Grundsatz im Regionalplan, mit dem die Trassensicherung für den Neubau von Straßen vor anderen möglichen Nutzungen Priorität hat.(nachrichtlich Übernahme der Daten aus dem Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr ,FEV) Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)
Ziel im Raumordnungsplan, mit dem bestehende Eisenbahnstrecken, die nicht mehr für den Personenverkehr genutzt werden, vor einer Entwidmung (Freistellung von Bahnbetriebszwecken) geschützt werden sollen. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)
Grundsatz im Regionalplan, mit dem die Trassensicherung für den Neubau von Straßen vor anderen möglichen Nutzungen Priorität hat. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)
Ziel im Regionalplan, mit dem eine Trassensicherung für den Neubau von Straßen erfolgt. Damit soll eine Nutzung dieser Trassenbereiche, die eine künftige Realisierung ausschließen würde, vermieden werden. Datenherkunft:-Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008)