Der Tierschutzgedanke wird in der Gesellschaft immer präsenter. In den Medien werden immer öfter Berichte zu Missständen oder Tierschutzproblemen, aber auch Darstellungen guter Tierhaltungen gezeigt. Im Folgenden findet man Beiträge oder Ausschnitte aus solchen Fernsehberichten ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Trigger-Warnung: Manche Filme enthalten verstörende Bilder! Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen (ZDF) Verhalten von Nutztieren (Hühner, Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen, Schafe) verstehen - Kurzvideos im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frei Schnauze - Qualzuchten ehrlich erklärt (Stabstelle Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg) Das Leiden der Modehunde (arte) Streitfall Taube - Verjagen oder ertragen? (ZDF) Fangen und Freilassen: Ist Catch & Release Tierquälerei? (STRG_F) Sauschlau - Die unbekannte Welt der Schweine (ZDF) Das Hühnerdilemma - Zwischen Tierwohl und Preisschlacht (ZDF) Das brutale Geschäft mit Hundewelpen (BR) Schweinefleischreport von Nelson Müller (ZDF) Schweinezucht in Deutschland (Bericht und Interview mit dem Tierschutzbeauftragten, Spiegel-Online) Qualzucht: Wie Mops und Co leiden um süß zu sein (funk, deutsches Online-Content-Netzwerk der ARD und des ZDF) Qualvolle Tiertransporte (ZDF, Sendung Frontal 21) Hier leben die glücklichsten Schweine Deutschlands (Pro Sieben, Sendung Galileo)
Umweltministerin Katrin Eder verleiht 31. Tierschutzpreis des Landes an Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde e.V.“ aus Erbes-Büdesheim, den Verein Animal Sunshine Farm aus Kindsbach sowie Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich für herausragendes Engagement im Tierschutz „Ein respektvolles Miteinander ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Dieser Respekt muss allen Lebewesen gelten. Da Tiere nicht für sich selbst sprechen können, brauchen wir Menschen, die ihnen eine Stimme geben und sich für deren Würde und Schutz einsetzen. Der Tierschutzpreis des Landes zeichnet daher Menschen aus, die sich für das Wohl von Tieren engagieren und sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren einsetzen“, so Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Donnerstag bei der 31. Verleihung des Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und soll den Projekten der Preisträgerinnen und Preisträger zu mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit verhelfen. „Der Umgang mit Tieren spiegelt unser Verantwortungsbewusstsein als Gesellschaft für alle Lebewesen. Als Umweltministerin ist es mir wichtig, achtsam mit der Natur – und damit auch mit allen Lebewesen – umzugehen. Deshalb fördern wir neben Arten- und Naturschutzprojekten, die vor allem dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen, auch Organisationen, die sich für den Tierschutz einsetzen und dem Wohl der Tiere dienen. Das Umweltministerium fördert daher rheinland-pfälzische Tierschutzorganisationen und Tierheime finanziell. Für dieses Jahr sind es insgesamt rund 1,2 Millionen Euro“, so Eder. Für den Tierschutzpreis können sowohl Vereine als auch Privatpersonen vorgeschlagen werden, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz einsetzen, einen besonderen Einzelbeitrag im Tierschutz geleistet haben, Projekte im Jugendtierschutz umsetzen oder einen vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren nachweisen. Dieses Jahr wurde der Tierschutzpreis gedrittelt. Dabei gehen 3.000 Euro an den Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde“ aus dem Landkreis Alzey-Worms, der sich seit seiner Gründung vor 24 Jahren um die Aufnahme und Betreuung von Hunden, insbesondere von alten, kranken oder verhaltensauffälligen Herdenschutzhunden, kümmert. Tierheime füllen sich zunehmend mit Herdenschutzhunden, die durch ihr eigenständiges Wesen besondere Kenntnisse für die Haltung verlangen. Die voreilige Entscheidung für die Aufnahme eines Herdenschutzhundes führt dann häufig dazu, dass die Besitzerinnen und Besitzer aufgrund fehlender Informationen an den Eigenheiten und dem Wesen der sehr ursprünglichen Herdenschutzhunde verzweifeln und sich letztendlich für eine Abgabe des Tieres entscheiden. Die Vereinshunde haben aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen Verfassung oder ihres Verhaltens wenig Chancen auf eine schnelle Vermittlung. „Sie bieten für betroffene Tiere eine dauerhafte und lebenswerte Unterbringung. Und wenn doch ein neues Zuhause gefunden wird, helfen Sie, dass dieses den Bedürfnissen des Hundes entspricht“, so Eder in der Laudatio. Ebenfalls ausgezeichnet, mit 2.000 Euro, wurde die Animal Sunshine Farm e.V., ein Verein zur Tierrettung im Landkreis Kaiserslautern, der sich seit 25 Jahren ehrenamtlich um Tiere in Not kümmert – vom verletzten Eichhörnchen bis hin zur ausgesetzten Schildkröte. Allein im Jahr 2024 sind die ehrenamtlichen Tierretterinnen und Tierretter 36.620 Kilometer gefahren. Es gab 557 Einsätze mit Hunden, 349 Einsätze mit Katzen, 84 Einsätze mit Vögeln, 128 Einsätze mit sonstigen Tieren und 28 Hundesuchen. 213 mal wurden die Ehrenamtlichen von Behörden alarmiert und zur Unterstützung gerufen. „Wenn Sie von der Tierrettung sprechen, dann meinen Sie Einsatzzeiten von 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Hierfür möchte ich Ihnen meinen allergrößten Respekt aussprechen. Außerdem möchte ich die außerordentlich professionelle Zusammenarbeit mit den Behörden hervorheben - sei es mit den Kreisveterinärämtern, wenn es etwa um verwahrloste Tiere geht, der Polizei, wenn es gefährliche freilaufende Hunde geht oder dem Zoll, wenn es um Tiertransporte geht“, so Eder in der Begründung für die Auswahl des Vereins als Preisträger. Die dritte Preisträgerin ist Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich e.V. Für ihren beispielhaften Einsatz in Projekten, die Kindern und Jugendlichen das Thema Tierschutz näherbringen, erhält sie 1.000 Euro. Dies geht bei der Vogelbeobachtung mit anschließender Futterherstellung los und reicht hin bis zum Aufstellen von Lebendfallen für Straßenkatzen, damit diese kastriert und medizinisch versorgt werden. Zusätzlich erleben die Kinder das Geschehen in der Pflege- und Auffangstation des Tierheimes mit und lernen viel über den artgerechten Umgang mit Tieren, wie Hunden, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. „An zwei spannenden Tagen wird im Rahmen eines Projekts gemeinsam entdeckt, was eine artgerechte Haltung für Kleintiere bedeutet. Während die Kinder am ersten Tag die Grundlagen der Kleintierhaltung vermittelt bekommen, erleben sie am zweiten Tag ganz praktisch auf einem Erlebnishof, was sie am Tag zuvor gelernt haben. Zum Abschluss wartet ein kleines Quiz auf alle Tier-Kids. Ich bin mir sicher, die Kinder werden das Gelernte in Erinnerung behalten“, stellt Eder eines der Projekte der Preisträgerin vor. Weitere Infos zum Tierschutzpreis: https://mkuem.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/tierschutzpreis-2024-kandidatinnen-und-kandidaten-koennen-ab-jetzt-fuer-ihr-engagement-vorgeschlagen-werden
Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.
Bei der Überwachung der Tiergesundheit war für das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2022 die Geflügelpest das beherrschende Thema. LUA-Präsident Dr. Stefan Bent: „Die hochansteckende Seuche kann bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen. Sie tritt mittlerweile ganzjährig in Deutschland auf. Wir haben sie im Herbst des vergangenen Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen - mit Konsequenzen für Geflügel und Tierhalter.“ Im November 2022 wies das LUA die Geflügelpest bei insgesamt 49 Tieren in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahrweiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis nach. Um die weitere Verbreitung des hochansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in den drei betroffenen Beständen alle noch vorhandenen 40 Tiere getötet. Die Recherchen der betroffenen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass diese Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbestand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen Kreis zugekauft hatten. In diesem Bestand war die Geflügelpest Ende Oktober 2022 nachgewiesen worden. Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügelpest in einem weiteren Geflügelbestand im Westerwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Germersheim bei insgesamt 26 Tieren nach. Während die noch verbliebenen 398 Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germersheim getötet werden mussten, konnte hiervon bei den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereglung nach einer Risikobewertung abgesehen werden. Es handelte sich um sogenannte genetisch wertvolle Tiere seltener amtlich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amtliche Sperre des Bestandes aufgehoben werden konnte. Hintergrund: Tiergesundheit & Tierseuchen Das LUA untersucht in der Tierseuchendiagnostik Tierkörper und Proben von Tieren auf nach dem Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. 2022 standen dabei nicht nur die Geflügelpest im Fokus, sondern auch das Bovine Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweinepest und die Aujeszkysche Krankheit. Insgesamt hat das LUA im Jahr 2022 im Rahmen der Tierseuchendiagnostik 239.876 Proben untersucht. Das LUA ist auch die Fachaufsichtsbehörde über die Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städte. Die dortigen Veterinärverwaltungen und das LUA bekämpfen gemeinsam Tierseuchen wie die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit, kontrollieren die Beseitigung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und wachen über die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen - zum Beispiel bei Tiertransporten. Die Tiergesundheitsdienste des LUA unterstützen dabei, rheinland-pfälzische Rinder- und Schweinebestände sowie Kleine Wiederkäuer gesund und leistungsfähig zu erhalten. Mit diesem Ziel besuchen und beraten sie Tierhalter, praktizierende Tierärzte, die staatliche Veterinärverwaltung und Organisationen der Landwirtschaft. Dabei geht es um vorbeugenden Tiergesundheits- und Verbraucherschutz durch frühzeitige Problemerkennung und -beseitigung - zum Beispiel mit wirksamen Maßnahmen zur Erhaltung der Eutergesundheit und damit der Milchqualität. Die gesamte 2022er Jahresbilanz Tiergesundheit & Tierseuchen finden Sie hier .
Ukraine-Krieg, Düngeverordnung, Umsetzung der EU-Agrarpolitik und Tierschutz in der Nutztierhaltung waren u.a. Themen der aktuellen Agrarministerkonferenz (AMK), die in dieser Woche in Magdeburg unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalts stattgefunden hat. AMK-Vorsitzender, Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Die gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft steigen. Umwelt- und tiergerechtes sowie sozialverträgliches Wirtschaften sind mir dabei besonders wichtig. Dies darf allerdings nicht auf den Rücken der Land- und Forstwirtschaft ausgetragen werden.“ Diesen Spagat zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen erfolgreich zu meistern sei auch Aufgabe in den zahlreichen, konstruktiven Diskussionen mit den Länderkollegen gewesen, so Minister Schulze weiter. Diese seien durch die aktuellen Verwerfungen auf dem Weltmarkt, hervorgerufen durch den Krieg in der Ukraine, noch einmal enorm gestiegen. „Ich freue mich, dass wir trotz langen und harten Ringens gemeinsame Kompromisse gefunden haben“, so Minister Sven Schulze. „Ich danke insbesondere dem Bundesminister, Cem Özdemir, dass er sich bereit erklärt hat, auf Einladung Sachsen-Anhalts mit den Länderkollegen zu tagen. Zudem werden wir eine Sonder-AMK zum Thema Wald noch im Frühjahr 2022 durchführen.“ Folgende Beschlüsse wurden unter anderem auf der AMK gefasst: Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine Die Agrarressorts der Länder begrüßen, dass die EU-Kommission zur Abwehr krisenbedingter Härten für die Wirtschaft einen „Vorübergehenden Krisenrahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine“ eingeführt hat. Sie betonen, dass eine gesicherte Energieversorgung zu angemessenen Preisen für die Land- und Ernährungswirtschaft als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) von essentieller Bedeutung ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Ziel muss sein, die sichere Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln und Mitteln des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Sie unterstützen alle Anstrengungen und Maßnahmen zur Stärkung der systemrelevanten Land- und Ernährungswirtschaft. Nicht einigen konnten sich die Minister bezüglich der vorübergehenden Nutzung der Brachflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Konsens bestand lediglich beim Anbau von Futtermitteln auf brachliegenden Flächen. Zur Umsetzung der Düngeverordnung Die Länder wollen mit dem Bund ein robustes, rechtssicheres und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine verursachergerechte emissionsbezogene Maßnahmendifferenzierung entwickeln und die dafür notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Rahmen des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung soll am Modellverbund AGRUM-DE festgehalten und dieses weiterentwickelt werden. Zum Tierschutz in der Nutzierhaltung Den Ergebnisbericht einer ad-hoc- Arbeitsgruppe zu den Schlussfolgerungen und dem Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen wurde in Bezug auf die Schlussfolgerungen bzw. Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung begrüßt. Die Agrarressorts der Länder bitten auch die Bau- und Innenministerkonferenz, entsprechende Prüfungen vorzunehmen und mitzuteilen, ob ein präventiver Brandschutz bundesrechtlich geregelt werden kann. Zur Herbst-AMK soll es einen schriftlichen Bericht darüber geben. Ergänzend dazu soll über eine mögliche Förderung berichtet werden. Die Agrarressorts bitten den Bund auf Basis der Beschlüsse der Borchert-Kommission und der in der Machbarkeitsstudie vorgelegten Ergebnisse einen konkreten Zeitplan für die Transformation der Tierhaltung in Deutschland hin zu mehr Tier- und Klimaschutz einzuleiten. Den Betrieben ist dabei eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Der Plan zeigt einen innovativen, zukunftsorientierten, umsetzbaren und ökonomisch tragbaren Lösungsweg zum Umbau der Nutztierhaltung auf. Der Bund wird gebeten, die dafür notwendige Finanzierung bereit zu stellen, um einen Umbau der Nutztierhaltung unabhängig vom freien Markt zu ermöglichen. Klarheit und Planungssicherheit wird für diesen massiven Strukturwandel benötigt. Auf die notwendige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Ein weiterer Rückgang der Tierhaltung hätte in ländlichen Regionen erhebliche negative Folgen. Daher muss bei der Umsetzung den unterschiedlichen Strukturen der Nutztierhaltung in den Ländern Rechnung getragen werden. Tiertransporte in Drittländer sind eine besondere Herausforderung für den Tierschutz, da die Einhaltung tierschutzrechtlicher Grundvoraussetzungen in manchen Ländern nicht sichergestellt werden kann. Die Agrarressorts der Länder wollen sich über den Bund bei der EU dafür einsetzen, dass entsprechende Transportverordnung überarbeitet wird.
Verbot des Tiertransports über lange Strecken und Beendigung der bisherigen Einzelfallprüfung der Kommunen mit Erlass vom 28. Juli 2020, Auswirkung auf die Tierhaltung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat zum Jahresbeginn den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) übernommen. Die Hauptkonferenz wird im Juni in Dessau-Roßlau stattfinden und von den zuständigen Ministerien für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vorbereitet. Dazu gehören auch eine Amtschefkonferenz und im Frühjahr und Herbst zwei Tagungen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV). Schwerpunktthema ist Nachhaltigkeit. Verbraucherschutz durchdringe den Alltag und sei von Bedeutung z.B. bei Altersvorsorgeprodukten/Versicherungen, bei Lebensmitteln, Interneteinkäufen und Energielieferverträgen, betonten Verbraucherschutzministerin Petra Grimm-Benne und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Durch die digitale Transformation seien Verbraucherinnen und Verbraucher mit vielen neuen Angeboten konfrontiert, die auf der einen Seite Chancen und Erleichterungen im Alltag ermöglichen, auf der anderen Seite aber Risiken und Gefahren in sich bergen. Die VSMK habe die Arbeit der Datenethikkommission begleitet und werde die Umsetzung der Handlungsempfehlungen vom Oktober 2019 sowie die weiteren Prozesse aus Sicht des Verbraucherschutzes aufmerksam verfolgen, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein weiteres Kernanliegen sei es, die hohen Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Lebensmittelsicherheit und den Täuschungsschutz zu erfüllen. Darüber hinaus werde die Weiterentwicklung des Tierschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit Tiertransporten und der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, im Fokus bleiben müssen. Gleiches gelte auch für die Diskussion im Zusammenhang mit der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung. ?Wir hoffen auf Gespräche und Diskussionen im Rahmen der Konferenzen des Jahres 2020, die auch mit Blick auf die Konzepte nachhaltiger Entwicklung im digitalen Zeitalter zu einer Verstetigung des Verbraucherschutzes führen werden?, so Grimm-Benne und Dalbert. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Das übergeordnete Ziel des Verbundvorhabens ist es, Eintragspfade von Antibiotika-resistenten Erregern vom Menschen oder Tieren in die Umwelt hinein sowie aus dem Umweltbereich zurück zum Menschen, aufzuzeigen. Mit Blick auf das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier wird das International Center for Food Chain and Network Research der Universität Bonn (FNC) schwerpunktmäßig die mikrobielle Dissemination insbesondere über Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben, Schlachthöfen und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen in die Umwelt nachverfolgen. Der Fokus dieses Teilprojektes liegt dabei in der Verschleppung resistenter Mikroorganismen entlang der Schweine- und Geflügelfleisch erzeugenden Kette. Im Rahmen des Projektes wird die Modellierung sowohl von Eintragswegen als auch von Maßnahmen zur Reduktion von resistenten Mikroorganismen vorgenommen. Die Risikobewertung und die Ermittlung prognostischer Informationen über das dynamische Verhalten in Abwässern stehen im Vordergrund. Seitens des FNC sind zwei Gruppen beteiligt: Fokusgruppe 'One Health' unter der Leitung von Prof. Dr. Brigitte Petersen und die Fokusgruppe 'Food Waste' unter der Leitung von PD Dr. Judith Kreyenschmidt. Die Fokusgruppe 'One Health' konzentriert sich auf die Objekte landwirtschaftlicher Betrieb und Tiertransporter (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Julia Steinhoff-Wagner, Dr. Yvonne Ilg, Céline Heinemann), die Fokusgruppe ‚Food Waste' auf die Prozesse Schlachthof und Lebensmittelverarbeitung (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Ulrike Herbert, Michael Savin). Das Projekt besteht aus 6 Arbeitspaketen mit jeweils interdisziplinärer Bearbeitung. Das FNC ist in die Arbeitspakete 1,2 und 4 involviert: AP 1 - Vorbereitende Untersuchungen zur Charakterisierung von Untersuchungsbereichen und Etablierung von Untersuchungsverfahren, AP 2.2 - Landwirtschaftliche Abwässer und Abwässer aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben inkl. Konsumgüter, AP 4 - Risikoabschätzung und Modellierung.
Tierschutzbericht 2019 Bericht der Landesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum 2017/2018 2|Seite Grußwort der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Eine für mich immer wieder schöne Veranstal- tung war auch im Oktober 2018 die Verleihung des Tierschutzpreises. Hier wurden Tierhalter ausgezeichnet, die sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Tierwohls in der Nutztier- haltung engagieren. In einer beeindruckenden Art und Weise werden hier Tiere artgerecht ge- halten, weil sie wesentliche arttypische Verhal- tensweisen ausüben können. Liebe Tierschutzinteressierte, liebe Leserinnen und Leser, Sie halten gerade den neuen Bericht zur Situa- tion des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt in den Händen. Dieser Tierschutzbericht umfasst den Zeitraum 2017 und 2018 und stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt, in Deutschland und der Europäischen Union dar. Tierschutz nimmt inzwi- schen in der Gesellschaft einen hohen Stellen- wert ein. Die Forderung nach einer tiergerechten Haltung von Nutztieren und damit einer ethisch akzeptablen Erzeugung von Lebensmitteln wird immer bedeutsamer. Im Bericht werden vordergründig aktuell disku- tierte Herausforderungen in der Nutztierhaltung aufgezeigt. Die Nutztierhaltung steht momentan vor gewaltigen Anstrengungen. So wird in der Schweinehaltung derzeit das Ende der betäu- bungslosen Kastration angestrebt und das Ver- bot des routinemäßigen Kupierens der Schwanz- spitzen umgesetzt. Ebenso werden im Bericht Tiertransporte und Stalleinbrüche thematisiert. Daneben erfolgt der traditionelle Bericht zu amtli- chen Kontrollen zur Einhaltung des geltenden Tierschutzrechtes. Die Verantwortung für die Unterbringung, Versor- gung und Pflege von Tieren liegt beim Tierhalter. Politik und Verbandsarbeit kann Rahmenbedin- gungen gestalten und es möglichst einfach ma- chen, dieser Verantwortung nachzukommen. Ge- fragt sind neben dem engagierten Landwirt, der innovativ nach neuen tiergerechteren Lösungen sucht, auch die Wissenschaftler, die bewusst neue Versuchswege gehen, um die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren oder auch die zahl- reichen ehrenamtlichen Tierschützer, die viel Zeit und auch Geld investieren, um den Tieren in ih- rer direkten Umgebung auf Gnadenhöfen, an Futterstellen oder in Tierheimen ein gutes Leben zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt all denjenigen, denen das Tierwohl nicht egal ist. Ausdrücklich einge- schlossen seien die engagierten Tierschützer, die sich im Tierschutzverein zum Beispiel um die Versorgung von freilebenden herrenlosen Katzen kümmern oder die Verbraucher, die mit ihrer Kaufentscheidung zeigen, dass ihnen die Her- kunft des Fleisches nicht gleichgültig ist. Mit einem Zitat von Albert Einstein wünsche ich Ihnen viele interessante Erkenntnisse beim Le- sen des neuen Tierschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt: „Es ist die reinste Form des Wahnsinns, immer das Gleiche zu denken, immer das Gleiche zu tun und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Ihre Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Ener- gie des Landes Sachsen-Anhalt 3|Seite
Magdeburg. Am 24. und 25. September 2019 hat in Weißenfels eine zweite Fortbildung zum Thema ?Tiertransporte? für amtliche Tierärztinnen und Tierärzte aus den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie für Polizeibeamtinnen und -beamte der Verkehrsüberwachungsdienste der Polizeiinspektionen Dessau-Roßlau und Halle stattgefunden. Damit wurde die Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörden und Polizei weiter ausgebaut, um die Einhaltung der Vorschriften zum Tierschutz zu kontrollieren. In der Zeit von 5.30 Uhr bis 11 Uhr wurden unter anderem 21 Tiertransportfahrzeuge kontrolliert und verschiedenste Verstöße festgestellt.?Der Transport von Tieren muss allen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die bei der gemeinsamen Kontrolle festgestellten Mängel zeigen, dass nicht alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen ausreichend nachkommen. Deshalb ist es wichtig, dass die Polizei und die Veterinärbehörden ihre Zusammenarbeit intensivieren und noch mehr gemeinsame Straßenkontrollen durchführen? sagte die für den Tierschutz zuständige Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Die Veranstaltung wurde vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport organisiert und hat in den Gebäuden des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes der Polizeiinspektion Halle in Weißenfels stattgefunden. Hauptreferent war der renommierte österreichische Tierarzt Dr. Alexander Rabitsch, der sich als Sachverständiger für Tiertransporte in Europa einen Namen gemacht hat. Dem ersten Theorietag folgte am zweiten Fortbildungstag auf einem Autohof an der BAB 9 im Saalekreis eine praktische Übung für die Teilnehmenden in Form einer Kontrolle. Sowohl die Polizei als auch die amtlichen Tierärzte und Tierärztinnen werteten die gemeinsame Veranstaltung als vollen Erfolg.Das waren die Ergebnisse der Kontrolle:Es wurden bei fünf LKWs insgesamt 8 tierschutzrechtliche Verstöße gegen die VO (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport festgestellt. In zwei Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden, da zum einen keine Genehmigung zum Laden von Tieren vorlag und zum anderen die Lenkzeiten bei weitem überschritten waren. Die weiteren festgestellten Verstöße betrafen unter anderem die Ladungssicherung, Abmessungen von Fahrzeugen sowie Verstöße nach Fahrpersonalrecht. Information zum Thema Tierschutz in Sachsen-Anhalt:https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/ Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de