvorschriften in VIG und LFGB Die Verbraucherschutzminister erneuern ihre Forderung, ein bundesweit einheitliches und in sich schlüssiges Transparenzsystem zu Ergebnissen amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu schaffen.  Das soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in einfacher Art und Weise ermöglichen, sich vor dem Kauf von Lebens- und Futtermitteln oder dem Betreten von Betriebsstätten zu informieren. Dafür sei eine Harmonisierung der Transparenzregelungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dringend erforderlich. Tierschutz beim Transport verbessern Die Ministerinnen und Minister stellen weiteren Verbesserungsbedarf bei Tiertransporten in Drittländer fest und sehen die deutsche EU-Ratspräsidentschaft als Chance, Verbesserungen zu erreichen und sich für Änderungen in EU-Verordnungen einzusetzen. Der Beschluss listet konkrete Ziele auf – darunter, sich EU-weit für eine Begrenzung der Transportzeit von Schlachttieren auf acht Stunden einzusetzen. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Regionale Landwirtschaft Keller will Erzeugung und Verarbeitung in der Region stärken Der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Konrad Keller, will die Regionalität in der Landwirtschaft stärken.

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 084/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 084/01 Magdeburg, den 21. März 2001 Regionale Landwirtschaft Keller will Erzeugung und Verarbeitung in der Region stärken Der Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Konrad Keller, will die Regionalität in der Landwirtschaft stärken. Das betrifft besonders die regionale Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Keller: "Wir sollten Tiertransporte über weite Wege deutlich erschweren und die Errichtung regionaler Verarbeitungsbetriebe wie Molkereien und Schlachthöfe fördern." Die regionale Vermarktung hält Keller dagegen wegen des hohen Exportanteils nicht für ausreichend: "Sachsen-Anhalts Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie produziert mehr, als wir in unserem Bundesland verbrauchen. Der Export ist eine große Chance für unsere Ernährungswirtschaft, den wir nicht einschränken dürfen. " Darüber hinaus steigen natürlich die Chancen für regionale Vermarktung. Da die Verbraucher verstärkt nach der Herkunft der Lebensmittel fragen. Der Minister nahm heute an der Einführungsveranstaltung zum "Gutfleisch-Regionalprogramm aus Sachsen-Anhalt" der Bauerngut Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Könnern teil:" Das Gutfleisch-Regionalprogramm" ist ein Beispiel für die "Gläserne Produktion". Die Ernährungswirtschaft ist mittlerweile der größte Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt. Die Fleisch- und Wurstwarenherstellung zählt hierbei zu den bekanntesten Sparten. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Keine Sicherheit durch Impfen vorgaukeln Tiertourismus in Europa reduzieren statt schützen

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 105/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 105/01 Magdeburg, den 6. April 2001 Keine Sicherheit durch Impfen vorgaukeln Tiertourismus in Europa reduzieren statt schützen Sachsen-Anhalts Agrarminister Konrad Keller hat vor einer grundsätzlichen Umkehr bei der Impfpolitik bei der Maul- und Klauenseuche gewarnt: "Wer Bürgern und Landwirten eine Sicherheit durch Impfungen vorgaukelt, handelt unredlich. Deutschland bleibt keineswegs MKS-frei, wenn wir alle Tiere vorbeugend impfen." Geimpfte Tiere können als Virenträger den Virus weiter übertragen. Geimpfte Tiere erkranken zwar nicht, bleiben aber ansteckend. Einschleppungsgefahr durch Reisende bleibt bestehen. Geimpfte Tiere sind von ungeimpften, aber erkrankten Tieren nicht zu unterscheiden. Keller: "Solange es keinen sicheren Test zur Unterscheidung infizierter und nicht infizierter Tiere gibt, ist eine MKS- Bekämpfung durch vorbeugende Impfungen ungeeignet." Die Ausbreitung der MKS wird vor allem durch die bisher üblichen Tiertransporte kreuz und quer durch Europa ermöglicht. Keller: "Wer jetzt nach flächendeckenden Impfungen ruft, reduziert nicht das System der unsinnigen Tiertransporte, sondern schützt es weiter. Ich frage mich, wo da die Umkehr in der Agrarpolitik bleibt." Die Agrarminister des Bundes und der Länder hatten sich vor zwei Wochen auf einen Dreistufenplan bei der Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche geeinigt. Danach sind Impfungen nur gestattet in Tierbeständen bei Ausbruch der Seuche, wenn Tötung und Abtransport/Verbrennung der Tiere nicht unverzüglich möglich sind, sowie bei Ausbruch der Seuche in tierreichen Gebieten ringförmig um den Seuchenherd gestattet. Dieses Vorgehen hält Sachsen-Anhalt für richtig. Keller: "Das derzeitige Seuchengeschehen in Europa gibt keinen Anlass dieses Vorgehen zu ändern." Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Tiertransporte aus den Niederlanden Sachsen-Anhalt sperrt drei Bestände

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 087/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 087/01 Magdeburg, den 21. März 2001 Tiertransporte aus den Niederlanden Sachsen-Anhalt sperrt drei Bestände Nach Auftauchen der beiden Maul- und Klauenseuchen- Verdachtsfälle in den Niederlanden werden in Sachsen-Anhalt Tiertransporte aus den Niederlanden kontrolliert. Das betrifft in der Zeit zwischen dem 1.Februar und dem 19. März 2001 folgende Transporte: -35 Rinder in den Börderkreis -370 Schweine in den Altmarkkreis Salzwedel -29 Rinder in den Kreis Weißenfels -etwa 2000 Schlachtschweine nach Weißenfels Die Landkreise wurden aufgefordert sofort die Bestände zu kontrollieren, Stichproben zur Untersuchung im Nationalen Referenzlabor Tübingen zu entnehmen, die Bestände bis zur Entwarnung aus Tübingen zu sperren und fortlaufend zu kontrollieren. Noch vorhandenes Fleisch ist sicherzustellen und darf nicht mehr ausgeliefert werden. Eine Entscheidung zur weiteren Verwendung wird nach dem Ergebnissen aus den Niederlanden getroffen. Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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