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Vergasungsprozesse mit integrierter Überschussstromeinbindung zur flexiblen Stromerzeugung und Herstellung synthetischer Energieträger aus Reststoffen, Teilvorhaben: Thermochemie und -physik (TCP)

Fortführung der deutschen Beteiligung am Task 28 'Social Science of Wind Energy Acceptance' (Phase 4), Teilvorhaben: IZES

Fortführung der deutschen Beteiligung am Task 28 'Social Science of Wind Energy Acceptance', Teilvorhaben: MSH

Toxicological evaluation of indoor air pollutants, subproject 4: Toxicological evaluation of selected pollutants as basis for the derivation of indoor air guide values

Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: Forschungsbericht

Toxikologische Bewertung von Innenraumschadstoffen - Teilprojekt 4: Toxikologische Bewertung von ausgewählten Schadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten

Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Innenraumluft. Grundsätzlich werden zwei Richtwerte vorgeschlagen: Der Richtwert II (RW II) stellt einen wirkungsbezogenen Wert dar, der sich auf die toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Berücksichtigung von Extrapolationsfaktoren stützt. Bei Erreichen bzw. Überschreiten des RW II besteht unverzüglich Handlungsbedarf, da diese Konzentration geeignet ist, insbesondere bei Daueraufenthalt in den Räumen die Gesundheit empfindlicher Personen einschließlich Kindern zu gefährden. Demgegenüber stellt der Richtwert I (RW I) die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft dar, bei der im Rahmen einer Einzelstoffbetrachtung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslanger Exposition von empfindlichen Personen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im vorliegenden Bericht werden die Daten zum Vorkommen und zur Toxizität der ausgewählten Verbindungen zusammengestellt und bewertet, mit Schwerpunkt auf der inhalativen Exposition. Auf Grundlage dieser Daten werden Vorschläge zur Ableitung der Richtwerte I und II vorgelegt. Dabei wird der gegenwärtige Stand der Diskussion im Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) aufgegriffen. Die abschließende Bewertung und Ableitung von Richtwerten ist jedoch dem AIR vorbehalten. Quelle: Forschungsbericht

Umwelt-Survey für Kinder - Analytik und Auswertung: Bestimmung von Pentachlorphenol und weiteren Chlorphenolen im Urin von Kindern - Teilvorhaben 04

A) Problemstellung: PCP zählt wegen seiner Toxizität, seiner Dioxinverunreinigungen und seiner weiteren Verbreitung zu den bedeutenden Umweltchemikalien. In den letzten Jahren ist durch das PCP-Verbot (1989) in der Bundesrepublik die Umweltbelastung und die Grundbelastung der Allgemeinbevölkerung rückläufig. Die aktuelle umweltmedizinische Problematik kommt der früheren Verwendung im Holz- und Bautenschutz und hierbei der unkontrollierten Anwendung durch Privatpersonen zu, die noch heute zu Belastungen in Innenräumen oder des Organismus führen kann. Außerdem können Importprodukte wie PCP-haltige Lederwaren, Textilien oder Teppiche zu Belastungen des Innenraums führen. Die anderen Chlorphenole, die untersucht werden sollen (z.B. 2,4-Dichlorphenol) haben gute fungizide, algizide und bakterizide Eigenschaften und werden daher für Desinfektions- und Konservierungsmittel eingesetzt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG ist es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die Konzentrationen von PCP und weiteren Chlorphenolen (z.B. 2-MCP, 4-MCP, 2,4-DCP, 2,5-DCP, 2,6-DCP, 2,3,4-TCP, 2,4,5-TCP, 2,4,6-TCP, 2,3,4,6-TeCP) im Urin von 600 der am Kinder-Umwelt-Survey teilnehmenden Kinder sollen, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.

Toxikologische Bewertung von ausgewählten Schadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten

Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Arbeit des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR). Der Bericht stellt jedoch keine abschließende Bewertung mit finaler Festlegung von Richtwerten durch Abstimmung im AIR dar. Es wird darauf verwiesen, dass final im AIR abgestimmte Richtwerte erst nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt ihre Gültigkeit erlangen. Final abgestimmte Richtwerte sind auf der Website des AIR verfügbar. Der Forschungsbericht wird daher nicht öffentlich hinterlegt, kann aber durch Anfrage beim Umweltbundesamt - Fachgebiet II 1.2 ausgegeben werden. E-Mail an: madlen.david@uba.de Veröffentlicht in Texte | 117/2018.

Toxikologische Bewertung von ausgewählten Schadstoffen als Grundlage für die Ableitung von Innenraumluftrichtwerten

Gegenstand des Berichts ist die Erstellung eines Stoffberichts zur Toxikologie ausgewählter organischer Verbindungen (1,4-Dioxan, Acetophenon, Aceton, Tris(2-butoxyethyl)phosphat, Propan-2-ol, Propan-1-ol, Trikresylphosphat, Methanol) als Grundlage für die Bewertung und Ableitung von Richtwerten für die Arbeit des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR).Der Bericht stellt jedoch keine abschließende Bewertung mit finaler Festlegung von Richtwerten durch Abstimmung im AIR dar. Es wird darauf verwiesen, dass final im AIR abgestimmte Richtwerte erst nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesundheitsblatt ihre Gültigkeit erlangen. Final abgestimmte Richtwerte sind auf der Website des AIR verfügbar. Der Forschungsbericht wird daher nicht öffentlich hinterlegt, kann aber durch Anfrage beim Umweltbundesamt - Fachgebiet II 1.2 ausgegeben werden. E-Mail an: madlen [dot] david [at] uba [dot] de

Ueberpruefung der Durchfuehrbarkeit von Pruefungsvorschriften und der Aussagekraft der Stufe 1 und 2 des Chemikaliengesetzes

Im Rahmen eines F+E-Vorhabens des UBA wurden die Pruefrichtlinien der Stufe I und II des Chemikalien-Gesetzes auf ihre Durchfuehrbarkeit und die Aussagekraft der Ergebnisse mit den Chemikalien Trichlorethylen und Hexachlorbenzol geprueft. Als zusaetzliche Chemikalien fuer die Pruefrichtlinie zur biologischen Abbaubarkeit wurden 4-Chloranilin, 2.4.6-Trichlorphenol, 4-Nitrophenol und 4-Naphthalin-1.5-disulfonsaeure gewaehlt. Die Durchfuehrbarkeit streng nach Pruefrichtlinien war nicht in jedem Fall moeglich. Die bei Durchfuehrbarkeit der Pruefungen erhaltenen Testergebnisse lassen eine Aussage ueber das voraussichtliche Verhalten der Chemikalien in der Umwelt bei Beruecksichtigung der physikalischen Eigenschaft zu.

Absorption von umweltschaedlichen Substanzen durch organisch modifizierte Tonmineralien

Kommerziell erhaeltliche organisch modifizierte Tonminerale (Bentonite, Hektorite, Laponite) finden u.a. in der Abwasserreinigung aufgrund ihrer Adsorptionsfaehigkeit fuer Schadstoffe breite Anwendung. Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung neuer organisch modifizierter Tonminerale. Der Zwischenschichtraum wird im Vergleich zu bisher kommerziell erhaeltlichen Produkten so gestaltet, dass er groessere organische Molekuele bzw. groessere Mengen organischer Schadstoffe aufnehmen kann. Ihre Eignung als Adsorbersmaterialien wird am gut bekannten Verhalten von 2-Chlorphenol, 2,4,6-Trichlorphenol sowie an waesserigen Loesungen von 2-Chloranilin, o-Toluidin und o-Kresol getestet. Das Verfahren sollte soweit entwickelt werden, dass es wirtschaftlich nutzbar wird.

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