Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente (weiter) zu entwickeln, die eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus auf der Angebots- und Nachfrageseite unterstützen. Mit diesen Instrumenten sollen Transparenz und Vergleichbarkeit sowie Sicht- und Buchbarkeit nachhaltiger Reiseelemente oder auch der gesamten Reisekette ermöglicht werden. Langjährige, regelmäßige Erhebungen - unter Beteiligung BMUV über ReFoPlan-Vorhaben - zeigen, dass die Einstellung der Bevölkerung zum umwelt- und sozialverträglichen Reisen kontinuierlich ansteigt. Trotz der hohen Einstellungswerte gibt es in der Umsetzung deutlich weniger Urlaubsreisen, bei denen tatsächlich auf Nachhaltigkeit geachtet wurde. In der Begründung wird u.a. eine mangelnde Auffindbarkeit entsprechender Angebote genannt. Zudem kann die Verantwortung für nachhaltig ausgerichtetes Reiseverhalten nicht alleine den Verbraucher*innen überlassen werden sondern ist bereits in die Angebotsgestaltung zu integrieren und transparent abzubilden. Hierfür sind Nachhaltigkeitszertifizierungen im Tourismus ebenso in der Diskussion wie einheitliche, vergleichbare Kriteriensets und Berechnungstools, um den CO2-Fußabdruck oder den 'ökologischen Rucksack' einer Reise bzw. ihrer Bestandteile abzubilden. Über Stakeholder-Beteiligungen, Branchendialoge u.ä. soll die Entwicklung unterstützt, die Instrumententauglichkeit diskutiert und ihre Umsetzung erprobt werden. Die Ergebnisse sind in geeigneten Formen (Veröffentlichungen, Online-Tools, Workshop / Konferenz) zu verbreiten und zur Anwendung vorzuschlagen
Gegenstand des von Kessel + Partner, IVT e.V. und BAG gemeinsam bearbeiteten Projekts ist die Entwicklung eines statistischen Modells, in dessen Rahmen die vom Statistischen Bundesamt laufend bzw. periodisch ermittelten aggregierten Aufkommens- und Leistungsdaten vom Gefahrguttransport (differenziert nach Gefahrgutklassen und Verkehrsrelationen) mit Individualdaten zur Struktur von Transportketten sowie zum Entscheidungsverhalten bei der Transportmittelwahl im Gefahrgutverkehr verknüpft werden, um die von Gral benötigten verkehrsträger- und streckenbezogenen Expositionsgrößen differenziert nach Gefahrklassen zu erhalten.
Weiterhin rege Nutzung von DB Rad+ App in Berlin • Seit Ende April 2023 wurden 10 Millionen Fahrrad-Kilometer getrackt • Als Dankeschön und zur Feier der neuen Fahrradservice-Stationen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erhalten Nutzerinnen und Nutzer am 3. Mai eine kostenlose Fahrrad-Wäsche am Bahnhof Charlottenburg Die Berlinerinnen und Berliner sind im vergangenen Jahr kräftig in die Pedale getreten: 10 Millionen Kilometer haben Radelnde in Berlin und Umland mit der App DB Rad+ gesammelt. Ende April 2023 hatten die Deutsche Bahn (DB) und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Start von DB Rad+ in Berlin und Umgebung verkündet. Mit der App wird klimafreundliche Mobilität gefördert und gleichzeitig werden Erkenntnisse über die wichtigsten Fahrradstrecken gewonnen. Ralf Thieme, Vorstand Personenbahnhöfe, DB InfraGO AG: „Wir freuen uns, dass immer mehr Menschen unsere App DB Rad+ nutzen. Mit 10 Millionen Kilometern haben die Berlinerinnen und Berliner in gut einem Jahr umgerechnet 250 Mal die Erde umrundet. Das ist ein großartiges Zeichen für die klimafreundliche Mobilität in Berlin. Die Nutzer:innen haben ihre gesammelten Kilometer bereits gegen über 10.000 DB-Reisegutscheine umgetauscht. Das zeigt: Bahn und Fahrrad harmonieren bestens, um nachhaltig unterwegs zu sein. Deshalb unterstützen wir die Kombination der beiden umweltfreundlichsten Verkehrsmittel, wo es nur geht, zum Beispiel auch mit immer mehr Fahrradparkplätzen an unseren Bahnhöfen.“ Claudia Stutz, Staatssekretärin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin: „Es ist schön zu sehen, dass in so kurzer Zeit mit der DB Rad+ App bereits 10 Millionen Kilometer in Berlin und Umgebung erradelt wurden, es immer mehr Prämienpartner gibt und wir damit ein attraktives Angebot für Radfahrerinnen und Radfahrer machen können. Mit den anonym gesammelten Radverkehrsdaten können die Senatsverwaltung für Mobilität und Verkehr sowie die Bezirke die Radinfrastruktur zielgerichteter planen. Die Daten stehen – neben vielen anderen Mobilitätsdaten – auf unserer Datenplattform zur Verfügung. Zuletzt sind die Daten in die Standortplanung der neuen Fahrradreparaturstationen geflossen. Für diese Unterstützung möchte ich mich bei allen Radlerinnen und Radlern dieser Stadt bedanken!“ Als Dankeschön veranstaltet das Team von DB Rad+ einen Aktionstag: Nutzerinnen und Nutzer können sich in der DB Rad+ App für den 3. Mai zwischen 10 und 18 Uhr eine kostenlose Fahrrad-Wäsche auf dem Vorplatz des Bahnhofs Berlin Charlottenburg buchen. Während der Wartezeit gibt es Getränke und Preise am Glücksrad zu gewinnen – auch für alle, die keinen der limitierten Slots bekommen. Mit dem Aktionstag feiern die Senatsverwaltung und DB Rad+ auch die neuen Fahrradservice-Stationen, von denen die ersten fünf Stationen am 29. April in Berlin-Mitte eröffnet wurden. Ziel der App ist es, die klimafreundliche Mobilität durch vernetzte Reiseketten aus Fahrrad und Bahn zu fördern. Mit der App sammelt die Senatsverwaltung anonymisierte Verkehrsdaten insbesondere zu hochfrequentierten Fahrradrouten – eine wichtige Grundlage für effiziente Verkehrsplanung. Das Aktionsgebiet enthält auch an Berlin angrenzende Regionen in Brandenburg, um die Wege der Rad fahrenden Pendlerinnen und Pendler über die Berliner Stadtgrenze hinaus besser nachvollziehen zu können. Die Erkenntnisse will die Senatsverwaltung nutzen, um die Radinfrastruktur zu verbessern, etwa für den Ausbau von Radschnellwegen. Die DB Rad+ App ist Teil des Förderprojektes „App-Gestützte Fahrraddatenakquise und Incentivierung des Fahrradfahrens für Berlin“ im Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Von dem digitalen Angebot profitiert die gesamte Fahrrad-Gemeinschaft einer Region. Denn die App zählt auch, wie viele Kilometer alle Nutzenden innerhalb eines Aktionsgebietes gemeinsam gesammelt haben. Viele Kilometer auf dem Gemeinschaftskonto bedeuten neue Angebote in der Region, beispielsweise ein kostenloser Check-up fürs Rad oder ein Waschtag am Bahnhof, an dem Nutzende kostenlos ihr Rad in einer mobilen Fahrradwaschanlage reinigen lassen können. Bundesweit haben Radfahrende bereits über 17 Millionen Kilometer in 21 Städten erradelt. Zugleich führt die DB Gespräche mit Städten und Gemeinden in ganz Deutschland, um weitere Aktionsgebiete anzubinden.
Dieser Leitfaden soll eine Hilfestellung im Hinblick auf die einheitliche Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten geben. Es werden Anforderungen und Berechnungsmöglichkeiten dargelegt, die sich aus der ISO 14083 ergeben, und neue Begriffe und Abkürzungen erläutert. Kontinuierliche Beispiele illustrieren die Anwendung der Norm und adressieren Herausforderungen, die bei der Anwendung der Norm auftreten können.
Beim Verbringen lebender Wirbeltiere innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport maßgeblich. Diese Verordnung stellt insbesondere Anforderungen an die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen sowie an die Schulung des Personals (EU-einheitlicher Befähigungsnachweis bei Nachweis entsprechender Sachkunde). Zulassungspflichtig sind alle Transportunternehmer, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren. Dies betrifft jede natürliche oder juristische Person, die entweder auf eigene Rechnung oder für Dritte Tiere befördert. Ergänzt wird das EU-Recht durch die nationale Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 des Rates ( Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Sachsen-Anhalt will den Tierschutz bei Lebendtiertransporten von Nutztieren mittels Runderlass weiter verbessern. Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dabei als Grundlage zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Erlass bezieht sich sowohl auf Tiertransporte innerhalb der EU als auch auf Transporte in Drittländer. Er stellt insbesondere klar, welche Voraussetzungen immer vorliegen müssen, damit ein Transport abgefertigt oder aber versagt werden muss. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Im Rahmen der tierschutzrechtlichen Tiertransportkontrollen werden die Transportfahrzeuge sowie die Tiere an den Versandorten, während des Transportes, an den Aufenthalts- und Umladeorten, bei der Ankunft am Bestimmungsort sowie auf Märkten begutachtet. Dabei sind besondere Bestimmungen über amtliche Kontrollen und Maßnahmen der zuständigen Behörden in Bezug auf Tierschutzauflagen festgelegt worden. Diese beziehen sich auf den Grundsatz, dass Tierschutzkontrollen auf allen relevanten Stufen entlang der Lebensmittelkette durchgeführt werden und auf Grundsätzen der Kontrollen im Zusammenhang mit Tiertransporten. Dazu gehören: die Überprüfung der Transportfähigkeit der zu transportierenden Tiere, die Überwachung und Kontrolle der zulässigen Transportdauer und das Ergreifen von amtlichen Maßnahmen zur Minimierung der Zeiten zwischen der Transportverladung und der Abfahrt des Transportmittels. Tierschutzrechtliche Transportkontrollen sowie dabei auftretende Beanstandungen 2015 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anzahl der Kontrollen 5.485 5.504 9.119 9.768 9.572 9.890 Beanstandungen 128 64 246 229 196 158 Beanstandungsrate in Prozent 2,33 1,2 2,7 2,3 2,0 1,6 Um die geltenden tierschutzrechtlichen Regelungen innerhalb Deutschlands einheitlich durchführen zu können, hat die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz das Handbuch Tiertransporte erarbeitet und beschlossen. Das Handbuch wird laufend aktualisiert, zuletzt 2020. Das Handbuch Tiertransporte enthält Vollzugshinweise (konkrete Auslegungshinweise und Checklisten) für die zuständigen Behörden zur Beurteilung der rechtskonformen Umsetzung der einschlägigen tierschutzrechtlichen Regelungen beim Transport von Tieren und Hinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Tiertransportverordnung und der nationalen Tiertransportverordnung sicherstellen sollen. Die jährlich an die EU-Kommission gerichtete Berichterstattung zu Tierschutzkontrollen beim Transport gibt Auskunft über die Anzahl der stattgefundenen Tiertransporte (am Verladeort, am Bestimmungsort, auf Land- und Bundesstraßen), die Kontrollhäufigkeit sowie die vorgefundenen Verstöße.