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Tierschutz in den Medien

Der Tierschutzgedanke wird in der Gesellschaft immer präsenter. In den Medien werden immer öfter Berichte zu Missständen oder Tierschutzproblemen,  aber auch Darstellungen guter Tierhaltungen gezeigt. Im Folgenden findet man Beiträge oder Ausschnitte aus solchen Fernsehberichten ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Trigger-Warnung: Manche Filme enthalten verstörende Bilder! Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen (ZDF) Verhalten von Nutztieren (Hühner, Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen, Schafe) verstehen - Kurzvideos im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frei Schnauze - Qualzuchten ehrlich erklärt (Stabstelle Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg) Das Leiden der Modehunde (arte) Streitfall Taube - Verjagen oder ertragen? (ZDF) Fangen und Freilassen: Ist Catch & Release Tierquälerei? (STRG_F) Sauschlau - Die unbekannte Welt der Schweine (ZDF) Das Hühnerdilemma - Zwischen Tierwohl und Preisschlacht (ZDF) Das brutale Geschäft mit Hundewelpen (BR) Schweinefleischreport von Nelson Müller (ZDF) Schweinezucht in Deutschland (Bericht und Interview mit dem Tierschutzbeauftragten, Spiegel-Online) Qualzucht: Wie Mops und Co leiden um süß zu sein (funk, deutsches Online-Content-Netzwerk der ARD und des ZDF) Qualvolle Tiertransporte (ZDF, Sendung Frontal 21) Hier leben die glücklichsten Schweine Deutschlands (Pro Sieben, Sendung Galileo)

Tierschutz in den Medien

Der Tierschutzgedanke wird in der Gesellschaft immer präsenter. In den Medien werden immer öfter Berichte zu Missständen oder Tierschutzproblemen,  aber auch Darstellungen guter Tierhaltungen gezeigt. Im Folgenden findet man Beiträge oder Ausschnitte aus solchen Fernsehberichten ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Trigger-Warnung: Manche Filme enthalten verstörende Bilder! Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen (ZDF) Re: Wenn Menschen krankhaft Tiere sammeln (Animal Hording) (arte) Verhalten von Nutztieren (Hühner, Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen, Schafe) verstehen - Kurzvideos im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frei Schnauze - Qualzuchten ehrlich erklärt (Stabstelle Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg) Das Leiden der Modehunde (arte) Streitfall Taube - Verjagen oder ertragen? (ZDF) Fangen und Freilassen: Ist Catch & Release Tierquälerei? (STRG_F) Sauschlau - Die unbekannte Welt der Schweine (ZDF) Das Hühnerdilemma - Zwischen Tierwohl und Preisschlacht (ZDF) Das brutale Geschäft mit Hundewelpen (BR) Schweinefleischreport von Nelson Müller (ZDF) Schweinezucht in Deutschland (Bericht und Interview mit dem Tierschutzbeauftragten, Spiegel-Online) Tiertransport grenzenlos - Leder für Deutschland (ZDF, Sendung 37 Grad) Qualzucht: Wie Mops und Co leiden um süß zu sein (funk, deutsches Online-Content-Netzwerk der ARD und des ZDF) Qualvolle Tiertransporte (ZDF, Sendung Frontal 21) Hier leben die glücklichsten Schweine Deutschlands (Pro Sieben, Sendung Galileo)

Das Tierschutzrecht - ein Überblick Zusammenstellung rechtlicher Regelungen zum Tierschutz Tierschutzgutachten/Tierschutzleitlinien Aus den Gerichtssälen Rechtsgutachten Studien

Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Tierschutzgesetz Tierschutz-Hundeverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Transportverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Transportverordnung Bund Tierschutz-Schlachtverordnung EU - unmittelbar geltend Tierschutz-Schlachtverordnung Bund Tierschutz-Versuchstierverordnung Fundtiererlass LSA (MBl. LSA 2015, 348) Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen (GVBl. LSA 2019, 939) Im Auftrag des BMEL werden Gutachten (Leitlinien) über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Hier gelangen Sie direkt zu den Gutachten, Leitlinien und Europa-Ratsempfehlungen (Seite des Bundesministerium s für Ernährung und Landwirtschaft). Höchstrichterliche Rechtsprechung BVerfG 12.10.10  :  Käfighaltung von Legehennen BVerwG 13.06.2019 3C29.16: Töten männlicher Küken Obergerichtliche Entscheidungen KG Berlin 24.07.2009 (4) 1 Ss 235/09:  Kunstfreiheit VGH München 26.11.1999 CE 09.2903:  Schächten VGH Kassel 01.09.2011 8 A 396/10:  Stadttauben OVG Bremen 11.12.2012 1 A 180/10:  Tierversuchsrecht OVG NRW 20.05.2016 20 A 530/15:  Töten von Eintagsküken VG Berlin 23.09.2015 24 K 202.14: Qualzucht Nacktkatzen VG Berlin 15.02.2017 24 K 188.14:  Hälterung von Hummern VG Hannover 12.01.2017 1 B 7215/16 :  Kommunales Wildtierverbot für Zirkusaufführungen Gerichtliche Entscheidungen aus Sachsen-Anhalt OLG Naumburg 28.06.2011 2 Ss 82/11:  Tötung überschüssiger Zootiere OVG Magdeburg 24.11.2015 3 L 386/14:  Kastenstand AG Haldensleben 26.09.2016 3 Cs 224/15:  Hausfriedensbruch Aktivisten „Zur Frage der Vereinbarkeit der Haltungsvorgaben für Mastschweine mit dem Tierschutzgesetz sowie zur Zulässigkeit einer Verschärfung der Haltungsvorgaben“ erstellt im Auftrag von Greenpeace e.V. Berlin, 2. Februar 2022 - Pressemitteilung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts veröffentlicht Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Christoph Maisack, Barbara Felde und Linda Gregori (Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht) ein Gutachten zur Reform des Tierschutzrechts erstellt. Das Gutachten enthält ebenfalls einen ausformulierten Vorschlag für ein Tierschutzgesetz, welches tierschutzgerechte Vorgaben enthält und wirksam und effektiv vollzogen werden kann. Neben einer umfassenden Reform des Tierversuchsrechts werden u. a. Vorschriften für Verbote von Transporten bestimmter lebender Tiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, Tierschutz-Kontrollen in VTN-Betrieben und eine verpflichtende Kameraüberwachung in Schlachthöfen vorgeschlagen. "Der von uns ausformulierte Gesetzentwurf enthält ehrliche und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Vorgaben für die Tierhaltung und ausdrückliche Verbote bestimmter, stark tierschädigender Praktiken. Unsere Vorschläge enthalten keine großflächigen Ausnahmen für die Tierindustrie, wie sie das aktuell geltende Tierschutzrecht vorsieht", so die Mitautorin des Gutachtens, Barbara Felde. Der Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes ist der zweite Teil einer durch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beauftragten Begutachtung. Der erste Teil - ein Reformvorschlag für eine Neufassung der Strafnorm des § 17 Tierschutzgesetz - ist durch Professor Dr. Jens Bülte und Anna-Lena Dihlmann bereits als Gesetzentwurf ( Drucksache 19/27752 ) in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Renate Künast, die als zuständige Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion bei der Beauftragung der Gutachten mitwirkte und für diese Ausgabe ein Vorwort verfasste, erklärt: "Zwanzig Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist die gesellschaftliche Betriebserlaubnis für einen Großteil der heutigen Nutztierhaltungen abgelaufen. Da wird es nicht ausreichen, wenn wir nur versuchen, den Aufwand für bessere Tierhaltung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ordentlich zu honorieren. Das Tierschutzgesetz selbst muss dem Anspruch des Grundgesetzes entsprechen und deshalb sind die Ausnahmen endlich zu streichen und für alle Tierarten Mindeststandards zu normieren. Dank an die Autor:innen für die Vorlage eines ausformulierten Gesetzentwurfs, der bei der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes sicher eine Richtschnur sein wird. Neben dem rechtlichen Änderungsbedarf ist es aber auch nötig, dem Tierschutzrecht in der juristischen Ausbildung künftig einen höheren Stellenwert beizumessen. Es geht um die Haltung von Millionen Tieren jedes Jahr. Ich bin sicher, mit diesem neuen Band werden Expertisen vorgelegt, die wegweisende Beiträge zur Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes sind." Beide Gutachten wurden nun im NOMOS-Verlag als Band der Reihe "Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft" als Buch sowie in einer elektronischen Open Access-Version veröffentlicht. Die Open Access-Version des Bandes "Reform des Tierschutzrechts" kann abgerufen werden. Thünen Working Paper 41 „Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz“

Tierschutz beim Transport Runderlass zu Tiertransporten Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Tierschutzkontrollen beim Transport Handbuch Tiertransporte Dokumente

Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.

Minister Sven Schulze: „Ich freue mich, dass wir gute, gemeinsame Kompromisse gefunden haben“

Ukraine-Krieg, Düngeverordnung, Umsetzung der EU-Agrarpolitik und Tierschutz in der Nutztierhaltung waren u.a. Themen der aktuellen Agrarministerkonferenz (AMK), die in dieser Woche in Magdeburg unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalts stattgefunden hat. AMK-Vorsitzender, Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Die gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft steigen. Umwelt- und tiergerechtes sowie sozialverträgliches Wirtschaften sind mir dabei besonders wichtig. Dies darf allerdings nicht auf den Rücken der Land- und Forstwirtschaft ausgetragen werden.“ Diesen Spagat zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen erfolgreich zu meistern sei auch Aufgabe in den zahlreichen, konstruktiven Diskussionen mit den Länderkollegen gewesen, so Minister Schulze weiter. Diese seien durch die aktuellen Verwerfungen auf dem Weltmarkt, hervorgerufen durch den Krieg in der Ukraine, noch einmal enorm gestiegen. „Ich freue mich, dass wir trotz langen und harten Ringens gemeinsame Kompromisse gefunden haben“, so Minister Sven Schulze. „Ich danke insbesondere dem Bundesminister, Cem Özdemir, dass er sich bereit erklärt hat, auf Einladung Sachsen-Anhalts mit den Länderkollegen zu tagen. Zudem werden wir eine Sonder-AMK zum Thema Wald noch im Frühjahr 2022 durchführen.“ Folgende Beschlüsse wurden unter anderem auf der AMK gefasst: Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine Die Agrarressorts der Länder begrüßen, dass die EU-Kommission zur Abwehr krisenbedingter Härten für die Wirtschaft einen „Vorübergehenden Krisenrahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine“ eingeführt hat. Sie betonen, dass eine gesicherte Energieversorgung zu angemessenen Preisen für die Land- und Ernährungswirtschaft als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) von essentieller Bedeutung ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Ziel muss sein, die sichere Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln und Mitteln des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Sie unterstützen alle Anstrengungen und Maßnahmen zur Stärkung der systemrelevanten Land- und Ernährungswirtschaft. Nicht einigen konnten sich die Minister bezüglich der vorübergehenden Nutzung der Brachflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Konsens bestand lediglich beim Anbau von Futtermitteln auf brachliegenden Flächen. Zur Umsetzung der Düngeverordnung Die Länder wollen mit dem Bund ein robustes, rechtssicheres und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine verursachergerechte emissionsbezogene Maßnahmendifferenzierung entwickeln und die dafür notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Rahmen des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung soll am Modellverbund AGRUM-DE festgehalten und dieses weiterentwickelt werden. Zum Tierschutz in der Nutzierhaltung Den Ergebnisbericht einer ad-hoc- Arbeitsgruppe zu den Schlussfolgerungen und dem Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen wurde in Bezug auf die Schlussfolgerungen bzw. Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung begrüßt. Die Agrarressorts der Länder bitten auch die Bau- und Innenministerkonferenz, entsprechende Prüfungen vorzunehmen und mitzuteilen, ob ein präventiver Brandschutz bundesrechtlich geregelt werden kann. Zur Herbst-AMK soll es einen schriftlichen Bericht darüber geben. Ergänzend dazu soll über eine mögliche Förderung berichtet werden. Die Agrarressorts bitten den Bund auf Basis der Beschlüsse der Borchert-Kommission und der in der Machbarkeitsstudie vorgelegten Ergebnisse einen konkreten Zeitplan für die Transformation der Tierhaltung in Deutschland hin zu mehr Tier- und Klimaschutz einzuleiten. Den Betrieben ist dabei eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Der Plan zeigt einen innovativen, zukunftsorientierten, umsetzbaren und ökonomisch tragbaren Lösungsweg zum Umbau der Nutztierhaltung auf. Der Bund wird gebeten, die dafür notwendige Finanzierung bereit zu stellen, um einen Umbau der Nutztierhaltung unabhängig vom freien Markt zu ermöglichen. Klarheit und Planungssicherheit wird für diesen massiven Strukturwandel benötigt. Auf die notwendige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Ein weiterer Rückgang der Tierhaltung hätte in ländlichen Regionen erhebliche negative Folgen. Daher muss bei der Umsetzung den unterschiedlichen Strukturen der Nutztierhaltung in den Ländern Rechnung getragen werden. Tiertransporte in Drittländer sind eine besondere Herausforderung für den Tierschutz, da die Einhaltung tierschutzrechtlicher Grundvoraussetzungen in manchen Ländern nicht sichergestellt werden kann. Die Agrarressorts der Länder wollen sich über den Bund bei der EU dafür einsetzen, dass entsprechende Transportverordnung überarbeitet wird.

Rheinland-Pfalz verbietet Tiertransporte über lange Strecken

Verbot des Tiertransports über lange Strecken und Beendigung der bisherigen Einzelfallprüfung der Kommunen mit Erlass vom 28. Juli 2020, Auswirkung auf die Tierhaltung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

VSMK 2020: Stärkung der Verbraucherinteressen im Blick

Magdeburg. Die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder setzen sich für eine stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen in der Corona-Krise ein. Die Umwandlung von Zahlungsansprüchen in unabgesicherte Wertgutscheine sehen sie kritisch. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien freiwillig bereit, Gutscheine zu akzeptieren. Jedoch könne die Absicherung ganzer Branchen nicht allein zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgen, heißt es in einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Die Ministerinnen und Minister bitten daher die Bundesregierung, sich darum zu bemühen, dass die als Ersatz für Zahlungsansprüche angebotenen Wertgutscheine gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden. Zudem halten die Ministerinnen und Minister eine bessere Insolvenzabsicherung insbesondere bei Flugreisen für notwendig. Die Länder haben sich im Rahmen der 16. Verbraucherschutzministerkonferenz unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert über Fragen des gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes abgestimmt. Zwei Themen standen dabei im Vordergrund: die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Betonung der Verbraucherinteressen in der Corona-Krise. „Uns eint das gemeinsame Ziel, den Verbraucherschutz gut zu organisieren und Verbraucherrechte zu stärken“, so Grimm-Benne. Verbraucherschutz durchdringe den gesamten Alltag und sei von Bedeutung z.B. bei Altersvorsorgeprodukten/ Versicherungen, bei Lebensmitteln, Interneteinkäufen und Energielieferverträgen. „Vor allem die Regelungen im Veranstaltungsvertrags- sowie im Pauschalreiserecht, die viele Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigt hat, wird die VSMK genau im Auge behalten“, sagte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL. „Eine angemessene Insolvenzabsicherung insbesondere im Pauschalreiserecht ist aus unserer Sicht dringender denn je, das hat nicht nur die Corona-Krise gezeigt. Ich freue mich, dass wir bei unseren Beschlüssen auch die verbraucherfreundliche Ausgestaltung von Energiepreisvergleichsportalen in den Fokus genommen haben. Hier muss die Bundesregierung noch dieses Jahr die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen“, so Hauk. Das für Juni geplante zweitägige Treffen der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Verbraucherschutz in Dessau-Roßlau hatte aufgrund der Corona-Restriktionen ausfallen müssen, die Beschlüsse wurden daher im Umlaufverfahren gefasst. Die wesentlichen Beschlüsse der VSMK in der Übersicht: Stärkere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Die Vereinten Nationen hatten im Rahmen der Agenda 2030 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung formuliert. In Deutschland sollen diese 17 Ziele durch die von der Bundesregierung beschlossene Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt werden. Die digitale Transformation kann auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn sie einen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele leistet. Aus Sicht der Ministerinnen und Minister müssen dabei Verbraucherinteressen stärker berücksichtigt und eingebunden und zugleich deren persönliche Daten geschützt werden. Insbesondere soll durch die Bundesregierung geprüft werden, inwieweit visuelle oder digitale Unterstützungssysteme zur Verfügung gestellt werden können, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen - z.B. für energieeffiziente und umwelt- und klimafreundliche Verhaltensweisen oder als Unterstützung bei der Kaufentscheidung für neue Produkte. Nachhaltigkeit bei Produkten meint dabei den gesamten Prozess von der Produktion bis zum Verbraucher und bezieht z.B. auch Lieferketten und Online-Handel ein. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie Unternehmen verpflichtet werden können, Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb der Lieferkette zu beachten und Transparenz herzustellen. Begrüßt wurde zudem durch die VSMK, dass der Bund die kostenlose Energieberatung stärken und für bestimmte Sachverhalte, z.B. für den Verkauf eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen, obligatorisch machen will. Verbraucherbelange in der Corona-Krise Die Ministerinnen und Minister begrüßen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen in der Corona-Krise entlastet wurden. Damit können Zahlungen z.B. für Telefonverträge, Strom und Miete ausgesetzt werden. Sie bitten die Bundesregierung, eine Verlängerung dieser befristeten Regelungen zu prüfen. Ziel ist, eine finanzielle Überforderung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Die VSMK spricht im Beschluss zudem die Gutschein-Lösungen zum Beispiel in der Reisebranche an. Die Intention, besonders betroffene Wirtschaftszweige zu schützen und Unternehmen zu retten, werde anerkannt. Dass dabei die Umwandlung bereits entstandener Zahlungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern in nicht abgesicherte Wertgutscheine zugelassen werde, müsse ultima ratio bleiben. Die Ministerinnen und Minister bitten daher die Bundesregierung, sich darum zu bemühen, dass die als Ersatz für Zahlungsansprüche angebotenen Wertgutscheine gegen Insolvenzrisiken abgesichert werden. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise sieht die VSMK auch eine Notwendigkeit für die Überprüfung der Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die VSMK konstatiert, dass viele Unternehmen durch die Corona-Beschränkungen erhebliche wirtschaftliche Einbußen zu erleiden haben. Das sollte nach Ansicht der Ministerinnen und Minister aber nicht zu einer Absenkung von Verbraucherschutzstandards führen, insbesondere nicht im Bereich E-Commerce. Die Corona-Pandemie habe verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor gefälschten und unsicheren Produkten zu schützen und die Verantwortung der Plattformbetreiber zu stärken, heißt es im Beschluss. Sinnvolle Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus wie die Corona-Warn-App dürfen nach Ansicht der VSMK nicht zu einer Diskriminierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Entgelte für Basiskonten rechtssicher begrenzen – Vergleichswebsite schaffen Jeder Verbraucher hat seit 2016 einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Banken und Sparkassen sind verpflichtet, solche Konten zu eröffnen und zu führen. Entgeltmodelle liegen aber teilweise erheblich über denen herkömmlicher Konten. Die Ministerinnen und Minister haben die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob die Entgeltbemessung bei Basiskonten per Gesetz begrenzt werden sollte. Sie mahnen zudem an, dass noch immer keine zertifizierte Vergleichswebsite existiert, welche die Entgelte von Basiskonten gegenüberstellt. Eintrag von Mikroplastik in die Nahrungskette – Mikroplastik in Lebensmitteln Die VSMK hält europaweit einheitliche Vorgaben zum Produktdesign für notwendig, um Mikroplastikeintrag in die Umwelt bereits an der Quelle zu vermeiden. Mit Blick auf den Einsatz von flüssigen und festen Kunststoffzusätzen in Kosmetika und anderen Pflegeprodukten bittet die VSMK die Bundesregierung auf ein Verbot hinzuwirken, sollte eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kosmetikhersteller, den Einsatz derartiger Stoffe bis zum Jahr 2020 zu beenden, nicht umgesetzt worden sein. Harmonisierung der Transparenzvorschriften in VIG und LFGB Die Verbraucherschutzminister erneuern ihre Forderung, ein bundesweit einheitliches und in sich schlüssiges Transparenzsystem zu Ergebnissen amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu schaffen.  Das soll Verbraucherinnen und Verbrauchern in einfacher Art und Weise ermöglichen, sich vor dem Kauf von Lebens- und Futtermitteln oder dem Betreten von Betriebsstätten zu informieren. Dafür sei eine Harmonisierung der Transparenzregelungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) dringend erforderlich. Tierschutz beim Transport verbessern Die Ministerinnen und Minister stellen weiteren Verbesserungsbedarf bei Tiertransporten in Drittländer fest und sehen die deutsche EU-Ratspräsidentschaft als Chance, Verbesserungen zu erreichen und sich für Änderungen in EU-Verordnungen einzusetzen. Der Beschluss listet konkrete Ziele auf – darunter, sich EU-weit für eine Begrenzung der Transportzeit von Schlachttieren auf acht Stunden einzusetzen. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt übernimmt Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz

Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat zum Jahresbeginn den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) übernommen. Die Hauptkonferenz wird im Juni in Dessau-Roßlau stattfinden und von den zuständigen Ministerien für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vorbereitet. Dazu gehören auch eine Amtschefkonferenz und im Frühjahr und Herbst zwei Tagungen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV).  Schwerpunktthema ist Nachhaltigkeit. Verbraucherschutz durchdringe den Alltag und sei von Bedeutung z.B. bei Altersvorsorgeprodukten/Versicherungen, bei Lebensmitteln, Interneteinkäufen und Energielieferverträgen, betonten Verbraucherschutzministerin Petra Grimm-Benne und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Durch die digitale Transformation seien Verbraucherinnen und Verbraucher mit vielen neuen Angeboten konfrontiert, die auf der einen Seite Chancen und Erleichterungen im Alltag ermöglichen, auf der anderen Seite aber Risiken und Gefahren in sich bergen. Die VSMK habe die Arbeit der Datenethikkommission begleitet und werde die Umsetzung der Handlungsempfehlungen vom Oktober 2019 sowie die weiteren Prozesse aus Sicht des Verbraucherschutzes aufmerksam verfolgen, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein weiteres Kernanliegen sei es, die hohen Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Lebensmittelsicherheit und den Täuschungsschutz zu erfüllen. Darüber hinaus werde die Weiterentwicklung des Tierschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit Tiertransporten und der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, im Fokus bleiben müssen. Gleiches gelte auch für die Diskussion im Zusammenhang mit der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung.  ?Wir hoffen auf Gespräche und Diskussionen im Rahmen der Konferenzen des Jahres 2020, die auch mit Blick auf die Konzepte nachhaltiger Entwicklung im digitalen Zeitalter zu einer Verstetigung des Verbraucherschutzes führen werden?, so Grimm-Benne und Dalbert. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Teilprojekt 6^RiSKWa - HyReKA: Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern, Teilprojekt 3

Das Projekt "Teilprojekt 6^RiSKWa - HyReKA: Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern, Teilprojekt 3" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, International Center for Food Chain and Network Research (FoodNetCenter Bonn).Das übergeordnete Ziel des Verbundvorhabens ist es, Eintragspfade von Antibiotika-resistenten Erregern vom Menschen oder Tieren in die Umwelt hinein sowie aus dem Umweltbereich zurück zum Menschen, aufzuzeigen. Mit Blick auf das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier wird das International Center for Food Chain and Network Research der Universität Bonn (FNC) schwerpunktmäßig die mikrobielle Dissemination insbesondere über Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben, Schlachthöfen und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen in die Umwelt nachverfolgen. Der Fokus dieses Teilprojektes liegt dabei in der Verschleppung resistenter Mikroorganismen entlang der Schweine- und Geflügelfleisch erzeugenden Kette. Im Rahmen des Projektes wird die Modellierung sowohl von Eintragswegen als auch von Maßnahmen zur Reduktion von resistenten Mikroorganismen vorgenommen. Die Risikobewertung und die Ermittlung prognostischer Informationen über das dynamische Verhalten in Abwässern stehen im Vordergrund. Seitens des FNC sind zwei Gruppen beteiligt: Fokusgruppe 'One Health' unter der Leitung von Prof. Dr. Brigitte Petersen und die Fokusgruppe 'Food Waste' unter der Leitung von PD Dr. Judith Kreyenschmidt. Die Fokusgruppe 'One Health' konzentriert sich auf die Objekte landwirtschaftlicher Betrieb und Tiertransporter (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Julia Steinhoff-Wagner, Dr. Yvonne Ilg, Céline Heinemann), die Fokusgruppe ‚Food Waste' auf die Prozesse Schlachthof und Lebensmittelverarbeitung (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Ulrike Herbert, Michael Savin). Das Projekt besteht aus 6 Arbeitspaketen mit jeweils interdisziplinärer Bearbeitung. Das FNC ist in die Arbeitspakete 1,2 und 4 involviert: AP 1 - Vorbereitende Untersuchungen zur Charakterisierung von Untersuchungsbereichen und Etablierung von Untersuchungsverfahren, AP 2.2 - Landwirtschaftliche Abwässer und Abwässer aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben inkl. Konsumgüter, AP 4 - Risikoabschätzung und Modellierung.

Tierschutzbericht 2019 des Landes Sachsen-Anhalt

Tierschutzbericht 2019 Bericht der Landesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum 2017/2018 2|Seite Grußwort der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Eine für mich immer wieder schöne Veranstal- tung war auch im Oktober 2018 die Verleihung des Tierschutzpreises. Hier wurden Tierhalter ausgezeichnet, die sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Tierwohls in der Nutztier- haltung engagieren. In einer beeindruckenden Art und Weise werden hier Tiere artgerecht ge- halten, weil sie wesentliche arttypische Verhal- tensweisen ausüben können. Liebe Tierschutzinteressierte, liebe Leserinnen und Leser, Sie halten gerade den neuen Bericht zur Situa- tion des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt in den Händen. Dieser Tierschutzbericht umfasst den Zeitraum 2017 und 2018 und stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt, in Deutschland und der Europäischen Union dar. Tierschutz nimmt inzwi- schen in der Gesellschaft einen hohen Stellen- wert ein. Die Forderung nach einer tiergerechten Haltung von Nutztieren und damit einer ethisch akzeptablen Erzeugung von Lebensmitteln wird immer bedeutsamer. Im Bericht werden vordergründig aktuell disku- tierte Herausforderungen in der Nutztierhaltung aufgezeigt. Die Nutztierhaltung steht momentan vor gewaltigen Anstrengungen. So wird in der Schweinehaltung derzeit das Ende der betäu- bungslosen Kastration angestrebt und das Ver- bot des routinemäßigen Kupierens der Schwanz- spitzen umgesetzt. Ebenso werden im Bericht Tiertransporte und Stalleinbrüche thematisiert. Daneben erfolgt der traditionelle Bericht zu amtli- chen Kontrollen zur Einhaltung des geltenden Tierschutzrechtes. Die Verantwortung für die Unterbringung, Versor- gung und Pflege von Tieren liegt beim Tierhalter. Politik und Verbandsarbeit kann Rahmenbedin- gungen gestalten und es möglichst einfach ma- chen, dieser Verantwortung nachzukommen. Ge- fragt sind neben dem engagierten Landwirt, der innovativ nach neuen tiergerechteren Lösungen sucht, auch die Wissenschaftler, die bewusst neue Versuchswege gehen, um die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren oder auch die zahl- reichen ehrenamtlichen Tierschützer, die viel Zeit und auch Geld investieren, um den Tieren in ih- rer direkten Umgebung auf Gnadenhöfen, an Futterstellen oder in Tierheimen ein gutes Leben zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt all denjenigen, denen das Tierwohl nicht egal ist. Ausdrücklich einge- schlossen seien die engagierten Tierschützer, die sich im Tierschutzverein zum Beispiel um die Versorgung von freilebenden herrenlosen Katzen kümmern oder die Verbraucher, die mit ihrer Kaufentscheidung zeigen, dass ihnen die Her- kunft des Fleisches nicht gleichgültig ist. Mit einem Zitat von Albert Einstein wünsche ich Ihnen viele interessante Erkenntnisse beim Le- sen des neuen Tierschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt: „Es ist die reinste Form des Wahnsinns, immer das Gleiche zu denken, immer das Gleiche zu tun und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Ihre Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Ener- gie des Landes Sachsen-Anhalt 3|Seite

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