Zu den Zielen, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Erhaltung einer guten Luftqualität, das heißt, die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte. Kann diese Einhaltung nicht sichergestellt werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Diese Luftreinhaltepläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Luftreinhaltepläne wurden für die Städte Itzehoe, Ratzeburg und Kiel aufgestellt. In Ratzeburg und Itzehoe konnten sie erfolgreich umgesetzt werden. Der Plan für Kiel wurde im Jahr 2020 fortgeschrieben. Gemäß Artikel 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa konnte die Frist für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn - aufgezeigt wurde, wie der Grenzwert vor Ablauf der neuen Frist eingehalten werden sollte - in den Jahren der Fristverlängerung der Grenzwert um nicht mehr als die in der Richtlinie festgelegte maximale Toleranzmarge überschritten wird. Erforderlich war dazu eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission. Wurden innerhalb von neun Monaten nach Eingang dieser Mitteilung keine Einwände erhoben, galten die Bedingungen als erfüllt. Wurden Einwände erhoben, konnte die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftqualitätspläne vorzulegen. Die Mitteilungen für den Ballungsraum Kiel und die Gebiete Itzehoe und Ratzeburg erfolgten im Jahr 2011. Die Kommission hat gegen die Mitteilungen keine Einwände erhoben. Die Fristverlängerungen galten bis zum 31.12.2014 und sind somit abgelaufen.
Für die detaillierte und lückenlose Darstellung der langfristigen Entwicklung der Luftbelastung in Berlin werden in zahlreichen Einzelkarten sowohl die Erhebungen der Emissionskataster seit 1989 (1×1 km Raster) ausgewertet, als auch für ausgewählte Stoffe sämtliche seit Messbeginn 1975 verfügbaren Messwerte des Berliner Luftgüte-Messnetzes BLUME (Jahresmittelwerte, bzw. Grenz- oder Zielwertüberschreitungen) dargestellt. Dies umfasst sowohl die Daten der automatischen Stationen als auch die Messwerte der später in Betrieb genommenen kleinen Probensammler (Ruß- und Benzol-Immissionssammler (RUBIS) bzw. Passivsammler). Das Luftgütearchiv umfasst somit für einzelne Stoffe und Stationen einen mehr als 45-jährigen Erhebungszeitraum. Mit der Erstellung der Emissionskataster Industrie, Hausbrand und Verkehr 2015 wurde die bis dahin gesonderte Darstellung der einzelnen Verursachergruppen auf eine gemeinsame Kartenpräsentation im Geoportal unter dem Titel „Emissionen 2015“ umgestellt (vgl. Kartenansicht ). Zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte müssen Maßnahmen ergriffen werden, die zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen geeignet sind. Die Maßnahmen sind entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten, die zum Überschreiten der Immissionsgrenzwerte beitragen. Hierfür ist eine detaillierte Kenntnis aller Berliner Emissionen erforderlich. § 46 BImSchG sieht deshalb das Führen eines Emissionskatasters vor. Auf der Grundlage dieser Kataster können mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen die Anteile bestimmt werden, die die einzelnen Quellgruppen an der gemessenen Luftverunreinigung verursachen. Die Emissionen der relevanten Luftschadstoffe Stickoxide (NO x ) und Partikel (PM 10 , PM 2,5 ) werden für die folgenden Verursachergruppen in einem Erhebungszeitraum von 1989-2015 dargestellt: Genehmigungsbedürftige Anlagen ( Industrie ), Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen ( Hausbrand, Kleingewerbe ), Kfz- Verkehr Die vorliegenden Karten veranschaulichen auf der Basis der für alle Verursachergruppen vergleichbar zur Verfügung stehenden Emissionsdaten für die beiden Luftparameter Stickoxide (NO x ) und Partikel (PM 10 , PM 2,5 ) die Entwicklung seit 1989. Um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden, wurden seit den Emissions-Erhebungsjahren 2008/2009 folgende Änderungen berücksichtigt: zum einen werden Schwefeldioxid (SO 2 ) -Emissionen nicht mehr dargestellt, da SO 2 seit Jahren auf niedrigem Niveau stagniert und seine lufthygienische Bedeutung verloren hat, zum anderen wird mit PM 10 sowie PM 2,5 hinsichtlich der Emissionen eine neue Beobachtungsreihe im Umweltatlas begonnen. Hierfür sprechen die große Gesundheitsrelevanz und die Überschreitung von Luftqualitätsgrenzwerten. Die Daten des Emissionskatasters 2015 sind darüber hinaus Grundlage für die Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans , der die zusätzlichen Maßnahmen beschreibt, um die Luftqualität weiter zu verbessern und den Zeitraum und das Ausmaß der Überschreitung der Grenzwerte so weit wie möglich zu reduzieren. Auch für den Bereich der Immissionen spielen die Europäischen Richtlinien zur Luftqualität eine große Rolle. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen, die auf Grund der vermehrten anthropogenen Produktion die Luft besonders belasten. EU-weit gilt es, diese weiträumige Verbreitung zu überwachen und zu vermindern und so die daraus folgenden Umweltschäden zu begrenzen. Die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG beinhaltet festgelegte Immissionswerte als Grenz- und Schwellenwerte sowie Zielwerte, die innerhalb einer bestimmten Frist einzuhalten sind. Sie orientieren sich an denen der WHO (Weltgesundheitsorganisation), um eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Menschen und Tiere zu begrenzen sowie Flora und Fauna vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (vgl. Tabelle 2). Die Luftqualitätsrichtlinie wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes (39.BImSchV) in nationales Recht umgesetzt. Danach ist Berlin gemäß der §§ 44 bis 46 a des BImSchG verpflichtet, Luftparameter, die für Mensch und Natur eine Gefahr darstellen, zu erheben und die ermittelten Messwerte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu gehören: Partikel (PM 10 und PM 2,5 , Stickstoffdioxid (NO 2 ), Stickoxide (NO x ), Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O 3 ). Für den Großteil dieser Luftparameter gibt es Grenzwerte und ergänzend Toleranzmargen (gleitende Annäherung in Jahresstufen zum Grenzwert), die bei einer Überschreitung Maßnahmen zur Reduktion der Immissionskonzentration erzwingen. Dazu gehört insbesondere die bereits genannte Aufstellung der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans , in dem die erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden. Ein besonderes Augenmerk ist allen Emittenten und Emissionen zu widmen, die zum Überschreiten der Immissionswerte (maßgeblich) beitragen. Zusammenfassend dient die Ermittlung von Immissionswerten der Berliner Luft folgenden Zielen: der Berechnung von Kennwerten der Luftverschmutzung zur Beurteilung der Luftqualität anhand von Grenz- und Zielwerten, der Ermittlung der Schadstoffbelastung für Genehmigungsverfahren (nach TA Luft), der Ursachenermittlung der Luftverunreinigung, der Untersuchung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und der Information der Öffentlichkeit.
Das Projekt "Tendenzen und Verursacher für die NO2-Belastung in Sachsen" wird/wurde gefördert durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: IVU Umwelt GmbH.Einordnung des Vorhabens: Das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) ist u. a. zuständig für die Überwachung der Luftqualität und die Prüfung von Maßnahmen zur Einhaltung von Grenzwerten bzw. zur Verminderung von Luftverunreinigungen. Die NO2-Belastung in Sachsen liegt in den drei Ballungsräumen Dresden, Chemnitz und Leipzig über den Grenzwerten für 2010 bzw. über den zur Zeit geltenden Grenzwerten inklusive der Toleranzmarge. Diese Überschreitungen sind neben den Grenzwertüberschreitungen bei PM10 die Auslöser für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Die Luftreinhaltepläne müssen verhältnismäßige und verursachergerechte Maßnahmen zur Minderung der Belastung bis zur Einhaltung der Grenzwerte beinhalten. Als Hauptverursacher für die NO2-Belastung gilt der Straßenverkehr. Durch die Entwicklung der Motortechnik und der Abgasnachbehandlung sind bisher nicht ausreichend untersuchte Einflüsse auf die direkten NO2-Emissionen und damit die Belastungen an verkehrsreichen Straßen entstanden. Die weitere Entwicklung auf technischem Gebiet und die Auswirkungen auf die Immissionsbelastung sind vor dem Hintergrund sich ändernder meteorologischer Bedingungen (Klimawandel) abzuschätzen. Nur so können weitere zielführende Maßnahmen in Luftreinhalteplänen erkannt und modelliert werden. Ziele des Vorhabens: a) Ermittlung der Tendenzen für die NO2-Belastung in Sachsen im Vergleich zum bundesdeutschen Trend - b) Ermittlung der wesentlichen Verursacher für die NO2-Belastung in Sachsen - c) Prognose der Entwicklung bis 2020 - d) Schlussfolgerungen für Maßnahmen zur Minderung der NO2-Belastung.
Das Projekt "Entwicklung und Validierung einer Methode zur immissionsabhängigen dynamischen Verkehrssteuerung für die Auslösung zeitlich befristeter Verkehrsbeschränkungen für LKW-Verkehre zur Einhaltung insbesondere der Feinstaubgrenzwerte (Stadt Hagen)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadt Hagen, Umweltamt.A) Problemstellung: Gemäß der 22.BlmSchV ergibt sich die Notwendigkeit, für Gebiete mit Überschreitungen der festgelegten Grenzwerte unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten Toleranzmargen Luftreinhalte- und Aktionspläne aufzustellen. Auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse zum Luftreinhalteplan Hagen hat die Stadt Hagen einen Prototyp zur umweltabhängigen Verkehrsbeeinflussung entwickeln lassen, der - als ein onlinefähiges Managementsystem eingesetzt - die kurzfristigen Überschreitungen von Grenzwerten im Luftschadstoffsektor verhindern soll. Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit wurde zwischenzeitlich vorgestellt und hinsichtlich der modelltechnischen Qualität dokumentiert. Der Ansatz zur immissionsabhängigen Verkehrssteuerung sah bislang eine sehr aufwändige Steuerungskomponente vor, die neben einer differenzierten Erfassung des Verkehrs, die messtechnische Erfassung der Hintergrundbelastung, die Belastung an den sog. Hotspots sowie der Meteorlogie vorsah. Im Zuge der weiteren Umsetzung der Maßnahme ergeben nunmehr neue Überlegungen, die komplexe Steuerungskomponente durch ein einfaches, robustes Verfahren abzulösen, was insbesondere kleineren und mittleren Kommunen aufgrund der dort gegebenen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen entgegenkommen würden. Zudem verspricht das neue Verfahren weniger sensitiv auf mögliche Ausfälle bei der Vielzahl der zu erfassenden Komponenten zu reagieren und damit für den Praxiseinsatz in den Kommunen prinzipiell besser geeignet zu sein. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): C) Ziel des Vorhabens ist es, das von der Stadt Hagen geplante Demonstrationsvorhaben über eine wissenschaftliche Begleitforschung zu validieren. Insbesondere wären folgende Fragestellungen zu klären: Eignet sich der gewählte 'einfache' methodische Ansatz zur Steuerung zeitlich befristeter Verkehrslenkungen? Wie sind die Wechselwirkungen in Bezug zu den anderen kritischen Streckenabschnitten im Luftreinhalteplangebiet zu beurteilen. Welche Relevanz haben zeitlich befristete Verkehrslenkungen als Maßnahme im Rahmen der Luftreinhalte- und Aktionspläne? Lässt sich das Vorhaben auf andere Kommunen übertragen? Wie lassen sich sog. City-Lightboards als Hinweistafeln in die Gesamtkonzeption von LKW-Führungskonzepten einbringen?
Das Projekt "Ableitung einer tolerierbaren Immissionskonzentration für elementares Quecksilber, Kassel-Marbachshöhe, Gebäude W16" wird/wurde gefördert durch: Planungsgesellschaft Boden und Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).
Ziel der Luftreinhalteplanung ist es, die Luft als natürliche Lebensgrundlage zu schützen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern. Zu den Zielen, die die EU ihren Mitgliedsstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte . Nach § 47 Abs. 1 BImSchG ist für ein Gebiet ein Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn in diesem Gebiet Grenzwerte nach der 39. BImSchV zuzüglich der festgelegten Toleranzmargen überschritten werden. Luftreinhaltepläne sollen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luft von bestimmten Schadstoffen festlegen, sie sind also nicht auf eine kurzfristige Absenkung der Schadstoffbelastung auszulegen.