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LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2024

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9

Katrin Eder: „Respektvoller und verantwortungsbewusster Umgang muss auch für Tiere gelten“

Umweltministerin Katrin Eder verleiht 31. Tierschutzpreis des Landes an Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde e.V.“ aus Erbes-Büdesheim, den Verein Animal Sunshine Farm aus Kindsbach sowie Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich für herausragendes Engagement im Tierschutz „Ein respektvolles Miteinander ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Dieser Respekt muss allen Lebewesen gelten. Da Tiere nicht für sich selbst sprechen können, brauchen wir Menschen, die ihnen eine Stimme geben und sich für deren Würde und Schutz einsetzen. Der Tierschutzpreis des Landes zeichnet daher Menschen aus, die sich für das Wohl von Tieren engagieren und sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren einsetzen“, so Umweltministerin Katrin Eder am heutigen Donnerstag bei der 31. Verleihung des Tierschutzpreises des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und soll den Projekten der Preisträgerinnen und Preisträger zu mehr Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit verhelfen. „Der Umgang mit Tieren spiegelt unser Verantwortungsbewusstsein als Gesellschaft für alle Lebewesen. Als Umweltministerin ist es mir wichtig, achtsam mit der Natur – und damit auch mit allen Lebewesen – umzugehen. Deshalb fördern wir neben Arten- und Naturschutzprojekten, die vor allem dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen, auch Organisationen, die sich für den Tierschutz einsetzen und dem Wohl der Tiere dienen. Das Umweltministerium fördert daher rheinland-pfälzische Tierschutzorganisationen und Tierheime finanziell. Für dieses Jahr sind es insgesamt rund 1,2 Millionen Euro“, so Eder. Für den Tierschutzpreis können sowohl Vereine als auch Privatpersonen vorgeschlagen werden, die sich ehrenamtlich für den Tierschutz einsetzen, einen besonderen Einzelbeitrag im Tierschutz geleistet haben, Projekte im Jugendtierschutz umsetzen oder einen vorbildlichen beruflichen Umgang mit Tieren nachweisen. Dieses Jahr wurde der Tierschutzpreis gedrittelt. Dabei gehen 3.000 Euro an den Verein „Hilfe für Herdenschutzhunde“ aus dem Landkreis Alzey-Worms, der sich seit seiner Gründung vor 24 Jahren um die Aufnahme und Betreuung von Hunden, insbesondere von alten, kranken oder verhaltensauffälligen Herdenschutzhunden, kümmert. Tierheime füllen sich zunehmend mit Herdenschutzhunden, die durch ihr eigenständiges Wesen besondere Kenntnisse für die Haltung verlangen. Die voreilige Entscheidung für die Aufnahme eines Herdenschutzhundes führt dann häufig dazu, dass die Besitzerinnen und Besitzer aufgrund fehlender Informationen an den Eigenheiten und dem Wesen der sehr ursprünglichen Herdenschutzhunde verzweifeln und sich letztendlich für eine Abgabe des Tieres entscheiden. Die Vereinshunde haben aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen Verfassung oder ihres Verhaltens wenig Chancen auf eine schnelle Vermittlung. „Sie bieten für betroffene Tiere eine dauerhafte und lebenswerte Unterbringung. Und wenn doch ein neues Zuhause gefunden wird, helfen Sie, dass dieses den Bedürfnissen des Hundes entspricht“, so Eder in der Laudatio. Ebenfalls ausgezeichnet, mit 2.000 Euro, wurde die Animal Sunshine Farm e.V., ein Verein zur Tierrettung im Landkreis Kaiserslautern, der sich seit 25 Jahren ehrenamtlich um Tiere in Not kümmert – vom verletzten Eichhörnchen bis hin zur ausgesetzten Schildkröte. Allein im Jahr 2024 sind die ehrenamtlichen Tierretterinnen und Tierretter 36.620 Kilometer gefahren. Es gab 557 Einsätze mit Hunden, 349 Einsätze mit Katzen, 84 Einsätze mit Vögeln, 128 Einsätze mit sonstigen Tieren und 28 Hundesuchen. 213 mal wurden die Ehrenamtlichen von Behörden alarmiert und zur Unterstützung gerufen. „Wenn Sie von der Tierrettung sprechen, dann meinen Sie Einsatzzeiten von 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Hierfür möchte ich Ihnen meinen allergrößten Respekt aussprechen. Außerdem möchte ich die außerordentlich professionelle Zusammenarbeit mit den Behörden hervorheben - sei es mit den Kreisveterinärämtern, wenn es etwa um verwahrloste Tiere geht, der Polizei, wenn es gefährliche freilaufende Hunde geht oder dem Zoll, wenn es um Tiertransporte geht“, so Eder in der Begründung für die Auswahl des Vereins als Preisträger. Die dritte Preisträgerin ist Nadine Leisch vom Förderverein Eifeltierheim Altrich e.V. Für ihren beispielhaften Einsatz in Projekten, die Kindern und Jugendlichen das Thema Tierschutz näherbringen, erhält sie 1.000 Euro. Dies geht bei der Vogelbeobachtung mit anschließender Futterherstellung los und reicht hin bis zum Aufstellen von Lebendfallen für Straßenkatzen, damit diese kastriert und medizinisch versorgt werden. Zusätzlich erleben die Kinder das Geschehen in der Pflege- und Auffangstation des Tierheimes mit und lernen viel über den artgerechten Umgang mit Tieren, wie Hunden, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. „An zwei spannenden Tagen wird im Rahmen eines Projekts gemeinsam entdeckt, was eine artgerechte Haltung für Kleintiere bedeutet. Während die Kinder am ersten Tag die Grundlagen der Kleintierhaltung vermittelt bekommen, erleben sie am zweiten Tag ganz praktisch auf einem Erlebnishof, was sie am Tag zuvor gelernt haben. Zum Abschluss wartet ein kleines Quiz auf alle Tier-Kids. Ich bin mir sicher, die Kinder werden das Gelernte in Erinnerung behalten“, stellt Eder eines der Projekte der Preisträgerin vor. Weitere Infos zum Tierschutzpreis: https://mkuem.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/tierschutzpreis-2024-kandidatinnen-und-kandidaten-koennen-ab-jetzt-fuer-ihr-engagement-vorgeschlagen-werden

Tierschutz in den Medien

Der Tierschutzgedanke wird in der Gesellschaft immer präsenter. In den Medien werden immer öfter Berichte zu Missständen oder Tierschutzproblemen,  aber auch Darstellungen guter Tierhaltungen gezeigt. Im Folgenden findet man Beiträge oder Ausschnitte aus solchen Fernsehberichten ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Trigger-Warnung: Manche Filme enthalten verstörende Bilder! Tiertransporte: Gefangen zwischen Grenzen (ZDF) Verhalten von Nutztieren (Hühner, Rinder, Schweine, Pferde, Ziegen, Schafe) verstehen - Kurzvideos im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frei Schnauze - Qualzuchten ehrlich erklärt (Stabstelle Landestierschutzbeauftragte Baden-Württemberg) Das Leiden der Modehunde (arte) Streitfall Taube - Verjagen oder ertragen? (ZDF) Fangen und Freilassen: Ist Catch & Release Tierquälerei? (STRG_F) Sauschlau - Die unbekannte Welt der Schweine (ZDF) Das Hühnerdilemma - Zwischen Tierwohl und Preisschlacht (ZDF) Das brutale Geschäft mit Hundewelpen (BR) Schweinefleischreport von Nelson Müller (ZDF) Schweinezucht in Deutschland (Bericht und Interview mit dem Tierschutzbeauftragten, Spiegel-Online) Qualzucht: Wie Mops und Co leiden um süß zu sein (funk, deutsches Online-Content-Netzwerk der ARD und des ZDF) Qualvolle Tiertransporte (ZDF, Sendung Frontal 21) Hier leben die glücklichsten Schweine Deutschlands (Pro Sieben, Sendung Galileo)

Tierschutz beim Transport Runderlass zu Tiertransporten Tierschutzrechtliche Tiertransportkontrollen Tierschutzkontrollen beim Transport Handbuch Tiertransporte Dokumente

Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.

Tiergesundheit 2022: Kein Ende der Geflügelpest-Epidemie

Bei der Überwachung der Tiergesundheit war für das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr 2022 die Geflügelpest das beherrschende Thema. LUA-Präsident Dr. Stefan Bent: „Die hochansteckende Seuche kann bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen. Sie tritt mittlerweile ganzjährig in Deutschland auf. Wir haben sie im Herbst des vergangenen Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen - mit Konsequenzen für Geflügel und Tierhalter.“ Im November 2022 wies das LUA die Geflügelpest bei insgesamt 49 Tieren in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahrweiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwaldkreis nach. Um die weitere Verbreitung des hochansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in den drei betroffenen Beständen alle noch vorhandenen 40 Tiere getötet. Die Recherchen der betroffenen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass diese Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbestand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen Kreis zugekauft hatten. In diesem Bestand war die Geflügelpest Ende Oktober 2022 nachgewiesen worden. Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügelpest in einem weiteren Geflügelbestand im Westerwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Germersheim bei insgesamt 26 Tieren nach. Während die noch verbliebenen 398 Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germersheim getötet werden mussten, konnte hiervon bei den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereglung nach einer Risikobewertung abgesehen werden. Es handelte sich um sogenannte genetisch wertvolle Tiere seltener amtlich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amtliche Sperre des Bestandes aufgehoben werden konnte. Hintergrund: Tiergesundheit & Tierseuchen Das LUA untersucht in der Tierseuchendiagnostik Tierkörper und Proben von Tieren auf nach dem Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. 2022 standen dabei nicht nur die Geflügelpest im Fokus, sondern auch das Bovine Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweinepest und die Aujeszkysche Krankheit. Insgesamt hat das LUA im Jahr 2022 im Rahmen der Tierseuchendiagnostik 239.876 Proben untersucht. Das LUA ist auch die Fachaufsichtsbehörde über die Kreisverwaltungen und Kreisfreien Städte. Die dortigen Veterinärverwaltungen und das LUA bekämpfen gemeinsam Tierseuchen wie die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit, kontrollieren die Beseitigung und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und wachen über die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen - zum Beispiel  bei Tiertransporten. Die Tiergesundheitsdienste des LUA unterstützen dabei, rheinland-pfälzische Rinder- und Schweinebestände sowie Kleine Wiederkäuer gesund und leistungsfähig zu erhalten. Mit diesem Ziel besuchen und beraten sie Tierhalter, praktizierende Tierärzte, die staatliche Veterinärverwaltung und Organisationen der Landwirtschaft. Dabei geht es um vorbeugenden Tiergesundheits- und Verbraucherschutz durch frühzeitige Problemerkennung und -beseitigung - zum Beispiel mit wirksamen Maßnahmen zur Erhaltung der Eutergesundheit und damit der Milchqualität. Die gesamte 2022er Jahresbilanz Tiergesundheit & Tierseuchen finden Sie hier .

Minister Sven Schulze: „Ich freue mich, dass wir gute, gemeinsame Kompromisse gefunden haben“

Ukraine-Krieg, Düngeverordnung, Umsetzung der EU-Agrarpolitik und Tierschutz in der Nutztierhaltung waren u.a. Themen der aktuellen Agrarministerkonferenz (AMK), die in dieser Woche in Magdeburg unter der Federführung des Landes Sachsen-Anhalts stattgefunden hat. AMK-Vorsitzender, Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Die gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Land- und Forstwirtschaft steigen. Umwelt- und tiergerechtes sowie sozialverträgliches Wirtschaften sind mir dabei besonders wichtig. Dies darf allerdings nicht auf den Rücken der Land- und Forstwirtschaft ausgetragen werden.“ Diesen Spagat zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen erfolgreich zu meistern sei auch Aufgabe in den zahlreichen, konstruktiven Diskussionen mit den Länderkollegen gewesen, so Minister Schulze weiter. Diese seien durch die aktuellen Verwerfungen auf dem Weltmarkt, hervorgerufen durch den Krieg in der Ukraine, noch einmal enorm gestiegen. „Ich freue mich, dass wir trotz langen und harten Ringens gemeinsame Kompromisse gefunden haben“, so Minister Sven Schulze. „Ich danke insbesondere dem Bundesminister, Cem Özdemir, dass er sich bereit erklärt hat, auf Einladung Sachsen-Anhalts mit den Länderkollegen zu tagen. Zudem werden wir eine Sonder-AMK zum Thema Wald noch im Frühjahr 2022 durchführen.“ Folgende Beschlüsse wurden unter anderem auf der AMK gefasst: Auswirkungen und Folgen des Kriegs in der Ukraine Die Agrarressorts der Länder begrüßen, dass die EU-Kommission zur Abwehr krisenbedingter Härten für die Wirtschaft einen „Vorübergehenden Krisenrahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine“ eingeführt hat. Sie betonen, dass eine gesicherte Energieversorgung zu angemessenen Preisen für die Land- und Ernährungswirtschaft als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) von essentieller Bedeutung ist, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Ziel muss sein, die sichere Versorgung mit bezahlbaren Lebensmitteln und Mitteln des täglichen Bedarfs zu gewährleisten. Sie unterstützen alle Anstrengungen und Maßnahmen zur Stärkung der systemrelevanten Land- und Ernährungswirtschaft. Nicht einigen konnten sich die Minister bezüglich der vorübergehenden Nutzung der Brachflächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Konsens bestand lediglich beim Anbau von Futtermitteln auf brachliegenden Flächen. Zur Umsetzung der Düngeverordnung Die Länder wollen mit dem Bund ein robustes, rechtssicheres und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine verursachergerechte emissionsbezogene Maßnahmendifferenzierung entwickeln und die dafür notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Rahmen des Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung soll am Modellverbund AGRUM-DE festgehalten und dieses weiterentwickelt werden. Zum Tierschutz in der Nutzierhaltung Den Ergebnisbericht einer ad-hoc- Arbeitsgruppe zu den Schlussfolgerungen und dem Handlungsbedarf aufgrund von Brandvorfällen in großen Tierhaltungsanlagen wurde in Bezug auf die Schlussfolgerungen bzw. Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der wirksamen Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung begrüßt. Die Agrarressorts der Länder bitten auch die Bau- und Innenministerkonferenz, entsprechende Prüfungen vorzunehmen und mitzuteilen, ob ein präventiver Brandschutz bundesrechtlich geregelt werden kann. Zur Herbst-AMK soll es einen schriftlichen Bericht darüber geben. Ergänzend dazu soll über eine mögliche Förderung berichtet werden. Die Agrarressorts bitten den Bund auf Basis der Beschlüsse der Borchert-Kommission und der in der Machbarkeitsstudie vorgelegten Ergebnisse einen konkreten Zeitplan für die Transformation der Tierhaltung in Deutschland hin zu mehr Tier- und Klimaschutz einzuleiten. Den Betrieben ist dabei eine wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Der Plan zeigt einen innovativen, zukunftsorientierten, umsetzbaren und ökonomisch tragbaren Lösungsweg zum Umbau der Nutztierhaltung auf. Der Bund wird gebeten, die dafür notwendige Finanzierung bereit zu stellen, um einen Umbau der Nutztierhaltung unabhängig vom freien Markt zu ermöglichen. Klarheit und Planungssicherheit wird für diesen massiven Strukturwandel benötigt. Auf die notwendige Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Ein weiterer Rückgang der Tierhaltung hätte in ländlichen Regionen erhebliche negative Folgen. Daher muss bei der Umsetzung den unterschiedlichen Strukturen der Nutztierhaltung in den Ländern Rechnung getragen werden. Tiertransporte in Drittländer sind eine besondere Herausforderung für den Tierschutz, da die Einhaltung tierschutzrechtlicher Grundvoraussetzungen in manchen Ländern nicht sichergestellt werden kann. Die Agrarressorts der Länder wollen sich über den Bund bei der EU dafür einsetzen, dass entsprechende Transportverordnung überarbeitet wird.

Höfken: „Noch viel zu tun im Tierschutz“

Umweltministerin stellt Tierschutzbericht Rheinland-Pfalz 2018/2019 im Ministerrat vor / Nutztierthemen beherrschten die Diskussion „Um Verbesserungen beim Tierschutz zu erreichen, bedarf es intensiver Kommunikation mit allen Beteiligten - Politik, Tierschutz- und Landwirtschaftsverbänden sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern – und Transparenz in Form einer verbindlichen Lebensmittelkennzeichnung des Tierschutzstandards. Die Probleme der Entwicklung einer flächenlosen, industriellen Tierproduktion in den Intensivgebieten außerhalb von Rheinland-Pfalz müssen grundsätzlich durch eine Neuausrichtung auf eine tiergerechte Landwirtschaft und eine Abkehr vom Massenangebot an Billigfleisch erreicht werden. Trotz zahlreicher Erfolge bleibt im Tierschutz noch viel zu tun“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken im Kabinett anlässlich der Vorstellung des Tierschutzberichtes für die Jahre 2018/2019, bevor sie auf dessen Inhalte einging. Betäubungslose Ferkelkastration Zu Beginn des Berichtszeitraumes stand die Änderung des Tierschutzgesetzes mit der Verlängerung der Frist bis zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration im Vordergrund. „Weil geeignete Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration schon zur Verfügung standen, lehnte die Landesregierung die kurzfristige Fristverschiebung entschieden ab und forderte geeignete Wege zur praktikablen Umsetzung der Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration“, sagte Höfken. Trotz des Widerstandes im Bundesrat sei die Übergangsfrist jedoch verlängert und das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration aufgrund einer Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen des Bundes um zwei Jahre bis zum 01.01.2021 verzögert worden. Tierwohlkennzeichen „Zur Kennzeichnung von tierischen Produkten nach Tierhaltungsstandards wurde im Berichtszeitraum ein Gesetzentwurf des Bundes für eine staatliche, jedoch freiwillige Tierwohlkennzeichnung auf den Weg gebracht - allerdings bis heute nicht erfolgreich umgesetzt. Stattdessen hat der Handel das Heft in die Hand genommen und eigene Label geschaffen - eine verbindliche, für Bauern und Bäuerinnen wie für Verbraucherinnen und Verbraucher gute Kennzeichnungslösung liegt bis jetzt nicht vor.  Die Landesregierung hat im Bundesrat dieses Defizit massiv kritisiert und die Umsetzung einer EU-weit verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung beantragt“, stellte Höfken dar. „Für mehr Tierwohl in den Ställen brauchen wir ein verpflichtendes Tierwohllabel, das nachvollziehbar ist und am Markt Wirkung entfaltet. Die von Bundesministerin Klöckner beabsichtigte freiwillige Teilnahme an einer komplizierten Zertifizierung wird kaum Möglichkeiten für Betriebe bieten, über die bisherigen Mindeststandards in Sachen Tierwohl hinauszugehen und gleichfalls Erzeugerinnen und Erzeuger für ihre erbrachten Tierschutzleistungen entsprechend zu honorieren“, ging Höfken ins Detail. Verbesserte Sauenhaltung Mit der Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sollte insbesondere die Kastenstandhaltung von Sauen im Berichtzeitraum verbessert werden. Die Vorlage der Bundesregierung wurde nicht einmal den Gerichtsurteilen zur Bewegungsfreiheit der Sauen in Kastenständen gerecht. Letztlich wurde nach sehr langen Verhandlungen im Juli 2020 im Bundesrat die aus Tierschutzsicht hochproblematische Kastenstandhaltung mit einer Übergangszeit von acht Jahren im Deckzentrum gänzlich verboten. Dazu Höfken: „Die lange Fixierung der Tiere, rund 160 Tage im Jahr, war bei der Standardhaltung das relevanteste Tierschutzproblem. Jetzt wird die Haltung in den Kastenständen grundsätzlich abgeschafft und eine Fixierung nur in den „Abferkelbuchten“ für fünf Tage zum Schutz der Ferkel gestattet. Das ist mittelfristig ein enormer Fortschritt für den Tierschutz.“ Mehr Tierschutz bei Tiertransporten „Zur Verhinderung von langen Tiertransporten, die für die Tiere sehr belastend sind und den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, wurde 2019 die Überwachung und Kontrolle der Planung der Transporte deutlich verschärft und die geltenden Vorgaben für Tiertransporte – insbesondere in Drittländer – durchgesetzt“, so Höfken. Hierzu seien laut Höfken die zuständigen Kreisverwaltungen über ihre Prüfpflichten und Prüfmöglichkeiten bei der Abfertigung verstärkt informiert und auch strenge Prüfkriterien ergriffen worden. So müssen die Veterinärämter zum Beispiel seit August 2019 bei der Einzelfallprüfung der Transportplanungen über acht Stunden in andere EU-Mitgliedstaaten und Drittländer das Landesuntersuchungsamt beteiligen. Außerdem dürfen keine Transporte bei vorhergesagten Temperaturen von mehr als 27 Grad Celsius genehmigt werden – aus Vorsorgegründen zur Einhaltung der auf EU-Ebene geforderten 30 Grad Celsius. Nicht zuletzt aufgrund dieser strengen Vorgehensweise wurden seit September 2019 aus Rheinland-Pfalz keine Tiertransporte mehr in Drittländer abgefertigt. Gleichzeitig wendete sich das Land an die EU-Kommission und Bundesregierung und verlangte im Bundesrat die nötigen bundes- und EU-rechtlichen Änderungen. „Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards. Aber Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden - dies liegt leider nicht im Einflussbereich einer Landesregierung“, hielt Höfken abschließend fest. Hintergrund Alle zwei Jahre legt das Umweltministerium dem Landtag einen Tierschutzbericht vor. Darin berichtet das Ministerium über Tierschutzthemen und die Entwicklung des Tierschutzrechts. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 2018/2019. Den Tierschutzbericht 2018/2019 als PDF finden Sie hier

Sachsen-Anhalt übernimmt Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz

Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat zum Jahresbeginn den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) übernommen. Die Hauptkonferenz wird im Juni in Dessau-Roßlau stattfinden und von den zuständigen Ministerien für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vorbereitet. Dazu gehören auch eine Amtschefkonferenz und im Frühjahr und Herbst zwei Tagungen der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV).  Schwerpunktthema ist Nachhaltigkeit. Verbraucherschutz durchdringe den Alltag und sei von Bedeutung z.B. bei Altersvorsorgeprodukten/Versicherungen, bei Lebensmitteln, Interneteinkäufen und Energielieferverträgen, betonten Verbraucherschutzministerin Petra Grimm-Benne und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert. Durch die digitale Transformation seien Verbraucherinnen und Verbraucher mit vielen neuen Angeboten konfrontiert, die auf der einen Seite Chancen und Erleichterungen im Alltag ermöglichen, auf der anderen Seite aber Risiken und Gefahren in sich bergen. Die VSMK habe die Arbeit der Datenethikkommission begleitet und werde die Umsetzung der Handlungsempfehlungen vom Oktober 2019 sowie die weiteren Prozesse aus Sicht des Verbraucherschutzes aufmerksam verfolgen, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein weiteres Kernanliegen sei es, die hohen Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an die Lebensmittelsicherheit und den Täuschungsschutz zu erfüllen. Darüber hinaus werde die Weiterentwicklung des Tierschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit Tiertransporten und der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, im Fokus bleiben müssen. Gleiches gelte auch für die Diskussion im Zusammenhang mit der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung.  ?Wir hoffen auf Gespräche und Diskussionen im Rahmen der Konferenzen des Jahres 2020, die auch mit Blick auf die Konzepte nachhaltiger Entwicklung im digitalen Zeitalter zu einer Verstetigung des Verbraucherschutzes führen werden?, so Grimm-Benne und Dalbert. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Teilprojekt 6^RiSKWa - HyReKA: Biologische bzw. hygienisch-medizinische Relevanz und Kontrolle Antibiotika-resistenter Krankheitserreger in klinischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Abwässern und deren Bedeutung in Rohwässern, Teilprojekt 3

Das übergeordnete Ziel des Verbundvorhabens ist es, Eintragspfade von Antibiotika-resistenten Erregern vom Menschen oder Tieren in die Umwelt hinein sowie aus dem Umweltbereich zurück zum Menschen, aufzuzeigen. Mit Blick auf das Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier wird das International Center for Food Chain and Network Research der Universität Bonn (FNC) schwerpunktmäßig die mikrobielle Dissemination insbesondere über Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben, Schlachthöfen und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen in die Umwelt nachverfolgen. Der Fokus dieses Teilprojektes liegt dabei in der Verschleppung resistenter Mikroorganismen entlang der Schweine- und Geflügelfleisch erzeugenden Kette. Im Rahmen des Projektes wird die Modellierung sowohl von Eintragswegen als auch von Maßnahmen zur Reduktion von resistenten Mikroorganismen vorgenommen. Die Risikobewertung und die Ermittlung prognostischer Informationen über das dynamische Verhalten in Abwässern stehen im Vordergrund. Seitens des FNC sind zwei Gruppen beteiligt: Fokusgruppe 'One Health' unter der Leitung von Prof. Dr. Brigitte Petersen und die Fokusgruppe 'Food Waste' unter der Leitung von PD Dr. Judith Kreyenschmidt. Die Fokusgruppe 'One Health' konzentriert sich auf die Objekte landwirtschaftlicher Betrieb und Tiertransporter (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Julia Steinhoff-Wagner, Dr. Yvonne Ilg, Céline Heinemann), die Fokusgruppe ‚Food Waste' auf die Prozesse Schlachthof und Lebensmittelverarbeitung (eingebundene Mitarbeiter: Dr. Ulrike Herbert, Michael Savin). Das Projekt besteht aus 6 Arbeitspaketen mit jeweils interdisziplinärer Bearbeitung. Das FNC ist in die Arbeitspakete 1,2 und 4 involviert: AP 1 - Vorbereitende Untersuchungen zur Charakterisierung von Untersuchungsbereichen und Etablierung von Untersuchungsverfahren, AP 2.2 - Landwirtschaftliche Abwässer und Abwässer aus lebensmittelverarbeitenden Betrieben inkl. Konsumgüter, AP 4 - Risikoabschätzung und Modellierung.

Tierschutzbericht 2019 des Landes Sachsen-Anhalt

Tierschutzbericht 2019 Bericht der Landesregierung über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum 2017/2018 2|Seite Grußwort der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Eine für mich immer wieder schöne Veranstal- tung war auch im Oktober 2018 die Verleihung des Tierschutzpreises. Hier wurden Tierhalter ausgezeichnet, die sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Tierwohls in der Nutztier- haltung engagieren. In einer beeindruckenden Art und Weise werden hier Tiere artgerecht ge- halten, weil sie wesentliche arttypische Verhal- tensweisen ausüben können. Liebe Tierschutzinteressierte, liebe Leserinnen und Leser, Sie halten gerade den neuen Bericht zur Situa- tion des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt in den Händen. Dieser Tierschutzbericht umfasst den Zeitraum 2017 und 2018 und stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme der Situation des Tierschut- zes in Sachsen-Anhalt, in Deutschland und der Europäischen Union dar. Tierschutz nimmt inzwi- schen in der Gesellschaft einen hohen Stellen- wert ein. Die Forderung nach einer tiergerechten Haltung von Nutztieren und damit einer ethisch akzeptablen Erzeugung von Lebensmitteln wird immer bedeutsamer. Im Bericht werden vordergründig aktuell disku- tierte Herausforderungen in der Nutztierhaltung aufgezeigt. Die Nutztierhaltung steht momentan vor gewaltigen Anstrengungen. So wird in der Schweinehaltung derzeit das Ende der betäu- bungslosen Kastration angestrebt und das Ver- bot des routinemäßigen Kupierens der Schwanz- spitzen umgesetzt. Ebenso werden im Bericht Tiertransporte und Stalleinbrüche thematisiert. Daneben erfolgt der traditionelle Bericht zu amtli- chen Kontrollen zur Einhaltung des geltenden Tierschutzrechtes. Die Verantwortung für die Unterbringung, Versor- gung und Pflege von Tieren liegt beim Tierhalter. Politik und Verbandsarbeit kann Rahmenbedin- gungen gestalten und es möglichst einfach ma- chen, dieser Verantwortung nachzukommen. Ge- fragt sind neben dem engagierten Landwirt, der innovativ nach neuen tiergerechteren Lösungen sucht, auch die Wissenschaftler, die bewusst neue Versuchswege gehen, um die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren oder auch die zahl- reichen ehrenamtlichen Tierschützer, die viel Zeit und auch Geld investieren, um den Tieren in ih- rer direkten Umgebung auf Gnadenhöfen, an Futterstellen oder in Tierheimen ein gutes Leben zu gestalten. Mein besonderer Dank gilt all denjenigen, denen das Tierwohl nicht egal ist. Ausdrücklich einge- schlossen seien die engagierten Tierschützer, die sich im Tierschutzverein zum Beispiel um die Versorgung von freilebenden herrenlosen Katzen kümmern oder die Verbraucher, die mit ihrer Kaufentscheidung zeigen, dass ihnen die Her- kunft des Fleisches nicht gleichgültig ist. Mit einem Zitat von Albert Einstein wünsche ich Ihnen viele interessante Erkenntnisse beim Le- sen des neuen Tierschutzberichtes des Landes Sachsen-Anhalt: „Es ist die reinste Form des Wahnsinns, immer das Gleiche zu denken, immer das Gleiche zu tun und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“ Ihre Prof. Dr. Claudia Dalbert Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Ener- gie des Landes Sachsen-Anhalt 3|Seite

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