Das Projekt "Touristenmotive und touristische Infrastruktur im Biosphaerenreservat Schorfheide" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Naturschutz, Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für das UNESCO-Programm 'Der Mensch und die Biosphäre' (MAB).Das kurz vor der Wende eingerichtete Biosphaerenreservat Schorfheide-Chorin, das durch seine Funktion als Staatsjagd von Goering bis Mielke in Teilen noch fast 'unberuehrte' Natur darstellt, steht unter grossem Druck, als Erholungslandschaft fuer das nahegelegene Berlin entwickelt zu werden. In diesem Projekt geht es darum, Ansprueche verschiedener Gruppen von Erholungssuchenden zu eruieren und diese, in Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsprojekten in diesem Gebiet, in die Erarbeitung touristischer Infrastruktur zu uebersetzen, die mit Zielen von Umweltschutz und Umweltbildung kompatibel ist.
Das Projekt "Entwicklung einer nachhaltigen Tourismusstrategie für den Landschaftspark Drawskie Seenplatte (Polen)" wird/wurde gefördert durch: Auswärtiges Amt / Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Professur für Naturschutz und Landschaftspflege.Inhaltliche Zielsetzung des Projektes ist die Entwicklung einer nachhaltigen Tourismusstrategie als Baustein der Regionalentwicklung im Bereich des Landschaftsparks Drawskie Seenplatte. Hierzu erfolgt exemplarisch eine flächendeckende Kartierung und Bewertung der touristischen Infrastruktur und Nutzung sowie der landschaftlichen/naturschutzfachlichen Potenzialen am Siecino See. Dieser See wurde ausgewählt, da sich hier Nutzungskonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz in repräsentativer Weise für die Seenplatte widerspiegeln. Aufbauend auf der Datenerhebung, sollen typische Konfliktfelder identifiziert sowie Lösungs- und Steuerungsmöglichkeiten in enger Anlehnung an Best-Practice-Beispiele aus anderen Großschutzgebieten erarbeitet werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Besucherlenkung gelegt (räumliche und zeitliche Entzerrung, Honey-Pot-System usw.).Die Erarbeitung erfolgt in enger Kooperation zwischen den polnischen Akteuren der Verwaltung, des Trägervereins des Landschaftsparks und Studierenden der Sporthochschule Posen sowie Studierenden der Universität Göttingen und der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen.Bei der Erarbeitung soll aus wissenschaftlicher Perspektive einerseits überprüft werden, inwieweit die in Deutschland vorliegenden Erkenntnisse im Themenfeld 'Nachhaltiger Tourismus in Schutzgebieten' auf die polnischen Verhältnisse übertragbar sind, andererseits inwieweit die in Polen vorliegenden Erfahrungen zu ihrer Weiterentwicklung herangezogen werden können (Wissenschaftsaustausch).
Rund 80 Prozent der Bevölkerung Sachsen-Anhalts leben in den ländlichen Räumen. Der Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt definiert als ländliche Räume das gesamte Bundesland neben den beiden städtischen Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg. Die ländlichen Räume mit ihren vielfältigen Kulturlandschaften sind prägend für Sachsen-Anhalt und identitätsstiftend für die Bewohner. Angesichts der demografischen Entwicklung ist die weitere Stärkung der ländlichen Gebiete als Wirtschaftsstandort sowie Arbeits-, Lebens-, Erholungs- und Kulturraum besonders wichtig. Mit neuen und bewährten Strategien werden die ländlich geprägten Regionen Sachsen-Anhalts mit Mitteln aus den Verschiedenen Förderprogrammen unterstützt und mit den Akteuren vor Ort lebenswert gestaltet. Hierbei werden die Möglichkeiten der EU-Förderförderung im Bereich des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) , zu dem auch LEADER gehört, sowie die Bundesförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), für Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen (siehe auch Koalitionsvertrag) . Engagierte Menschen fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in ländlichen Räumen in Ostdeutschland stärken - dafür steht der Wettbewerb Neulandgewinner. In der sechsten Wettbewerbsrunde unter dem Motto "Zukunft erfinden vor Ort" sollen Menschen und Projekte ausgezeichnet werden, die Probleme vor Ort ändern und gemeinwohlorientiert arbeiten. Der Wettbewerb ist eine gemeinsame Aktion des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. und des Vereins Neuland gewinnen e.V. sowie der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Was wird gesucht? Gesucht werden Vorhaben, die eine konkrete gesellschaftliche Problemlage vor Ort praktisch verändern, dabei gemeinwohlorientiert arbeiten, lokal und gesellschaftlich wirken, die Möglichkeit zur Partizipation und Teilhabe anderer schaffen und Vorbild für andere sein wollen. Die Projekte sollten sich sinnvoll in den regionalen Kontext einbetten, eine realistische Perspektive auf Umsetzung und die Chance auf Verstetigung haben. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Menschen, die ein Vorhaben oder Projekt in Trägerschaft einer gemeinnützigen Organisation durchführen wollen. Es können sich Neulandsucher (Fördersumme bis 5.000 Euro) und Neulandgewinner (Fördersumme ab 5.000 Euro) bewerben. Wie funktioniert die Bewerbung? Bewerbungen können bis 20. März 2022 über das Neulandgewinner-Bewerbungsportal eingereicht werden. Für die Online-Bewerbung des mehrstufigen Bewerbungsverfahrens genügt zunächst eine überzeugende Persönlichkeit und eine gute Konzeptskizze inklusive Kostenplan. Ablauf des mehrstufigen Auswahlverfahrens: Online-Bewerbungsverfahren bis 20. März 2022 Vor-Ort-Besuche ausgewählter Projekte Mai - Juni 2022 Auswahl der Projekte im August 2022 Erstellen des formalen Förderantrags im Herbst Aufnahme ins Programm zum ÜBERLAND-Festival 2. bis 4. September 2022 Land lebt doch! - Eine Bühne für die ländlichen Räume Überall auf dem Lande engagieren sich Menschen jeden Tag um gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen und den ländlichen Raum selbst zu gestalten. Von diesen Menschen, Initiativen und Projekten wird im Newsletter des Thünen-Instituts für Regionalentwicklung e.V. erzählt. Um zum Beispiel den Tourismus in den ländlichen Räumen zu stärken, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Investitionen, mit denen touristische Entwicklungspotentiale erschlossen werden. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil D - Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur in der jeweils geltenden Fassung. Das Förderbudget für die vergangene Auswahlrunde betrug 1,6 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, gemeinnützige juristische Personen, wie zum Beispiel Vereine und auch Privatpersonen. Die jeweiligen aktuellen Aufrufe zu diesem und andere Förderprogramme sowie weitere Unterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Sortierung nach FP-Nummer). Vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) stehen den Bürgerinnen und Bürgern als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind zuständig für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und Flurbereinigungsgesetz, die Förderung der Dorferneuerung und anderer Maßnahmen im ländlichen Raum sowie Marktordnungs- und Ausgleichsmaßnahmen und weiterer Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft. ( www.alff.sachsen-anhalt.de ) Das ehrenamtliche Engagement ist eines der wesentlichsten Handlungsfelder, um attraktive Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen zu erhalten. Es hat für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine herausragende Bedeutung. Ob Landfrauenverband, Landjugend, Naturschutz-, Landschaftspflege- oder Heimatverbände, ehrenamtlich tätige Bürger und Bürgerinnen; sie alle leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Entwicklung des Landes. Dies gilt es zu würdigen ist und zu fördern. Das Ministerium Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt zahlreiche Ehrenamtliche, die sich in Vereinen, Verbänden und Bürgerinitiativen im Land für den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Schutz der natürlichen Ressourcen, sachgerechte Umweltinformationen sowie für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung vor allem in den ländlichen Räumen in Sachsen-Anhalt einsetzen. Beispielhaft für erfolgreiches bürgerschaftliches Engagement in den ländlichen Räumen stehen der Dorfwettbewerb " Unser Dorf hat Zukunft ", das Förderprogramm "DorfGemeinschaftsläden" und Netzwerk Stadt-Land.
Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Mit GRW-Mitteln können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes gefördert werden, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind. Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen sind bspw. die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen Infrastruktur 60 Prozent, in Ausnahmefällen kann der Fördersatz bei besonderem Landesinteresse bis zu 80 Prozent betragen. Eine Förderung bis zu 90 Prozent kann für Vorhaben gewährt werden, bei denen mehrere Kommunen interkommunale Kooperationsvorhaben realisieren. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der touristischen Infrastruktur 60 Prozent. Einzelheiten sind im Koordinierungsrahmen, in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und den Landesregelungen zur GRW geregelt. Investitionsbank Sachsen-Anhalt www.ib-sachsen-anhalt.de
In Sachsen-Anhalt sind derzeit 32 Orte mit dem staatlichen Prädikat " Erholungsort ", 9 Orte mit dem staatlichen Prädikat " Luftkurort ", 3 Orte mit dem staatlichen Prädikat " Heilbad " und ein Ort als " Kneipp-Heilbad " anerkannt. Eine immer wiederkehrende Aufgabe des Landesverwaltungsamtes und des Landesfachausschusses für Kur- und Erholungsorte ist die Überprüfung der vergebenen Anerkennungen. Die Überprüfung der Kriterien findet jeweils alle 10 Jahre statt. Das Verfahren wurde allerdings um zusätzliche Prüfkriterien erweitert und sichert so stärker den Erhalt der Qualität und die Vergleichbarkeit der Angebote in den Kur- und Erholungsorten. „Besucherinnen und Besucher unserer Kur- und Erholungsorte in Sachsen-Anhalt können sich somit darauf verlassen, dass sie die Standards vorfinden, mit denen die Kommunen werben und sie erwarten können. Kurzum, es ist das drin, was auch draufsteht.“, erklärt die Vize-Präsidentin des Landesverwaltungsamtes und in Personalunion auch für die Qualitätschecks zuständige Abteilungsleiterin, Yana Mark. Die strengsten Voraussetzungen gelten dabei für Heilbäder . Dort müssen natürliche Heilmittel im Boden vorkommen, etwa Thermalwasser, Sole oder Moor. Zusätzlich muss der Ort u. a. auch einen Kurpark und Einrichtungen, in denen die Heilmittel therapeutisch angewendet werden können, vorweisen. Sachsen-Anhalts Heilbäder erfüllen diese Kriterien und können dabei auf eine lange Tradition und viele Superlative verweisen: Das seit 1802 bestehende Soleheilbad Bad Salzelmen ist nebenbei das älteste Soleheilbad Deutschlands. Der 1. Deutsche Bädertag fand 1892 in unserem Soleheilbad Bad Kösen statt. Das traditionelle Moor- und Mineralheilbad Bad Schmiedeberg erhielt 2007 noch das Prädikat Kneipp-Heilbad und damit einen seltenen, wenn nicht sogar einzigartigen, dreifachen Prädikatstitel. Als Kneipp-Heilbad hat Bad Schmiedeberg zusätzlich mehrere auf eine kurmäßige Kneipptherapie eingestellte Einrichtungen nachzuweisen. Luftkurorte wiederum punkten mit besonders reiner Luft, deren Qualität regelmäßig nachgewiesen werden muss. Um diese Luftqualität den Gästen zugutekommen zu lassen, halten Luftkurorte Angebote für körperliche Betätigung und eine erholsame Auszeit vor. Dazu zählen beispielsweise Wander- und Terrainkurwege, Sportanlagen, Liegewiesen oder Informationsangebote. Die gesamte Infrastruktur der Orte soll auf Gäste ausgelegt sein, die im Urlaub auf ihre Gesundheit achten wollen. Im Vergleich zu den höher prädikatisierten Orten sind die Anforderungen an einen Erholungsort etwas niedriger. Erholungsorte weisen eine landschaftlich und bioklimatisch begünstigte Lage vor. Neben der Beherbergung zeichnet den Erholungsort eine gewisse touristische Infrastruktur, mit Rad- und Wanderwegen sowie touristischen Einrichtungen und ein gepflegtes Ortsbild aus. Hintergrund Die Verordnung über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) in der Fassung vom 5. September 2023 regelt u. a., welche Kriterien Orte erfüllen müssen, um die Bezeichnungen verwenden und auch weiterhin führen zu dürfen. Diese Landesverordnung wurde letztes Jahr überarbeitet und u. a. an die aktuellen allgemeinen Grundsätze des Kur- und Bäderwesens angepasst. Die Prädikate mit dem Zusatz "staatlich anerkannt" werden nach der KurortVO auf Antrag der Kommune nach Prüfung des Landesverwaltungsamtes (genauer: durch die Geschäftsstelle des Landesfachausschusses für Kur- und Erholungsorte in Sachsen-Anhalt) vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten vergeben. Hinweis: Sie finden uns auch über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und X unter @LVwALSA . Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Das Wirtschaftsministerium unterstützt die Tourismusakteure in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, wettbewerbsfähige Organisations- und Angebotsstrukturen zu schaffen und das Land national wie international erfolgreich aufzustellen. Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung werden unter anderem touristische Marketingmaßnahmen, Vorhaben zur Digitalisierung, Vorhaben zur Steigerung der Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Modernisierung des touristischen Angebotes sowie Projekte zur Stärkung der touristischen Netzwerke und der fünf touristischen Regionalverbände gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes und beträgt bis zu 90 Prozent der Projektkosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen jeweils mit touristischer Ausrichtung sowie Regional- und Stadtmarketinggesellschaften. Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie beim Referat Tourismus, Standortmarketing: tourismus(at)mw.sachsen-anhalt.de . Die neue Tourismusrichtlinie können Sie hier abrufen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Tourismusentwicklung . Für größere Investitionsprojekte im Tourismus – sowohl im betrieblichen Bereich (Hotels, Ferienhausparks etc.) als auch im Bereich der touristischen Infrastruktur (Wege, Leitsysteme, Infozentren etc.) – steht die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung. Eine GRW-Förderung ist nur möglich, wenn mit dem Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot untersützt wird. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Details zur Antragstellung bietet die Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Tourismuswirtschaft ist eine der am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Das Ministerium stellt Mittel aus dem Corona-Sondervermögen zur Verfügung. Die Maßnahme „Förderung der Tourismuswirtschaft“ gliedert sich in zwei Bereiche: Zum einen können Marketingmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie für die Tourismuswirtschaft, zum anderen Digitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Wiederstandskraft der Tourismuswirtschaft unterstützt werden. Bis zum Jahr 2025 stehen insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Corona-Sondervermögen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der Projektkosten vorgesehen. Die Förderung soll von den regionalen Tourismusverbänden, der Investitions- und Marketinggesellschaft, den Stadtmarketinggesellschaften, dem Landestourismusverband, dem DEHOGA und anderen Tourismuspartner in Anspruch genommen werden können. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht vorgesehen. Bei Förderfragen wenden Sie sich an tourismus(at)mw.sachsen-anhalt.de .
Das Projekt "Umweltbelange des Tourismus in der Stadtplanung: Ermittlung von Umweltbelastungen und Minderungspotenzialen im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten im Kontext des Urbanen Umweltschutzes (UmTourS)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität der Bundeswehr München, Institut für Verkehrswesen und Raumplanung, Professur für Raumplanung und Mobilität.Der Städtetourismus ist ein wachsender Tourismusbereich, nicht nur in Deutschland. Auch die EU verweist auf die Attraktivität von Städten für Tourist/-innen. Tourismus und die durch ihn verursachten Umweltbelastungen werden häufig nicht systematisch erfasst und in Tourismuskonzepte oder Stadtentwicklungskonzepte integriert. Auf die durch touristische Aktivitäten in der Stadt entstehenden Emissionen, Ressourcenverbräuche, Flächenkonkurrenzen, neuen Bewegungsströme und Infrastrukturbedarfe oder Konflikte mit anderen städtischen Nutzungen (bspw. am Immobilienmarkt), wird eher punktuell reagiert, wenn sich die Probleme/Konflikte ballen. Zentrale Fragestellungen sind daher: (1) Welche Umweltbelastungen und Ressourcenverbräuche entstehen durch den wachsenden Städtetourismus, wie bspw. Lärm, wachsendes Verkehrsaufkommen, Ausbau der Infrastrukturen, Inanspruchnahme von Grünflächen, Gewässern etc.? (2) Welche Beeinträchtigungen und Konflikte sind durch touristische Aktivitäten zu erwarten, die dem Ziel einer hohen Umwelt- und Lebensqualität der Bevölkerung im Wohnumfeld entgegen stehen? (3) Welche Potenziale bietet der Städtetourismus für den urbanen Umweltschutz und die Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, bspw. durch klimagerechte touristische Infrastrukturen? (4) Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen (durch wen und mit welchen Maßnahmen / Instrumenten?), um den Städtetourismus nachhaltiger zu gestalten (bspw. über an städtischen Umweltschutzzielen ausgerichteten Tourismuskonzepten oder Integrierten Stadtentwicklungskonzepten) und wie kann der Bund diese unterstützen? Produkte: projektinterne Berichte und Protokolle, Workshops mit Expert/-innen sowie Stakeholdern, Leitfaden zur Gestaltung eines nachhaltigen Städte-Tourismus mit Empfehlungen für Instrumente und Maßnahmen, Durchführung und Dokumentation einer Studienreise/Fachexkursion, Durchführung eines Webinars mit Seminarunterlagen zur Fortbildung im Nachhaltigen Städtetourismus, Abschlussveranstaltung mit Dokumentation, Abschlussbericht.
Thale. Das Land Sachsen-Anhalt hat Umbaumaßnahmen im Bereich des Bergtheaters und am Hexentanzplatz in Thale (Landkreis Harz) mit rund 10,2 Millionen Euro gefördert. Tourismusminister Sven Schulze betonte beim Doppel-Richtfest: „Thale gehört zu den attraktivsten touristischen Zielen in Sachsen-Anhalt. Mit den Investitionen erhöhen wir zum einen die Zuschauerkapazität im Bergtheater deutlich. Außerdem werden die Aufführungen künftig auf dem neuesten Stand der Technik stattfinden. Alle Maßnahmen zusammen tragen dazu bei, die touristische Infrastruktur in der Region weiter zu stärken und untermauern den Status von Thale als Besuchermagnet im Harz“. Thales Bürgermeister Maik Zedschack sagte: „Dank der hervorragenden Unterstützung durch das Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt bringen wir damit einerseits die wichtigsten Attraktionen unserer Stadt mit den umfangreichen Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen ins 21. Jahrhundert. Andererseits schaffen wir damit auch attraktive Ausflugsziele für unsere Besucher, Gäste und natürlich auch für Thalenserinnen und Thalenser.“ Hintergrund: Das Land Sachsen-Anhalt fördert drei Projekte zur Aufwertung des Bergtheaters sowie des Hexentanzplatzes. Richtfest wurde zunächst für die erfolgten Umbaumaßnahmen am Bergtheater und Parkplatz gefeiert. Entstehen wird zudem ein zentrales Infogebäude am Hexentanzplatz. Im Bergtheater – eines der ältesten Naturtheater Deutschlands – sollen statt 1.300 künftig 1.900 Besucherinnen und Besucher Platz finden. Weitere Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen betreffen den Theatervorplatz, den Eingangsbereich, die Bühne und die technische Ausstattung. Gästen werden künftig 750 Parkplätze zur Verfügung stehen (bislang: 480 Pkw-Stellplätze, 12 Busparkplätze). Dafür werden Parkdecks angelegt und weitere Parkmöglichkeiten für Autos und Busse im Außenbereich geschaffen.
Tourismus spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Beispielsweise durch den Verbrauch von Energie und den Ausstoß von Luftschadstoffen belastet er die Umwelt. Tourismus wird somit zu einem komplexen Themenfeld, innerhalb welchem zahlreiche Bereiche wie Mobilität, Unterbringung und Verpflegung im Verhältnis zu Umweltbelastungen und -auswirkungen betrachtet werden müssen. Bedeutung des Tourismus Tourismus hat in Deutschland eine hohe Bedeutung sowohl für Reisende als auch ökonomisch. Rund 70 Millionen längere Reisen (ab fünf Tagen) werden von Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands jährlich unternommen. Die deutsche Tourismuswirtschaft trug 2016 mit 2016 mit 100 Milliarden Euro (4,4 Prozent) erheblich zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Insgesamt 2,9 Millionen Erwerbstätige waren 2016 im Tourismus beschäftigt. (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Auch weltweit ist Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsbereich, der jeder elften Person einen Arbeitsplatz bietet. Tourismus beeinflusst beinahe alle Bereiche der Umwelt. Eine Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes kam im Jahr 2002 zu einer qualitativen Abschätzung der Umweltauswirkungen. Während der An- und Abreise kommt es insbesondere zum Verbrauch von Primärenergie , Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen, Beeinträchtigung der Atmosphäre sowie zu Lärmemissionen. Unterkünfte haben insbesondere im Bereich der Flächeninanspruchnahme einen Einfluss auf die Umwelt und Freizeitaktivitäten wirken sich besonders stark auf die Biodiversität aus. Diese generellen Aussagen haben auch heute noch Bestand. Quantitative Erhebungen zu den Umweltauswirkungen des Wirtschaftsbereiches Tourismus liegen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht vor. Eine Tabelle, die die Schwere der Umweltauswirkungen verschiedener, touristischer Aktivitäten darstellt. Umweltbelastungen ermitteln und Umweltauswirkungen verringern Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die Umweltauswirkungen des Tourismus zu spezifizieren sowie Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung zu empfehlen. Zusätzlich sollen Veränderungen der Umweltauswirkungen mittels zutreffender Indikatoren evaluiert werden. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig, da die Tourismuswirtschaft ein wachsender Bereich ist. Lag die Gesamtzahl der in der amtlichen Statistik erfassten Übernachtungen im Jahr 2006 bei 351,2 Millionen, stieg sie bis zum Jahr 2016 auf 447,2 Millionen an (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Das Umweltbundesamt setzt sich im Rahmen von interdisziplinären Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen des Tourismus und Minderungsmöglichkeiten auseinander. Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2 ), der durch touristisch bedingten Verkehr entsteht, trägt maßgeblich zum Klimawandel bei. Hauptsächlich sind dabei Reisen mit dem Pkw, Reisebus, Schiff oder Flugzeug zu erwähnen. Reisen mit dem Flugzeug spielen eine besonders schwerwiegende Rolle. Dies liegt daran, dass sie neben dem CO 2 in der üblichen Reiseflughöhe noch weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse verursachen, deren Klimawirksamkeit deutlich höher ist, als die des CO 2 allein. Beispielhaft sind Emissionen von Stickoxiden oder die vom Luftverkehr verursachte Wolkenbildung zu nennen. Kondensstreifen, die selbst schon eine Klimawirkung haben, können diese noch verstärken, wenn sie sich in Zirruswolken umwandeln. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand beträgt die Klimawirkung dieser „Nicht-CO 2 -Effekte“ noch einmal das Doppelte des CO 2 allein. Die Tourismuswirtschaft wird sich in Zukunft auf veränderte Rahmenbedingungen in Folge des Klimawandels einstellen und sich entsprechend anpassen müssen. Die Betroffenheit von Destinationen und Anbietern wird hierbei vielfältig sein. Das Umweltbundesamt befasst sich ausführlich im Rahmen seiner Forschungen mit diesem Thema. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit . Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Informationen zu Anpassungsnotwendigkeiten, Beispiele für Maßnahmen sowie Hinweise zur Umsetzung wurden erarbeitet und im Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten“ vorgestellt. Luftverschmutzung wird durch den Tourismus aus verschiedenen Quellen erzeugt z.B. Verkehr zu Land, Wasser und in der Luft sowie durch Heizen, insbesondere mit Kleinfeuerungsanlagen, und auch im Freien beim Grillen und bei Lagerfeuern. Auch können von einigen Freizeitaktivitäten Luftverschmutzungen ausgehen, dies ist z.B. auf sogenannten Holi-Festivals , auf denen Farbpulver in die Luft geworfen wird, der Fall; es entstehen zum Teil sehr hohe Feinstaubbelastungen. Dies trifft ebenfalls auf Feuerwerke zu, die im Rahmen von touristischen Veranstaltungen durchgeführt werden. Durch Beeinträchtigung der Luftzirkulation kann es zudem zu einer Anreicherung der emittierten Luftschadstoffe in Bodennähe kommen. Wasser, egal ob Fluss, See oder Meer, hat für Reisende eine hohe Anziehungskraft. Immerhin 46 Prozent aller deutschen Reisenden suchten in ihrem Urlaub im Jahr 2015 Sonne, Strand und Meer auf. In Regionen, in denen Wasser knapp ist, wird der Wasserverbrauch zu einem Problem. Vielfach muss das Wasser aufwändig aufbereitet oder kostenintensiv mit Tankschiffen oder Tankwagen herangefahren oder aus Meerwasser gewonnen werden. Im Falle von Wasserknappheit entsteht eine Konkurrenz insbesondere zwischen Tourismus, dem Trinkwasserbedarf der lokalen Bevölkerung und der Landwirtschaft. Der Tourismus selbst kann sowohl für zu hohe Wasserentnahmen als auch für Gewässerverschmutzung (z.B. durch vermehrtes Abwasseraufkommen) verantwortlich sein. Im Winter hingegen kommen weitere problematische Wassernutzungen hinzu, z.B. Beschneiung von Skipisten unter Einsatz von Zusatzstoffen. Für Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und andere Tourismusinfrastrukturen werden neue Gebäude errichtet und dabei Böden versiegelt. Zusätzlich werden Parkplätze eingerichtet und Außenanlagen gestaltet, was ebenfalls Fläche in Anspruch nimmt und zu einer weiteren Versiegelung oder Verdichtung von Böden führt. Zudem wird die Bodenstruktur verändert oder es werden Fremdmaterialien aufgebracht. All dies führt zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oder das Kleinklima, sodass u.a. das Risiko für Überflutungen und Überhitzung im Sommer steigt. Touristische Infrastrukturen haben einen direkten Einfluss auf das Landschaftsbild bzw. das Stadtbild. Auffällig ist dies insbesondere immer dann, wenn die Architektur sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten und Bautraditionen orientiert. Zudem sucht ein Tourismusinvestor für sein Gebäude in der Regel die Nähe zur Landschaft und Natur, um hier schöne Ausblicke für die Gäste zu gewährleisten und kurze Wege zu attraktiven Orten, seien es Strände, Sehenswürdigkeiten oder Aussichtspunkte, zu gewährleisten. In Berggebieten werden zur Steigerung der touristischen Attraktivität Bergbahnen errichtet, Flächen für Parkplätze planiert und an Rad- und Wanderwegen werden Sitzbänke, Abfalleimer und Wegweiser installiert. Die Biodiversität wird beeinträchtigt durch Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Bodenveränderungen, Eingriffe in Küsten- und Uferbereich durch Anlage von Badestellen, Freizeiteinrichtungen (z.B. Marinas) und Beherbergungseinrichtungen. Zudem sind unterschiedliche Biotopformen zum Erhalt einer vielfältigen Biodiversität nötig. Über den Verlust von Biodiversität durch den Tourismus liegen derzeit keine quantifizierten Erkenntnisse vor, möglicherweise kann dies auch nicht exakt hergeleitet werden. Unabhängig davon enthält die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt umfangreiche Maßnahmen, die im Bereich des Tourismus ergriffen werden sollen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Die beschriebenen Umweltbelastungen haben in der Regel immer einen mittelbaren oder unmittelbaren, lang- oder kurzfristigen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Es ist nicht bekannt, welcher Anteil der Gesundheitsrisiken auf den Tourismus zurückzuführen ist. Ebenso schwer abschätzbar ist, ob eine solche Differenzierung möglich ist. Besonders schwerwiegend sind Gesundheitsrisiken, die aus der Luftverschmutzung und durch Lärmemissionen resultieren. Weitere potentielle Gesundheitsrisiken entstehen durch die interkontinentale Ausbreitung von Schädlingen (wie z.B. Bettwanzen ) und Vektoren (Tiere, die Krankheitserreger übertragen können, wie z. B. Mücken ). Zudem kann häufiger Sonnenbrand zur Entstehung von Hautkrebs beitragen. Einzelne mit touristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Aktivitäten können sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Zu diesen Sachverhalten zählen wechselnder Druck (Flugzeug, Tauchen), Anpassungsschwierigkeiten an andere Klimazonen, Zeitverschiebungen, Gesundheitsgefährdungen durch Klimaanlagen oder die Verträglichkeit regionaler Lebensmittel. Spezielle, insbesondere lokal auftretende Infektionskrankheiten können zudem durch schlechte Badegewässerqualitäten und mangelnde Hygiene auftreten. Tourismus ist Mitverursacher des Klimawandels. Gleichzeitig ist er auch von den Folgen der Klimaveränderungen betroffen. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Empfehlungen für Reisende Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Umweltbewusst reisen“ sind die wichtigsten Tipps für einen umweltschonenden Urlaub für Reisende zusammengefasst. Die Möglichkeiten, die entstehenden Treibhausgasemissionen einer Reise zu kompensieren sind vielfältig. Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Kompensation von Treibhausgasemissionen“ finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema. Um bei der Vielzahl der Kompensationsmöglichkeiten einen Überblick zu behalten, gibt es den „Gold Standard“. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Seite der UBA-Siegelkunde .
Origin | Count |
---|---|
Bund | 19 |
Land | 54 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 17 |
Text | 48 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 52 |
offen | 18 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 73 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 3 |
Keine | 63 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 7 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 36 |
Lebewesen & Lebensräume | 67 |
Luft | 22 |
Mensch & Umwelt | 73 |
Wasser | 28 |
Weitere | 72 |