Trinkhalm, Einwegbecher und Wattestäbchen gehören zu den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat haben nun grünes Licht für ein Maßnahmenpaket (u.a. das Verbot von Trinkhalmen aus Plastik ab 2021) gegeben, mit dem der Plastikmüll in der Umwelt verringert werden soll. Das UBA begrüßt die Maßnahmen. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Auch die deutschen Strände sind vermüllt. An der Nordsee finden wir 390 Müllteile pro hundert Meter, an der Ostsee 70 – und der Großteil davon ist aus Plastik. Die EU-Richtlinie ist ein erster guter Schritt, dass unsere Meere und Strände wieder sauberer werden.“ Die EU nimmt nun insbesondere die Hersteller in die Verantwortung. Sie werden künftig u.a. an Reinigungsmaßnahmen finanziell beteiligt. Dazu Krautzberger: „Littering wird zu häufig nur als fahrlässiges Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher verstanden. Ich finde es wichtig und richtig, dass jetzt auch die Hersteller ihren Teil der Verantwortung übernehmen müssen.“ Je nach Produktgruppe sind in der Richtlinie verschiedene Maßnahmen vorgesehen: Verbote . Im Jahr 2021 (Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie) werden Kunststoffeinwegprodukte, für die es Alternativen aus anderen Materialien gibt, verboten – dazu zählen Wattestäbchen, Plastikbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalterungen sowie Becher und Essensbehälter für den Sofortverzehr aus Polystyrol; Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen soll es gar nicht mehr geben. Erweiterte Herstellerverantwortung . Die Hersteller werden an den Kosten von Reinigungsmaßnahmen, Transport und Entsorgung von Essensbehältern, Folien, Plastikflaschen, Bechern, Plastiktüten, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten sowie Fischereigerät beteiligt; Stärkung des Recyclings. Ab 2025 sollen Getränkeflaschen einen verbindlichen Anteil von 25% rezykliertem Kunststoff beinhalten, ab 2030 sollen sie zu mindestens 30% aus Rezyklat bestehen; Information der Öffentlichkeit. Auf einer Reihe von Produkten sollen Hersteller über die negativen Auswirkungen unsachgemäßer Entsorgung informieren und auf Mehrwegsysteme hinweisen. Dazu zählen Essensbehälter, Folien, Becher, Tabakprodukte, Feuchttücher, Hygieneprodukte, Luftballons, leichte Plastiktüten, sowie Fischereigerät; Verbrauchsreduktion. Der Verbrauch von Essens- und Getränkebehälter aus Kunststoff soll bedeutend gesenkt werden; Getrennte Sammlung. Bis 2025 sollen mindestens 77% der Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden, ab 2029 90% - etwa durch die Einführung eines Pfandsystems; Produktanforderungen. Ab 2024 sollen Deckel fix an Getränkeflaschen befestigt sein. Nach Veröffentlichung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen. Um eine wirksame Reduktion des Eintrags der Einwegprodukte zu erreichen, ist es von zentraler Bedeutung, ehrgeizige Verbrauchsminderungsziele zu setzen – hier haben die Mitgliedsstaaten laut Richtlinie großen Spielraum. Dazu sind die Ausweitung von Mehrweg- und Pfandsystemen wichtige Maßnahmen.
Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das UBA Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Weitere Informationen: Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Papier/Pappe/Karton: 90,6 Prozent (Vorgabe: 85 Prozent) Glas: 82,4 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Aluminium: 107,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Eisenmetalle: 93,0 Prozent (Vorgabe: 80 Prozent) Getränkekartonverpackungen: 76,0 Prozent (Vorgabe: 75 Prozent) Sonstige Verbundverpackungen: 62,6 Prozent (Vorgabe: 55 Prozent) Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.