Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, ein Konzept für ein systematisches Monitoring von für den Import zugelassenem GV-Raps in Deutschland zu entwickeln und zu erproben.
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 071/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 071/04 Magdeburg, den 11. Mai 2004 Aeikens bei 10- jährigem Jubiläum des Saatbauverbands Aufruf zu offenem Umgang mit Grüner Gentechnologie Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hat Landwirte und Pflanzenzüchter zu einem möglichst offenen Umgang mit der Grünen Gentechnologie aufgerufen. Offenheit sei die Voraussetzung für Akzeptanz der Verbraucher. Das habe auch die Erfahrung der letzten Wochen gezeigt. In seiner Rede zum 10-jährigen Jubiläum des Saatbauverbandes Sachsen-Anhalt sagte Aeikens in Magdeburg: "Durch die Diskussion um geheime Standorte beim Erprobungsanbau von BT-Mais entsteht der Anschein, der Mais sei gefährlich." Der BT- Mais sei jedoch von der Genehmigungsbehörde des Bundes, dem Robert-Koch Institut geprüft und als unbedenklich für Mensch, Natur und Umwelt bewertet worden. Gleichzeitig betonte Aeikens, dass Deutschland keine gentechnikfreie Zone sei und sein könne. Die seit 18. April geltende Kennzeichnungspflicht für GVO werde das für den Verbraucher deutlich machen. Derzeit werden zwar in der EU genveränderte Pflanzen lediglich in Spanien (ca. 32 000 ha BT Mais) kommerziell angebaut. Aber auch in Europa werden Futtermittel häufig aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt, vor allem aus Soja, aber auch aus Raps und Mais. Aus Soja werden außerdem verschiedene Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe produziert. Weiterhin werden auch viele Enzyme, die zum Beispiel in der Käseproduktion, im Backwarenbereich, in der Herstellung von Fetten, Aromastoffen, Fruchtsäften, aber auch in der Fleischverarbeitung benötigt werden auf gentechnischem Weg erzeugt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 073/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 073/04 Magdeburg, den 14. Mai 2004 Gentechnik - Das sollte man wissen/Hintergrundinformationen Zur Versachlichung der Diskussion um den Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais hat das Landwirtschafts- und Umweltministerium im Folgenden einige Daten und Fakten zusammengestellt. Bt-Mais: Freisetzungsversuch oder kommerzieller Erprobungsanbau? Bei dem aktuellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais handelt es sich nicht um einen Freisetzungsversuch, sondern um einen Anbau mit dem Ziel der Inverkehrbringens von Bt-Mais. Dieser ist bereits nach EU-Recht als für Mensch, Natur und Umwelt unbedenklich bewertet worden. In dem Erprobungsanbau von Bt-Mais geht es also nicht um das verwandte Material, da dieses bewertet worden ist. Erprobt wird das Nebeneinander von konventioneller, ökologischer und der mit gentechnisch verändertem Saatgut arbeitenden Landwirtschaft. Es geht um die Definition von Rahmenbedingungen, unter welchen alle Anbauformen nebeneinander existieren können. Zugleich soll der Nachweis erbracht werden, dass konventionelle, ökologische und mit gentechnisch veränderten Organismen arbeitende Landwirtschaft nebeneinander existieren können. Wer genehmigt was und wer weiß was beim Anbau mit dem Ziel des Inverkehrbringens? Das Bundessortenamt hat für das Wirtschaftsjahr 2004 den Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf Flächen von rund 1.000 Hektar bundesweit genehmigt. In diesem Rahmen kann die Saatgutindustrie ohne weitere Genehmigungen und Informationen Saatgut an Landwirte zum Anbau weitergeben. Es werden privatrechtliche Verträge geschlossen. Eine Kontrolle durch Landesbehörden ist nicht gefordert. Grundlage ist das Saatgutverkehrsgesetz (§ 3 Abs. 2). Danach erteilt das Bundessortenamt als nachgeordnete Behörde des Bundesverbraucherministeriums auf Antrag des Züchters eine mengen- und zeitlich begrenzte Vertriebsgenehmigung. In diesem Verfahren werden die Bundesländer nicht beteiligt. Die Genehmigung wird auf Antrag jeweils für ein Wirtschaftsjahr erteilt und ist mit Auflagen und Kennzeichnungsvorschriften verbunden. Die Züchter beziehungsweise Biotechnologieunternehmen, die im Besitz dieser Vertriebsgenehmigung sind, schließen nunmehr mit bereitwilligen Landwirten eine privatrechtliche Vereinbarung zum Anbau ab. Hierbei müssen die entsprechenden Behörden der Bundesländer im Gegensatz zu Freisetzungsversuchen nicht beteiligt werden. Wer genehmigt was und wer weiß was beim Freisetzungsversuch? Der Versuch ist eine Vorstufe zum späteren Inverkehrbringen. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden unter Freilandbedingungen überprüft, bevor eine Genehmigung für den Anbau erteilt wird. Der Freisetzungsversuch wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach Rücksprache mit den Ländern genehmigt und durch die Länder (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) kontrolliert. Ein Freisetzungsversuch im Sinne des Gentechnikgesetzes ist das gezielte Ausbringen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt zu Versuchszwecken ¿ und zwar noch bevor eine Genehmigung zum Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Organismen vorliegt. Um einen Freisetzungsversuch handelte es sich beim Anbau von gentechnisch verändertem Weizen in Bernburg, der jüngst nach der Zerstörung durch Unbekannte beendet werden musste. Mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen werden die Containmentbedingungen - das heißt die hermetische Abgeschlossenheit in gentechnischen Anlagen und Gewächshäusern - verlassen. Ergebnisse, die dort gewonnen wurden, sollen unter Freilandbedingungen - das heißt in der natürlichen Umwelt - überprüft und bestätigt werden. Die Freisetzung erfolgt unter kontrollierten Bedingungen und in kleinem Maßstab. Sie ist durch den Genehmigungsbescheid mit bestimmten Auflagen versehen, die durch die für die überwachung von Freisetzungen zuständige Landesbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) kontrolliert werden. Auch nach Beendigung des Freisetzungsversuchs erfolgt in der Regel über mehrere Jahre eine Nachkontrolle der Flächen und Beseitigung eventuell nachgewachsener Pflanzen. Genehmigungsbehörde für Freisetzungen nach Gentechnikrecht ist in Deutschland seit dem 01.04.2004 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (vorher das Robert Koch-Institut). Vor Erteilung der Genehmigung prüft die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit den Freisetzungsantrag, um mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszuschließen. Weiterhin wird von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundslandes (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) eine Landesstellungnahme abgegeben, die regionale Aspekte im Umfeld der geplanten Freisetzung wie etwa Naturschutzfragen berücksichtigt. Nach Einbeziehung weiterer Behörden und nach Ablauf eines EU-Beteiligungsverfahrens ergeht die Entscheidung über den Freisetzungsantrag. Das Standardverfahren für die Freisetzungsgenehmigung sieht auch eine Beteiligung der öffentlichkeit vor. Es erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung in örtlichen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger. Die Antragsunterlagen zur Freisetzung liegen in den betreffenden Gemeinden oder Landkreisen sowie bei der Genehmigungsbehörde in Berlin für vier Wochen aus. Während dieser Frist kann Jedermann seine Einwände geltend machen, die durch die Genehmigungsbehörde bewertet werden. Bei der Nachmeldung eines weiteren Standortes ist im sogenannten Vereinfachten Verfahren der Freisetzungsgenehmigung keine Beteiligung der öffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, Nachfolge-Freisetzungen des gleichen Organismus an anderen Orten und in weiteren Jahren können ohne öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Gibt es für den aktuellen Erprobungsanbau eine Informationspflicht nach Umweltinformationsgesetz? Nein. Soweit das Umweltinformationsgesetz hier überhaupt Anwendung findet, gilt das Gesetz nur für Informationen, die bei Behörden vorhanden sind. Die derzeitige Frage, wo und welche Flächen für den Bt-Mais-Anbau verwendet werden, können von Landesbehörden nicht beantwortet werden, denn diese Informationen liegen dem Land nicht vor, weil dies nach den Vorschriften für einen Anbau zum Inverkehrbringen nicht vorgesehen ist. Soweit ein privater Dritter der Behörde ohne rechtliche Verpflichtung Informationen übermittelt, dürften diese nach dem Umweltinformationsgesetz nicht ohne die Zustimmung dieses Privaten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Freisetzungsrichtlinie der EU sieht vor, dass für Flächen, auf denen Freisetzungsversuche stattfinden, oder gentechnisch veränderte Organismen zum Inverkehrbringen angebaut werden, ein Register eingerichtet werden muss. Deutschland muss diese EU-Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und ändert dazu das Gentechnikgesetz. Ein entsprechendes Standortregister soll in das Gesetz aufgenommen werden. Seit wann gibt es Freisetzungsversuche in Sachsen-Anhalt? Diese Versuche finden in Sachsen-Anhalt seit 1996 statt. Diese wie für Freisetzungsversuche vorgeschrieben öffentlich bekannt gemacht worden. Versuchsweise angebaut wurden gentechnisch veränderte Kartoffeln, Mais, Tabak, Zuckerrüben, Raps, Erbsen und Pappeln. Ziele sind etwa Krankheitsresistenzen, Toleranz gegenüber Pflanzenschutzmitteln und die Gewinnung technischer Proteine. Begeht Sachsen-Anhalt den Sündenfall in punkto Gentechnik? Deutschland ist längst keine gentechnikfreie Zone mehr. Die seit dem 18. April geltende Kennzeichnungspflicht für GVO in Futter- und Lebensmitteln wird das für den Verbraucher deutlich machen. In der EU werden derzeit genveränderte Pflanzen lediglich in Spanien (ca. 32 000 ha BT Mais) kommerziell angebaut. Futtermittel werden dennoch längst häufig aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt, vor allem aus Soja, aber auch aus Raps und Mais. Aus gentechnisch verändertem Soja werden zudem verschiedene Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe produziert. Zugleich werden auch viele Enzyme, die zum Beispiel in der Käseproduktion, im Backwarenbereich, bei der Herstellung von Fetten, Aromastoffen, Fruchtsäften und in der Fleischverarbeitung benötigt werden, auf gentechnischem Weg erzeugt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Die Ökologische Flächenstichprobe (ÖFS) ist zentraler Baustein des Biodiversitätsmonitorings NRW. Sie basiert auf einem repräsentativen Netz von 191 zufällig ausgewählten Untersuchungsflächen mit einer Größe von je 100 Hektar. Das entspricht einem Anteil von 0,5% der Landesfläche. Als Vergleichsflächen dienen weitere 29, ebenfalls 100 Hektar große sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorranggebieten. Mit Beginn dieses Monitorings werden seit 1997 flächendeckend folgende Parameter erfasst: Nutzungs- und Biotoptypen (parzellenscharf) Biotoptypenspezifische Strukturparameter Pflanzengesellschaften Biotopwert (Skala von 0 bis 10) High-Nature-Value (HNV) Farmland-Wert Gefäßpflanzen mit prozentualen Deckungsgraden Erhaltungszustand der FFH (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Lebensraumtypen Brutvögel (Revierkartierung) weitere faunistische Zielarten (Säugetiere, Amphibien, Reptilien u.a.) Gentechnisch verändertes Organismen (GVO) – Monitoring (Raps und 8 weitere potentielle Kreuzungspartner) Die Daten der ÖFS Die Ökologische Flächenstichprobe liefert landesweit repräsentative Daten über Zustand, Veränderungen bzw. Entwicklungen der biologischen Vielfalt der Normallandschaft. Die seltenen und sehr seltenen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie werden im Rahmen des Biotopmonitorings erfasst (siehe auch Tabelle 1: häufige FFH-Lebensraumtypen ) Die Daten der ÖFS dienen der Erfüllung folgender EU-Berichterstattungen: FFH (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Berichtspflicht für Lebensraumtypen High-Nature-Value Farmland (HNV) -Indikator Evaluation von Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen von ELER Farmland Bird Index (FBI) -Indikator Auf Bundes- und Landesebene fließen die Ergebnisse der ÖFS ein in: Brutvogelbestandsentwicklungen Biodiversitätsstrategie des Landes NRW LIKI Indikatoren Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (HNV), Nr.47 Artenvielfalt und Landschaftsqualität, Nr. … Laub-/Nadelbaumanteil, Nr.43 Umweltberichterstattungen Weitergehende Informationen und Ergebnisse finden sich im Fachinformationssystem (FIS) Biodiversitätsmonitoring . Datenerhebung und Jahreswerte Jährlich werden 1/6 der ÖFS-Untersuchungsflächen fortgeschrieben. Die Geländekartierungen werden durch Fachbüros und Biologische Stationen durchgeführt. Die Berechnung der aggregierten Jahreswerte erfolgt unter Anwendung des "Gleitenden Mittelwertes". Das bedeutet, dass die zur Ermittlung eines Jahreswerte einfließenden Daten zu je einem Sechstel im betreffenden Jahr und den 5 davor liegenden Jahren erhoben werden (6-jähriges gleitendes Mittel).
Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, ein Konzept für ein systematisches Monitoring von für den Import zugelassenem GV-Raps in Deutschland zu... mehr lesen
Weltweit nimmt die Anbaufläche von gentechnisch veränderten Pflanzen stetig zu. Sojabohnen und Mais sind dabei die am häufigsten angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen. In Deutschland erfolgt derzeit kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Gentechnisch veränderte Pflanzen bzw. deren Samen werden aber nach Deutschland eingeführt und verarbeitet. Durch Transportverluste oder durch mit gentechnisch veränderten Samen kontaminiertes konventionelles Saatgut können gentechnisch veränderten Pflanzen in die Umwelt gelangen. Gentechnisch veränderter Raps könnte dann in verwandte heimische Wildarten auskreuzen. Das Monitoring von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt mit molekularbiologischen Methoden. Die Ergebnisse liefern Erkenntnisse über Vorkommen bzw. Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Baden-Württemberg. Weiterführende Informationen und Berichte: Gentechnisch veränderte Organismen Untersuchungen zur Ausbreitung von herbizid-toleranten Raps mittels GVO-Schnelltests
Das Projekt "Teilprojekt 9: Entwicklung alternativer Markergene für die Selektion gentechnisch veraenderter Pflanzen und Etablierung der Plastidentransformation in Raps" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SunGene durchgeführt. Die Forschungsvorhaben umfassen zwei Teilbereiche der Sicherheitsforschung: (I) Die Entwicklung alternativer Markersysteme und (II) die Verhinderung des Auskreuzens von transgenem Raps mittels Plastidentransformation. Ad I) Die Markersysteme beruhen auf der Selektion mittels der Zucker 2-Deoxylucose (2-DOG) bzw. Palatinose. Da das 2-DOG System fuer Tabak und Kartoffel bereits etabliert wurde, soll das System auf Raps uebertragen werden. Ebenso sollen Freisetzungsexperimente mit transgenen auf 2-DOG selektionierten Pflanzen durchgefuehrt werden. Die Nutzung der Palatinose als Selektionsmarker soll fuer Modellpflanzen etabliert werden. Ad II) Da Plastiden beim Raps maternal vererbt werden, kann die Verbreitung des Transgens ueber den Pollen vermieden werden, wenn das Transgen in das Plastom eingebracht wird. Zur Etablierung dieser Technik werden geeignete Transformationsvektoren erstellt und Regenerationssysteme fuer Raps entwickelt werden.
Das Projekt "Entwicklung eines Konzepts für die Umweltbeobachtung nach Richtlinie 2001/18/EG von transgenem Raps und die Erhebung von Basisdaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Fachgebiet Pflanzenökologie und Ökotoxikologie (320b) durchgeführt. Untersuchungen aus USA, Japan, Belgien und auch der Schweiz haben gezeigt, dass transgener Raps sich ausbreiten und etablieren konnte, auch ohne dass ein Anbau stattgefunden hat. Anträge auf eine Genehmigung für den Anbau von transgenem Raps befinden sich im Verfahren. Alle bisher genehmigten und beantragten Rapslinien verfügen über eine transgene Toleranz gegen Herbizide, wenige verfügen zusätzlich über die Eigenschaft männlicher Sterilität. Deutschland gehört zu den Hauptanbauländern von Raps. Vorkommen von Ruderalraps sind weit verbreitet und die Ausbildung ausdauernder Populationen wurde vielfach nachgewiesen. Eine Verbreitung transgener Rapspflanzen z.B. entlang von Transportwegen oder in der Nähe von Verarbeitungsanlagen ist daher auch für D wahrscheinlich. Untersuchungen dazu wurden bisher nur vereinzelt, lokal begrenzt und mit uneinheitlicher Methodik durchgeführt. Eine Verbreitung und Etablierung transgenen Rapses birgt das Potential für schädliche Umweltwirkungen wie z.B. die Verstärkung des Unkrautpotenzials von Raps oder die Auskreuzung in wildverwandte Arten und eine damit verbundene Ausbildung invasiver Eigenschaften. Ein fachlich tragfähiges Konzept für ein Monitoring der Umweltwirkungen von transgenem Raps liegt bisher weder für Import und Verarbeitung noch für den Anbau vor. EFSA empfiehlt in seinem Leitfaden zum Monitoring (2011), die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen, im Fall von Import und Verarbeitung die Verhinderung des Gelangens von keimfähigen Rapssamen in die Umwelt, im Rahmen der fallspezifischen Beobachtung zu überprüfen. Ziele des Vorhabens: - Ein praxistaugliches und im Aufwand angemessenes Konzept für das Monitoring der Umweltwirkungen transgenen Rapses bei Import und Verarbeitung unter Berücksichtigung der nationalen Bedingungen zu erarbeiten. - Erhebungen zum Vorkommen von transgenem Ruderalraps in ausgewählten Regionen durchzuführen und den entwickelten methodischen Ansatz zu erproben.
Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Institut für Biologie, Fachrichtung Angewandte Genetik durchgeführt. Raps ist Deutschlands wichtigste Ölpflanze und eine Quelle für Biokraftstoff. Für seine zukünftige Nutzung ist verbesserte Produktivität wichtig. Es ist das Ziel dieses Antrags, die Produktivität von Raps durch die gezielte Änderung von limitierenden Faktoren zu erhöhen. Spezifische Ziele sind eine Verbesserung des Wurzelsystems, eine verbesserte zeitliche Steuerung der Blattseneszenz und eine veränderte Größe der reproduktiven Meristeme. Die Projektziele sollen durch spezifische Veränderungen des Cytokininstatus erreicht werden. Der Ansatz umfasst die Herstellung chimärer Gene, um auf verschiedene Weise den Cytokininstatus zu verändern, die Transformation dieser Gene in Raps, die Phänotypisierung der transgenen Pflanzen und die Verwendung von rapseigenen Kandidatengenen des Cytokininmetabolismus für den TiLLING Ansatz. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Raps müssen Züchter Hochertragssorten entwickeln, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Projekt verbindet hochwertige Grundlagenforschung mit der Erfahrung eines großen deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmen, wodurch die kommerzielle Verwertung der Ergebnisse, die durch Patentierung geschützt werden, gesichert ist.
Das Projekt "Teilprojekt 1: Untersuchungen zur Ausbreitung von Transgenen aus Raps" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Ziel der beiden Teilprojekte zur Ausbreitung von Transgenen aus Raps ist es zum einen, in Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner FAL bei Bienen Wechselwirkungen zwischen transgenem Pollen und Darmmikroorganismen, insbesondere die Moeglichkeit eines horizontalen Gentransfers im Darm nachzuweisen. Darueber hinaus sollen bei verwilderten Kruziferenpflanzen durch morphologische und molekulargenetische Charakterisierung Herkunft und Verwildungspotential bestimmt werden. Im Freiland werden am transgenen Raps Honigbiene, Erdhummel und Mauerbiene angesiedelt. Der Anteil transgenen Pollens in den Brutkammern der Bienen wird durch semi-quantitive PCR bestimmt. Der Magen-Darmtrakt der Insekten wird dem Kooperationspartner FAL fuer weitere Untersuchungen zur Verfuegung gestellt. Von Rudelstandorten gesammelte verwilderte Kruziferen werden mittels SSR- bzw. RAPD-PCR bekannte Kultursorten von Raps zugeordnet bzw. auf das Vorhandensein molekularer Marker aus Raps untersucht. Im Rahmen eines Vergleichsanbaus werden die populationsdynamischen Kenngroessen bestimmt. Die Projekte leisten einen Beitrag zur sicheren Anwendung gentechnisch veraenderter Pflanzen in der Landwirtschaft.
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