Das deutsche Bundesamt für Naturschutz, das österreichische Umweltbundesamt und das schweizerische Bundesamt für Umwelt haben im Rahmen einer Literaturstudie untersuchen lassen, wie sich der langjährige Anbau herbizidresistenter gentechnisch veränderter Pflanzen (GV) auf die Umwelt auswirkt und die Ergebnisse in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht. Im Rahmen dieser Arbeit wurden Anbaupraktiken von GV-Pflanzen in Übersee und die Auswirkungen ihrer Bewirtschaftung auf die Ackerbegleitflora sowie die biologische Vielfalt analysiert. Eine intensive Landbewirtschaftung und die damit einhergehende Verwendung hoher Mengen an Pflanzenschutzmitteln sind Hauptursachen für den Verlust von Biodiversität. In Nord- und Südamerika werden seit knapp 20 Jahren gentechnisch veränderte Pflanzen mit Resistenzen gegen verschiedene Totalherbizide (z.B. Glyphosat) großflächig angebaut. Die Studie zeigt, dass im Verlauf dieser Zeit der Herbizidverbrauch kontinuierlich ansteigt. Die Folge ist eine deutliche Abnahme der Biodiversität auf und neben den Ackerflächen.
Kein „Weiter so“ bei Glyphosat Maria Krautzberger zur Verschiebung der Entscheidung über die Glyphosat-Zulassung – Herbizid nimmt Feldvögeln Nahrungsgrundlage Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): „Sollte Glyphosat weiter zugelassen werden, darf es ein „Weiter so“ in der Anwendung nicht geben, um die Umweltauswirkungen zu minimieren. Denn Glyphosat und andere Breitbandherbizide tragen nachweislich zum Verlust der Artenvielfalt in Ackerlandschaften bei. Sie beseitigen auf Äckern jeglichen Wildpflanzenwuchs, so dass Insekten und Feldvögeln wie Lerche und Rebhuhn die Nahrungsgrundlage fehlt. Der Einsatz sollte deshalb deutlich reduziert werden – zu Gunsten nichtchemischer Alternativen. Und: Um die schädlichen Auswirkungen des Herbizideinsatzes auf die Umwelt zu kompensieren, müssen wir mehr Flächen in der Landschaft schaffen, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden: Brachen und Blühstreifen, die bedrohten Vogel- und Insektenarten als Lebensraum und Nahrungsgrundlage dienen. In der Genehmigungsverordnung für Glyphosat sollen die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu bewerten.“
Glyphosat: Schritt zurück beim Schutz der biologischen Vielfalt? Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel vernichten nahezu alle wild wachsenden Pflanzen auf Äckern. Eine Bedrohung für den Artenreichtum: Denn auch Insekten und Wirbeltieren wird dadurch die Lebensgrundlage genommen. Die Europäische Union wird in den nächsten Monaten über eine Wiedergenehmigung des Wirkstoffes entscheiden. Die Europäische Kommission macht mit ihrem aktuellen Vorschlag beim Artenschutz einen großen Schritt zurück und kommt ihrer Verantwortung für eine sichere Verwendung von Glyphosat nicht nach. In den aktuellen Dokumenten wird – anders als im letzten Vorschlag der EU-Kommission – der Schutz der biologischen Vielfalt durch die Beachtung sogenannter indirekter Auswirkungen von Glyphosat auf die Nahrungsnetze in der Agrarlandschaft nicht berücksichtigt. Auf dieser Grundlage lehnt das Umweltbundesamt ( UBA ) eine Wiedergenehmigung des Wirkstoffes Glyphosat ab. Glyphosat ist ein sogenanntes Totalherbizid: Das Pflanzenschutzmittel (PSM) wirkt nicht nur bei sogenannten Schadkräutern, sondern tötet flächendeckend den gesamten Ackerwildkrautbewuchs ab. Und genau darin liegt das Problem - mit der nahezu vollständigen Vernichtung aller Kräuter und Gräser auf dem Acker wird nicht nur die Vielfalt der Flora stark reduziert, sondern allen anderen an Ackerlebensräume gebundenen Arten wie z.B. Insekten oder Feldvögeln flächenhaft die Nahrungsgrundlage entzogen. In der Folge können ganze Nahrungsnetze von der Pflanze über Insekten bis zu den Feldvögeln zusammenbrechen. Deutschland als berichterstattender Mitgliedsstaat für die Wiedergenehmigung von Glyphosat hatte bereits in seinem ersten Bericht an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass mit einer Wiedergenehmigung von Glyphosat ein eindeutiger Auftrag an die Mitgliedsstaaten verbundenen sein muss, die direkten und indirekten Auswirkungen auf die Vielfalt und Abundanz – also die Häufigkeit – von Nichtzielarten zu prüfen . Ziel ist es, den Schutz der biologischen Vielfalt bei der Zulassung und dem Risikomanagement von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zu berücksichtigen. Insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften wird die Störung der Nahrungsketten durch Glyphosat zum Problem, denn dort stehen den Arten neben den Äckern, auf denen Glyphosat eingesetzt wird, kaum Alternativen zur Nahrungssuche zur Verfügung. Unter den Wirkstoffen, die auf diese Weise der biologischen Vielfalt schädigen, kommt Glyphosat eine Sonderrolle zu, da es das am häufigsten eingesetzte Herbizid darstellt. Glyphosathaltige PSM werden immerhin auf rund 40 Prozent der Felder mindestens einmal im Jahr eingesetzt, wobei im Raps sogar fast 90 Prozent der Felder betroffen sind . Studien des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zeigen, wie die Intensivierung der Landwirtschaft, die auch mit einem starken Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in ausgeräumten Landschaften einhergeht, eine stetige Abnahme der Diversität von Pflanzen, Insekten und Wirbeltieren zur Folge hatten und haben. Mit circa 50 Prozent der Landesfläche stellen Agrarlandschaften einen Hauptteil unserer Landschaft dar, sie sind für die Artenvielfalt in Deutschland von großer Bedeutung. Pflanzenschutzmittel sind ein treibender Faktor des beobachteten Biodiversitätsschwunds: Mittel, welche die Artenvielfalt schädigen sollten daher nur zugelassen werden, wenn ihre negativen Umweltauswirkungen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Ökologische Ausgleichsflächen – wie Brache- oder Blühflächen – können die indirekten Effekte der Anwendung von Glyphosat zumindest abfedern, wo es keine Alternative zum Einsatz des Pflanzenschutzmittels gibt. Daher muss das Vorhalten bzw. Vorhandensein eines ausreichenden Anteils an solchen Flächen auch als eine unmittelbare Zulassungsvoraussetzung gelten. Die Mitgliedsstaaten sollten für die EU-weite Genehmigung von Glyphosat aufgefordert werden, die Relevanz von indirekten Auswirkungen beim Einsatz von Glyphosat zu prüfen und, wenn erforderlich, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit der Zulassung kann allerdings nur sichergestellt werden, dass die negativen Auswirkungen eines jeden PSM durch geeignete Umweltauflagen auf ein vertretbares Ausmaß reduziert werden. Mit der Einhaltung von Mindeststandards zur Umweltsicherheit bei der Anwendung eines PSM ist allerdings noch nicht erreicht, dass die gesamte derzeitige Pflanzenschutzpraxis in der Intensivlandwirtschaft als nachhaltig bezeichnet werden kann. Anforderungen an einen nachhaltigen Pflanzenschutz hat das Umweltbundesamt in einem 5-Punkte-Programm aufgezeigt . Aus Sicht des Umweltbundesamt braucht es sowohl beim Pflanzenschutz generell als auch der Genehmigung von Glyphosat im konkreten Fall einen entschlossenen Schritt nach vorn, um einen angemessenen Schutz der biologischen Vielfalt der Agrarlandschaft vor direkten und indirekten Auswirkungen von PSM sicherzustellen. Bei der Wiedergenehmigung von Glyphosat sollte auch die Europäische Kommission zeigen, dass sie das übergeordnete Ziel ihres gesetzlichen Auftrages, ein hohes Schutzniveaus für Mensch und Umwelt sicherzustellen, wirklich ernst nimmt.
null Weltwassertag 2022: Grundwasser ist Gewässertyp des Jahres 2022 Baden-Württemberg/Karlsruhe „Mit ihrem regelmäßigen Grundwasser-Monitoring setzt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg das Motto des diesjährigen Weltwassertags „Making the invisible visible“ eins zu eins um. Schon seit vielen Jahren beobachten und bewerten wir unser Grundwasser und tragen damit zum Schutz unserer wertvollsten Trinkwasserressource bei“, so Werner Altkofer, stellvertretender Präsident der LUBW. Die LUBW hat pünktlich zum Weltwassertag am 22. März ihren Bericht zur Grundwasserüberwachung 2020 in Baden-Württemberg veröffentlicht. Mit zahlreichen Grafiken und Tabellen informiert der Bericht darüber, wie sich die Grundwasservorräte im Land im vergangenen Jahr entwickelt haben. Er gibt außerdem darüber Auskunft, wie stark das Grundwasser beispielsweise mit Nitrat und Industriechemikalien belastet ist. In den Jahren 2018 bis 2020 wurde erstmals das gesamte Landesmessnetz mit rund 1.900 Messstellen auf Glyphosat und Trifluoracetat untersucht. Glyphosat nur sehr selten im Grundwasser nachweisbar. Glyphosat ist ein Breitbandherbizid, das heißt es wirkt nicht selektiv, sondern gegen nahezu alle Pflanzen. Sein Abbauprodukt AMPA (Aminomethyl-Phosphonsäure) kann auch aus phosphonathaltigen Putz- und Reinigungsmitteln gebildet werden. Glyphosat bzw. AMPA wurden bei der ersten landesweiten Untersuchung nur sehr selten nachgewiesen. Die Herkunft der Befunde – Landwirtschaft oder Abwasser – ließ sich an den insgesamt 16 betroffenen Messstellen nicht eindeutig klären, da meist mehrere mögliche Einflussfaktoren vorlagen. Glyphosat führt somit nicht zu einer flächenhaften Gefährdung der Grundwasserqualität. Trifluoracetat fast überall im Grundwasser zu finden Trifluoracetat (TFA) ist ein Abbauprodukt vielfältiger chemischer Erzeugnisse wie Kältemittel, Pharmaka und Pflanzenschutzmittel. Bei der ersten landesweiten Untersuchung wurde Trifluoracetat im Grundwasser nahezu überall – an rund 95 % der untersuchten Messstellen – gefunden. Die höchsten Einzelbefunde betrafen durch industrielle Abwässer bzw. Uferfiltrat beeinflusste Messstellen. Grundwasservorräte auf niedrigem Niveau Insgesamt lagen die mittleren Grundwasservorräte im Jahr 2020 auf ähnlich niedrigem Niveau wie 2019. Es wurden außergewöhnlich steile Grundwasseranstiege auf ein überdurchschnittliches Niveau zu Jahresbeginn beobachtet. Insgesamt bewegten sich die Grundwasservorräte überwiegend innerhalb des unteren Normalbereichs. Im südlichen und nördlichen Oberrheingraben sowie in Oberschwaben und dem Kraichgau waren 2020 niedrige Grundwasservorräte zu verzeichnen. Befunde von EDTA im Vergleich zu 1998 halbiert Komplexbildner können Metalle binden und sind deswegen u.a. Bestandteil von industriellen Wasch- und Reinigungsmitteln. Ein Komplexbildner ist beispielsweise die Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA), welche an fast 20 % der untersuchten Messstellen - hauptsächlich in den Teilmessnetzen Industrie und Siedlung – nachgewiesen wurde. Im Vergleich zu den ersten landesweiten Untersuchungen in 1998 wird EDTA heute nur noch an halb so vielen Messstellen gefunden. „Komplexbildner sind somit ein gutes Beispiel dafür, dass es durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie gelingen kann, die Einträge und somit auch die Befunde im Grundwasser langfristig deutlich zu vermindern“, so der stellvertretende Präsident Werner Altkofer. Nitratbelastung nach wie vor zu hoch An rund 8% der Messstellen im Land überschreitet der Nitratgehalt 2020 den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert von 50 Milligramm pro Liter. Somit stellt Nitrat wie in den Vorjahren die Hauptbelastung im Grundwasser dar, auch wenn die Konzentrationen seit Jahren rückläufig sind. Seit 1994 hat die mittlere Nitratkonzentration landesweit von 29 Milligramm pro Liter um rund 24 Prozent auf 22 Milligramm pro Liter im Jahr 2020 abgenommen. Die hohe Nitratbelastung ist in der Regel auf intensiven Ackerbau bzw. auf den Anbau von Sonderkulturen zurückzuführen. Betroffen sind insbesondere Bereiche in der nördlichen und südlichen Oberrheinebene, Teile des Kraichgaus, der Neckarraum zwischen Stuttgart und Heilbronn sowie die Region Oberschwaben. Insgesamt werden rund 45% der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt. Auch in den landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen sinken die mittleren Nitratkonzentrationen seit vielen Jahren. Seit dem Jahr 1994 von gut 38 Milligramm pro Liter auf zuletzt knapp 30 Milligramm pro Liter, was einem Rückgang von rund 23 Prozent entspricht. Dieser Rückgang resultiert unter anderem aus der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO), die seit 1988 Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, in Wasserschutzgebieten die Flächen grundwasserschonend zu bewirtschaften. Die Landesregierung leistet entsprechende Ausgleichszahlungen für die daraus resultierenden wirtschaftlichen Nachteile. Hintergrundinformation Knapp drei Viertel des Trinkwassers wird in Baden-Württemberg aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Die LUBW überwacht regelmäßig die Grundwasserbeschaffenheit an rund 1.900 Messstellen. Zusätzlich kontrollieren die Wasserversorgungsunternehmen die Grundwasserqualität in den Wasserschutzgebieten. Diese und weitere detaillierte Ergebnisse zu Grundwasserinhaltsstoffen sowie zu den Grundwasservorräten sind im Bericht „Grundwasser-Überwachungsprogramm – Ergebnisse 2020“ veröffentlicht, der im Publikationsdienst der LUBW unter der Webadresse https://pudi.lubw.de/ als PDF-Datei heruntergeladen werden kann. Zur Auswahl stehen hier eine zweiseitige Kurzfassung und ein 46-seitiger Fachbericht.
Kurzumtriebsplantagen (KUP) als Form des Energiepflanzenanbaus zählen nicht als forstliche Nutzung, sondern werden dem Bereich der Landwirtschaft zugeordnet. Welche Baumarten im Rahmen der Betriebsprämie (1. Säule der Agrarpolitik) beihilfefähig sind, wurde von der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) durch Veröffentlichung der Liste der für den Anbau geeigneten Arten im Mai 2010 bekannt gegeben. Dies sind: Weide, Pappel, Robinie, Birke, Erle, Esche und Stiel-/Trauben-/Roteiche. Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen von KUP zählen neben den ausgebrachten Nutzpflanzen ggf. Entwässerungsgräben u. -mulden, evtl. neu angelegte Unterhaltungswege oder Zäune. Zu den möglichen bau- und betriebsbedingten Vorhabensbestandteilen zählen insbesondere die (regelmäßig wiederholte) Anlage der KUP (Umbruch und Pflanzung mit Maschineneinsatz, ggf. Düngung, Kalkung, Nutzung von Totalherbizid und Vorauflaufmittel), die Begleitwuchskontrolle (ggf. mit PSM), ggf. Schädlingskontrolle mit PSM und die Ernte (Maschineneinsatz ggf. ebenfalls mit Düngung verbunden) sowie die kurzzeitige Ablagerung der geernteten Hölzer.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Siegen, Institut für Echtzeit Lernsysteme (EZLS), Lehrstuhl für Echtzeit Lernsysteme durchgeführt. Der konventionelle Weihnachtsbaumanbau ist sehr arbeitsintensiv und zeichnet sich zudem durch einen hohen Pestizideinsatz während der Aufzucht aus. Im Sinne eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Anbaus können beide Faktoren als große Herausforderung angesehen werden. Um diesen zu begegnen, wird im WeBaRo-Projekt eine kostengünstige, autonome Roboter-Trägerplattform entwickelt und erprobt, die einen ressourcenschonenden, effizienten Weihnachtsbaumanbau ermöglicht. Um Tätigkeiten während der gesamten Aufzucht maschinell und autonom durchführen zu können, wird die Trägerplattform mit auswechselbaren, praxiserprobten Anbaugeräten ausgestattet. Zur mechanischen Unkrautbekämpfung wird ein Schwingarmmulcher eingesetzt, so dass der Einsatz von Totalherbiziden substituiert und Arbeitskosten zur manuellen Unkrautbekämpfung eingespart werden. Darüber hinaus kann ein Gerät zur Einzelpflanzendüngung zwecks gezielter und sparsamer Düngemittelapplikation an die Plattform angebaut werden. Zur Pflanzung der Setzlinge wird die Plattform mit einem Pflanzlochbohrer bestückt. Die genaue Position der Pflanzlöcher wird durch einen Algorithmus flächenspezifisch berechnet; anschließend können diese zentimetergenau, georeferenziert gebohrt werden. Als Ergebnis dieses Vorgehens wir eine virtuelle Karte mit georeferenzierten Baumpositionen erstellt - die Basis für die satellitengesteuerte Navigation bei allen weiteren autonomen Arbeiten in der Kultur. Um die Robustheit der Navigation zu erhöhen, werden zusätzlich 3D-Sensoren genutzt. Die während des Robotereinsatzes durch das Sensorpaket gesammelten Pflanzendaten werden jeder Pflanze in der virtuellen Karte als Metainformation hinzugefügt. Diese Daten können nicht nur vom Anbauer zur (Online-)Vermarktung genutzt werden; sie bilden außerdem den Grundstein zur Entwicklung eines deep-learning basierten Systems zur Überwachung des Gesundheitszustandes und zur Klassifizierung der Bäume.
Das Projekt "Untersuchungen zur Pestizid- und Nitratbelastung bei Eigenwasserversorgungsanlagen im Muensterland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Universitätsklinikum, Institut für Hygiene durchgeführt. Eigenwaesser sind im erheblichen Umfang durch PBM und Nitrat belastet. Am haeufigsten sind Nachweise von Atrazin und der Phenylharnstoffe Chlortoluron, Methabenzthiazuron und Isoproturon sowie von Diuron und Bromacil. Waehrend Atrazin im gesamten Jahresverlauf - auch nach Ausbringungsverbot - bis heute nachweisbar ist, werden Chlortoluron und andere im Herbst ausgebrachte Mittel bevorzugt waehrend der Applikationsphasen analysiert. In Brunnen aus Haus- bzw. Hofnaehe finden sich signifikant hoehere PBM-Gehalte als in Brunnen unter Feldern oder unter Wald- bzw. Wiesenflaechen, insbesondere bei den Triazinen und Totalherbiziden. Beim Nitrat liegen unterhalb von Ackerflaechen hoehere Grundwasserbelastungen vor. Flache Brunnen sind staerker durch PBM und Nitrat betroffen als tiefe (tiefer 20m). Ein Zusammenhang zwischen Nitrat- und PBM-Gehalt ist nicht vorhanden. PBM lassen sich sowohl aus Waessern mit hohen wie mit niedrigen Nitratgehalten analysieren. Dies weist auf unterschiedliche Eintragsmechanismen und einen Abbau von Nitrat in reduzierenden Untergruenden hin. Massnahmen, die zu einer Verminderung flaechenhafter Nitratbelastungen entwickelt wurden, sind somit nicht gleichermassen geeignet, auch eine Verringerung der PBM-Gehalte zu erzielen. Die Ergebnisse machen deutlich, dass offensichtlich vor allem punktuelle Kontaminationen, z.B. beim Ansetzen von Pestiziden oder bei der Reinigung von Spritzgeraeten auf dem Hofgelaende, oder lokal hohe Anwendungen von Totalherbiziden auf befestigten Flaechen oder im Garten wesentliche Faktoren fuer die Belastung der privaten Brunnenwaesser darstellen. Diese Erkenntnisse muessen in Zukunft staerker beruecksichtigt werden, um die teilweise hygienisch unakzeptable Belastung dieser Waesser mit PBM zu verringern. Als Uebergangsloesung eingesetzte Umkehrosmosen erweisen sich im Praxisbetrieb als geeignet, PBM und Nitrat in ausreichendem Masse zu entfernen, ohne dass gleichzeitig Beeintraechtigungen der mikrobiologischen Qualitaet auftreten.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“ UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang.“ Glyphosat hat wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe gravierende Folgen für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Als Totalherbizid vernichtet es ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt. Die Bundesregierung hat sich aus diesen und anderen Gründen im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess, den das Bundesumweltministerium mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam gehen will. Ein Verbot des Mittels u.a. in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es zudem möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen: Durch ein solches Maßnahmenbündel ließe sich der Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das BMU in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet. Parallel dazu wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Demnach müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Als Biodiversitätsflächen werden vom UBA unter anderem Blühflächen und Brachen anerkannt, sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Im Schnitt soll der Anteil dieser Flächen bei 10 Prozent liegen, je nach ökologischer Wertigkeit. Dieser Wert wird von Fachleuten als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere empfohlen. Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. Das EU-Recht schreibt ausdrücklich vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, haben.
Das Projekt "Glufosinat: Metabolismus in transgenen und nicht-transgenen Pflanzengeweben sowie Schicksal im Boden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Biologie V, Lehrstuhl für Umweltbiologie und -chemodynamik durchgeführt. Glufosinat (oder Phosphinotricin) ist ein vergleichsweise modernes Herbizid, das seit etwa 25 Jahren in Gebrauch ist. Bei der Verbindung handelt es sich um eine Aminosäure; üblicherweise bezeichnet man das DL-Racemat als Glufosinat, das L-Enantiomer als Phosphinothricin. Die Verbindung ist Teilstruktur eines von den Pilzen Streptomyces viridochromogenes und Streptomyces hygroscopicus produzierten natürlichen Antibiotikums (Tripeptid: L-Alanin-L-Alanin-L-Phosphinothricin). Neben seiner antibakteriellen Wirkung zeigt Glufosinat eine nicht-selektive herbizide Wirkung. Der antibakterielle und herbizide Effekt geht nur vom L-Enantiomer aus; das D-Enantiomer ist inaktiv. Sowohl Glufosinat (Racemat) als auch das Tripeptid (Bialaphos oder Bilanaphos; mit L-Enantiomer) werden als Herbizide vermarktet. Die herbizide Wirkung von Phosphinothricin beruht auf einer Inhibition der Glutaminsynthetase. Glufosinat weist günstige ökotoxikologische Eigenschaften auf, z.B. bezüglich Versickerung, Abbau sowie Toxizität gegenüber Tier und Mensch. Auf Grund dieser Eigenschaften ist Glufosinat ein geeigneter Kandidat zur Herstellung gentechnisch modifizierter Herbizid-resistenter Pflanzen, um Glufosinat auch selektiv - im Nachauflauf - einsetzen zu können. Dazu wurden verschiedene Spezies, wie z.B. die Zuckerrübe, mit dem bar-Gen aus Streptomyces hygroscopicus transformiert. Das bar-Gen codiert für eine Phosphinothricin-N-acetyltransferase, die Phosphinothricin zum nicht herbizid-wirksamen, stabilen N-Acetylderivat umsetzt. Bei entsprechend hoher Expression des bar-Gens resultiert eine Glufosinat-resistente Pflanze. Ein Ziel unseres Forschungsvorhabens war es, den Metabolismus von Glufosinat und der einzelnen Enantiomere (L- und D-Phyosphinothricin) in transgenen und nicht transgenen Pflanzenzellkulturen zu untersuchen. Die transgenen Kulturen, die von der Zuckerrübe (Beta vulgaris) stammten, waren mit dem bar-Gen transformiert, exprimierten demnach die Phosphinothricin-N-acetyltransferase. Sie wurden aus entsprechenden Sprosskulturen initiiert. Daneben wurden nicht-transgene Kulturen von Zuckerrübe, Karotte (Daucus carota), Fingerhut (Digitalis purpurea) und Stechapfel (Datura stramonium) untersucht. In einer zweiten Versuchsserie wurden abgetrennte Sprosse und Blätter von 20 Wildpflanzen auf den Metabolismus von Glufosinat untersucht. Es sollte überprüft werden, ob qualitative und quantitative Unterschiede im Umsatz des Herbizids im Pflanzenreich vorkommen und möglicherweise eine natürliche (teilweise) Resistenz gegenüber Glufosinat existiert. Schließlich wurde das Schicksal des Herbizids im Boden (Abbau, Versickerung) nach Aufbringung des Wirksstoffs in einer handelsüblichen Formulierung auf ein bewachsenes Versuchsfeld im Freiland untersucht.
Desethylatrazin ist das Hauptabbauprodukt des zu den Triazinen gehörenden Atrazins. Seine Muttersubstanz Atrazin wurde bis zum vollständigen Anwendungsverbot ab März 1991 intensiv in der Landwirtschaft und als Totalherbizid auf Nichtkulturland, vor allem auf Gleisanlagen, eingesetzt. Die Gründe für den intensiven Einsatz lagen in der Intensivierung des Maisanbaues, dem günstigen Preis und dem guten Wirkungsspektrum der Atrazinpräparate. Trotz Anwendungsverbotes wird Atrazin und Desethylatrazin auch aktuell noch im Grundwasser nachgewiesen. Der Schwellenwert nach GrwV für den Einzelwirkstoff beträgt 0,1 µg/l. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier .
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