Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 138/07 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 138/07 Magdeburg, den 25. Oktober 2007 Logistikkonzept sieht Ausbau der Binnenschifffahrt vor Die Binnenschifffahrt ist von größter Bedeutung für die Logistikstrategie von Sachsen-Anhalt. „Aufgrund der rasanten Entwicklung auf dem Transportsektor müssen wirtschaftliche Schifffahrtsbedingungen gewährleistet werden“, sagte der Staatssekretär im Landesverkehrsministerium, Dr. Hans-Joachim Gottschalk, heute in Halle. Angesichts der enormen Entwicklung vor allem im Hamburger Hafen müssten für die umweltverträgliche Bewältigung der Hinterlandverkehre vermehrt Binnenschiffe in die Transportketten eingebunden werden. Sie verfügten als einzige Verkehrsmittel noch über erhebliche Kapazitätsreserven. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes müsse bis zum Jahr 2010 die erforderlichen Maßnahmen an der Elbe abschließen, um von Geesthacht bis Dresden durchgängig eine Fahrrinnentiefe von 1,60 Meter zu gewährleisten. Der Bau des Schleusenkanals Tornitz (ohne Wehr) werde die ganzjährige wirtschaftliche Befahrbarkeit der Saale ermöglichen. Hier stehe die Einleitung des Raumordnungsverfahrens kurz bevor. Darüber hinaus unterstütze das Land Forschungsprojekte, die zur Lösung der steigenden Verkehrsprobleme in der Region Halle/Leipzig beitragen und neue, qualitätsgerechte Informationsdienste für die Branche entwickeln sollen, betonte Gottschalk weiter. Dadurch werde die Attraktivität des Logistikstandortes Sachsen-Anhalt auch unter Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes noch weiter erhöht. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
Weiterhin rege Nutzung von DB Rad+ App in Berlin • Seit Ende April 2023 wurden 10 Millionen Fahrrad-Kilometer getrackt • Als Dankeschön und zur Feier der neuen Fahrradservice-Stationen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erhalten Nutzerinnen und Nutzer am 3. Mai eine kostenlose Fahrrad-Wäsche am Bahnhof Charlottenburg Die Berlinerinnen und Berliner sind im vergangenen Jahr kräftig in die Pedale getreten: 10 Millionen Kilometer haben Radelnde in Berlin und Umland mit der App DB Rad+ gesammelt. Ende April 2023 hatten die Deutsche Bahn (DB) und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Start von DB Rad+ in Berlin und Umgebung verkündet. Mit der App wird klimafreundliche Mobilität gefördert und gleichzeitig werden Erkenntnisse über die wichtigsten Fahrradstrecken gewonnen. Ralf Thieme, Vorstand Personenbahnhöfe, DB InfraGO AG: „Wir freuen uns, dass immer mehr Menschen unsere App DB Rad+ nutzen. Mit 10 Millionen Kilometern haben die Berlinerinnen und Berliner in gut einem Jahr umgerechnet 250 Mal die Erde umrundet. Das ist ein großartiges Zeichen für die klimafreundliche Mobilität in Berlin. Die Nutzer:innen haben ihre gesammelten Kilometer bereits gegen über 10.000 DB-Reisegutscheine umgetauscht. Das zeigt: Bahn und Fahrrad harmonieren bestens, um nachhaltig unterwegs zu sein. Deshalb unterstützen wir die Kombination der beiden umweltfreundlichsten Verkehrsmittel, wo es nur geht, zum Beispiel auch mit immer mehr Fahrradparkplätzen an unseren Bahnhöfen.“ Claudia Stutz, Staatssekretärin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin: „Es ist schön zu sehen, dass in so kurzer Zeit mit der DB Rad+ App bereits 10 Millionen Kilometer in Berlin und Umgebung erradelt wurden, es immer mehr Prämienpartner gibt und wir damit ein attraktives Angebot für Radfahrerinnen und Radfahrer machen können. Mit den anonym gesammelten Radverkehrsdaten können die Senatsverwaltung für Mobilität und Verkehr sowie die Bezirke die Radinfrastruktur zielgerichteter planen. Die Daten stehen – neben vielen anderen Mobilitätsdaten – auf unserer Datenplattform zur Verfügung. Zuletzt sind die Daten in die Standortplanung der neuen Fahrradreparaturstationen geflossen. Für diese Unterstützung möchte ich mich bei allen Radlerinnen und Radlern dieser Stadt bedanken!“ Als Dankeschön veranstaltet das Team von DB Rad+ einen Aktionstag: Nutzerinnen und Nutzer können sich in der DB Rad+ App für den 3. Mai zwischen 10 und 18 Uhr eine kostenlose Fahrrad-Wäsche auf dem Vorplatz des Bahnhofs Berlin Charlottenburg buchen. Während der Wartezeit gibt es Getränke und Preise am Glücksrad zu gewinnen – auch für alle, die keinen der limitierten Slots bekommen. Mit dem Aktionstag feiern die Senatsverwaltung und DB Rad+ auch die neuen Fahrradservice-Stationen, von denen die ersten fünf Stationen am 29. April in Berlin-Mitte eröffnet wurden. Ziel der App ist es, die klimafreundliche Mobilität durch vernetzte Reiseketten aus Fahrrad und Bahn zu fördern. Mit der App sammelt die Senatsverwaltung anonymisierte Verkehrsdaten insbesondere zu hochfrequentierten Fahrradrouten – eine wichtige Grundlage für effiziente Verkehrsplanung. Das Aktionsgebiet enthält auch an Berlin angrenzende Regionen in Brandenburg, um die Wege der Rad fahrenden Pendlerinnen und Pendler über die Berliner Stadtgrenze hinaus besser nachvollziehen zu können. Die Erkenntnisse will die Senatsverwaltung nutzen, um die Radinfrastruktur zu verbessern, etwa für den Ausbau von Radschnellwegen. Die DB Rad+ App ist Teil des Förderprojektes „App-Gestützte Fahrraddatenakquise und Incentivierung des Fahrradfahrens für Berlin“ im Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Von dem digitalen Angebot profitiert die gesamte Fahrrad-Gemeinschaft einer Region. Denn die App zählt auch, wie viele Kilometer alle Nutzenden innerhalb eines Aktionsgebietes gemeinsam gesammelt haben. Viele Kilometer auf dem Gemeinschaftskonto bedeuten neue Angebote in der Region, beispielsweise ein kostenloser Check-up fürs Rad oder ein Waschtag am Bahnhof, an dem Nutzende kostenlos ihr Rad in einer mobilen Fahrradwaschanlage reinigen lassen können. Bundesweit haben Radfahrende bereits über 17 Millionen Kilometer in 21 Städten erradelt. Zugleich führt die DB Gespräche mit Städten und Gemeinden in ganz Deutschland, um weitere Aktionsgebiete anzubinden.
Dieser Leitfaden soll eine Hilfestellung im Hinblick auf die einheitliche Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten geben. Es werden Anforderungen und Berechnungsmöglichkeiten dargelegt, die sich aus der ISO 14083 ergeben, und neue Begriffe und Abkürzungen erläutert. Kontinuierliche Beispiele illustrieren die Anwendung der Norm und adressieren Herausforderungen, die bei der Anwendung der Norm auftreten können.
Dieser Leitfaden soll eine Hilfestellung im Hinblick auf die einheitliche Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten geben. Es werden Anforderungen und Berechnungsmöglichkeiten dargelegt, die sich aus der ISO 14083 ergeben, und neue Begriffe und Abkürzungen erläutert. Kontinuierliche Beispiele illustrieren die Anwendung der Norm und adressieren Herausforderungen, die bei der Anwendung der Norm auftreten können.
Mit Bus und Bahn sicherer und umweltfreundlicher unterwegs Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug. Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …). Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle. Gewusst wie Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Gegensatz zum Autofahren können Sie die Zeit aktiv zum Arbeiten oder Lesen nutzen. Fahrzeug = "Stehzeug" Quelle: Umweltbundesamt Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Fahrkarten rechtzeitig buchen: Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen. Durchblick bei den Fahrkosten behalten: Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick. Deutschlandticket: Mit dem Deutschlandticket können Sie für 49 Euro im Monat (Stand Juli 2023) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar. Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden. Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen. BahnCard: Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets. BahnCard 25: Sie erhalten nicht nur 25 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung), sondern auch auf Sparangebote im Fernverkehr (mit Zugbindung). BahnCard 50: Sie erhalten 50 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung). Bei Sparangeboten im Fernverkehr (mit Zugbindung) gibt es 25 % Nachlass. BahnCard 100: Sie (und Ihr Fahrrad) reisen deutschlandweit im Nah- oder Fernverkehr kostenfrei. Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der Bahn . Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: … gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt: Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung im Bus- und Bahnverkehr in Deutschland in der Regel kostenlos. Kinder unter 15 Jahren reisen in Begleitung eines Reisenden (ab 15 Jahren) bei der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden gratis, ab sechs Jahren müssen sie in den Fahrschein eingetragen werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Die kostenfreie Mitnahme gilt beim Deutschlandticket nicht für Kinder von 6-14 Jahren und auch bei Ländertickets gibt es abweichende Regelungen. Reisen die Kinder (ab 6 Jahren) bei der Bahn alleine, benötigen sie ein Ticket, erhalten aber 50 % Rabatt. In Verkehrsverbünden gibt es im Allgemeinen Kindertarife. Jugendliche (ab 15 Jahren) müssen in der Regel den vollen Ticketpreis für Erwachsene zahlen. Für Jugendliche (bis 18 Jahre) gibt es eine sehr günstige Jugend BahnCard 25. Auch junge Erwachsene unter 27 Jahre bekommen die BahnCards 25, 50 und 100 unter dem Label My BahnCard zu einem reduzierten Preis. Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche. Jobtickets nutzen: Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an. Weitere Sparmöglichkeiten: In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten: Im Fernverkehr bieten die Bahn AG und private Eisenbahnunternehmen wie Flixtrain vielfach günstige Fernverkehrstickets an (meist in Form von Frühbucherrabatten). Dies kann v. a. außerhalb von Hauptreisezeiten und Hauptrouten zu günstigen Preisen führen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die besonderen Stornierungsbedingungen sowie die meist daran gekoppelten Zugbindungen. Für kleine Gruppen bis 5 Personen sind im Nah- und Regionalverkehr häufig Ländertickets günstiger als Einzeltickets. Darüber hinaus gibt es Gruppenkarten bei der Bahn und in Verkehrsverbünden in der Regel ab 6 Personen. Gruppenkarten sollten mit genügend zeitlichem Vorlauf gebucht werden. Gruppentickets im Nahverkehr sind nicht online buchbar. In Verkehrsverbünden bieten Tages- und Mehrfahrtenkarten – abhängig von den zurückgelegten Strecken – gewisse Einsparmöglichkeiten gegenüber Einzelfahrscheinen. Fahrgastrechte wahrnehmen: Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können: Fernverkehr: Ab 60 Minuten Verspätung können Sie 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Diesen Anspruch können Sie bei der DB per Fahrgastformular oder – sofern Sie das Ticket über ein Kundenkonto bei der DB online oder bei Flixtrain gekauft haben – auch einfach online geltend machen. Verpassen Sie mit zuggebundener Fahrkarte (z. B. Super-Sparpreis- oder Sparpreis-Tickets der DB) aufgrund eines verspäteten Zuges einen Fernverkehrszug, können Sie die Fahrt auch mit einem anderen als dem auf der Fahrkarte eingetragenen Zug fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Anschlusszug vom gleichen Unternehmen betrieben wird. Nahverkehr: Im Nahverkehr besteht generell keine Zugbindung. Sie können mit Ihrer Fahrkarte daher auch andere Regionalzüge zur Weiterfahrt an Ihr Ziel nutzen. Falls ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, können Sie einen höherwertigen Zug (z. B. IC, EC oder ICE) zur Weiterfahrt nutzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie eine erheblich ermäßigte Fahrkarte (z. B. ein Deutschlandticket) haben. Reiseketten: Beachten Sie, dass Sie Entschädigungsansprüche für verspätete Züge nur geltend machen können, sofern der verspätete Zug auch Teil Ihrer Fahrkarte ist. Nutzen Sie z. B. zusätzlich ein Bus- oder das Deutschlandticket als Zubringer zum Fernverkehr, können Sie im Verspätungsfall von Bus oder Regionalzug keine Entschädigung verlangen. Das kann bei Reisen mit zuggebundenen Tickets ärgerlich werden: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Regionalzugs ihren ICE, IC- oder EC-Anschluss, erhalten Sie keine Entschädigung und zusätzlich erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets im Fernverkehr ersatzlos. Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der Website des Eisenbahnbundesamtes oder des Europäischen Verbraucherzentrums . Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (söp) um Hilfe bitten. Was Sie noch tun können: Üben Sie Bus und Bahn fahren, vor allem auch mit Kindern. Positive Familienerlebnisse bei der Reise schaffen die Basis für eine langfristige Bindung an umweltfreundliche Verkehrsmittel. Nutzen Sie Apps oder Webseiten, die Ihnen stets die schnellste Verbindung sowie Verspätungen anzeigen. Flächendeckend ist dies z. B. mit der App "DB Navigator" der Deutschen Bahn möglich. Urlaub mit Bus und Bahn: Damit kommen Sie auch in entlegene Urlaubsregionen. Oft gibt es spezielle Urlaubstickets oder Gästekarten, die eine ermäßigte oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV in der Urlaubsregion ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag Urlaubsreisen . Auch Fernlinienbusse verkehren vor allem zwischen mittleren und größeren Städten oder Knotenpunkten wie Flughäfen und sind eine umweltfreundliche und preiswerte Alternative. Entlastung von schwerem Reisegepäck bieten verschiedene "Gepäck-Dienste". Wenn Sie mit dem Pkw von außerhalb der Stadt kommen, nutzen Sie die vorhandenen Park&Ride-Angebote. Hintergrund Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. So kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 30 und 40 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern Fahrleistung im Jahr kostet ein Auto in der Golfklasse bis zu 500 Euro im Monat. Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 49 Euro pro Monat genutzt werden. Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 164-mal höher als bei der Bahn. Umweltsituation: Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich. In Deutschland sind knapp 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen. Pro Kilometer emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 166 Gramm Treibhausgase (Bezugsjahr 2022) . Der Schienen- und Busverkehr sind hinsichtlich des CO 2 - und Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen. Ein Linienbus im ÖPNV verbraucht bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer etwa ein Drittel weniger Kraftstoff gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere Treibhausgas -Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Gesetzeslage: Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme Witterung oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das Eisenbahnbundesamt zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Marktdaten Mobilität (Daten zur Umwelt) Emissionsdaten des Verkehrs ( UBA -Themenseite) Öffentlicher Personennahverkehr (UBA-Themenseite) Bezugsjahr 2022
Abfallmanagement in Russland und weiteren GUS-Staaten Seit mehreren Jahren unterstützt das UBA im Rahmen des Beratungshilfeprogramms die Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) bei der Entwicklung effektiver Abfallmanagementstrukturen. Im Rahmen von Seminaren und Workshops im Mai und Juni 2017 wurden gezielt Akteure aus Politik, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen beraten und fortgebildet. Seit über 15 Jahren führt das UBA Projekte zum Thema Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Beratungshilfeprogramms für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie weiteren an die EU angrenzenden Staaten durch. Dazu gehört auch der Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten. Vom 15. bis 19. Mai 2017 veranstaltete das UNIDO-Zentrum Moskau mit Unterstützung des UBA die „E-Waste Academy for Manager and Policy Makers“. Dabei nutzten Repräsentanten von Ministerien, Behörden, Wirtschaftsverbänden sowie Nichtregierungsorganisationen der GUS-Länder Aserbaidschan, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan und Usbekistan die Möglichkeit, sich über internationale Regelungen zu informieren und praxisbezogene Kenntnisse zu erwerben. In Vorträgen, Seminaren und praktischen Übungen lernten die über 30 Teilnehmenden, wie man z.B. ein Unternehmen zur Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Übereinstimmung mit jeweiligen gesetzlichen Anforderungen etablieren kann oder grenzübergreifende Transportketten effektiv vernetzt. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieses Projektes bildeten die erarbeiteten beispielhaften Aktionspläne zur Entwicklung eines umweltschonenden und Sammel- und Verwertungssystems. Am 28. Juni 2017 veranstaltete das Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen der Russischen Föderation in Moskau das internationale Seminar „Russian legal framework and best European practice on waste management: possible combination of approaches to environmental protection”. Gemeinsam mit den Partnerländern Deutschland, Frankreich und den Niederlanden sowie der EU-Vertretung lud es Vertreterinnen und Vertreter föderaler und regionaler mit Abfallwirtschaftsfragen befasster Institutionen sowie Unternehmen zu diesem Expertentreffen, um aktuelle europäische Entwicklungen und Erfahrungen sowie zukünftige Kooperationen im Abfallbereich zu besprechen. In einem Fachvortrag erläuterte ein Mitarbeiter des UBA die Grundprinzipien der Organisation der deutschen Abfallwirtschaft. Die Veranstaltung fand im Rahmen der auf Umweltzusammenarbeit im Ostseeraum ausgerichteten St. Petersburg-Initiative statt ( www.spbinitiative.ru ). Flankierend fanden Gespräche zwischen den deutschen und russischen Umweltexperten statt, um zukünftige gemeinsame Aktivitäten insbesondere zur Beratung der Regionen der Russischen Föderation zu besprechen. Diese haben vertieftes Interesse an organisatorischen und finanziellen Fragen der Abfallwirtschaft. Solche Expertentreffen, Fachworkshops sowie die dabei stattfindenden bilateralen Gespräche tragen zu einer intensiveren Zusammenarbeit auch zwischen den Fachleuten in den Partnerländern des Beratungshilfeprogramms bei und fördern so ihren Austausch von Wissen und Erfahrungen.
Leitfaden zur Treibhausgas-Berechnung im Transportsektor Bei Transporten von Passagieren und Fracht entstehen Treibhausgase (THG) – nicht nur durch die tatsächlichen Transportaktivitäten, sondern auch infolge der Prozesse an den einzelnen Standorten oder durch Dienstleistungen. Im Auftrag des UBA wurde ein Leitfaden erstellt, welcher Hinweise für die einheitliche Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten gibt. Die Quantifizierung von THG-Emissionen im Transportsektor spielt schon jetzt eine große Rolle und wird durch die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen noch an Bedeutung gewinnen: Die neue EU-Richtlinie zur unternehmensbezogenen Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss in Deutschland bis Juli 2024 umgesetzt werden. Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert erhalten wie die Finanzinformationen eines Unternehmens. Zu den umweltbezogenen Themen gehört auch der Bereich Klimaschutz und damit die Quantifizierung der THG-Emissionen. Eine entsprechende Grundlage hat die im März 2023 veröffentlichte Norm ISO 14083 „Greenhouse gases – Quantification and reporting of greenhouse gas emissions arising from transport chain operations“ mit der internationalen Vereinheitlichung der Berechnung und Berichterstattung von Emissionen aus (globalen) Transportketten geschaffen. Das Umweltbundesamt hat nun einen Leitfaden herausgegeben, welcher auf der ISO 14083 aufbaut und als Hilfestellung für die Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten dienen soll. In diesem Leitfaden werden Anforderungen und Berechnungsmöglichkeiten dargelegt, die sich aus der ISO 14083 ergeben, und neue Begriffe und Abkürzungen erläutert. Fallbeispiele – sowohl bezogen auf den Güterverkehr als auch auf den Personenverkehr – illustrieren die Anwendung der Norm und adressieren Herausforderungen, die im Zuge dieser Anwendung auftreten können. Der Leitfaden bietet somit eine praxisnahe Anleitung für die THG-Bilanzierung von Transporten und Hubs, zum Beispiel zur Informationserstellung über die Klimawirkung von Transporten und Güterumschlägen bzw. Personentransfers. Damit ist er sowohl für Unternehmen aus der Transportbranche (z. B. Verkehrsverbünde, Verlader, Spediteure) als auch für Unternehmen anderer Bereiche, bei denen Transporte in der THG-Berichterstattung eine Rolle spielen, und viele weitere Anwendungen interessant.
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Landwirtschaftsministerium gibt Runderlass zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte heraus Angesichts der erschütternden Filmberichte über eklatante Tierschutzverstöße bei langen, grenzüberschreitenden Beförderungen von Nutztieren will das Land den Tierschutz bei Lebendtiertransporten weiter verbessern. Das wichtigste Element ist dabei ein Runderlass zur tierschutzrechtlichen Abfertigung langer, grenzüberschreitender Transporte mit ermessensleitenden Vorgaben an die Landkreise und kreisfreien Städte, die für die tierschutzrechtliche Abfertigung dieser Transporte zuständig sind. Der Entwurf des Runderlasses wurde heute im Kabinett vorgestellt und wird noch in dieser Woche herausgegeben. Tiere dürfen über lange Strecken nur befördert werden, wenn alle Anforderungen für einen tierschutzgerechten Transport erfüllt sind. Der Runderlass gibt den Tierschutzbehörden detaillierte Kriterien vor, die sie bei ihrer Entscheidung über eine Abfertigung unterstützen. Insbesondere dann, wenn der Bestimmungsort in einem Drittland liegt. So ist beispielsweise bei einer Voraussage von über 30°C Außentemperatur in Bereichen der Transportstrecke eine Abfertigung durch die Behörde auszusetzen, die bedarfsgerechte Versorgung aller Tiere für die gesamte Dauer des Transportes durch den Organisator des Transportes sicher zu stellen und durch ihn ein Zugriff auf die Navigationssystemdaten des Transportfahrzeuges zu ermöglichen. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erläuterte das Ziel des Erlasses: ?Tiertransporte müssen sich am Tierwohl orientieren. Dazu gibt es klare gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind und im Sinne des Tierwohls ausgelegt werden sollen. Es ist wichtig, dass alle Akteure in der Transportkette ihren Verpflichtungen nachkommen, seien es Landwirte, Transportunternehmen oder Tierärzte. Es gilt immer die Maßgabe der europäischen Transportverordnung: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.? Grundsätzlich sind die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Bedingungen sicherzustellen. Am 29. Mai 2019 bringt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Tierschutzverbände, Landwirtschaftsverbände, die Tierärzteschaft und Behörden am ?Runden Tisch Tierschutz? zusammen, um über Strategien und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation beim Tiertransport zu beraten. Dabei hat das Landwirtschaftsministerium mit dem Ministerium für Inneres und Sport einen wichtigen Partner an seiner Seite. Effektive Straßenkontrollen von Tiertransportfahrzeugen gelingen nur gemeinsam im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten. Die Tierschutzbehörden und die Polizei intensivieren gegenwärtig ihre Zusammenarbeit und führten im April 2019 im Norden des Landes eine zweitägige gemeinsame Fortbildung Tiertransporte durch. Eine zweite gemeinsame Veranstaltung für den Süden findet Ende September 2019 statt. Mehr Informationen: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutz-in-nutztierhaltungen/ Der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König: https://mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter/ /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 229/08 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 229/08 Magdeburg, den 21. Oktober 2008 IMG wirbt auf Logistik-Kongress in Berlin für Sachsen-Anhalt Haseloff: Infrastruktur und geografische Lage machen Land als Logistikstandort interessant Persönlichkeiten und Themen, die in Zeiten der Globalisierung Logistiker aus Industrie, Handel, Dienstleistungen und Wissenschaft weltweit interessieren, präsentiert die Bundesvereinigung Logistik (BVL) auf ihrem 25. Kongress vom 22. bis 24. Oktober 2008. Auf der begleitenden Fachausstellung präsentieren mehr als 200 Aussteller ihr Know-how und Leistungsspektrum in Sachen Logistik, darunter aus Sachsen-Anhalt das Fraunhofer Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung in Magdeburg, die Hermes Warehousing Solutions GmbH in Haldensleben sowie die Investitions- und Marketinggesellschaft des Landes als Promoter für die Logistik-Drehscheibe Sachsen-Anhalt. ¿Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der bedeutendsten Logistikstandorte in Deutschland entwickelt¿, schätzt Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff ein. ¿Die Hauptgründe dafür liegen einerseits im hervorragenden Infrastruktursystem sowie andererseits in der geografischen Lage zwischen den wirtschaftsstarken westlichen Ländern und den aufstrebenden Wirtschaftsregionen Mittel- und Osteuropas.¿ So werde Sachsen-Anhalt auch künftig von steigenden Güterflüssen zwischen Ost und West profitieren. Haseloff: ¿Gute Verkehrsinfrastruktur, optimale Transportketten, die Verknüpfung aller Verkehrsträger und die Entwicklung neuer intelligenter Logistiksysteme gehen im Land Hand in Hand. Gemeinsam schaffen Politik und Wissenschaft innovative Lösungen für den internationalen Warenverkehr.¿ Logistikexperte Prof. Michael Schenk, Institutsleiter des Fraunhofer IFF, setzt viele Erwartungen in Deutschlands wichtigsten Logistik-Kongress: ¿Die jährliche Präsentation des Fraunhofer IFF auf dem Deutschen Logistik-Kongress in Berlin ist einer der wichtigsten Termine in unserem Institutskalender. Die Logistik, insbesondere das Thema der effizienten und sicheren Warenketten ist schließlich einer unserer Schwerpunkte. Wir treffen hier viele unserer Kunden und Partner und kommen meist mit spannenden Forschungsaufträgen wieder zurück nach Magdeburg.¿ Gut 3500 Teilnehmer erwartet die BVL zum 25. Deutschen Logistikkongress in Berlin. Im Fokus stehen die dynamisch wachsenden Regionen der Welt ¿ die BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China. Unter dem Motto ¿Werte schaffen ¿ Kulturen verbinden¿ schildern Referenten aus 15 Ländern Erfahrungen, Erfolge und Perspektiven. Zu den spannenden Themen gehören zudem Logistiktechnologien im 21. Jahrhundert, Trends und Strategien im internationalen Logistikmanagement sowie die Herausforderungen bei der Entwicklung einer wirklich international integrierten Organisation. Von 1991 bis 2007 wurden im Bereich Logistik und logistische Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt mehr als 356 Millionen Euro investiert. Der Flughafen Leipzig/Halle entwickelt sich zum Global Player. Allein DHL, die Logistik-Tochter der Deutschen Post World Net, schlägt täglich bis zu 2000 Tonnen Fracht an ihrem neuen Europadrehkreuz um. Auch Unternehmen wie Dachser, Schenker, Rossmann, die Otto-Group, Edeka, die Deutsche Post, Lidl und Mobis Parts Europe genießen die Zentralität des Standorts im erweiterten Europa. Der Stand der Investitions- und Marketinggesellschaft befindet sich im Hotel InterContinental, Gang Köpenick unter der Standnummer TI/06. Nachfragen richten Sie bitte an die Pressestelle der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt telefonisch unter 0391/ 567-7070 oder per E-Mail an jennifer.heinrich@img-sachsen-anhalt.de. Hintergrund-Informationen unter: www.investieren-in-sachsen-anhalt.de oder www.invest-in-saxony-anhalt.com Kontakt auf der Messe: Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Beate Richter Projektmanagerin Kantstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 (0) 391 ¿ 568 9924 Mobil.: +49 (0) 1515 - 2626461 Fax.: +49 (0) 391 ¿ 568 9950 beate.richter@img-sachsen-anhalt.de www.investieren-in-sachsen-anhalt.de; www.invest-in-saxony-anhalt.com Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 35/01 Magdeburg, den 8. März 2001 Bundesrat entscheidet morgen über Gesetzentwurf Heyer: "Schwarzarbeiter und Lohndrücker gehören nicht ans Lkw-Lenkrad" Vor der morgigen Entscheidung des Bundesrates hat Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) nachdrücklich dazu aufgerufen, den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr unverändert anzunehmen. "Wenn wir unsere heimischen Speditions- und Transportunternehmen vor in- und ausländischen Billiganbietern schützen wollen, wenn wir für mehr Sicherheit auf unseren Autobahnen und Straßen sorgen wollen, dann müssen klare gesetzliche Regelungen her. Schwarzarbeiter und Lohndrücker gehören nicht ans Lkw-Lenkrad", sagte Heyer heute in Magdeburg. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder, der einen Transportauftrag erteilt, dafür verantwortlich ist, dass in der gesamten Transportkette keine Transportunternehmer tätig werden, die nicht im Besitz einer güterkraftverkehrsrechtlichen Genehmigung sind oder die Schwarzarbeiter beschäftigen. Damit sollen Produzenten getroffen werden, die sich durch den Einsatz von Billiglohnunternehmen unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen und angesichts des Verdrängungswettbewerbs im Transportgewerbe oft am längeren Hebel sitzen. Jürgen Heyer: "Die verladende Wirtschaft muss selbst die Verantwortung dafür übernehmen, dass in ihrem Auftrag keine ,schwarzen Schafe` fahren. Das funktioniert nur, wenn die Auftraggeber endlich wieder faire Preise zahlen." Der Minister begrüßte die konstruktive Mitwirkung des Speditionsgewerbes am Gesetzgebungsverfahren: "Das ist ein gutes Beispiel, wie man auch in anderen Branchen illegale Beschäftigung und Sozialdumping bekämpfen kann." Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
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