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Plangenehmigungsverfahren nach § 65 Abs. 2 Satz 1 UVPG für die wesentliche Änderung der Mineralölfernleitung Triest - Ingolstadt (TAL-IG) der TAL durch die Erhöhung der Förderrate von 6.400 m³/h auf 7.500 m³/h

Die Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH (TAL), Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München, betreibt u.a. die Mineralölfernleitung Triest - Ingolstadt (TAL-IG). Mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 19.12.2007 wurde der Betrieb dieser Mineralölfernleitung mit einer Durchsatzleistung von 6.400 m³/h auf dem deutschen Trassenabschnitt unbefristet zugelassen. Im damaligen Verfahren wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die TAL-IG verläuft durch die Gemeinden Kiefersfelden, Oberaudorf, Flintsbach a. Inn, Brannenburg, Raubling, Rosenheim, Kolbermoor, Großkarolinenfeld, Bad Aibling, Tuntenhausen, Emmering, Frauenneuharting, Steinhöring, Hohenlinden, Maithenbeth, Isen, Lengdorf, Bockhorn, Fraunberg, Wartenberg, Berglern, Langenbach, Haag a. d. Amper, Moosburg a. d. Isar, Wang, Nandlstadt, Au i. d. Hallertau, Rudelzhausen, Mainburg, Geisenfeld, Vohburg a. d. Donau, Großmehring, Kösching und Lenting bis zur Stadtgrenze Ingolstadt. Die TAL hat nun die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 65 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die wesentliche Änderung der TAL-IG durch die Erhöhung der Förderrate der TAL-IG von 6.400 m³/h auf 7.500 m³/h beantragt. Dies soll neben einem im Rahmen der bisher zugelassenen Förderrate bereits praktizierten Einsatz von speziellen Fließverbesserer (DRA) auch durch eine Anpassung der vorhandenen Pumpen mittels Austausch der Laufräder in verschiedenen Stationen (in Deutschland: Station Steinhöring) erfolgen. Es erfolgt keine Änderung des zugelassenen Transportgutes. Bauarbeiten sind mit dem Vorhaben ebenfalls nicht verbunden.

Monatsbericht Dezember 2021

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Dezember 2021 (Kalenderwochen 48 bis 52/2021) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Mitarbeiter*innen transportieren Einzelteile einer angelieferten semimobilen Baustoffanlage nach unter Tage. Aufgrund des Umfangs und des Gewichts der Anlagenteile dauert der betriebsinterne Transport mehrere Tage. Die Baustoffanlage wird für den Bau des Demonstrationsbauwerks zur Streckenabdichtung im Anhydrit benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick. Elektriker*innen und Bergleute setzen ihre Arbeiten für die Energieversorgung der semimobilen Baustoffanlage sowie der Befestigung der Baustoffleitungen fort. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Mitarbeiter*innen führen die vierteljährliche Überprüfung zur Rückholbarkeit von Spezialcontainern im Untertage-Messfeld auf der vierten Ebene durch. Die insgesamt sieben Spezialcontainer enthalten überwiegend Cobalt-60 Strahlenquellen, die unter anderem aus der Wasserwirtschaft der ehemaligen DDR stammen: Sie wurden in Brunnenfiltern eingesetzt, um Verstopfungen durch eine sogenannte Verockerung zu verhindern. Die Spezialcontainer sind mit Genehmigung des Bergamtes Staßfurt aus dem Jahr 1997 im Endlager Morsleben zwischengelagert und müssen bis zur Genehmigung der beabsichtigten Endlagerung rückholbar bleiben. Die Rückholbarkeit wurde mit der aktuellen Überprüfung nachgewiesen. Geolog*innen kontrollieren Orte auf der 1. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben, an denen im Laufe des langjährigen Bergwerksbetriebs ein Lösungszutritt registriert wurde. Diese Orte sind im sogenannten Lösungskataster erfasst. Das Kataster wird einmal im Jahr durch Kontrollbefahrungen aktualisiert. Inzwischen sind die Lösungszutrittsstellen mehrheitlich versiegt beziehungsweise ausgetrocknet. Zwei sachkundige Mitglieder der Auf- und Abseilgruppe der Grubenwehr kontrollieren von der gesamten Wehr die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Grubenwehr ist für das Rettungswesen unter Tage verantwortlich. Zu Ihren Einsatzszenarien zählt auch die Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen sowie aus räumlich beengten Verhältnissen. Für diesen Zweck hält sie die nötige Ausrüstung vor und bildet ihre Mitglieder gezielt aus. Aufgrund der hohen Übungsintensität der Grubenwehr Morsleben wird die Schutzausrüstung halbjährlich geprüft. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt für Reststoffe und Gegenstände aus dem Kontrollbereich die uneingeschränkte Freigabe gemäß § 33 StrlSchV in Verbindung mit § 35 StrlSchV. Damit können diese Stoffe und Gegenstände regulär als nicht radioaktive Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt beziehungsweise verwertet werden. Die Freigabe gilt für die Chargen 23/2020-09 „Komponenten der ehemaligen Heiztrasse aus dem Kontrollbereich“ sowie 28/2021 „21 Drucker aus dem Kontrollbereich“. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Die Infostelle bleibt bis einschließlich 9. Januar 2022 geschlossen. Danach ist die Infostelle wieder dienstags und donnerstags von 9-15 Uhr sowie nach Terminabsprache geöffnet. Es gilt weiterhin die 2G+-Regel sowie das Tragen von FFP2-Masken. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bleiben die Besichtigungen unter Tage weiterhin ausgesetzt. Mitarbeiter*innen der Unternehmenskommunikation bieten nach Anfrage alternativ Online-Vorträge und digitale Rundgänge durch das Endlager Morsleben an. Einblick Unterteilt in vierzehn Paletten, zehn Großteile und zwei Kisten wird eine semimobile Baustoffanlage im Endlager Morsleben angeliefert. Vier LKW-Ladungen sind nötig, um die Einzelteile der Anlage vom Hersteller bis nach Morsleben zu transportieren. Die Baustoffanlage wurde von Beginn an modular konstruiert, so dass die Einzelteilte nach ihrem Transport nach unter Tage problemlos von Spezialisten am geplanten Standort der Baustoffanlage zusammengebaut werden können. Dies ist ein im Bergbau gängiges Vorgehen, da die Ausmaße und das Gewicht des Transportguts durch die Abmessungen des örtlichen Förderkorbs (siehe Aktuelle Arbeiten Kalenderwochen 23 und 24/2018 ) und der zulässigen Nutzlast der Fördermaschine begrenzt sind. Die semimobile Baustoffanlage ist eine Grundvoraussetzung für den Bau des Demonstrationsbauwerks für eine Streckenabdichtung im Anhydrit ( Meldung vom 21. Dezember 2021 - Endlager Morsleben: Semimobile Baustoffanlage für den Bau des Demonstrationsbauwerks im Anhydrit angeliefert ). Mit ihr wird der Baustoff für das Demonstrationsbauwerk - Sorelbeton - direkt unter Tage auf der 2. Ebene der Schachtanlage Bartensleben hergestellt. Anschließend wird der Sorelbeton über Rohrleitungen auf die tiefer liegende 3. Ebene gepumpt, wo das Demonstrationsbauwerk im Anhydrit entsteht. Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick Meldung vom 21. Dezember 2021: Endlager Morsleben - Semimobile Baustoffanlage für den Bau des Demonstrationsbauwerks im Anhydrit angeliefert

Ressourcenschonende Verpackung von Teelichtern

Einem Möbelunternehmen gelang es im Zeitraum von 2006 bis 2009, die produktbezogenen Transportemissionen je Kubikmeter Transportgut um 12,4 % zu senken. Dies ist vor allem dem optimierten Verpackungsdesign zu verdanken. Dabei wurden die Verpackungen so gestaltet, dass sie möglichst klein und dicht angeordnet sind, um optimal auf Standardpaletten verladen werden zu können. Am Beispiel der Teelicht-Verpackung wird dies besonders deutlich: Um ineffiziente Produktverpackungen ausfindig zu machen, startete das Unternehmen einen Wettbewerb unter den Angestellten, die sogenannte Air Hunting Competition. Dabei wurde unter anderem die Verpackung von Teelichtern als ineffizient identifiziert, bei der jeweils 100 Kerzen lose in einem Beutel verpackt waren. Anstelle der losen Verpackungsweise wurden die Teelichter in fünf Schichten mit jeweils 4 x 5 Stück gestapelt. Dadurch konnte das Verpackungsvolumen um 30 % reduziert werden. Jede Palette kann nun mit 360 anstatt 250 Päckchen beladen werden. Für den internationalen Versand der Teelichter werden anstelle der zuvor 60.000 benötigten Paletten nur noch 42.000 Paletten pro Jahr benötigt. Zusätzlich verbrauchen die Teelichter dank der neuen Verpackung weniger Regalvolumen. Auch die Handhabungskosten sind gesunken. Ein vollbeladener 40-Fuß-Container mit Paletten je 360 Packungen Teelichter würde 22 t wiegen und damit das maximal zulässige Transportgewicht überschreiten. Um dieses Problem zu umgehen, hat das Unternehmen beschlossen, die Teelichter zusammen mit spezifisch leichteren Produkten wie Kopfkissen und Matratzen zu versenden. Unterstützt wird dies durch ein gebündeltes und intelligent koordiniertes Versorgungsnetz.

Tierische Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte sind alle Produkte tierischen Ursprungs, die nicht für den Verzehr geeignet sind. Dazu gehören Schlachtabfälle, aber auch verendete Tiere. Beide können Träger von Infektionserregern sein, und so zur Verbreitung von Krankheiten beitragen. Sie müssen sicher verwertet oder entsorgt werden, ohne Gefährdung von Mensch, Tier oder Umwelt. Tierische Nebenprodukte werden in drei Gefahrenklassen in Kategorie I (am gefährlichsten), II oder III eingestuft. Entsorgung Für die Beseitigung von Materialien der Kategorie I und teilweise auch der Kategorie II sind in NRW die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Da diese über keine Tierkörperbeseitigungsanlagen verfügen, übertragen sie die Aufgabe an private Entsorgungsunternehmen, die sie durch ein vorgeschriebenes Ausschreibungsverfahren ermitteln. So wird eine sichere Entsorgung in NRW gewährleistet. Aus der anliegenden Entsorgungsgebietskarte für Nordrhein-Westfalen können Sie entnehmen, wo die tierischen Nebenprodukte (Kategorien I und II) aus Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt verarbeitet werden. Der überwiegende Teil dieses Materials wird in den Tierkörperbeseitigungsanlagen einer vorgeschriebener Drucksterilisationsbehandlung (Druck, Zeit und Temperaturen sind definiert) unterzogen und dann zu Fleisch- und Knochenmehl verarbeitet. Das Fleisch- und Knochenmehl wird anschließend in zugelassenen Verbrennungsanlagen vernichtet. Rückverfolgbarkeit Wer tierische Nebenprodukte verarbeitet, behandelt, transportiert, lagert oder in einer anderen Weise handhabt, bedarf dazu einer veterinärrechtlichen Zulassung oder Registrierung. Der Transport von tierischen Nebenprodukten ist von vorgegebenen Dokumenten zu begleiten, aus denen Absender, Transporteur, Empfänger, Zulassungsnummern sowie Menge und Art des Transportgutes hervorgehen. Diese Dokumente sind zu archivieren. So wird eine Rückverfolgbarkeit des Verbleibes von gefährlichen Stoffen sichergestellt. In der nationalen Zulassungsliste, die beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Bonn geführt wird, kann jeder Interessierte ersehen, ob ein Betrieb über eine Zulassung oder Registrierung verfügt. Nationale Liste der TNP-Betriebe Kategorisierung Tierische Nebenprodukte Die tierischen Nebenprodukte werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, die demzufolge unterschiedlich zu verarbeiten bzw. zu entsorgen sind. BMEL Merkblätter und Anträge Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden Antrag Tierbesitzer Genehmigung Equidenkremierung Antrag Verbringung von TNP in Mitgliedsstaaten

Staatssekretär Erben zum Start des SETPOS-Pilotprojekts auf dem Autohof Uhrsleben: Dieses Beispiel sollte Schule machen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 251/07 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 251/07 Magdeburg, den 14. September 2007 Es gilt das gesprochene Wort! Staatssekretär Erben zum Start des SETPOS-Pilotprojekts auf dem Autohof Uhrsleben: Dieses Beispiel sollte Schule machen ¿Europäische Unternehmen in Europa werden durch kriminelle Handlungen beim Transport ihrer Güter jährlich um über acht Milliarden Euro geschädigt. Als eine besondere Schwachstelle haben sich unbewachte Parkplätze an den Transitstrecken herauskristallisiert. Potentielle Täter finden hier oft günstige Gelegenheiten und eine Vielfalt möglicher Tatobjekte. Zum anderen bieten sich für Straftäter sehr gute und schnelle Fluchtmöglichkeiten durch die direkte Autobahnanbindung.  Ich hoffe, dass das hier vorgestellte europäische Pilotprojekt Schule macht und in den folgenden Jahren alle Rastplätze entsprechend diesen Sicherheitsstandards ausgebaut werden können, um die Sicherheit der Berufskraftfahrer und den Schutz der Frachtgüter zu gewährleisten.¿ Das erklärte der Staatssekretär im Innenministerium, Rüdiger Erben (SPD), heute anlässlich des Starts für das SETPOS-Pilotprojekt auf dem Autohof Uhrsleben. Auf Initiative der Europäischen Kommission wurde das Projekt SETPOS (Secure European Truck Parking Operational Services) zum Aufbau sicherer Rastplätze für Berufskraftfahrer an den europäischen Transitstrecken entwickelt. Es soll dazu beitragen, dem mit dem stark anwachsenden Verkehrsaufkom­men einhergehenden Anstieg von kriminellen Handlungen gegen Fahrzeuge, Fahrer und Güter effektiver zu begegnen. Das Pilot­projekt wurde im Juni 2007 europaweit gestartet und umfasst in Deutschland Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit in die Rastplätze Wörnitz in Bayern und Uhrsleben in Sachsen-Anhalt. In Uhrsleben wurden Stellplätze geschaffen, die durch Umzäunung, durch eine 24-Stunden-Videoüberwachung und durch Einlass- und Ausfahrtkontrolle gesichert werden. Die neu eingerichteten technischen Sicherheitsmaßnahmen sollen dabei helfen, Tatgelegenheiten zu verringern und das Entdeckungsrisiko für Straftäter zu erhöhen. Erben: ¿Prävention umfasst aber nicht nur technische Sicherheitseinrichtungen, sondern auch die Aufmerksamkeit und Sensibilität der Rastplatzbesucher für ungewöhnliche Vorgänge und Verhaltensweisen - und das Weiterleiten dieser Informationen an das Personal des Rasthofes oder an die Polizei.¿ Im laufenden Jahr wurden bisher 15 Straftaten auf dem Gelände des Autohofs polizeilich bekannt. Dabei handelte es sich in sechs Fällen um Diebstahl von Fahrzeugzubehörteilen, in zwei Fällen um Kraftstoffdiebstahl, in vier Fällen um Sachbeschädigung der Ladeplanen, in einem Fall wurden Teile der Fracht entwendet und in einem anderen Fall blieb es beim Versuch des Diebstahls von Frachtgütern, in einem weiteren Fall wurde einem Touristen eine größere Bargeldsumme geraubt. Seit sechs Jahren findet einmal im Monat auf dem Autohof Uhrsleben ein Fernfahrer­stammtisch unter der Leitung des Autobahnpolizeireviers Börde statt. Hier besteht die Möglichkeit sich neben Fragen zur Verkehrsüberwachung oder zur Ladungs­sicherheit, auch über Verkehrs- und Kriminalprävention auszutauschen. ¿Die Polizei ist der Partner der Berufskraftfahrer und möchte deshalb auch vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten¿, so Staatssekretär Erben. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Gefahrguttransporter verunglückt

Polizeidirektion Stendal - Pressemitteilung Nr.: 025/04 Stendal, den 2. Februar 2004 Gefahrguttransporter verunglückt 30.Januar 04, gegen 23:40 Uhr, B1 Burg- Fahrtrichtung Genthin, Landkreis Jerichower Land Ein LKW Volvo mit Auflieger befährt obige Bundesstrasse aus Richtung Hohenseeden kommend in Fahrtrichtung Parchen. Aus bislang unbekannter Ursache kommt die Zugmaschine ins Schleudern. Der 46jährige Fahrer versucht Gegenzulenken und geriet mit dem LKW in den rechten Straßengraben und kommt in weiterer Folge hier auf der Seite zum Liegen. Der 46jährige Fahrer wird im Fahrerhaus eingeklemmt und musste durch Feuerwehrkräfte befreit werden. Bei dem Crash wurde der Fahrer verletzt und musste ins Krankenhaus verbracht werden. Der Gefahrguttransporter hatte ca. 10.000 kg Harzlösung transportiert. Gefahrgut ist nicht aus dem Kesselauflieger ausgetreten. Gefahr für die Umwelt bestand nicht. Die Bergung der Zugmaschine sowie des Aufliegers erfolgte durch eine Spezialbergungsfirma. Noch vor Ort wurde nach der Bergung des LKWs das Transportgut in einen anderen Kesselauflieger gepumpt. Die Bundesstraße 1 musste bis zum 31.01. gegen ca. 12:20 Uhr im Unfallbereich voll gesperrt werden.(Alb) Impressum: Polizeidirektion Stendal Pressestelle Gardelegener Straße 120 39576 Stendal Tel: 03931 682 204 Fax: 03931 682 202 Mail: Pressestelle@ sdl.pol.lsa-net.de Impressum: Polizeidirektion Stendal Pressestelle Uchtewall 05 39576 Stendal Tel: (03931) 682-204 Fax: (03931) 682-202 Mail: pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de

Pressemitteilung Poizeirevier Börde vom 24.05.12;

Giftige, brennbare Substanz ausgelaufen- 18 Leichtverletzte 24.05.12 gegen 7.15 Uhr, 39179 Barleben, In der Lehmkuhlenbreite Mitarbeiter eines Paketdienstleistungsunternehmens teilten der Rettungsleitstelle des Landkreises Börde mit, dass mehrere Arbeiter nach Einatmung eines bislang unbekannten Stoffes über gesundheitliche Beschwerden klagten. Nach ersten Aussagen wurde bekannt, dass aus einem bereits beschädigten Transportbehälter offenbar ein Liter Triethylphosphit (UN Nr. 2323) entwich. 18 Mitarbeiter die unmittelbar beim Umlagern eines Paketes mitwirkten wurden leicht verletzt und sind mit Atembeschwerden, Reitzungen an Augen sowie der Haut sofort in umliegende Krankenhäuser der Region eingeliefert worden. Vorsorgehalber evakuierte die Rettungskräfte mehr als 90 Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens. Spezial ausgerüstete Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sicherten unter Vollschutzanzügen das beschädigte Transportgut sowie Beweismaterial und lagerten es in Spezialbehälter ein. Die Feuerwehr hat die Umschlaghalle mehrmals auf Gefahrenstoffe ausgemessen und keine gesundheitlich bedenklichen Werte feststellen können. Eine Gefahr für die Umwelt besteht nicht. Nahe dem Unfallort wurde ein Behandlungsplatz aufgebaut und mehrere Notärzte untersuchten alle Mitarbeiter zunächst ambulant und veranlassten weitere Untersuchungen in Krankenhäusern.    Die Kripo hat die Ermittlungen aufgenommen und erste Zeugen befragt. Der Empfänger des Sendeguts ist ein Unternehmen im Ausland. Die Kriminalisten prüfen gegenwärtig wer die Sendung beauftragte. Die Gewerbeaufsicht hat ebenfalls Prüfungsmaßnahmen veranlasst. Im Moment suchen die Beamten nach offenbar zwei weiteren Paketen mit demselben oder ähnlichem Gefahrenstoff- die Ermittlungen hierzu dauern gegenwärtig an.   Insgesamt waren an dem Einsatz mehr als 80 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr aus Haldensleben, Wolmirstedt, Barleben, Meitzendorf, Niederndodeleben und Irxleben im Einsatz. Der Landrat Herr Hans Walker erkundigte sich vor Ort über den Stand der Einsatzmaßnahmen sowie zum Befinden der Verletzten. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier BördeBeauftragter für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitGerikestr. 6839340 HaldenslebenTel: +49 3904  478  198Fax: +49 3904  478  210 Mail: presse.prev-boerde@polizei.sachsen-anhalt.de

Anhang III - Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen

Anhang III - Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen (Ausgabe 2018) Bestimmungen zur Anwendung der Tabelle Für die Einleitung von Waschwasser 1) mit Ladungsrückständen aus Laderäumen oder Ladetanks, die den in Teil B Artikel 5.01 der Anwendungsbestimmung definierten Entladungsstandards entsprechen, sind abhängig von dem Ladungsgut und dem Entladungsstandard der Laderäume und Ladetanks in der folgenden Tabelle die Abgabe-/Annahmevorschriften angegeben. Die Spalten der Tabelle haben folgende Bedeutung: Spalte 1: Angabe der Güternummer nach dem einheitlichen Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik ( NST ) mit einer geringfügigen Änderung der Zuordnung der Güter zu den Güternummern aufgrund der chemischen Beschaffenheit und der Umwelt-Risikobewertung. Spalte 2: Güterart, Beschreibung nach NST mit einer geringfügigen Umsortierung aufgrund der chemischen Beschaffenheit und der Umwelt-Risikobewertung. Spalte 3: Einleitung des Waschwassers in das Gewässer erlaubt unter der Bedingung, dass vor dem Waschen der jeweils geforderte Entladungsstandard A: besenrein oder nachgelenzt in den Laderäumen oder Ladetanks oder B: vakuumrein in den Laderäumen eingehalten worden ist. Spalte 4: Abgabe des Waschwassers a. durch Einleitung in eine dafür geeignete Kanalisation (zu einer Kläranlage) oder b. durch Abfuhr zu einer Kläranlage oder c. in eine Wasseraufbereitungsanlage beim Ladungsempfänger oder der Umschlagsanlage oder der Waschwasserannahmestelle über die dafür vorgesehenen Anschlüsse unter der Bedingung, dass vor dem Waschen der jeweils geforderte Entladungsstandard A: besenrein oder nachgelenzt in den Laderäumen oder Ladetanks oder B: vakuumrein in den Laderäumen eingehalten worden ist. Enthält das Waschwasser absetzbare Substanzen (wie z. B. Partikel oder Sand), die die Kanalisation zusetzen können, sind diese Substanzen vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation nach Möglichkeit mittels geeigneter Mittel und Techniken abzuscheiden (z. B. in einem Absetzbecken oder über Koaleszenzabscheider). Die unter den Buchstaben a bis c genannten Annahmestellen (Kläranlage oder Wasseraufbereitungsanlage) müssen, sofern die innerstaatlichen Bestimmungen der Vertragsparteien dies vorsehen, zugelassen sein. Spalte 5: Abgabe des Waschwassers an Annahmestellen zur Sonderbehandlung S. Das Behandlungsverfahren hängt von der Art des Ladungsgutes ab, in der Regel Abfuhr des Waschwassers in eine geeignete Behandlungsanlage zur Aufbereitung (keine Abgabe an eine kommunale Kläranlage). Sofern durch eine entsprechende Bemerkung in Spalte 6 angezeigt, ist auch ein alternatives Verfahren, z. B. Aufspritzen auf die Lagerhaltung, möglich. Vor dem Waschen ist auch bei Sonderbehandlung des Waschwassers - sofern technisch möglich - mindestens der Entladungsstandard A (besenrein oder nachgelenzt) einzuhalten. Spalte 6: Hinweise zu Anmerkungen in den Fußnoten. Die Abgabe des Waschwassers in Anwendung der Entladungsstandards erfolgt entsprechend der Angaben in den Spalten 3 bis 6. Ein "X" in Spalte 3 oder 4 bedeutet, dass es verboten ist, Waschwasser auf diesem Weg zu entsorgen. Ist in Spalte 4 keine Angabe vorhanden, kann die Abgabe des Waschwassers dennoch auf diesem Weg erfolgen, sofern mindestens der in Spalte 3 angeführte Entladungsstandard eingehalten wird (ein strengerer Entladungsstandard ist immer erlaubt). Weitere Hinweise zur Anwendung der Tabelle Entsprechen die Laderäume oder Ladetanks vor dem Waschen nicht mindestens dem geforderten Entladungsstandard A oder B, ist eine Abgabe des Waschwassers zur Sonderbehandlung S erforderlich. Liegen Ladungsrückstände aus verschiedenen Gütern vor, richtet sich die Entsorgung nach dem Gut mit der strengsten Abgabe-/Annahmevorschrift in der Tabelle. Hierbei sind auch die dem Waschwasser zugesetzten Hilfsstoffe (z. B. Reinigungsmittel) zu berücksichtigen. Waschwasser, das Reinigungsmittel enthält, darf nicht ins Gewässer eingeleitet werden. Für die in Anhang III aufgeführten Güter, die mit Mineralöl oder anderen Stoffen verunreinigt sind, die eine Sonderbehandlung nach Anhang III erfordern, ist bei der Reinigung der Ladetanks oder der Laderäume eine Sonderbehandlung S des Waschwassers erforderlich. Bei Beförderung von Versandstücken wie zum Beispiel Fahrzeugen, Containern, Großpackmitteln, palettierter und verpackter Ware richtet sich die Abgabe-/Annnahmevorschrift nach den in diesen Versandstücken enthaltenen losen oder flüssigen Gütern, wenn infolge von Beschädigungen oder Undichtigkeiten Güter ausgelaufen oder ausgetreten sind. Niederschlagswasser und Ballastwasser aus waschreinen Laderäumen und Ladetanks kann in das Gewässer eingeleitet werden. Niederschlagswasser und Ballastwasser aus nicht waschreinen Laderäumen und Ladetanks kann in das Gewässer eingeleitet werden, wenn der in Spalte 3 geforderte Entladungsstandard nach dem Entladen des zuletzt beförderten Produkts eingehalten worden ist. Waschwasser von besenreinen Gangborden und von sonstigen leicht verschmutzten Oberflächen wie z. B. Lukendeckeln, Dächern usw. darf in das Gewässer eingeleitet werden. Die Abgabe von Waschwasser zur Sonderbehandlung ist, auch wenn in Spalte 5 nicht gefordert, grundsätzlich möglich. Vor dem Waschen ist auch bei Sonderbehandlung des Waschwassers - sofern technisch möglich - mindestens der Entladungsstandard A (besenrein oder nachgelenzt) einzuhalten. Tabelle 0 Land-, forstwirtschaftliche und verwandte Erzeugnisse ( einschl. lebende Tiere) Tabelle 1 Andere Nahrungs- und Futtermittel Tabelle 2 Feste mineralische Brennstoffe Tabelle 3 Erdöl, Mineralöl, -erzeugnisse, Gase Tabelle 4 Erze und Metallabfälle Tabelle 5 Eisen, Stahl und NE -Metalle (einschl. Halbzeug) Tabelle 6 Steine und Erden (einschl. Baustoffe) Tabelle 7 Düngemittel Tabelle 8 Chemische Erzeugnisse Tabelle 9 Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter 1) Beachte bezüglich der Anwendung der Entladungsstandards: Zum Waschwasser gehört auch das Niederschlags- oder Ballastwasser, das aus dem jeweiligen Laderaum oder Ladetank stammt (siehe Begriffsbestimmung in Artikel 5.01 Buichstabe l). Stand: 28. Dezember 2022

Anlage 17 Anlagenverzeichnis RSEB - Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen

Anlage 17 Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen Betriebserfahrungen zu den Absätzen 6.7.2.2.2, 6.7.2.2.7 und 6.8.2.1.9 ADR/RID über Widerstandsfähigkeit, Aus- schluss der Beeinträchtigung des Transportguts und die merkliche Schwächung des Werkstoffes: Verbindliche Erklärung über hinreichende Erfahrungen über die Korrosion des Werkstoffes unter Einwirkung des Transportgutes und Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportgutes. Dieser Nachweis kann durch Betriebsda- ten von transportablen Behältern erbracht werden. Er kann auch durch Betriebsdaten von stationären Behältern oder Anlagen erbracht werden, soweit diese auf Tanks übertragen werden können. Die Erklärung soll nach folgendem Muster abgegeben werden: Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen unter Einwirkung von Trans- portgütern Wir erklären, dass mit dem Tankwandungswerkstoff sowie dem Armaturenwerkstoff bei Transport auf / bei der Lagerung in der nachstehend aufgeführten Stoffe UN-Nummer Benennung Klasse Verpackungsgruppe unter Berücksichtigung einer maximal auftretenden Temperatur von in transportablen Behältern/stationären Behältern/Anlagen folgende Betriebserfahrungen vorliegen: Baujahr des transportablen Behälters/ stationären Behälters/ der stationären Anlage Transportgut Beaufschlagungszeit von bis Monate/Jahre ggf. Anzahl der inneren Prüfungen Prüfstelle Auf Grund dieser Betriebserfahrungen bestätigen wir, dass die Stoffe mit dem Werkstoff nicht gefährlich reagiert ha- ben, keine gefährlichen Stoffe erzeugt haben, den Werkstoff nicht merklich geschwächt haben und den zu befördern- den Stoff nicht beeinträchtigt haben. Name, Datum, Ort (rechtsverbindliche) Unterschrift Anlagen: Laboruntersuchungen Versuchsergebnisse aus Laboruntersuchungen Bemerkung: Ergibt die Beurteilung mit der angegebenen Nachweismethode, unter Beachtung der Randbedingungen, eine merkli- che Schwächung des Werkstoffes, so kann durch Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid eine gleichartige Sicherheit alternativ herbeigeführt werden, z. B. durch die Forderung nach einer Innenauskleidung, die Verkürzung des Prüfzeitraumes oder durch Korrosionszuschläge.

9 - Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter

9 - Fahrzeuge, Maschinen, sonstige Halb- und Fertigwaren, besondere Transportgüter 91 Fahrzeuge 12) 92 Landwirtschaftliche Maschinen 12) 93 Elektrotechnische Erzeugnisse, andere Maschinen Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 931 Elektrotechnische Erzeugnisse 12) 9314 Elektroabfälle (Elektronikschrott) X X S 939 Sonstige Maschinen, nicht spezifiziert ( einschl. Fahrzeugmotoren) 12) 94 Metallerzeugnisse 12) 95 Glas, Glaswaren, feinkeramische und andere mineralische Erzeugnisse 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 9512 Glas, gemahlen, Glasabfälle, -bruch, -scherben A 96 Leder, Lederwaren, Textilien, Bekleidung 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 961 Leder, zugerichtete Pelzfelle, Lederwaren 9610 Felle, Häute, Leder, Pelzwerk X A 962 Garne, Gewebe und verwandte Artikel 9620 Chemiefäden, -garne, Fäden und Garne aus pflanzlichen Spinnstoffen, aus Tierhaaren, aus Wolle, Filz, -waren, Gewebe und Stoffe, Jutesäcke, Planen, Seilerwaren, Teppiche, Watte X A 963 Bekleidung, Schuhe, Reiseartikel 9630 Bekleidung, Lederwaren, Pelzwaren, Textilien X A 97 Sonstige Halb- und Fertigwaren 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 972 Papier und Pappe 9721 Bitumenfilz, -papier, -pappe, Dachpappe, Filzpappe, Teerfilz, -papier, -pappe X X S 9722 Graupappe, Papiertapeten, Pergamentpapier, Wellpappe, Zellstoffwatte (Papierwatte) X A 9723 Kraftliner, Packpapier, Papier in Rollen, Zeitungsdruckpapier X A 973 Papier- und Pappewaren 9730 Papier-, Pappewaren X A 99 Besondere Transportgüter (einschl. Sammel- und Stückgut) 12) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 9999 Güter, nicht spezifiziert X X S 12) Bemerkungen: 12) für Versandstücke siehe Bestimmungen Nummer 8 Buchstabe d) Stand: 01. Januar 2018

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