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Alterswohnsitz in einer multikulturellen Gesellschaft - deutsche Rentner-Wohnbevölkerung auf den Kanarischen Inseln

Die Migration von Rentnern aus kühl gemäßigten in subtropisch warme Klimazonen ist aus den USA bekannt. Eine vergleichende Entwicklung zeichnet sich im letzten Drittel des 20. Jh. auch in Europa ab. Im Unterschied zu vielen US-amerikanischen Beispielen ist die europäische Nord-Süd-Wanderung aber küstenorientiert: Ihre Ziele sind weitgehend identisch mit den Zielen des sommerlichen Massentourismus an den europäischen Mittelmeerküsten. Die Ansprüche älterer Menschen an ihr Wohnumfeld decken sich aber keineswegs mit der küstenorientierten touristischen Nachfrage. Darüber hinaus handelt es sich in den USA um eine Binnenwanderung älterer Menschen, die nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben eine (meist klimatisch) angenehmere Wohnumgebung suchen. Um das Gleiche zu erreichen, müssen Nord- und Mitteleuropäer hingegen ihren eigenen Sprach- und Kulturraum verlassen. Das Leben im Ausland bringt für ältere Menschen eine Vielzahl spezifischer Probleme für ihre Wohn- und Lebenssituation; bekannt sind u.a.: einseitige soziale Kontakte, eingeschränkte sprachliche Kommunikation und mangelnde Akzeptanz der einheimischen (z.B. medizinischen) Versorgung. Erschwerend für die Wohnsituation ausländischer Rentner in Spanien ist eine Besonderheit der spanischen Fremdenverkehrsgebiete: In den Boom-Zeiten des Tourismus sind hier flächendeckend geplante Fremdenverkehrssiedlungen (die sog. 'Urbanisationen') entstanden, die ausschließlich für eine touristische Nutzung konzipiert wurden, den spezifischen Bedürfnissen älterer Wohnbevölkerung aber in keiner Weise entsprechen. Dies wird besonders deutlich auf den Kanarischen Inseln, wo sich bereits in den 60er Jahren Ausländer aus West-, Mittel- und Nordeuropa in den ersten Urbanisationen einkauften, um hier später ihren Lebensabend zu verbringen. Die Kanaren zählen somit zu den Fremdenverkehrsgebieten mit der längsten Tradition einer spontanen, ungeplanten Entwicklung von Alterswohnsitzen für europäische Ausländer. Ziel des hier skizzierten Forschungsvorhabens ist es zunächst, die gegenwärtige Größenordnung und räumliche Verteilung ausländischer Rentner-Residenten auf den Kanaren abzuschätzen. Zu diesem Zweck soll u.a. auch der regionale Immobilienmarkt analysiert werden. In einem zweiten Schritt sollen die Probleme und Bedürfnisse deutscher Rentner-Residenten untersucht werden, die auf den kanarischen Inseln in sog. 'Urbanisationen' leben. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei das Verhältnis zwischen Rentner-Residenten und der einheimischen Gast-Gesellschaft finden, denn das Leben in transnationalen Gemeinschaften erhält im Europa des 21.Jh. zunehmend eine elementare Bedeutung. Die Besonderheit ist darin zu sehen, dass es ausgerechnet das Segment der Ruhestandsbevölkerung ist, die (als Pendant zur Globalisierung) beim Leben in transnationalen Gemeinschaften eine Vorreiterrolle einnimmt.

GEK_Ohre_Beber_-_Endbericht_Textteil.pdf

Gewässerentwicklungskonzept „Ohre - Beber“ Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt 2024 Gewässerentwicklungskonzept „Ohre-Beber“ Impressum Herausgeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5, 39104 Magdeburg Telefon: + 49 391 581-0 Telefax: + 49 391 581-1230 E-Mail: poststelle@lhw.sachsen-anhalt.de http\\: www.lhw.sachsen-anhalt.de Auftragnehmer: IHU Geologie & Analytik GmbH Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 23, 39576 Stendal Telefon: + 49 3931 52300 Telefax: +49 3931 523020 E-Mail: IHU@IHU-Stendal.de https://www.ihu-stendal.de/ Nachauftragnehmer 1 Ingenieurbüro Ellmann / Schulze GbR Hauptstraße 31, 16845 Sieversdorf Telefon: + 49 33970 13954 Telefax: + 49 33970 13955 E-Mail: info@ellmann-schulze.de http\\:www.ellmann-schulze.de Nachauftragnehmer 2 Limnolabor Nowak GbR Dr. Ariane Nowak Hubertusstraße 9 A 14552 Michendorf Telefon: + 49 33205 257410 E-Mail: info@limnolabor.de Fotos: Dipl.-Ing. J. Schickhoff Dipl.-Ing. Holger Ellmann Redaktionsschluss: 20.11.2024 II IHU Geologie und Analytik & Ingenieurbüro Ellmann / Schulze GbR & Limnolabor Nowak GbR Gewässerentwicklungskonzept „Ohre-Beber“ Inhaltsverzeichnis 0Zusammenfassung13 1Veranlassung und Zielstellung15 2 2.1 2.2Gebietsübersicht Abgrenzung Naturraum17 17 18 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5Geologie und Boden Klima Relief Wasserhaushalt Vegetation19 20 22 22 24 2.3Relevante Nutzung25 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4Siedlungen & Verkehr Landwirtschaft Forstwirtschaft Tourismus & Freizeit26 26 26 27 2.4Vorhandene Schutzkategorien27 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete Natura 2000 Gebiete Hochwasserschutzgebiete Denkmalschutz27 29 31 31 3 3.1 3.2Gewässercharakteristik Hydrologische Kennzahlen Wasserbewirtschaftung33 33 34 3.2.1 3.2.2Historische Wasserbewirtschaftung Aktuelle Wasserbewirtschaftung34 38 3.3Aktueller Gewässerzustand40 3.3.0 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 3.3.8 3.3.9 3.3.10 3.3.11 3.3.12 3.3.13 3.3.14 3.3.15 3.3.16 3.3.17Allgemeines Ohre Schrote Große Sülze Kleine Sülze Telzgraben Hägebach Beber Brumbyer Bach Garbe Rieh Altenhausen Olbe Bullengraben Bauernholzgraben Grundriehe, Listerteichgraben und Rittmeisterteichgraben Born-Dorster-Beek Wanneweh Bülstringer Bäck40 47 56 60 63 65 67 71 77 79 82 84 89 92 95 99 101 104 4. 4.1Leitbild und Entwicklungsziele Leitbild108 108 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5Grundlagen Fließgewässer-Leitbild Typ 11: Organisch geprägte Bäche Typ 12: Organisch geprägte Flüsse Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche108 109 110 112 114 III IHU Geologie und Analytik & Ingenieurbüro Ellmann / Schulze GbR & Limnolabor Nowak GbR

Touristische Transportanlagen der Schweiz

Verzeichnis, statistische Auswertungen und Karte 1:300'000 ueber den Stand der touristischen Transportanlagen der Schweiz, laufend nachgefuehrt, letztesmal per 1.1.1983 auf neuesten Stand gebracht, gegliedert nach 8 Fremdenverkehrsregionen und 23 Subregionen, zuhanden Planungs-, Bewilligungs- und Konzessionsbehoerden als auch Initianten von Anlagen und Fremdenverkehrsfachleuten.

Textteil Regionalplan, Gesamtfortschreibung

Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild für die nachhaltige Ordnung und Entwicklung der Region Überfachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Zentrale Orte und Verbünde 2.2 Gemeinden mit besonderen Gemeindefunktionen 2.3 Verbindungs- und Entwicklungsachsen 3 Regionalentwicklung 3.1 Gebiete mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf 3.2 Transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit Fachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung 4 Schutz, Pflege, Sanierung und Entwicklung von Natur und Landschaft 4.1 Landschaftsentwicklung und -sanierung 4.1.1 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft 4.1.2 Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen 4.1.3 Wiedernutzbarmachung von Rohstoffabbauflächen 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben 4.3 Arten- und Biotopschutz, ökologisches Verbundsystem 4.4 Regionale Grünzüge und Grünzäsuren 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz 4.6 Siedlungs- und Freiflächenklima 5 Gewerbliche Wirtschaft und Handel 5.1 Gewerbliche Wirtschaft 5.2 Handel und Dienstleistungen 6 Rohstoffsicherung 7 Freizeit, Erholung, Tourismus 8 Land- und Forstwirtschaft 9 Verkehr 10 Energieversorgung und erneuerbare Energien 11 Verteidigung Regionale Besonderheiten 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 1 Anhänge zu den einzelnen Plankapiteln zu Kap. 2.1 Zentrale Orte und Verbünde zu Kap. 4.2 Landschaftsbild und Landschaftserleben zu Kap. 4.5 Wasser, Gewässer und Hochwasserschutz zu Kap. 6 Rohstoffsicherung zu Kap. 7 Freizeit, Erholung, Tourismus zu Kap. 9 Verkehr zu Kap. 10 Windenergienutzung zu Kap. 11 Verteidigung zu Kap. 12 Sorbisches Siedlungsgebiet Anhang 2 Glossar Anhang 3 Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen, Abkommen, Verordnungen und Pläne Anhang 4 Fachplanerische Inhalte des Landschaftsrahmenplanes

Förderung von Planungsleistungen für das geplante Projekt, Demonstration umweltgerechter Ver- und Entsorgungssysteme für ausgewählte Berg- und Schutzhüten am Beispiel der Alpe Laufbichl und des Giebelhauses im Naturschutzgebiet Hintersteiner Tal

Zukunft Biene 2 - Grundlagenforschungsprojekt zur Förderung des Bienenschutzes und der Bienengesundheit

Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Imkerei ist ein Betriebszweig der Landwirtschaft. Somit ist dieses Projekt, das einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung des Bienenbestandes leistet, auch für die Landwirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes von Relevanz, da nach wie vor in verschiedenen Regionen hohe Winterverluste bei Bienenvölkern auftreten. Gesunde Bienenvölker sind die Voraussetzung für die Sicherung des Völkerbestandes und eine erfolgreiche, wirtschaftlich ertragreiche Imkerei, die insbesondere durch die Produktion von Honig einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung leistet. Gleichzeitig wird dadurch die Bestäubung jener Kulturen und Wildpflanzen gesichert und unterstützt, die für die Frucht- oder Samenbildung auf den Besuch blütenbesuchender Insekten angewiesen sind (Klein et al., 2007, Proc R Soc B). Für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und die Umwelt ergeben sich daraus Vorteile durch die Sicherung und Steigerung landwirtschaftlicher Erträge und die Förderung der Biodiversität insektenbestäubter Pflanzenarten auf dem Niveau der unterschiedlichen Spezies und der genetischen Diversität (Biesmeijer et al., 2006, Science; Garratt et al., 2014, Agricult Ecosys Environ; Sutter et al., 2017, Agrarforschung Schweiz). Insgesamt werden dadurch Lebensräume von hoher Qualität und hoher biologischer Wertigkeit geschaffen und gesichert, die nicht nur für die Tier- und Pflanzenwelt sondern auch für den Menschen unverzichtbar sind. Die Schaffung von besseren Lebensbedingungen für die Honigbiene bedeutet gleichzeitig auch eine Verbesserung der Lebensbedingungen für andere Nutzinsekten. Ökonomisch betrachtet, sichert dieses Projekt nicht nur die primäre Wertschöpfung im Imkereisektor durch die Honigproduktion und die anderen Bienenprodukte, sondern darüber hinaus auch in den zahlreichen weiteren damit verknüpften Sektoren (Obstbau, Saatgutproduktion, Imkereibedarf, Handel, Schau-Imkereien in Tourismusgebieten, etc.) und reduziert die durch Völkerverluste entstehenden Nachschaffungskosten. Da die Bienenzucht in Österreich vorwiegend als Freizeitbeschäftigung betrieben wird, die vereinsmäßig gut organisiert ist, kommt ihr auf lokaler Ebene und speziell im ländlichen Raum erhebliche gesellschaftliche Bedeutung zu und erfüllt sie eine wichtige Bildungsfunktion im Hinblick auf die Vermittlung ökologischer Zusammenhänge.

Großschutzgebiete im Landkreis Vorpommern-Rügen

Unter der Datensammlung "Großschutzgebiete" werden die Nationalparks und Biosphärenreservate des Landkreises Vorpommern-Rügen zusammengefasst. Diese Gebiete erfüllen Aufgaben, die zum einen dem Schutz von Natur und Landschaft, zum anderen aber auch der Erholung, dem Fremdenverkehr und der Bildung von Nutzen sind.

Camping - Landkreis Nordwestmecklenburg

Der Datensatz zeigt die Standorte von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätze mit den Stammdaten, des Landkreis Nordwestmecklenburg.

Klimawandel und Tourismus (Datensatz)

Auf Ebene der Tourismusregionen in Deutschland geben die Daten Auskunft über den Zeitraum 1961-2019 sowie bis 2100. Enthalten sind die Parameter Schwületage, Trockentage, Starkregentage, Regenintensität, Jahresniederschlag, Schneetage, Eistage, Sommertage, Hitzetage, Hitzeintensität, Jahresmitteltemperatur, Sturmtage sowie Übernachtungen.

Rückblick EnMK23 – Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Herr Prof. Willingmann, die Energieministerkonferenz 2023 war die erste ihrer Art. Wie ist sie entstanden? Und wie kam es zum Vorsitz von Sachsen-Anhalt? Die Energieministerkonferenzen 2023 fanden nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern an zwei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt statt. Warum? Energieministerkonferenz 2023 im März in Merseburg Energieministerkonferenz 2023 im September in Wernigerode Was sind für Sie die wichtigsten Punkte, die die Energieministerkonferenz 2023 erreichen konnte? Wie wichtig war der Vorsitz für Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung? Welchen Stellenwert hat in Ihren Augen die ja noch neue Energieministerkonferenz innerhalb der Fachministerkonferenzen? Wofür setzt sich Sachsen-Anhalt im Nachgang zur EnMK 2023 zukünftig ein?

Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.

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