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Natur in NRW Nr. 4/2007

In der Nacht vom 18. auf den 19. Januar 2007 erlebte Nordrhein-Westfalen mit dem Orkan »Kyrill« den bislang folgenschwersten Sturm für die Wälder unseres Landes. Natur in NRW geht im vorliegenden Heft nicht nur den Folgen des Sturms nach, sondern beleuchtet auch, welche Chancen sich aus der neuen, unerwarteten Situation für die Wälder ergeben können. Die entstandenen Freiflächen und verbliebenen Bestandsreste sollen unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Rahmenbedingungen wieder bewaldet werden, standortgerechte, gemischte und produktive Wälder wieder entstehen. Die neuen Wälder sollen gerüstet sein für den Klimawandel. Natur in NRW stellt eine Zusammenfassung der Empfehlungen zum waldbaulichen Vorgehen bei der Wiederbewaldung vor, die von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des nordrheinwestfälischen Umweltministeriums erarbeitet wurden. Darüber hinaus werden die Folgen für den Umgang mit dem Wild und die Situation am Rothaarsteig dargestellt, wo die touristische Infrastruktur massiv beeinträchtigt wurde. Neben dem Thema Kyrill stellt diese Ausgabe von Natur in NRW die Ergebnisse der Waldzustandserhebung 2007 in NRW vor und berichtet über ein Artenschutzprojekt zum Schutz und zur Bestandsentwicklung des Laubfrosches. Abschließend folgen naturschutzfachliche Empfehlungen zu künstlichen Lichtquellen und ein Bericht über die Fachtagung »Landwirtschaft - Klimawandel«, die im Oktober 2007 in der Düsseldorfer Staatskanzlei stattgefunden hat.

Ausbau und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

Szenario (PDF, nicht barrierefrei)

SZENARI0 Der Landkreis Bergnitz Wir befinden uns im Jahr 2026 im Landkreis Berg- nitz im Bundesland Friesbergen. Der Landkreis ist durch weite Wiesen und Wälder, Felder und kleine Städte und Dörfer mit historischen Ortskernen geprägt. Mit 70.000 Einwohnern ist der Landkreis nur dünn besiedelt. Wirtschaftlich ist Bergnitz stark durch die Landwirtschaft und die Verarbeitung von Ag- rarprodukten geprägt, aber auch kleine und mittelständische Industrie-, Handwerks- und Gewerbebetriebe spielen eine wichtige Rolle. ziel für Spaziergänger/innen und Radfahrer/innen. Eine kleine touristische Infrastruktur (Ausflugsloka- le, Pensionen, geführte Wanderungen etc.) hat sich in den letzten Jahren am Rande der besonderen Naturlandschaft entwickelt. Gleichzeitig behei- matet der Naderer Auwald viele seltene Tierarten, insbesondere einige seltene Vogelarten (u.a. den Biberschwanzrötling). Deshalb wurde der Bereich 2001 zum Naturpark erklärt. Im bundesdeutschen Vergleich zählt der Landkreis zu den strukturschwachen Regionen Deutsch- lands. Die Arbeitslosenquote ist hoch. Insbesondere gut bezahlte Jobs sind Mangelware und auch die wirtschaftlichen Zukunftsprognosen sind wenig rosig. Viele junge Leute verlassen auf der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen die Region. In den vergangenen 30 Jahren ist die Bevölkerung um mehr als 20 % zurückgegangen. Ein Ende dieses Trends ist aktuell nicht absehbar. Die Entwicklung konnte aber in der jüngeren Vergangenheit ge- bremst werden. Perna ist mit knapp 20.000 Einwohnern die größte Stadt im Landkreis Bergnitz. Sie ist das regionale Zentrum für Industrie, Handwerk und Gewerbe. Trotz leerer städtischer Kassen haben Landkreis und Stadt in den letzten Jahren viele Anstrengun- gen unternommen, um junge Familien am Ort zu halten. So wurden etwa Ausbildungs- und Berufs- möglichkeiten gefördert, indem ein neues Indus- triegebiet ausgewiesen und Unternehmensgrün- dungen unterstützt wurden. Gut erreichbar von Perna aus liegt das Naherho- lungsgebiet Naderer Auwald. Entlang des Flusses Nader erstrecken sich hier Feuchtgebiete, Wälder und Wiesen. Das Gebiet ist ein beliebtes Ausflugs- Landkreis Bergnitz Szenario 1/4 Das Verfahren Debatte im Deutschen Bundestag Im Jahr 2020 hat die Bundesgesellschaft für End- lagerung (BGE) die Gebiete Deutschlands benannt, welche für ein Endlager für hochradioaktive Abfäl- le geeignet erscheinen. Grundlage hierfür war die Sichtung von mehreren 100.000 Datensätzen über den Untergrund. Damit hat in den betroffenen Gebieten die Diskussion zum Thema Endlagerung deutlich an Fahrt aufgenommen. Nach weiteren Untersuchungen hat die BGE in einem mehrstu- figen Auswahlprozess nicht geeignete Regionen und Standorte ausgeschlossen. Die atomrecht- liche Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) , hat diese Ergebnisse jeweils überprüft und der Bun- desregierung vorgelegt. Der Bundestag hat sich im Jahr 2025 anhand aller vorliegenden Bewertungen und nach ausgiebiger Debatte für drei Standorte entschieden, die nun mit Hilfe von Erkundungs- bergwerken weiter untersucht werden sollen: den Landkreis Niederteich im Bundesland Koburgen (Kristallingestein), den Landkreis Tortum im Bun- desland Schleiland (Steinsalz) und den Landkreis Bergnitz im Bundesland Friesbergen (Tongestein). Im Vorfeld haben sich BASE und das Nationale Begleitgremium (NBG) – ein unabhängiges gesell- schaftliches Gremium, in dem sowohl Expert/innen als auch Bürger/innen Mitglied sind – im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages um eine umfassende Beteiligung der Bürger/innen bemüht. Im nächsten Schritt sollen jetzt in allen drei Land- kreisen die infrage kommenden Bauplätze an den Standorten ausführlicher untersucht werden. Da- bei wird die BGE weitere geologische Daten beson- ders aus den tieferen Erdschichten erheben. Neben geologischen Informationen fließen städtebauliche Planungen und umweltschutzrechtliche Vorgaben in die Bewertung der Standorte ein. Mit diesen Erkundungen will die BGE detaillierte Informationen über die möglichen Endlagerstand- orte sammeln. Das BASE soll die Erkenntnisse wiederum prüfen. Nach der Prüfung schlägt das BASE dem Bundestag einen endgültigen Stand- ort vor, der letztendlich über den finalen Standort entscheidet. Laut Gesetz soll bis 2031 ein Endlager gefunden sein. Szenario 2/4 Der Streit um die Endlagerstätte Im Landkreis Bergnitz wurden zwei mögliche Bauplätze für ein Erkundungsbergwerk für das Atomendlager identifiziert. Einer befindet sich in direkter Nähe zur Stadt Perna. Er grenzt an ein neugeschaffenes Industriegebiet an und liegt ca. 10 Autominuten vom Stadtzentrum entfernt. Der andere mögliche Standort liegt ca. 45 Automi- nuten entfernt im Naherholungsgebiet Naderer Auwald. Nach der Bekanntgabe der zwei möglichen Standorte im Landkreis Bergnitz hat sich massi- ver Protest formiert. In einer mehrtägigen Aktion haben Demonstrant/innen u. a. die Erkundungs- bohrungen nahe der Stadt Perna verhindert. Am möglichen Standort im Naderer Auwald blockier- ten Demonstrant/innen tagelang die Zufahrt zum Untersuchungsgelände. Sie ketteten sich dazu an das Eingangstor und den Schutzzaun. Proteste der Bürgerinitiave »Nein zum Endlager« In Perna haben sich Bewohner/innen der Stadt in der Bürgerinitiative „Nein zum Endlager“ zusam- mengeschlossen. Sie befürchten, dass die wahren Risiken der Endlagerung unberechenbar sind. Die Anwohner/innen haben Angst vor gesundheitlichen Auswirkungen und vor einer erneuten Verschlech- terung der Lebensqualität in Perna (u. a. weiterer Wegzug von jungen Menschen, Wertverlust von Grundstücken, keine Neuansiedlung von Betrieben und Verlust von Arbeitsplätzen). Die Bürgeriniti- ative will weder ein Endlager nahe Perna noch im Naderer Auwald. Gegen das Endlager im Naturschutzgebiet Nade- rer Auwald protestiert vor allem die „Organisation der Naturschützer/innen Deutschlands“ (OND). Die OND kritisiert massiv, dass durch ein Endlager im Auwald ein besonders schützenswerter Naturraum zerstört werden könnte. Neben den unberechen- baren Auswirkungen radioaktiver Stoffe weisen die Naturschützer/innen vor allem darauf hin, dass für ein Endlager eine besondere Infrastruktur (u. a. Zufahrtsstraßen für Schwerlastverkehr) geschaffen werden müsste, die den Naderer Auwald für immer verändern würde. Die Gewerkschaft Energie, Bau und Metall (GEBM) sowie der Industrie- und Handelsverband treten vorsichtig für ein Endlager im Landkreis Bergnitz ein. Sie sehen vor allem wirtschaftliche Chancen. Durch den Bau des Endlagers würden neue Jobs geschaffen werden. Der Betrieb und die Überwa- chung würden langfristig qualifizierte Arbeitsstel- len in einer Region schaffen, die immer noch von Bevölkerungsrückgang und erhöhter Arbeitslosig- keit betroffen ist. Der Protest und die Diskussion um ein mögliches Endlager im Landkreis Bergnitz haben Ausmaße angenommen, die die vergleichende Endlager- suche an dem Standort stark gefährden und sich nachteilig auf den gesamten Prozess auswirken könnten. Das Nationale Begleitgremium (NBG) – ein unabhängiges gesellschaftliches Gremium, in dem sowohl Expert/innen als auch Bürger/ innen Mitglied sind – begleitet den Prozess der Endlagersuche von Beginn an und hat sich in der angespannten Situation dazu entschieden, vor Ort einen Runden Tisch einzurichten. Der Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen soll sicher- stellen, dass alle Forderungen und Meinungen gehört werden und ein gesellschaftlicher Kon- sens erzielt werden kann. Die Einschätzungen und Empfehlungen des NBG sind zwar nicht gesetzlich verbindlich. Allerdings haben die an dem Prozess beteiligten Unternehmen, Behörden und Instituti- onen – und insbesondere der Bundestag – großes Interesse an einem größtmöglichen gesamtgesell- schaftlichen Konsens bei der Endlagersuche. Die Empfehlungen des NBG haben daher ein nicht zu unterschätzendes Gewicht bei der Suche nach dem bestmöglichen Standort. Szenario 3/4

Regenerierungsplanung und Nutzungsplanungen

Die Regenerierungs- und Nutzungsplanung beinhaltet die Entwicklung von Leitbildern zur Gebietsentwicklung, die Konzeption zur nachhaltigen Nutzung (Land-, Forst- und Teichwirtschaft, zu Fließgewässern, zur Jagd, Freizeit, Erholung, Siedlungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung; Verkehr) sowie Empfehlungen für die Ausweisung von Schutzgebieten, Flächenkauf, Forschung und Monitoring. 1. Konzeption zur Regenerierung der Schutzzone IV Die Planungskonzeption zur Regenerierung der Zone IV dient der Planung von Maßnahmen zur Wiederherstellung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in stark anthropogen beeinflussten Bereichen (z.B. bergbaulich überformte Landschaftsteile). 2. Konzeption zur Tourismus- und Erholungsnutzung: Die Tourismuskonzeption dient der touristischen Leitbildentwicklung für die einzelnen Gemeinden und formuliert konkrete umzusetzende Projekte für die Verbesserung der touristischen Infrastruktur und für direkte touristische Angebote 3. Konzeption zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Schutzzonen III und IV: Die Konzeptionen zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Schutzzonen III und IV (Nutzungsplanungen) liefern Leitbilder und Handlungsorientierungen für eine ganzheitliche, umwelt- und ressourcenschonenden Landnutzung.

Nachhaltiger Tourismus

Nachhaltiger Tourismus Tourismus spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Beispielsweise durch den Verbrauch von Energie und den Ausstoß von Luftschadstoffen belastet er die Umwelt. Tourismus wird somit zu einem komplexen Themenfeld, innerhalb welchem zahlreiche Bereiche wie Mobilität, Unterbringung und Verpflegung im Verhältnis zu Umweltbelastungen und -auswirkungen betrachtet werden müssen. Bedeutung des Tourismus Tourismus hat in Deutschland eine hohe Bedeutung sowohl für Reisende als auch ökonomisch. Rund 70 Millionen längere Reisen (ab fünf Tagen) werden von Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands jährlich unternommen. Die deutsche Tourismuswirtschaft trug 2016 mit 2016 mit 100 Milliarden Euro (4,4 Prozent) erheblich zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Insgesamt 2,9 Millionen Erwerbstätige waren 2016 im Tourismus beschäftigt. (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Auch weltweit ist Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsbereich, der jeder elften Person einen Arbeitsplatz bietet. Tourismus beeinflusst beinahe alle Bereiche der Umwelt. Eine Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes kam im Jahr 2002 zu einer qualitativen Abschätzung der Umweltauswirkungen. Während der An- und Abreise kommt es insbesondere zum Verbrauch von ⁠ Primärenergie ⁠, Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen, Beeinträchtigung der ⁠ Atmosphäre ⁠ sowie zu Lärmemissionen. Unterkünfte haben insbesondere im Bereich der Flächeninanspruchnahme einen Einfluss auf die Umwelt und Freizeitaktivitäten wirken sich besonders stark auf die ⁠ Biodiversität ⁠ aus. Diese generellen Aussagen haben auch heute noch Bestand. Quantitative Erhebungen zu den Umweltauswirkungen des Wirtschaftsbereiches Tourismus liegen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht vor. Eine Tabelle, die die Schwere der Umweltauswirkungen verschiedener, touristischer Aktivitäten darstellt. Umweltbelastungen ermitteln und Umweltauswirkungen verringern Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die Umweltauswirkungen des Tourismus zu spezifizieren sowie Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung zu empfehlen. Zusätzlich sollen Veränderungen der Umweltauswirkungen mittels zutreffender Indikatoren evaluiert werden. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig, da die Tourismuswirtschaft ein wachsender Bereich ist. Lag die Gesamtzahl der in der amtlichen Statistik erfassten Übernachtungen im Jahr 2006 bei 351,2 Millionen, stieg sie bis zum Jahr 2016 auf 447,2 Millionen an (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Das Umweltbundesamt setzt sich im Rahmen von interdisziplinären Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen des Tourismus und Minderungsmöglichkeiten auseinander. Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2 ), der durch touristisch bedingten Verkehr entsteht, trägt maßgeblich zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei. Hauptsächlich sind dabei Reisen mit dem Pkw, Reisebus, Schiff oder Flugzeug zu erwähnen. Reisen mit dem Flugzeug spielen eine besonders schwerwiegende Rolle. Dies liegt daran, dass sie neben dem CO 2 in der üblichen Reiseflughöhe noch weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse verursachen, deren Klimawirksamkeit deutlich höher ist, als die des CO 2 allein. Beispielhaft sind Emissionen von Stickoxiden oder die vom Luftverkehr verursachte Wolkenbildung zu nennen. Kondensstreifen, die selbst schon eine ⁠ Klimawirkung ⁠ haben, können diese noch verstärken, wenn sie sich in Zirruswolken umwandeln. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand beträgt die Klimawirkung dieser „Nicht-CO 2 -Effekte“ noch einmal das Doppelte des CO 2 allein. Die Tourismuswirtschaft wird sich in Zukunft auf veränderte Rahmenbedingungen in Folge des Klimawandels einstellen und sich entsprechend anpassen müssen. Die Betroffenheit von Destinationen und Anbietern wird hierbei vielfältig sein. Das Umweltbundesamt befasst sich ausführlich im Rahmen seiner Forschungen mit diesem Thema. Die Untersuchung der ⁠ Vulnerabilität ⁠ Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und ⁠ Anpassungsfähigkeit ⁠. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Informationen zu Anpassungsnotwendigkeiten, Beispiele für Maßnahmen sowie Hinweise zur Umsetzung wurden erarbeitet und im Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten“ vorgestellt. Luftverschmutzung wird durch den Tourismus aus verschiedenen Quellen erzeugt z.B. Verkehr zu Land, Wasser und in der Luft sowie durch Heizen, insbesondere mit Kleinfeuerungsanlagen, und auch im Freien beim Grillen und bei Lagerfeuern. Auch können von einigen Freizeitaktivitäten Luftverschmutzungen ausgehen, dies ist z.B. auf sogenannten Holi-Festivals , auf denen Farbpulver in die Luft geworfen wird, der Fall; es entstehen zum Teil sehr hohe Feinstaubbelastungen. Dies trifft ebenfalls auf Feuerwerke zu, die im Rahmen von touristischen Veranstaltungen durchgeführt werden. Durch Beeinträchtigung der Luftzirkulation kann es zudem zu einer Anreicherung der emittierten Luftschadstoffe in Bodennähe kommen. Wasser, egal ob Fluss, See oder Meer, hat für Reisende eine hohe Anziehungskraft. Immerhin 46 Prozent aller deutschen Reisenden suchten in ihrem Urlaub im Jahr 2015 Sonne, Strand und Meer auf. In Regionen, in denen Wasser knapp ist, wird der Wasserverbrauch zu einem Problem. Vielfach muss das Wasser aufwändig aufbereitet oder kostenintensiv mit Tankschiffen oder Tankwagen herangefahren oder aus Meerwasser gewonnen werden. Im Falle von Wasserknappheit entsteht eine Konkurrenz insbesondere zwischen Tourismus, dem Trinkwasserbedarf der lokalen Bevölkerung und der Landwirtschaft. Der Tourismus selbst kann sowohl für zu hohe Wasserentnahmen als auch für Gewässerverschmutzung (z.B. durch vermehrtes Abwasseraufkommen) verantwortlich sein. Im Winter hingegen kommen weitere problematische Wassernutzungen hinzu, z.B. Beschneiung von Skipisten unter Einsatz von Zusatzstoffen. Für Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und andere Tourismusinfrastrukturen werden neue Gebäude errichtet und dabei Böden versiegelt. Zusätzlich werden Parkplätze eingerichtet und Außenanlagen gestaltet, was ebenfalls Fläche in Anspruch nimmt und zu einer weiteren Versiegelung oder Verdichtung von Böden führt. Zudem wird die Bodenstruktur verändert oder es werden Fremdmaterialien aufgebracht. All dies führt zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oder das Kleinklima, sodass u.a. das Risiko für Überflutungen und Überhitzung im Sommer steigt. Touristische Infrastrukturen haben einen direkten Einfluss auf das Landschaftsbild bzw. das Stadtbild. Auffällig ist dies insbesondere immer dann, wenn die Architektur sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten und Bautraditionen orientiert. Zudem sucht ein Tourismusinvestor für sein Gebäude in der Regel die Nähe zur Landschaft und Natur, um hier schöne Ausblicke für die Gäste zu gewährleisten und kurze Wege zu attraktiven Orten, seien es Strände, Sehenswürdigkeiten oder Aussichtspunkte, zu gewährleisten. In Berggebieten werden zur Steigerung der touristischen Attraktivität Bergbahnen errichtet, Flächen für Parkplätze planiert und an Rad- und Wanderwegen werden Sitzbänke, Abfalleimer und Wegweiser installiert. Die ⁠ Biodiversität ⁠ wird beeinträchtigt durch Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Bodenveränderungen, Eingriffe in Küsten- und Uferbereich durch Anlage von Badestellen, Freizeiteinrichtungen (z.B. Marinas) und Beherbergungseinrichtungen. Zudem sind unterschiedliche Biotopformen zum Erhalt einer vielfältigen Biodiversität nötig. Über den Verlust von Biodiversität durch den Tourismus liegen derzeit keine quantifizierten Erkenntnisse vor, möglicherweise kann dies auch nicht exakt hergeleitet werden. Unabhängig davon enthält die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt umfangreiche Maßnahmen, die im Bereich des Tourismus ergriffen werden sollen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Die beschriebenen Umweltbelastungen haben in der Regel immer einen mittelbaren oder unmittelbaren, lang- oder kurzfristigen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Es ist nicht bekannt, welcher Anteil der Gesundheitsrisiken auf den Tourismus zurückzuführen ist. Ebenso schwer abschätzbar ist, ob eine solche Differenzierung möglich ist. Besonders schwerwiegend sind Gesundheitsrisiken, die aus der Luftverschmutzung und durch Lärmemissionen resultieren. Weitere potentielle Gesundheitsrisiken entstehen durch die interkontinentale Ausbreitung von Schädlingen (wie z.B. Bettwanzen ) und Vektoren (Tiere, die Krankheitserreger übertragen können, wie z. B. Mücken ). Zudem kann häufiger Sonnenbrand zur Entstehung von Hautkrebs beitragen. Einzelne mit touristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Aktivitäten können sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Zu diesen Sachverhalten zählen wechselnder Druck (Flugzeug, Tauchen), Anpassungsschwierigkeiten an andere Klimazonen, Zeitverschiebungen, Gesundheitsgefährdungen durch Klimaanlagen oder die Verträglichkeit regionaler Lebensmittel. Spezielle, insbesondere lokal auftretende Infektionskrankheiten können zudem durch schlechte Badegewässerqualitäten und mangelnde Hygiene auftreten. Tourismus ist Mitverursacher des Klimawandels. Gleichzeitig ist er auch von den Folgen der Klimaveränderungen betroffen. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Empfehlungen für Reisende Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Umweltbewusst reisen“ sind die wichtigsten Tipps für einen umweltschonenden Urlaub für Reisende zusammengefasst. Die Möglichkeiten, die entstehenden Treibhausgasemissionen einer Reise zu kompensieren sind vielfältig. Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Kompensation von Treibhausgasemissionen“ finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema. Um bei der Vielzahl der Kompensationsmöglichkeiten einen Überblick zu behalten, gibt es den „Gold Standard“. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Seite der UBA-Siegelkunde .

Bauleitplanung: Fürstenwalde/Spree, Stadt

Fürstenwalde/Spree - GEOPORTAL Navigation überspringen und zum Inhaltsbereichzur Unternavigation 1. Start 2. GEOPORTAL Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung Mit der BundID zur Online-Dienstleistung GEOPORTAL Geoportal der Domstadt Fürstenwalde/Spree Für die Stadt Fürstenwalde/Spree konnte, kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die vorhandenen Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sowie kommunale Kataster (Straßen- und Baumkataster, Übersichten der Gewerbe- und Fördergebiete, touristische Infrastruktur) digitalisiert werden und stehen auf diesem Portal zur Verfügung. >>> zum Geoportal <<< Klicken Sie hier wenn Sie Hilfe zum Bedienen des Geoportals benötigen. Technische Informationen zu Diensten Sie können auf die verschiedenen Daten direkt zugreifen, indem Sie die Themenkarten nutzen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Web Map Service (WMS) und Web Feature Service (WFS) der Stadt in Ihre GIS-Lösung einzubinden: WMS-Fürstenwalde WFS-Fürstenwalde Bauleitplanung WFS-Fürstenwalde Straßenkataster WFS-Fürstenwalde Tourismuskataster WFS-Fürstenwalde Gewerbegebiete WFS-Fürstenwalde Förderkulissen Bitte beachten Sie: Aufgrund von Inkompatibilitäten zwischen bestimmten Clients und aktuellen Geodienst-Versionen sollte ggf. die Ausgabe in einer älteren Version erzwungen werden. Ergänzen Sie hierfür die URL für einen a) WMS-Aufruf durch Anfügen der Zeichenkette: ?&Version=1.1.0 b) WFS-Aufruf durch Anfügen der Zeichenkette: ?&Version=1.0.0 oder treffen Sie eine dementsprechende Auswahl in Ihrem Client. >>> mehr zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen Gefördert durch: Alle Daten dienen ausschließlich informatorischen Zwecken. Sie ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft und dürfen nicht kommerziell genutzt werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Kontakt Stadt Fürstenwalde/Spree Am Markt 4 15517 Fürstenwalde/Spree Ihre Ansprechpartner Stadtplanung, Zimmer 217 Telefon: 03361 557 207 Fax/AB: 03361 557 3207 IT-Dienste, Zimmer 304 GIS-Koordinator Telefon: 03361 557 195 Fax/AB: 03361 557 3195 IT(at)fuerstenwalde-spree.de zurück nach oben Links auf zusätzliche Funktionen und Kontaktinformationen überspringen zur lokalen Politik Online Dienstleistungen Terminvereinbarung Belegung Innenstadtbüro sports_basketball Sportstättenbuchung Infrastrukturprobleme melden facebook Instagram play_circle_outline YouTube nach oben Pfeil

3.2__Vielfalt, Eigenart und Schönheit

Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 4.2Landschaftsbild 4.2.1 4.2.2Bestand und Leistungsfähigkeit Beeinträchtigungen / Gefährdungen Landschaftsbild Karten Txk. 4.2 Landschaftsbild 54 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ 4.2 Landschaftsbild Landschaftsbild Das Landschaftsbild wird durch die Faktoren Vielfalt, Eigenart und Schönheit charakterisiert und kennzeichnet den sinnlich wahrnehmbaren Teil der Landschaft. Bei der Erfassung und Bewer- tung des Landschaftsbildes wurden insbesondere die ästhetisch-emotionalen Bedürfnisse sowie die Erholungseignung von Natur und Landschaft für den Menschen berücksichtigt. 4.2.1 Bestand und Leistungsfähigkeit Vielfalt Das Untersuchungsgebiet ist im Gegensatz zur umgebenden, ebenen bis flach welligen Bör- delandschaft vielfältig gegliedert und weist mit seinem bewegten Relief einen ausgeprägten Formenreichtum auf. Die Niederungslandschaft ist vielfältig strukturiert und stark von der Tätig- keit der Sülze und des Seerennengrabens geprägt. Der landschaftliche Reiz besteht im klein- räumigen Wechsel von Binnenlandsalzstellen, Gewässern, Grünländern, Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen, Röhrichten, Feldgehölzen und Baumreihen. Insbesondere die Salzsümpfe und –wiesen stellen aufgrund ihrer floristisch-faunistischen Ausstattung und ihrer geologischen Eigenart innerhalb des Landschaftsraumes eine große Besonderheit dar. Besonders reich gegliedert ist der Bereich der „Salzstelle westlich von Sülldorf“ mit den an das Tal grenzenden Muschelkalkhängen, Seitentälern und Hangvorsprüngen. Kleinräumig wechseln und durchdringen sich hier wertgebende Biotoptypen wie Binnenlandsalzstellen, Röhrichte, Halbtrockenrasen und Streuobstwiesen. Aufgrund des die standörtlichen Verhältnisse prägenden Salzfaktors ist die Biotopvielfalt im „Seerennengrabental“ und in der „Salzstelle östlich von Sülldorf“ etwas geringer, als in den zu- vor genannten Bereichen. Im Wesentlichen kommen hier die Lebensraumtypen Salzwiesen und –sümpfe im Binnenland sowie Röhrichtbiotope und Queckenrasen vor. Nördlich des ehemaligen Freibades Osterweddingen ist die Niederung wieder kleinteiliger ge- gliedert. Neben salzgeprägten Bachabschnitten der Sülze kommen hier ausgedehnte Grün- landbereiche mit eingestreuten Salzstellen, Feldgehölzen und Kopfbäumen vor. In einigen Ab- schnitten werden die Ränder des Bachtales von Gebüschen und Gehölzstreifen markiert. Das Gebiet besitzt aufgrund der Mannigfaltigkeit seiner Biotoptypen eine ausgesprochene Aspektvielfalt, die sich vor allem in der jahreszeitlichen Blühabfolge widerspiegelt. Der Blühaspekt der Streuobstwiesen bestimmt im Frühjahr das Gebiet und wird vom frühsommerli- chen Blütenflor der Halbtrockenrasen und Grünländer abgelöst. Die charakteristische Rotfär- bung des Quellers und die Vollblüte der Strandaster sind im Spätsommer und Herbst innerhalb der Salzstellen erlebbar. Eigenart Landschaftsbestimmend wirken die schmalen Bauläufe von Sülze und Seerennengraben, die in einer ausgeprägten Tallage verlaufen und wesentlich zur Ausformung der Landschaft beitrugen. Die Sülze bildet im gesamten Verlauf zwischen Sülldorf und Sohlen einen deutlichen Einschnitt in die angrenzende Hochfläche aus. Eine besondere Eigenart des Gebietes ist das Vorkommen von Binnenlandsalzstellen mit der charakteristischen Lebensgemeinschaft von halophilen, halobionten und halotole- ranten Tier- und Pflanzenarten. Die Salzwiesen und vegetationsfreien Flächen sind Kennzei- 55 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Landschaftsbild chen der Individualität des Gebietes. Ihre Ausprägung ist für Sachsen-Anhalt einzigartig und europaweit bedeutsam. Die Nutzungen entsprechen vor allem im nördlichen und östlichen Teil des Untersuchungsge- bietes den althergebrachten Bewirtschaftungsstrukturen und sind an die vorkommenden Bio- toptypen angepasst. Salzbiotope und Grünländer werden mit Rindern und Pferden beweidet oder unterliegen einer Mahdnutzung. Die Feldgehölze und Wälder werden forstwirtschaftlich genutzt. Im Westteil des Gebietes ist die Nutzung zum überwiegenden Teil eingestellt. Prägend wirken neben den natürlichen Strukturen auch Elemente der im Tal befindlichen Be- bauung der Ortschaften Sülldorf und Dodendorf. Eine Fernwirkung geht insbesondere von der auf einem Hügel befindlichen romanischen Dorfkirche Sülldorfs aus. Sichtbeziehungen beste- hen bis in das Plangebiet hinein. Mit ihrem Struktur- und Formenreichtum bildet die Talniederung einen deutlichen Gegen- satz zur umgebenden, stark ausgeräumten Agrarlandschaft der Magdeburger Börde. Schönheit Die visuelle Erlebniswirksamkeit der Landschaft ist in folgenden Bereichen aufgrund der ab- wechslungsreichen horizontalen und vertikalen Strukturen, der vielfältigen Ausstattung, der Ei- genart des Gebietes und der Naturnähe der vorkommenden Biotope als sehr hoch zu bewerten: - „Salzstelle westlich von Sülldorf“ - Seerennengrabental“ und„Salzstelle östlich von Sülldorf“ bis zu den Waldbereiche südlich des ehemaligen Freibades Osterweddingen Obwohl „Seerennengrabental“ und „Salzstelle östlich von Sülldorf“ weniger Strukturen und Aus- stattungselementen aufweisen, wird die Erlebniswirksamkeit dieser Bereiche aufgrund ihrer be- sonderen Eigenart als hoch bewertet. Kennzeichnend ist die Naturnähe der vorkommenden Salzbiotope mit ihrer ausgeprägten Aspektfolge. Aufgrund der ungenügenden Ausstattung mit Gliederungs- und Ausstattungselemente wie ge- wässerbegleitenden Gehölzstrukturen und Feldgehölzen, wird die visuelle Erlebniswirksamkeit folgender Niederungsbereiche als mäßig bewertet: - Niederungsgebiet zwischen dem ehemaligen Freibad Osterweddingen und dem westlichen Ortsrand Dodendorfs - Sülzeniederung zwischen dem östlichen Ortsrand Dodendorfs und der BAB A 14 westlich von Sohlen. Folgende Bereiche sind in ihrer visuellen Erlebniswirksamkeit aufgrund des teilweise völligen Fehlens gliedernder Elemente und Strukturen als gering einzustufen. Die vorkommenden Bio- toptypen weisen eine geringe Naturnähe auf oder sind naturfern ausgeprägt. - von Bebauung geprägte Ortslage von Dodendorf. Erholungseignung Die Sülzeniederung besitzt überwiegend eine gute Erholungseignung. Sie wird von Spazier- gängern, Radfahrern und Reitern aus der näheren Umgebung angenommen, ist jedoch auf- grund ihrer Kleinräumigkeit und der fehlenden touristischen Infrastruktur überregional nicht be- deutsam. Erholungseinrichtungen gibt es im Gebiet nicht. Die infrastrukturelle Erschließung über die vor- handenen Rad- und Feldwege ist für die lokalen Bedürfnisse ausreichend. 56 W. Blumenthal Ingenieurbüro

FFH219_Massnahmentabelle_MP219_LAU

Maßnahmentabelle FFH 219 (DE 3232-302) Behandlungsgrundsätze FFH-Gebiet kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen. Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias es ist untersagt Luftverunreinigungen i.S.d. BlmSchG zu verursachen es ist untersagt Lärm zu verursachen, insbesondere durch das Befahren mit Quads oder anderen Motorsportgeräten, das Befahren von Wasserflächen mit Wassermotorrädern, die Nutzung von motorbetriebenen Luftsport- oder anderen ferngesteuerten Geräten wie Modellboote oder Drohnen, die Nutzung von Tonwiedergabegeräten mit Lautsprechern oder Verstärkern oder die Anwendung pyrotechnischer Artikel, gesamtes FFH-Gebiet es ist untersagt bauliche Anlagen i. S. d. § 2 Absatz 1 BauO LSA, Straßen, Schienenwege, Ver- und Entsorgungsleitungen, Wege oder Plätze zu errichten oder wesentlich zu ändern, auch wenn sie im Einzelfall keiner Genehmigung nach BauGB oder anderer Rechtsvorschriften bedürfen[3]; eine Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 bzw. ein Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 kann erteilt bzw. hergestellt werden für Rückbau-, Beseitigungs-, Instandsetzungs-, Verbesserungs-, Erneuerungs- und Ersatzneubaumaßnahmen; darüber hinaus für die Errichtung, von touristischer Infrastruktur und Anlagen zur Umweltüberwachung sowie für die Erweiterung bestehender Straßen, Schienenwege, Ver- und Entsorgungsleitungen, Wege sowie Plätze es ist untersagt Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen oder auf andere Weise zu verändern, Deponien oder Zwischenlager zu errichten oder Erdaufschlüsse anzulegen, Mineralien und sonstige Bodenschätze zu suchen, zu gewinnen oder sich anzueignen sowie untertägig Stoffe abzulagern es ist untersagt Handlungen, welche zu einer Nährstoffanreicherung oder zu einer Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes des Grundwassers, von oberirdischen Gewässern oder von Böden führen können es ist untersagt Handlungen durchzuführen, welche zu einer Nährstoffanreicherung oder zu einer Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes des Grundwassers, von oberirdischen Gewässern oder von Böden führen könnenzusätzlichen Anstau des des Grundwassers zur Folge haben können Grundwassers zur Folge haben können es ist untersagt Abfälle i. S. d. abfallrechtlichen Normen zu lagern, zwischenzulagern, auf- oder auszubringen es ist untersagt Gewässerbetten zu verbauen, zu befestigen oder zu begradigen es ist untersagt 9. LRT, Baumgruppen oder Bäume mit einem (mittleren) Brusthöhendurchmesser (BHD) von mehr als 35 cm zu beseitigen oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung führen können; Vorgaben der §§ 13 bis 15 sowie 30 Absatz 2 und 39 Absatz 5 BNatSchG, der §§ 21 Absatz 1 und 22 Absatz 1 NatSchG LSA sowie weitergehende Bestimmungen des Gehölzschutzes bleiben unberührt es ist untersagt Organismen gebietsfremder Arten auszubringen oder anzusiedeln es ist untersagt Schilder zu Werbezwecken ohne Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 aufzustellen oder anzubringen Von den Vorgaben des § 6 freigestellt ist die Ausübung der ordnungsgemäßen, natur- und landschaftsverträglichen Jagd, soweit sie dem Schutzzweck des jeweiligen besonderen Schutzgebietes nicht zuwiderläuft. Dabei sind die folgenden Schutzbestimmungen zu beachten. 1. nur als Bewegungs-, Ansitz-, Pirsch-, Fallen- oder Baujagd; eine Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 bzw. ein Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 kann erteilt bzw. hergestellt werden für die Beizjagd in Offenlandbereichen, 2. ohne Baujagd in der Zeit vom 01. März bis 31. August, 3. ohne Bewegungsjagd in der Zeit vom 01. Februar bis 30. September; ausgenommen sind landwirtschaftliche Flächen, die mit Maiskulturen bestellt sind, 4. Fallenjagd nur mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle. Es ist untersagt, Wildäcker oder Wildwiesen innerhalb von LRT neu anzulegen oder Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT neu anzulegen oder bestehende zu erweitern; eine Erlaubnis i. S. d. § 18 Absatz 2 kann erteilt werden für die Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken innerhalb von Offenland-LRT, soweit ein zwingendes jagdliches Erfordernis vorliegt. Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias Von den Vorgaben des § 6 freigestellt ist die ordnungsgemäße Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen durch die gemäß WG LSA22 zuständigen Unterhaltungspflichtigen, soweit sie dem Schutzzweck des jeweiligen besonderen Schutzgebietes nicht zuwiderläuft. Dabei sind die folgenden Schutzbestimmungen zu beachten. Freistellung gemäß Absatz 1, jedoch 1. ohne Verbau, Befestigung oder Begradigung von Gewässerbetten; Maßnahmen zur Ufersicherung sind nach Einvernehmensherstellung i. S. d. § 18 Absatz 3 möglich, 2. ohne Durchführung von Handlungen, die den Wasserhaushalt beeinträchtigen, d. h. über die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses hinaus insbesondere eine Wasserstandssenkung oder -anhebung, eine Entwässerung, einen verstärkten Abfluss oder Anstau des Oberflächenwassers oder eine zusätzliche Absenkung oder einen zusätzlichen Anstau des Grundwassers zur Folge haben können, 3. grundsätzlich unter Einhaltung einer zeitlichen und räumlichen Staffelung (abschnittsweise, halbseitig, einseitig oder wechselseitig) bei der Durchführung von Böschungsmahd, (Grund-) Räumung oder Sohlkrautung und nur in dem Umfang, der zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Abflusses oder zum Erhalt der Gewässer notwendig ist; Abweichungen sind zu dokumentieren, 4. ohne Räumung mittels Graben-, Scheibenrad- oder Trommelfräse, 5. Sohlkrautung außerhalb der Zeit vom 15. Juli bis 31. Oktober nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. § 18 Absatz 1, 6. ohne Beseitigung von Höhlen- oder Horstbäumen, 7. unter Beschränkung der Unterhaltung naturnaher oder natürlicher Mittelgebirgsbäche des Fließgewässertyps 5 auf die Freihaltung von Rohrdurchlässen und die Beseitigung von Abflusshindernissen In den FFH-Gebieten gilt neben den Vorgaben des Absatzes 2: 1. ab dem Jahr 2021 Böschungsmahd ganzjährig unter Einsatz schonender Mähtechniken (z. B. mittels Mähkorb mit Arbeitsbreite von maximal 3 m, Balkenmäher, Sense oder Motorsense, mit jeweils Mindestschnitthöhe von 10 cm); zur Beseitigung von Röhricht und Gehölzaufwuchs sowie an Gräben ohne FFH-LRT kann ein Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 hergestellt werden für den Einsatz von Schlegelmähern, -häckslern oder -mulchern mit verstellbarem Häckselwerk oder von Kreisel- oder Scheibenmähern mit einstellbarer Mindestschnitthöhe; Vorgaben der §§ 30 Absatz 2 und 39 Absatz 5 BNatSchG sowie des § 22 Absatz 1 NatSchG LSA bleiben unberührt, 2. Entkrautung regelmäßig mit einem Mindestabstand von ca. 10 cm zum Gewässergrund, 3. Entnahme von Totholz nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, 4. (Grund-)Räumung außerhalb der Zeit vom 15. August bis 15. November nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. § 18 Absatz 1; Ausführung stromaufwärts und ohne Vertiefung der Gewässersohle, 5. Sedimententnahmen oder weitere Maßnahmen regelmäßig derart, dass ufernahe Flachwasserbuchten erhalten bleiben oder sich ausbilden können. Die ordnungsgemäße Unterhaltung von Gewässern sowie von wasserwirtschaftlichen Anlagen auf Basis von Gewässerunterhaltungsrahmen- oder Gewässerunterhaltungsplänen ist von den Absätzen 2 bis 4 sowie § 3 der jeweiligen gebietsbezogenen Anlage freigestellt. Für die genannten Pläne ist das Einvernehmen i. S. d. § 18 Absatz 3 herzustellen; bis zur Einvernehmensherstellung sind die Vorgaben dieser Verordnung zu beachten. Abweichungen von den Plänen sind möglich nach Einvernehmensherstellung im Rahmen von Gewässerschauen oder nach mindestens 1 Monat zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. § 18 Absatz 1. Freigestellt in Natura-2000-Gebieten ist die ordnungsgemäße Landwirtschaft unter den folgenden Vorgaben: 1. Ohne Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts (insbesondere bzgl. Grundwasserstand und Oberflächenwasserabfluss), 2. ohne Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise, 3. ohne Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln im Nahbereich oberirdischer Gewässer, 4. ohne Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Habitaten oder Lebensraum-elementen wie Einzelbäumen > 35 cm BHD, Feldraine, Findlinge, Lesestein¬haufen oder Trockenmauern. Für Dauergrünlandflächen gilt darüber hinaus: 1. Kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, 2. kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, 3. keine Anwendung von Schlegelmähwerken; außer zur Nachmahd von Weideresten oder von sonstigem Restaufwuchs nach mindestens jährlich einer Hauptnutzung in der Zeit vom 01. September bis 20. März, 4. keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, 5. keine Düngung über die Nährstoffabfuhr hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar und Jahr; freigestellt ist die Phosphor- und Kaliumdüngung unterversorgter Flächen bis zur Versorgungsstufe C, 6. in FFH-Gebieten auf LRT-Flächen i. d. R. keine Zufütterung bei Beweidung; keine Nach- oder Einsaat (in besonderen Fällen auf Antrag mit gebietseigenem Saatgut oder Regiosaatgut) Behandlungsgrundsätze für FFH-LRT Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Ziel-LRT • Einhaltung einer zeitlichen und räumlichen Staffelung (abschnittsweise, halbseitig, ein¬seitig oder wechselseitig) bei der Durchführung von Böschungsmahd, (Grund-)Räumung oder Sohlkrautung und nur in dem Umfang, der zur Gewährleistung des ordnungs¬gemäßen Abflusses oder zum Erhalt der Gewässer notwendig ist; • Böschungsmahd ganzjährig unter Einsatz schonender Mähtechniken (z. B. mittels Mäh-korb mit Arbeitsbreite von maximal 3 m, Balkenmäher, Sense oder Motorsense, mit jeweils Mindestschnitthöhe von 10 cm); • Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen, lebensraumtypischen Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf → das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für die fließenden bzw. periodisch fließenden günstige Strömungs¬verhältnisse), → den Nährstoffhaushalt, → den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), → das Lichtregime, → die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie → die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes; 3260 • Einhaltung einer zeitlichen und räumlichen Staffelung (abschnittsweise, halbseitig, ein¬seitig oder wechselseitig) bei der Durchführung von Böschungsmahd, (Grund-)Räumung oder Sohlkrautung und nur in dem Umfang, der zur Gewährleistung des ordnungs¬gemäßen Abflusses oder zum Erhalt der Gewässer notwendig ist; • Böschungsmahd ganzjährig unter Einsatz schonender Mähtechniken (z. B. mittels Mäh-korb mit Arbeitsbreite von maximal 3 m, Balkenmäher, Sense oder Motorsense, mit jeweils Mindestschnitthöhe von 10 cm); • Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen, lebensraumtypischen Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf → das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für die fließenden bzw. periodisch fließenden günstige Strömungs¬verhältnisse), → den Nährstoffhaushalt, → den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), → das Lichtregime, → die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie → die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes; Für alle Offenland-LRT: 6430 Speziell für den LRT 6430: Behandlungsgrundsätze für FFH-Arten Ziel-ART Bachmuschel Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • natürliche oder naturnahe, schadstofffreie Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (Gewässer charakterisiert insbesondere durch einen guten ökologischen, trophischen und chemischen Zustand sowie für die Arten der Fließgewässer durch eine ökologische Durchgängigkeit), • Vorkommen ggf. notwendiger geeigneter Wirtsorganismen. • Grundräumung oder Sedimententnahmen in Gewässern mit belegten Vorkommen der Bachmuschel nur nach einvernehmlicher Abstimmung i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 3 dieser Verordnung Rapfen, Steinbeißernatürliche oder naturnahe schadstofffreie Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (Gewässer charakterisiert insbesondere durch einen guten ökologischen, trophischen und chemischen Zustand sowie für die Arten der Fließgewässer durch eine ökologische Durchgängigkeit), Bitterlingnatürliche oder naturnahe schadstofffreie Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (Gewässer charakterisiert insbesondere durch einen guten ökologischen, trophischen und chemischen Zustand sowie für die Arten der Fließgewässer durch eine ökologische Durchgängigkeit); Vorkommen ggf. notwendiger geeigneter Wirtsorganismen; Fischotter • natürliche oder naturnahe Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen, einschließlich eines umfassenden Angebotes an Weichhölzern, • unzerschnittene, störungsarme Habitate und ggf. vernetzte Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue; • Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias Gebietsspezifische weitere Behandlungsgrundsätze nach MMP für LRT/Arten Ziel-LRT/ Ziel- Art 3260 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Folgende Aspekte sind bei der lebensraumschonenden Gewässerunterhaltung zu beachten: - Erhalt der Wasserpflanzenbestände durch Stromrinnenmahd (mind. 50 % erhalten); - schonende, extensive Mahd außerhalb der Hauptblütezeit; wenn möglich nur einmal jährlich im Spätsommer bis Frühherbst; wenn zweite Krautung dann Ende Mai; - Wasserstern-Polster sollten von der Unterhaltung möglichst ausgenommen werden; - Pflegemahd alle 2-3 Jahre, nicht vor dem 15. August; Verwendung eines Messerbalken-Mähwerks; Abräumen des Mahdguts 6430 - Stark durch Rubus-Sträucher beeinträchtigte Randbereiche sollten mehrmals jährlich gemäht werden. - Für die Randbereiche des südlich angrenzenden Ackers empfiehlt sich die Anlage eines Blühstreifens/Pufferstreifens. Begleitend zu Grundräumungen ist zwingend eine Räumgutsondierung durchzuführen: Bachmuschel - Mahd zur Vorbereitung der Ablagefläche (möglichst kurz, damit ein Ausharken der Muscheln besser möglich); - möglichst flache Auflagehöhen (10 cm); bereits bei Höhen von 0,1-0,3 m zeigt sich eine erhöhte Mortalitätsraten bei Muscheln (Schwalb 2004); - überspülen des Aushubes mit Wasser unmittelbar nach der Entnahme (z.B. mit Baggerschaufel); dadurch werden vorhandene Muscheln gut sichtbar; - mehrere Nachbegehungen verteilt auf mind. 1-2 Wochen in Abhängigkeit von den Ergebnissen und der Auflagehöhen (wenn keine Muscheln mehr nachgewiesen - Abbruch); - bei zu hohen Auflagehöhen, bei hohen und niedrigen Temperaturen (Frost und Hitze), möglich hohe Frequenz für Nachbegehungen; - Durchführung unter fachkundiger Aufsicht; Darüberhinaus bedarf es zur Sicherung eines günstigen EHZ der Beachtung nachfolgender ergänzender Behandlungsgrundsätze: a)lebensraumverbessernde Maßnahmen, wie -Förderung der eigendynamischen Gewässerentwicklung (Rückbau von Ufersicherungen, Zulassen einer naturraumtypischen Abflussdynamik und eines entsprechenden Geschiebetransports); -direkte Anlage und Initiierung von Strukturen/Habitaten im Fließgewässer (Einbringen von Kiesbänken sowie von Totholzelementen); -Wiederherstellung der longitudinalen Durchgängigkeit; -Reduzierung der Sedimentfrachten; -Entwicklung und Aufbau von standortgerechten Ufergehölzen zur Schaffung von Unterstandsmöglichkeiten (Wurzelwerke); -Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Gewässerrandstreifen); Förderung einer nachhaltigen Landnutzung; -Erhaltung und Entwicklung störungssensibler Kiesstrecken und –bänke (Beschränkung der Gewässerunterhaltung); - -Wiederherstellung der Quer- und Längsvernetzung (Vernetzung wichtiger Teillebensräume, z. B. Laichplätze, Jungfischhabitate, Nahrungsräume, Hochwassereinstände, Winterruheplätze) Sicherstellung einer hohen Gewässergüte: Maximaler Nitratgehalt (NO3) 8–10 mg/l oder 2,3 Nitratstickstoffgehalt (NO3-N [mg/l]); b)Förderung einer typischen Fischartenzusammensetzung in einer gebietstypischen Individuendichte -Aufbau stabiler Wirtsfischbestände in natürlicher Dichte und intakter Altersstruktur (v.a. hohe Jungfischdichten); - Verzicht auf „Entschuppungsmaßnahmen“ (=Entnahme vermeintlicher Laichräubern, zum Schutz der fischereilich bevorzugten Fischarten), da besonders unter den Cypriniden geeignete Wirtsfische für die Bachmuschel auftreten; §41 FischG LSA verpflichtet zum Aufbau und Erhalt eines der Größe und Art des Gewässers entsprechenden heimischen, artenreichen und ausgeglichenen Fischbestandes (auch Muscheln werden hier als Fische bezeichnet); -um die Überlebensrate der Bachmuschellarven zu steigern, sollte ihre Hauptwirtsfischarten in Bachmuschelgewässern besonders gehegt werden, z. B. durch spezielle Schonzeiten zwischen April bis Juli; -Reduzierung des Besatzes mit Fremdfischen, die als Prädatoren für die Wirtsfischarten in Betracht kommen; Verminderung des Salmonidenbesatzes bei Vorkommen von Elritzen; In Bachmuschelgewässern sollte grundsätzlich kein Besatz mit gebietsfremden Arten erfolgen, die Prädatoren für vorhandene Wirtsfischarten sind, wie Bachsaibling, Regenbogenforelle und Aale. Auch ein übermäßiger Besatz mit Bachforellen sollte deshalb unterbleiben. In der Schutzgebietsverordnung sind spezielle Regelungen festzuschreiben, wie z. B. die Erstellung von Hegeplänen, in denen die Besatzmenge geregelt wird bzw. der Besatz mit bestimmten Arten untersagt wird oder einer Genehmigung bedarf. Rapfen •Reduzierung/Vermeidung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen; •Durchführung der Gewässerunterhaltung einschließlich Geschiebemanagement unter weitgehender Schonung der Laich- und Auf-wuchshabitate und unter Aussparung der Laichzeiten (April bis Juni); •auf Eingriffe in die Sohle verzichten, bei entsprechendem Bedarf den Eingriff in die Sohle möglichst lokal begrenzen; •Vermeidung von Sediment-, Nähr- und Schadstoffeinträgen in das Gewässer (Verschlammung von Laichplätzen); •Belassen von Totholz im Gewässer, Förderung des natürlichen Geschiebetriebes; •Sicherung vorhandener Laichhabitate (Kiesbetten); • • Besondere Vorsicht bei Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich von Kiesbänken, diese sollten soweit möglich außerhalb der Laich- und der daran anschließenden Entwicklungszeit der Brut durchgeführt werden; Entnahme von kiesigem Material ist generell zu vermeiden oder zumindest entsprechend zu ersetzen; Steinbeißer •Vermeidung der Mobilisierung von Sand- und Feinsedimentbänken insbesondere oberhalb von Kieslaichplätzen (Kolmation/Degradation), Feinsedimentbelastung reduzieren. •Durchführung der Gewässerunterhaltung einschließlich Geschiebemanagement unter weitgehender Schonung der Laich- und Auf-wuchshabitate und unter Aussparung der Laichzeiten (April bis Juni); • Sohlkrautung möglichst abschnitts- und bedarfsweise sowie zeitlich gestaffelt; anteiliger Erhalt der niedrigen Wasserpflanzenvegetation (Wasserpflanzendeckung < 50 %); Entnahme vor allem zur Verhinderung der Stauwirkung;

Um- und Ausbau der L 92/L 240 Thale - Westerhausen kann beginnen

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 010/08 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 010/08 Halle, den 6. Februar 2008 Um- und Ausbau der L 92/L 240 Thale - Westerhausen kann beginnen Das Planfeststellungsverfahren für den geplanten Um- und Ausbau der Landesstraße L 92/L 240 ist abgeschlossen. Dem Landesbetrieb Bau, Niederlassung West, wurde das Baurecht erteilt. Mit dem Neubau der B 6n ist auch das nachgeordnete Straßennetz auszubauen. Die zur Landesstraße L 240 aufgestufte ehemalige Kreisstraße K 2357 von Thale nach Westerhausen wurde bereits im Rahmen des Neubaus der B 6n verlängert und mittels einer Anschlussstelle unmittelbar an die B 6n angebunden. Somit dient die ca. 7 km lange Strecke als Zubringer zur B 6n, Anschlussstelle Thale. Als Folgemaßnahme des Projektes B 6n kann der zum Teil sehr mangelhafte Straßenverlauf nun ausgebaut werden. Der Um- und Ausbau beginnt am nördlichen Rand von Thale auf der L 92, führt über den Knoten L 92/L 240 am Gewerbegebiet Thale-Nord vorbei nach Norden entlang der Ortslage Warnstedt und schließt westlich von Westerhausen an die vorhandene neue Zubringerstraße zur B 6n an. Der Planfeststellungsabschnitt endet nördlich des Zapfenbaches. Die Straße im Planungsabschnitt ist derzeit zum überwiegenden Teil unzureichend ausgebaut. Die Verkehrsanlage entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. So ist der Trassenverlauf der L 240 durch ungenügende Kurvenradien und unzureichende Sichtverhältnisse im Bereich der Kuppenausrundungen gekennzeichnet. Der Zustand der Straßenbefestigung ist sehr mangelhaft, es gibt Unebenheiten, Spurrinnen, Netzrisse und Flickstellen. Eine funktionierende Oberflächenentwässerung fehlt mit Ausnahme eines kleinen Teils in der Ortsdurchfahrt Thale an der L 92. Die Zustandsbeschreibung der Fahrbahnen gilt gleichermaßen für den vorhandenen straßenbegleitenden Gehweg in der Ortslage Warnstedt. Dieser ist nur unzureichend ausgebaut. Eine Abgrenzung zur Fahrbahn gibt es nicht. Die Fahrbahn entwässert auf den Gehweg. Der Ausbau verschafft der Stadt Thale und dem unmittelbaren Umfeld künftig eine leistungsfähige Anbindung an das überregionale Straßennetz bis zur Anschlussstelle Thale der B 6n. Neben den damit einhergehenden Verbesserungen für den Individual- und gewerblichen Verkehr dient der Ausbau insbesondere auch der Verbesserung der touristischen Infrastruktur in einem Gebiet, das durch die Ausstattung seines Naturraumes für Erholung prädestiniert und im Regionalen Entwicklungsprogramm als Vorranggebiet für Erholung ausgewiesen ist. Durch den Ausbau der L 92/L 240 wird eine Anpassung des Straßenzustandes an die Erfordernisse aus dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen angemessen erreicht. Gleichzeitig werden bauliche Mängel nachhaltig beseitigt. Mit dem verkehrsgerechten Ausbau der Straßen und Gehwege im Planungsabschnitt wird die Verkehrssicherheit wesentlich erhöht. Die durch die Baumaßnahme entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen wieder hergestellt bzw. ausgeglichen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden am 6. Februar 2008 ausgelegt und können zu den ortsüblich bekannt gegebenen Öffnungszeiten am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Thale zwei Wochen eingesehen werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die ortsübliche Bekanntmachung verwiesen. Nach den Angaben der Straßenbauverwaltung werden zur Realisierung der Baumaßnahme ca. 6,789 Mio. Euro investiert. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Zehn Jahre Straße der Romanik in der Altmark Staatssekretär Maas: Bedeutung der Straße der Romanik ist auch der Altmark zu verdanken

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 107/03 Magdeburg, den 4. Juni 2003 Zehn Jahre Straße der Romanik in der Altmark Staatssekretär Maas: Bedeutung der Straße der Romanik ist auch der Altmark zu verdanken Magdeburg/Arendsee . "Die Bedeutung der Straße der Romanik ist auch ihrer Nordroute, die unter anderem die gesamte Altmark durchquert, zu verdanken." Mit diesen Worten würdigte heute Staatssekretär Manfred Maas auf einer Festveranstaltung des Tourismusverbandes Altmark in Arendsee das zehnjährige Bestehen der Straße der Romanik. Der Erfolg der Straße beruhe maßgeblich darauf, dass es die erste kulturhistorische Themenstraße der neuen Bundesländer gewesen war, so der Staatssekretär. Heute gehört sie mit mehr als einer Million Besucher jährlich zu den Top-Ten der deutschen Themenstraßen. 72 Romanikobjekte in 60 Altmarkorten sprechen für die kulturhistorische Bedeutung der Altmark. Maas: "Auswärtige denken bei der Altmark natürlich sofort an den Natur- und Landtourismus. Aber die Altmark hat noch vielmehr zu bieten: Mehrere Hansestädte, ob nun Salzwedel oder Tangermünde, zeugen von einem lebhaften Handel, den es hier bereits im Mittelalter gab, auch entlang der Straße der Romanik." Die Einbindung in die touristischen Netzwerke des Landes würde deshalb optimale Voraussetzungen für eine zielgerichtete touristische Infrastrukturentwicklung bieten, so der Staatssekretär. Er verwies darauf, dass mehrere Orte an der Straße der Romanik auch in andere Tourismusnetzwerke eingebunden sind, so Osterburg in das Landesthema "Gartenträume" und Havelberg an das wassertouristische Projekt "Blaues Band". Das gelte auch für Arendsee. Auf Grund seiner gesundheitstouristischen Bedeutung wurde dem Ort im vergangenen Jahr von der Landesregierung der Luftkurort-Status verliehen. "Gerade diese Reichhaltigkeit an Erlebbarem - Kuraufenthalte, Natur und Geschichte - ist es, was die Altmark für den Tourismus attraktiv macht", so Maas. Viele Tourismusprojekte in der Altmark werden durch die Landesregierung unterstützt. Dazu gehören die Förderung des Projektes "Landurlaub Altmark" und das Außenmarketing über die Landesmarketinggesellschaft. Darüber hinaus gibt es die Einzelförderung für die touristische Infrastruktur und für Objekte an der Straße der Romanik sowie der anderen Tourismusthemen. Nicht zuletzt auch deshalb ist die Zahl der übernachtungen in der Altmark von 300.000 im Jahr 1993 auf knapp 400.000 im Jahr 2001 gestiegen. Lediglich im vergangenen Jahr gab es auf Grund der Flutkatastrophe eine Rückgang bei den übernachtungszahlen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

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