<p>Standorte von Glascontainern im Stadtgebiet Münster<br /> <br /> In diesem Datensatz enthalten sind ca. 300 Standplätze. Jeder ist ausgestattet mit mindestens einem Weiß- und einem Grünglascontainer. In den Außenbezirken stehen häufig Drei-Kammer-Container. Sie besitzen noch eine zusätzliche Einwurföffnung für Braunglas. Im Datensatz ist der Spalte "Sorten" zu entnehmen, welche Container an welchem Standort stehen.<br /> <br /> Die Einwurfzeiten sind: Mo - Sa von 7 - 20 Uhr<br /> <br /> Beim Glas-Recycling werden die Glasscherben aus den Glascontainern zu einer Glasmasse eingeschmolzen, aus der neue Gläser produziert werden können. Das funktioniert aber nur, wenn das gesammelte Glas den gleichen Schmelzpunkt hat. Daher dürfen nur Einweggläser in die Glascontainer eingeworfen werden.</p> <p>Nicht in die Glascontainer gehören:<br /> Feuerfestes Glas, z. B. Auflaufformen, Einmachgläser, Kaffee- und Teekannen, Flachglas, Glühbirnen, Porzellan, Spiegel, Steingut.<br /> <br /> Stichworte: Altglascontainer, Altglasbehälter</p>
Weitere Informationen: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:amenity=recycling?uselang=de
1. Untersuchung des Einflusses des Ausgangsgesteins und der Bodenart, des Humusgehaltes, der Witterungsverhaeltnisse sowie der mineralischen N-Duengung auf die Mineralisation der organischen Substanz des Bodens. 2. Pruefung der Verlagerung und des Austrags von Nitrat-Stickstoff. 3. Untersuchung der Zusammenhaenge zwischen Stickstoffangebot im Boden und der N-Aufnahme durch die Rebe. - Die o.g. Zielsetzungen sollen in einem 3-faktoriellen Versuch mit folgenden Faktoren geprueft werden: Faktor A: Bodenausgangsgesteine: 1. Buntsandstein, 2. Muschelkalk, 3. Gipskeuper. Faktor B: 1. ca. 1 v.H. Humus, 2. ca. 2 v.H. Humus. Faktor C: 1. 0 kg N/ha, 2. 120 kg N/ha. - Die Versuchskombinationen werden in 6 Wiederholungen angelegt. Jeweils 3 WH werden bereits ab dem Anlagejahr mit jeweils einer Pfropfrebe bepflanzt. Die Bepflanzung der uebrigen 3 WH erfolgt nach 3-jaehriger Versuchszeit. Der Rauminhalt der Container betraegt 0,6 m3.
Darstellung aller Stationen und Messwerte der BLUME-, RUBIS- und Passivsammler-Messnetze seit 1975 sowie ausgewählter langjährig betriebener Berliner Klimastationen
Seit 2023 stehen den Berlinerinnen und Berlinern 24 kostenlose Trockentoiletten zur Verfügung. Das Pilotprojekt „Klimafreundliche Parktoiletten für Berlin“ startete im Frühjahr 2023 mit einer Testphase, in der die Nutzerinnen und Nutzer die beiden unterschiedlichen Toilettenmodelle anhand verschiedener Parameter bewerten konnten. Der Betrieb konnte über die Testphase hinaus um zwei Jahre verlängert werden, sodass die Toiletten noch bis März 2026 für die Nutzung zur Verfügung stehen. Einige Ergebnisse des Pilotprojekts sind auf dieser Seite zu sehen. Die detaillierte Auswertung finden Sie hier: Durch eine Online-Befragung mit über 2.000 Teilnehmenden, zwei Vor-Ort-Termine mit verschiedenen Stakeholdern und die praktischen Erfahrungen aus dem Betrieb konnten wichtige Erkenntnisse zu den jeweils 12 Toilettenanlagen der Firmen Finizio und EcoToiletten gewonnen werden. Hier sind ein paar erste Einblicke: Im Durchschnitt wurde jede Toilette rund 70-mal pro Tag genutzt, wobei die Nutzung je nach Standort und Jahreszeit variiert. Die höchsten Nutzungszahlen gab es in den Monaten Mai, Juni und September. Insgesamt gab es im ersten Jahr über 500.000 Nutzungen ! Im Gegensatz zu den meisten öffentlichen Toiletten sind die Parktoiletten mit Urinalen ausgestattet, die unabhängig vom Geschlecht benutzt werden können. In den Toiletten der Firma Finizio gibt es dafür ein Unisex-Urinal, während die Firma EcoToiletten sich für getrennte Steh- und Hockurinale entschieden hat. Beide Varianten werden von den Nutzerinnen und Nutzern sehr gut angenommen: Jeweils über 90 Prozent gaben an, dass die Benutzung der neuen Urinale sehr oder eher praktikabel ist. Die klimafreundlichen Parktoiletten funktionieren ganz ohne Wasser und umweltschädliche Zusätze und sind aus zertifizierten nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Hält diese Konstruktion den Anforderungen einer Großstadt stand? Auf einer Skala von 1 (sauber, einladend, intakt, geruchlos) bis 5 (schmutzig, unattraktiv, kaputt, unangenehm riechend) konnten die Nutzerinnen und Nutzer Sauberkeit, Attraktivität, Intaktheit und Geruch der Toiletten bewerten. Ergebnis: Die Toiletten werden als intakt (1,46) und attraktiv (1,80) wahrgenommen. Auch die Sauberkeit (2,03) und der Geruch (2,26) wurden überwiegend positiv bewertet. Die 24 Parktoiletten sind über ganz Berlin verteilt: Seit der Umsetzung des Toilettenkonzepts im Jahr 2017 verfügt Berlin über ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Versorgungsnetz mit öffentlichen Toilettenanlagen. Im Rahmen des sogenannten Toilettenvertrags wurden 278 neue automatische „Berliner Toiletten” errichtet. Zusammen mit den sanierten „Bestandstoiletten” und weiteren in den Vertrag integrierten Toilettenanlagen werden aktuell insgesamt 325 öffentliche Toiletten über den Vertrag betrieben. Dennoch gibt es in Berlin noch Bereiche, in denen öffentliche Toiletten fehlen, insbesondere in Park- und Grünanlagen, an Badestellen, in Wald- und Naherholungsgebieten sowie an Rad- und Wanderwegen. In diesen Bereichen ist die Aufstellung einer „Berliner Toilette“ in der Regel aufgrund fehlender Leitungen nicht möglich. Bislang gab es neben den 31 Containern des „Sanitärcontainer-Vertrags” nur vereinzelte Angebote der Bezirke. Um auch diese unterversorgten Gebiete mit öffentlichen Toiletten auszustatten, wurden im Rahmen des Projekts „Klimafreundliche Parktoiletten für Berlin“ 24 autarke Toilettenanlagen errichtet, um in einer einjährigen Testphase zu prüfen, welche Toilettensysteme die Anforderungen an eine ökologische, geschlechtergerechte und barrierefreie Toiletteninfrastruktur am besten erfüllen können. Gleichzeitig leisten die Toiletten einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, da der Inhalt der Toiletten im Rahmen eines Forschungsprojekts zu Dünger aufbereitet wird.
Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank
Erstmalig trat die Rußrindenkrankheit ( Cryptostroma corticale ) in Berlin 2013 in einem Stadtbezirk an Bestandbäumen und 2016/2017 in zwei weiteren Bezirken auf. Hauptwirt ist der Bergahorn – wobei in Berlin bislang auch vereinzelt Spitzahorne durch den Pilz parasitiert wurden. Der endophytisch auf der Rinde von Ahornen lebende Pilz kann bei geschwächter Vitalität den Baum parasitieren. Besonders nach Trockenstress (Wassermangel) und Hitze tritt die Erkrankung auf. Neben den Stamm-, Rinden- u. Kambiumnekrosen sowie Absterbe- u. Welkeerscheinungen in der Krone ist ein weiteres prägnantes Merkmal der schwarze Sporenstaub unter der Rinde, der zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Im Verlauf der Infektion treten Welkesymptome in der Krone auf, die bei Fortschreiten zum Absterben des Baumes führen können. Ebenfalls kann eine verstärkte Stresstriebbildung beobachtet werden. Durch den raschen Fortschritt der Fäule im Holz, besonders bei abgestorbenen Ahornen, kann es zu einer erhöhten Bruchgefahr kommen. Problematisch im Umgang mit der Rußrindenkrankheit ist die gesundheitliche Belastung der Pilzsporen für den Menschen – besonders für diejenigen, die berufsbedingt einer hohen Sporenbelastung ausgesetzt sind wie z.B. Waldarbeiter und Baumpfleger. Die Sporen können zu starken Atemwegsreizungen und einer Entzündung der Lungenbläschen (Alveolitis) führen. Daher sollten befallene Bäume nur unter Berücksichtigung von persönlichen Schutzmaßnahmen gefällt werden. Ausbreitung in Berlin Seit dem Nachweis des Erstauftretens in Berlin am stehenden Holz in 2013 sind gut 500 Bäume an 36 Standorten, vorwiegend Bergahorne mit der Rußrindenkrankheit erfasst worden. Die Zahl der bestätigten Verdachtsfälle/ Standortmeldungen stieg ab 2019 deutlich an, was den Zusammenhang zwischen den extremen Trockenjahren 2018 und 2019 und der damit verbundenen physiologischen Schwächung potenzieller Wirtsbäume als auslösenden Faktor unterstreicht. An wenigen Standorten kam es einige Jahre nach umfangreichen Rodungsmaßnahmen befallener und abgestorbener Ahorne zum erneuten Auftreten der Rußrindenkrankheit. Empfehlung zum Umgang mit befallenen Bäumen/Schadholz Befallene Bäume sind besonders in sensiblen Bereichen (z.B.: Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Kita, Innenhöfen von Wohnanlagen) mit hohem Nutzeraufkommen aus Gründen der Verkehrssicherheit (Bruchgefährdung) aus dem Bestand zu entfernen. Dies sollte unter Vollschutz möglichst bei feuchter Witterung erfolgen und das Schadholz ist unter einer Plane oder im geschlossenen Container einer Entsorgung (Verbrennung) zuzuführen. Bei waldartigen oder bestandsartigen Flächen mit nur geringem direkten Kontakt mit Menschen kann u.U. von entsprechenden Entsorgungsmaßnahmen abgesehen werden. Nach der Fällung (bei Flächen mit Schutzgebietsstatus sollte im Vorfeld Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Bezirks ggf. auch Oberste Naturschutzbehörde der SenMVKU aufgenommen werden) befallener Bäume ist die Sporenbelastung durch Wind deutlich reduziert sein. Der Bodenkontakt und das feuchtere Milieu am Boden fördern die weitere Zersetzung der Rinde mit den Sporen des Pilzes. Ein leichtes Überdecken des Schadholzes mit Erde beschleunigt den Rotteprozess der Rinde und bindet die Sporen des Pilzes.
Die Motoren von Binnenschiffen gelten allgemein als ineffizient und dreckig - ihr Schadstoffausstoß gilt immer noch als zu hoch. Aber ist diese pauschale Aussage richtig? Die Ladungsmenge auf einem einzelnen Binnenschiff übertrifft diejenige von LKW und Bahn um ein Vielfaches, wodurch der Transport im Allgemeinen sehr effizient ist. Trotzdem ist der Schadstoffausstoß verhältnismäßig hoch, weshalb die Europäische Union die Grenzwerte für ausgestoßene Schadstoffe auch für die Binnenschifffahrt verschärfen wird. Im Rahmen des europäischen Forschungs- und Innovationsprogramms HORIZON2020 beteiligt sich die BAW am Vorhaben PROMINENT (promoting innovation in the inland waterways transport sector; http://www.prominent-iwt.eu/). Das Vorhaben hat zum Ziel, den Treibstoffbedarf und die Luftschadstoffemissionen der Binnenschiffe durch technische Maßnahmen und energieeffiziente Navigation zu reduzieren. Mit der Entwicklung eines Assistenzsystems erhält ein Schiffsführer Hinweise, wie er seinen Zielhafen treibstoffsparend und termingerecht erreichen kann. Dafür werden neben Motor- und Verbrauchsdaten von Schiffen auch Informationen zur Wassertiefe, Strömungsgeschwindigkeit und Wasserspiegellage für den zu befahrenden Flussabschnitt benötigt. Da präzise Peildaten und mehrdimensionale numerische Modelle nicht flächendeckend für alle Wasserstraßen innerhalb der EU verfügbar sind, rüstet die BAW Binnenschiffe mit Messgeräten zur Erfassung von Sohlenhöhen und Strömungsgeschwindigkeiten aus. Dabei werden gleichermaßen die Machbarkeit und der Aufwand für die Installation und den Betrieb der Sensorik bewertet. Die Reederei Deymann Management GmbH und Co. KG mit Sitz in Haren (Ems) unterstützt das Vorhaben, indem sie die Installation der Sensoren auf dem Großmotorgüterschiff (GMS) MONIKA DEYMANN gestattet. Das Schiff wurde im Juli 2016 in den Dienst gestellt. Die BAW hat in der Bauphase den Einbau und die Verkabelung der geplanten Sensoren mit der Reederei sowie der ausführenden Werft abgestimmt und durchgeführt. Das 135 m lange und 14,2 m breite GMS verkehrt derzeit im Liniendienst zwischen Antwerpen und Mainz. Es fährt in der Regel mit drei Lagen Containern, woraus ein mittlerer Tiefgang zwischen 1,8 m und 2,5 m resultiert. Für einen Umlauf Antwerpen - Mainz - Antwerpen werden sieben bis acht Tage benötigt, sodass das Schiff den Mittelrhein rund zweimal pro Woche passiert. Eine besondere Herausforderung ist es, von einem Binnenschiff aus die Strömungsgeschwindigkeiten im laufenden Schiffsbetrieb zu erfassen, da die Strömung im nahen Umfeld des Schiffes durch das Rückströmungsfeld gestört wird. Dessen Größe und Ausdehnung hängt insbesondere vom Gewässerquerschnitt und der Schiffsgeschwindigkeit gegenüber Wasser ab. Bei geringen Wassertiefen kann daher die Geschwindigkeit nicht vertikal unter einem Binnenschiff gemessen werden, wie es bei Messschiffen sonst üblich ist. (Text gekürzt)
• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.
Origin | Count |
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Bund | 487 |
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