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GcBÜK400 - Chrom im Oberboden

Chrom ist ein in der Erde weit verbreitetes, in vielen Mineralen vorkommendes Element, das für Mensch und Tier lebensnotwendig ist. Es existiert in mehreren Oxidationsstufen, doch nur die drei- und sechswertigen Verbindungen sind im Boden stabil. Unbelastete Böden haben Chromgehalte zwischen 5 und 100 mg/kg. Der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt 52 mg/kg (Totalgehalte). Chrom wird über die Metallurgie und Cr-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Katalysatoren, Beizen, Poliermittel, Bauindustrie) anthropogen in die Umweltmedien eingetragen. In den Böden kann es durch Düngung (Cr im Thomasphosphat) und Klärschlammaufbringung noch zu einer zusätzlichen Belastung mit Chrom kommen. Die regional unterschiedliche Verteilung des Chroms in den sächsischen Böden resultiert aus der geogenen Spezialisierung der Substrate. Bei der Bodenbildung kommt es i. d. R. zu keiner größeren An- bzw. Abreicherung von Chrom. Die Gehalte der Böden liegen in etwa in der Höhe der Ausgangsgesteine. In den nördlichen bzw. nordwestlichen Landesteilen dominieren in den Böden über weitgehend sandigen Lockergesteinen niedrige Chromgehalte unter 20 mg/kg. Die Böden über sauren Magmatiten und Metamorphiten sowie über den Sandsteinen der Elbtalkreide und den Granodioriten der Lausitz liegen ebenfalls im unteren Gehaltsbereich. Über den stärker lössbeeinflussten Lockersedimenten, den Rotliegend-Sedimenten sowie den Tonschiefern, Phylliten, Glimmerschiefern und Paragneisen des Erzgebirges steigen die Chromgehalte in den Böden auf etwa 30 - 40 mg/kg an. Die höchsten Gehalte ( 100 mg/kg) treten in Sachsen punktuell über basischen Vulkaniten (Basalte, Serpentinite, Gabbros), über den größere Flächen bildenden Diabasen des Vogtlandes und lokal über Cr-haltigen Mineralisationen und Verwitterungsbildungen auf (Ni-Hydrosilikate bei St. Egidien). Serpentinite z. B. können bis zu 2000 mg/kg Chrom (Totalgehalte) enthalten. In den Auenböden treten deutliche Beziehungen zwischen den Chromgehalten und den Gesteinen der jeweiligen Einzugsgebiete auf. Die Auenböden der Weißen Elster, der Mulde und der Elbe (Einzugsgebiet Erzgebirge /Vogtland) führen mittlere bis leicht erhöhte Gehalte. Die Gehalte in den Flussauen der Lausitz sind dagegen deutlich niedriger. Infolge der unterschiedlichen Bindungsformen des Chroms in den Primärsubstraten ist die Umrechnung von Cr-Totalgehalten in Cr-Königswassergehalte (KW) äußerst problematisch. Praktische Erfahrungen bei den Bodenuntersuchungen zeigen, dass die KW-Gehalte von basischen bis ultrabasischen Magmatiten und Metamorphiten gegenüber den Totalgehalten bis zu ca. 50 % niedriger sind. Die geochemische Spezialisierung der basischen Substrate tritt deshalb im Kartenbild nur in abgeschwächter Form in Erscheinung. Die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgelegten Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch (KW-Gehalte) werden in Sachsen nur punktuell über den o. g. basischen und ultrabasischen Gesteinen überschritten. Im Vogtland kommt es über den Diabasen z. T. flächenhaft zur Überschreitung der Cr-Vorsorgewerte, wobei auf Grund der natürlichen Bindungsform aber keine verstärkte Freisetzung im Boden zu erwarten ist.

Grundwassermessstelle GW_MST.131198 in Hy Leutenberg 9/1980

Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Hy Leutenberg 9/1980 in Thüringen. Horizont: Röttersdorf-Formation. Leiter: Oberer Bordenschiefer ("helle Borden") / Oberer Dachschiefer (Oberer Tonschiefer). Grundwasserkörper: suedl. Ziegenruecker Mulde-Obere Saale. Messstellen-Art: Bohrung.

Untersuchungen ueber die vertikale Naehrstoffverfrachtung in Tonschieferverwitterungsboeden in Abhaengigkeit unterschiedlicher mineralischer und organischer Duengung

Das Projekt "Untersuchungen ueber die vertikale Naehrstoffverfrachtung in Tonschieferverwitterungsboeden in Abhaengigkeit unterschiedlicher mineralischer und organischer Duengung" wird/wurde ausgeführt durch: Landes-, Lehr- und Versuchsanstalt für Weinbau, Gartenbau und Landwirtschaft, Institut für Bodenkunde.Tonschieferboeden mit hohem Steingehalt (Qualitaetsweinbergslagen der Mosel) sind sehr wasserdurchlaessig. Der Naehrstoffaustrag waehrend der Vegetationszeit wird quantitativ und qualitativ gemessen. Sickerwasseruntersuchungen auf: pH, Haertegrad, Nitratstickstoff, P4O10, K2O, Mg, Ca, SO4, Cl und die ganze Palette der Schwermetalle. Versuchsvarianten: Kontrolle (mineralische Duengung und Stallmist), Klaerschlamm, Rindenkompost und Begruenung. Analysen nach LUFA-Methoden. Versuch laeuft seit 1977 Fruehjahr. Bisher interessante Ergebnisse. Versuchsziel: Mineralisierungsrate von Naehrstoffen aus der organischen Substanz.

LSG Hohe Börde

Gebietsbeschreibung Das LSG erstreckt sich von der Schrote bei Wellen im Südwesten bis zur Florenne im Nordosten. Es besteht aus zwei etwa gleich großen Teilflächen, die durch die Bundesautobahn A 2 voneinander getrennt sind. Das Gebiet liegt in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde. Der landschaftliche Charakter des Gebietes wird durch die während der Eiszeit entstandenen Hügel und Geländekanten sowie die dazwischen liegenden kleinen Niederungen der hier entspringenden Fließgewässer bestimmt, die den Übergang von der Hohen Börde zur Niederen Börde markieren. Im Norden prägt der Teufelsberg (121,3 m ü. NN) als schmale, weit nach Osten vorspringende Anhöhe die Landschaft. Nach Süden schließt sich die breite Gersdorfer Bucht an, die vom Telzgraben durchflossen wird und fast bis an die westliche Grenze des LSG heranreicht. Der Höhenunterschied zwischen Teufelsberg und Telzgraben beträgt 45 m. Noch ausgeprägter ist der Höhenunterschied westlich von Gersdorf, wo die Hänge 50–60 m steil zur Hochfläche aufsteigen. Weiterhin geprägt wird die Landschaft durch den sich zwischen Dahlenwarsleben und Hohenwarsleben erhebenden Felsenberg (107,4 m ü. NN). Durch seinen Höhenunterschied von 35 m zur umgebenden Ackerebene und durch seine Bewaldung fällt der Berg besonders auf. Die Aufforstung der Kuppe soll um 1835 erfolgt sein. Der Baumbestand hat einen parkähnlichen Charakter und ist von vielen Wegen durchzogen. Als weitere markante Erhebung fällt am Westrand des LSG der Dehmberg (104,5 m ü. NN) auf, dessen Kuppe vier Hochbehälter zur Aufnahme des Trinkwassers aus der Colbitz-Letzlinger Heide trägt. Den östlichen Rand des LSG prägen der Teufelsküchenberg (136 m ü. NN) und der Große Wartberg, der mit 145,7 m ü. NN die höchste Erhebung des Gebietes darstellt. Der Aussichtspunkt auf der Bismarckwarte sowie die parkartigen Gehölzbestände machen ihn zu einem beliebten Ausflugsziel. Am Autobahnrasthof Börde befindet sich ein weiterer Laubmischwald, hier wurde auch Buche eingebracht. Teilweise noch vorhandene Obstbaumalleen, nach dem 2.Weltkrieg angelegte Pappelreihen sowie die in den 1980er Jahren angelegten Flurholzstreifen prägen weiterhin den Charakter der Landschaft. Die Orte sind im Kern meist historisch erhaltene Dörfer, in denen die herrschaftlichen Häuser der „Rübenbarone“ des 19. Jh. markant hervortreten. Einige Ortsränder sind noch so erhalten, wie sie in den vergangenen Jahrhunderten entstanden sind. Nutzgärten, Streuobstwiesen, kleine Äcker und Wiesen schaffen einen harmonischen Übergang zu den intensiv genutzten, hochproduktiven Ackerflächen, die den weitaus größten Teil des LSG einnehmen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Hohe Börde zeichnet sich im Bereich des LSG durch eine dichte Besiedlung während der Vor- und Frühgeschichte sowie im Mittelalter aus. Schwerpunkt bildet dabei die Gegend um Hohenwarsleben, wo sich bei fünf Fundstellen Kontinuität von der Jungsteinzeit bis in die römische Kaiserzeit und teilweise bis ins Mittelalter abzeichnet. 38 Fundstellen entfallen innerhalb der Grenzen des LSG allein auf diese Gemarkung, die insgesamt 48 Fundstellen umfasst. Weitere 28 Fundstellen kommen aus den benachbarten Gemarkungen hinzu. Dabei riss die Besiedlung im LSG zu keiner Zeit ab. Lediglich Schwankungen in der Siedlungsdichte und in der Siedlungsplatzwahl zeichnen sich ab. Diese Siedlungsgunst verdanken Hohenwarsleben und die benachbarten Gemarkungen den fruchtbaren Schwarzerdeböden und den Quellen und Bächen, die die Wasserversorgung garantierten. Die erste dauerhafte Besiedlung fand während der frühen Jungsteinzeit durch die Linienbandkeramikkultur statt, die in der Gemarkung Hohenwarsleben allein durch acht Fundstellenrepräsentiert ist. Eine weitere Fundstelle stammt aus der Gegend um Irxleben, dann setzt im Süden die Besiedlung zunächst aus, während sie im Norden bis Wolmirstedt dichtbleibt. Dort am Rande der Lössverbreitung endet dann auch die wirtschaftliche Basis dieser frühen Ackerbauern. In der auf die Linienbandkeramik folgenden Stichbandkeramik dünnt die Besiedlung im LSG auf zwei Fundstellen bei Hohenwarsleben aus, die den südlichen Rand einer Siedlungskammer markieren, deren Schwerpunkt zwischen Klein Ammensleben, Gutensleben, Wolmirstedt und Barlebenliegt. Dies ändert sich auch während der Rössener Kultur nicht, die im LSG nur durch einen Siedlungsplatz bei Hohenwarsleben vertreten ist. In der mittleren Jungsteinzeit ändert sich das Siedlungsbild. Zunächst folgt eine lockerere Besiedlung der Börde durch die Baalberger Kultur, welche durch die von Norden einwandernde Tiefstichkeramik-Kultur nach Süden abgedrängt wird. Diese Kultur ist bei Hohenwarsleben von vier Fundstellen bezeugt, während die Baalberger Kultur dort lediglich durch einen einzelnen Fund repräsentiert ist, zu dem weiter südlich zwei Grabfunde bei Schnarsleben und Niederndodeleben hinzutreten. Die Bernburger Kultur ist im LSG nur mit einer Siedlung am Felsenberg bei Dahlenwarsleben nachgewiesen. Deren Siedlungsschwerpunkt lag weiter im Süden, während sich in der Region die Kugelamphorenkultur verbreitet hat, von der im LSG Funde bei Hohenwarsleben vorliegen. Zu einer Verdichtung der Besiedlung kam es während der späten Jungsteinzeit durch die Schönfelder Kultur, von der sich im LSG allein innerhalb der Gemarkung Hohenwarsleben acht Siedlungen befanden, die in Nord-Süd-Richtung am zertalten Rand der Hohen Börde lagen. Ein bei Hohenwarsleben entdecktes Grab der Glockenbecherkultur enthielt neben einer Tasse einen Becher der Einzelgrabkultur. Gräber der frühbronzezeitlichen Aunjetitzer Kultur kommen im Umkreis sowie innerhalb des LSG häufiger vor; hierzu zählen ein Gräberfeld südwestlich Hohenwarsleben, das knapp außerhalb des LSG liegt, sowie im LSG Einzelgräber südlich von Hohenwarsleben und am Felsenberg. Während der Spätbronzezeit siedelte im LSG die Saalemündungsgruppe, aus der die früheisenzeitliche Hausurnenkultur hervorging, von denen sich Siedlungen und Gräberfelder bei Hohenwarsleben fanden. Diese Entwicklung belegt einmal die kontinuierliche Nutzung eines Gräberfeldes bei Hohenwarsleben und wird darüber hinaus von dem schrittweisen Formenwandel in der Grabkeramik des Gräberfeldes nachgezeichnet. Das Gräberfeld wurde bis in die jüngere Eisenzeit hinein als Bestattungsplatz genutzt. Das politische und wirtschaftliche Zentrum bildete während der Spätbronzezeit eine mit einer Holz-Erde-Mauer gesicherte Befestigung bei Hohenwarsleben. Die römische Kaiserzeit ist im LSG auf mehreren Fundstellen anhand meist nur einzelner Scherben bezeugt. Während des Mittelalters existierten nebenden heute noch bestehenden Orten acht weitere Dörfer, die im Laufe des 14. und 15. Jh. verlassen wurden und wüst fielen. Eine kleine Burg befand sich unmittelbar östlich von Wellen. 1151 wird dort ein ERICUS DE WELLE urkundlich genannt. Zu den großen Orten der Hohen Börde gehörte schon früh Niederndodeleben. Das große Haufendorf wurde an der Stelle begründet, wo die Schrote aus der Hohen Börde in die Niedere Börde eintritt. Das Dorf gehört zu den Ortschaften, mit denen OTTO I. im Jahr 937 das neu gegründete Moritzkloster in Magdeburg ausstattete. Vor 1363 waren bereits 33 Hofwirte ansässig. 1121 erfolgte die erste Erwähnung des Dorfes Gersdorf als Geroldestorp. Das Dorfbild bestimmen noch heute die für die Börde typischen Vierseithöfe, die durch ihre Form und die Verwendung von Bruchsteinen fest und abgeschlossen wirken. Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Orte am Rand der Hohen Börde hatteer Rupelton, der in verschiedenen Tongruben abgebaut und verarbeitet wurde; so in der 1835 gegründeten Ziegelei bei Hohenwarsleben, die erst 1966 ihren Betrieb einstellte, und der Rosenplenterischen Ziegelei westlich Olvenstedt. Großen Einfluss auf die Entwicklung der Wirtschaft in der Börde hatte vor allem die Entdeckung der Runkelrübe als Rohstoffpflanze für die Zuckergewinnung (s. LSG-Buch S. 151). Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der tiefere Untergrund des LSG baut sich aus Grauwacken und Tonschiefern des Karbonsauf, die im Niveau von ca. 50 m ü. NN von marinem Unteroligozän (Rupel-Folge) diskordant überlagert werden. Die Rupel-Folge besteht hauptsächlich aus kalkigem Ton (Rupelton), der auch verbreitet an der Oberfläche ansteht und in Ziegeleigruben abgebaut wurde. Der Ausstrich des Rupels und das hügelige Relief sind ein Ergebnis von Lagerungsstörungen, die durch Stauchungsprozesse am Rande des pleistozänen Inlandeises entstanden sind. Das LSG „Hohe Börde“ gehört zu einer Stauchendmoräne, die den jüngsten Inlandeis-Vorstoß des Drenthe-Stadiums der Saale-Kaltzeit nach Mitteldeutschland markiert. Die Randlage dieses Eisvorstoßes ist nach SSE als unterbrochene Hügelkette bis in den Raum Halle verfolgbar (Petersberger Endmoräne) und steht wahrscheinlich auch mit den Endmoränen nördlich von Leipzig in Verbindung. Die pleistozäne Sedimentfolge beginnt mit Grundmoräne (Geschiebemergel) und kiesigem Schmelzwassersand aus der Saale-Kaltzeit. Die Grundmoräne ist zwischen den Rupel-Ausstrichen und in deren westlichem und nördlichem Vorland erhalten, Schmelzwasserablagerungen kommen vor allem um Gersdorf vor. Den hangenden Profilabschluss bilden auf den Hochflächen weichselkaltzeitlicher Löss in differenzierten Mächtigkeiten und die holozäne Schwarzerde. Der Löss geht an den Hängen in Hanglöss über, in den Tälern lagern holozäne Abschwemmmassen. Das LSG liegt im Bereich der schwarzerdebetonten Magdeburger Lössbörde. Es erfasst den Rand des Wanzlebener Löss-Plateaus zur Olvenstedter Löss-Ebene mit dem Aufschluss des Rupeltons. Auf dem Wanzlebener Löss-Plateau sind Braunerde-Tschernoseme und Tschernoseme aus Löss vorherrschend. Die Böden sind stellenweise unterhalb 1,2 m durch Geschiebemergel, seltener durch Schmelzwassersand, unterlagert. Auf dem Plateaurand sind Pararendzinen mit Pararendzina-Pelosolen, Tschernosemen und Pseudogley-Tschernosemen vergesellschaftet. Die Pararendzinen sind in Löss, Sandlöss über Geschiebemergel und seltener in Sandlöss über Schmelzwassersand entwickelt. Pararendzina-Pelosole variieren zu Pararendzinen in Abhängigkeit von der Mächtigkeit und Ausbildung der Deckschicht. Im Normfall ist dieser Boden in Decklehm über flachem Tonmergel (Rupelton) und insteileren wasserzügigen Hanglagen entwickelt. Auf flacheren Hängen und in Muldenlage sind diese Substratprofile durch Staunässe überprägt. Hier sind Pseudogley-Tschernoseme entwickelt, die auch die Quellmulden der Bäche kennzeichnen. Auf dem unteren flachen Hangabschnitt, dem Hangfuss, haben sich tiefhumose schwarzerdeartige Kolluvialböden entwickelt, die zu den Bachtälern in Gley-Kolluvisole aus lehmig-schluffigen, seltener sandig-schluffigen Substraten übergehen. In der sich anschließenden tiefergelegenen Olvenstedter Löss-Ebene dominieren wiederum Schwarzerden, die hier auf Grund des Lokalklimas mit sehr geringen Niederschlägen und hoher Verdunstung mit Kalkschwarzerden vergesellschaftet sind. Die meisten Bäche der Börde sind recht unscheinbare Wasserläufe, die in einem deutlichen Gegensatz zu ihrem im Pleistozän breitausgeformten Tälern stehen. Besonders deutlich ist dies bei der Schrote zu erkennen, welche bis Diesdorf eine breite Periglazialtalung nutzt, die südlich der Ortschaft Wellen eine Breite von 50–200 m aufweist. Die Schrote ist normalerweise ein kleiner Wasserlauf, sie kann aber nach Gewittergüssen zu einem reißenden Bach werden. Diffusionsbelastungen sowie Abwassereinleitungen der anliegenden Gemeinden bedingen derzeit nur eine Einstufung als kritisch belastetes Gewässer. Die Große Sülze entspringt im LSG am Teufelsküchenberg. Sie ist überwiegend naturfern ausgebaut und ist hochgradig abwasserbelastet. Als begradigte und stark verschmutzte Gewässer gelten auch die Kleine Sülze und der Telzgraben. Das LSG ist arm an Stillgewässern, zu erwähnen sind nur die ehemaligen Tongruben bei Hohenwarsleben und westlich Olvenstedt sowie die Fischteiche in Hohenwarsleben, die aus Quellen gespeist werden. Das Grundwasser gilt im östlichen und südlichen Bereich des LSG als relativ ungeschützt gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen. Das LSG liegt im Klimagebiet des stark kontinental beeinflussten Binnentieflandes. Im jährlichen Durchschnitt fallen 500–560 mm Niederschlag. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt um  9°C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0 °C bis 1 °C und im Julica. 18 °C. Pflanzen- und Tierwelt Als Potentiell Natürliche Vegetation ist auf den ebenen Flächen der Hohen Börde der Labkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald anzusehen, auf den Kuppen der Wucherblumen-Traubeneichen-Hainbuchenwald. In den größeren Talungen wird ein Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald als natürlich angesehen. Heute sind diese natürlichen Waldgesellschaften im LSG nicht einmal mehr in Resten erhalten, nur am Felsenberg sind zumindest Arten der natürlichen Zusammensetzung, wie Winter-Linde und Stiel-Eiche, zufinden. Reste einer Weichholzaue bestehen noch an Abschnitten des Telzgrabens, der Schrote und an Grams Ziegelei westlich Olvenstedt. Am Großen Wartberg und am Goldberg sind Robinien- bzw. Kiefernforste zu finden. Trockengebüsche mit Hunds-Rose, Weißdorn und Schlehe treten u.a. an Teufelsberg, Teufelsküchenberg und Dehmberg auf. Meist handelt es sich hier um verbuschte Halbtrockenrasenstandorte. Für das Gebiet charakteristische subkontinentale Halbtrocken- und Trockenrasen sind heute durch Aufforstungen (Kiefer, Robinie, Sanddorn), Abgrabungen oder Verbuschung weitgehend verschwunden. Reste sind noch am Südhang des Teufelsberges, am Dehmberg, am Teufelsküchenberg, am Großen Wartberg und am südgenäherten Hang des Katzentales südlich Irxleben erhalten. Zu den hier vorkommenden Pflanzenarten zählen z.B. Hügel-Meier, Steppen-Sesel, Braunes Mönchskraut, Walliser Schwingel, Steppen-Salbei, Pfriemengras, Roßschweif-Federgras und Gemeine Küchenschelle. Die Waldreste und Feldgehölze des LSG sind Brutplätze für Rot- und Schwarzmilan sowie Mäusebussard, auch Schwarz-, Bunt- und Grünspecht kommen hier vor. Auf den verbuschten trockenen Kuppen sowie an gehölzbestandenen Feldwegen sind Neuntöter und vereinzelt auch die Sperbergrasmücke und das Braunkehlchen anzutreffen. Die wassergefüllten ehemaligen Tonabgrabungen bei Hohenwarsleben werden u.a. von Zwergtaucher, Teich- und Bläßralle und Teichrohrsänger sowie die Röhrichte von der Rohrweihe besiedelt. Seltener Brutvogel vegetationsarmer Freiflächen in den Orten, besonders an landwirtschaftlichen Anlagen, ist die Haubenlerche. Rebhuhn und Wachtel sind Brutvögel der Ackerlandschaft, sofern eine ausreichende Strukturierung durch Wegraine, Gebüsche und trockene Ruderalfluren noch gegeben ist. In den Herbst- und Wintermonaten kann es zu großen Ansammlungen nordischer Gänse in der Börde kommen und regelmäßig sind zu dieser Zeit auch Rauhfußbussarde im Gebiet anzutreffen. Wie der Feldhase wurde auch der Hamster als Steppentier durch die Ausdehnung der Ackerflächen gefördert. Während der Hasenbestand in der Börde von 1960 bis 1990 auf etwa ein Viertel des damaligen Bestandes gesunken ist, ist der Hamster fast völlig verschwunden. Dies ist um so bemerkenswerter, da früher in „Hamsterjahren“ Dichten von bis zu 80 Tieren/ha keine Seltenheit waren. Rehwild ist heute auf den Ackerflächen des LSG regelmäßig anzutreffen. Entwicklungsziele Die Hohe Börde soll ihren Charakter als Ackerlandschaft behalten. Um die Bedeutung hinsichtlich des Arten- und Biotopschutzes zu erhöhen und das Landschaftsbild zu verbessern, sind die Ackerflächen verstärkt durch Windschutzgehölze, Hecken, Obstbaumreihen, Gewässerrandstreifen und breitere Wegraine aufzuwerten. Die wertvollen Schwarzerdeböden sind durch zweckmäßige Schlaggestaltung und bodenpflegliche Bewirtschaftung in ihrer Fruchtbarkeit nachhaltig zu sichern. Derzeit ackerbaulich genutzte Magerstandorte, besonders in Hanglagen, sollen in extensiv zu nutzendes mageres Grünland überführt werden. Aufgeforstete Halbtrockenrasen einschließlich stark verbuschter Bereiche sind freizustellen. Noch vorhandene und wiederherzustellende Magerrasen sollen durch Schafbeweidung erhalten werden. Streuobstwiesen sind zu pflegen und unter Verwendung von für die Region typischen Obstsorten auszuweiten. Noch vorhandene alte Bauerngärten sollen gesichert und gepflegt werden. Standortuntypische Aufforstungen sind langfristig in Wälder zu überführen, die der Potentiell Natürlichen Vegetation entsprechen. (1) Exkursionsvorschläge Dehmberg und Felsenberg Die beiden östlich von Hohenwarsleben gelegenen Ausflugsziele liegen am Rande der Hohen Börde hin zur Niederen Börde. Somit lassen sich, besonders vom Dehmberg aus (104,5 m über NN), diese beiden Landschaftsformen gut überblicken: die Hohe Börde zwischen dem Felsenberg und den Hängelsbergen am Stadtrand von Magdeburg und die östlich anschließende Niedere Börde, die sich bis in das Stadtgebiet von Magdeburg hinein erstreckt. Der Felsenberg (107,4 m über NN) fällt durch seine bewaldeten Hänge in der Ackerlandschaft besonders auf. Bei beiden Erhebungen handelt es sich um Rupeltonablagerungen, die von pleistozänem Material überzogen wurden. Dieses schwarzgraue bis blaugraue, kalkreiche Material steht am Rande der Hohen Börde vor allem zwischen Hohenwarsleben und Klein Ammensleben relativ oberflächennah an und weist Mächtigkeiten bis zu 60 m auf. Der Abbau von Ton und dessen Verarbeitung brachten der Region wirtschaftlichen Aufschwung. Neben vielen anderen Tongruben und Ziegeleien wurde in Hohenwarsleben 1835 eine Ziegelei errichtet, die bis 1966 in Betrieb war. Orte in der Umgebung des LSG Gersdorf, dessen ursprüngliche Form als Gassendorf noch erkennen ist, erhielt im Mittelalter eine Wehrkirche. Die Bartholomäus-Kirche ist aus Feldsteinen errichtet und besitzt einen abgeschlossenen Westturm. Unter Benutzung mittelalterlicher Baureste wurde im 17. Jahrhundert der einschiffige Gemeinderaum erneuert. Auch Hohenwarsleben bewahrt einige bau- und kunstgeschichtlich erwähnenswerte Bauwerke. Von der schon 1199 genannten Kirche des St. Benedikt blieb allerdings nur der wehrhafte Westturm in seiner ursprünglichen Form erhalten. Der Dorfchronik zufolge soll das zweistöckige Pfarrhaus von 1654 stammen. Aus dem 12. Jahrhundert stammt die dem Heiligen Laurentius geweihte Kirche in Schnarsleben. Große Teile der im 17. Jahrhundert zerstörten Kirche wurden 1693 auf altem Bestand barock erneuert. Die ehemalige Wehrkirche St. Petri und Paul in Niederndodeleben ziert der stattlichste Westquerturm aller Kirchen im weiten Umfeld. (1) Verschiedenes Die Geschichte des Rübenanbaus Die Entdeckung der Runkelrübe als Rohstoffpflanze für die Zuckergewinnung begann durch Versuche des Berliner Apothekers und Chemikers Sigismund Andreas Marggraf zur Zuckergewinnung aus einheimischen Pflanzen, deren Ergebnisse er 1747 in einer Sitzung der Akademie der Wissenschaften vorstellte. Die kristalline Struktur der Runkelrübe gleiche unter dem Mikroskop der des Rohrzuckers und sie schmecke sehr süß. Erst 30 Jahre später fanden die Ergebnisse durch den Schüler Marggrafs, Franz Carl Achard, in praktischen Versuchen Anwendung, die auch den König Friedrich Willhelm III. von der neuen Form der Zuckergewinnung überzeugten. Der Anordnung Friedrich Willhelm III. im Jahr 1799, in allen Zuckersiedereien Preußens Großversuche mit den Anbau der Runkelrübe zu beginnen, folgte noch am Ende des gleichen Jahres die Freigabe der Sirup- und Rohrzuckerbereitung als selbständiges Gewerbe. Die im Jahre 1806 von Napoleon verhängte Kontinentalsperre verstärkte das Interesse an der Rübenzuckergewinnung, da Europa von Rohrzuckerlieferungen aus Übersee abgeschnitten war. Im Zeitraum bis 1812, als Napoleon verstarb, entstanden besonders in der Magdeburger Börde viele Fabriken, die jedoch aufgrund des zu geringen Zuckergehaltes in den Rüben und des nun wieder in großen Mengen importierten Rohrzuckers ihren Betrieb einstellen mußten. Der Konkurrenzdruck des Rohrzuckers wurde in den 1830er Jahren durch hohe Schutzzölle, vor allem von Frankreich und Österreich, weitestgehend ausgeschaltet. Standortvorteile der Börde, wie fruchtbarer Schwarzerdeboden, mildes Klima sowie günstige Verkehrsanbindungen und das Vorkommen von sekundär an die Rübenzuckerproduktion gebundenen Rohstoffen (Braunkohle, Salz, Kalk, Gips), begünstigten den Rübenanbau und die damit eng verknüpfte Industrialisierung in der Börde. Durch die preußische Agrarreformgesetzgebung und den Anbau von Zichorien seit dem 18. Jahrhundert waren ausreichend große kultivierte Ackerflächen vorhanden. Mit der Gründung der "Aktiengesellschaft zum Bau und Betrieb einer Zuckerrübenfabrik in Klein Wanzleben" durch Groß-, Mittel- und Kleinbauern im Jahr 1838 verpflichtete der Besitz dieser Aktien zum Rübenanbau. Viele Bauern konnten von der Verpachtung ihrer Flächen für den Rübenanbau leben. Um 1857 gab es 52 Rübenzuckerfabriken in der Niederen Börde. Dazu zählen auch die im LSG liegenden Standorte Dahlenwarsleben und Niederndodeleben. Im Vergleich dazu verarbeiten heute die Zuckerfabriken Könnern (Landkreis Bernburg) und Klein Wanzleben (Bördekreis) mindestens die gleiche Menge, sie sind die einzigen in der Region Magdeburg-Halle. Zunehmend wurden Groß- und Mittelbauern Besitzer der landwirtschaftlichen Flächen, kleinere Bauern dagegen arbeiteten in den landwirtschaftlichen Großbetrieben oder wanderten in die Städte ab. Die sogenannten "Rübenbarone" ließen in den Dörfern ihre Wohnhäuser in moderner Massivbauweise mit Torbögen und aufwendiger Fassadengestaltung errichten, die sich deutlich von den in der Region üblichen Fachwerkhäusern abhoben. Noch heute sind diese ehemaligen "Rübenpaläste" aus der Zeit zwischen 1806 und 1914 beispielsweise in Niederndodeleben und Dahlenwarsleben zu finden. Mit zunehmender Industrialisierung in der Landwirtschaft wurde Mitte des 19. Jahrhunderts der Spaten zur Bewirtschaftung der Ackerflächen durch neue Geräte abgelöst. Im Jahr 1852 kam zum ersten Mal der "Wanzleber Pflug" der Halberstädter Firma Dehne zum Einsatz, eine Drillkulturmaschine ersetzte das Aussäen per Hand, und für die Ernte entwickelten der Bernburger Fabrikant Wilhelm Siedersleben einen Rübenheber sowie Rudolf Sack einen Rübenrodepflug. Der Dampfpflug wurde von den an Ackerrändern stehenden Dampfmaschinen angetrieben, mit denen der Pflug auf der Fläche durch Seilzüge verbunden war. Die metallverarbeitende Industrie expandierte durch solche Erfindungen und die Landmaschinenindustrie Magdeburg-Halle war auch international erfolgreich. Um die Jahrhundertwende hatte Sachsen-Anhalt den höchsten Mechanisierungsgrad der Landwirtschaft im Deutschen Reich. Doch die Arbeitskraft der heimischen Kleinbauern, die oft nur noch als Landarbeiter während der Sommermonate tätig waren, wurde durch Maschinen ersetzt, und ihre Löhne sanken aufgrund des Anwerbens billiger Saisonarbeiter aus anderen Gebieten. Um den Transport der geernteten Rüben zu den Zuckerfabriken zu gewährleisten, wurde auf den Straßen eine tragfähigere Spurbahn mit Pflastersteinen aus Schlacken (Nebenprodukt bei der Metallverhüttung) verlegt. Auf den Landstraßen in der Börde sind diese dunkelgrauen Spurbahnen, sofern sie noch nicht mit einer Asphaltdecke überzogen wurden, heute noch zu sehen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband; © 2003; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISBN 3-00-012241-9 (1) Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts; © 2000; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt; ISSN 3-00-006057-X; LSG "Felsenberg" S: 151 ff. Letzte Aktualisierung: 31.07.2019

Engpass-Steckbrief Lorcher Werth

Engpass-Steckbrief Lorcher Werth 08.02.2024 1 Daten Wasserstraßen- u. Schifffahrtsamt Tel.: 06721/306-338 Revierzentrale Streckenabschnitt von Rhein-km bis Rhein-km Fahrrinnentiefe abladebestimmender Pegel *)Oberwesel Lorcher Werth 536,5 539,0 1,90 m unter GlW Oestrich (Rhein-km 518,08) Richtpegel bei Hochwasser besondere VerkehrsvorschriftBingen (Rhein-km 528,36) HW I: 350 cm; HW II 490 cm geregelte Begegnung nach § 9.04 RheinSchPV Rhein GlW 2022: 92 cm *) gemäß schifffahrtspolizeilichem Hinweis der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt über die Fahrrinnenverhältnisse auf der deutschen Rheinstrecke von der deutsch-französischen Grenze bis zur deutsch-niederländischen Grenze vom 22.12.2022 / NfB 2925/2022 2 Engpasskriterium UngleichwertigkeitTrotz seiner Nähe eignet sich der Pegel Kaub (Rhein-km 546,3) nicht zur Bestimmung der Fahrrinnentiefe im Bereich des Lorcher Werthes. Zwischen Kaub und dem Lorcher Werth besteht wegen der sehr unterschiedlichen Querschnitte eine ausgeprägte Ungleichwertigkeit der Wasserstände. Der Bestimmung von Fahrrinnentiefe und Abladetiefe ist vielmehr der - viel weiter entfernte - Pegel Oestrich zu Grund zu legen. [siehe auch: Schifffahrtspolizeilicher Hinweis der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt über die Fahrrinnenverhältnisse auf der deutschen Rheinstrecke von der deutsch-französischen Grenze bis zur deutsch-niederländischen Grenze vom 22.12.2022 / NfB 2925/2022] Viele Festfahrungen und Grundberührungen in der Vergangenheit, insbesondere bei Pegelständen um Mittelwasser und bei wechselnden Wasserständen, waren darauf zurückzuführen, dass die betroffenen Schiffe auf den Pegel Kaub abgeladen hatten. SohleZwischen 536,5 und 539,0 steht bereichsweise sehr dicht unter dem Fahrrinnenkasten eine felsige Sohle aus Tonschiefer mit eingelagerten Grauwacke- und Quarzitbändern an. Sie ist sehr hart, unregelmäßig (meist senkrecht) geschichtet und klüftig. Auf der Felssohle können lose Steine aufliegen. Das Schadenspotenzial bei Grundberührungen ist hoch. 3 Empfehlungen 3.1 Ständige Empfehlungen Abladung Bestimmen Sie die Fahrrinnentiefe zwischen Rhein-km 508 und 540 ausgehend vom Pegel Oestrich. Berücksichtigen Sie bei der Festlegung des Flottwassers den Umstand, dass insbesondere im Bereich des Lorcher Werths dicht unter dem Fahrrinnenkasten eine felsige Sohle ansteht und Grundberührungen dort ein erhebliches Schadenspotenzial haben. Fahrverhalten Vermeiden Sie Überholmanöver im Bereich des Lorcher Werths. 3.2 Temporäre Empfehlungen zur Zeit keine (Alle Angaben ohne Gewähr)

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe)

6 - Steine und Erden ( einschl. Baustoffe) 61 Sand, Kies, Bims, Ton, Schlacken Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 611 Industriesand 6110 Formsand, Gießereisand, Glassand, Klebsand, Quarzsand, Quarzitsand, Industriesand, nicht spezifiziert A 612 Sonstiger natürlicher Sand und Kies 6120 Kies, auch gebrochen, Sand, sonstiger A 613 Bimsstein, -sand und -kies 6131 Bimsstein, Bimssteinmehl A 6132 Bimskies, -sand A 614 Lehm, Ton und tonhaltige Erden 6141 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und unverpackt, Dinasbrocken, Dinasbruch (Silikabrocken, -bruch) A 6142 Betonit, Blähton, Tonschiefer, Kaolin, Lehm, Porzellanerde, Ton, Walkerde, roh und verpackt, Schamotte, Schamottenmehl A 615 Schlacken und Aschen nicht zur Verhüttung 6151 Hochofenasche, Müllasche, Räumasche aus Zinköfen (Muffelrückstände), Aschen von Brennstoffen, Flugasche, Kesselasche, Rostasche, Bodenasche, nicht spezifiziert X X S 6152 Eisenschlacken, Hochofenschlacke, Kohlen-, Koksschlacken, Schlacken, eisenhaltig, manganhaltig, Schweißschlacke, Splitt von Hochofenschlacke, Schlacken von nicht spezifizierten Brennstoffen X A 18) 6153 Hüttenbims A 6154 Schlackensand (= Hüttensand) A 6155 Holzasche, Kohlen-, Koksasche (auch Flugasche oder Kesselasche davon) X A 18) 6156 Schlacken aus Blei- und Kupferöfen, Müllschlacken, Schlacken nicht spezifiziert X X S 62 Salz, Schwefelkies, Schwefel Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 621 Stein- und Salinensalz 6210 Natriumchlorid (Chlornatrium), Auftausalz, Siedesalz, Speisesalz, Steinsalz, Viehsalz, Salz, auch vergällt, nicht spezifiziert A 622 Schwefelkies, nicht geröstet 6220 Schwefelkies, nicht geröstet A 623 Schwefel 6230 Schwefel, roh A 63 Sonstige Steine, Erden und verwandte Rohmaterialien Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 631 Findlinge, Schotter und andere zerkleinerte Steine 6311 Feldsteine, Findlinge, Lavaschlacken, Schotter, Steine, Steinblöcke, roh, aus Steinbrüchen A 6312 Grubensteine, Schüttsteine, Steinabfälle, -grus, -mehl, -sand, Steinsplitt, bis 32 mm Durchmesser, Lavasplitt, Rohperlite A 6313 Lavakies A 632 Marmor, Granit und andere Naturwerksteine, Schiefer 6321 Basaltblöcke, -platten, Marmorblöcke, -platten, Phonolit, Schieferblöcke, -platten, Tuffsteinmaterial, Quadersteine und sonstige Steine, roh behauen A 6322 Phonolitgrus, -splitt, Schmelzbasalt, -bruch, -steine, Schiefer, gebrannt, gemahlen, zerkleinert, bis 32 mm Durchmesser A 633 Gips- und Kalkstein 6331 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin A 6332 Dolomit (Calcium-Magnesiumcarbonat), Dunit, Kalkspat, Olivin, sämtlich zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6333 Gipssteine A 6334 Gipssteine, zerkleinert, gemahlen, bis 32 mm Durchmesser A 6335 Düngekalk, Düngemittel, kalkhaltig, (phosphatfrei), Kalkrückstände, Mergel A 634 Kreide 6341 Kreide, roh (Calciumcarbonat, natürlich) A 6342 Kreide, zum Düngen A 639 Sonstige Rohmineralien 6390 Asbest, roh (-erde, -gestein, -mehl, -fasern, -generat), Asbestabfälle X X S 6391 Asphalt (Asphaltite), Asphalterde, -steine, Asphalterzeugnisse, zum Straßenbau X X S 6392 Baryt (Bariumsulfat), Schwerspat, Witherit A 6393 Borax, Bormineralien, Feldspat, Kristallspat X B 6394 Bittererde, -spat, Magnesit, auch gebrannt, gesinert, Talkerde (Magnesia) A 6395 Erden, unbelasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, Abraum, Brackwasser, Gartenerde, Humus, Infusorienerde, Kieselerde, Molererde, Schlick X A 18) 6396 Belasteter Schlamm, z. B. Klärschlamm aus industriellen Kläranlagen, Bauschutt, verunreinigte Aushubmaterialien, Hausmüll, Hüttenschutt, Müll X X S 6397 Waschberge A 6398 Kalirohsalze, nicht zum Düngen, z. B. Kainit, Karnallit, Kieserit, Sylvinit, Montanal A 6399 Sonstige Rohmineralien, z. B. Farberden, Glaubersalz (Natriumsulfat), Glimmer, Kernit, Kryolith, Quarz, Quarzit, Speckstein, Steatit, Talkstein, Trass, Ziegelbrocken, Ziegelbruch, Flussspat (Fluorit) A 64 Zement und Kalk Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 641 Zement 6411 Zement B 6412 Zementklinker A 642 Kalk 6420 Kalk, in Brocken, auch gebrannt, Kalkhydrat, Löschkalk A 65 Gips Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 650 Gips 6501 Gips, gebrannt A 6502 Gips, roh, zum Düngen A 6503 Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen, sonstiger Industriegips A 69 Sonstige mineralische Baustoffe (ausgenommen Glas) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 691 Baustoffe und andere Waren aus Naturstein, Bims, Gips, Zement u. ä. Stoffen 6911 Faserzementwaren, z. B. Bausteine und -teile, Fliesen, Gefäße, Platten A 6912 Beton- und Zementwaren, Kunststeinerzeugnisse, z. B. Bausteine, Bauteile, Bordsteine, Fertigbauteile, Fliesen, Leichtbauplatten, Mauersteine, Platten, Schwellen, Stellwände, Werkstücke A 6913 Bimswaren, z. B. Bausteine, -teile A 6914 Gipswaren, z. B. Bauplatten, -steine, -teile A 6915 Mineralische und pflanzliche Isoliermittel, z. B. Bauteile aus Schaumstoffen, Dämmplatten, Formstücke, Glasvlies-Dachbahnen, Matten und Platten aus Mineralfasern, Glasseide, Glaswatte, Glaswolle, Perlite, Vermiculite, Wärmeschutzmasse A 6916 Natursteine (Werksteine), bearbeitet und Waren daraus, z. B. Bordsteine, Mosaiksteine, Pflasterplatten, -steine, Platten, Prellsteine, Verblendsteine, Werkstücke aus Stein A 6917 Asphalterzeugnisse X X S 6918 Steinholzerzeugnisse, Steinholzmasse B 6919 Waren aus anderen mineralischen Stoffen, Schlackenwolle A 692 Grobkeramische und feuerfeste Baustoffe 6921 Dach- und Mauerziegel aus gebranntem Ton, z. B. Backsteine, Bausteine, Dachziegel, Hohlziegel, Klinker, Verblendsteine, Ziegelsteine A 6922 Feuerfeste Bauteile und Steine, keramische Boden- und Wandplatten, z. B. Fliesen, Kacheln, Platten, Schammottekapseln, Schamotteplatten, -steine, -waren, Silikatsteine, Steinzeugwaren A 6923 Feuerfeste Mörtel und Massen, z. B. Ausstampfmasse, Gießereiformmasse, Gusshilfsstoffe, Mörtelmischungen A 6924 Brocken von feuerfesten keramischen Erzeugnissen, Schamottebrocken, -bruch A 6929 Sonstige Baukeramik aus gebranntem Ton, z. B. Drainröhren, Kabeldecksteine, Pflasterplatten, -steine A Bemerkungen: 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 28. Dezember 2022

Einvernehmen zum Vorhaben "zwölf Geothermiebohrungen in Bad Berka, Gemarkung Tannroda (Flur 1, Flurstück 3/48)"

Aktenzeichen: BASE21102/16#0027 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Bad Berka, Gemarkung Tannroda Das Landratsamt Weimarer Land hat mit Schreiben vom 13.12.2022 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwölf Geothermiebohrungen in Bad Berka, Gemarkung Tannroda (Flur 1, Flurstück 3/48) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 120 m Teufe wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) kommt in ihrer dem Schreiben des Landratsamtes Weimarer Land beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 12.12.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass sich der Vorhabenstandort zwar innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO befindet, nach eigener Prüfung der geologischen Standortverhältnisse durch das TLUBN im Liegenden der in der Bohrung erbohrten paläozoischen Tonschiefer jedoch mit neoproterozoischen bis kambrischen Grauwacken von großen Mächtigkeiten auszugehen sei, so dass bis zur Teufe von 1500 Metern keine nach § 21 (2) des StandAG definierte Kristallingesteinsformation mit einer vertikalen Ausdehnung von mindestens 100 Metern zu erwarten sei. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da mit den Bohrungen unterhalb der quartären Lockergesteinsbasis bis zur geplanten Endteufe von ca. 120 m vorwiegend fein- und mittelklastische Gesteine des Mittleren und Unteren Buntsandsteins erbohrt, welche aufgrund ihrer Lithologie nicht als barrierewirksame Gesteine einzustufen seien. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Weimarer Land, des TLUBN sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 23.12.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Vertiefung einer Schiefertongrube im Rahmen einer Erweiterung in Achmer

Im Ortsteil Achmer der Stadt Bramsche, Gemarkung Achmer ist die Vertiefung einer genehmigten und bestehenden Schiefertongrube auf einer Fläche von 23.403 m² geplant. Die Abbauordinaten sollen um durchschnittlich 1,66 m, in einem Spektrum von ca. 0.72 m bis ca. 2.38 m, vertieft werden. Hierdurch würde sich ein zusätzliches Abbauvolumen von insgesamt 39.517 m³ Tonschiefer ergeben.

Nr. 65.12.27: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Chemnitzbecken (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Im Westen Sachsens befindet sich zwischen dem Erzgebirge und dem Granulitgebirge das Chemnitzbecken. Es beinhaltet klastische Sedimente, Pyroklastite und Vulkanite des Oberkarbons und des Rotliegend. […] Sie stellen grobklastische, spät bis post-variszische Schüttungen dar, die 270 m - 900 m mächtig werden können. Diese Gesteine gehören nach der Definition der BGE (2020a) nicht zum kristallinen Wirtsgestein. // In Bohrungen des Steinkohlereviers Lugau/Oelsnitz können die jungpaläozoischen Sedimente bis in ca. 1 000 m Tiefe nachgewiesen werden. An ihrer Basis treten Tonschiefer und Phyllite auf (Abb. 12), welche als Äquivalente der ordovizischen Phycoden- bis Frauenbach-Gruppe eingestuft werden (Mingram, 1995). Diese Gesteine wurden variszisch deformiert und niedriggradig metamorphisiert. Sie repräsentieren das metamorphe Grundgebirge des Chemnitzbeckens, das mit der Erzgebirgsnordrandzone korreliert werden kann. Lithologisch handelt es sich stets um Phyllite oder phyllitähnliche Schiefer die keine potenziellen Wirtsgesteine darstellen. […] // Bis in endlagerrelevante Tiefen ist unter dem Chemnitzbecken nicht mit dem Auftreten von kristallinem Wirtsgestein zu rechnen. Seismische Erkundungen, welche in der Region durchgeführt wurden, weisen ebenfalls darauf hin, dass in endlagerrelevanten Tiefen kein kristallines Wirtsgestein zu erwarten ist (DEKORP, 1999). Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann deshalb nicht gefolgt werden. Stellungnahme der BGE: Seite 4-5: Im Hinblick auf die Fragen, Anmerkungen und geowissenschaftlichen Bewertungen des LfULG ist hier noch einmal herauszuheben, dass eine Überschätzung von ausgeschlossenen Gebieten durch die jeweilige Methode zur Anwendung der Ausschlusskriterien im Rahmen von § 13 StandAG vermieden werden sollte. Dadurch wurde, sofern die jeweilige Methode zur Anwendung der Ausschlusskriterien im Rahmen von § 13 StandAG (vgl. BGE 2020h) für ein geliefertes Datum nicht eindeutig umsetzbar war, z. B. aufgrund unsicherer Positionierung, fehlender Teufeninformationen o. ä., im Zweifel (zunächst) kein ausgeschlossenes Gebiet ermittelt. Die jeweilige Methode zur Anwendung der Ausschlusskriterien sollte zudem bundesweit möglichst einheitlich sein, soweit dies auf Grundlage der von den Bundes- und Landesbehörden gelieferten Daten möglich war. // Bezogen auf die Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG wurde für den ZBTG ein stratigraphischer Ansatz gewählt, d. h. das Wirtsgestein nimmt nur einen Teil der betrachteten Einheit ein. Bohrungen belegen die Erfüllung der Mindestanforderungen der endlagerrelevanten Gesteinsabfolge punktuell. Die resultierenden Ergebnisse sind damit generell überschätzend, weisen also zu große identifizierte Gebiete aus. Bohrungsinformationen zur Nicht-Erfüllung von Mindestanforderungen (Negativbelege) wurden für den ZBTG aufgrund der fehlenden räumlichen Information nur sehr eingeschränkt für eine weitere Eingrenzung verwendet. Auf diese Weise wurde vermieden, dass potenziell geeignete Gebiete aufgrund z. B. geringer Datenlage vorzeitig aus dem Verfahren ausscheiden. In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. // Wie im StandAG vorgesehen, findet bis zum Vorschlag von Standortregionen für die übertägige Erkundung keine nachträgliche Anpassung der Teilgebiete statt. Vielmehr können die Anmerkungen des LfULG in die Eingrenzung zu Standortregionen einfließen. Seite 12-13: Die genutzten Datengrundlagen zur Ermittlung des identifizierten Gebietes innerhalb des kristallinen Grundgebirges des Saxothuringikum in Sachsen ergab sich aus den methodischen Anwendungsprinzipien der BGE zur Anwendung der Mindestanforderungen im Rahmen von § 13 StandAG für das gesamte Bundesgebiet (vgl. Tabelle 2). Zur Anwendung der Mindestanforderungen wurden die vom LfULG gelieferten 3D-Modelle verwendet und Bereiche zwischen diesen 3D-Modellen wurden durch ein Tiefenmodell, das aus der Karte zur Tiefenlage des Grundgebirges von Reinhold (2005) abgeleitet wurde, sowie der GÜK 250 (BGR 2019), ergänzt. Zusätzlich wurden die vom LfULG gelieferten Schichtenverzeichnisse auf Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein entsprechend der Begriffsbestimmung der BGE gefiltert (BGE 2020j). Im nun anstehenden Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Kartenwerke, Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Zudem werden im Augenblick die Bohrakten von einigen Tausend Tiefbohrungen (> 300 m u. GOK), die noch nicht im Datenbestand der BGE sind, durch die Wismut GmbH gescannt und durch Dienstleister die ausführlichen Schichtenverzeichnisse in digitale Bohrdatenbanken überführt. Ausgewählte bohrlochgeophysikalische Messungen an interessanten und repräsentativen Tiefbohrungen in kristallinen Wirtsgesteinen sollen in diesem Zuge in LAS-Dateien konvertiert werden. Diese Daten sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung von Teilgebieten in kristallinem Wirtsgestein in den mitteldeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. Für die weitere fachliche Auseinandersetzung des seitens der BGE ermittelten Teilgebiets 009_00TG_194_00IG_K_g_SO wurde dieses durch das LfULG in regionalgeologische Einheiten mit einheitlichen lithologischen und strukturellen Eigenschaften untergliedert. Dabei hat das LfULG folgende Einheiten differenziert: Westerzgebirgische und vogtländische Granite, Chemnitzbecken, Granulitgebirge, Erzgebirge, Ostthüringische-Nordsächsische Einheit, Nordsächsischer Block, Wurzen-Caldera, Frankenberger Zwischengebirge, Meißener Pluton, Lausitzer Granodiorit-Komplex, Lausitzer Grauwacken-Einheit und Görlitzer Schiefergebirge. [...] Die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken wurde als nicht plausibel identifiziert, weil die Gesteine dort nach Aussage des LfULG die Wirtsgesteinsdefinition für kristallines Wirtsgestein nicht erfüllen (Sächsisches Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 2021, S. 32). Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 65.12.7: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Kristallines Wirtsgestein In der untersetzenden Unterlage „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“ (BGE, 2020g) spezifiziert die BGE den Begriff „hochgradig regionalmetamorphe Gesteine“ als „Gesteine der Fazies Amphibolit, Eklogit und Granulit nach Eskola (1915), zu welchen u. a. Gneise und Migmatite gezählt werden.“ Für die Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete“ hat das LfULG Amphibolit, Eklogit, Glimmerschiefer, Gneis, Granulit und Marmor als Wirtsgestein klassifiziert. Außerdem wurden Plutonite und kontaktmetamorphe Gesteine berücksichtigt. Obwohl letztere niedriggradig metamorphe Gesteine sind, geben sie immer Hinweis auf die Nähe eines Plutonits, da eine Kontaktmetamorphose durch die Wärme eines Intrusionskörpers verursacht wird. Als Nicht-Wirtsgestein wurden Sedimente, Tonschiefer, Phyllit, Chloritschiefer, Vulkanite, subvulkanische Gesteine und Pyroklastite klassifiziert. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE kann die Anmerkungen und Annahmen zum Teil nicht nachvollziehen. Glimmerschiefer und Marmore werden von der BGE nicht als kristalline Wirtsgesteine definiert. Die Nutzung von kontaktmetamorphen Gesteinen als Explorationsindikatoren für Plutonite ist nachvollziehbar. Begründung: Wie im obigen Absatz richtig zitiert, sind von der BGE ausschließlich Plutonite und hochgradig regionalmetamorphe Gesteine als kristalline Wirtsgesteine deklariert worden, d. h. z. B. Granulite, Eklogite, Gneise, Amphibolite oder auch Migmatite. Metamorphe Gesteine wie Phyllite, Schiefer, Hornfelse, Marmore und Skarne werden nicht als Wirtsgesteine im Standortauswahlverfahren berücksichtigt, da niedrig- bis mittelgradig regionalmetamorphe und geschieferte Gesteine sowie Hochdruck- und Kontaktmetamorphite nach Auffassung der BGE keine kristallinen Wirtsgesteine mit günstigen Eigenschaften für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen darstellen (BGE 2020j). // Die BGE begrüßt das Vorgehen, kontaktmetamorphe Gesteine wie Hornfelse und Skarne als Explorationsindikatoren für das Auftreten von intrusiven magmatischen Einheiten (Plutoniten) zu nutzen; gerade in Bereichen von Teilgebieten, in denen Tiefbohrungen mit Teufen > 300 m u. GOK nicht vorhanden sind. Die geologischen Karten „Lausitz - Jizera - Karkonosze“ im Maßstab 1 : 100 000 (GK100 LJK) und im Maßstab 1 : 400 000 ohne känozoische Sedimente (GK400) geben Aufschluss über die Verbreitung von kartierten kontaktmetamorphen Gesteinen (Skarne, Hornfelse oder Frucht- und Knotenschiefer) in Gebieten wie der Lausitzer Grauwacken-Einheit oder in Nordwestsachsen im Nordsächsischen Block. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

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